Elternunterhalt: Wann Kinder für ihre Eltern zahlen müssen (und wann nicht)

Wenn die eigenen Eltern pflegebedürftig werden, ändert sich alles. Neben der emotionalen Belastung und der Sorge um das Wohlergehen tritt oft eine quälende Frage in den Vordergrund: Wer zahlt für das Pflegeheim oder die häusliche Betreuung, wenn die Rente der Eltern nicht ausreicht? Muss ich als Kind jetzt mein Erspartes opfern? Die gute Nachricht vorab: Seit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz sind die Hürden für den Elternunterhalt enorm hoch.

Elternunterhalt

Das Wichtigste in Kürze: Wann müssen Kinder Elternunterhalt zahlen?

  • 100.000-Euro-Grenze: Kinder müssen erst dann Elternunterhalt leisten, wenn ihr Jahresbruttoeinkommen über 100.000 € liegt.
  • Vermögensschutz: Ihr selbstgenutztes Eigenheim und Ihre private Altersvorsorge zählen zum Schonvermögen und sind in der Regel sicher.
  • Keine Enkelhaftung: Enkelkinder müssen niemals für die Pflegekosten ihrer Großeltern aufkommen.
  • Schwiegerkinder: Schwiegersöhne und Schwiegertöchter sind nicht direkt unterhaltspflichtig. Ihr Einkommen zählt nicht zur 100k-Grenze.
  • Geschwister: Jedes Kind wird einzeln geprüft. Wer weniger als 100.000 € verdient, zahlt nichts – auch wenn die Geschwister wohlhabend sind.
  • Sozialamt springt ein: Liegt das Einkommen unter der Grenze, übernimmt der Sozialhilfeträger die ungedeckten Kosten („Hilfe zur Pflege“).

Die wichtigste Antwort zuerst: Wann sind Kinder zum Elternunterhalt verpflichtet?

Seit Januar 2020 gilt eine klare Regelung, die Familien massiv entlastet: Kinder sind gegenüber ihren Eltern erst dann zum Elternunterhalt verpflichtet, wenn ihr Jahresbruttoeinkommen 100.000 Euro überschreitet. Liegt Ihr Einkommen darunter, übernimmt der Sozialhilfeträger (das Sozialamt) im Rahmen der „Hilfe zur Pflege“ gemäß § 94 Abs. 1a SGB XII die ungedeckten Kosten. Das eigene Vermögen der Kinder bleibt bei einem Einkommen unter dieser Grenze in der Regel vollkommen unangetastet.

Warum Elternunterhalt? Die Kostenlücke im Pflegeheim

Bevor die Frage des Elternunterhalts überhaupt gestellt wird, muss eine sogenannte Bedarfsunterdeckung vorliegen. Das bedeutet: Die Kosten für das Pflegeheim sind höher als das, was die Pflegekasse und das Einkommen der Eltern (Rente) abdecken.

Im Jahr 2026 liegen die durchschnittlichen Gesamtkosten für einen Heimplatz je nach Bundesland zwischen 3.800 € und 5.200 € pro Monat. Diese setzen sich aus den Pflegekosten, der Unterkunft, der Verpflegung und den Investitionskosten zusammen.

Gegenüberstellung: Kosten, Leistungen und Eigenanteil
Die folgende Tabelle zeigt die durchschnittliche Belastung nach Abzug der Kassenleistungen. Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE) ist dabei für die Pflegegrade 2 bis 5 identisch.
Pflegegrad Ø Gesamtkosten (monatl.) Anteil Pflegekasse  Restbetrag (Eigenbeteiligung)*
Grad 2 ca. 3.850 € 805 € 3.045 €
Grad 3 ca. 4.380 € 1.319 € 3.061 €
Grad 4 ca. 4.930 € 1.855 € 3.075 €
Grad 5 ca. 5.180 € 2.095 € 3.085 €

*Hinweis: Dies sind Durchschnittswerte. Der tatsächliche Eigenanteil variiert stark nach Einrichtung und Region.

Entlastung durch Leistungszuschläge (§ 43c SGB XI)
Um die finanzielle Belastung für Heimbewohner zu begrenzen, zahlt die Pflegeversicherung einen gestaffelten Leistungszuschlag auf den pflegebedingten Eigenanteil. Je länger ein Bewohner im Heim lebt, desto geringer wird seine monatliche Zuzahlung.

