Pflegegrad 2: Pflegegeld und alle Leistungen und Voraussetzungen (Stand 2026)
In Deutschland leben über 5 Millionen pflegebedürftige Menschen — ein großer Teil von ihnen hat Pflegegrad 2. Für sie hält die Pflegeversicherung gezielte Leistungen bereit: von Geldleistungen über Pflegesachleistungen bis hin zu flexiblen Jahresbudgets.
In diesem Beitrag beantworten wir Ihnen alle Fragen rund um den Pflegegrad 2 und zeigen, wie Sie alle Leistungen der Pflegeversicherung optimal für sich nutzen.
Das Wichtigste zu Pflegegrad 2 auf einen Blick
- Was bedeutet das? Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit.
- Wer bekommt ihn? Personen mit 27 bis unter 47,5 Punkten im Pflegegutachten.
- Pflegegeld: 347 € pro Monat
- Pflegesachleistungen: 796 € pro Monat für ambulante Pflegedienste.
- Entlastungsbetrag: 131 € pro Monat für zusätzliche Unterstützung.
- Wichtig: Seit Juli 2025 gibt es ein neues, gemeinsames Jahresbudget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege bei Pflegegrad 2, das sog. Entlastungsbudget (3.539 € pro Jahr).
4 häufige Irrtümer zu Pflegegrad 2
Pflegegrad 2 entspricht der alten Pflegestufe 2.
Pflegegrad 2 entspricht in den meisten Fällen der früheren Pflegestufe 1 oder der Pflegestufe 0 mit eingeschränkter Alltagskompetenz. Das neue System bewertet Selbstständigkeit statt Zeitaufwand, dadurch werden viele Menschen höher eingestuft als früher.
Quelle: SGB XI § 15, Pflegereform 2017Das Pflegegeld muss für Pflege verwendet werden und wird kontrolliert.
Das Pflegegeld steht der pflegebedürftigen Person zur freien Verfügung. Es gibt keine Belegpflicht und keine Abrechnung gegenüber der Pflegekasse. Die einzige Voraussetzung: Die häusliche Pflege muss tatsächlich sichergestellt sein, was durch Beratungsbesuche (ab PG 2: halbjährlich) überprüft wird.
Quelle: § 37 Abs. 3 SGB XIDer nicht genutzte Entlastungsbetrag verfällt am Monatsende.
Nicht abgerufene Beträge des Entlastungsbetrags (131 €/Monat) werden automatisch auf den Folgemonat übertragen. Restbeträge eines Kalenderjahres können sogar noch bis zum 30. Juni des nächsten Jahres genutzt werden, so lässt sich ein Budget von bis zu 1.572 € ansparen.
Quelle: § 45b SGB XIWer Pflegegrad 2 hat, kann keinen Rentenanspruch für pflegende Angehörige geltend machen.
Ab Pflegegrad 2 übernimmt die Pflegekasse Rentenversicherungsbeiträge für nicht erwerbsmäßig pflegende Angehörige, vorausgesetzt, die Pflege umfasst mindestens 10 Stunden pro Woche an mindestens 2 Tagen. Bei Pflegegrad 1 besteht dieser Anspruch ausdrücklich nicht.
Quelle: § 19, § 44 SGB XI
Definition: Was genau bedeutet Pflegegrad 2?
Pflegegrad 2 bescheinigt eine erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Typischerweise können Personen mit Pflegegrad 2 viele alltägliche Handlungen noch eigenständig ausführen, benötigen aber in einigen Kernbereichen regelmäßig und wiederkehrend Unterstützung. Das kann beispielsweise die Hilfe beim morgendlichen Aufstehen, beim Duschen und Ankleiden oder bei der Zubereitung von Mahlzeiten sein.
Der entscheidende Unterschied zu Pflegegrad 1: Dort liegen nur geringe Beeinträchtigungen vor — Pflegegrad 2 markiert den Beginn einer erheblichen, dauerhaften Pflegebedürftigkeit. Die Pflegeversicherung bietet hier gezielte finanzielle Unterstützung, um die notwendige Pflege und Betreuung zu Hause oder in einer Einrichtung sicherzustellen und pflegende Angehörige zu entlasten.
