Barrierefreies Wohnen: Was es bedeutet und wie Senioren sicher zu Hause bleiben

Wenn ein Mensch im Alter oder durch Krankheit in seiner Beweglichkeit eingeschränkt ist, wird die eigene Wohnung zum entscheidenden Faktor: Türschwellen, enge Bäder oder steile Treppen erschweren den Alltag und gefährden die Selbstständigkeit. Welche baulichen Standards eine barrierefreie Wohnung erfüllen muss, welche Förderung die Pflegekasse und die KfW bereitstellen und wo professionelle Betreuung die Lücke schließt, die kein Umbau füllen kann, das erläutern wir in diesem Ratgeber.

Ältere Dame und freundliche Pflegekraft genießen einen Stück Kuchen

Was ist Barrierefreies Wohnen?

  • Barrierefreies Wohnen bedeutet: Wohnraum ist ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar.
  • Rechtsgrundlage: § 4 Behindertengleichstellungsgesetz (BGG).
  • Technischer Standard: DIN 18040 regelt konkrete Maße und Anforderungen.
  • Zielgruppe: Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, Senioren, Rollstuhlnutzer.
  • Abgrenzung: Barrierearm bedeutet nur teilweise angepasst, kein vollständiger Standard.

Gemäß § 4 BGG gilt Barrierefreiheit dann als gegeben, wenn bauliche Anlagen für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind. Der zentrale technische Standard in Deutschland ist die DIN 18040, die konkrete Mindestmaße für Wohnungen, öffentliche Gebäude und Verkehrsflächen festlegt.

Barrierefrei vs. barrierearm: Der Unterschied in der Praxis

Der Begriff barrierearm ist gesetzlich nicht definiert. Er beschreibt Wohnungen, die zwar Barrieren reduzieren, aber nicht alle Vorgaben der DIN 18040 erfüllen. Auf dem Immobilienmarkt werden barrierefreie und barrierearm gestaltete Wohnungen werden deshalb teils gleichbedeutend beworben – eine Verwechslung, die bei konkretem Pflegebedarf Folgen hat. Nur vollständig barrierefreier Wohnraum ermöglicht beispielsweise Menschen mit Rollstuhl oder schwerer Mobilitätseinschränkung ein eigenständiges Leben ohne ständige Fremdhilfe.

Von barrierefreier Gestaltung profitieren jedoch nicht nur Menschen mit anerkannter Behinderung. Der Bedarf zeigt sich regelmäßig nach einem Sturz, einer Operation oder bei fortschreitender Erkrankung. Auch Familien mit Kleinkindern und jüngere Menschen mit vorübergehenden Einschränkungen profitieren von stufenlosen Zugängen und breiten Türen.

Bevor Sie einen Umbau planen, sollten Sie sich einen realistischen Überblick über den tatsächlichen Bedarf verschaffen. Unser Team steht Ihnen für ein unverbindliches Beratungsgespräch zur Verfügung.

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Barrierefreies Wohnen

Standards und Kriterien einer barrierefreien Wohnung

  • Stufenloser Zugang: Eingang über Rampe oder Aufzug erreichbar.
  • Türbreiten: mindestens 80 cm, für Rollstuhl 90 cm.
  • Bewegungsflächen: mindestens 120 × 120 cm, mit Rollstuhl 150 × 150 cm.
  • Badezimmer: bodengleiche Dusche, Haltegriffe, rutschhemmender Belag.
  • Küche: unterfahrbare oder höhenverstellbare Arbeitsflächen.
  • Schwellenlose Übergänge zwischen allen Räumen und zum Balkon.

Die DIN 18040-2 unterscheidet zwei Kategorien: die allgemein barrierefreie Wohnung und die uneingeschränkt rollstuhlgerechte Wohnung. Für Letztere gelten größere Bewegungsflächen und breitere Türen als verbindliches Mindestmaß.

