Wenn ein Elternteil plötzlich Hilfe braucht, stehen Familien vor vielen Fragen: Welche Leistungen stehen uns zu? Was hat sich durch die Pflegereform verändert? Und wie lässt sich eine Betreuung zu Hause finanzieren? Die Pflegestärkungsgesetze sind der wichtigste rechtliche Rahmen, um diese Fragen zu beantworten. Auf dieser Seite finden Sie einen verständlichen Überblick, geschrieben für Angehörige, nicht für Juristen.
Was ist das Pflegestärkungsgesetz? Definition und Überblick
Das Pflegestärkungsgesetz bezeichnet drei aufeinander aufbauende Bundesgesetze, mit denen der Gesetzgeber die soziale Pflegeversicherung in Deutschland umfassend neu geordnet hat. Ziel war eine gerechtere, bedarfsorientierte und modernere Pflegeversorgung, besonders für Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen.
Die drei Pflegestärkungsgesetze im Überblick
- PSG I
in Kraft seit 1. Januar 2015: Erhöhung der Pflegeleistungen, flexiblere Nutzung von Verhinderungs- und Kurzzeitpflege - PSG II
in Kraft seit 1. Januar 2017: Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff, fünf Pflegegrade statt drei Pflegestufen - PSG III
in Kraft seit 1. Januar 2017: Stärkung der Pflegeberatung in den Kommunen, verbesserter Verbraucherschutz
Rechtlich verankert sind die Änderungen im Sozialgesetzbuch XI (SGB XI). Gemäß Bundesministerium für Gesundheit (BMG) profitieren seither deutlich mehr Menschen von Leistungen der Pflegekasse, vor allem, weil kognitive Einschränkungen wie Demenz erstmals gleichwertig zu körperlichen Einschränkungen berücksichtigt werden.
Was „Pflegestärkungsgesetz`` wörtlich bedeutet
Alle drei Gesetze zusammen gelten als die größte Pflegereform in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland. Rund 3,4 Millionen Menschen waren zum Zeitpunkt der Reform auf Leistungen der Pflegeversicherung angewiesen. Die Pflegestärkungsgesetze haben den Kreis der Leistungsberechtigten seither erheblich ausgeweitet.
Warum die Pflegestärkungsgesetze eingeführt wurden
Die Leistungssätze der Pflegeversicherung waren seit ihrer Einführung 1995 kaum angepasst worden. Für Familien bedeutete das: Wer einen Angehörigen zu Hause pflegte, blieb finanziell und emotional oft allein. Die drei Pflegestärkungsgesetze wurden entwickelt, um genau diese Lücken zu schließen, Schritt für Schritt zwischen 2015 und 2017.
Das strukturelle Problem vor 2015: Pflegestufen benachteiligten Demenzkranke
Das alte Begutachtungsverfahren maß Pflegebedürftigkeit in Minuten. Wie lange braucht eine Pflegeperson täglich, um bei Körperpflege, Ernährung und Mobilität zu helfen? Wer weniger als 90 Minuten täglich Unterstützung benötigte, bekam gar keine Pflegestufe. Wer 90 Minuten erreichte, erhielt Pflegestufe 1.
Dieses System unterschlug eine ganze Kategorie von Pflegebedarf: die kognitive und psychische Einschränkung. Ein Mensch mit mittelschwerer Demenz kann oft noch alleine essen und sich anziehen, braucht aber rund um die Uhr Anleitung, Sicherung und Orientierungshilfe. Diese Zeit wurde im alten System schlicht nicht gezählt. Angehörige trugen die Last, ohne angemessene finanzielle Unterstützung zu erhalten.
Für viele erwachsene Kinder, die heute vor der Pflegeaufgabe stehen, ist die Reform ein spürbarer Fortschritt. Trotzdem bleibt das Thema komplex. Unser Ratgeber zur Pflegebedürftigkeit erklärt die Grundlagen ausführlich.
PSG I (2015): Mehr Leistungen, besonders bei Demenz
Das Erste Pflegestärkungsgesetz trat am 1. Januar 2015 in Kraft. Es war der erste Baustein einer umfassenden Reform und brachte Familien spürbar mehr finanzielle und organisatorische Entlastung. Die Leistungen der Pflegeversicherung wurden um etwa 4 % angehoben, und die Kombinationsmöglichkeiten für kurzfristige Betreuung wurden deutlich flexibler.