Die gesetzliche Grundlage für die Einteilung in Pflegegrade und die damit verbundenen Leistungen ist im Elften Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB XI) festgelegt.
Pflegegrad Rechner
Achtung, wichtiger Unterschied: Viele Menschen gehen fälschlicherweise davon aus, dass Pflegegrad 2 der alten Pflegestufe 2 entspricht. Das ist nicht korrekt. Der heutige Pflegegrad 2 entspricht in den meisten Fällen der ehemaligen Pflegestufe 1 oder der Pflegestufe 0 mit einer anerkannten, erheblich eingeschränkten Alltagskompetenz.
Pflegegrad Rechner
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Beantworten Sie einige gezielte Fragen zum Gesundheitszustand der pflegebedürftigen Person — und erhalten Sie sofort eine erste Einschätzung des möglichen Pflegegrades.
Bitte beachten Sie: Der Pflegegradrechner liefert erste Orientierung, kann aber das persönliche Gespräch mit einem Gutachter vor Ort nicht ersetzen.
Voraussetzungen für Pflegegrad 2: Wer bekommt ihn?
Um die verschiedenen Leistungen und Voraussetzungen für Pflegegrad 2 zu klären, muss die Pflegebedürftigkeit von einem Gutachter festgestellt werden. Bei gesetzlich Versicherten übernimmt dies der Medizinische Dienst (MD), bei privat Versicherten der Dienst MEDICPROOF. Die Einstufung erfolgt nach einem bundesweit einheitlichen Punktesystem, dem „Neuen Begutachtungsassessment“ (NBA).
Für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 muss das Gutachten eine Gesamtpunktzahl zwischen 27 und 47,5 Punkten ergeben.
Die genauen Kriterien für die Begutachtung und die Ermittlung des Pflegegrades sind vom GKV-Spitzenverband in Richtlinien festgelegt und basieren auf den gesetzlichen Vorgaben.
Dabei werden sechs Lebensbereiche bewertet, sogenannte Module, die unterschiedlich stark gewichtet werden:
Alle Leistungen bei Pflegegrad 2 im Überblick (Stand 2026)
Diese Tabelle gibt Ihnen einen vollständigen Überblick über die wichtigsten Leistungen bei Pflegegrad 2 und die aktuell gültigen Beträge. Seit den gesetzlichen Anpassungen zu Beginn und Mitte des Jahres profitieren Pflegebedürftige von höheren Sätzen und flexibleren Budgets.
| Leistung | Höhe der Leistung | Kurzbeschreibung |
| Pflegegeld | 347 € pro Monat | Zur freien Verfügung bei privater Pflege durch Angehörige oder Freunde. |
| Pflegesachleistungen | 796 € pro Monat | Für die direkte Abrechnung mit einem ambulanten Pflegedienst. |
| Gemeinsames Jahresbudget | 3.539 € pro Jahr | Flexibles Budget, das die frühere Verhinderungs- und Kurzzeitpflege bündelt. |
| Tages- & Nachtpflege | 721 € pro Monat | Zuschuss für die teilstationäre Betreuung in einer Einrichtung. |
| Entlastungsbetrag | 131 € pro Monat | Für Alltagsunterstützung wie Haushaltshilfen, Betreuungsgruppen etc. |
| Pflegehilfsmittel | 42 € pro Monat | Monatliche Pauschale für z. B. Desinfektionsmittel, Handschuhe, Masken. |
| Wohnraumanpassung | bis zu 4.180 € | Einmaliger Zuschuss für barrierefreie Umbauten (z. B. Umbau zur Dusche). |
| Hausnotruf | 26,65 € pro Monat | Zuschuss für die monatlichen Kosten des Geräts. |
Alle aktuellen Leistungsbeträge werden von der Bundesregierung festgelegt und können auch auf der Webseite des Bundesgesundheitsministeriums nachgelesen werden.
