Verhinderungspflege - Die 5 wichtigsten Schritte rund um die Ersatzpflege

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Verhinderungspflege

In einer Pflegesituation stellen sich pflegende Angehörige immer neuen Herausforderungen. Dabei kann es schnell passieren, dass die eigene Gesundheit auf der Strecke bleibt. Zu wenige oder gar keine Auszeiten rächen sich schnell und schlagen sich auch in der Beziehung zwischen Pflegebedürftigen und Pflegenden nieder. Umso wichtiger ist es, sich Pausen zu gönnen. Mit der Verhinderungspflege hat der Gesetzgeber die passende Lösung geschaffen: Sie erlaubt es Pflegepersonen, sich eine Auszeit zu nehmen und dabei eine umfassende Versorgung für pflegebedürftige Angehörige sicherzustellen.

Die wichtigsten Fakten auf einen Blick und ausführliche Informationen verständlich erklärt: In unserem Guide zur Verhinderungspflege 2023 beantworten wir die wichtigsten Fragen rund um diese spezielle Form der Ersatzpflege

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News Update: Pflegereform 2023/2024

Am 26. Mai 2023 hat der Bundestag in namentlicher Abstimmung erneut eine Novelle zur bestehenden Pflegereform verabschiedet. In fast allen Bereichen bleibt das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) hinter den Erwartungen von Sozialverbänden, Interessensvertretern und den Pflegebedürftigen selbst. Weitere Informationen finden Sie hier!

Der kompakte Faktenüberblick

Was ist Verhinderungspflege? Verhinderungspflege bietet temporäre Entlastung für pflegende Angehörige, wenn sie ausfallen oder eine Auszeit benötigen. Pflegebedürftige werden während dieser Zeit von qualifizierten Pflegekräften betreut, um ihre kontinuierliche Versorgung sicherzustellen.

  • Wer hat Anspruch auf Verhinderungspflege?

    Anspruch auf die Verhinderungspflege hat die pflegebedürftige Person, die im Rahmen der Pflegeversicherung Pflegegeld erhält. Dabei müssen jedoch einige Voraussetzungen erfüllt sein. So muss mindestens der Pflegegrad 2 (oder höher) vorliegen und die Pflege muss bereits seit mindestens 6 Monaten im häuslichen Umfeld erfolgen. Zudem muss eine der Pflegepersonen verhindert sein.

  • Wie hoch ist die Verhinderungspflege?

    Erfolgt die gewohnte Pflege durch nahe, bis zum 2. Grad verwandte oder verschwägerte Personen oder durch Personen, die im selben Haushalt wohnen, zahlt die Pflegekasse maximal den 1,5-fachen Satz des Pflegegeldes als Verhinderungspflege aus. Im Falle eines beispielsweise Pflegegrad 3 wären das 817,50€.Entstehen der Ersatzpflegeperson durch die Verhinderungspflege Verdienstausfälle und/oder Fahrtkosten, kann ein Gesamtbudget von bis zu 1.774€ in Anspruch genommen – allerdings müssen diese Kosten nachgewiesen werden.

  • Welche Leistungen umfasst die Verhinderungspflege?

    Die Verhinderungspflege ist auf 6 Wochen im Jahr begrenzt. Dabei können die Leistungen sowohl am Stück (tage- oder wochenweise), aber auch stundenweise über das Jahr verteilt in Anspruch genommen werden. Dabei soll die Verhinderungspflege die angemessene Versorgung gewährleisten – entsprechend werden Leistungen der Grund- und Behandlungspflege übernommen. Dazu gehören neben der Körperpflege auch die Unterstützung beim Toilettengang, Ernährung und Bewegung, aber auch Tätigkeiten in den Bereichen Einkaufen, Kochen und Reinigungsarbeiten etc. dazu.

  • Wie kann die Verhinderungspflege beantragt werden?

    Die Verhinderungspflege ist eine Leistung der Pflegekassen, muss also auch bei diesen beantragt werden. Offizieller Antragssteller ist dabei stets die pflegebedürftige Person. Ein entsprechendes Formular zur Beantragung der Verhinderungspflege erhalten Sie in der Regel online auf den Internetseiten der Kassen – alternativ können Sie es sich auch postalisch zuschicken lassen.
    Beachten Sie dabei, dass Sie tatsächlich erfolgte Ersatzpflege für bis zu 4 Jahre rückwirkend beantragen können – die entstandenen Kosten müssen Sie mit Belegen nachweisen.

  • Wer darf die Verhinderungspflege durchführen?

    Die Verhinderungspflege kann von ambulanten Pflegediensten, aber auch von Privatpersonen durchgeführt werden. Zu diesen Privatpersonen gehören beispielsweise Verwandte, Freunde oder auch Nachbarn. Eine dritte Möglichkeit ist die die sogenannte 24 Stunden Pflege, bei der eine Betreuungskraft aus Osteuropa in das Zuhause der zu pflegenden Person einzieht und die Pflege übernimmt. Dieses Modell ist seit Jahren sehr etabliert und eignete sich hervorragend für längere Abwesenheiten.

  • Wie findet man eine geeignete Verhinderungspflegekraft?

    Entscheiden Sie sich für die Verhinderungspflege durch eine Privatperson, sollte diese verantwortungsvoll und erfahren genug für die Betreuung sein und sich zudem auch mit der pflegebedürftigen Person verstehen. Bei einem ambulanten Pflegedienst sollten Sie ebenfalls darauf achten, dass die Chemie grundlegend stimmt und dieser über ausreichend Einsatzzeit verfügt.Ist die sehr persönliche 24 Stunden Betreuung Ihre bevorzugte Lösung für die Ersatzpflege, achten Sie darauf, dass die Vermittlungsagentur seriös ist. Dies erkennen Sie u.a. an den folgenden Merkmalen:

    • Zertifizierung nach DIN SPEC 33454
    • transparente Preisgestaltung
    • A1-Nachweis der Pflegekräfte
    • Beratungsangebot und Erreichbarkeit
    • Erfahrungen & Referenzen anderer Kunden
    • Umfassende Kundenbetreuung inkl. Pflegeberatung

1. Verhinderungspflege: Definition & Voraussetzungen

Die Verhinderungspflege wird dann eingesetzt, wenn die Hauptpflegeperson verhindert ist – beispielsweise wegen eines Termins, einer Erkrankung oder auch wegen eines Urlaubs – und daher nicht in der Lage ist, die Pflege wie gewohnt zu übernehmen. Die Pflegeversicherung erstattet in diesem Fall die Kosten für die nötige Ersatzpflege. So ist es Pflegenden möglich, sich eine Auszeit zu nehmen und das eigene Leben nicht aus den Augen zu verlieren, während pflegebedürftige Angehörige weiterhin rundum versorgt sind.