Die wichtigsten Neuerungen durch das PSG I
Was PSG I konkret verbesserte
- Erhöhung von Pflegegeld und Sachleistungen um 4 %
- Erweiterte Betreuungsleistungen für Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz
- Zuschuss für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch stieg auf 40 Euro monatlich
- Flexible Kombination von Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege
- Höhere Zuschüsse für wohnumfeldverbessernd Maßnahmen (bis zu 4.000 Euro je Maßnahme)
- Einführung der „Pflegestufe 0″ für Menschen mit Demenz ohne sonstige Pflegestufe
Für Familien, die einen Angehörigen zu Hause betreuen, öffnete das PSG I erstmals die Tür zu einer flexibleren Nutzung von Auszeiten. Wenn die pflegende Person im Urlaub war oder selbst erkrankte, ließen sich nicht genutzte Mittel der Kurzzeitpflege auf die Verhinderungspflege übertragen, und umgekehrt. Diese Kombinationsmöglichkeit wurde später weiter vereinfacht.
Was PSG I konkret verbesserte
- Erhöhung von Pflegegeld und Sachleistungen um 4 %
- Erweiterte Betreuungsleistungen für Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz
- Zuschuss für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch stieg auf 40 Euro monatlich
- Flexible Kombination von Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege
- Höhere Zuschüsse für wohnumfeldverbessernd Maßnahmen (bis zu 4.000 Euro je Maßnahme)
- Einführung der „Pflegestufe 0″ für Menschen mit Demenz ohne sonstige Pflegestufe
Für Familien, die einen Angehörigen zu Hause betreuen, öffnete das PSG I erstmals die Tür zu einer flexibleren Nutzung von Auszeiten. Wenn die pflegende Person im Urlaub war oder selbst erkrankte, ließen sich nicht genutzte Mittel der Kurzzeitpflege auf die Verhinderungspflege übertragen, und umgekehrt. Diese Kombinationsmöglichkeit wurde später weiter vereinfacht.
Die „Pflegestufe 0``: Erstmals Anerkennung für Demenzkranke
Diese Gruppe erhielt durch PSG I erstmals Anspruch auf Betreuungsleistungen. Das bedeutete: Stunden einer Betreuungsperson, die bei der Alltagsgestaltung hilft, Gespräche führt und einfach da ist, wurden erstmals von der Pflegekasse mitfinanziert. Für viele Familien war das der erste Schritt aus der völligen Eigenfinanzierung.
Wichtig für die Praxis
Wenn Ihr Angehöriger vor 2015 keine Pflegestufe hatte, aber an Demenz erkrankt war, lohnt es sich zu prüfen, ob damals Leistungen nicht beantragt wurden. Heute gilt für diese Personengruppe automatisch mindestens Pflegegrad
PSG I, II und III im direkten Vergleich
| Die Pflegestärkungsgesetze im Vergleich | |||
| Merkmal | PSG I | PSG II | PSG III |
| Inkrafttreten | 1. Januar 2015 | Kernreform 1. Januar 2017 |
1. Januar 2017 |
| Kernschwerpunkt | Sofortige Leistungsverbesserungen, Entlastung von Demenzkranken | Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff, Einführung von 5 Pflegegraden | Kommunale Pflegeverantwortung, Transparenz, Betrugsbekämpfung |
| Systemänderung | Innerhalb des bisherigen Pflegestufen-Systems | Ablösung der Pflegestufen 0–3 durch Pflegegrade 1–5 | Strukturelle und kommunale Ebene |
| Demenzkranke | Eigene Pflegestufe 0 mit Leistungsanspruch | Vollständige Gleichstellung mit körperlichen Beeinträchtigungen | Keine gesonderte Regelung |
| Verhinderungspflege | Erhöhung auf bis zu 1.612 Euro / Jahr | Ausweitung auf Pflegegrad 2–5 | Keine Änderung |
| Kurzzeitpflege | Erhöhung auf bis zu 1.612 Euro / Jahr | Flexiblere Kombination mit Verhinderungspflege | Keine Änderung |
| Begutachtungsverfahren | Altes System (Pflegestufen) | Neues Begutachtungsassessment (NBA): 6 Lebensbereiche | Keine Änderung |
| Beitragserhöhung | +0,3 Prozentpunkte (2015) | +0,2 Prozentpunkte (2017) | Keine eigene Erhöhung |
| Kommunen / Beratung | Keine spezifische Regelung | Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI gestärkt | Zentrale Stärkung kommunaler Verantwortung, Pflegefachkräfte in Kommunen |
| Pflegehilfsmittel | Erhöhung von 25 Euro auf 40 Euro monatlich | Weiterhin 40 Euro, gilt für alle Pflegegrade | Keine Änderung |
| Stand: Juli 2026. Alle Angaben nach SGB XI. PSG II gilt als die bedeutsamste Reform seit Einführung der Pflegeversicherung 1995. | |||
PSG II (2017): Von Pflegestufen zu Pflegegraden
Das Zweite Pflegestärkungsgesetz ist der Kern der gesamten Reform. Am 1. Januar 2017 wurden die drei Pflegestufen durch fünf Pflegegrade ersetzt und ein völlig neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt. Seither zählt nicht mehr nur der Zeitaufwand für körperliche Hilfen, sondern der Grad der Selbstständigkeit einer Person in sechs Lebensbereichen.