Wichtiger Hinweis zum Gemeinsamen Jahresbudget:
Die größte und positivste Veränderung ist die Zusammenlegung der früheren getrennten Töpfe für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege. Sie können das Gesamtbudget von 3.539 € nun vollkommen flexibel für beide Leistungsarten einsetzen, je nachdem, was Ihre individuelle Situation gerade erfordert. Dies reduziert den bürokratischen Aufwand für Familien mit Pflegegrad 2 spürbar.
Pflegegeld & Co.: Die Leistungen der Pflegekasse im Detail
Die zwei bekanntesten Geldleistungen bei Pflegegrad 2 sind Pflegegeld und Pflegesachleistungen, die Sie je nach Ihrer Pflegesituation flexibel nutzen und sogar kombinieren können — Sie haben die freie Wahl.
Zusätzliche Unterstützung für den Alltag bei Pflegegrad 2
Der Entlastungsbetrag (131 €): Dieser zweckgebundene Betrag steht unabhängig vom Pflegegrad allen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 in gleicher Höhe zu. Sie können ihn für qualitätsgesicherte Angebote nutzen, die der Entlastung pflegender Angehöriger und der Förderung der Selbstständigkeit dienen. Dazu gehören z. B. eine Haushaltshilfe, eine Betreuungsgruppe für Senioren oder Begleitdienste zu Arztterminen.
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (42 €): Monatlich haben Sie Anspruch auf eine Pauschale von 42 € für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel. Dazu zählen beispielsweise Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen, Desinfektionsmittel oder FFP2-Masken. Diese können Sie unkompliziert über ein Sanitätshaus oder eine Apotheke beziehen.
Expertentipp: Wussten Sie, dass Sie den Entlastungsbetrag von 131 € ansparen können? Wenn Sie den Betrag in einem Monat nicht nutzen, verfällt er nicht sofort, sondern wird auf den nächsten Monat übertragen. Nicht genutzte Beträge eines Kalenderjahres können Sie sogar noch bis zum 30. Juni des Folgejahres verwenden.
So können Sie über mehrere Monate hinweg ein größeres Budget ansparen, um beispielsweise eine dringend benötigte, aber teurere Leistung wie eine professionelle Alltagsbegleitung oder eine mehrtägige Urlaubsvertretung zu finanzieren.
Entlastungsbudget für pflegende Angehörige, für Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege und mehr
Seit dem 1. Juli 2025 gilt: Die früheren getrennten Budgets für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege sind zu einem einzigen, flexiblen Jahresbudget zusammengewachsen. Anstatt zwei getrennte Anträge und Budgets verwalten zu müssen, steht Ihnen seit dem 1. Juli 2025 ein gemeinsames, flexibles Jahresbudget in Höhe von 3.539 € zur Verfügung.
Das bedeutet für Sie als private Pflegeperson: Weniger Bürokratie und maximale Flexibilität. Sie entscheiden selbst, wie Sie dieses Budget einsetzen, um sich die Pausen zu verschaffen, die Sie dringend benötigen.
So können Sie das Jahresbudget nutzen:
Ein entscheidender Vorteil des neuen Systems ist, dass die frühere Wartezeit von sechs Monaten (die sogenannte Vorpflegezeit), die für die Verhinderungspflege galt, weggefallen ist. Sie können die Leistungen des Jahresbudgets also deutlich flexibler und bedarfsgerechter in Anspruch nehmen. Dieses System passt sich Ihrem Leben an, nicht umgekehrt.
