Pflegende Angehörige im Fokus: Alles Wichtige zur häuslichen Pflege von Familienmitgliedern

Die Entscheidung, nahe Angehörige zu Hause zu pflegen, ist ein tiefgreifender Akt der Fürsorge und Liebe. Rund um das Thema Pflege gibt es viele offene Fragen, besonders wenn die Pflege durch Angehörige organisiert wird. Doch wenn Eltern, Partner oder andere nahe Familienmitglieder plötzlich auf Hilfe angewiesen sind, stehen viele Betroffene vor einer monumentalen Herausforderung. 

Viele Menschen, die sich um ihre Angehörige kümmern, fühlen sich anfangs überfordert. Die Sorge um das Wohlergehen der Liebsten mischt sich oft mit der Angst, im Dschungel der Bürokratie den Überblick zu verlieren. Es ist essenziell, dass Angehörige wissen, wo es passende Unterstützung gibt. 

Um Ihnen in dieser verantwortungsvollen Phase Orientierung zu geben, haben wir an dieser Stelle das Wichtigste rund um Ihre Rechte, die finanzielle Unterstützung sowie konkrete Entlastungsmöglichkeiten zusammengefasst – denn wir wissen aus eigener Erfahrung, dass die häusliche Pflege eine enorme Belastung sein kann.

Altenheim
Pflegende Angehörige

Auf einen Blick: Unterstützung für pflegende Angehörige

  • Pflegegrad als Basis: Stellen Sie den Antrag bei der Pflegekasse sofort bei ersten Anzeichen von Pflegebedürftigkeit. Leistungen werden erst ab dem Monat der Antragstellung gezahlt.
  • Finanzielle Mittel: Nutzen Sie das monatliche Pflegegeld (347 € bis 990 €) sowie den Entlastungsbetrag von 131 € für Haushaltshilfe oder Alltagsbegleitung.
  • Gemeinsamer Jahresbetrag: Seit Juli 2025 stehen Ihnen für Urlaubs- oder Krankheitszeiten bis zu 3.539 € pro Jahr flexibel für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zur Verfügung.
  • Ihre Absicherung: Unter bestimmten Voraussetzungen zahlt die Kasse Beiträge in Ihre Rentenversicherung sowie zur Arbeitslosen- und Unfallversicherung.
  • Rechtliche Vorsorge: Erstellen Sie zeitnah eine Vorsorgevollmacht, eine Patientenverfügung und eine Notfallmappe, damit die Versorgung auch dann gesichert ist, wenn Sie selbst einmal ausfallen sollten.
  • Entlastung finden: Sie müssen nicht alles allein schaffen. Angebote wie die Tagespflege, kostenlose Pflegekurse (§ 45 SGB XI) oder eine häusliche 24 Stunden Betreuung bewahren Sie vor Überlastung und Burnout.

Pflegende Angehörige

Die neue Lebensrealität: Wenn aus Angehörigen plötzlich Pflegende werden

Der Übergang in die häusliche Pflege von Angehörigen geschieht selten über Nacht. Meist ist es ein schleichender Prozess, der mit kleinen Beobachtungen beginnt und schließlich in der Erkenntnis mündet: „Wir brauchen Hilfe.“ Für viele Familien markiert dieser Moment den Beginn einer völlig neuen Lebensphase, die von Unsicherheit, Sorge, aber auch von dem tiefen Wunsch geprägt ist, das Beste für die Eltern oder den Partner zu tun.

Anzeichen für Pflegebedürftigkeit: Worauf Sie achten sollten

Oft sind es Nuancen im Alltag, die darauf hindeuten, dass eine Person pflegebedürftig wird. Wenn Sie diese Anzeichen frühzeitig erkennen, können Sie rechtzeitig die Weichen für eine gute Pflege und Betreuung stellen.
  • Körperliche Warnsignale: Achten Sie auf eine zunehmende Unsicherheit beim Gehen oder Schwierigkeiten beim Aufstehen aus dem Sessel. Häufige Stürze (auch wenn sie verharmlost werden), blasse Haut, unerklärliche blaue Flecken (Hämatome) oder ein auffälliger Gewichtsverlust sind deutliche Indikatoren, dass die körperliche Kraft nachlässt.
  • Kognitive und psychische Veränderungen: Eine zunehmende Vergesslichkeit – etwa bei wichtigen Terminen oder der Medikamenteneinnahme – ist oft mehr als nur eine Alterserscheinung. Auch Orientierungslosigkeit in vertrauter Umgebung, plötzliche Aggressivität, Apathie oder ein Rückzug aus dem sozialen Leben sind ernstzunehmende Signale.
  • Veränderungen im Haushalt und Alltag: Ein Blick in die gewohnte Umgebung verrät oft am meisten. Bleibt die Post ungeöffnet? Stapeln sich unbezahlte Rechnungen? Finden Sie verdorbene Lebensmittel im Kühlschrank oder wirkt der sonst gepflegte Haushalt vernachlässigt? Auch eine nachlassende Körperhygiene oder das wiederholte Tragen derselben, verschmutzten Kleidung zeigt, dass die täglichen Routinen zur Last werden.

Die psychologische Hürde: Kann und will ich die Pflege übernehmen?

Bevor Sie sich entscheiden, die Pflege zu Hause selbst zu leisten, ist eine ehrliche Bestandsaufnahme Ihrer eigenen Möglichkeiten und Grenzen unerlässlich. Die Pflege eines Angehörigen ist ein Marathon, kein Sprint. Wir erleben in unserer Beratung täglich, dass sich Angehörige aus einem Pflichtgefühl heraus übernehmen, was langfristig weder dem Pflegenden noch der pflegebedürftigen Person hilft.

Fragen Sie sich ganz offen:

  • Körperliche Belastbarkeit: Erlaubt es meine eigene Gesundheit, eine andere Person beim Aufstehen zu stützen oder gar zu heben?
  • Die emotionale Ebene: Wie ist mein tatsächliches Verhältnis zur pflegebedürftigen Person? Gibt es ungeklärte alte Konflikte, die durch die enge Pflegesituation nun eskalieren könnten?
  • Wahrung der Distanz: Kann ich die Intimsphäre bei der Körperpflege wahren und gleichzeitig die nötige emotionale Distanz finden, um nicht an der Belastung zu zerbrechen?

Es ist wichtig zu verstehen: Es ist absolut kein Versagen, wenn Sie für sich feststellen, dass Sie die Pflege übernehmen möchten, aber an Ihre Grenzen stoßen. Wahre Stärke bedeutet, diese Grenzen zu kennen und rechtzeitig professionelle Unterstützung für pflegende Angehörige zu suchen. Nur wer gut für sich selbst sorgt, kann auch dauerhaft für andere da sein.

Pflegende Angehörige

Der Weg zum Pflegegrad: So sichern Sie die Unterstützung

Damit Sie als pflegende Angehörige Leistungen der Pflegeversicherung beanspruchen können, ist die Einstufung in einen Pflegegrad die Grundvoraussetzung. Der Prozess folgt klaren Regeln.

1. Die Antragstellung: Schnell und formlos

Warten Sie nicht zu lange: Leistungen werden erst ab dem Monat gezahlt, in dem Sie den Antrag stellen.
  • Wo? Bei der Pflegekasse (Ihrer Krankenkasse angegliedert).
  • Wie? Ein formloser Anruf oder eine E-Mail genügt. Empfehlung: Senden Sie den Antrag schriftlich per Einschreiben als Beleg.
  • Frist: Die Kasse muss innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden. Bei Verzögerung ohne Grund stehen Ihnen oft 70 € pro Woche zu.