Welcher Pflegegrad könnte zutreffen?
Erste Orientierung in weniger als 1 Minute – kein Ersatz für die offizielle Begutachtung
Wie stark ist die Selbstständigkeit Ihres Angehörigen im Alltag eingeschränkt?
Diese Einschätzung ersetzt keine offizielle Begutachtung durch den Medizinischen Dienst. Stand: Juli 2026
PSG II (2017)
Beurteilt wird die Selbstständigkeit heute in sechs Modulen: Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen sowie Gestaltung des Alltagslebens. Das Neue Begutachtungsassessment (NBA) sorgt dafür, dass körperliche und geistige Einschränkungen gleichwertig gewichtet werden, ein Wendepunkt für Menschen mit Demenz und ihre Familien.
Die sechs Begutachtungsmodule des NBA
| Die sechs Module der Pflegebegutachtung | ||
| Modul | Bewertetes Kriterium | Gewichtung |
| 1) Mobilität | Positionswechsel, Fortbewegung im Wohnbereich, Treppensteigen | 10 % |
| 2) Kognition & Kommunikation | Erkennen von Personen, örtliche Orientierung, Entscheidungen treffen | 15 % |
| 3) Verhalten & Psyche | Motorisch geprägte Verhaltensauffälligkeiten, nächtliche Unruhe, Ängste | 15 % |
| 4) Selbstversorgung | Waschen, Ankleiden, Ernährung, Körperpflege | 40 % |
| 5) Krankheitsbewältigung | Medikamenteneinnahme, Wundversorgung, Arztbesuche | 20 % |
| 6) Alltagsgestaltung | Tagesstruktur, soziale Kontakte, Freizeitgestaltung | Ergänzend |
Die Gewichtung macht deutlich: Selbstversorgung trägt am stärksten zum Ergebnis bei. Gleichzeitig haben Kognition, Kommunikation und Verhalten zusammen 30 % Gewicht, also fast so viel wie die körperliche Mobilität plus krankheitsbezogene Anforderungen. Das war im alten System undenkbar.
Von Pflegestufe zu Pflegegrad: Die Überleitung
| Überleitung der Pflegestufen in Pflegegrade | ||
| Alte Pflegestufe | Neuer Pflegegrad (ohne Demenz) |
Neuer Pflegegrad (mit Demenz) |
| Pflegestufe 0 | Pflegegrad 2 | Pflegegrad 2 |
| Pflegestufe 1 | Pflegegrad 2 | Pflegegrad 3 |
| Pflegestufe 2 | Pflegegrad 3 | Pflegegrad 4 |
| Pflegestufe 3 | Pflegegrad 4 | Pflegegrad 5 |
| Pflegestufe 3 mit Härtefall | Pflegegrad 5 | Pflegegrad 5 |
Wenn Sie nicht sicher sind, welcher Pflegegrad heute für Ihren Angehörigen zutreffen könnte, hilft unser Pflegegradrechner als erste Orientierung. Für den offiziellen Bescheid ist eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Pflegekasse notwendig.
Was PSG II für Menschen mit Demenz verbesserte
Diese Gleichstellung hat den Zugang zu professioneller Demenzbetreuung für viele Familien erst möglich gemacht. Angehörige erleben die Diagnose Demenz oft als besonders belastend, die neue Rechtslage verschafft zumindest finanziell mehr Spielraum, um Entlastung zu organisieren.
Was änderte sich konkret für Pflegegeld und Sachleistungen durch PSG II?
Neu war außerdem: Pflegegrad 1 wurde als niedrigschwellige Einstiegsstufe für Menschen mit geringen Beeinträchtigungen eingeführt. Diese Gruppe hatte zuvor gar keinen Anspruch auf Leistungen. Mit Pflegegrad 1 erhielt sie Zugang zum Entlastungsbetrag und zu Beratungsleistungen, kein Pflegegeld, aber eine erste Anerkennung des Bedarfs.
