Barrierefreies Wohnen: Was es bedeutet und wie Senioren sicher zu Hause bleiben
Wenn ein Mensch im Alter oder durch Krankheit in seiner Beweglichkeit eingeschränkt ist, wird die eigene Wohnung zum entscheidenden Faktor: Türschwellen, enge Bäder oder steile Treppen erschweren den Alltag und gefährden die Selbstständigkeit. Welche baulichen Standards eine barrierefreie Wohnung erfüllen muss, welche Förderung die Pflegekasse und die KfW bereitstellen und wo professionelle Betreuung die Lücke schließt, die kein Umbau füllen kann, das erläutern wir in diesem Ratgeber.
Was ist Barrierefreies Wohnen?
- Barrierefreies Wohnen bedeutet: Wohnraum ist ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar.
- Rechtsgrundlage: § 4 Behindertengleichstellungsgesetz (BGG).
- Technischer Standard: DIN 18040 regelt konkrete Maße und Anforderungen.
- Zielgruppe: Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, Senioren, Rollstuhlnutzer.
- Abgrenzung: Barrierearm bedeutet nur teilweise angepasst, kein vollständiger Standard.
Gemäß § 4 BGG gilt Barrierefreiheit dann als gegeben, wenn bauliche Anlagen für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind. Der zentrale technische Standard in Deutschland ist die DIN 18040, die konkrete Mindestmaße für Wohnungen, öffentliche Gebäude und Verkehrsflächen festlegt.
Barrierefrei vs. barrierearm: Der Unterschied in der Praxis
Von barrierefreier Gestaltung profitieren jedoch nicht nur Menschen mit anerkannter Behinderung. Der Bedarf zeigt sich regelmäßig nach einem Sturz, einer Operation oder bei fortschreitender Erkrankung. Auch Familien mit Kleinkindern und jüngere Menschen mit vorübergehenden Einschränkungen profitieren von stufenlosen Zugängen und breiten Türen.
Bevor Sie einen Umbau planen, sollten Sie sich einen realistischen Überblick über den tatsächlichen Bedarf verschaffen. Unser Team steht Ihnen für ein unverbindliches Beratungsgespräch zur Verfügung.
Standards und Kriterien einer barrierefreien Wohnung
- Stufenloser Zugang: Eingang über Rampe oder Aufzug erreichbar.
- Türbreiten: mindestens 80 cm, für Rollstuhl 90 cm.
- Bewegungsflächen: mindestens 120 × 120 cm, mit Rollstuhl 150 × 150 cm.
- Badezimmer: bodengleiche Dusche, Haltegriffe, rutschhemmender Belag.
- Küche: unterfahrbare oder höhenverstellbare Arbeitsflächen.
- Schwellenlose Übergänge zwischen allen Räumen und zum Balkon.
Die DIN 18040-2 unterscheidet zwei Kategorien: die allgemein barrierefreie Wohnung und die uneingeschränkt rollstuhlgerechte Wohnung. Für Letztere gelten größere Bewegungsflächen und breitere Türen als verbindliches Mindestmaß.
| Bereich | Mindestmaß (DIN 18040-2) | Rollstuhlgerecht |
|---|---|---|
| Türbreite | 80 cm | 90 cm |
| Flurbreite | 120 cm | 150 cm |
| Bewegungsfläche | 120 × 120 cm | 150 × 150 cm |
| Dusche | 120 × 120 cm | 150 × 150 cm |
In Mietwohnungen ist vor dem Umbau die Zustimmung des Vermieters erforderlich. Nach § 554 BGB haben Mieter jedoch einen Anspruch auf angemessene bauliche Veränderungen, wenn diese der barrierefreien Nutzung dienen. Der Vermieter kann eine Genehmigung daher nur aus sachlichen Gründen verweigern.
Barrierefreien Umbau beantragen: Vorgehensweise
- Wohnsituation prüfen und Umbaubedarf mit einer kommunalen Wohnberatungsstelle klären.
- Kostenvoranschläge für geplante Maßnahmen bei Fachbetrieben einholen.
- Antrag bei Pflegekasse und, sofern zutreffend, bei der KfW vor Umbaubeginn stellen.
