Pflegegrad Widerspruch

So legen Sie richtig Widerspruch gegen einen abgelehnten Pflegegrad ein

Nachdem Sie für sich bzw. als Bevollmächtigter für eine pflegebedürftige Person bei der Pflegeversicherung Leistungen beantragt haben, folgt eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK). Auf Grundlage dieses Gutachtens entscheiden die Pflegekassen anschließend über Ihren Antrag.

Sollte der Antrag nach all dem dann abgelehnt werden, ist das zwar lästig, aber nicht endgültig. Erfahrungsgemäß wird etwa jeder dritte Antrag zuerst einmal abgelehnt. Wenn Sie dem Bescheid der Pflegekasse rechtzeitig widersprechen, haben Sie nach wie vor Chancen auf eine Bewilligung Ihres Antrags. Was für so einen Pflegegrad Widerspruch wichtig ist, haben wir auf dieser Seite für Sie zusammengefasst – zusammen mit einem Muster-Widerspruchsformular.

Pflegegrad Widerspruch einlegen leicht gemacht – einfach Muster ausdrucken, ausfüllen und absenden!

Pflegegrad Widerspruch

Pflegegrad Widerspruch einlegen – Was Sie beachten müssen

Wenn Sie die folgenden Punkte berücksichtigen, ist Ihr Widerspruch gegen den Pflegekassen Bescheid mit höherer Wahrscheinlichkeit erfolgreich:
Wer darf widersprechen?
Möchten Sie bei der Ablehnung eines Pflegegrads Widerspruch einlegen, dann müssen Sie selbst betroffen bzw. von der betroffenen Person entsprechend bevollmächtigt sein. Andere Personen oder auch Familienmitglieder sind nicht zum Widerspruch berechtigt.
Widerspruchsfrist
Ja. Die Widerspruchsfrist beträgt vier Wochen ab dem Erhalt des negativen Bescheids – danach gilt der Bescheid als rechtskräftig. Sie sollten sich rechtzeitig um einen Widerspruch gegen den Bescheid kümmern. Um den Prozess zu erleichtern ist unser Muster-Formular auch auf die allerwichtigsten Angaben beschränkt – so können Sie es fix ausfüllen und zur Wahrung der Frist an Ihre Pflegekasse senden.
Form des Widerspruchs
Der Pflegegrad Widerspruch muss innerhalb der gesetzlichen Frist von vier Wochen und in schriftlicher Form erfolgen. Eine andere Form des Widerspruchs ist nicht zulässig. Unser Muster-Formular kann für alle Pflegekassen genutzt werden und erfüllt alle formellen Kriterien eines Widerspruchs-Schreibens.
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