Grundsicherung im Alter: Anspruch, Höhe und Antrag nach SGB XII
Wenn die Rente der Eltern nicht ausreicht oder eine dauerhafte Erwerbsminderung die finanzielle Grundlage bedroht, entstehen viele Fragen auf einmal: Wer zahlt was? Werden die Kinder herangezogen? Und wie lässt sich eine würdevolle Betreuung zu Hause weiter finanzieren? Wir führen Sie durch die wichtigsten Regelungen der Grundsicherung nach SGB XII, klar, sachlich und mit besonderem Blick auf pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen.
Was ist Grundsicherung im Alter? (SGB XII, §§ 41–46b)
Das Wichtigste auf einen Blick
- Sozialleistung für bedürftige Senioren und dauerhaft voll Erwerbsgeminderte
- Rechtsgrundlage: Viertes Kapitel des SGB XII (§§ 41 bis 46b)
- Träger sind die Sozialämter, die Deutsche Rentenversicherung berät
- Leistung wird ab dem Monat der Antragstellung gewährt
- Kinder werden nur bei einem Brutto-Jahreseinkommen über 100.000 Euro herangezogen
Die Grundsicherung im Alter bezeichnet die staatliche Absicherung des notwendigen Lebensunterhalts für Menschen, die die Regelaltersgrenze erreicht haben oder dauerhaft voll erwerbsgemindert sind. Geregelt ist sie im Vierten Kapitel des Zwölften Sozialgesetzbuchs. Anders als das Bürgergeld richtet sich die Grundsicherung nach SGB XII nicht an Arbeitsuchende, sondern an Personen, die nicht mehr oder nicht ausreichend am Erwerbsleben teilnehmen können.
| Grundsicherung im Alter vs. Hilfe zum Lebensunterhalt: Die wichtigsten Unterschiede | ||
| Merkmal | Grundsicherung im Alter (§§ 41–46b SGB XII) |
Hilfe zum Lebensunterhalt (§§ 27–40 SGB XII) |
| Zielgruppe | Personen ab Regelaltersgrenze (oder auch dauerhaft voll Erwerbsgeminderte) Für Senioren |
Personen, die vorübergehend nicht erwerbsfähig sind und keine andere Leistung erhalten Übergangslösung |
| Dauer der Leistung | Grundsätzlich dauerhaft, solange Bedürftigkeit besteht (mindestens 12 Monate je Bewilligung) | Zeitlich begrenzt, bis die ursächliche Notlage behoben ist |
| Unterhaltspflicht der Kinder | Kinder werden erst ab einem Brutto-Jahreseinkommen über 100.000 Euro herangezogen | Unterhaltspflichtige Angehörige können stärker in die Pflicht genommen werden |
| Zuständige Stelle | Sozialamt des Wohnorts (Kommunaler Träger der Sozialhilfe) | Ebenfalls Sozialamt, in manchen Ländern auch überörtliche Träger |
| Antragsweg | Beim Sozialamt oder, bei Rentenbezug, auch über die Deutsche Rentenversicherung | Ausschließlich beim Sozialamt |
| Leistungsbeginn | Frühestens ab dem Monat der Antragstellung | Frühestens ab dem Monat der Antragstellung |
| Rechtsgrundlage | SGB XII, Viertes Kapitel, §§ 41–46b | SGB XII, Drittes Kapitel, §§ 27–40 |
| Stand: Juli 2026. Rechtsgrundlagen können sich durch Gesetzesänderungen verschieben. Individuelle Beratung empfohlen. | ||
Zuständig sind die örtlichen Sozialämter. Sie prüfen die Voraussetzungen, berechnen den individuellen Bedarf und zahlen die Leistungen aus. Die Deutsche Rentenversicherung informiert Rentner auf Wunsch über einen möglichen Anspruch, der Antrag selbst wird jedoch beim Sozialamt gestellt.
Warum die Grundsicherung so wichtig ist
Die Grundsicherung nach SGB XII ist in diesen Fällen kein Almosen, sondern ein gesetzlicher Anspruch. Schätzungen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zufolge nutzen jedoch nicht alle Berechtigten die ihnen zustehenden Leistungen. Der häufigste Grund: die Sorge, dass Kinder oder andere Angehörige zahlen müssen. Diese Sorge ist, wie weiter unten erklärt, für die allermeisten Familien unbegründet.