Wohnen anpassen und Zuschüsse sichern
Gerade ab Pflegegrad 2 wird die Sicherheit im eigenen Zuhause entscheidend. Um die Wohnung barrierefrei zu gestalten, gewährt die Pflegekasse einen einmaligen Zuschuss von bis zu 4.180 € für sogenannte wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. Dieser Zuschuss kann für eine Vielzahl von Umbauten genutzt werden, wie zum Beispiel:
- Den Einbau einer bodengleichen Dusche
- Das Anbringen von Haltegriffen in Bad und Flur
- Die Verbreiterung von Türen für einen Rollator oder Rollstuhl
- Die Installation eines Treppenlifts
Mit dem Entlastungsbetrag können Sie Putzhilfen oder Einkaufshilfen engagieren oder die Teilnahme an einer Betreuungsgruppe finanzieren. Außerdem können Sie einen Alltagsbegleiter anstellen, der mit der betroffenen Person spazieren geht, Spiele spielt oder sie beim Arztbesuch unterstützt. Der Entlastungsbetrag bietet eine hervorragende Möglichkeit, den Alltag der Pflegebedürftigen zu erleichtern und ihre Lebensqualität zu verbessern.
Gut zu wissen: Pflegepersonen haben durch die Pflege eines Angehörigen mit Pflegegrad 2 auch Rentenansprüche, bei Pflegegrad 1 ist dies noch nicht der Fall.
Markus Küffel, Geschäftsführer & Gründer, Dipl. Gesundheitswissenschaftler, exam. Gesundheits- und Krankenpfleger
Fallbeispiel: So kann Pflegegrad 2 aussehen
Frau Meier ist 75 Jahre alt und lebt alleine in ihrer Wohnung. Sie hat aufgrund einer fortschreitenden Arthritis Schwierigkeiten mit alltäglichen Aufgaben wie dem Anziehen, Kochen und Einkaufen. Außerdem kann sie sich nur noch eingeschränkt bewegen und benötigt daher Unterstützung bei der Körperpflege und der Nahrungszubereitung.
Nach einer gründlichen Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MD) wurde Frau Meier in Pflegegrad 2 eingestuft. Die Punkte, die Frau Meier in jeder Kategorie erhielt, sind wie folgt:
| Kategorie | Erhaltene Punkte |
| Mobilität | 9,5 |
| Kognitive und kommunikative Fähigkeiten | 6 |
| Verhaltensweisen und psychische Probleme | 0 |
| Selbstversorgung | 12 |
| Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen | 3 |
| Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte | 2 |
Die Gesamtpunktzahl von Frau Meier beträgt somit 32,5 Punkte, das entspricht Pflegegrad 2 (27–47,5 Punkte).
In Bezug auf die Leistungen hat Frau Meier bei Pflegegrad 2 folgende Möglichkeiten:
| Leistung | Betrag pro Monat / Jahr |
| Pflegegeld (bei häuslicher Pflege durch beispielsweise Angehörige) | 347 € pro Monat |
| Pflegesachleistung (bei Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst) | 796 € pro Monat |
| Kombinationsleistung (Kombination aus Pflegegeld und Sachleistung) | Variiert, je nach Kombination |
| Tages- und Nachtpflege | 721 € pro Monat |
| Gemeinsames Jahresbudget (für Kurzzeit- und Verhinderungspflege) | 3.539 € pro Jahr |
| Entlastungsbetrag (für zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen) | 131 € pro Monat |
Frau Meier hat sich entschieden, mithilfe der monatlichen Pflegesachleistungen einen ambulanten Pflegedienst zu engagieren, der ihr bei der Körperpflege und beim Kochen hilft. Außerdem nutzt sie den Entlastungsbetrag, um eine Haushaltshilfe für das Putzen und Einkaufen zu bezahlen. So kann sie ihre Kinder und Enkelkinder entlasten, sich aber trotzdem auf die dringend benötigte Unterstützung in den eigenen vier Wänden verlassen.
Sollte es ihr einmal zeitweise gesundheitlich schlechter gehen, besteht für sie immer noch die Möglichkeit der Kurzzeitpflege. Entscheidet sie sich langfristig dazu, doch in ein Pflegeheim zu ziehen, steht ihr ebenfalls eine bestimmte Summe für die vollstationäre Pflege zur Verfügung.