2. Die Begutachtung: Was wird geprüft?

Der Medizinische Dienst (MD) besucht die pflegebedürftige Person zu Hause, um die Selbstständigkeit in sechs Modulen zu bewerten.
  1. Mobilität (10 %): Aufstehen, Treppensteigen, Gehen.
  2. Kognition & Kommunikation (15 %*): Orientierung, Erkennen von Personen.
  3. Psyche & Verhalten (15 %*): Unruhe, Ängste oder Aggressionen.
  4. Selbstversorgung (40 %): Waschen, Essen, Toilettengang (Wichtigstes Modul!).
  5. Therapie-Bewältigung (20 %): Medikamentengabe, Arztbesuche.
  6. Alltagsgestaltung (15 %): Kontakte pflegen, Tagesablauf planen.
    *(Der höhere Wert aus Modul 2 oder 3 fließt in die Gesamtwertung ein.)

Expertentipp von Pflege zu Hause Küffel: Das Pflegetagebuch

Dokumentieren Sie 7–14 Tage vor dem Termin jede Hilfeleistung (z. B. „Hilfe beim Aufstehen, 5 Min.“). Da sich viele Betroffene beim Gutachterbesuch „zusammenreißen“, ist Ihr Tagebuch der wichtigste Beweis für die reale Belastung im Alltag.

3. Wenn der Bescheid nicht passt: Widerspruch einlegen

Fast jeder dritte Erstbescheid wird angezweifelt. Wenn der Pflegegrad abgelehnt oder zu niedrig eingestuft wurde:
  • Frist einhalten: Sie haben einen Monat Zeit für einen schriftlichen Widerspruch.
  • Gutachten prüfen: Fordern Sie das MD-Gutachten an, um Fehler bei der Punktevergabe zu finden.
  • Hilfe nutzen: Sozialverbände (VdK, SoVD) oder spezialisierte Anwälte unterstützen Sie dabei, Ihr Recht durchzusetzen.

Finanzielle Leistungen: Welche Unterstützung pflegebedürftigen Personen zu

Die Pflege eines geliebten Menschen ist eine Aufgabe, die oft den gesamten Alltag beansprucht. Umso wichtiger ist es, dass die finanzielle Belastung nicht zur zusätzlichen Sorge wird.
Einen großen Teil der Grundversorgung übernimmt die Pflegeversicherung. Wenn Sie in einem Haushalt mehrere pflegebedürftige Personen betreuen, summieren sich die Ansprüche und Budgets entsprechend. Im Bereich der Pflege bietet das System modulare Leistungen, die darauf abzielen, die häusliche Versorgung stabil zu halten, und deckt ambulante Pflege sowie wichtige Betreuungsleistungen ab.
Pflegegeld

Pflegegeld und Pflegesachleistungen: Die monatliche Basis

Je nachdem, ob Sie die Pflege komplett eigenständig organisieren oder sich professionelle Hilfe durch einen Pflegedienst dazu holen, stehen Ihnen unterschiedliche Budgets zur Verfügung.
  • Pflegegeld: Dieses erhalten Sie zur freien Verfügung, wenn Sie die Pflege selbst sicherstellen (z. B. durch Familienmitglieder oder Nachbarn).
  • Pflegesachleistungen: Diese werden direkt mit einem ambulanten Pflegedienst abgerechnet.
  • Kombinationsleistung: Sie können beide Leistungen mischen. Nutzen Sie beispielsweise den Pflegedienst nur für die Morgenhygiene und verbrauchen 60 % der Sachleistung, zahlt Ihnen die Pflegekasse die restlichen 40 % als anteiliges Pflegegeld aus.
Pflegegrad Pflegegeld (für Angehörige) Pflegesachleistung (für Pflegedienst)
Pflegegrad 1 kein Anspruch Anspruch nur über Entlastungsbetrag
Pflegegrad 2 347 € 796 €
Pflegegrad 3 599 € 1.497 €
Pflegegrad 4 800 € 1.859 €
Pflegegrad 5 990 € 2.299 €

Der Entlastungsbetrag

Der Entlastungsbetrag: 131 € monatlich für alle

Unabhängig vom Pflegegrad (von 1 bis 5) steht jeder pflegebedürftigen Person in häuslicher Pflege der Entlastungsbetrag von 131 € zu. Dieser ist zweckgebunden für staatlich anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag.

Das können zum Beispiel Haushaltshilfen, Alltagsbegleiter für Spaziergänge oder Betreuungsgruppen sein.

Wichtig für Sie

Nicht genutzte Beträge verfallen nicht sofort am Monatsende. Sie werden in die Folgemonate übertragen und können noch bis zum 30. Juni des darauffolgenden Kalenderjahres eingesetzt werden.

Jahresbetrag

Die Auszeit: Der Gemeinsame Jahresbetrag

Pflege ist ein Marathon – Pausen sind für Ihre Gesundheit unverzichtbar. Seit der Reform im Juli 2025 ist die Finanzierung Ihrer Erholung deutlich einfacher geworden. Das früher komplizierte System aus getrennten Budgets wurde durch den Gemeinsamen Jahresbetrag (§ 39 & 42 SGB XI) ersetzt.

Die Fakten auf einen Blick (Stand 2026):

  • Das Budget: Ihnen stehen bis zu 3.539 € pro Kalenderjahr zur Verfügung.
  • Volle Flexibilität: Sie entscheiden frei, wie viel Sie davon für häusliche Ersatzpflege (Verhinderungspflege) oder einen vorübergehenden stationären Aufenthalt (Kurzzeitpflege) nutzen. Eine Verrechnung zwischen den Töpfen ist nicht mehr nötig.
  • Sofort-Anspruch: Die 6-monatige „Vorpflegezeit“ ist weggefallen. Das Budget steht Ihnen sofort zur Verfügung, sobald mindestens Pflegegrad 2 vorliegt.
  • Zeitraum: Beide Leistungsarten können für jeweils bis zu acht Wochen pro Jahr genutzt werden.
  • Pflegegeld: Während der Auszeit zahlt die Kasse 50 % Ihres (anteiligen) Pflegegeldes für bis zu acht Wochen weiter.

Expertentipp von Pflege zu Hause Küffel

Da die Pflegekassen nun verpflichtet sind, den Verbrauch dieses Budgets transparent darzustellen, sollten Sie regelmäßig Ihren aktuellen Kontostand abfragen. So planen Sie Ihre Entlastung sicher über das ganze Jahr hinweg, ohne am Ende ohne Mittel dazustehen.

Soziale Absicherung

Soziale Absicherung der Pflegeperson: Ihre Rentenvorsorge

Ein Punkt, den viele pflegende Angehörige übersehen: Die Pflegekasse zahlt unter bestimmten Bedingungen direkt in Ihre Beiträge zur Rentenversicherung ein. Damit wird anerkannt, dass Sie durch die Pflegetätigkeit Ihre eigene Erwerbsarbeit einschränken.