Grundsicherung, Hilfe zum Lebensunterhalt und Bürgergeld: die wichtigsten Unterschiede
| Grundsichernde Leistungen im Überblick | ||
| Leistung | Zielgruppe | Rechtsgrundlage |
| Grundsicherung im Alter | Personen ab Regelaltersgrenze oder dauerhaft voll erwerbsgemindert | SGB XII, §§ 41–46b |
| Hilfe zum Lebensunterhalt (HLU) | Bedürftige unter Regelaltersgrenze, vorübergehend erwerbsgemindert | SGB XII, §§ 27–40 |
| Bürgergeld | Erwerbsfähige bedürftige Personen und ihre Haushalte | SGB II |
Der wesentliche Unterschied zwischen Grundsicherung im Alter und der Hilfe zum Lebensunterhalt liegt in der Zielgruppe: Die Grundsicherung ist auf Dauer angelegt und richtet sich an Menschen, die dem Arbeitsmarkt dauerhaft nicht mehr zur Verfügung stehen. Die HLU ist dagegen für vorübergehende Notlagen gedacht. Beide Leistungen stammen aus demselben Gesetzbuch, dem SGB XII, und werden von den Sozialämtern verwaltet.
Wer hat Anspruch auf Grundsicherung im Alter?
Anspruch besteht, wenn diese Bedingungen erfüllt sind
- Regelaltersgrenze erreicht ODER dauerhaft voll erwerbsgemindert (mind. 18 Jahre alt)
- Gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland
- Einkommen und Vermögen reichen nicht für den notwendigen Lebensunterhalt
- Kein gesetzlicher Ausschlussgrund (z. B. Aufenthalt im Ausland von mehr als vier aufeinanderfolgenden Wochen)
Anspruch auf Grundsicherung im Alter hat, wer die maßgebliche Altersgrenze erreicht hat. Diese steigt seit 2012 schrittweise an. Für den Jahrgang 1964 und jünger liegt die Regelaltersgrenze bei 67 Jahren, für frühere Jahrgänge etwas darunter. Alternativ genügt eine volle Erwerbsminderung auf Dauer, festgestellt durch die Deutsche Rentenversicherung, sofern die betroffene Person mindestens 18 Jahre alt ist.
Regelaltersgrenze nach Geburtsjahrgang
| Regelaltersgrenze nach Geburtsjahr | |
| Geburtsjahr | Regelaltersgrenze |
| 1955 | 65 Jahre und 9 Monate |
| 1957 | 65 Jahre und 11 Monate |
| 1959 | 66 Jahre und 2 Monate |
| 1961 | 66 Jahre und 6 Monate |
| 1963 | 66 Jahre und 10 Monate |
| 1964 und später | 67 Jahre |
Dauerhaft volle Erwerbsminderung: Was bedeutet das?
Werden Kinder für die Grundsicherung ihrer Eltern herangezogen?
Für die allermeisten erwachsenen Kinder pflegebedürftiger Eltern bedeutet das: Ihr Einkommen bleibt außen vor. Die Grundsicherung der Eltern belastet die Familie finanziell nicht. Auch Enkelkinder werden zur Grundsicherung ihrer Großeltern nicht herangezogen, unabhängig von der Einkommenshöhe.
Wer ist vom Anspruch ausgeschlossen?
Wie hoch ist die Grundsicherung im Alter?
Die Höhe der Grundsicherung setzt sich aus mehreren Bausteinen zusammen: dem Regelbedarf, den tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Heizung sowie möglichen Mehrbedarfen. Zusätzlich übernimmt das Sozialamt die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung.
