Pflegegrad 1: Definition, Leistungen und Beantragung
In diesem Fall übernehmen Angehörige oftmals die Pflege – sei es der Partner, die Geschwister, die Kinder oder die Enkelkinder.
Was viele nicht wissen: Schon bei Pflegegrad 1 stehen Ihnen Zusatzleistungen zu, unter anderem in Form von finanzieller Unterstützung.
Diese können Sie beantragen, indem Sie den Pflegegrad der pflegebedürftigen Person ermitteln lassen.
Hier erfahren Sie, was bei Pflegegrad 1 alles zu beachten ist.
Inhaltsverzeichnis
- Was ist ein Pflegegrad?
- Wie berechnet sich der Pflegegrad?
- Was bedeutet Pflegegrad 1? Wer bekommt Pflegegrad 1?
- Welche Leistungen beinhaltet Pflegegrad 1? Wie viel Pflegegeld bekommt man bei Pflegegrad 1?
- Wie und wo beantrage ich Pflegegrad 1?
- Welche Vorteile hat Pflegegrad 1?
- Was ist bei Pflegegrad 1 zu beachten?
- Kann ich Pflegegrad 1 auf Pflegegrad 2 erhöhen?
- Was ist der Unterschied zwischen Pflegegrad und Pflegestufe?
Was ist ein Pflegegrad?
Es existieren 5 Grade für pflegebedürftige Personen. Diese berechnen sich danach, wie (un-) selbstständig die Person ist und wie viel Unterstützung sie in ihrem Alltag benötig. Die Einstufung des Pflegegrades erfolgt durch Pflegekassen und den MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherungen) oder MEDICPROOF (bei Privatversicherten). Diese erstellen ein Gutachten, das den Pflegegrad 1 bis 5 festlegt – oder lehnen einen Pflegegrad ab.
Wie berechnet sich der Pflegegrad?
In die Berechnung eines Pflegegrads fließen nicht nur die Begutachtung von körperlichen, kognitiven, psychischen und kommunikativen Fähigkeiten ein, sondern auch soziale Kontakte und die Alltagsgestaltung der pflegebedürftigen Person. Eine Begutachtung findet zuhause statt: So kann die gesamte Wohnsituation realistisch beurteilt werden.
Insgesamt bewertet der MDK 6 Module:
- Mobilität
- Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
- Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
- Selbstversorgung
- Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
- Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte
Der Gutachter vergibt Punkte in den einzelnen Modulen. Diese sind unterschiedlich gewichtet, ihre Gesamtpunktzahl entscheidet über den Pflegegrad.
Der Pflegegrad ist von Person zu Person unterschiedlich, er richtet sich nicht nach bestimmten Krankheiten wie Parkinson, Demenz, MS oder einem Schlaganfall. Zwei Menschen mit demselben Krankheitsbild können verschiedene Pflegegrade erhalten, da ihre Fähigkeiten und Bedürfnisse trotzdem völlig individuell sind.
Was bedeutet Pflegegrad 1? Wer bekommt Pflegegrad 1?
Die Voraussetzung für Pflegegrad 1 ist, dass die zu pflegende Person in ihrem Gutachten 12,5 bis 27 Punkte in den 6 Modulen erhält. Bei weniger Punkten wird der Antrag auf einen Pflegegrad abgelehnt, ab 27 Punkten beginnt Pflegegrad 2.
Pflegegrad 1 bedeutet, dass nur eine geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit und der Fähigkeiten herrscht, also auch nur ein geringer Pflegeaufwand notwendig ist. Menschen mit Pflegegrad 1 benötigen keine Präsenz von Pflegepersonen über den gesamten Tag oder in der Nacht. Es soll primär verhindert werden, dass sich der gesundheitliche Zustand und dementsprechend der Pflegegrad weiter verschlechtert.
Personen mit Pflegegrad 1 erhalten:
- Grundpflege, Hilfe beim An- und Ausziehen
- Hilfe im Haushalt
- Unterstützung bei der Einnahme von Medikamenten
- Unterstützung bei finanziellen und behördlichen Angelegenheiten
Welche Leistungen beinhaltet Pflegegrad 1? Wie viel Pflegegeld bekommt man bei Pflegegrad 1?
Wer in Pflegegrad 1 eingestuft ist, hat noch keinen Anspruch auf Pflegegeld. Allerdings erhalten Pflegebedürftige monatliche Entlastungsleistungen, die sie an die Pflegepersonen weitergeben können.
Pflegegrad 1 beinhaltet folgende Geldleistungen:
- 125€ Entlastungsbetrag
- 125€ Stationäre Pflege, z.B. in einem Pflegeheim
- 40€ zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel (z.B. Einmalhandschuhe, Betteinlagen)
- Für die Einrichtung eines Hausnotrufsystems gibt es einen Zuschuss von 10,49 Euro und monatlich erhalten Sie 23 Euro für den Betrieb
- 214€ Wohngruppenzuschuss
- 4.000€ Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen
Pflegegeld und Pflegesachleistung sind erst ab Pflegegrad 2 verfügbar. Ebenfalls können Sie keine Tages- und Nachtpflege beantragen, sowie keine Kurzzeitpflege (z.B. nach einem Krankenhausaufenthalt) und keine Verhinderungspflege in Form einer Urlaubsvertretung.
Wie und wo beantrage ich Pflegegrad 1?