Infobox: So steht es im Sozialgesetzbuch (SGB XI):

Ist eine Pflegeperson wegen Erholungsurlaubs, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegekasse die nachgewiesenen Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für längstens sechs Wochen je Kalenderjahr.1

Verhinderungspflege

1.2 Welche Leistungen werden durch die Verhinderungspflege gedeckt?

Im Rahmen der Verhinderungspflege werden alle wichtigen pflegerischen Tätigkeiten abgedeckt, die unter die Grundpflege sowie die medizinische Behandlungspflege fallen. Dies umfasst unter anderem:

  • Vorbereitung und Gabe von Medikamenten
  • Haushaltshilfe
  • Hilfe bei Einkäufen
  • Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
  • Hilfe bei der Körperpflege
  • Hilfe bei Toilettengängen

Die Verhinderungspflege soll damit sicherstellen, dass pflegebedürftige Personen rundum versorgt werden, während die primären Pflegenden verhindert sind.

1.3 Wann kann man Verhinderungspflege beantragen?

Pflegende können Verhinderungspflege beantragen, wenn:

  • mindestens Pflegegrad 2 vorliegt
  • eine Pflegeperson (Hauptpflegeperson oder auch eine an der Pflege beteiligte Person) verhindert ist
  • die pflegebedürftige Person vorher mindestens 6 Monate lang gepflegt wurde. Hierbei werden auch die Pflegezeiten gezählt, in denen noch kein Pflegegrad vorlag.
  • die Pflege in der häuslichen Umgebung stattfindet.
  • die pflegebedürftige Person im Rahmen der Pflegeversicherung Pflegegeld erhält.
  • die zur Verfügung stehenden Verhinderungspflege-Leistungen noch nicht voll ausgeschöpft wurden.
Verhinderungspflege

Anika Agu

Leitung Kunden- und Partnermanagement

Qualitätssicherung

M.A. Humanwissenschaften

Expertentipp: Die Verhinderungspflege kann auch dann beantragt werden, wenn ein ambulanter Pflegedienst mit an der Pflege beteiligt ist. Die Verhinderungspflege ist für Angehörige gedacht, die eine Auszeit brauchen oder aus einem anderen Grund verhindert sind. Solange Angehörige an der Pflege beteiligt sind und der Pflegedienst nicht ausschließlich pflegt, besteht also ein Anrecht auf Ersatzpflege Leistungen.

Ist eine Betreuung im eigenen Zuhause nicht möglich und muss stationär erfolgen, ist die Kurzzeitpflege die richtige Wahl, um Abwesenheiten und Ausfälle zu überbrücken. Mehr hierzu erfahren Sie in unserem Ratgeber Kurzzeitpflege.

  • Verhinderungspflege – wer darf pflegen?

    Grundlegend gibt es zwei Optionen für die Verhinderungspflege: Sie können Privatpersonen oder professionelle Pflegekräfte beziehungsweise einen Pflegedienst beauftragen. Für beide Varianten gibt es einige Dinge zu beachten.
    Vom Gesetzgeber selbst gibt es keine Vorgabe dazu, wer genau die Verhinderungspflege übernehmen kann. Verwandte sind ebenso denkbar wie Freunde oder auch Bekannte. Wenn Sie eine Privatperson mit der Pflege beauftragen, sollten dabei jedoch die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:

    • Die Pflegeperson ist alt genug bzw. verantwortungsvoll
      Dass die Betreuung von stark pflegebedürftigen Personen nicht von Minderjährigen übernommen werden sollte, versteht sich von selbst. Das bedeutet jedoch nicht, dass z.B. Enkel nicht ein oder zwei Stunden bei der geistig zurechnungsfähigen, aber vielleicht nicht mehr mobilen Großmutter bleiben können, um die Hauptpflegeperson zu vertreten. Zuverlässigkeit ist altersunabhängig, dennoch sollten Sie sich an gesetzlichen Bestimmungen wie z.B. dem Jugendarbeitsschutzgesetz orientieren. Dieses sieht vor, dass unter 15-Jährige nicht arbeiten sollen. Generell gilt: Besteht die Möglichkeit, dass die Ersatzpflegeperson mit der Situation überfordert ist, sollten Sie lieber auf eine erfahrene Kraft zurückgreifen.
    • Die Pflegeperson hat die nötige Erfahrung
      Je nach Pflegesituation sollten Sie für die Verhinderungspflege eine Person wählen, die ein wenig Erfahrung mitbringt. Wie einschlägig diese Erfahrung sein sollte, richtet sich immer nach dem notwendigen Pflegeaufwand. Wenn es darum geht, einer pflegebedürftigen Person Gesellschaft zu leisten und sie vielleicht bei Haushaltstätigkeiten zu unterstützen, ist kein spezielles Fachwissen notwendig. Sollen Aufgaben aus dem Bereich der medizinischen Pflege übernommen werden, ist entsprechende Erfahrung jedoch notwendig, um die pflegebedürftige Person nicht zu gefährden.
    • Die Pflegeperson kommt gut mit der pflegebedürftigen Person aus
      Natürlich sind auch die Wünsche Ihrer pflegebedürftigen Angehörigen ein wichtiger Faktor, den Sie in Ihre Wahl mit einbeziehen sollten. Ein freundschaftliches Verhältnis hilft dabei, sich in der Pflegesituation wohlzufühlen. Ein gutes Gespräch und eine schöne gemeinsame Zeit sind genauso wichtig wie eine umfassende Betreuung. Besprechen Sie, wenn möglich, die Optionen mit der pflegebedürftigen Person und wählen Sie gemeinsam eine Vertretung aus.