Der Weg zum Pflegegrad 2: Antrag und Begutachtung
- Schritt 1: Der Antrag auf Pflegegrad bei der Pflegekasse
- Schritt 2: Die optimale Vorbereitung auf den Gutachtertermin
- Schritt 3: Der Bescheid der Pflegekasse und Ihr Recht auf Widerspruch
Schritt 1: Der Antrag auf Pflegegrad bei der Pflegekasse
Schritt 2: Die optimale Vorbereitung auf den Gutachtertermin
- Führen Sie ein Pflegetagebuch: Notieren Sie über ein bis zwei Wochen detailliert, bei welchen Tätigkeiten und wie oft Hilfe benötigt wird. Seien Sie ehrlich und beschönigen Sie nichts.
- Sammeln Sie Dokumente: Legen Sie alle relevanten ärztlichen Unterlagen, Krankenhausberichte und eine Liste der Medikamente bereit.
- Bitten Sie eine Vertrauensperson hinzu: Die Anwesenheit eines Angehörigen, der die Pflegesituation kennt, ist während des Termins sehr hilfreich und gibt Sicherheit.
Expertentipp: Ein gutes Pflegetagebuch listet nicht nur auf, was Sie tun, sondern auch, warum. Notieren Sie nicht nur „Hilfe beim Anziehen“, sondern „Hilfe beim Anziehen (Dauer 15 Min.), da die Beweglichkeit in der Schulter eingeschränkt ist und Knöpfe nicht mehr gegriffen werden können.“
Dokumentieren Sie besonders die „unsichtbaren“ Probleme: nächtliche Unruhe, wiederholte Fragen aufgrund von Vergesslichkeit oder Momente der Angst und Aggression. Genau diese Details geben dem Gutachter ein vollständiges Bild und sind oft entscheidend für die richtige Punktzahl.
Schritt 3: Der Bescheid der Pflegekasse und Ihr Recht auf Widerspruch
Checkliste: Optimal vorbereitet auf den Gutachtertermin
Haken Sie jeden Punkt ab, bevor der Gutachter des Medizinischen Dienstes zu Ihnen kommt. Eine gute Vorbereitung kann über den Pflegegrad entscheiden.
Dokumentation
Fazit & Ihr nächster Schritt
Pflegegrad 2 bildet eine starke Grundlage, um die Pflege und Betreuung zu Hause zu sichern und Angehörige spürbar zu entlasten. Der Schlüssel zum Erfolg liegt darin, alle zur Verfügung stehenden Leistungen zu kennen und sie, wie im Fallbeispiel von Familie Meier gezeigt, intelligent und flexibel an die individuelle Situation anzupassen.
Die Organisation einer guten Pflege ist der nächste entscheidende Schritt. Wenn Sie Unterstützung dabei benötigen, eine passende Betreuungslösung für die Situation zu Hause zu finden und diese mit den Leistungen bei Pflegegrad 2 zu finanzieren, sprechen Sie uns an. Unsere Experten helfen Ihnen gerne dabei, die beste Lösung für Ihre Familie zu finden. Nehmen Sie jetzt Kontakt auf!
Pflegegeld und Pflegesachleistungen lassen sich kombinieren: Nutzen Sie die Sachleistungen nicht voll aus, erhalten Sie anteilig Pflegegeld ausgezahlt. Die folgende Tabelle zeigt drei typische Szenarien mit den genauen Beträgen (Stand 2026).
| Szenario | Sachleistung genutzt | Pflegegeld ausgezahlt | Gesamtleistung / Monat |
|---|---|---|---|
| Nur Pflegedienst 100 % Sachleistung, kein Pflegegeld |
796 € | ||
| Kombination 60/40 60 % Sachleistung + 40 % Pflegegeld, häufigste Variante |
616,80 € | ||
| Kombination 80/20 80 % Sachleistung + 20 % Pflegegeld |
706,20 € | ||
| Nur Pflegegeld Kein Pflegedienst, private Pflege durch Angehörige |
347 € |
Pflegesachleistungen (max. 796 €/Monat)
Pflegegeld (max. 347 €/Monat)
Rechenformel: Nutzen Sie beispielsweise 80 % der Sachleistungen, stehen Ihnen die restlichen 20 % des Pflegegeldes zu: 0,20 x 347 € = 69,40 €. Zusätzlich zum gewählten Szenario erhalten Sie stets den Entlastungsbetrag (131 €/Monat) und die Pflegehilfsmittelpauschale (42 €/Monat), unabhängig von der Kombination. Stand: 01.07.2025.