Voraussetzungen für die Rentenbeiträge:

  • Die gepflegte Person hat mindestens Pflegegrad 2.
  • Sie pflegen im häuslichen Umfeld an mindestens 10 Stunden pro Woche (verteilt auf mindestens zwei Tage pro Woche).
  • Sie sind neben der Pflege nicht mehr als 30 Stunden arbeiten (erwerbstätig).
  • Sie beziehen noch keine eigene Altersvollrente.

Zusätzlich besteht für Sie eine beitragsfreie Arbeitslosenversicherung sowie eine gesetzliche Unfallversicherung während der Ausübung der Pflege.

Pflege-Pauschbetrag

Steuerliche Entlastung: Der Pflege-Pauschbetrag

Auch das Finanzamt erkennt Ihre Leistung an. Ohne Nachweis einzelner Kosten können Sie in Ihrer Einkommensteuererklärung den Pflege-Pauschbetrag geltend machen. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie für die Pflege keine direkte Bezahlung erhalten (das Pflegegeld, das die pflegebedürftige Person an Sie weiterreicht, gilt hierbei in der Regel nicht als steuerpflichtiges Einkommen).
Pflegegrad Pauschbetrag pro Jahr
Pflegegrad 2 600 €
Pflegegrad 3 1.100 €
Pflegegrad 4 & 5 (oder Merkzeichen ‚H‘) 1.800 €

Beratungseinsätze

Beratungseinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI: Den Anspruch auf Pflegegeld sichern

Wenn Sie als pflegende Angehörige die Versorgung zu Hause ohne professionellen Pflegedienst sicherstellen und deshalb ausschließlich Pflegegeld beziehen, sind Sie gesetzlich zu regelmäßigen Beratungseinsätzen verpflichtet. Dieser Termin dient dazu, Sie in der häuslichen Umgebung zu unterstützen, Pflegefehler zu vermeiden und Ihre Sicherheit als Pflegeperson zu stärken.
  • Häufigkeit: Die Beratung muss bei den Pflegegraden 2 bis 5 zwingend einmal pro Halbjahr in Anspruch genommen werden. Für Bezieher von Pflegegrad 1 besteht hingegen keine gesetzliche Pflicht, es kann jedoch bei Bedarf ebenfalls einmal pro Halbjahr eine freiwillige Beratung kostenfrei abgerufen werden.
  • Kosten: Die Gebühren für den Beratungseinsatz werden vollständig von der Pflegekasse übernommen. Für Sie entstehen keinerlei Kosten.

Nutzen Sie das Gespräch aktiv, um Fragen zur Organisation der Pflege zu stellen oder Tipps für rückenschonende Techniken zu erhalten. Die Berater stehen Ihnen als Experten unterstützend zur Seite.

Wichtiger Warnhinweis

Nehmen Sie diese Termine unbedingt ernst! Wird der Beratungseinsatz nicht fristgerecht gegenüber der Kasse nachgewiesen, ist diese gesetzlich verpflichtet, das Pflegegeld zunächst um die Hälfte zu kürzen und bei anhaltendem Versäumnis die Zahlung komplett einzustellen.

Finanzielle Mittel

Wenn die finanziellen Mittel nicht ausreichen: Hilfe zur Pflege und Elternunterhalt

Trotz der Leistungen der Pflegeversicherung bleibt die häusliche Pflege von Angehörigen oft eine finanzielle Herausforderung. Da die Pflegekasse rechtlich nur als „Teilkaskoversicherung“ fungiert, deckt sie selten alle anfallenden Kosten für professionelle Pflegedienste, Umbauten oder eine umfassende Betreuung ab. Wenn das eigene Einkommen und das angesparte Vermögen der pflegebedürftigen Person aufgebraucht sind, greift ein weiteres soziales Sicherheitsnetz:
  • Hilfe zur Pflege (§ 61 ff. SGB XII): Wenn die Mittel aus der Pflegeversicherung und die private Vorsorge nicht ausreichen, übernimmt der Staat über das Sozialamt die ungedeckten Kosten. Diese „Hilfe zur Pflege“ stellt sicher, dass niemand auf eine notwendige Versorgung verzichten muss. Hierbei werden jedoch Einkommen und Vermögen des Pflegebedürftigen bis auf einen gesetzlich festgelegten Schonbetrag geprüft.
  • Elternunterhalt und das Angehörigen-Entlastungsgesetz: Viele erwachsene Kinder fürchten, für die Pflegekosten ihrer Eltern herangezogen zu werden. Hier gibt es jedoch eine wichtige Entwarnung: Seit dem Inkrafttreten des Angehörigen-Entlastungsgesetzes müssen Kinder erst dann Elternunterhalt leisten, wenn ihr eigenes Bruttojahreseinkommen die Grenze von 100.000 Euro überschreitet.
  • Wer zahlt unter der 100.000-Euro-Grenze? Liegt Ihr Einkommen unter diesem Betrag, springt das Sozialamt ein, ohne Regressansprüche an Sie zu stellen. Das eigene selbstgenutzte Wohneigentum der Kinder bleibt dabei in der Regel unangetastet.

Unser Rat aus der Praxis

Scheuen Sie sich nicht, rechtzeitig einen Antrag auf „Hilfe zur Pflege“ beim zuständigen Sozialamt zu stellen, wenn abzusehen ist, dass die finanziellen Mittel nicht ausreichen. Die Berater in den Pflegestützpunkten können Ihnen auch hierbei helfen, die Anträge korrekt auszufüllen und die Einkommensgrenzen für den Elternunterhalt individuell zu prüfen.

Schwerbehindertenausweis

Der Schwerbehindertenausweis: Ergänzende Unterstützung im Alltag

Oftmals geht eine Pflegebedürftigkeit mit einer dauerhaften körperlichen oder kognitiven Einschränkung einher. Für pflegebedürftige Menschen und insbesondere für Menschen mit Behinderungen ist ein Schwerbehindertenausweis ein wichtiges Instrument, für dessen Rahmenbedingungen unter anderem das Bundesministerium für Arbeit und Soziales Vorgaben macht. Viele Familien konzentrieren sich verständlicherweise zuerst auf den Pflegegrad, übersehen dabei aber, dass parallel dazu ein Antrag auf Feststellung einer Schwerbehinderung beim zuständigen Versorgungsamt gestellt werden sollte.

Der Grad der Behinderung (GdB) ist rechtlich unabhängig vom Pflegegrad, bietet aber wertvolle „Nachteilsausgleiche“, die den Alltag der pflegebedürftigen Person und Ihnen als pflegende Angehörige spürbar erleichtern können.

  • Zusätzliche Steuerfreibeträge: Neben dem Pflege-Pauschbetrag gibt es den Behinderten-Pauschbetrag. Je nach GdB mindert dieser das zu versteuernde Einkommen erheblich und sorgt für eine direkte finanzielle Entlastung.
  • Mobilität und Parkerleichterungen: Je nach vergebenen „Merkzeichen“ (wie G für Gehbehinderung, aG für außergewöhnliche Gehbehinderung oder B für Begleitperson) winken Vergünstigungen im öffentlichen Nahverkehr oder Parkerleichterungen. Der begehrte „blaue Parkausweis“ kann die Organisation von Arztbesuchen oder Einkäufen massiv vereinfachen.
  • Vergünstigungen und Teilhabe: Ein Schwerbehindertenausweis ermöglicht oft ermäßigte Eintritte bei kulturellen Veranstaltungen oder im Schwimmbad, was die soziale Teilhabe Ihres Angehörigen fördert und die Kosten für gemeinsame Unternehmungen senkt.