    Verhinderungspflege durch professionelle Pflegekräfte

    Die Verhinderungspflege muss nicht zwingend von Privatpersonen ausgeführt werden, um durch die Mittel der Pflegekasse finanziert zu werden. Auch professionelle Pflege- und Betreuungskräfte können eingesetzt werden. Grundlegend haben Sie hierbei zwei Möglichkeiten:

    • Die Verhinderungspflege wird durch einen ambulanten Dienst ausgeführt
      Je nach Situation kann die Verhinderungspflege durch einen ambulanten Pflegedienst durchgeführt werden. Diese Variante eignet sich vor allem dann, wenn keine ständige Betreuung notwendig ist, sondern nur spezifische pflegerische Tätigkeiten übernommen werden müssen, beispielsweise die morgendliche Hilfe bei der Körperhygiene oder die Gabe von Medikamenten im Laufe des Tages. Bei einem ambulanten Dienst können Sie in der Regel zwar nicht eine spezifische Pflegekraft aussuchen, dafür können Sie sich immer auf eine umfassende, professionelle Pflege verlassen.
    • Die Verhinderungspflege wird durch eine 24h Betreuung gewährleistet
      Wenn pflegebedürftige Angehörige eine dauerhafte Betreuung benötigen, kann dies durch die 24 Stunden Pflege gewährleistet werden. Bei diesem Modell zieht eine Betreuungsperson (i.d.R. Pflegekräfte aus Polen) für die Dauer der Verhinderungspflege bei Ihren Angehörigen ein und ist somit für eine anhaltende Pflege vor Ort. Die 24h Betreuung ist dann sinnvoll, wenn Sie Ihre Angehörigen normalerweise den gesamten Tag über versorgen und bei zahlreichen Tätigkeiten unterstützen. Besonders bei längeren Abwesenheiten – beispielsweise einem Urlaub, einer Kur oder ähnlichem – kann diese Form der Pflege optimal eingesetzt werden.

    Welche Form der Verhinderungspflege für Sie am besten geeignet ist, hängt immer von der individuellen Pflegesituation ab. Prüfen Sie im Vorfeld auf jeden Fall alle Möglichkeiten und wägen Sie die verschiedenen Vor- und Nachteile gegeneinander ab. Mehr zu diesem Thema erfahren Sie im dritten Teil unseres Ratgebers, in dem es um die Organisation der Verhinderungspflege geht.

  • Verhinderungspflege ohne Pflegegrad – ist das möglich?

    Ohne Pflegegrad oder auch bei Pflegegrad 1 besteht kein Anspruch auf Verhinderungspflege. Eine Ersatzpflege kann nur über den Entlastungsbetrag von monatlich 125 Euro finanziert werden. Dieser Betrag kann aufgespart und dann bei Bedarf komplett abgerufen werden.

Verhinderungspflege

1.4 Die Auswirkungen der Pflegereform 2023 / 2024 auf die Verhinderungspflege

Am 26. Mai 2023 hat der Bundestag in namentlicher Abstimmung erneut eine Novelle zur bestehenden Pflegereform verabschiedet. In fast allen Bereichen bleibt das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) hinter den Erwartungen von Sozialverbänden, Interessensvertretern und den Pflegebedürftigen selbst.

Mit dem 1. Juli 2023 soll der Pflegebeitrag angehoben werden. Dadurch sollen jährliche Mehreinnahmen in Höhe von 6,6 Milliarden Euro erzeugt werden. Erstmalig soll unterschieden werden bei der Beitragsbemessung zwischen Eltern und Kinderlosen – damit zahlen Kinderlose künftig einen Beitragssatz von rund 4% und Mitglieder mit Kind maximal 3,4%.

Die Änderungen, die sich aus der Reform für die Pflege zu Hause & Verhinderungspflege ergeben:

  • Zum 1. Januar 2024 wird das Pflegegeld, welches zuletzt 2017 angepasst wurde, um 5% erhöht. Das nicht zweckgebundene Pflegegeld wird ab Pflegegrad 2 ausbezahlt.
  • Auch die ambulanten Sachleistungen, die für die Finanzierung eines ambulanten Pflegedienstes eingesetzt werden, werden zum 1. Januar 2024 um ebenfalls 5% angehoben.
  • Die derzeitigen Leistungen für die Verhinderungs- und Kurzzeitpflege sollen in einem flexibel nutzbaren Budget gebündelt werden – ab dem 1. Juli 2025 steht Pflegebedürftigen dann das pauschale Entlastungsbudget in Höhe von 3.539 € jährlich zur Verfügung. Eltern von pflegebedürftigen Kindern können schon früher auf das pauschale Entlastungsbudget zurückgreifen.
  • Zugleich entfällt die bisherige sechsmonatige Vorpflegezeit, die bisher erforderlich war, um Leistungen der Verhinderungspflege erstmalig in Anspruch nehmen zu können. Damit können die Leistungen unmittelbar ab Feststellung des Pflegegrad 2 oder höher in Anspruch genommen werden.

2. Höhe & Auszahlung der Verhinderungspflege

2.1 Wie hoch ist die Verhinderungspflege 2022?

Wie hoch der für die Verhinderungspflege zur Verfügung stehende Betrag ausfällt, hängt davon ab, wer für die Ersatzpflege herangezogen wird.

Pflege durch erwerbsmäßige Pflegekräfte, Freunde oder Nachbarn Pflege durch nahe Angehörige (bis zweiter Grad) 
In diesem Fall übernimmt die Pflegekasse im Rahmen der Verhinderungspflege anfallende Kosten von bis zu 1.774 Euro im Jahr. Durch eine Kombination mit noch nicht genutzten Geldern für die Kurzzeitpflege kann dieser Betrag um weitere 804 Euro erhöht werden. In diesem Fall erstattet die Pflegekasse die Kosten bis zu einer Höhe des 1,5-fachen Pflegegeldes. Die genaue Höhe der Verhinderungspflege ist damit abhängig vom konkreten Pflegegrad.
Der mögliche Gesamtbetrag kann auch hier bis auf 1.774 Euro erhöht werden, wenn im Rahmen der Pflege beispielsweise Fahrtkosten (20 Cent pro Kilometer) oder andere zusätzliche, notwendige Kosten anfallen. Diese können mit entsprechenden Belegen an die Pflegekasse übermittelt werden.

Verhinderungspflege

Verhinderungspflege

Infobox: Was bedeutet “nahe Angehörige bis in den zweiten Grad”?

Nahe Verwandte und Angehörige bis in den zweiten Grad der pflegebedürftigen Person sind:Eltern, Großeltern, Kinder, Enkelkinder, Geschwister, die Ehepartner dieser Verwandten sowie Menschen, die mit der pflegebedürftigen Person zusammenleben.

2.2 Wie hoch ist die Verhinderungspflege für die einzelnen Pflegegrade?

Wenn nahe Angehörige bis zum zweiten Grad pflegen, beträgt die Höhe der Verhinderungspflege das 1,5-fache des Pflegegeldes. Damit ist der verfügbare Gesamtbetrag indirekt vom Pflegegrad abhängig, denn dieser entscheidet über die Höhe des Pflegegeldes.