So sinkt die Belastung mit der Zeit

Basierend auf den aktuellen Sätzen im Jahr 2026 reduziert sich der pflegebedingte Eigenanteil wie folgt:

  • Im 1. Jahr: 15 % Zuschuss durch die Pflegekasse
  • Im 2. Jahr: 30 % Zuschuss durch die Pflegekasse
  • Im 3. Jahr: 50 % Zuschuss durch die Pflegekasse
  • Ab dem 4. Jahr: 75 % Zuschuss durch die Pflegekasse

Dieser Zuschuss wird automatisch vom Heim mit der Kasse abgerechnet. Dennoch verbleibt oft eine Lücke von 2.000 € bis 2.800 € (für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten), die privat finanziert werden muss.

Ältere Frau mit Gehstock und eine freundliche Pflegekraft gehen im Park spazieren.

Wann springt das Sozialamt ein? – Hilfe zur Pflege

Reichen die Rente und die Leistungen der Pflegekasse nicht aus, müssen Pflegebedürftige zunächst ihr eigenes Vermögen einsetzen. Erst wenn dieses bis auf ein staatlich geschütztes Minimum aufgebraucht ist, kann ein Antrag auf „Hilfe zur Pflege“ gestellt werden.

Das Schonvermögen der Eltern
Bevor das Sozialamt die Kosten übernimmt oder die Kinder prüft, dürfen die Eltern einen kleinen Teil ihres Ersparten behalten. Dieser Schonbetrag dient als „eiserne Reserve“:
  • Alleinstehende: 10.000 €
  • Ehepaare/Partner: 20.000 €

Wichtig

Der Antrag auf Hilfe zur Pflege wirkt nicht rückwirkend. Er sollte gestellt werden, sobald absehbar ist, dass das Vermögen der Eltern in den nächsten ein bis zwei Monaten unter die Schonbetragsgrenze fällt.

Die Subsidiarität: Erst die Familie, dann der Staat
Nach dem Subsidiaritätsprinzip steht die Familie rechtlich vor dem Staat: Erst wenn das Eigenvermögen der Eltern und die Beiträge leistungsfähiger Kinder nicht ausreichen, springt das Sozialamt endgültig ein. Die Behörde prüft daher parallel zur Antragstellung, ob Unterhaltspflichtige vorhanden sind, die vorrangig für die Kosten aufkommen müssen. Um festzustellen, wer überhaupt zur Kasse gebeten werden darf, gibt es die entscheidende 100.000-Euro-Grenze.
Pflege/Betreuung
Ein älteres Paar bespricht ein Dokument

Das Angehörigen-Entlastungsgesetz: Die 100.000-Euro-Grenze erklärt

Früher reichte schon ein durchschnittliches Einkommen aus, um vom Sozialamt zur Kasse gebeten zu werden. Heute schützt das Angehörigen-Entlastungsgesetz die meisten Familien. Doch was genau zählt zu dieser Grenze?

Was zählt zum Jahresbruttoeinkommen von 100.000 Euro?

Es handelt sich um die Summe aller Bruttoeinkünfte eines Kalenderjahres. Dazu gehören:

  • Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit: Gehalt, Weihnachts- und Urlaubsgeld, Boni.
  • Einkünfte aus Selbstständigkeit: Der Gewinn aus Gewerbebetrieb oder freiberuflicher Tätigkeit.
  • Mieteinnahmen: Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.
  • Kapitalerträge: Zinsen, Dividenden und andere Erträge aus Geldanlagen.

Wichtig für die Praxis

Es zählt das Bruttoeinkommen abzüglich der Werbungskosten oder Betriebsausgaben. Erst wenn der verbleibende Betrag mehr als 100.000 Euro beträgt, wird eine detaillierte Berechnung Ihrer Leistungsfähigkeit durchgeführt.

