Wenn ein geliebter Mensch schwer erkrankt und die verbleibende Zeit endlich wird, verändert sich alles. Viele Angehörige stehen dann vor Fragen, die sie nie stellen wollten: Wie soll die letzte Lebensphase aussehen? Was ist möglich, was ist bezahlbar, und wo findet Ihr Angehöriger die Zuwendung, die er jetzt braucht? Ein Hospiz schafft genau diesen Rahmen – einen Ort, an dem medizinische Versorgung, Schmerzlinderung und menschliche Nähe zusammenkommen, damit Würde und Lebensqualität bis zuletzt erhalten bleiben.
Ambulantes und stationäres Hospiz: der Unterschied
Das Wichtigste auf einen Blick
- Stationäres Hospiz: kleine Einrichtung mit 8–16 Betten, Pflege rund um die Uhr, Schmerztherapie, Seelsorge
- Ambulanter Hospizdienst: geschulte Begleitung im eigenen Zuhause oder Pflegeheim — kostenlos
- Kinderhospiz: spezialisiert auf schwerstkranke Kinder und Jugendliche, begleitet Familien über Jahre
- Aufnahme erfordert eine unheilbare Erkrankung und eine begrenzte Lebenserwartung (ärztlich bescheinigt)
Ein stationäres Hospiz ist eine kleine Pflegeeinrichtung mit 8 bis 16 Betten. Die Atmosphäre ähnelt einem familiären Wohnumfeld. Professionelle Pflegekräfte, Palliativmediziner und ehrenamtliche Begleiter versorgen die Bewohnerinnen und Bewohner rund um die Uhr. Schmerztherapie, Symptomkontrolle und psychosoziale Unterstützung gehören zum Standard.
Der ambulante Hospizdienst funktioniert anders. Ehrenamtliche und Fachkräfte besuchen Schwerstkranke zu Hause oder im Pflegeheim. Sie leisten Sterbe- und Trauerbegleitung — ohne dass Betroffene die vertraute Umgebung verlassen müssen. Gemäß § 39a Abs. 2 SGB V entstehen dabei keine Kosten für Betroffene oder Angehörige.
Kinderhospize begleiten schwerstkranke Kinder und Jugendliche. Sie stehen den Familien über einen langen Zeitraum zur Seite, sowohl stationär und ambulant. Die emotionale Entlastung pflegender Eltern steht dabei ausdrücklich im Mittelpunkt.
Hospiz oder häusliche Betreuung: Was passt zu Ihrer Situation?
| Kriterium | Stationäres Hospiz | Ambulanter Hospizdienst | Häusliche Betreuung zu Hause |
|---|---|---|---|
| Aufenthaltsort | Hospizeinrichtung (8–16 Betten) | Eigene Wohnung oder Pflegeheim | Eigenes Zuhause |
| Wer kommt infrage? | Unheilbar kranke Menschen mit ärztlich bescheinigter begrenzter Lebenserwartung | Menschen in der letzten Lebensphase mit ambulantem Begleitungsbedarf | Menschen mit Pflegebedarf, die zu Hause bleiben möchten |
| Betreuung rund um die Uhr | Ja, professionelles Pflegeteam vor Ort | Begleitbesuche nach Vereinbarung | Ja, Betreuungskraft wohnt im Haushalt |
| Kosten & Übernahme | 95 % übernimmt die GKV; kein gesetzlicher Eigenanteil | Kostenlos für Betroffene (§ 39a Abs. 2 SGB V) | Ab ca. 2.600 € pro Monat; Refinanzierung über Pflegekasse möglich |
| Medizinische Versorgung | Palliativmedizin, Schmerztherapie, Symptomkontrolle | Ergänzend zu ambulantem Pflegedienst und Hausarzt | Grundpflege; medizinische Behandlungspflege über ambulanten Dienst |
| Psychosoziale Begleitung | Seelsorge, Trauerbegleitung, Unterstützung für Angehörige | Ehrenamtliche Sterbe- und Trauerbegleitung | Alltagsbegleitung, emotionale Nähe durch vertraute Betreuungskraft |
| Vertraute Umgebung erhalten | Nein — Umzug in Hospizeinrichtung notwendig | Ja, Begleitung im eigenen Zuhause | Ja, voller Verbleib in gewohntem Umfeld |
Viele Familien unterschätzen die emotionale Belastung eines Umzugs ins Hospiz, auch wenn die Einrichtung vorbildlich ist. Der Abschied vom eigenen Zuhause ist für viele Schwerkranke eine zusätzliche Belastung. Diese Realität gehört zur ehrlichen Orientierung dazu.
Hospiz-Kosten und Anspruch: Wer zahlt, wer kommt infrage?
Das Wichtigste auf einen Blick
- Stationäres Hospiz: GKV und Pflegekasse übernehmen zusammen rund 95 % der anerkannten Kosten (§ 39a Abs. 1 SGB V)
- Ambulanter Hospizdienst: vollständig kostenfrei für Betroffene (§ 39a Abs. 2 SGB V)
- Aufnahmevoraussetzung: unheilbare Erkrankung, ärztlich bestätigte begrenzte Lebenserwartung, kein Bedarf an stationärer Krankenhausbehandlung
- Antrag läuft über die Krankenkasse — der Arzt stellt die Notwendigkeitsbescheinigung aus
Beim stationären Hospiz übernehmen gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung zusammen rund 95 Prozent der anerkannten Kosten. Rechtsgrundlage ist § 39a Abs. 1 SGB V. Den verbleibenden Anteil decken die Einrichtungen durch Spenden und Eigenmittel. Ein gesetzlicher Eigenanteil für Bewohnerinnen und Bewohner entfällt.
