Palliativpflege: Definition, Kosten & Versorgung

Palliativpflege: Palliativpflege ist eine spezialisierte medizinisch-pflegerische Versorgungsform für schwerstkranke Menschen ohne realistische Heilungsaussicht. Ihr Ziel ist die Linderung von Schmerzen, Symptomen und psychischen Belastungen sowie der Erhalt der Lebensqualität, ambulant zu Hause, stationär im Hospiz oder auf einer Palliativstation im Krankenhaus.

Dieser Ratgeber richtet sich an Angehörige schwerkranker Menschen sowie an Pflegebedürftige selbst, die sich über Palliativpflege informieren möchten. Behandelt werden alle wesentlichen Fragen: Definition, Leistungsumfang, Versorgungsformen, Kosten und konkrete nächste Schritte.

Nicht jede Erkrankung lässt sich heilen, und nicht für jede Therapie ist der Körper stark genug. Palliativpflege setzt genau dort an, sie begleitet Menschen in ihrer letzten Lebensphase würdevoll und individuell. Welche Varianten der Palliativversorgung es gibt, wer die Kosten trägt und wie der Zugang konkret funktioniert, erläutert dieser Ratgeber Schritt für Schritt.

Ältere Frau und junge Pflegekraft an einem sonnigen Tag im Park

Was ist Palliativpflege? Definition und Abgrenzung

  • Palliativpflege unterstützt schwerstkranke Menschen, bei denen eine Heilung nicht mehr realistisch ist
  • Ziele: Schmerzlinderung, Symptomkontrolle, Erhalt der Lebensqualität
  • Umfasst medizinische, pflegerische und psychosoziale Betreuung
  • Schließt Angehörige ausdrücklich als Bestandteil der Versorgung ein
  • Ist keine Sterbehilfe, lebensverlängernde Maßnahmen können unterbleiben, werden aber nicht aktiv beendet

Palliativpflege bezeichnet eine spezialisierte Versorgungsform für Menschen mit schweren, fortschreitenden und nicht heilbaren Erkrankungen. Der Begriff leitet sich vom lateinischen Wort pallium (Mantel) ab und steht für die schützende, hüllende Begleitung am Lebensende.

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) definiert Palliative Care als Ansatz, der die Lebensqualität von Patienten und deren Angehörigen verbessert, indem lebensbedrohliche Erkrankungen frühzeitig erkannt, bewertet und behandelt werden, durch Schmerzlinderung und Behandlung anderer Beschwerden körperlicher, psychosozialer und spiritueller Art. Die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) hat diese Definition für den deutschsprachigen Raum übernommen und weiterentwickelt.

Palliativmedizin und Palliativpflege sind eng verwandte Konzepte: Palliativmedizin bezeichnet den ärztlichen Teil der Versorgung, Palliativpflege den pflegerischen. Gemeinsam bilden sie das übergeordnete Konzept der Palliative Care, einem interdisziplinären Ansatz aus Ärzten, Pflegekräften, Psychologen, Seelsorgern und Sozialarbeitern.

Palliativpflege

Palliativpflege vs. Kurativmedizin: Der entscheidende Unterschied

Kurativmedizin zielt auf Heilung. Palliativpflege hingegen verzichtet auf diesen Anspruch und richtet sämtliche Maßnahmen auf Symptomlinderung und Lebensqualität aus. Dieser Unterschied ist keine Aufgabe, sondern eine Entscheidung für eine würdevolle Lebensphase.

Kriterium Kurativmedizin Palliativpflege
Ziel Heilung der Erkrankung Linderung von Schmerzen und Symptomen
Lebensverlängerung Primäres Ziel Nicht zwingend angestrebt
Fokus Krankheit Lebensqualität und Würde
Einbezug Angehöriger Randständig Zentraler Bestandteil
Versorgungsort Überwiegend Krankenhaus Zuhause, Hospiz, Krankenhaus, Pflegeheim

Wichtig: Palliativpflege ist ausdrücklich keine Sterbehilfe. Das Ziel ist nicht, den Tod herbeizuführen, sondern die verbleibende Lebenszeit so beschwerdearm und würdevoll wie möglich zu gestalten. Lebensverlängernde Maßnahmen können im Einvernehmen mit dem Patienten unterbleiben, das ist eine Frage des Patientenwillens, keine Handlung des Pflegepersonals.