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zu Pflegegrad 2
Wer hat Anspruch auf Pflegegeld bei Pflegegrad 2?
Die Pflegebedürftigkeit wird von einem Gutachter des MD oder eines privaten Pflegedienstes festgestellt und erfolgt anhand eines standardisierten Verfahrens.
Wie hoch ist das Pflegegeld bei Pflegegrad 2?
Wie wird das Pflegegeld beantragt?
Der Antrag muss folgende Angaben enthalten:
- Name, Vorname und Geburtsdatum der pflegebedürftigen Person
- Versicherungsnummer der pflegebedürftigen Person
- Angaben zur Pflegebedürftigkeit
- Angaben zur Person, die den Antrag stellt
Was kann ich mit dem Pflegegeld bezahlen?
Kann ich das Pflegegeld auch für andere Zwecke verwenden?
Wo kann ich mich beraten lassen?
Wie kann ich mich auf die Begutachtung vorbereiten?
- Die Pflegebedürftigkeit sollte genau dokumentiert werden (z. B. Angaben zu den Einschränkungen in den Bereichen Mobilität, Körperpflege, Ernährung und hauswirtschaftliche Versorgung).
- Die pflegebedürftige Person sollte sich vorab umfassend informieren.
- Ein Angehöriger oder Pflegedienst sollte die pflegebedürftige Person bei der Begutachtung unterstützen.
Kann ich Pflegegrad 2 auf Pflegegrad 3 erhöhen?
Kann ich Widerspruch gegen Pflegegrad 2 einlegen?
Sollten Sie konkrete Belege für Ihre Begründung haben (z. B. Arztberichte, Pflegetagebücher oder Zeugenaussagen), fügen Sie diese dem Widerspruchsschreiben bei. Die Pflegekasse wird Ihren Widerspruch prüfen und einen neuen Bescheid erlassen. Wenn der Widerspruch begründet ist, wird der Pflegegrad entsprechend angepasst.
Wird das Pflegegeld auf die Rente oder andere Sozialleistungen angerechnet?
Was passiert mit dem Pflegegeld bei einem Krankenhausaufenthalt?
Kann man von Pflegegrad 2 auch wieder herabgestuft werden?
Markus Küffel gründete die Pflege zu Hause Küffel GmbH in Hamburg und verfügt über 20 Jahre Erfahrung im Bereich häusliche Pflege und Betreuung. Als Diplom Gesundheitswissenschaftler und examinierter Gesundheits- und Krankenpfleger bringt er umfassendes Fachwissen und praxisnahe Erfahrung in die Vermittlung von Betreuungskräften ein.
Vor der Gründung seines Unternehmens war er in verschiedenen Bereichen des Gesundheitswesens tätig und sammelte umfangreiche und wertvolle Einblicke in die Bedürfnisse von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen. Mit seinem Ratgeber „24 Stunden Pflege zu Hause, So finden Sie die optimale Betreuung“ (Springer, 2021) sowie seiner Mitwirkung an der Entwicklung des derzeit ersten und einzigen Qualitätsstandards der sog. DIN SPEC 33454 setzt er sich aktiv für Transparenz und Qualität in der häuslichen Betreuung ein.
Von 2018 bis 2020 war er Vorstandsmitglied des Bundesverbandes für häusliche Betreuung und Pflege. Seit August 2019 gehört Küffel dem interdisziplinären Forschungsnetzwerk „Osteuropäische Betreuungskräfte“ der Evangelischen Hochschule Nürnberg an.
Für weitere Informationen zu Markus Küffel, besuchen Sie gerne seine Autorenseite.