Unser Rat zur Antragstellung

Ein anerkannter Pflegegrad ist oft ein starkes Argument für einen entsprechenden GdB. Legen Sie dem Antrag beim Versorgungsamt unbedingt eine Kopie des MD-Gutachtens bei. Das beschleunigt das Verfahren meist enorm, da die Einschränkungen bereits professionell dokumentiert sind.

Erfolgreich abgeschlossen
Lächelnde Seniorin schaut sich Fotoalbum mit glücklicher Pflegekraft an

Pflege und Beruf vereinbaren: Ihre gesetzlichen Rechte

Niemand sollte seinen Job aufgeben müssen, wenn man Angehörige pflegen möchte. Das Gesetz bietet Ihnen drei konkrete Wege zur Pflege, um Beruf und Organisation der Pflege zu vereinen. Sie haben das Recht, sich von der Arbeit freistellen lassen zu können oder eine gesetzliche Freistellung von der Arbeit zu beantragen:
  • Akute Hilfe: Die 10-Tage-Regelung gilt pro Pflegefall, um bei plötzlicher Pflegebedürftigkeit alles Nötige in die Wege zu leiten. So können Sie sich kurzzeitig von der Arbeit freistellen lassen.
  • Pflegezeit & Familienpflegezeit: Wer die Betreuung langfristig übernimmt, kann sich ganz oder teilweise von der Arbeit freistellen lassen. Während Sie bei der Pflegezeit eine komplette Freistellung für bis zu 6 Monate nutzen können, müssen Sie bei der Familienpflegezeit (bis zu 24 Monate) noch mindestens 15 Stunden pro Woche arbeiten.
  • Darlehen: Da bei längeren Auszeiten der Lohn entfällt oder sinkt, hilft ein staatliches zinsloses Darlehen über das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA, zuständig für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben), um den Lebensunterhalt abzusichern. Sie haben einen Anspruch darauf, sich für die Pflege von der Arbeit freistellen zu lassen, wobei ein besonderer Kündigungsschutz greift.

Modell Dauer Voraussetzungen Finanzierung
Kurzzeitige Arbeitsverhinderung Bis zu 10 Tage Jede Betriebsgröße Pflegeunterstützungsgeld (ca. 90 % Netto)
Pflegezeit Bis zu 6 Monate Betrieb > 15 Pers. Zinsloses Darlehen (BAFzA)
Familienpflegezeit Bis zu 24 Monate Betrieb > 25 Pers. Arbeitszeit mind. 15h + zinsloses Darlehen

Tipp von Pflege zu Hause Küffel

Gehen Sie frühzeitig und offen auf Ihren Arbeitgeber zu. Oft lassen sich neben den gesetzlichen Ansprüchen auch individuelle Lösungen wie Homeoffice oder flexible Gleitzeit finden.

Pflegende Angehörige

Rund um die Pflege im Alltag: Praktisches Wissen für eine häusliche Betreuung

Die häusliche Pflege von Angehörigen ist körperlich und emotional fordernd. Um diese Aufgabe langfristig gesund zu bewältigen, müssen Sie den Unterschied zwischen den Pflegearten kennen und wissen, welche praktischen Kniffe Ihren Rücken und die Würde des Pflegebedürftigen schützen.

Grundpflege vs. Behandlungspflege: Wer übernimmt was?

In der häuslichen Umgebung wird rechtlich strikt zwischen zwei Bereichen unterschieden, die oft parallel nebeneinander ablaufen:
  1. Grundpflege: Hier geht es um die allgemeine Lebensführung. Dazu gehören Körperpflege (Waschen, Duschen), die Ernährung (Zubereitung, Anreichen von Speisen) und die Mobilität (Aufstehen, Ankleiden, Lagerung). Diese Aufgaben übernehmen meist pflegende Angehörige oder eine Betreuungskraft.
  2. Behandlungspflege (§ 37 SGB V): Dies sind rein medizinische Leistungen, die ein Arzt verordnet hat. Beispiele sind Verbandswechsel, Wundversorgung, Injektionen oder die Medikamentengabe. Diese Aufgaben dürfen in der Regel nur von examiniertem Fachpersonal (ambulanter Pflegedienst) durchgeführt und direkt mit der Krankenkasse abgerechnet werden.

Praxistipps für die Grundpflege: Körperpflege, Ernährung und Mobilität

So individuell wie jeder Mensch ist, so einzigartig gestaltet sich auch die häusliche Pflege von Angehörigen. Es gibt kein Patentrezept, das für jede Familie gleichermaßen passt, da die Bedürfnisse einer pflegebedürftigen Person stark von deren Biografie, dem Krankheitsbild und dem persönlichen Umfeld abhängen. Was bei dem einen hervorragend funktioniert, kann bei dem anderen auf Ablehnung stoßen. Dennoch zeigen uns jahrelange Erfahrung und der Austausch mit Tausenden Familien, dass es bewährte Grundprinzipien gibt, die den Alltag in fast jeder Situation sicherer und flüssiger machen können. Diese allgemeingültigen Strategien helfen dabei, die Lebensqualität zu sichern und gleichzeitig die körperliche Belastung für Sie als pflegende Angehörige spürbar zu reduzieren:
  • Würdevolle Körperpflege:
    • Fördern Sie die Selbstständigkeit: Lassen Sie die pflegebedürftige Person so viel wie möglich selbst tun (z. B. das Waschen des Gesichts), auch wenn es länger dauert. Das erhält das Selbstwertgefühl.
    • Sicherheit im Bad: Nutzen Sie Hilfsmittel wie Duschstühle, Haltegriffe und Antirutschmatten. Ein warmes Bad oder eine Dusche sollte immer ohne Zeitdruck stattfinden.
  • Ernährung und Flüssigkeitszufuhr:
    • Kleine Einheiten: Viele ältere Menschen verlieren das Hungergefühl. Bieten Sie lieber fünf kleine, energiereiche Mahlzeiten über den Tag verteilt an statt drei große.
    • Trinkrituale: Dehydrierung ist eine große Gefahr. Stellen Sie Getränke immer in Sichtweite bereit und führen Sie feste Rituale ein (z. B. ein Glas Wasser zu jeder Nachrichtensendung). Bei Schluckbeschwerden kann angedickte Flüssigkeit helfen.
    • Fingerfood: Bei Demenz hilft es oft, Nahrung in mundgerechte Stücke zu schneiden, die man mit der Hand essen kann, wenn der Umgang mit Besteck zu schwierig wird.
  • Mobilität und rückenschonendes Arbeiten:
    • Die richtige Technik: Pflegen Sie niemals mit rundem Rücken! Gehen Sie in die Hocke und arbeiten Sie aus der Kraft Ihrer Beine heraus.
    • Hilfsmittel als Standard: Nutzen Sie Gleitmatten für den Transfer im Bett oder Aufstehhilfen. Das schont Ihre Gelenke und gibt der pflegebedürftigen Person Sicherheit.
    • Bewegungsreize setzen: Schon kleine Dehnübungen oder kurzes Stehen am Waschbecken fördern die Durchblutung und verhindern eine Gelenkversteifung.

Wichtiger Hinweis zur Dekubitus-Prävention

Achten Sie bei bettlägerigen Personen täglich auf Hautrötungen an Druckstellen wie Fersen, Steiß oder Ellbogen. Wenn eine Rötung bei leichtem Fingerdruck nicht verschwindet, droht ein Geschwür. Regelmäßiges Umlagern (alle 2-3 Stunden) ist hier die wichtigste Maßnahme.