Die Rolle des Ehepartners: Warum Schwiegerkinder geschützt sind

Ein großes Schreckgespenst für viele Familien ist die Sorge, dass das Gehalt des Ehepartners „mitgezählt“ wird, um die magische Grenze zu knacken. Hier gibt das Gesetz eine klare Entwarnung durch das sogenannte Individualprinzip.
Die rechtliche Prüfung der 100.000-Euro-Schwelle
Für die erste Prüfung durch das Sozialamt gilt eine strikte Trennung:
  • Nur das leibliche Kind zählt: Die 100.000-Euro-Schwelle bezieht sich ausschließlich auf das Einkommen des Kindes, dessen Eltern pflegebedürftig sind.
  • Keine Zusammenrechnung: Die Einkünfte von Ehepaaren werden an dieser Stelle nicht addiert.
  • Schutz für Schwiegerkinder: Ein Schwiegersohn oder eine Schwiegertochter muss niemals direkt für die Pflegeheimkosten der Schwiegereltern aufkommen.
Ein Rechenbeispiel zur Verdeutlichung
  • Leibliches Kind: 85.000 € Bruttojahreseinkommen
  • Ehepartner: 70.000 € Bruttojahreseinkommen
  • Gemeinsames Einkommen: 155.000 €

Ergebnis: Da das leibliche Kind allein unter 100.000 € liegt, muss kein Elternunterhalt gezahlt werden. Das hohe Einkommen des Partners spielt hier keine Rolle.

Wann das Partnereinkommen indirekt wichtig wird für Unterhaltspflichten
Eine indirekte Rolle spielt das Einkommen des Schwiegersohns oder der Schwiegertochter erst in der „zweiten Stufe“ – nämlich dann, wenn das leibliche Kind die 100.000-Euro-Grenze bereits aus eigener Kraft überschritten hat.

In diesem Fall wird die genaue Höhe des Unterhalts berechnet. Dabei greifen zwei Faktoren:

  1. Die häusliche Ersparnis (Gemeinsames Wirtschaften):
    Wer in einer Ehe lebt, teilt sich Kosten für Miete, Strom und Versicherungen. Das Sozialamt geht davon aus, dass ein verheiratetes Kind dadurch finanziell leistungsfähiger ist als ein Single mit dem gleichen Gehalt.
  2. Der Familienselbstbehalt:
    Das Amt prüft, wie viel Geld der gesamten Familie (einschließlich Partner und Kinder) monatlich bleiben muss, um den Lebensstandard zu wahren. Ein hohes Partnereinkommen sorgt dafür, dass dieser Familienselbstbehalt bereits teilweise „gedeckt“ ist.

Zusammenfassend lässt sich sagen: Das Einkommen des Partners kann die Höhe Ihrer Zahlung steigern, aber es kann Sie niemals überhaupt erst zahlungspflichtig machen.

Elternunterhalt

Die detaillierte Berechnung: Das bereinigte Nettoeinkommen

Liegt das Einkommen über der magischen Schwelle, beginnt die detaillierte Berechnung des Elternunterhalts. Das Sozialamt ermittelt das bereinigte Nettoeinkommen. Hierbei werden vom Nettoverdienst zahlreiche Posten abgezogen, um die tatsächliche Leistungsfähigkeit zu bestimmen.

Abzugsfähige Posten im Detail
  • Vorrangiger Unterhalt: Zahlungen für eigene Kinder (Kindesunterhalt) oder den Ehepartner haben absoluten Vorrang vor dem Elternunterhalt.
  • Berufsbedingte Aufwendungen: Pauschalen oder Einzelnachweise für Fahrten zur Arbeit, Arbeitsmittel und notwendige Fortbildungen.
  • Private Altersvorsorge: Der Gesetzgeber gesteht Ihnen zu, für Ihr eigenes Alter vorzusorgen. Sie dürfen bis zu 5 % Ihres Bruttoeinkommens (zusätzlich zur gesetzlichen Rentenversicherung) gewinnbringend anlegen.
  • Zins und Tilgung: Wenn Sie einen Kredit für eine Immobilie oder eine notwendige Anschaffung bedienen, mindert dies Ihr verfügbares Einkommen.
  • Krankenvorsorge: Beiträge zur privaten Krankenzusatzversicherung oder Krankentagegeld.
  • Besuchskosten: Sogar Fahrten zum Pflegeheim, um die Eltern zu besuchen, können einkommensmindernd geltend gemacht werden.