Regelsätze der Grundsicherung
| Regelbedarfsstufen für Erwachsene | ||
| Regelbedarfsstufe | Personenkreis | Regelsatz pro Monat |
| Stufe 1 | Alleinstehende Erwachsene | 563 Euro |
| Stufe 2 | Ehepaar / Bedarfsgemeinschaft (je Person) | 506 Euro |
| Stufe 3 | Erwachsene ohne eigenen Haushalt | 451 Euro |
Hinzu kommen die tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Heizung, sofern diese angemessen sind. Für Alleinstehende gelten regional unterschiedliche Angemessenheitsgrenzen, das jeweilige Sozialamt gibt Auskunft. Die Regelsätze werden jährlich per Rechtsverordnung angepasst und orientieren sich an der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe.
Neue Regelung zu den Wohnkosten ab Juli 2026
Wichtig für Hausbesitzer
Wer in einem selbstgenutzten Eigenheim lebt, dessen Unterkunftskosten umfassen die laufenden Aufwendungen: Heizung, Nebenkosten, notwendige Instandhaltung. Tilgungsleistungen für ein Darlehen werden in der Regel nicht übernommen. Das Eigenheim selbst muss, in angemessener Größe, nicht verkauft werden.
Beispielrechnung: Ehepaar in einer Mietwohnung
| Berechnungsbeispiel Grundsicherung (Ehepaar) | |
| Bedarfsermittlung pro Monat | |
| Regelbedarf Ehepartner 1 (Stufe 2) | 506 Euro |
| Regelbedarf Ehepartner 2 (Stufe 2) | 506 Euro |
| Warmmiete (angemessen) | 780 Euro |
| Gesamtbedarf pro Monat | 1.792 Euro |
| Anrechnung | |
| abzüglich anrechenbare Renten (Beispiel) | −1.100 Euro |
| Grundsicherungsanspruch | 692 Euro |
Dieses Rechenbeispiel zeigt: Selbst wenn eine Rente vorhanden ist, kann ein ergänzender Anspruch auf Grundsicherung bestehen. Für Paare mit geringen Rentenansprüchen, etwa wegen langer Pflegephasen in der Familie oder Teilzeitarbeit, ist das eine relevante finanzielle Entlastung.
Beispielrechnung: Alleinstehende Person in einer Mietwohnung
| Berechnungsbeispiel Grundsicherung (Alleinstehende) | |
| Bedarfsermittlung pro Monat | |
| Regelbedarf Alleinstehende (Stufe 1) | 563 Euro |
| Warmmiete (angemessen) | 650 Euro |
| Gesamtbedarf pro Monat | 1.213 Euro |
| Anrechnung | |
| abzüglich anrechenbare Rente | −480 Euro |
| Grundsicherungsanspruch | 733 Euro |
Hinzu kämen in diesem Fall noch die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, die das Sozialamt zusätzlich übernimmt. Damit liegt das tatsächliche Gesamtpaket spürbar über dem rechnerisch ausgewiesenen Betrag.
Alleinstehende Person (ab Jan. 2026)
Paare: je 506 Euro
Miete + Nebenkosten + Heizung
soweit angemessen (§ 42a SGB XII)
z. B. bei Gehbehinderung: 17 % des Regelsatzes
plus Bildung und Teilhabe
Berechnungsschema der Grundsicherung im Alter 2026, Beispielrechnung für eine alleinstehende Person mit 750 Euro Rente. Individuelle Werte können abweichen.
Einkommen und Vermögen: Was wird angerechnet?
Die Grundsicherung ist eine bedürftigkeitsabhängige Leistung. Das Sozialamt prüft, welches Einkommen und Vermögen zur Deckung des Lebensunterhalts eingesetzt werden muss, und was geschützt bleibt.
Anrechenbares Einkommen
Was nicht als Einkommen angerechnet wird
- Pflegegeld aus der Pflegeversicherung nach SGB XI wird bei der Grundsicherung offengelegt, aber nicht als Einkommen angerechnet. Das Pflegegeld mindert den Grundsicherungsanspruch also nicht und steht vollständig für die pflegerische Versorgung zur Verfügung.
- Freibetrag für zusätzliche Altersvorsorge: bis zu 100 Euro monatlich aus Riester-Rente oder betrieblicher Altersvorsorge, plus 30 Prozent des darüber liegenden Betrags, höchstens jedoch die Hälfte des Regelbedarfs der Stufe 1.
- Grundrentenzuschlag im Rahmen des gesetzlichen Freibetrags.