Pflege/betreuung
Palliativpflege

Palliativpflege vs. Hospizpflege: Wo liegt der Unterschied?

Palliativpflege und Hospizpflege verfolgen ähnliche Ziele, unterscheiden sich aber in Zugang und Dauer. Palliativpflege kann bereits früh im Krankheitsverlauf beginnen, auch parallel zu lebenserhaltenden Therapien. Hospizversorgung setzt hingegen ein, wenn die Lebenserwartung auf weniger als sechs Monate geschätzt wird und kurative Behandlungen beendet sind.

Eine Palliativstation im Krankenhaus ist zeitlich nicht begrenzt und auf akute Symptomkontrolle ausgerichtet. Ein stationäres Hospiz bietet einen Heimcharakter und begleitet Menschen bis zum Tod, ohne zeitliche Befristung der Aufnahme, aber mit der Voraussetzung der begrenzten Prognose.

Palliativpflege

Ziele und Aufgaben der Palliativpflege

  • Schmerztherapie und medikamentöse Symptomkontrolle nach WHO-Stufenschema
  • Psychosoziale Betreuung für Patienten und Angehörige
  • Spirituelle und seelsorgerische Begleitung
  • Pflegerische Grundversorgung: Körperpflege, Mundpflege, Lagerung, Ernährung
  • Sterbebegleitung und Trauerbegleitung nach dem Tod

Die Aufgaben der Palliativpflege gehen weit über die klassische Grundpflege hinaus. Palliativversorgung versteht den Menschen als ganzheitliches Wesen mit körperlichen, seelischen, sozialen und spirituellen Bedürfnissen. Erst wenn alle vier Dimensionen adressiert werden, leistet die Palliativpflege ihren vollen Beitrag zur Lebensqualität.

Körperliche Versorgung: Schmerztherapie und Symptomkontrolle

Schmerztherapie ist das Kernstück jeder Palliativversorgung. Das von der WHO entwickelte Stufenschema der Schmerztherapie, von nicht-opioiden Analgetika über schwache bis hin zu starken Opioiden, bildet die medizinische Grundlage. Ziel ist es, Schmerzen so weit zu reduzieren, dass der Patient aktiv am Leben teilnehmen kann.

Neben Schmerzen gehören Atemnot, Übelkeit, Erbrechen und Erschöpfung zu den häufigsten Symptomen, die palliativ behandelt werden. Auch Wundversorgung und Dekubitusprophylaxe, die Verhinderung von Druckgeschwüren, zählen zum pflegerischen Alltag. Mundpflege und ausreichende Flüssigkeitszufuhr spielen ebenfalls eine zentrale Rolle, da Schluckbeschwerden im Krankheitsverlauf zunehmen können.

In der Praxis zeigt sich, dass eine konsequente Symptomkontrolle die Lebensqualität schwerstkranker Menschen erheblich verbessert, auch ohne lebensverlängernde Maßnahmen. Erfahrungsgemäß schätzen Patienten Beschwerdefreiheit oft höher als zusätzliche Behandlungswochen.

Psychosoziale Betreuung für Patienten und Angehörige

Psychosoziale Betreuung bildet einen eigenständigen Schwerpunkt der Palliativversorgung. Patienten verarbeiten Diagnose, Verlust der Autonomie und die Endlichkeit des Lebens, Prozesse, die professionelle Unterstützung erfordern. Seelsorge, psychologische Beratung und einfaches Zuhören sind gleichermaßen Teil dieses Spektrums.

Angehörige sind in der Palliativpflege keine Randgruppe, sondern ein fester Bestandteil der Versorgung. Die Belastung pflegender Familienmitglieder, emotional, körperlich und organisatorisch, ist erheblich. Palliativteams binden Angehörige aktiv ein, informieren über den Krankheitsverlauf und bieten Trauerbegleitung auch nach dem Tod des Patienten an.