Der Selbstbehalt nach der Düsseldorfer Tabelle – Entscheidung des Bundesgerichtshofs 2024
er Bundesgerichtshof (BGH) hat mit dem Beschluss XII ZB 6/24 im Jahr 2024 klargestellt, dass Kinder mit einem Bruttoeinkommen von über 100.000 Euro im Jahr weiterhin spürbar für den Unterhalt ihrer pflegebedürftigen Eltern aufkommen müssen und nicht durch extrem hohe Freibeträge (Selbstbehalte) geschützt sind. Zwar schützt das Angehörigen-Entlastungsgesetz alle Kinder unter dieser Einkommensgrenze komplett vor Rückforderungen des Sozialamts, aber für Gutverdiener über dieser Grenze gelten weiterhin die bewährten Regeln des Unterhaltsrechts.

Zusammengefasst bedeutet das Urteil:

  • Kein „Luxus-Selbstbehalt“: Wer über 100.000 Euro verdient, bekommt keinen pauschalen Selbstbehalt von z. B. 5.000 oder 9.000 Euro zugestanden, nur weil er viel verdient.
  • Orientierung an Leitlinien: Der angemessene Selbstbehalt bleibt bei den in den Tabellen festgelegten Werten (für 2024 etwa 2.650 Euro für Alleinstehende).
  • Mehr vom „Rest“ behalten: Als Ausgleich für die harte 100.000-Euro-Grenze dürfen Kinder von dem Einkommen, das über ihrem Selbstbehalt liegt, künftig mehr für sich behalten – der BGH hält es für angemessen, ihnen etwa 70 % dieses Überschusses zu belassen (früher waren es meist nur 50 %).

Eine Frau mittleren Alters sitz am Laptop und macht sich Notizen

Das Schonvermögen: Schutz der eigenen Existenz, des Vermögens und der Altersvorsorge

Die größte Sorge vieler Angehöriger ist der Verlust der eigenen Immobilie oder der mühsam angesparten Rücklagen. Doch das Gesetz sieht ein umfangreiches Schonvermögen vor, das vor dem Zugriff des Sozialamts geschützt ist.

Diese Vermögenswerte sind üblicherweise unantastbar:

  1. Die selbstgenutzte Immobilie: Ein „angemessenes“ Eigenheim ist fast immer geschützt. Der BGH hat klargestellt, dass niemand sein Haus verkaufen muss, um den Elternunterhalt zu finanzieren, da dies die eigene Lebensgrundlage und Altersvorsorge gefährden würde.
  2. Zusätzliches Altersvorsorgevermögen: Ihr Erspartes für die Rente ist unantastbar. Als Faustformel gilt: Sie dürfen ein Vermögen besitzen, das sich aus einer monatlichen Sparrate von 5 % des Bruttoeinkommens über Ihre gesamte bisherige Berufszeit hinweg ergibt (inklusive Verzinsung).
  3. Der allgemeine Notgroschen: Zusätzlich steht jedem Kind ein kleinerer Barbetrag für notwendige Neuanschaffungen (z. B. Waschmaschine) oder Reparaturen zu. Die Gerichte billigen hier oft Beträge zwischen 10.000 und 25.000 Euro zu.
  4. Ein angemessenes Kraftfahrzeug: Ein Auto, das für den Weg zur Arbeit oder die Bewältigung des Alltags notwendig ist, gehört ebenfalls zum Schonvermögen.

Auf das eigene Vermögen der Kinder wird erst dann zurückgegriffen, wenn das Einkommen über der Grenze liegt UND das Vermögen nicht als „schonenswert“ eingestuft wird (z. B. Luxusobjekte oder unbebaute, als Spekulationsobjekte dienende Grundstücke).

Elternunterhalt

Geschwisterhaftung: Wenn mehrere Kinder vorhanden sind

Haben die pflegebedürftigen Eltern mehrere Kinder, stellt sich die Frage: Muss das Kind mit dem höchsten Einkommen für alle anderen mitzahlen? Die Antwort ist ein klares Nein.