Der ambulante Hospizdienst ist für Betroffene vollständig kostenfrei. Die Krankenkassen finanzieren die Leistung gemäß § 39a Abs. 2 SGB V direkt. Voraussetzung ist eine unheilbare Erkrankung mit ärztlich bescheinigter begrenzter Lebenserwartung.
So beantragen Sie einen Hospizplatz:



Beim Kinderhospiz hängt der Eigenanteil vom jeweiligen Träger ab. Viele Kinderhospize sind auf Spendeneinnahmen angewiesen. Besprechen Sie mit dem Sozialdienst oder der Pflegekasse, welche Kosten anfallen und welche Zuschüsse möglich sind.
- Alleinlebende Person
- Haushalt führen
- Gesellschaft leisten
- Begleitung im Alltag
- Grundpflege
- Transfer
- Unterstützung bei Inkontinenz
- Nachteinsätze
- Umgang mit Demenz
- Pflege einer Person
- Alltagsunterstützung für eine zweite Person
- Gemeinsame Haushaltsführung
* Die angezeigten Kosten können je nach Pflegegrad und den verfügbaren staatlichen Förderungen variieren.
Wir berücksichtigen alle Leistungen individuell und unterstützen Sie auf Wunsch bei der Antragstellung. Genauere Berechnungen finden Sie hier.
Wenn der Wunsch besteht, im eigenen Zuhause zu bleiben
Das Wichtigste auf einen Blick
- Häusliche Betreuung und ambulanter Hospizdienst lassen sich gut kombinieren
- Eine Betreuungskraft, die im Haushalt lebt, sichert Alltagspflege und menschliche Nähe rund um die Uhr
- Pflegekasse, Verhinderungspflege und steuerliche Absetzbarkeit helfen bei der Refinanzierung
Viele Menschen möchten die letzte Lebenszeit dort verbringen, wo sie sich sicher fühlen: im eigenen Zuhause. Dieser Wunsch ist verständlich und in vielen Situationen auch erfüllbar.
Eine häusliche Betreuung rund um die Uhr kann diesen Wunsch tragfähig machen. Eine Betreuungskraft, die im Haushalt lebt, übernimmt Grundpflege, Alltagsbegleitung und menschliche Zuwendung. Ein ambulanter Hospizdienst ergänzt diese Betreuung um palliative Begleitung und Trauerarbeit. Beide Angebote schließen sich nicht aus, sondern greifen ineinander.
Im Ratgeber Sterben, Tod und Trauer finden Sie einen Überblick über alle Betreuungsformen in der letzten Lebensphase. Darin erfahren Sie auch, wie Sie die richtige Entscheidung für Ihre Familie treffen.
Pflege zu Hause Küffel — von der Stiftung Warentest als Testsieger ausgezeichnet (Ausgabe test 05/2017) — berät Sie kostenlos und unverbindlich zu allen Fragen rund um häusliche Betreuung.
Häufige Fragen zum Hospiz
Was ist der Unterschied zwischen Hospiz und Pflegeheim?
Wie beantrage ich einen Hospizplatz?
Ist Hospizbegleitung auch zu Hause möglich?
Wer trägt die Kosten für eine stationäre Betreuung im Hospiz?
Was ist der Unterschied zwischen Palliativmedizin und Hospizarbeit?
Was ist der Unterschied zwischen Hospiz und Pflegeheim?
Wie beantrage ich einen Hospizplatz?
Ist Hospizbegleitung auch zu Hause möglich?
Markus Küffel gründete die Pflege zu Hause Küffel GmbH in Hamburg und verfügt über 20 Jahre Erfahrung im Bereich häusliche Pflege und Betreuung. Als Diplom Gesundheitswissenschaftler und examinierter Gesundheits- und Krankenpfleger bringt er umfassendes Fachwissen und praxisnahe Erfahrung in die Vermittlung von Betreuungskräften ein.
Vor der Gründung seines Unternehmens war er in verschiedenen Bereichen des Gesundheitswesens tätig und sammelte umfangreiche und wertvolle Einblicke in die Bedürfnisse von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen. Mit seinem Ratgeber „24 Stunden Pflege zu Hause – So finden Sie die optimale Betreuung“ (Springer, 2021) sowie seiner Mitwirkung an der Entwicklung des derzeit ersten und einzigen Qualitätsstandards der sog. DIN SPEC 33454 setzt er sich aktiv für Transparenz und Qualität in der häuslichen Betreuung ein.
Von 2018 bis 2020 war er Vorstandsmitglied des Bundesverbandes für häusliche Betreuung und Pflege. Seit August 2019 gehört Küffel dem interdisziplinären Forschungsnetzwerk „Osteuropäische Betreuungskräfte“ der Evangelische Hochschule Nürnberg an.
Für weitere Informationen zu Markus Küffel, besuchen Sie gerne seine Autorenseite.