Kosten und Förderung: Was Pflegekasse und KfW übernehmen
Die Umbaukosten variieren stark je nach Maßnahme. Eine bodengleiche Dusche kostet erfahrungsgemäß zwischen 3.000 € und 6.000 €, ein Treppenlift je nach Bauart zwischen 3.500 € und 15.000 €. Der Zuschuss der Pflegekasse deckt dabei einen erheblichen Teil ab.
| Förderquelle | Leistung | Voraussetzung |
|---|---|---|
| Pflegekasse (§ 40 SGB XI) | bis zu 4.180 € je Maßnahme | Pflegegrad 1–5, Antrag vor Umbau |
| KfW-Programm 455-B | Investitionszuschuss, Mittel begrenzt | Antrag vor Baubeginn, Programm ggf. ausgeschöpft |
| KfW-Programm 159 | Kredit, Konditionen variieren | Antrag vor Maßnahmenbeginn, KfW-Bedingungen prüfen |
Wichtig: Die KfW-Programme sind kontingentiert. Das Programm 455-B kann zwischenzeitlich ausgeschöpft sein und steht nicht dauerhaft zur Verfügung. Den aktuellen Programmstand erfragen Sie direkt bei der KfW oder bei einer Beratungsstelle. Grundsätzlich gilt für alle Förderprogramme: Der Antrag muss vor Beginn der Baumaßnahmen gestellt werden, nachträglich ist keine Förderung möglich.
Neben der Pflegekasse und der KfW gibt es in vielen Bundesländern zusätzliche Landesförderprogramme. Die Konditionen unterscheiden sich regional erheblich. Kommunale Wohnberatungsstellen helfen dabei, das jeweils passende Programm zu identifizieren.
Wenn Barrierefreiheit allein nicht ausreicht
Sobald Grundpflege, hauswirtschaftliche Versorgung oder Betreuung bei Demenz nötig werden, braucht es einen Menschen im Haushalt. Genau hier setzt die Betreuung im häuslichen Umfeld an: Eine Betreuungskraft lebt für einen vereinbarten Zeitraum mit im Haushalt und übernimmt die alltägliche Unterstützung, beim Aufstehen, bei der Körperpflege, beim Kochen und bei Terminen.
Pflege zu Hause Küffel wurde von Stiftung Warentest (test 05/2017) als Testsieger ausgezeichnet und ist Pionier der DIN SPEC 33454. Seit über 15 Jahren vermitteln wir professionelle Betreuungskräfte. Unsere Leistungen umfassen die Bedarfsanalyse durch examiniertes Pflegepersonal, die Unterstützung bei Anträgen für 24-Stunden-Pflege, Verhinderungspflege und Pflegegeld sowie die fortlaufende Kundenbetreuung.
Sie überlegen, wie die Betreuung Ihres Angehörigen zu Hause aussehen kann? Rufen Sie uns an unter 040 / 280 085 40, die Erstberatung ist kostenlos und unverbindlich.
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FAQ
Wer hat Anspruch auf den Pflegekassen-Zuschuss für barrierefreie Umbauten?
Wie breit müssen Türen für barrierefreies Wohnen sein?
Was ist der Unterschied zwischen barrierefreiem Wohnen und betreutem Wohnen?
Muss ich einen KfW-Antrag vor dem Umbau stellen?
Wann reicht barrierefreies Wohnen nicht mehr aus?
Markus Küffel gründete die Pflege zu Hause Küffel GmbH in Hamburg und verfügt über 20 Jahre Erfahrung im Bereich häusliche Pflege und Betreuung. Als Diplom Gesundheitswissenschaftler und examinierter Gesundheits- und Krankenpfleger bringt er umfassendes Fachwissen und praxisnahe Erfahrung in die Vermittlung von Betreuungskräften ein.
Vor der Gründung seines Unternehmens war er in verschiedenen Bereichen des Gesundheitswesens tätig und sammelte umfangreiche und wertvolle Einblicke in die Bedürfnisse von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen. Mit seinem Ratgeber „24 Stunden Pflege zu Hause – So finden Sie die optimale Betreuung“ (Springer, 2021) sowie seiner Mitwirkung an der Entwicklung des derzeit ersten und einzigen Qualitätsstandards der sog. DIN SPEC 33454 setzt er sich aktiv für Transparenz und Qualität in der häuslichen Betreuung ein.
Von 2018 bis 2020 war er Vorstandsmitglied des Bundesverbandes für häusliche Betreuung und Pflege. Seit August 2019 gehört Küffel dem interdisziplinären Forschungsnetzwerk „Osteuropäische Betreuungskräfte“ der Evangelische Hochschule Nürnberg an.
Für weitere Informationen zu Markus Küffel, besuchen Sie gerne seine Autorenseite.