- Zweckgebundene Leistungen wie Blindengeld oder Leistungen der Eingliederungshilfe.
- Einmalige Einnahmen, die ausdrücklich zweckgebunden gewährt werden (z. B. Weihnachtsbeihilfen bis zu einem bestimmten Betrag).
Praxis-Beispiel: Riester-Rente und Grundsicherung
Wer monatlich 200 Euro aus einer Riester-Rente bezieht, profitiert vom Freibetrag: 100 Euro bleiben vollständig anrechnungsfrei. Von den verbleibenden 100 Euro werden weitere 30 Euro (30 Prozent) nicht angerechnet. Tatsächlich mindert die Riester-Rente in diesem Fall den Grundsicherungsanspruch also nur um 70 Euro, nicht um 200 Euro. Dieser Freibetrag soll einen finanziellen Anreiz setzen, trotz niedrigen Einkommens privat vorzusorgen.hr Tagebuch der wichtigste Beweis für die reale Belastung im Alltag.
Schonvermögen und Freibeträge
- Ein angemessener Barbetrag, als Orientierung nennt die Deutsche Rentenversicherung rund 10.000 Euro pro Person.
- Ein selbst genutztes Hausgrundstück in angemessener Größe (bei Alleinstehenden üblicherweise bis ca. 130 m² Wohnfläche, bei Ehepaaren entsprechend mehr).
- Ein angemessenes Kraftfahrzeug, wenn es zur Mobilität zwingend notwendig ist.
- Vermögensgegenstände, die der Altersvorsorge dienen und nicht verwertbar sind.
- Gegenstände, die zur Berufsausübung oder zur Grundausstattung des Haushalts gehören.
Was nicht unter das Schonvermögen fällt, muss vor der Gewährung von Grundsicherung in der Regel eingesetzt werden. Das Sozialamt prüft dies im Einzelfall.
Sonderfall: Lebensversicherungen und angesparte Beträge
Welche Leistungen umfasst die Grundsicherung?
Die Grundsicherung deckt den gesamten notwendigen Lebensunterhalt ab. Sie besteht aus dem Regelbedarf, den Wohnkosten und, je nach Situation, zusätzlichen Mehrbedarfen. Auch die Beiträge zur Krankenversicherung werden übernommen, was für viele Betroffene eine spürbare Entlastung darstellt.
Der Regelbedarf: Was er abdeckt
Unterkunft und Heizung
Mehrbedarfe: Ansprüche im Detail
- Gehbehinderung: Mehrbedarf von 17 Prozent des Regelbedarfs für Personen mit dem Merkzeichen „G“ im Schwerbehindertenausweis.
- Kostenaufwändige Ernährung: Bei medizinisch notwendigen Sonderdiäten (z. B. Diabetes, Zöliakie) wird ein individuell festgesetzter Mehrbedarf gewährt.
- Dezentrale Warmwasserbereitung: Wer Wasser nicht über die Heizanlage, sondern separat erwärmt (z. B. mit einem Boiler), erhält einen Ausgleich von 2,3 Prozent des Regelbedarfs.
- Nicht-verschreibungspflichtige Medikamente: Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Kosten für medizinisch notwendige, aber nicht verschreibungspflichtige Mittel als einmaliger Bedarf anerkannt werden.
Kranken- und Pflegeversicherung: ein oft übersehener Vorteil
Bildung und Teilhabe
Grundsicherung beantragen: Schritt für Schritt
Der Antrag auf Grundsicherung ist kein Selbstläufer, aber gut zu bewältigen. Wichtig ist: Die Leistung beginnt frühestens im Monat der Antragstellung, warten Sie also nicht zu lange.
Checkliste: Diese Unterlagen benötigen Sie für den Grundsicherungsantrag
Haken Sie ab, was Sie bereits vorbereitet haben, so behalten Sie den Überblick.
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Persönliche Dokumente
Einkommensnachweise
Vermögensnachweise
Wohnkosten
Versicherungen und Zusatzbedarfe
Tipp: Stellen Sie den Antrag so früh wie möglich, Leistungen werden nicht rückwirkend, sondern frühestens ab dem Antragsmonat gewährt. Das Sozialamt kann Sie bei der Vollständigkeit der Unterlagen beraten.