Pflegende Angehörige, die selbst zeitweise entlastet werden müssen, können Verhinderungspflege in Anspruch nehmen, eine Leistung, die von der Pflegekasse finanziert wird und eine professionelle Vertretung sicherstellt.

Spirituelle Begleitung und würdevoller Abschluss des Lebens

Spirituelle Begleitung richtet sich nicht ausschließlich an religiöse Menschen. Auch ohne konfessionelle Bindung stellen viele Patienten am Lebensende grundlegende Fragen nach Sinn, Würde und dem, was nach dem Tod kommt. Ausgebildete Seelsorger und Hospizbegleiter begleiten diesen Prozess unvoreingenommen.

Der würdevolle Abschluss des Lebens beinhaltet auch, individuelle Wünsche des Patienten zu erfüllen: besondere Menschen nochmals zu treffen, an einem Ort zu sterben, der vertraut ist, oder Rituale zu vollziehen, die dem eigenen Glauben oder der eigenen Kultur entsprechen. Palliativteams sind darauf ausgerichtet, diese Wünsche soweit möglich zu realisieren.

Palliativpflege

Voraussetzungen: Wann beginnt Palliativpflege?

  • Palliativpflege beginnt, wenn eine Heilung der Grunderkrankung nicht mehr realistisch ist
  • Kein bestimmter Pflegegrad ist zwingend erforderlich, ausschlaggebend ist die Diagnose
  • Ein Arzt, Hausarzt oder Facharzt, verordnet die Palliativversorgung
  • SAPV (Spezialisierte ambulante Palliativversorgung) erfordert zusätzlich eine Genehmigung der Krankenkasse
  • Palliativpflege kann parallel zu kurativen Therapien beginnen

Palliativpflege ist nicht auf die letzten Tage oder Wochen eines Lebens beschränkt. Die WHO empfiehlt, palliative Versorgung bereits frühzeitig in den Behandlungsverlauf zu integrieren, sobald eine lebensbedrohliche Erkrankung diagnostiziert wird. Typische Diagnosen, bei denen Palliativpflege indiziert ist, umfassen Krebserkrankungen im fortgeschrittenen Stadium, schwere Herzinsuffizienz, chronisch obstruktive Lungenerkrankung (COPD) im Endstadium, Nierenversagen, Leberversagen sowie neurologische Erkrankungen wie ALS oder Demenz im Spätstadium.

Die Verordnung erfolgt durch den behandelnden Arzt. Bei der allgemeinen ambulanten Palliativversorgung (AAPV) reicht eine ärztliche Verordnung aus. Für die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) gemäß § 37b SGB V ist zusätzlich eine Genehmigung der gesetzlichen Krankenkasse erforderlich. Pflegekräfte, Angehörige oder Sozialdienste können den Arzt auf den Bedarf hinweisen, die Verordnung selbst liegt ausschließlich beim Mediziner.

Palliativpflege

Versorgungsformen der Palliativpflege im Überblick

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Ambulante Palliativpflege: zu Hause durch Pflegedienste, Hospizdienste oder Palliative-Care-Teams
  • AAPV: Hausarzt-koordinierte Basisversorgung ohne Genehmigungspflicht
  • SAPV: Spezialisiertes Team für besonders komplexe Fälle, Genehmigung erforderlich
  • Stationär: Palliativstation im Krankenhaus oder stationäres Hospiz
  • Pflegeheim: Palliativleistungen können auch in Pflegeheimen erbracht werden

Palliativversorgung ist keine Einheitslösung. Abhängig vom Krankheitszustand, den Wünschen des Patienten und den häuslichen Gegebenheiten kommen unterschiedliche Versorgungsformen in Frage. Die Entscheidung trifft der Patient gemeinsam mit Arzt, Familie und Pflegeteam.

Ambulante Palliativpflege zu Hause: AAPV und SAPV erklärt

Ambulante Palliativpflege ermöglicht es schwerkranken Menschen, in ihrer vertrauten Umgebung zu verbleiben. Der Wunsch, zuhause zu sterben, ist bei vielen Menschen tief verwurzelt, ambulante Versorgungsstrukturen machen ihn in vielen Fällen realisierbar.