PSG III (2017): Kommunale Pflegeverantwortung
Kernpunkte des PSG III
- Ausbau kommunaler Pflegestützpunkte und Beratungsstrukturen
- Stärkung der Pflegeberatung nach § 7a SGB XI
- Verbesserter Verbraucherschutz durch Reform der „Pflegenoten“
- Bessere Prüfmöglichkeiten für die Pflegekassen zur Betrugsprävention
- Erleichterter Zugang zu Sozialhilfeleistungen für Pflegebedürftige
- Einführung regionaler Pflegeausschüsse auf kommunaler Ebene
Für Angehörige bedeutet das praktisch: Sie haben Anspruch auf eine kostenlose, unabhängige Pflegeberatung. Das ist besonders wertvoll, wenn Sie zum ersten Mal mit dem Thema Pflegeversicherung konfrontiert sind und den Überblick über Anträge, Fristen und Leistungen behalten müssen.
Was die „Pflegenoten“-Reform konkret bedeutete
Bis 2016 wurden Pflegeheime mit Schulnoten bewertet, einem System, das vielfach kritisiert wurde, weil es kaum zwischen guter und schlechter Einrichtung unterschied. Fast alle Heime erhielten Noten zwischen 1,0 und 1,3, obwohl die Qualität erheblich variierte. PSG III legte den Grundstein für ein neues, aussagekräftigeres Transparenzsystem, das schrittweise eingeführt wurde.
Für Familien, die einen Angehörigen in einer stationären Einrichtung betreuen oder eine ambulante Betreuung in Betracht ziehen, bedeutet das: Die Qualitätsdaten sind heute zuverlässiger lesbar. Das PSG III hat damit auch den Druck auf Einrichtungen erhöht, tatsächlich gute Versorgung nachzuweisen, nicht nur gute Noten zu sammeln.
Was das Pflegestärkungsgesetz für die Pflege zu Hause bedeutet
Die drei Pflegestärkungsgesetze haben die Rahmenbedingungen für Pflege in den eigenen vier Wänden deutlich verbessert. Wer heute einen Angehörigen zu Hause betreut oder eine Betreuungskraft in die Familie holt, kann verschiedene Leistungen der Pflegekasse in Anspruch nehmen und miteinander kombinieren.
Diese Leistungen helfen bei häuslicher Betreuung
Refinanzierungsbausteine für die Pflege zu Hause
- Pflegegeldwenn die Pflege überwiegend durch Angehörige erfolgt
- Pflegesachleistungenfür professionelle ambulante Pflegedienste
- VerhinderungspflegeErsatzpflege, wenn die Hauptpflegeperson ausfällt
- Kurzzeitpflegevorübergehende vollstationäre Versorgung
- Entlastungsbetragfür zusätzliche Betreuungs- und Alltagsleistungen
- Zuschuss für Pflegehilfsmittelzum Verbrauch, monatlich
- Wohnumfeldverbessernde Maßnahmenz. B. barrierefreies Bad
Viele Familien nutzen diese Bausteine, um eine Betreuung in häuslicher Gemeinschaft zu finanzieren. Wichtig zu wissen: Diese Form der Betreuung ist keine medizinische Behandlungspflege. Wenn Behandlungspflege benötigt wird, übernimmt ein ambulanter Pflegedienst diese zusätzlich.
Fallbeispiel: Familie M. mit Pflegegrad 3 und Demenz
Praxisbeispiel
Familie M. betreut die Mutter (Pflegegrad 3, beginnende Demenz) zu Hause. Sie kombinieren Pflegegeld, den Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege, um eine Betreuungskraft in häuslicher Gemeinschaft mitzufinanzieren. Die verbleibenden Kosten teilen sich die drei Geschwister, eine Lösung, die vor der Reform in dieser Form kaum möglich gewesen wäre. Die monatliche Eigenleistung der Familie liegt dabei deutlich unter dem, was ein Pflegeheim kosten würde.
Wenn Sie wissen möchten, wie sich diese Leistungen konkret auf die monatlichen Kosten auswirken, finden Sie eine transparente Berechnung auf unserer Seite Kostenvergleich. Auch die 24 Stunden Pflege lässt sich damit für viele Familien realistisch darstellen.