Im Folgenden haben wir die jeweilige Höhe der Verhinderungspflege für die jeweiligen Pflegegrade aufgeführt:

Pflegegrad Betrag
Verhinderungspflege Pflegegrad 1 /
Verhinderungspflege Pflegegrad 2 474 Euro
Verhinderungspflege Pflegegrad 3 817,50 Euro
Verhinderungspflege Pflegegrad 4 1.092 Euro
Verhinderungspflege Pflegegrad 5 1.352,50 Euro

Tipp: Die Leistungen aus der Verhinderungspflege können aufgestockt werden, wenn zusätzliche Kosten z.B. in Form von Fahrtkosten entstehen. Zudem können Sie die Verhinderungspflege mit der Kurzzeitpflege kombinieren. Hierzu erfahren Sie in Teil 2 unseres Ratgebers mehr.

Rechenbeispiel:

Anteiliges Pflegegeld bei Verhinderungspflege

Die Pflegeperson erkrankt an 15 Tagen. Während dieser Zeit wird Verhinderungspflege gewährt. Vor der Verhinderungspflege wurde Pflegegeld für Pflegegrad 4 in Höhe von 728 Euro monatlich bezogen. Für den ersten und letzten Tag der Ersatzpflege wird das volle Pflegegeld bezahlt (von 728 Euro). An den übrigen 13 Tagen wird noch ein hälftiges Pflegegeld in Höhe von 157,73 Euro gezahlt (50 Prozent von 728 Euro = 364 Euro × 13/30 = 157,73 Euro). Danach wird das Pflegegeld wieder in voller Höhe gezahlt.2

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Verhinderungspflege

2.3 Welche Kosten werden durch die Verhinderungspflege erstattet?

Die Verhinderungspflege soll alle Kosten abdecken, die für eine adäquate Ersatzpflege anfallen. Dabei ist es egal, wer genau die Pflege übernimmt. Sie können sowohl einen professionellen Pflegedienst als auch Verwandte oder Freunde beauftragen.

Diese Kosten können von der Verhinderungspflege übernommen werden:

Verhinderungspflege
Kosten für einen Pflegedienst

Wenn Sie nur einen oder wenige Tage verhindert sind und die Pflegesituation es erlaubt, kann ein ambulanter Pflegedienst die wichtigsten Aufgaben rund um die Betreuung der pflegebedürftigen Person übernehmen. Die hierfür anfallenden Kosten können Sie über die Verhinderungspflege erstatten lassen.

Verhinderungspflege
Kosten für eine 24-Stunden-Pflege

Wenn eine umfassende Betreuung im eigenen Zuhause gewährleistet werden soll, kann auch der Einsatz einer 24-Stunden-Kraft sinnvoll sein. Die sogenannte Pflege in häuslicher Gemeinschaft wird häufig von Pflegekräften aus Polen übernommen, die für die Dauer der Betreuung im Heim der pflegebedürftigen Person einziehen. Diese Art der Verhinderungspflege bietet sich besonders dann an, wenn die pflegende Person für längere Zeit ausfällt.

Verhinderungspflege
Kosten für eine Ersatzpflegeperson

Wenn Sie entfernte Verwandte, Freunde oder Bekannte mit der Ersatzpflege beauftragen, dann können diese durch die Verhinderungspflege einen Stundenlohn erhalten. Wie hoch dieser ausfällt, entscheiden Sie. Orientieren Sie sich bei der Höhe am besten an den typischen Gehältern der Branche. So vermeiden Sie, das zur Verfügung stehende Budget zu schnell auszuschöpfen.

Verhinderungspflege
Fahrtkosten für pflegende Privatpersonen

Muss die pflegende Privatperson zum Einsatzort anreisen, können Fahrtkosten über die Verhinderungspflege erstattet werden. Dabei werden für jeden Kilometer 20 Cent veranschlagt. Tankbelege müssen nicht aufbewahrt werden, zur Ermittlung des Betrags reicht es, die genaue Kilometerzahl anzugeben.

Verhinderungspflege
Verdienstausfall für pflegende Privatpersonen

Wenn die Privatperson, die Sie mit der Verhinderungspflege beauftragen, sonst berufstätig ist und zugunsten der Betreuung eine Auszeit vom Job nehmen muss, kann der dabei entstandene Verdienstausfall ebenfalls über die Verhinderungspflege ausgeglichen werden. Hierzu ist es nötig, den Verdienstausfall genau zu belegen.

Infobox:
Verhinderungspflege: So bestimmen Sie den richtigen Stundenlohn für pflegende Privatpersonen

Für die Höhe des Stundenlohns gibt es keine Vorgaben, allerdings gibt es einige Richtwerte, auf die Sie zurückgreifen können. Zur grundlegenden Orientierung sind die aktuellen gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlöhne für Pflegekräfte geeignet:

  • Mindestlohn für Pflegekräfte ohne Ausbildung: 13,70 Euro
  • Mindestlohn für Pflegekräfte mit 1- bis 2-jähriger Ausbildung : 14,60 Euro
  • Mindestlohn für Pflegefachkräfte: 17,10 Euro

Wichtig: Das Geld der Verhinderungspflege ist grundsätzlich steuerfrei. Es muss allerdings bei der Steuererklärung im Feld für steuerfreie Einkünfte angegeben werden. Das gilt sowohl für Sie selbst als auch für Privatpersonen, denen Sie die Pflege kurzzeitig übertragen.

2.4 Wie lange dauert die Auszahlung der Verhinderungspflege?

Bis zur Auszahlung der Verhinderungspflege kann einige Zeit vergehen. Sobald Sie Ihren Antrag bei der zuständigen Kasse eingereicht haben, wird dieser dort bearbeitet. Wird dem Antrag stattgegeben und haben Sie die Kosten für die Ersatzpflege ausreichend belegt, erhalten Sie die beantragten Mittel innerhalb kurzer Zeit.

Verhinderungspflege

Wie lange es genau bis zur Auszahlung dauert, ist von Kasse zu Kasse unterschiedlich. Auch die Auslastung spielt eine Rolle. Wenn besonders viele Anträge eingehen, verlängert sich die Bearbeitungsdauer entsprechend. Eine feste Bearbeitungsfrist, an die sich die Pflegekassen halten müssen, gibt es leider nicht. So kann es sein, dass Sie mehrere Wochen oder gar länger warten müssen, bis Sie ein Feedback zu Ihrem Antrag erhalten.

Wichtig: Auch dann, wenn Sie Ihren Antrag frühstmöglich einreichen, kann es also sein, dass Sie für die beantragten Leistungen zunächst in Vorkasse gehen müssen. Am besten wenden Sie sich schon im Vorfeld an die betreffende Kasse und erfragen die ungefähre Bearbeitungsdauer, um sich daran zumindest grob orientieren zu können.