Die Antragstellung in fünf Schritten
- Zuständiges Sozialamt ermitteln, in der Regel das Sozialamt am Wohnort der antragstellenden Person. In manchen Bundesländern ist auch das Jobcenter erste Anlaufstelle bei Unsicherheiten.
- Unterlagen zusammenstellen (siehe Checkliste).
- Antrag einreichen, persönlich beim Sozialamt, schriftlich per Post oder zunehmend auch digital. Ein formloser Antrag reicht zunächst aus, damit der Leistungsbeginn gesichert ist; das Formular kann nachgereicht werden.
- Begutachtung und Bescheid, das Sozialamt prüft die Unterlagen und erstellt einen Bescheid. Die Bearbeitungsdauer liegt typischerweise bei mehreren Wochen.
- Widerspruch bei Ablehnung, innerhalb eines Monats nach Zustellung des Bescheids ist ein schriftlicher Widerspruch möglich.
Diese Unterlagen benötigen Sie
- Personalausweis oder Reisepass
- Rentenbescheid und Nachweise über weitere Einnahmen
- Mietvertrag und aktuelle Nebenkostenabrechnung
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Nachweise über Vermögen (Sparbücher, Wertpapiere, Lebensversicherungen)
- Krankenversicherungsnachweis
- Bei Pflegebedürftigkeit: Bescheid über den Pflegegrad und Nachweis zum Pflegegeld
- Schwerbehindertenausweis (falls vorhanden)
- Nachweise über weitere regelmäßige Einnahmen (Mieteinnahmen, Kapitalerträge)
Praxis-Tipps zur Antragstellung
- Sofort beantragen: Auch wenn noch nicht alle Unterlagen vorliegen, sollten Sie den Antrag so früh wie möglich stellen, notfalls formlos per Brief oder E-Mail. Der Leistungsbeginn wird auf den Monat der Antragstellung festgesetzt, nicht auf den Zeitpunkt der vollständigen Unterlagenvorlage.
- Vollständigkeit prüfen: Fehlende Unterlagen sind der häufigste Grund für Verzögerungen. Erstellen Sie vorab eine Kopie aller eingereichten Dokumente für Ihre Unterlagen.
- Beratung in Anspruch nehmen: Sozialverbände (VdK, AWO, Caritas, Diakonie) bieten kostenlose Beratung zur Antragstellung an.
- Pflegegrad-Bescheid beifügen: Bei pflegebedürftigen Antragstellern ist der Pflegegradnachweis besonders wichtig, da er sowohl für die Berechnung des Pflegegelds als auch für mögliche Mehrbedarfe relevant ist.
Widerspruch gegen einen ablehnenden Bescheid
Bleibt der Widerspruch erfolglos, besteht die Möglichkeit, Klage vor dem Sozialgericht zu erheben. Auch hier bieten Sozialverbände Unterstützung an. Die Erfahrung zeigt: Widersprüche gegen Grundsicherungsbescheide haben in einem relevanten Teil der Fälle Erfolg, vorausgesetzt, sie sind konkret begründet.
Frist beachten
Die Widerspruchsfrist beträgt einen Monat ab Zustellung des Bescheids. Wer diese Frist versäumt, verliert in der Regel seinen Anspruch auf eine Überprüfung des Bescheids im Widerspruchsverfahren. Im Zweifel sofort handeln, auch ein kurzes formloses Schreiben mit dem Hinweis „ich erhebe Widerspruch“ reicht zur Fristwahrung aus.
Grundsicherung und Pflege zu Hause: So greifen die Leistungen ineinander
Für viele Familien ist die Grundsicherung nur ein Baustein einer größeren Frage: Wie können pflegebedürftige Eltern würdevoll in der vertrauten Umgebung bleiben, und wie ist das zu finanzieren? Grundsicherung und Pflegeversicherung stehen dabei nebeneinander, ohne sich gegenseitig auszuschließen.
Zwei Systeme, zwei Aufgaben
Wichtig zu wissen: Das Pflegegeld wird bei der Grundsicherung offengelegt, aber nicht als Einkommen angerechnet. Es steht in voller Höhe für die pflegerische Versorgung zur Verfügung, etwa für die Einbindung einer häuslichen 24-Stunden-Betreuung.