  • Einzelprüfung: Jedes Kind wird vom Sozialamt individuell geprüft. Liegt ein Kind unter der 100.000-Euro-Grenze, ist es komplett befreit.
  • Anteilige Haftung: Liegen mehrere Geschwister über der Grenze, haften alle Kinder anteilig nach ihren Einkommens- und Vermögensverhältnissen.
  • Keine Mithaftung für zahlungsunfähige Geschwister: Das Sozialamt kann von einem leistungsfähigen Kind nur den Anteil verlangen, der rechnerisch auf dieses Kind entfällt. Wenn die Deckungslücke im Pflegeheim 1.200 Euro beträgt und drei Geschwister vorhanden sind, haftet jedes Kind theoretisch für 400 Euro. Ist ein Geschwisterteil nicht leistungsfähig, übernimmt das Sozialamt dessen 400 Euro – die leistungsfähigen Geschwister müssen diesen Anteil nicht mittragen.
Ein Beispiel
  • Kind A verdient 120.000 € (über der Grenze).
  • Kind B verdient 45.000 € (unter der Grenze).

Kind B ist komplett befreit. 

Kind A muss nur für seinen Anteil aufkommen, der seiner Leistungsfähigkeit entspricht. Er muss den Anteil der Geschwister nicht mittragen. Das Sozialamt kann also nicht einfach den „Reichsten“ für die vollen Kosten heranziehen.

Ausnahmefall Verwirkung: Wann die Zahlungspflicht entfällt

Wer eine längere Betreuung plant, muss die Unterschiede der beiden großen Gesetze kennen, um die richtige Freistellung zu wählen.

In manchen Fällen ist es moralisch und rechtlich schwer vertretbar, dass Kinder für ihre Eltern zahlen sollen – etwa bei schwerer Vernachlässigung in der Kindheit. Das Gesetz sieht in § 1611 BGB vor, dass die Unterhaltspflicht bei einer „schweren Verfehlung“ des Elternteils entfallen kann.

Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) ist hier jedoch streng. Ein einfacher Kontaktabbruch, selbst wenn er Jahrzehnte zurückliegt, reicht meist nicht aus, um die Unterhaltspflicht zu löschen.

Eine Verwirkung des Unterhalts kommt jedoch in Betracht bei:

  • Gröblicher Vernachlässigung der eigenen Unterhaltspflicht: Wenn der Vater oder die Mutter früher selbst keinen Unterhalt für das Kind gezahlt haben, obwohl sie es gekonnt hätten.
  • Schweren Straftaten: Wenn Gewalt oder Missbrauch vorlagen.
  • Einseitigem Kontaktabbruch durch den Elternteil: Wenn der Elternteil vor Jahrzehnten den Kontakt zu seinem Kind abgebrochen hat und sich nie wieder um dessen Erziehung oder Wohl gekümmert hat, kann die Inanspruchnahme zum Elternunterhalt als „unbillig“ eingestuft werden.

Was tun bei Post vom Sozialamt? Wenn der Sozialhilfeträger Unterhalt für die Pflegekosten verlangt

Wenn Ihre Eltern Pflegeleistungen beantragen, prüft das Sozialamt automatisch die Unterhaltspflicht der Kinder. Dieser Prozess beginnt meist mit der sogenannten Rechtswahrungsanzeige (RWA).

Die Schritte nach Erhalt der Rechtswahrungsanzeige

  1. Keine Panik: Ein Brief vom Amt ist noch keine Zahlungsaufforderung, sondern der Beginn einer Prüfung.
  2. Auskunftspflicht ernst nehmen: Wenn Sie Anhaltspunkte für ein Einkommen über 100.000 Euro haben, müssen Sie wahrheitsgemäße Angaben machen.
  3. Belege sammeln: Halten Sie Lohnabrechnungen der letzten 12 Monate, Steuerbescheide, Kreditverträge und Nachweise über Ihre Altersvorsorge bereit.
  4. Fristen wahren: Das Amt setzt meist eine Frist von zwei bis vier Wochen. Sollten Sie diese nicht einhalten können, bitten Sie um eine Verlängerung.
  5. Berechnung prüfen lassen: Sozialämter berücksichtigen oft nicht alle Abzugsposten. Es lohnt sich fast immer, den finalen Unterhaltsbescheid von einem Experten oder Fachanwalt für Familienrecht prüfen zu lassen.
Eine ältere Frau ist am Mobiltelefon. Sie bespricht ein Dokument. Dabei erhält sie Neuigkeiten.

Schenkungsrückforderung: Eine oft vergessene Falle

Bevor das Sozialamt Kinder zur Kasse bittet, muss es prüfen, ob die Eltern in den letzten zehn Jahren Vermögen verschenkt haben. Nach § 528 BGB kann eine Schenkung wegen „Verarmung des Schenkers“ zurückgefordert werden.