AAPV, Allgemeine ambulante Palliativversorgung ist die Basisform der ambulanten Palliativbetreuung. Hausärzte übernehmen die Koordination, führen regelmäßige Hausbesuche durch und binden ambulante Pflegedienste ein. Die AAPV eignet sich für Patienten, deren Symptome mit vertretbarem Aufwand kontrolliert werden können. Pflegedienste mit entsprechend geschultem Personal übernehmen die pflegerische Betreuung, ergänzt durch Hospizdienste für die psychosoziale Begleitung.

SAPV, Spezialisierte ambulante Palliativversorgung greift, wenn der Versorgungsaufwand die Kapazitäten der allgemeinen Versorgung übersteigt. Gemäß § 37b SGB V haben gesetzlich Versicherte mit einer nicht heilbaren, weit fortgeschrittenen Erkrankung und begrenzter Lebenserwartung einen Anspruch auf SAPV, sofern ein komplexes Symptomgeschehen vorliegt. Spezialisierte Palliative-Care-Teams, bestehend aus Ärzten, Pflegefachkräften, Koordinatoren und weiteren Berufsgruppen, übernehmen die Gesamtversorgung oder unterstützen den Hausarzt beratend.

Leistungserbringer der SAPV sind spezialisierte ambulante Pflegedienste, ambulante Hospizdienste sowie dezidierte Palliative-Care-Teams, die von den Krankenkassen zugelassen sind. Der Zugang erfolgt über eine ärztliche Verordnung und die Genehmigung der Krankenkasse, ein Prozess, der erfahrungsgemäß innerhalb weniger Tage abgeschlossen werden kann.

Für eine ambulante Palliativversorgung zuhause müssen vor Ort die notwendigen Voraussetzungen gegeben sein: ausreichende Wohnverhältnisse, die Bereitschaft von Angehörigen zur Mitbetreuung und ein ärztliches Einverständnis. Fehlen diese Voraussetzungen, ist eine stationäre Versorgung die bessere Option.

Stationäre Palliativpflege: Palliativstation im Krankenhaus

Stationäre Palliativpflege auf einer Palliativstation im Krankenhaus ist dann indiziert, wenn Symptome ambulant nicht ausreichend kontrolliert werden können oder akute Komplikationen eine intensive medizinische Betreuung erfordern. Palliativstationen sind eigene, von der Normalstation abgetrennte Bereiche mit besonderer Atmosphäre, häufig mit mehr Raum, Rückzugsmöglichkeiten für Angehörige und weniger klinischem Charakter.

Das Palliativteam im Krankenhaus setzt sich aus Ärzten mit Zusatzbezeichnung Palliativmedizin, spezialisierten Pflegefachkräften, Psychologen, Seelsorgern und Sozialarbeitern zusammen. Die Aufenthaltsdauer ist nicht begrenzt, Patienten können nach Stabilisierung des Zustands in die ambulante Versorgung entlassen werden.

Hospiz und Pflegeheim als stationäre Palliativoptionen

Stationäre Hospize bieten eine Versorgungsform, die Palliativpflege mit einem häuslichen Charakter verbindet. Patienten haben eigene Zimmer, Angehörige können übernachten, und die Atmosphäre unterscheidet sich bewusst vom Krankenhausalltag. Hospize eignen sich für Menschen, bei denen die Lebenserwartung auf weniger als sechs Monate geschätzt wird und eine häusliche Versorgung nicht mehr möglich ist.

In vollstationären Pflegeheimen können ebenfalls Leistungen der Palliativpflege erbracht werden. Palliativfachkräfte werden konsiliarisch hinzugezogen, SAPV-Teams besuchen die Bewohner direkt im Heim. Kinderhospize sind eine eigene, spezialisierte Angebotsform für lebensverkürzend erkrankte Kinder und Jugendliche, mit intensiver Einbindung der gesamten Familie.

Welche Palliativpflege-Versorgungsform passt?