Pflegekurse für Angehörige: Ihr Recht auf Expertenwissen

Da jede Pflegesituation ihre ganz eigenen Herausforderungen mit sich bringt, reicht theoretisches Wissen oft nicht aus. Sie benötigen Techniken, die genau in Ihrem persönlichen Alltag und in Ihrer Wohnung funktionieren. Daher haben Sie nach § 45 SGB XI einen gesetzlichen Anspruch auf kostenlose Pflegekurse, um genau diese individuelle Sicherheit zu gewinnen:
  • Individuelle Schulung: Diese Kurse finden oft in Gruppen statt, können aber auf Antrag auch direkt bei Ihnen in der häuslichen Umgebung durchgeführt werden. Ein Experte zeigt Ihnen dann direkt an Ihrem Angehörigen, wie Sie Griffe und Techniken optimal anwenden.
  • Kostenübernahme: Die Kosten werden komplett von der Kasse getragen, Sie müssen nichts dazuzahlen.

Hilfsmittel und Wohnraum: Sicherheit, Hygiene und Entlastung im Alltag

Eine gute häusliche Pflege von Angehörigen ist ohne die passenden Pflegehilfsmittel kaum zu leisten. Es geht hierbei um weit mehr als Komfort – es geht um notwendige Hygiene, medizinische Sicherheit und vor allem um die Schonung Ihrer eigenen Gesundheit als Pflegeperson:
  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch & Hygiene: Ab Pflegegrad 1 steht Ihnen die monatliche „Pflegebox“ (42 € Pauschale) für Handschuhe, Desinfektionsmittel und Bettschutzeinlagen zu. Ebenso wichtig für die Würde der pflegebedürftigen Person sind notwendige Inkontinenzprodukte (Einlagen, Pants), die zur täglichen Hygiene gehören. Diese werden vom Hausarzt auf Rezept verordnet und von der Kasse bezuschusst.
  • Technische Hilfsmittel: Ein elektrisch verstellbares Pflegebett ist oft unerlässlich für rückenschonendes Arbeiten und die Mobilität im Alltag. Auch ein Hausnotrufsystem bietet Ihnen Sicherheit, wenn Sie einmal nicht im Raum sind. Viele dieser Geräte können von der Kasse auch leihweise zur Verfügung gestellt werden.
  • Wohnraumanpassung: Wenn Treppen oder hohe Badewannen zum unüberwindbaren Hindernis werden, zahlt die Pflegekasse einen Zuschuss von bis zu 4.180 € pro Maßnahme (z. B. für einen Badumbau oder Treppenlift). Leben mehrere Pflegebedürftige zusammen, kann dieser Betrag auf bis zu 16.000 € steigen. Wichtig: Den Antrag unbedingt vor Baubeginn stellen.

Angebote zur Unterstützung für pflegende Angehörige: Ihre Gesundheit ist das Fundament der Pflege

Wer andere pflegt, neigt oft dazu, die eigenen Bedürfnisse hintenanzustellen. Doch die häusliche Pflege von Angehörigen ist ein Marathon, den Sie nur bestehen können, wenn Sie gesund bleiben: Pflegende Angehörige brauchen dringend regelmäßige Erholungsphasen. Selbstfürsorge ist hier kein Luxus, sondern eine medizinische Notwendigkeit. Ob Sie kurzfristig eine Auszeit von der Pflege nehmen müssen oder regelmäßig Unterstützung und Entlastung suchen - wir haben hier die wichtigsten Wege zusammengefasst, wie Sie Freiräume schaffen und Ihre psychische Widerstandskraft stärken können.
Zeit zum Durchatmen

Zeit zum Durchatmen: Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege

Obwohl beide Leistungen seit Juli 2025 über den Gemeinsamen Jahresbetrag finanziert werden, dienen sie unterschiedlichen Zielen im Alltag.
  • Verhinderungspflege: Sie findet meist in der vertrauten häuslichen Umgebung statt. Wenn Sie als Pflegeperson zum Beispiel zum Sport gehen, einen Arzttermin haben oder in den Urlaub fahren möchten, übernimmt eine Ersatzkraft (z. B. ein ambulanter Dienst oder eine Privatperson) die Betreuung.
  • Kurzzeitpflege: Hier zieht der Pflegebedürftige für eine begrenzte Zeit in eine stationäre Einrichtung. Dies ist oft nach einem Krankenhausaufenthalt sinnvoll oder wenn Sie zu Hause eine Auszeit brauchen, die eine 24-Stunden-Betreuung in einer professionellen Umgebung erfordert.

Der Entlastungsbetrag

Der Entlastungsbetrag (131 €): Konkrete Unterstützung im Alltag

Viele lassen diesen Betrag ungenutzt auf dem Konto der Pflegekasse liegen, dabei bietet er direkte Hilfe für die kleinen Hürden des Alltags. Er darf für staatlich anerkannte Angebote zur Unterstützung genutzt werden. 
  • Haushaltshilfe: Unterstützung beim Reinigen der Wohnung, beim Kochen oder beim Einkaufen.
  • Alltagsbegleiter: Jemand, der mit Ihrem Angehörigen spazieren geht, vorliest oder zu Terminen begleitet.
  • Betreuungsgruppen: Speziell für Menschen mit Demenz gibt es Gruppenangebote, die den Betroffenen fördern und Ihnen einen freien Nachmittag schenken.

Teilstationäre Pflege

Teilstationäre Pflege: Tages- und Nachtpflege

Diese Angebote schließen die Lücke zwischen der rein häuslichen und der stationären Pflege. Sie sind ideal, wenn Sie Beruf und Pflege vereinbaren müssen:
  • Tagespflege: Ihr Angehöriger wird morgens abgeholt und verbringt den Tag in einer Einrichtung mit pflegerischer Betreuung und sozialen Aktivitäten. Abends kehrt er nach Hause zurück.
  • Nachtpflege: Dieses Angebot richtet sich an Angehörige von Menschen mit gestörtem Tag-Nacht-Rhythmus (oft bei Demenz). Wenn die Nächte zur Zerreißprobe werden, kann der Pflegebedürftige sicher in einer Einrichtung übernachten, damit Sie den nötigen Schlaf finden.

Vorsorge und Rehabilitation
Vorsorge und Rehabilitation: Medizinische Kuren für pflegende Angehörige
Oft reicht eine kurze Pause zu Hause nicht aus, um die Batterien wieder aufzuladen. Als pflegende Angehörige haben Sie gemäß § 23 und § 40 SGB V einen gesetzlichen Anspruch auf stationäre Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahmen (Kuren), um Ihre eigene Gesundheit zu schützen.
  • Das Konzept: Spezielle Kurkliniken bieten Programme an, die auf die physischen und psychischen Belastungen der häuslichen Pflege zugeschnitten sind.
  • Besonderheit: Viele Einrichtungen ermöglichen es Ihnen, Ihren pflegebedürftigen Angehörigen mitzunehmen. Während Sie Ihre Anwendungen erhalten, wird Ihr Liebster in derselben Klinik oder einer kooperierenden Kurzzeitpflege professionell betreut. So müssen Sie sich während Ihrer Erholung keine Sorgen um die Versorgung zu Hause machen.