Dies betrifft häufig Hausübertragungen oder größere Geldsummen. Wenn die Eltern innerhalb von zehn Jahren nach der Schenkung pflegebedürftig werden und die Kosten nicht decken können, kann das Sozialamt verlangen, dass das Geschenk (oder dessen Wert) zur Deckung der Pflegekosten eingesetzt wird. Dies ist technisch gesehen kein Elternunterhalt, sondern eine Rückforderung, trifft die Kinder aber oft an derselben empfindlichen finanziellen Stelle.

Altenheim
Elternunterhalt
Strategische Überlegungen: Gibt es Alternativen zum Pflegeheim?
Der Elternunterhalt wird meist dann zu einem akuten Problem, wenn ein Umzug in ein stationäres Pflegeheim unumgänglich scheint. Die Eigenanteile in Heimen sind in den letzten Jahren massiv gestiegen und liegen oft zwischen 3.800 € und 5.200 € Euro pro Monat.

Viele Senioren möchten so lange wie möglich in ihrer vertrauten Umgebung bleiben. Eine sogenannte 24 Stunden Pflege (Betreuung im häuslichen Umfeld) kann hier eine wertvolle Lösung sein.

  • Erhalt der Lebensqualität: Die Eltern bleiben in ihrem gewohnten Umfeld.
  • Individuelle Fürsorge: Eine feste Betreuungskraft kümmert sich exklusiv um die Bedürfnisse der pflegebedürftigen Person.
  • Finanzielle Planbarkeit: Durch die Kombination aus Pflegegeld, Verhinderungspflege und steuerlichen Absetzbarkeiten erweist sich diese Form der Betreuung im Vergleich zur stationären Unterbringung meist als die wirtschaftlichere Wahl. Sie bietet oft einen klaren Kostenvorteil gegenüber dem Heimplatz und schützt gleichzeitig das emotionale Wohlbefinden aller Beteiligten.

Als Experten für die Vermittlung qualifizierter Betreuungskräfte wissen wir bei Pflege zu Hause Küffel, dass eine frühzeitige Planung der häuslichen Pflege oft dazu führt, dass das Thema Elternunterhalt gar nicht erst zum existenziellen Streitfall wird. Wenn die Pflege zu Hause professionell organisiert ist, bleibt die Selbstständigkeit der Eltern länger erhalten und die finanzielle Belastung für die Kinder bleibt im Rahmen.

Souveränität und Gelassenheit: Ihr Weg durch das Dickicht des Elternunterhalts

Die rechtlichen Hürden für den Elternunterhalt sind im Jahr 2026 so gestaltet, dass die wirtschaftliche Existenz der Kinder fast immer geschützt bleibt. Mit der 100.000-Euro-Grenze und dem weitreichenden Schonvermögen hat der Gesetzgeber klare Leitplanken gezogen, die den Zugriff des Staates auf Ihr Eigenheim oder Ihre Altersvorsorge wirksam verhindern.

Sollte das Sozialamt anklopfen, ist dies kein Grund zur Panik, sondern der Beginn einer formalen Prüfung. Wer seine Rechte kennt und alle abzugsfähigen Posten konsequent geltend macht, stellt sicher, dass die finanzielle Belastung im Rahmen bleibt oder oft gänzlich entfällt. Diese Klarheit ist entscheidend: Sie nimmt den massiven Druck von der familiären Situation und schafft den nötigen Raum, um sich auf das Wesentliche zu konzentrieren – die bestmögliche Begleitung Ihrer Eltern in diesem neuen Lebensabschnitt. Souveränität im Umgang mit den Behörden sichert Ihnen am Ende die Freiheit, Entscheidungen mit Herz und Verstand statt aus existenzieller Sorge zu treffen.