Beantworten Sie 2 kurze Fragen, wir zeigen Ihnen die passende Option.

Frage 1 von 2
Kann Ihr Angehöriger in seiner gewohnten häuslichen Umgebung betreut werden, sind die notwendigen Voraussetzungen vor Ort erfüllbar?
Frage 2 von 2
Liegt eine unheilbare Erkrankung mit kurzer Lebenserwartung vor und ist eine besonders aufwändige medizinisch-pflegerische Versorgung erforderlich?
Frage 2 von 2
Wünscht Ihr Angehöriger eine ruhige, heimeligere Umgebung ohne klinisches Umfeld, und ist die Lebenserwartung voraussichtlich begrenzt?
Empfehlung

Spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV)

Die SAPV nach § 37b SGB V ist die passende Versorgungsform für Ihren Angehörigen. Sie kommt zum Einsatz, wenn schwerstkranke Menschen mit komplexem Versorgungsbedarf zu Hause betreut werden möchten. Ein spezialisiertes Palliative-Care-Team übernimmt dabei die koordinierte Betreuung.

Nächster Schritt: Bitten Sie den behandelnden Arzt um eine SAPV-Verordnung. Die Genehmigung erfolgt durch die Krankenkasse, die Kosten werden vollständig übernommen.

Empfehlung

Allgemeine ambulante Palliativversorgung (AAPV)

Die AAPV ist die geeignete Versorgungsform in Ihrer Situation. Sie wird vom Hausarzt koordiniert und umfasst regelmäßige Hausbesuche, Schmerztherapie und psychosoziale Begleitung. Diese Form der Palliativpflege eignet sich, solange der Versorgungsaufwand von niedergelassenen Ärzten und Pflegediensten bewältigt werden kann.

Nächster Schritt: Sprechen Sie Ihren Hausarzt auf eine palliative Begutachtung an.

Empfehlung

Stationäres Hospiz

Ein Hospiz bietet eine würdevolle, heimeligere Umgebung für Menschen in der letzten Lebensphase. Im Gegensatz zur Palliativstation steht nicht die intensive medizinische Behandlung, sondern die ganzheitliche Begleitung, medizinisch, pflegerisch, psychologisch und seelsorgerlich, im Vordergrund.

Die Kosten werden nach § 39a SGB V zu mindestens 95 Prozent von der gesetzlichen Krankenversicherung und der sozialen Pflegeversicherung getragen. Eine Verordnung durch den Arzt und ein Kostenantrag bei der Krankenkasse sind erforderlich.

Empfehlung

Palliativstation im Krankenhaus

Die Palliativstation ist die richtige Wahl, wenn eine engmaschige medizinische Betreuung notwendig ist, etwa zur Einstellung einer komplexen Schmerztherapie oder bei akuter Symptomverschlechterung. Die Station verbindet medizinische Versorgung mit psychologischer Betreuung für Patient und Angehörige.

Die Kosten werden vollständig von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Eine Einweisung durch den behandelnden Arzt ist der erste Schritt.

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Palliativpflege

Palliativpflege bei Demenz, besondere Herausforderungen

  • Demenz ist im Spätstadium eine lebensverkürzende Erkrankung und damit Indikation für Palliativpflege
  • Schmerzerfassung erfordert nonverbale Instrumente wie die BESD-Skala
  • Kommunikation über Berührung, Mimik und bekannte Reize ersetzt das gesprochene Wort
  • Angehörige tragen die Last der Stellvertreter-Entscheidungen, professionelle Unterstützung ist unverzichtbar
  • Ernährung und Mundpflege stellen eigene pflegerische Herausforderungen dar

Palliativpflege bei Demenz stellt Pflegekräfte und Angehörige vor Herausforderungen, die andere Erkrankungen so nicht kennen. Menschen mit fortgeschrittener Demenz können Schmerzen, Ängste und Wünsche oft nicht mehr in Worte fassen. Dennoch haben sie ein unverändertes Recht auf würdevolle Versorgung und Schmerzfreiheit.