3. Verhinderungspflege Antrag: Informationen & Anleitung

Sie haben sich rundum informiert und Ihre Abwesenheit ist eingeplant – dann können Sie jetzt die Verhinderungspflege beantragen. Wie genau das funktioniert und worauf Sie dabei achten müssen, erfahren Sie in diesem Teil unseres Ratgebers.

Sie möchten ein pflegebedürftiges Familienmitglied während Ihrer Abwesenheit rund um die Uhr versorgen, sind sich aber nicht sicher, wie Sie dabei vorgehen sollen? Gern informieren wir Sie auch persönlich über Ihre Möglichkeiten mit Pflege zu Hause Küffel.

Verhinderungspflege beantragen – Die 5 wichtigsten Schritte (2023)

Um Verhinderungspflege zu beantragen, gehen Sie wie folgt vor:

1
Verhinderungspflege
1. Abwesenheit planen (wenn möglich)

Legen Sie genau fest, wann Sie die Verhinderungspflege in Anspruch nehmen wollen. Bei einem Urlaub oder anderen Terminen ist dies gut im Voraus möglich, bei Krankheit oder anderen Notfällen sollten Sie schnellstmöglich die zuständige Pflegekasse informieren.

2
Verhinderungspflege
Ersatz-Pflegekraft organisieren

Familienmitglieder, Freunde, Nachbarn oder professionelle Pflegedienste: Klären Sie genau, wer während Ihrer Abwesenheit die Betreuung Ihrer pflegebedürftigen Angehörigen übernimmt.

3
Verhinderungspflege
Antrag stellen

Nun liegen Ihnen alle Informationen vor, um den Antrag auf Verhinderungspflege auszufüllen und an die zuständige Pflegekasse zu übermitteln. Dies ist postalisch, vielfach jedoch auch einfach per E-Mail möglich.

4
Verhinderungspflege
Der Antrag wird bewilligt/abgelehnt

Wenn alle Angaben richtig gemacht und die Voraussetzungen für die Verhinderungspflege erfüllt sind, wird Ihrem Antrag zeitnah stattgegeben. Haben Sie die Verhinderungspflege rückwirkend beantragt, so können Sie nun die Rückerstattung der hierfür notwendigen Beträge erwarten. Falls Ihrem Antrag nicht stattgegeben wird, sollten Sie sich schnellstmöglich mit Ihrer Pflegekasse in Verbindung setzen.

5
Verhinderungspflege
Verhinderungspflege abrechnen

Für die Leistungen der Verhinderungspflege müssen Sie in der Regel in Vorkasse gehen. Um die Kosten, die Ihnen dabei entstanden sind, erstattet zu bekommen, stellen Sie einen gesonderten Antrag auf Kostenerstattung. Auch dieses Formular erhalten Sie von Ihrer Pflegekasse bzw. Krankenkasse. Füllen Sie das Dokument aus und legen Sie alle relevanten Rechnungen und Quittungen in Kopie bei. Nach Eingang bei der Pflegekasse werden Ihnen die entsprechenden Summen aus dem Budget der Verhinderungspflege zurückerstattet.

3.1 Wie lange kann man Verhinderungspflege beantragen?

Ob kurzer Arzttermin, Ruhetag oder mehrwöchiger Urlaub: Die Verhinderungspflege kann immer dann beantragt werden, wenn eine Ersatzpflege organisiert werden muss. Insgesamt stehen Ihnen bis zu 6 Wochen zur Verfügung, die Sie ganz nach Bedarf aufteilen können:

  • Tageweise Verhinderungspflege

    Die tageweise Verhinderungspflege umfasst alle Situationen, in denen Sie einen ganzen Tag oder mehrere Tage am Stück für eine Ersatzpflege sorgen müssen. Nicht nur offizielle Verpflichtungen oder krankheitsbedingter Ausfall, sondern auch einzelne Urlaubstage sind üblich und möglich.

  • Wochenweise Verhinderungspflege

    Auch mehrere Wochen am Stück können über die Verhinderungspflege abgedeckt werden. Hierbei ist es besonders wichtig, für eine möglichst stabile Betreuungssituation zu sorgen, sodass die bisherige Routine erhalten bleibt. Eine Verhinderungspflege durch eine polnische Pflegekraft bietet hierzu eine gute Möglichkeit. Gern informieren wir Sie persönlich zu unseren Leistungen rund um eine längerfristige Verhinderungspflege.

Egal, für wie lange Sie eine Ersatzpflege benötigen: Die Verhinderungspflege ist das richtige Mittel, um für eine umfassende Versorgung zu sorgen und die Kosten durch die Pflegekasse tragen zu lassen.

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3.2 Stundenweise Verhinderungspflege – Der richtige Weg bei kurzer Abwesenheit

Bei Terminen, die nur wenige Stunden in Anspruch nehmen, bietet die stundenweise Verhinderungspflege eine gute Lösung. Sie unterscheidet sich von der regulären Verhinderungspflege und bietet einige Vorteile, die Sie kennen sollten.

Was ist der Unterschied zwischen regulärer Verhinderungspflege und stundenweiser Verhinderungspflege?

Tageweise (reguläre) Verhinderungspflege Stundenweise Verhinderungspflege
  • dauert länger als täglich 8 Stunden
  • ist auf 42 Tage festgesetzt
  • sorgt dafür, dass das Pflegegeld für die entsprechende Zeit gekürzt wird.
  • dauert weniger als 8 Stunden am Tag
  • Die Zeit wird nicht auf die normale Verhinderungspflege angerechnet
  • sorgt nicht dafür, dass das Pflegegeld für die entsprechende Zeit gekürzt wird.

Wichtig: Ausschlaggebend für die 8 Stunden Grenze ist nicht die Anwesenheit einer Vertretung, sondern die Abwesenheit der Pflegeperson. Wenn Sie zum Beispiel den ganzen Tag unterwegs sind, ein ambulanter Pflegedienst aber nur für zweimal eine Stunde zu Ihren Angehörigen kommt, wird dennoch Ihre Abwesenheit berücksichtigt. Um von der stundenweisen Verhinderungspflege zu profitieren, sollten Sie also nicht länger als 7 Stunden und 59 Minuten abwesend sein.

Was sind die Vorteile der stundenweisen Verhinderungspflege?

Die stundenweise Verhinderungspflege hat zwei Vorteile für Sie:

  1. Die aufgewandte Zeit wird nicht auf die insgesamt möglichen 42 Tage angerechnet. Solange Ihre Abwesenheit unter 8 Stunden am Tag beträgt, bleibt Ihnen das gesamte Zeitbudget der regulären Verhinderungspflege erhalten.
  2. Das Pflegegeld wird auch bei einer Betreuung durch Angehörige des 2. Grades in voller Höhe weiter gezahlt und nicht wie bei der regulären Verhinderungspflege gekürzt.