Bereich Mindestmaß (DIN 18040-2) Rollstuhlgerecht
Türbreite 80 cm 90 cm
Flurbreite 120 cm 150 cm
Bewegungsfläche 120 × 120 cm 150 × 150 cm
Dusche 120 × 120 cm 150 × 150 cm

In Mietwohnungen ist vor dem Umbau die Zustimmung des Vermieters erforderlich. Nach § 554 BGB haben Mieter jedoch einen Anspruch auf angemessene bauliche Veränderungen, wenn diese der barrierefreien Nutzung dienen. Der Vermieter kann eine Genehmigung daher nur aus sachlichen Gründen verweigern.

Barrierefreien Umbau beantragen: Vorgehensweise

  1. Wohnsituation prüfen und Umbaubedarf mit einer kommunalen Wohnberatungsstelle klären.
  2. Kostenvoranschläge für geplante Maßnahmen bei Fachbetrieben einholen.
  3. Antrag bei Pflegekasse und, sofern zutreffend, bei der KfW vor Umbaubeginn stellen.

Pflegerin hilft alter Frau mit Kruecke beim Aufstehen

Kosten und Förderung: Was Pflegekasse und KfW übernehmen

Die Umbaukosten variieren stark je nach Maßnahme. Eine bodengleiche Dusche kostet erfahrungsgemäß zwischen 3.000 € und 6.000 €, ein Treppenlift je nach Bauart zwischen 3.500 € und 15.000 €. Der Zuschuss der Pflegekasse deckt dabei einen erheblichen Teil ab.

Förderquelle Leistung Voraussetzung
Pflegekasse (§ 40 SGB XI) bis zu 4.180 € je Maßnahme Pflegegrad 1–5, Antrag vor Umbau
KfW-Programm 455-B Investitionszuschuss, Mittel begrenzt Antrag vor Baubeginn, Programm ggf. ausgeschöpft
KfW-Programm 159 Kredit, Konditionen variieren Antrag vor Maßnahmenbeginn, KfW-Bedingungen prüfen

Wichtig: Die KfW-Programme sind kontingentiert. Das Programm 455-B kann zwischenzeitlich ausgeschöpft sein und steht nicht dauerhaft zur Verfügung. Den aktuellen Programmstand erfragen Sie direkt bei der KfW oder bei einer Beratungsstelle. Grundsätzlich gilt für alle Förderprogramme: Der Antrag muss vor Beginn der Baumaßnahmen gestellt werden, nachträglich ist keine Förderung möglich.

Neben der Pflegekasse und der KfW gibt es in vielen Bundesländern zusätzliche Landesförderprogramme. Die Konditionen unterscheiden sich regional erheblich. Kommunale Wohnberatungsstellen helfen dabei, das jeweils passende Programm zu identifizieren.

Pflege/Betreuung
Lächelnde Seniorin schaut sich Fotoalbum mit glücklicher Pflegekraft an

Wenn Barrierefreiheit allein nicht ausreicht

Eine barrierefreie Wohnung schafft Sicherheit im Raum, aber keine Gesellschaft, keine Hilfe bei der Körperpflege und keine Unterstützung im Notfall. Die bauliche Anpassung ist der erste wichtige Schritt, doch ab einem bestimmten Pflegebedarf reicht sie allein nicht mehr aus.

Sobald Grundpflege, hauswirtschaftliche Versorgung oder Betreuung bei Demenz nötig werden, braucht es einen Menschen im Haushalt. Genau hier setzt die Betreuung im häuslichen Umfeld an: Eine Betreuungskraft lebt für einen vereinbarten Zeitraum mit im Haushalt und übernimmt die alltägliche Unterstützung, beim Aufstehen, bei der Körperpflege, beim Kochen und bei Terminen.

Pflege zu Hause Küffel wurde von Stiftung Warentest (test 05/2017) als Testsieger ausgezeichnet und ist Pionier der DIN SPEC 33454. Seit über 15 Jahren vermitteln wir professionelle Betreuungskräfte. Unsere Leistungen umfassen die Bedarfsanalyse durch examiniertes Pflegepersonal, die Unterstützung bei Anträgen für 24-Stunden-Pflege, Verhinderungspflege und Pflegegeld sowie die fortlaufende Kundenbetreuung.