Die sog. 24 Stunden Pflege

Die sog. 24 Stunden Pflege: Umfassende Unterstützung direkt im eigenen Zuhause

Wenn die Pflegebedürftigkeit so weit fortschreitet, dass eine stundenweise Entlastung nicht mehr ausreicht, bietet die sogenannte 24 Stunden Pflege (korrekt: häusliche Betreuung in häuslicher Gemeinschaft) eine wertvolle Alternative zum Pflegeheim. Dieses Modell ermöglicht es, dass die pflegebedürftige Person weiterhin in ihrer vertrauten Umgebung leben kann, während Sie als Angehöriger eine massive, dauerhafte Entlastung erfahren.
  • Das Konzept: Eine qualifizierte Betreuungskraft (häufig aus Osteuropa) zieht in den Haushalt der pflegebedürftigen Person ein. Sie unterstützt bei der Grundpflege, übernimmt hauswirtschaftliche Tätigkeiten wie Kochen und Reinigen und bietet vor allem eine feste soziale Bezugsperson sowie Sicherheit rund um die Uhr.
  • Vorteile für Angehörige: Sie werden von der täglichen Organisation und den körperlich schweren Aufgaben befreit. Das ermöglicht es Ihnen, wieder „nur“ Sohn, Tochter oder Ehepartner zu sein, statt als alleinige Pflegekraft fungieren zu müssen.
  • Rechtssicherheit & Qualität: In einem unübersichtlichen Markt ist es für pflegende Angehörige entscheidend, auf seriöse Anbieter zu setzen, die faire Arbeitsbedingungen (A1-Bescheinigung, Mindestlohn) und hohe Qualitätsstandards (z. B. nach DIN-Normen) garantieren. Nur so ist eine rechtssichere und würdevolle Betreuung gewährleistet.

Über uns: Ein Partner für Ihre Sicherheit und Geborgenheit

Seit über 15 Jahren begleitet Pflege zu Hause Küffel Familien in dieser herausfordernden Lebensphase. Als Testsieger bei Stiftung Warentest (Ausgabe test 05/2017) und Pionier bei der Entwicklung des Qualitätsstandards DIN SPEC 33454 sowie ISO 9001 zertifiziert, stehen wir für absolute Transparenz, Rechtssicherheit und Menschlichkeit. 

Wir vermitteln nicht nur eine Betreuungskraft, sondern bieten Ihnen ein erfahrenes Team aus Pflegeexperten, das Ihnen die Last von den Schultern nimmt – damit Sie wieder wertvolle Zeit als Familie genießen können.

Psychische Belastung

Psychische Belastung: Burnout-Prävention und der Umgang mit Gefühlen

Die emotionale Last der Pflege wird oft unterschätzt. Gefühle wie Schuld („Ich mache nicht genug“), Wut oder sogar Aggression gegenüber dem Pflegebedürftigen sind keine Zeichen von Charakterschwäche, sondern Warnsignale für eine massive Überlastung der Pflegepersonen.
  • Burnout-Warnsignale erkennen: Einen Angehörigen zu pflegen, ist belastend. Dauerhafte Erschöpfung, Schlafstörungen oder sozialer Rückzug müssen ernst genommen werden.
  • Austausch suchen: Selbsthilfegruppen für pflegende Angehörige bieten einen geschützten Raum, in dem Sie erleben, dass Sie mit Ihren Gefühlen nicht allein sind. Suchen Sie den Kontakt zu anderen pflegenden Angehörigen.
  • Helferkonferenzen: Warten Sie nicht, bis nichts mehr geht. Organisieren Sie ein Treffen mit der Familie, Freunden oder Nachbarn. Verteilen Sie Aufgaben (z. B. „Wer übernimmt die Einkäufe?“, „Wer regelt die Finanzen?“) auf mehrere Schultern.

Unser Expertentipp: Nutzen Sie Ihr Recht auf kostenlose Beratung

Wussten Sie, dass Sie gemäß § 7a SGB XI einen gesetzlichen Rechtsanspruch auf eine neutrale und kostenlose Pflegeberatung haben? 

Die wichtigste erste Anlaufstelle hierfür sind die Pflegestützpunkte in Ihrer Kommune. Diese unabhängigen Beratungsstellen sind Experten darin, Ihnen den Weg durch den oft unübersichtlichen Antragsdschungel zu weisen und Ihre Ansprüche gegenüber der Pflegekasse durchzusetzen. 

Ein Gespräch mit diesen neutralen Beratern hilft oft dabei, die eigene Situation neu zu bewerten und rechtzeitig Hilfe anzunehmen, bevor die eigene Gesundheit Schaden nimmt.

Pflegende Angehörige

Rechtliche Vorsorge: Handlungsfähig bleiben, wenn es darauf ankommt

Das Thema der rechtlichen Absicherung wird oft so lange verdrängt, bis eine akute Situation eintritt. Doch für die häusliche Pflege von Angehörigen ist es von entscheidender Bedeutung, dass im Ernstfall klar geregelt ist, wer im Sinne der pflegebedürftigen Person handeln darf. Ohne diese Dokumente sind selbst engsten Angehörigen oft die Hände gebunden – etwa bei Bankgeschäften, der Kündigung von Mietverträgen oder folgenschweren medizinischen Entscheidungen.

Die Vorsorgevollmacht: Vertrauen schriftlich fixieren

Die Vorsorgevollmacht ist das wichtigste Instrument der Selbstbestimmung. Hiermit bevollmächtigt eine Person eine oder mehrere Vertrauenspersonen, sie in rechtlichen Angelegenheiten zu vertreten, falls sie dazu selbst nicht mehr in der Lage ist (z. B. durch fortgeschrittene Demenz oder nach einem Schlaganfall).
  • Wirkung: Sie tritt sofort in Kraft, wenn der Vorsorgefall eintritt. Eine gerichtliche Bestellung eines Betreuers wird dadurch in der Regel überflüssig.
  • Bereiche: Sie sollte umfassend sein und Bereiche wie Vermögenssorge, Gesundheitsfürsorge, Aufenthaltsbestimmung sowie Post- und Fernmeldeverkehr abdecken.

Die Betreuungsverfügung: Der Wunschzettel für das Gericht

Sollte keine Vorsorgevollmacht vorliegen oder diese aus formalen Gründen nicht greifen, muss ein Gericht einen rechtlichen Betreuer bestellen. Mit einer Betreuungsverfügung können Sie diesen Prozess dennoch beeinflussen:
  • Personenwahl: Sie legen fest, wer vom Gericht als Betreuer eingesetzt werden soll – oder wer auf gar keinen Fall infrage kommt.
  • Kontrolle: Im Gegensatz zur Vorsorgevollmacht unterliegt der eingesetzte Betreuer der Kontrolle durch das Betreuungsgericht. Dies bietet ein zusätzliches Maß an Sicherheit, ist aber auch bürokratisch aufwendiger.

Die Patientenverfügung: Klarheit für medizinische Entscheidungen

Während die Vollmacht regelt, wer entscheidet, legt die Patientenverfügung fest, wie entschieden werden soll – und zwar in Bezug auf medizinische Behandlungen am Lebensende oder in Stadien der Entscheidungsunfähigkeit.
  • Inhalt: Sie definieren darin konkret, welche ärztlichen Maßnahmen (z. B. künstliche Beatmung oder Ernährung) Sie in bestimmten Situationen wünschen oder ausdrücklich ablehnen.
  • Bindung: Eine schriftliche Patientenverfügung ist für Ärzte rechtlich bindend, sofern sie auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation zutrifft. Sie nimmt den pflegenden Angehörigen die schwere Last ab, in Extremsituationen über „Leben und Tod“ raten zu müssen.