Steuerliche Entlastung als oft vergessener Baustein
Leistungsbeträge nach Pflegegrad: Aktuelle Übersicht
Die Leistungsbeträge der Pflegeversicherung werden durch das SGB XI geregelt und wurden seit Einführung der Pflegegrade mehrfach angepasst. Die folgende Übersicht zeigt die wesentlichen Leistungsarten und ihre Staffelung nach Pflegegrad, als Orientierung für die Planung häuslicher Betreuung.
| Leistungen der Pflegeversicherung nach Pflegegrad | |||||
| Leistungsart | Pflegegrad 1 | Pflegegrad 2 | Pflegegrad 3 | Pflegegrad 4 | Pflegegrad 5 |
| Pflegegeld (monatlich) | – | 347 € | 599 € | 800 € | 990 € |
| Pflegesachleistungen (monatlich) | – | 796 € | 1.497 € | 1.859 € | 2.299 € |
| Entlastungsbetrag (monatlich) | 131 € | 131 € | 131 € | 131 € | 131 € |
| Verhinderungspflege (jährlich) | – | Im Entlastungsbudget ab 01.07.2025 zusammengeführt | |||
Diese Beträge gelten für rein häusliche Pflege. Bei Kombination von Pflegegeld und Sachleistungen (Kombinationspflege) wird das Pflegegeld anteilig entsprechend des genutzten Sachleistungsanteils gekürzt. Die genaue Berechnung übernimmt die Pflegekasse nach Antragstellung.
Was der Entlastungsbetrag von 131 Euro pro Monat konkret finanzieren kann
Der Entlastungsbetrag steht allen Pflegegraden zu, auch Pflegegrad 1. Er muss zweckgebunden für anerkannte Entlastungsleistungen eingesetzt werden: Betreuungsangebote, Alltagsbegleitung, Haushaltshilfe oder kurzfristige Pflegeeinsätze durch zugelassene Anbieter. Was viele nicht wissen: Nicht verbrauchte Beträge können innerhalb desselben Kalenderjahres auf die Folgequartale übertragen werden. Wer sechs Monate nichts beansprucht hat, kann in der zweiten Jahreshälfte bis zu 786 Euro auf einmal nutzen.
Stand 2026: Was heute noch gilt und was neu ist
Die Struktur der Pflegestärkungsgesetze, fünf Pflegegrade, neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff, kommunale Beratung, bildet auch 2026 den festen Rahmen der Pflegeversicherung. Ergänzt wurde sie seither durch weitere Reformschritte. Der wichtigste jüngere Baustein ist das Entlastungsbudget.
Das Entlastungsbudget seit 1. Juli 2025
Das Gesamtbudget beträgt 3.539 Euro jährlich und kann vollständig für Verhinderungspflege, vollständig für Kurzzeitpflege oder in jeder beliebigen Kombination beider Leistungen eingesetzt werden. Die bisherigen separaten Topfgrenzen und Übertragungsfristen entfallen. Für Familien, die bisher an komplizierten Abrechnungsfragen gescheitert sind, ist das ein echter Fortschritt.
Wer vom Entlastungsbudget profitiert
Was 2026 wichtig bleibt
So beantragen Sie Leistungen nach dem Pflegestärkungsgesetz
Schritt für Schritt zum Pflegegrad
- Antrag stellen: Rufen Sie die Pflegekasse Ihres Angehörigen an und teilen Sie mit, dass Sie einen Pflegegrad beantragen möchten. Der Antrag gilt ab dem Monat des Eingangs, nicht erst nach der Begutachtung.
- Begutachtungstermin vereinbaren: Der Medizinische Dienst (oder Medicproof bei privat Versicherten) meldet sich für einen Hausbesuch. Dieser sollte möglichst zu einem Zeitpunkt stattfinden, an dem der Pflegebedarf gut sichtbar ist, nicht am besten Tag, sondern an einem typischen Tag.
- Begutachtung vorbereiten: Halten Sie Arztbriefe, Medikamentenpläne und eine Liste der täglich benötigten Hilfen bereit. Beschreiben Sie ehrlich, was Ihr Angehöriger nicht mehr alleine kann, nicht nur, was er gelegentlich noch schafft.
- Bescheid abwarten: Die Pflegekasse muss innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden. Lehnt sie ab oder setzt einen zu niedrigen Pflegegrad fest, können Sie innerhalb von einem Monat Widerspruch einlegen.
- Leistungen abrufen: Nach Bewilligung stehen die Leistungen rückwirkend ab Antragsmonat zur Verfügung. Wählen Sie, ob Sie Pflegegeld, Sachleistungen oder eine Kombination nutzen möchten.