Die stundenweise Verhinderungspflege ist damit ideal für Situationen, in denen Sie einen Termin wahrnehmen und nur eine kurze Vertretung benötigen. Dabei sind Sie sehr flexibel.

3.3 Wie ist der Antrag auf Verhinderungspflege aufgebaut?

Schaut man sich die Antragsformulare der Kassen an, so fallen zahlreiche Unterschiede auf. In manchen Fällen kann das Formular sowohl für die Verhinderungs- als auch für die Kurzzeitpflege eingesetzt werden, manchmal wird direkt im Antrag eine Quittung über die zu erstattenden Leistungen abgefragt, manchmal fällt der Antrag recht minimalistisch aus, sodass weitere Einzelheiten im Nachgang geklärt werden müssen. Aber ganz egal, bei welcher Krankenkasse Sie Ihren Antrag einreichen müssen – die folgenden Informationen sollten Sie in jedem Fall bereit halten:

  • Angaben zur pflegebedürftigen Person
    Hierzu zählt neben den üblichen Personalien wie Name und Adresse auch die Versichertennummer bzw. die Pflegeversichertennummer.
  • Angaben zur verhinderten Pflegeperson
    Auch die personenbezogenen Angaben der Pflegeperson, die normalerweise für die Betreuung zuständig ist und nun eine Abwesenheit plant, müssen im Antrag angegeben werden.
  • Angaben zum Zeitraum, in dem die Ersatzpflege stattfinden soll
    Hier tragen Sie den genauen Zeitraum ein, in dem die Pflegeperson verhindert sein wird bzw. verhindert war (im Falle einer nachträglichen Beantragung).
  • Angaben dazu, wer die Ersatzpflege übernehmen soll
    Hier können Sie nicht nur Privatpersonen, sondern auch professionelle Pflegeanbieter (z.B. ambulante Dienste) angeben.
  • Angaben zum Verwandtschaftsverhältnis der Ersatz-Pflegeperson
    Falls eine Privatperson die Verhinderungspflege übernimmt, muss im Antrag das Verwandtschaftsverhältnis angegeben werden.

Was wird sonst noch abgefragt?

Je nach Pflegekasse müssen in den Anträgen noch weitere Angaben gemacht werden.

  • Kombination mit Kurzzeitpflege
    In manchen Fällen können Sie direkt angeben, dass Sie die Leistungen der Verhinderungspflege mit denen der Kurzzeitpflege kombinieren möchten.
  • Tageweise Verhinderungspflege
    Einige Anträge bieten auch die Möglichkeit, Angaben zur tageweisen Verhinderungspflege zu machen.
  • Bedingungen für die Verhinderungspflege
    Manchmal wird über den Antrag sichergestellt, dass die Bedingungen für die Verhinderungspflege gewährleistet sind, z.B. durch die Frage, ob die pflegebedürftige Person bereits seit 6 Monaten betreut wird.
  • Angaben zu professionellen Pflegediensten
    Wenn Sie einen professionellen Pflegedienst mit der Verhinderungspflege beauftragen, können Sie in einigen Antragsformularen direkt die entsprechenden Daten für die Zahlung der Kasse mit angeben.
  • Quittungen für private Pflegepersonen
    Falls die Beantragung der Verhinderungspflege nachträglich erfolgt, können zum Teil schon entsprechende Quittungen für die Bezahlung von Privatpersonen beigelegt bzw. die Erstattung von Fahrtkosten geltend gemacht werden.

Wie auch immer der für Sie relevante Antrag genau aussieht: Bei Fragen sollten Sie nicht zögern, sich an Ihre Krankenkasse zu wenden und Hilfe einzuholen. So können Sie sichergehen, dass alle Angaben korrekt sind und Ihrem Antrag auf Verhinderungspflege nichts im Wege steht.

Weitere wichtige Fragen zum Antrag der Verhinderungspflege

  • Wer kann den Antrag auf Verhinderungspflege stellen?

    Der Antrag auf Verhinderungspflege kann von der pflegebedürftigen Person oder von der bevollmächtigten Pflegeperson gestellt werden. Die Formulare der Krankenkassen sehen entsprechend unterschiedlich aus. Grundlegend gilt: Solange eine bevollmächtigte Person den Antrag unterschreibt, ist dieser gültig.

  • Kann der Antrag auf Verhinderungspflege abgelehnt werden?

    Der Antrag auf Verhinderungspflege kann dann abgelehnt werden, wenn die dafür notwendigen Voraussetzungen nicht erfüllt sind, der Antrag falsch ausgefüllt wurde oder die Mittel aus der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege bereits aufgebraucht sind.

    Um dies zu verhindern, sollten Sie sich vor der Beantragung mit der zuständigen Pflegekasse in Verbindung setzen. So können Sie sich beraten lassen und gehen sicher, dass Sie tatsächlich Anspruch auf Verhinderungspflege haben und den Antrag richtig ausfüllen.

    Antrag auf Verhinderungspflege abgelehnt: Was tun?

    Falls Ihr Antrag auf Verhinderungspflege abgelehnt wird, sollten Sie zunächst den Grund dafür herausfinden. Vielleicht haben Sie den Antrag falsch ausgefüllt oder die Situation nicht ausreichend bzw. wie vorgesehen geschildert. Es kann jedoch auch sein, dass die Voraussetzungen für Leistungen der Verhinderungspflege nicht erfüllt sind oder Sie bereits den jährlich zur Verfügung stehenden Betrag für Ersatzleistungen ausgeschöpft haben.

    Müssen Sie annehmen, dass Ihr Antrag fälschlicherweise abgelehnt wurde, sollten Sie zunächst Widerspruch erheben. Dies sollten Sie schriftlich tun. Hier reicht in der Regel ein formloses Schreiben. Setzen Sie sich auf jeden Fall mit der Pflegekasse in Verbindung und lassen Sie sich beraten. Auch die Beratungsangebote der betreffenden Krankenkasse können hilfreich sein.

    Verhinderungspflege

  • Wie oft kann man Verhinderungspflege beantragen?

    Verhinderungspflege kann immer dann beantragt werden, wenn eine Pflegeperson verhindert ist. Wie oft genau dies möglich ist, wird vom Gesetzgeber nicht bestimmt. Allerdings gibt es eine andere Obergrenze bei der Ersatzpflege: Die Gesamtdauer der beantragten Auszeit.