Unser Expertentipp

Lassen Sie die Dokumente am besten notariell beurkunden oder zumindest durch die örtliche Betreuungsbehörde beglaubigen. Zudem ist es ratsam, die Vollmachten im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registrieren zu lassen, damit sie im Notfall von Gerichten und Ärzten sofort gefunden werden.

Der Notfallplan: Sicherheit, wenn Sie als Pflegeperson ausfallen

Was passiert, wenn Sie als Hauptpflegeperson plötzlich selbst ausfallen – etwa durch einen Unfall oder eine Krankenhauseinweisung? In der häuslichen Pflege ist es lebenswichtig, für dieses Szenario vorzusorgen. Rechtliche Dokumente helfen nur, wenn Rettungskräfte oder Ärzte sie sofort finden. Ein gut vorbereiteter Notfallplan stellt sicher, dass die Versorgung Ihres Angehörigen lückenlos weiterläuft, auch wenn Sie selbst im Krankenhaus sind. 

Hinterlegen Sie dazu an einem zentralen, leicht zugänglichen Ort (z. B. direkt neben dem Telefon oder an der Innenseite der Wohnungstür) eine klar gekennzeichnete Notfallmappe, die folgende Informationen bündelt:

  • Medikamentenplan & Diagnosen: Welche Medikamente müssen wann und in welcher Dosierung eingenommen werden? Welche Vorerkrankungen oder Allergien liegen vor? Legen Sie hier auch Kopien der letzten Arztbriefe ab.
  • Wichtige Kontakte: Telefonnummern des Hausarztes, des Pflegedienstes, der Apotheke sowie von Angehörigen oder Nachbarn, die im Notfall sofort informiert werden sollen.
  • Handlungsanweisungen: Kurze Notizen zu den täglichen Routinen der pflegebedürftigen Person. Wo befinden sich die Hilfsmittel (Rollator, Hörgeräte)? Gibt es Besonderheiten beim Essen oder bei der Mobilität?
  • Vorsorgedokumente: Kopien der Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung sowie der Versicherungskarte Ihres Angehörigen.

Unser Expertentipp zur Krisenvorsorge

Informieren Sie mindestens zwei Personen aus Ihrem Umfeld über die Existenz und den Ort dieser Mappe. 

Tragen Sie zudem eine „Notfallkarte“ in Ihrem eigenen Portemonnaie bei sich, auf der vermerkt ist: „Ich pflege einen Angehörigen zu Hause. Bitte informieren Sie im Notfall sofort [Name/Telefonnummer].“ So stellen Sie sicher, dass Ihr Liebster nicht unversorgt bleibt, während Sie selbst medizinische Hilfe erhalten.

Ein älteres Familienpaar, das zusammenlächelt und sich glücklich fühlt

Besondere Pflegesituationen: Herausforderungen mit Herz und Wissen begegnen

Manche Pflegesituationen lassen sich nicht mit Standardlösungen bewältigen. Sie erfordern eine tiefe Anpassung an die veränderte Wahrnehmung oder die körperlichen Bedürfnisse der pflegebedürftigen Person. Hier ist es entscheidend, dass Sie als pflegende Angehörige nicht nur funktionieren, sondern die Situation mit Empathie und den richtigen Strategien steuern.

Pflege bei Demenz: Eine Reise in eine andere Welt

Wenn das Gedächtnis schwindet und sich die Persönlichkeit verändert, geraten gewohnte Kommunikationswege oft an ihre Grenzen. Die Pflege bei Demenz erfordert vor allem Geduld und ein Umdenken in der täglichen Interaktion.
  • Besonderheiten in der Kommunikation: Streiten Sie nicht über Fakten. Wenn Ihr Angehöriger behauptet, er müsse jetzt „zur Arbeit“ (obwohl er seit 20 Jahren in Rente ist), korrigieren Sie ihn nicht. Gehen Sie stattdessen auf das Gefühl hinter der Aussage ein („Du warst immer sehr pflichtbewusst, erzähl mir von deiner Arbeit“). Diese Methode, die „Validierung“, schafft Vertrauen und senkt das Aggressionspotenzial.
  • Sicherheit in der häuslichen Umgebung: Menschen mit Demenz entwickeln oft einen starken Bewegungsdrang („Hinlauftendenz“). Sichern Sie die Wohnung dezent ab: Verstecken Sie Haustürschlüssel, nutzen Sie Herdschutzgitter oder installieren Sie Sensormatten, die Sie informieren, wenn der Angehörige nachts das Bett verlässt.
  • Struktur gibt Halt: Ein fester Tagesablauf mit wiederkehrenden Ritualen wirkt wie ein Geländer, an dem sich Betroffene orientieren können. Das gibt Sicherheit und reduziert Ängste.

Palliativpflege zu Hause: Würdevolle Begleitung am Lebensende

Die Begleitung von nahen Angehörigen in der letzten Lebensphase ist eine der schwersten, aber auch wertvollsten Aufgaben. Wenn die Pflege mehr medizinische Zuwendung und lindernde Maßnahmen erfordert, zielt die Palliativpflege zu Hause nicht mehr auf Heilung ab, sondern auf die Linderung von Schmerzen und den Erhalt der Lebensqualität.
  • Professionelle Netzwerke nutzen (SAPV): Sie müssen diese schwere Phase nicht allein bewältigen. Die „Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung“ (SAPV) besteht aus Teams von spezialisierten Ärzten und Pflegekräften, die 24/7 erreichbar sind. Sie stellen sicher, dass Symptome wie Atemnot oder starke Schmerzen sofort gelindert werden können.
  • Die Rolle der Angehörigen: In der letzten Lebensphase geht es oft weniger um das „Tun“ als vielmehr um das „Dasein“. Halten Sie die Hand, hören Sie zu oder schaffen Sie durch vertraute Musik und Düfte eine friedliche Atmosphäre.
  • Abschied nehmen dürfen: Erlauben Sie sich selbst, in dieser Zeit Unterstützung anzunehmen – sei es durch einen ambulanten Hospizdienst, der Ihnen für einige Stunden die Sitzwache abnimmt, damit Sie schlafen oder organisatorische Dinge regeln können.

Unser Rat für diese Phasen

Besonders bei Demenz und in der Palliativphase stoßen pflegende Angehörige oft an ihre psychischen Belastungsgrenzen. Es ist kein Zeichen von Schwäche, in diesen Momenten über eine ergänzende professionelle Betreuung nachzudenken, um die wertvolle Zeit als Familienmitglied (und nicht nur als Pflegekraft) verbringen zu können.

Pflege/Betreuung
Pflegerin hilft alter Frau mit Kruecke beim Aufstehen

Wenn aus Angehörigen Pflegende werden: Ein Weg, den Sie nicht allein gehen müssen

Die häusliche Pflege von Angehörigen ist ein gewaltiger Kraftakt, der weit über das Körperliche hinausgeht. Wir wissen aus unzähligen Gesprächen und unserer eigenen Gründungsgeschichte, dass irgendwann der Punkt kommt, an dem die ambulante Hilfe und die eigene Kraft nicht mehr genügen, um die Sicherheit und Geborgenheit rund um die Uhr zu gewährleisten. Es ist kein Versagen, an diesen Punkt zu gelangen – es ist der Moment, in dem eine neue Lösung her muss, die das Zuhause als vertrauten Ort bewahrt.