Widerspruch gegen einen Pflegegradentscheid
Nicht jeder erste Bescheid ist abschließend richtig. Wenn der zuerkannte Pflegegrad nicht dem tatsächlichen Bedarf entspricht, lohnt sich ein Widerspruch. Die Quote der erfolgreichen Widersprüche ist beachtlich. Für den Widerspruch genügt ein formloser Brief an die Pflegekasse. Beschreiben Sie konkret, welche Fähigkeiten des Gutachtens falsch eingeschätzt wurden. Unterstützung bieten unabhängige Pflegeberatungsstellen in Ihrer Gemeinde, ein Anspruch, der durch PSG III gestärkt wurde.
Häufige Fragen zum Pflegestärkungsgesetz
Was ist das Pflegestärkungsgesetz einfach erklärt?
Wann trat das Pflegestärkungsgesetz in Kraft?
Was ist der Unterschied zwischen PSG 1, 2 und 3?
Wer profitiert am meisten vom Pflegestärkungsgesetz?
Wie beantrage ich Leistungen nach dem Pflegestärkungsgesetz?
Gilt das Pflegestärkungsgesetz auch für die 24-Stunden-Betreuung zu Hause?
Was ist das Entlastungsbudget und seit wann gilt es?
Persönliche Pflegeberatung durch Pflege zu Hause Küffel
Die Gesetzeslage ist komplex, und viele Angehörige fühlen sich mit der Fülle an Anträgen, Fristen und Formalitäten allein gelassen. Als von Stiftung Warentest ausgezeichneter Vermittler (test 05/2017, viermal „SEHR GUT“) begleiten wir Sie durch diesen Prozess, persönlich, verständlich und ohne Zeitdruck. Unser Team unterstützt Sie bei der Antragstellung, erklärt Ihre konkreten Leistungsansprüche und zeigt, wie sich eine Betreuung zu Hause realistisch finanzieren lässt.
Als Mitentwickler der DIN SPEC 33454, dem ersten Branchenstandard für die Vermittlung von Betreuungskräften in häuslicher Gemeinschaft, legen wir Wert auf Rechtssicherheit, Transparenz und faire Bedingungen für alle Beteiligten. Das schließt Mindestlohn, A1-Bescheinigung und Inklusivpreise ohne versteckte Kosten ausdrücklich ein.
Gründer Markus Küffel entwickelte Pflege zu Hause Küffel aus persönlicher Betroffenheit heraus: Als seine eigene Mutter Pflege benötigte, erlebte er den Gesetzesdschungel aus der Angehörigenperspektive. Sein 2020 beim Springer Verlag erschienener Ratgeber „24 Stunden Pflege zu Hause“ ist das Ergebnis dieser Erfahrung, und die Grundlage dafür, dass wir heute jeden Kunden so beraten, wie wir damals selbst beraten werden wollten.
Lassen Sie uns gemeinsam die beste Lösung für Sie und Ihre Familie finden. Erfahren Sie mehr über unsere Auszeichnung als Testsieger oder nehmen Sie direkt Kontakt auf, kostenlos und unverbindlich.

Markus Küffel gründete die Pflege zu Hause Küffel GmbH in Hamburg und verfügt über 20 Jahre Erfahrung im Bereich häusliche Pflege und Betreuung. Als Diplom Gesundheitswissenschaftler und examinierter Gesundheits- und Krankenpfleger bringt er umfassendes Fachwissen und praxisnahe Erfahrung in die Vermittlung von Betreuungskräften ein.
Vor der Gründung seines Unternehmens war er in verschiedenen Bereichen des Gesundheitswesens tätig und sammelte umfangreiche und wertvolle Einblicke in die Bedürfnisse von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen. Mit seinem Ratgeber „24 Stunden Pflege zu Hause – So finden Sie die optimale Betreuung“ (Springer, 2021) sowie seiner Mitwirkung an der Entwicklung des derzeit ersten und einzigen Qualitätsstandards der sog. DIN SPEC 33454 setzt er sich aktiv für Transparenz und Qualität in der häuslichen Betreuung ein.
Von 2018 bis 2020 war er Vorstandsmitglied des Bundesverbandes für häusliche Betreuung und Pflege. Seit August 2019 gehört Küffel dem interdisziplinären Forschungsnetzwerk „Osteuropäische Betreuungskräfte“ der Evangelische Hochschule Nürnberg an.
Für weitere Informationen zu Markus Küffel, besuchen Sie gerne seine Autorenseite.