    Maximal 6 Wochen (46 Tage) im Jahr übernimmt die Pflegekasse die Kosten für die Verhinderungspflege. Wie genau diese 6 Wochen zustande kommen, ist dabei irrelevant. Sie können am Stück oder in einzelnen Wochen- bzw. Tages-Paketen genutzt werden.

    Neben der maximalen Anzahl an Tagen gibt es noch eine weitere Begrenzung, die Sie beim Beantragen von Verhinderungspflege im Hinterkopf behalten sollten: Auch der Betrag, der von der Pflegekasse insgesamt erstattet wird, ist gedeckelt.

  • Verhinderungspflege rückwirkend beantragen – geht das?

    Manchmal muss es schnell gehen und Sie können den Antrag auf Verhinderungspflege nicht im Vorfeld stellen. In diesem Fall müssen Sie sich keine Sorgen darüber machen, auf den Kosten sitzen zu bleiben. Die Verhinderungspflege kann bis zu 4 Jahre rückwirkend beantragt werden. Auch dann, wenn Sie vielleicht erst später feststellen, dass Ihnen Mittel der Verhinderungspflege zugestanden hätten, ist die nachträgliche Beantragung eine gute Lösung.

    Um Verhinderungspflege nachträglich zu beantragen, reichen Sie den ganz normalen Antrag ein. Die entsprechenden Nachweise für die Rückerstattung Ihrer Kosten sollten Sie unbedingt parat haben.

4. Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege: Unterschiede

Wie genau sich die Kurzzeit- und die Verhinderungspflege unterscheiden, haben wir hier für Sie auf einen Blick zusammengefasst:

Verhinderungspflege

Wie genau die jeweilige Form der Ersatzpflege eingesetzt werden kann, unterscheidet sich je nach Situation. Die genauen Einzelheiten zur Kurzzeitpflege können Sie in unserem Kurzzeitpflege Ratgeber nachlesen.

4.1 Wie können Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege kombiniert werden?

Wenn die Mittel aus der Verhinderungspflege nicht ausreichen, um die anfallenden Kosten zu decken, kann hierfür das Budget der Kurzzeitpflege herangezogen werden. Hierbei sind die folgenden Punkte zu beachten:

  • Das Kurzzeitpflege-Budget von 1.774 Euro wird nicht vollständig auf die Verhinderungspflege angerechnet.
    Tatsächlich werden nur 50% der nicht genutzten Mittel freigegeben. Das bedeutet, dass Sie mit bis zu 806 Euro aus der Kurzzeitpflege rechnen können.
  • Wie hoch die Übertragung aus dem Budget der Kurzzeitpflege ausfällt, ist davon abhängig, ob Sie diese Mittel schon in Anspruch genommen haben.
    Eigentlich selbsterklärend: Wenn Sie bereits Mittel aus der Kurzzeitpflege genutzt haben, stehen Ihnen nicht mehr die gesamten 806 Euro für die Kombination mit der Verhinderungspflege zur Verfügung. Mit welchem Betrag Sie rechnen können, erfahren Sie von Ihrer zuständigen Pflegekasse.

Infobox: Wie kommen die 806 Euro zustande?

Wer selbst nachgerechnet hat, wird es gemerkt haben: 50% von 1.774 Euro Kurzzeitpflege sind 887 Euro, nicht 806 Euro. Tatsächlich ergibt sich der niedrigere Betrag daraus, dass die Kurzzeitpflegeleistung erst zum 01.01.2022 von ehemals 1.612 Euro auf 1.774 Euro erhöht wurde. Die 806 Euro ergeben sich aus 50% des alten Betrags und wurden nicht mit erhöht.

Wenn Sie die Mittel aus der Kurzzeitpflege zur Finanzierung der Verhinderungspflege nutzen möchten, kontaktieren Sie Ihre zuständige Kranken- bzw. Pflegekasse. Hier wird man Ihnen die nötigen Schritte erklären. Je nach Kasse ist es auch möglich, in den entsprechenden Formularen zur Beantragung der Verhinderungspflege die Kombination direkt mit zu beantragen.

4.2 Wann lohnt sich eine Kombination von Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege?

Eine Kombination der beiden Ersatzpflege Varianten kann in zahlreichen Situationen sinnvoll sein. Typische Fälle, in denen Sie vom Aufstocken der Verhinderungspflege durch die Mittel der Kurzzeitpflege profitieren können, haben wir hier für Sie zusammengefasst.

  • Die notwendigen Pflegemaßnahmen sind umfassend und/oder anspruchsvoll.
    Wenn Angehörige im eigenen Zuhause umfassend betreut werden, kann auch die Überbrückung von kurzen Zeiträumen teuer werden. Ein ambulanter Pflegedienst, der zweimal am Tag kommt, eine umfassende 24h Betreuung, oder auch eine 24h Pflege, die für eine medizinische Versorgung mit einem ambulanten Dienst kombiniert werden muss: Diese Fälle und Konstellationen können dafür sorgen, dass das Budget der Verhinderungspflege nicht ausreicht, um die notwendige Abwesenheit zu überbrücken. Hier ist das Aufstocken mit den Mitteln der Kurzzeitpflege eine optimale Lösung.
  • Pflegebedürftige Angehörige sollen über einen besonders langen Zeitraum betreut werden.
    Gerade dann, wenn Sie für mehrere Wochen verreisen und dennoch eine umfassende, liebevolle Versorgung im eigenen Zuhause sicherstellen wollen, kann das Budget der Verhinderungspflege schnell aufgebraucht sein. Auch eine unvorhergesehene Krankheit der Pflegeperson kann dazu führen, dass eine lange Betreuungslücke entsteht. Die Mittel aus der Kurzzeitpflege können dabei helfen, auch kostspielige Pflegeleistungen für einen möglichst langen Zeitraum zu finanzieren.

Bedenken Sie bei Ihrer Planung immer, dass die Verhinderungspflege nicht in jedem Fall der  beste Weg zur Versorgung Ihrer Angehörigen ist. Gerade bei einem hohen Pflegeaufwand kann die Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung eine bessere Wahl sein. Grundlegend gilt jedoch: Ist eine Versorgung im eigenen Zuhause möglich, dann ist die Verhinderungspflege die bessere Wahl, denn hier fällt i.d.R. kein Eigenanteil an, anders als bei der Kurzzeitpflege.

5. Verhinderungspflege organisieren – Wie gehen Sie am besten vor?

Wie genau Sie die Verhinderungspflege für Ihre Angehörigen organisieren, hängt davon ab, wer die Ersatzpflege übernehmen soll. Wir haben daher die wichtigsten Tipps und Vorteile zu den möglichen Alternativen für Sie zusammengestellt.