Genau hier setzen wir von Pflege zu Hause Küffel an. Wir sind darauf spezialisiert, Ihnen die Last der täglichen Grundpflege und Hauswirtschaft abzunehmen, damit Sie wieder die wertvolle Zeit als Familie genießen können. Als Testsieger bei Stiftung Warentest (Ausgabe test 05/2017) und zertifizierter Pionier für Qualitätsstandards in der 24 Stunden Pflege bieten wir Ihnen die Sicherheit und Rechtmäßigkeit, die Sie in dieser sensiblen Situation brauchen.

Sie müssen diesen Weg nicht allein gehen. Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Beratungsgespräch zu unseren Leistungen in der 24 Stunden Betreuung – von Mensch zu Mensch.

FAQ für pflegende Angehörige

Welche finanzielle Unterstützung gibt es für pflegende Angehörige 2026?

Wenn Sie ein Familienmitglied zu Hause pflegen, steht der pflegebedürftigen Person Pflegegeld zu, welches in der Regel an die Betreuenden weitergegeben wird. Die Beträge liegen im Jahr 2026 je nach Pflegegrad zwischen 347 € (Pflegegrad 2) und 990 € (Pflegegrad 5) pro Monat. Dieses Geld ist steuerfrei, sofern Sie die Pflege nicht erwerbsmäßig ausüben. Zudem gibt es den Entlastungsbetrag von 131 € monatlich für alle Pflegegrade. Für Auszeiten oder eine Ersatzpflege greift 2026 der „Gemeinsame Jahresbetrag“ in Höhe von bis zu 3.539 € pro Kalenderjahr.

Welche Vorteile habe ich als Pflegeperson?

Die Pflege ihrer Angehörigen wird vom Staat anerkannt und sozial abgesichert. Wenn Sie eine Person mit mindestens Pflegegrad 2 für wenigstens 10 Stunden pro Woche zu Hause versorgen und nebenbei maximal 30 Stunden arbeiten, zahlt die Pflegekasse direkt Beiträge in Ihre Renten- und Arbeitslosenversicherung ein. Zusätzlich sind Sie während der Pflegetätigkeit und auf den direkten Wegen gesetzlich unfallversichert. Steuerlich können Sie zudem vom Pflege-Pauschbetrag profitieren, der Ihr zu versteuerndes Einkommen je nach Pflegegrad um bis zu 1.800 € im Jahr mindert.

Wo finde ich Beratungsstellen für pflegende Angehörige in meiner Nähe?

Ihre erste und wichtigste Anlaufstelle sind die Pflegestützpunkte in Ihrer Kommune oder eine spezialisierte Fachstelle für pflegende Angehörige. Sie haben nach § 7a SGB XI einen gesetzlichen Anspruch auf kostenfreie und neutrale Pflegeberatung. Dort können geschulte Experten Angehörige beraten, individuelle Versorgungspläne erstellen und konkret beim Ausfüllen von Anträgen (z. B. für den Pflegegrad oder Hilfsmittel) helfen.

Wie kann ich Pflege und Beruf vereinbaren?

Der Gesetzgeber bietet drei konkrete Modelle zur Vereinbarkeit an:
  • Kurzzeitige Arbeitsverhinderung: Bei akuten Notfällen können Sie sich bis zu 10 Tage von der Arbeit freistellen lassen und erhalten in dieser Zeit Pflegeunterstützungsgeld (ca. 90 % des Nettolohns).
  • Pflegezeit: Sie können sich für bis zu 6 Monate vollständig oder teilweise von der Arbeit freistellen lassen.
  • Familienpflegezeit: Dieses Modell erlaubt eine teilweise Auszeit von bis zu 24 Monaten (bei einer Mindestarbeitszeit von 15 Stunden/Woche).

Um finanzielle Engpässe in den längeren Auszeiten aufzufangen, können Sie ein staatliches, zinsloses Darlehen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben beantragen.

Wo finde ich Hilfe bei Überforderung durch die Pflege der Eltern?

Es ist ein Zeichen von Stärke, frühzeitig zu erkennen, wenn man selbst Unterstützung braucht. Neben der professionellen Beratung in Pflegestützpunkten sind Selbsthilfegruppen eine wertvolle Rettungsleine, in denen es viele weitere pflegende Angehörige gibt. In diesem geschützten Rahmen können pflegende Angehörige finden, was im Alltag oft zu kurz kommt: emotionales Verständnis und das Wissen, nicht allein zu sein. Der offene Austausch entlastet bei Sorgen rund um die Pflege und hilft gleichzeitig dabei, sich praxiserprobte Tipps für den Umgang mit schwierigen Situationen (wie z. B. bei Demenz) einzuholen.

Welche Möglichkeiten zur Entlastung für Pflegende von Familienmitgliedern gibt es?

Die Pflegekasse stellt 2026 verschiedene Budgets für Ihre Entlastung bereit. Über den Gemeinsamen Jahresbetrag (3.539 €) können Sie flexibel eine Ersatzkraft für die häusliche Umgebung (Verhinderungspflege) buchen oder den Pflegebedürftigen vorübergehend stationär unterbringen (Kurzzeitpflege). Für den Alltag bieten Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen regelmäßige Pausen. Den monatlichen Entlastungsbetrag (131 €) können Sie zudem für anerkannte Alltagsbegleiter oder Haushaltshilfen einsetzen. Wenn die eigenen Kräfte schwinden, haben Sie rechtlich Anspruch auf medizinische Vorsorge- oder Rehabilitationskuren – oft auch gemeinsam mit der pflegebedürftigen Person.

Markus Küffel gründete die Pflege zu Hause Küffel GmbH in Hamburg und verfügt über 20 Jahre Erfahrung im Bereich häusliche Pflege und Betreuung. Als Diplom Gesundheitswissenschaftler und examinierter Gesundheits- und Krankenpfleger bringt er umfassendes Fachwissen und praxisnahe Erfahrung in die Vermittlung von Betreuungskräften ein.

Vor der Gründung seines Unternehmens war er in verschiedenen Bereichen des Gesundheitswesens tätig und sammelte umfangreiche und wertvolle Einblicke in die Bedürfnisse von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen. Mit seinem Ratgeber „24 Stunden Pflege zu Hause – So finden Sie die optimale Betreuung“ (Springer, 2021) sowie seiner Mitwirkung an der Entwicklung des derzeit ersten und einzigen Qualitätsstandards der sog. DIN SPEC 33454 setzt er sich aktiv für Transparenz und Qualität in der häuslichen Betreuung ein.

Von 2018 bis 2020 war er Vorstandsmitglied des Bundesverbandes für häusliche Betreuung und Pflege. Seit August 2019 gehört Küffel dem interdisziplinären Forschungsnetzwerk „Osteuropäische Betreuungskräfte“ der Evangelische Hochschule Nürnberg an.

Für weitere Informationen zu Markus Küffel, besuchen Sie gerne seine Autorenseite.

Pflegende Angehörige
Markus Küffel
Geschäftsführer & Gründer
Dipl. Gesundheitswissenschaftler
exam. Gesundheits- und Krankenpflege
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