Möglichst lange Zuhause leben – das ist der Wunsch der meisten Menschen. Dank des starken Engagements von Angehörigen ist das oftmals auch machbar: Die meisten pflegebedürftigen Personen werden in den eigenen vier Wänden betreut und gepflegt. Doch es gibt auch Zeiten, in denen das nicht möglich ist – sei es, weil Pflegepersonen erkranken, eine Auszeit benötigen, sich die Pflegesituation akut verändert oder die häusliche Pflege aus anderen Gründen unterbrochen werden muss. Die sogenannte Kurzzeitpflege ermöglicht in solch einem Fall die temporäre vollstationäre Pflege und bietet Pflegepersonen und Pflegebedürftigen so die benötigte Entlastung.
Auch in Ausnahmesituationen gut versorgt: Die Kurzzeitpflege gewährleistet, dass Sie bei pflegerischen Engpässen nicht alleine sind!
Akute Krisensituationen können immer wieder auftreten – hier sollten Sie stets wissen, welche Hilfen und Unterstützungen Ihnen gesetzlich zustehen. Erfahren Sie im folgenden Text mehr zur Kurzzeitpflege – bei weitergehenden Fragen können Sie sich auch gerne direkt an das Experten-Team von Pflege zu Hause Küffel wenden: Wir beraten Sie gern!
Wie auch die Verhinderungspflege ist die Kurzzeitpflege ein Instrument, mit dem die Politik auf die stetig wachsenden Zahlen von Pflegebedürftigen und die damit verbundenen Belastungen reagiert. Damit Sie im Bedarfsfall wissen, welche Ansprüche Sie haben, haben wir hier die wichtigsten Fragen und Antworten zur Kurzzeitpflege zusammengestellt.
Was ist Kurzzeitpflege?
Kurzzeitpflege bezeichnet die bereits im Vorfeld begrenzte Unterbringung in einer vollstationären anerkannten Pflegeeinrichtung. Sie soll gewährleisten, dass Pflegebedürftige und Pflegepersonen im Akutfall nicht gänzlich ohne Hilfe gelassen werden. Die Kurzzeitpflege kann für 8 Wochen pro Kalenderjahr Jahr (56 Tage) in Anspruch genommen werden.
Welche Voraussetzungen müssen für einen Anspruch auf Kurzzeitpflege erfüllt sein?
Grundsätzlich haben alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 bei ihrer Pflegekasse Anspruch auf Kurzzeitpflege. Liegt kein Pflegegrad vor, kann unter Umständen jedoch auch Kurzzeitpflege gewährt werden, beispielsweise nach einem Krankenhausaufenthalt oder einer schweren Erkrankung – Ansprechpartner ist hier jedoch die Krankenkasse.
Die Kurzzeitpflege kann beantragt werden, wenn beispielsweise:
Welche Leistungen umfasst die Kurzzeitpflege?
Die Kurzzeitpflege wird bei der vorübergehenden Unterbringung in einer anerkannten Pflegeeinrichtung gewährleistet. Sie umfasst unter anderem:
Bitte beachten Sie, dass die Pflegekasse nicht alle Leistungen übernimmt: Die Kosten für Unterbringung und Verpflegung müssen Sie in der Regel selbst tragen.
Wer bezahlt die Kurzzeitpflege und wie hoch ist der Betrag?
Die Kosten für die Kurzzeitpflege werden von der jeweiligen Pflegekasse übernommen. Dabei haben Sie Anspruch auf Leistungen in Höhe von bis zu 1.612 €.
Wie wird die Kurzzeitpflege beantragt?
Die Kurzzeitpflege beantragen Sie bei Ihrer Pflegekasse. Da die Einrichtung von der Pflegekasse zugelassen sein muss, ist es empfehlenswert, den Antrag so früh wie möglich zu stellen und gegebenenfalls nach Häusern mit entsprechender Zulassung zu suchen und die Kosten zu erfragen. Beachten Sie zudem:
In Ausnahmefällen - wenn beispielsweise noch kein Pflegegrad durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) zugeordnet wurde - ist ein Antrag bei der Krankenkasse zu stellen.
Als Pflegeperson möchten Sie Ihre pflegebedürftigen Angehörigen jederzeit in besten Händen wissen – auch, wenn Sie selbst einmal die Betreuung und Pflege nicht aus eigener Kraft gewährleisten können. Über die Kurzzeitpflege ist dies möglich. Das Team von Pflege zu Hause Küffel informiert Sie gerne detaillierter über Ihre Ansprüche und unterstützt Sie bei Antragsstellung.
Kontaktieren Sie uns, wenn Sie noch Fragen zur Kurzzeitpflege haben oder sich über die Möglichkeit der sogenannten 24-Stunden-Pflege informieren wollen – wir sind jederzeit gern für Sie da!
Ansprechpartnerin
Frau Agnieszka Töpfer
Neukundenberatung
040 / 2800 854-12 |
kontakt@pflegezuhause.info |
Ansprechpartner
Frau Anika Agu
Neukundenberatung
Teamleitung
040 / 2800 854-118 |
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