- Antrag auf Pflegegrad anfordern
Um eine Einstufung des Pflegegrades anzufragen, fordern Sie einen Antrag bei der Pflegekasse der zu pflegenden Person an. Dies erfolgt entweder durch ein formloses Schreiben (mit Unterschrift der/des Versicherten), telefonisch oder per E-Mail. - Antrag ausfüllen und abschicken
Füllen Sie gemeinsam mit der/dem Pflegebedürftigen und am besten mit einem Pflegeexperten, der das Fachvokabular kennt, den Antrag aus. Die/der Versicherte muss den Antrag in der Regel unterschreiben. Anschließend können Sie den Antrag zurück an die Pflegekasse schicken.
3. Auf das Gutachten warten
Die Pflegekasse schickt einen Gutachter des MDK zur pflegebedürftigen Person nach Hause. Dieser prüft Ihre Situation genauestens und ermittelt den Pflegegrad. Das Gutachten geht danach automatisch an die Pflegekasse. Spätestens 5 Wochen nach Eingang des Antrags ist die Pflegekasse dazu verpflichtet, Ihnen den Pflegegrad mitzuteilen. Bei einer Ablehnung können Sie innerhalb von 4 Wochen Widerspruch gegen die Entscheidung einlegen.
Welche Vorteile hat Pflegegrad 1?
Pflegegrad 1 bedeutet in erster Linie eine finanzielle Unterstützung, auch wenn diese deutlich geringer ausfällt, als bei den höheren Pflegegraden.
Entlastungsbetrag
Mit dem Entlastungsbetrag können Alltagsbegleiter, z.B. zum Einkaufen, engagiert werden, die für wenige Stunden pro Woche aushelfen. Ebenfalls können Sie einen Pflegedienst kommen lassen, der bei der Medikamenteneinnahme hilft.
Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen
Zudem profitieren Sie von 4.000€, mit denen Sie die Wohnung der pflegebedürftigen Person behindertengerecht umbauen können – beispielsweise durch eine ebenerdige Dusche, befestigte Rampen oder einen Treppenlift. Auch den Umzug in eine behindertengerechte Wohnung können Sie finanzieren.
Kostenlose Pflegekurse
Ein weiterer Vorteil sind die kostenlosen Beratungen und Kurse für die pflegenden Angehörigen. Pflegedienste oder Pflegeberater bereiten Sie so optimal auf die neue Situation vor.
Was ist bei Pflegegrad 1 zu beachten?
Generell sollten Sie beachten, dass Sie sich nicht auf eine einzelne Pflegeform wie die Pflege zuhause durch Angehörige festlegen müssen. Sie können ebenso verschiedene Pflegeformen miteinander kombinieren. So können Sie beispielsweise Ihre Angehörigen im eigenen Heim pflegen, aber zusätzlich einen Pflegedienst zur Entlastung bei der Grundpflege oder der Medikamenteneinnahme engagieren.
Sollte die pflegebedürftige Person in ein Pflegeheim ziehen, sind die Kosten dafür bei Pflegegrad 1 selbst zu tragen. Sie können jedoch mit dem monatlichen Entlastungsbetrag verrechnet werden.
Den Entlastungsbetrag müssen Sie nicht monatlich verbrauchen, Sie können das Geld auch sammeln und in die Folgemonate bzw. das Folgejahr mit überführen. Allerdings sollten Sie darauf achten, dies nicht zu lange tun, da die Ansprüche bis zum 30. Juni des Folgejahres verfallen.
Ebenfalls wichtig ist: Pflegepersonen, die sich um jemanden mit Pflegegrad 1 kümmern, erhalten keine Rentenbeitragszahlungen – dies ist erst ab Pflegegrad 2 möglich.
Kann ich Pflegegrad 1 auf Pflegegrad 2 erhöhen?
Ja, Sie können Pflegegrad 1 auf Pflegegrad 2 erhöhen, wenn sich der Zustand der pflegebedürftigen Person verschlechtert und sie mehr Unterstützung benötigt. In diesem Fall können Sie ein neues Gutachten anfordern.
Ebenso ist es möglich, bei einer Verbesserung des Gesundheitszustands den Pflegegrad zu verlieren. Hier sollten Sie aber nicht vorschnell die Pflegekasse benachrichtigen, da diese Besserung auch nur von kurzer Dauer sein kann. Ein Gutachter kann in der Regel einschätzen, ob ein Pflegegrad nur von kurzer Dauer benötigt wird oder nicht.
Was ist der Unterschied zwischen Pflegegrad und Pflegestufe?
Früher gab es die Pflegestufen 1 bis 3. Sie waren nach dem für die Pflege benötigten Zeitaufwand eingeteilt. Im Januar 2017 wurde das System überholt, sodass nun zwischen 5 Pflegegraden unterschieden wird.
Pflegegrad 1 bis 5 fokussieren sich auf der Beeinträchtigung und Selbstständigkeit der Patienten. Das neue System erlaubt eine stärkere Berücksichtigung von Menschen mit psychischen Erkrankungen oder geistigen Behinderungen. Es ist in der Bewertung sowohl einfacher als auch fairer als zuvor.
Pflegegradrechner
Nutzen sie unseren Pflegegradrechner, um sich ein Bild davon zu machen, welcher Pflegegrad Ihren Angehörigen zusteht.
Achtung: Der Pflegegradrechner ersetzt in keiner Weise das Gespräch mit einem Gutachter, er dient nur zu einer ersten Orientierung!