Sie überlegen, wie die Betreuung Ihres Angehörigen zu Hause aussehen kann? Rufen Sie uns an unter 040 / 280 085 40, die Erstberatung ist kostenlos und unverbindlich.

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Refinanzierung: So reduzieren Sie die monatliche Belastung

Pflegegeld, Verhinderungspflege, der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI und die steuerliche Absetzbarkeit der Betreuungskosten können die monatliche Nettolast deutlich senken. In einem persönlichen Beratungsgespräch prüfen wir gemeinsam mit Ihnen, welche Leistungen für Ihre Situation infrage kommen. Mehr zu den Leistungen der Seniorenbetreuung zu Hause finden Sie auf unserer Website.

FAQ

Wer hat Anspruch auf den Pflegekassen-Zuschuss für barrierefreie Umbauten?

Den Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen nach § 40 SGB XI können Personen mit einem anerkannten Pflegegrad 1 bis 5 beantragen. Die Pflegekasse erstattet bis zu 4.000 € je Maßnahme. Der Antrag muss vor Beginn der Umbauarbeiten gestellt werden.

Wie breit müssen Türen für barrierefreies Wohnen sein?

Gemäß DIN 18040-2 beträgt die Mindestbreite einer barrierefreien Tür 80 cm. Für Rollstuhlnutzer empfiehlt die Norm eine Breite von 90 cm.

Was ist der Unterschied zwischen barrierefreiem Wohnen und betreutem Wohnen?

Barrierefreies Wohnen beschreibt die bauliche Gestaltung einer Wohnung. Betreutes Wohnen bezeichnet ein Wohnkonzept, bei dem Bewohner in eigenen Wohneinheiten leben und bei Bedarf auf Pflege, Hauswirtschaft oder soziale Betreuung zurückgreifen können.

Muss ich einen KfW-Antrag vor dem Umbau stellen?

Ja. Sowohl für das KfW-Programm 455-B als auch für das Programm 159 muss der Antrag vor Beginn der Baumaßnahmen bei der KfW eingereicht werden. Nachträgliche Anträge werden nicht akzeptiert.

Wann reicht barrierefreies Wohnen nicht mehr aus?

Sobald regelmäßige Unterstützung bei Grundpflege, Körperpflege, Ernährung oder Orientierung nötig wird, schließt barrierefreie Bausubstanz die Versorgungslücke nicht mehr. Ab Pflegegrad 2 oder bei Demenzerkrankungen empfiehlt sich eine professionelle häusliche Betreuung als Ergänzung.

Markus Küffel gründete die Pflege zu Hause Küffel GmbH in Hamburg und verfügt über 20 Jahre Erfahrung im Bereich häusliche Pflege und Betreuung. Als Diplom Gesundheitswissenschaftler und examinierter Gesundheits- und Krankenpfleger bringt er umfassendes Fachwissen und praxisnahe Erfahrung in die Vermittlung von Betreuungskräften ein.

Vor der Gründung seines Unternehmens war er in verschiedenen Bereichen des Gesundheitswesens tätig und sammelte umfangreiche und wertvolle Einblicke in die Bedürfnisse von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen. Mit seinem Ratgeber „24 Stunden Pflege zu Hause – So finden Sie die optimale Betreuung“ (Springer, 2021) sowie seiner Mitwirkung an der Entwicklung des derzeit ersten und einzigen Qualitätsstandards der sog. DIN SPEC 33454 setzt er sich aktiv für Transparenz und Qualität in der häuslichen Betreuung ein.

Von 2018 bis 2020 war er Vorstandsmitglied des Bundesverbandes für häusliche Betreuung und Pflege. Seit August 2019 gehört Küffel dem interdisziplinären Forschungsnetzwerk „Osteuropäische Betreuungskräfte“ der Evangelische Hochschule Nürnberg an.

Für weitere Informationen zu Markus Küffel, besuchen Sie gerne seine Autorenseite.

Barrierefreies Wohnen
Markus Küffel
Geschäftsführer & Gründer
Dipl. Gesundheitswissenschaftler
exam. Gesundheits- und Krankenpflege
Barrierefreies Wohnen