FAQ – Häufige Fragen zu Pflege- und Familienpflegezeit

Wann genau müssen Kinder für den Platz im Altersheim bezahlen?
Erwachsene Kinder sind gesetzlich zur Pflege ihrer Eltern mitverpflichtet. Wenn das Vermögen der Pflegebedürftigen sowie die Leistungen der Pflegeversicherung und die Rente nicht ausreichen, um das Altersheim zu finanzieren, entstehen theoretisch Unterhaltsansprüche. Das Sozialamt springt zwar mit Sozialhilfe ein, prüft aber im nächsten Schritt, ob erwachsene Kinder im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten für die Kosten aufkommen können.
Wie hoch ist die Einkommensgrenze für unterhaltspflichtige Kinder?
Seit 2020 sind unterhaltspflichtige Kinder erst ab einer Grenze von 100.000 Euro Jahresbruttoeinkommen zur Zahlung verpflichtet. Liegt das Bruttoeinkommen über der Grenze, wird geprüft, ob und in welcher Höhe das Kind Unterhalt verpflichtet ist. Wer weniger verdient, kann die Zahlung rechtmäßig vermeiden, da der Gesetzgeber hier eine finanzielle Überlastung der Familien verhindern möchte.
Wie wird die Höhe des Elternunterhalts berechnet?
Die exakte Höhe des Elternunterhalts richtet sich nach dem bereinigten Nettoeinkommen. Vom monatlichen Einkommen dürfen erwachsene Kinder verschiedene Posten sowie den sogenannten Selbstbehalt abziehen. Erst von dem Betrag, der nach diesem Abzug übrig bleibt, wird in der Regel die Hälfte für den Unterhalt herangezogen. Dieser Selbstbehalt sichert den eigenen Lebensstandard des Kindes.
Muss ich auf mein eigenes Vermögen zurückgreifen?
Diese Frage stellt sich nur, wenn das Einkommen über der 100.000-Euro-Marke liegt. In diesem Fall wird geprüft, welches Vermögen als „schonenswert“ gilt (z. B. die eigene Immobilie) und auf welche Werte das Amt für den Elternunterhalt zurückgreifen darf. Das Schonvermögen bleibt beim Elternunterhalt jedoch meist unangetastet, sofern es der eigenen Altersvorsorge dient.
Kann das Amt Geld fordern, wenn der Kontakt zum Kind vor 40 Jahren abgebrochen wurde?
Wenn der Kontakt zwischen Elternteil und Kind vor 40 Jahren abgebrochen wurde, kann dies im Einzelfall zur Verwirkung des Anspruchs führen. Hat der Elternteil seine eigene Unterhaltspflicht gegenüber dem Kind früher grob verletzt, muss das erwachsene Kind oft nicht für die pflegebedürftigen Eltern zahlen. Wenn jedoch der Elternunterhalt verlangt wird, prüfen Gerichte sehr genau, wer den Abbruch damals verursacht hat.
Was ist der wichtigste Punkt beim Elternunterhalt?
Entscheidend ist die Reihenfolge: Erst müssen die Eltern ihr eigenes Einkommen und Vermögen nutzen. Erst danach werden Kinder ihren Eltern gegenüber zur Kasse gebeten – aber eben nur, wenn sie finanziell sehr leistungsfähig sind.

Markus Küffel gründete die Pflege zu Hause Küffel GmbH in Hamburg und verfügt über 20 Jahre Erfahrung im Bereich häusliche Pflege und Betreuung. Als Diplom Gesundheitswissenschaftler und examinierter Gesundheits- und Krankenpfleger bringt er umfassendes Fachwissen und praxisnahe Erfahrung in die Vermittlung von Betreuungskräften ein.

Vor der Gründung seines Unternehmens war er in verschiedenen Bereichen des Gesundheitswesens tätig und sammelte umfangreiche und wertvolle Einblicke in die Bedürfnisse von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen. Mit seinem Ratgeber „24 Stunden Pflege zu Hause – So finden Sie die optimale Betreuung“ (Springer, 2021) sowie seiner Mitwirkung an der Entwicklung des derzeit ersten und einzigen Qualitätsstandards der sog. DIN SPEC 33454 setzt er sich aktiv für Transparenz und Qualität in der häuslichen Betreuung ein.

Von 2018 bis 2020 war er Vorstandsmitglied des Bundesverbandes für häusliche Betreuung und Pflege. Seit August 2019 gehört Küffel dem interdisziplinären Forschungsnetzwerk „Osteuropäische Betreuungskräfte“ der Evangelische Hochschule Nürnberg an.

Für weitere Informationen zu Markus Küffel, besuchen Sie gerne seine Autorenseite.

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Markus Küffel
Geschäftsführer & Gründer
Dipl. Gesundheitswissenschaftler
exam. Gesundheits- und Krankenpflege
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