Typisches Finanzierungsmodell: Wie eine häusliche Betreuung kalkuliert werden kann
| Leistungen im Zusammenspiel | ||
| Leistung | Zweck | Monatlich (Beispiel Pflegegrad 3) |
| Pflegegeld (SGB XI) | Anerkennung häuslicher Pflege | 599 Euro |
| Verhinderungspflege | Urlaubsvertretung, Ausfallschutz | anteilig nutzbar |
| Entlastungsbetrag (SGB XI) | Alltagsunterstützung | 131 Euro |
| Steuerliche Absetzbarkeit | Haushaltsnahe Dienstleistungen | individuell |
| Grundsicherung (SGB XII) | Lebensunterhalt, Wohnkosten | individuell nach Bedarf |
Zusammengenommen ermöglicht dieses Bündel an Leistungen vielen Familien, eine professionell vermittelte Betreuungskraft im eigenen Zuhause zu finanzieren. Der Kostenvergleich zeigt, dass die tatsächliche finanzielle Belastung nach Abzug staatlicher Leistungen deutlich geringer ausfällt, als viele Familien zunächst befürchten.
Häusliche Betreuung würdevoll gestalten
Pflege zu Hause ist dabei keine Notlösung, sondern eine selbstbestimmte Entscheidung für Lebensqualität. Als von Stiftung Warentest ausgezeichneter Testsieger (Ausgabe test 05/2017) und Mitentwickler der DIN SPEC 33454 begleiten wir Familien seit über 15 Jahren bei genau dieser Entscheidung, menschlich wie fachlich.
Weitere Leistungen zur Entlastung pflegender Familien
- Verhinderungspflege, Entlastung, wenn die private Pflegeperson zeitweise ausfällt oder Urlaub benötigt.
- Kurzzeitpflege, Überbrückung bei Krankheit oder in Übergangssituationen nach einem Krankenhausaufenthalt.
- Ratgeber Altenpflege, weiterführende Informationen zu Betreuungsformen und Finanzierungswegen.
Häufige Fragen zur Grundsicherung im Alter
Kann ich Grundsicherung bekommen, wenn ich bereits Rente beziehe?
Wie lange dauert die Bearbeitung eines Grundsicherungsantrags?
Müssen meine Kinder für meine Grundsicherung zahlen?
Wird das Pflegegeld auf die Grundsicherung angerechnet?
Was ist der Unterschied zwischen Grundsicherung und Bürgergeld?
Wo stelle ich den Antrag auf Grundsicherung?
Was passiert, wenn ich Grundsicherung beziehe und mein Einkommen steigt?
Markus Küffel gründete die Pflege zu Hause Küffel GmbH in Hamburg und verfügt über 20 Jahre Erfahrung im Bereich häusliche Pflege und Betreuung. Als Diplom Gesundheitswissenschaftler und examinierter Gesundheits- und Krankenpfleger bringt er umfassendes Fachwissen und praxisnahe Erfahrung in die Vermittlung von Betreuungskräften ein.
Vor der Gründung seines Unternehmens war er in verschiedenen Bereichen des Gesundheitswesens tätig und sammelte umfangreiche und wertvolle Einblicke in die Bedürfnisse von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen. Mit seinem Ratgeber „24 Stunden Pflege zu Hause – So finden Sie die optimale Betreuung“ (Springer, 2021) sowie seiner Mitwirkung an der Entwicklung des derzeit ersten und einzigen Qualitätsstandards der sog. DIN SPEC 33454 setzt er sich aktiv für Transparenz und Qualität in der häuslichen Betreuung ein.
Von 2018 bis 2020 war er Vorstandsmitglied des Bundesverbandes für häusliche Betreuung und Pflege. Seit August 2019 gehört Küffel dem interdisziplinären Forschungsnetzwerk „Osteuropäische Betreuungskräfte“ der Evangelische Hochschule Nürnberg an.
Für weitere Informationen zu Markus Küffel, besuchen Sie gerne seine Autorenseite.