Nonverbale Schmerzerfassung
Nonverbale Schmerzerfassung ist deshalb ein zentrales Instrument der Palliativpflege bei Demenz. Die BESD-Skala (Beurteilung von Schmerzen bei Demenz) erfasst Schmerzanzeichen über Beobachtung: Atemverhalten, Lautäußerungen, Mimik, Körpersprache und Trostbarkeit werden systematisch bewertet. Nur so können Schmerzen zuverlässig erkannt und behandelt werden, ohne auf verbale Rückmeldung angewiesen zu sein.

Kommunikation mit demenzkranken Palliativpatienten erfordert Geduld und Einfühlungsvermögen. Bekannte Musik, vertraute Stimmen, Berührungen und vertraute Gegenstände können das Wohlbefinden erheblich steigern, auch wenn verbale Kommunikation nicht mehr möglich ist.

Angehörige demenzkranker Palliativpatienten stehen vor der Aufgabe, Stellvertreter-Entscheidungen zu treffen, über Ernährung, Beatmung, Schmerzmedikation. Diese Rolle ist emotional außerordentlich belastend. Palliativteams unterstützen Angehörige durch Beratung, ethische Fallbesprechungen und psychosoziale Begleitung.

Praxishinweis für Angehörige: Eine vorhandene Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht erleichtert Stellvertreter-Entscheidungen erheblich. Liegt keine Verfügung vor, orientiert sich das Pflegeteam am mutmaßlichen Willen der Person, basierend auf früheren Äußerungen, Lebenseinstellungen und Wertvorstellungen.
Ein älteres Familienpaar, das zusammenlächelt und sich glücklich fühlt

Kosten der Palliativpflege: Wer zahlt was?

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Palliativversorgung ist Bestandteil der gesetzlichen Regelversorgung nach SGB V
  • Ambulante Palliativpflege (AAPV und SAPV): vollständige Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung
  • Stationäre Palliativstation: Abrechnung über Krankenkasse wie Krankenhausaufenthalt
  • Hospiz: mindestens 95 % der Kosten tragen Kranken- und Pflegekassen (§ 39a SGB V)
  • Pflegeheim: Kombination aus Kranken- und Pflegekasse je nach Leistungsart

Palliativpflege verursacht für Patienten und Angehörige grundsätzlich keine zusätzlichen Eigenkosten, sofern eine gesetzliche Krankenversicherung besteht. Die Kosten werden vollständig oder nahezu vollständig von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) getragen. Dennoch muss die Kostenübernahme in jedem Fall bei der zuständigen Krankenkasse beantragt werden, der Antrag erfolgt über den behandelnden Arzt.

Kostenübernahme bei ambulanter Palliativpflege zu Hause

Ambulante Palliativpflege, sowohl AAPV als auch SAPV, ist eine Regelleistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Kostenübernahme ergibt sich aus § 37b SGB V (SAPV) und den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Für den Patienten entstehen keine Zuzahlungen.

Der Prozess für SAPV verläuft in vier Schritten:

  1. Hausarzt oder behandelnder Arzt stellt fest, dass die Voraussetzungen für SAPV erfüllt sind (komplexes Symptomgeschehen, begrenzte Lebenserwartung, unheilbare Erkrankung).
  2. Der Arzt stellt eine SAPV-Verordnung aus (Formular Muster 63).
  3. Die Verordnung wird bei der gesetzlichen Krankenkasse eingereicht, telefonisch oder schriftlich.
  4. Die Krankenkasse genehmigt die Leistung, dies muss innerhalb von drei Werktagen erfolgen, wenn die Situation dringlich ist.

Bei der allgemeinen ambulanten Palliativversorgung (AAPV) ist keine gesonderte Genehmigung erforderlich, die Leistungen werden direkt über die Krankenversicherungskarte abgerechnet.

Kostenübernahme bei stationärer Palliativversorgung und im Hospiz

Stationäre Palliativstationen im Krankenhaus werden über die gesetzliche Krankenversicherung finanziert, analog zu anderen Krankenhausaufenthalten. Zuzahlungen nach § 39 SGB V (bis zu 28 Euro pro Aufenthalt) können anfallen, für Palliativpatienten gilt jedoch eine Ausnahmeregel, die häufig zur Befreiung führt.