  • Verhinderungspflege durch Privatperson organisieren

    Familie, Freunde, Bekannte oder auch Ehrenamtliche: Sie alle können die Verhinderungspflege für Sie übernehmen. Gerade bei kurzzeitigen Abwesenheiten können Privatpersonen flexibel für die Betreuung eingesetzt werden. Bei der Organisation sind Sie in diesem Fall sehr frei, einige Punkte gilt es jedoch auch hier zu beachten:

    • Verfügbarkeit der Ersatz-Pflegeperson
    • Qualifikation 
    • Die Meinung der pflegebedürftigen Person
    • Abrechnung bzw. Bezahlung der Ersatz-Pflegeperson
  • Verhinderungspflege durch professionelle Pflegedienste organisieren

    Für längere Abwesenheiten oder einen höheren Betreuungsaufwand ist die Verhinderungspflege durch professionelle Pflegedienste eine gute Option. Die Kosten fallen hier entsprechend höher aus, dafür können jedoch auch anspruchsvollere Aufgaben übernommen werden. Auch verfügen die Pflegekräfte über einschlägige Erfahrung. Grundlegend haben Sie zwei Möglichkeiten, deren Eigenschaften und Vorteile wir hier kurz für Sie erläutern.

    • Verhinderungspflege durch einen ambulanten Pflegedienst
      Ein ambulanter Pflegedienst ist die richtige Lösung, wenn keine durchgehende Betreuung gewährleistet werden muss. Mitarbeiter*innen des von Ihnen gewählten Anbieters kommen einmal oder mehrmals am Tag, um die notwendigen Pflegearbeiten durchzuführen.
    • Verhinderungspflege durch eine 24h Pflege
      Die 24h Pflege ist dann eine gute Wahl für die Verhinderungspflege, wenn Ihre Angehörigen den ganzen Tag über betreut werden müssen und Sie eine längere Abwesenheit planen.

    Wichtig: Die medizinische Versorgung ist kein Bestandteil der 24h Pflege zu Hause. Hierfür sind spezielle Qualifikationen notwendig, die in der Regel durch das Hinzuziehen eines ambulanten Dienstes abgedeckt werden.

Das sagen die Kunden von Pflege zu Hause Küffel
Frau Anke von A.
Wir haben Pflege zu Hause Küffel schon mehrfach weiterempfohlen
Wir sind mit „Pflege zu Hause Küffel“ sehr zufrieden, da wir bisher immer sehr freundlich und sehr gut beraten und betreut wurden, wie zum Beispiel auch zu den Themen Pflegeversicherung und Verhinderungspflege. „Pflege zu Hause Küffel“ ist fast immer telefonisch zu erreichen, wenn nicht, wird zeitnah zurückgerufen. Wir haben „Pflege zu Hause Küffel“ schon mehrfach weiter empfohlen und werden es auch weiterhin tun. „Pflege zu Hause Küffel“ arbeitet professionell und zuverlässig. Wir sind froh, dass wir diesen Weg für unsere Mutter gewählt haben.
Frau Anke von A.
2023
Frau L. / B.
Wir sind durch Ihren Einsatz psychisch und physisch sehr entlastet
Ich bin sehr zufrieden mit „Pflege zu Hause Küffel“. Sehr oft musste ich anrufen mit verschiedenen Fragen, und ich bin stets ausführlichst informiert worden. Auch der Hinweis auf dem Antrag zur Verhinderungspflege, bzw. die Erstattung, war sehr hilfreich und hat natürlich auch meine Mutter hoch erfreut. Die Tatsache, dass mehrmals bei meiner Mutter und bei mir telefonisch nachgefragt wurde, ob alles klappt mit der Betreuerin, finde ich sehr beruhigend. Meine Geschwister und meine Mutter sind froh, dass die Betreuung und Unterstützung durch „Pflege zu Hause Küffel“ so gut klappt. Wir sind durch Ihren Einsatz psychisch und physisch sehr entlastet.
Frau L. / B.
2022
Herr Hans S.
Fachliche Auskünfte waren kompetent und hilfreich
Ich bin mit der „Pflege zu Hause Küffel“ sehr zufrieden. Bei den aufgetretenen Schwierigkeiten wurde sofort eingeschritten und für zeitnahe Hilfe gesorgt. Es ging schnell, problemlos und äußerst freundlich. Die fachlichen Auskünfte zum Thema Pflegeversicherung und Verhinderungspflege waren kompetent und hilfreich. Die immer freundliche und zuvorkommende Art, mit der Gespräche geführt werden, gefällt mir gut. Wir haben „Pflege zu Hause Küffel“ auch schon weiter empfohlen.
Herr Hans S.
2023
Verhinderungspflege

Markus Küffel
Dipl. Gesundheitswissenschaftler &
Examinierte Pflegefachkraft
Geschäftsführer und Gründer

Expertise von Markus Küffel

Aufgrund seiner langjährigen Erfahrung und seinem tiefen Verständnis des Pflegesystems, gilt Dipl. Gesundheitswissenschaftler Markus Küffel als Experte im Bereich der Verhinderungspflege. Als Geschäftsführer von Pflegezuhause hat er eine umfassende Kenntnis der Bedürfnisse von pflegebedürftigen Menschen und deren Familien.

Seine Expertise erstreckt sich auch auf die Kenntnis der rechtlichen und finanziellen Aspekte der Verhinderungspflege, einschließlich der Ansprüche auf finanzielle Unterstützung durch die Pflegeversicherung.

Verhinderungspflege mit Pflege zu Hause Küffel – Wir vermitteln Betreuungskräfte aus Osteuropa

Wenn Sie über einen längeren Zeitraum verreisen möchten oder aus anderen Gründen nicht wie gewohnt Ihre Angehörigen pflegen können, brauchen Sie eine verlässliche, kompetente Ersatzpflege. Pflege zu Hause Küffel vermittelt Betreuungskräfte aus Osteuropa und unterstützt so seit vielen Jahren Familien bei der Versorgung ihrer pflegebedürftigen Lieben im eigenen Zuhause.

Gern informieren wir Sie persönlich zu Ihren Möglichkeiten rund um die Verhinderungspflege mit einer 24h Betreuung. Kontaktieren Sie uns ganz einfach per Telefon oder E-Mail. Wir freuen uns auf Sie!

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Verhinderungspflege

Berit Darmann,

examinierte Krankenschwester und Pflegeberaterin bei Pflege zu Hause Küffel

Betreuerin mit einer älteren Frau