Für die Aufnahme in ein stationäres Hospiz übernehmen die gesetzliche Krankenversicherung und die soziale Pflegeversicherung gemäß § 39a SGB V mindestens 95 % der zuschussfähigen Kosten. Die verbleibenden Kosten trägt das Hospiz, nicht der Patient oder die Angehörigen. Ein bestehender Pflegegrad erhöht die Leistungen der Pflegekasse, ist aber keine Voraussetzung für die Aufnahme.

Im vollstationären Pflegeheim werden Palliativleistungen aus unterschiedlichen Töpfen finanziert: pflegerische Grundleistungen über die Pflegeversicherung, medizinische Palliativleistungen und SAPV über die Krankenversicherung. Ein detaillierter Kostenvergleich der Pflegeformen kann dabei helfen, die wirtschaftlich sinnvollste Option zu identifizieren.

Versorgungsform Kostenträger Rechtsgrundlage Eigenanteil
AAPV ambulant Gesetzliche Krankenversicherung SGB V Keiner
SAPV ambulant Gesetzliche Krankenversicherung § 37b SGB V Keiner
Palliativstation Krankenhaus Krankenversicherung § 39 SGB V Meist keiner (Ausnahmeregel)
Stationäres Hospiz Kranken- und Pflegeversicherung § 39a SGB V Keiner für Patient
Pflegeheim mit Palliativleistungen Kranken- und Pflegeversicherung SGB V + SGB XI Heimkosten je nach Pflegegrad

Pflege/Betreuung
Pflegerin hilft alter Frau mit Kruecke beim Aufstehen

Patientenwille und Vorausplanung: Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

  • Die Patientenverfügung hält fest, welche medizinischen Maßnahmen der Patient wünscht oder ablehnt
  • Die Vorsorgevollmacht bestimmt eine Person, die im Ernstfall Entscheidungen treffen darf
  • Beide Dokumente sind rechtlich bindend und sollten frühzeitig erstellt werden
  • Das Bundesjustizministerium stellt kostenlose Vorlagen zur Patientenverfügung bereit

Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht sind zwei der wichtigsten Instrumente der Vorausplanung, und werden im Kontext der Palliativpflege besonders relevant. Laut Bundesministerium der Justiz hat jede volljährige Person das Recht, in einer Patientenverfügung schriftlich festzulegen, welche medizinischen Maßnahmen sie in bestimmten Situationen wünscht oder ablehnt. Diese Verfügung ist für Ärzte und Pflegepersonal bindend.

Palliativpflege

Die Vorsorgevollmacht benennt eine Vertrauensperson, die rechtlich befugt ist, im Namen des Vollmachtgebers zu handeln, auch in medizinischen Fragen, wenn dieser nicht mehr entscheidungsfähig ist. Ohne Vorsorgevollmacht muss das Betreuungsgericht einen gesetzlichen Betreuer bestellen, was Zeit kostet und nicht immer dem Patientenwillen entspricht.

Für die Palliativversorgung relevante Inhalte einer Patientenverfügung umfassen: Wiederbelebungsmaßnahmen, künstliche Beatmung, künstliche Ernährung, Dialyse sowie Schmerzbehandlung auch dann, wenn diese das Bewusstsein beeinträchtigt. Das Bundesjustizministerium und die Deutsche PalliativStiftung stellen kostenlose Vorlagen bereit.

Typische Fehler bei der Patientenverfügung sind zu vage Formulierungen („keine lebensverlängernden Maßnahmen“) ohne konkrete Situationsbeschreibung sowie fehlende Aktualisierungen. Experten empfehlen, die Verfügung alle zwei bis drei Jahre zu überprüfen und mit einem Datum zu versehen.

Palliativpflege

Anlaufstellen und Unterstützung: Wo bekomme ich Hilfe?

  • Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP): Fachverband mit Verzeichnis zugelassener Anbieter
  • Deutscher Hospiz- und PalliativVerband (DHPV): Informationen und Beratung für Betroffene
  • AOK-Palliativwegweiser: Online-Suche nach Palliativversorgern in der Nähe
  • NAKOS (Nationale Kontakt- und Informationsstelle zur Anregung und Unterstützung von Selbsthilfe): Selbsthilfegruppen für Angehörige
  • Hausarzt oder behandelnder Facharzt: erste Anlaufstelle für Verordnung und Koordination

Anlaufstellen für Palliativpflege sind vielfältig. Der erste und wichtigste Ansprechpartner ist der Hausarzt oder der behandelnde Facharzt, dieser initiiert die Verordnung und koordiniert das weitere Vorgehen. Für überregionale Informationen und Beratung steht die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) zur Verfügung, die auch ein Verzeichnis zertifizierter Palliativeinrichtungen führt.

Der Deutschen Hospiz- und PalliativVerband (DHPV) berät Betroffene und Angehörige zu allen Fragen rund um Hospizversorgung und Palliativpflege, kostenlos und unbürokratisch. Der AOK-Palliativwegweiser ermöglicht eine regionalspezifische Suche nach Anbietern, unabhängig von der Krankenkassenmitgliedschaft. Für pflegende Angehörige, die Entlastung und Austausch suchen, bietet NAKOS Zugang zu Selbsthilfegruppen bundesweit.

Häufige Fragen zur Palliativpflege

Was ist der Unterschied zwischen Palliativpflege und Hospiz?
Palliativpflege kann bereits früh im Krankheitsverlauf beginnen, auch parallel zu kurativen Therapien, und ist zeitlich nicht begrenzt. Ein stationäres Hospiz setzt voraus, dass die Lebenserwartung auf weniger als sechs Monate geschätzt wird und keine lebensverlängernden Maßnahmen mehr erfolgen. Hospize bieten einen häuslicheren Charakter als Palliativstationen im Krankenhaus. Beide sind Bestandteil der Palliativversorgung, unterscheiden sich aber in Zugang, Zielgruppe und Ausrichtung.
Wie lange dauert Palliativpflege?
Palliativpflege hat keine festgelegte Dauer. Sie richtet sich nach dem Krankheitsverlauf und endet mit dem Tod des Patienten. AAPV kann über Monate oder Jahre begleiten; SAPV wird in der Regel bei einer Lebenserwartung von weniger als zwölf Monaten mit komplexem Versorgungsbedarf eingesetzt. Palliativpflege kann auch unterbrochen und wieder aufgenommen werden, wenn sich der Zustand des Patienten vorübergehend stabilisiert.
Kann man Palliativpflege zu Hause erhalten
Ja, sowohl AAPV als auch SAPV sind als ambulante Leistungen konzipiert und werden zu Hause erbracht. Voraussetzung ist, dass die häusliche Situation eine adäquate Versorgung ermöglicht. Der zuständige Arzt beurteilt dies gemeinsam mit dem Palliativteam. Pflege zu Hause Küffel bietet ergänzend zur ambulanten Palliativversorgung Begleitung und Betreuung im häuslichen Umfeld an.
Welche Qualifikation benötigen Palliativpfleger?
Pflegefachkräfte in der Palliativpflege absolvieren eine Weiterbildung Palliative Care im Umfang von mindestens 160 Stunden, zertifiziert nach den Curricula der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin. Ärzte können die Zusatzbezeichnung „Palliativmedizin“ erwerben, die mindestens 40-stündige Kurse und Praxisnachweise umfasst. In SAPV-Teams sind Pflegefachkräfte mit Palliative-Care-Zertifikat gesetzlich vorgeschrieben.
Wer verordnet Palliativpflege?
Die Verordnung einer SAPV stellt der Hausarzt, ein Facharzt oder ein Palliativmediziner aus. Für die AAPV genügt die Einbindung des Hausarztes ohne gesonderte Verordnung. Das Pflegepersonal, Angehörige oder Sozialdienste können auf den Versorgungsbedarf hinweisen, die Verordnung selbst liegt ausschließlich beim Arzt. Die Krankenkasse prüft anschließend den Antrag und erteilt die Genehmigung.