Eine Betreuungskraft begleitet eine Seniorin in ihrer gewohnten häuslichen Umgebung am Wohnzimmerfenster.
Pflegegrad 1
Pflegegrad 1: Definition, Leistungen und Beantragung

Pflegegrad 1: Definition, Leistungen und Beantragung

Kurz erklärt: Pflegegrad 1 ist der niedrigste der fünf Pflegegrade und steht für eine geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Wer bei der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst 12,5 bis 27 Punkte erreicht, erhält Pflegegrad 1, mit Anspruch auf 131 € Entlastungsbetrag pro Monat und bis zu 4.180 € für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen.

Von einem langen, glücklichen Leben träumen die meisten Menschen. Doch nicht immer ist ein hundertprozentig selbstbestimmtes Leben in hohen Jahren möglich. Altersbedingte Einschränkungen, Krankheiten oder Behinderungen führen dazu, dass Menschen auf Hilfe und Unterstützung im Alltag angewiesen sind.

In diesem Fall übernehmen Angehörige oftmals die Pflege, sei es der Partner, die Geschwister, die Kinder oder die Enkelkinder. Was viele nicht wissen: Schon bei Pflegegrad 1 stehen Ihnen Zusatzleistungen zu, unter anderem in Form von finanzieller Unterstützung.

Diese können Sie beantragen, indem Sie den Pflegegrad der pflegebedürftigen Person ermitteln lassen. Hier erfahren Sie, was bei Pflegegrad 1 alles zu beachten ist.

Pflegegrad 1

Definition: Was ist ein Pflegegrad?

Es existieren 5 Pflegegrade für pflegebedürftige Personen. Diese berechnen sich danach, wie (un-) selbstständig die Person ist und wie viel Unterstützung sie in ihrem Alltag benötigt. Die Einstufung des Pflegegrades erfolgt durch Pflegekassen und den MD (Medizinischer Dienst der Krankenversicherungen) oder MEDICPROOF (bei Privatversicherten). Diese erstellen ein Gutachten, das den Pflegegrad 1 bis 5 festlegt, oder lehnen einen Pflegegrad ab.

Pflegegradrechner

Nutzen Sie unseren Pflegegradrechner, um sich ein Bild davon zu machen, welcher Pflegegrad Ihren Angehörigen zusteht.

Achtung: Der Pflegegradrechner ersetzt in keiner Weise das Gespräch mit einem Gutachter, er dient nur zu einer ersten Orientierung!

Pflegegrad 1

Voraussetzungen: Wie berechnet sich der Pflegegrad?

In die Berechnung eines Pflegegrads fließen nicht nur die Begutachtung von körperlichen, kognitiven, psychischen und kommunikativen Fähigkeiten ein, sondern auch soziale Kontakte und die Alltagsgestaltung der pflegebedürftigen Person. Eine Begutachtung findet zuhause statt: So kann die gesamte Wohnsituation realistisch beurteilt werden.

Insgesamt bewertet der MD 6 Module:

  • Modul 1: Mobilität
  • Modul 2: Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
  • Modul 3: Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
  • Modul 4: Selbstversorgung
  • Modul 5: Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
  • Modul 6: Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte

Der Gutachter vergibt Punkte in den einzelnen Modulen. Diese sind unterschiedlich gewichtet, ihre Gesamtpunktzahl entscheidet über den Pflegegrad.

Der Pflegegrad ist von Person zu Person unterschiedlich, er richtet sich nicht nach bestimmten Krankheiten wie Parkinson, Demenz, MS oder einem Schlaganfall. Zwei Menschen mit demselben Krankheitsbild können verschiedene Pflegegrade erhalten, da ihre Fähigkeiten und Bedürfnisse trotzdem völlig individuell sind.

Die Gewichtung der 6 Module bei der Berechnung des Pflegegrads sieht wie folgt aus:

Modul 1 10 %
Modul 2 und 3 15 % (der höhere Wert fließt in die Bewertung ein)
Modul 4 40 %
Modul 5 20 %
Modul 6 15 %

Wer bekommt Pflegegrad 1?

Die Voraussetzung für Pflegegrad 1 ist, dass die zu pflegende Person in ihrem Gutachten 12,5 bis 27 Punkte in den 6 Modulen erhält. Bei weniger Punkten wird der Antrag auf einen Pflegegrad abgelehnt, ab 27 Punkten beginnt Pflegegrad 2.

Die 6 Begutachtungsmodule und ihre Gewichtung bei der Pflegegrad-Berechnung Die 6 Begutachtungsmodule bei der Pflegegrad-Berechnung Medizinischer Dienst (MD) bewertet diese Bereiche, Gesamtpunktzahl entscheidet über den Pflegegrad Gewichtung in Prozent Pflegegrad 1 Punktebereich: 12,5 bis 27 Punkte Modul 1 Mobilität 10 % Modul 2 + 3 Kognition / Verhalten (höherer Wert zählt) 15 % Modul 4 Selbstversorgung, stärkstes Gewicht 40 % Modul 5 Krankheits- und therapiebedingte Anforderungen 20 % Modul 6 Alltagsgestaltung und soziale Kontakte 15 % Punkteskala: Welcher Pflegegrad ergibt sich? unter 12,5 12,5–27 Pkt. 27–47,5 47,5–70 70–90 ab 90 kein Grad Pflegegrad 1 Grad 2 Grad 3 Grad 4 Grad 5 Quelle: Bundesgesundheitsministerium, SGB XI, Stand 2026
Die 6 Begutachtungsmodule des Medizinischen Dienstes mit ihrer Gewichtung, Modul 4 (Selbstversorgung) fließt mit 40 % am stärksten in die Pflegegrad-Berechnung ein.

Pflegegrad 1 bedeutet, dass nur eine geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit und der Fähigkeiten herrscht, also auch nur ein geringer Pflegeaufwand notwendig ist. [1] Menschen mit Pflegegrad 1 benötigen keine Präsenz von Pflegepersonen über den gesamten Tag oder in der Nacht. Es soll primär verhindert werden, dass sich der gesundheitliche Zustand und dementsprechend der Pflegegrad weiter verschlechtert.

Personen mit Pflegegrad 1 erhalten:

  • Grundpflege, Hilfe beim An- und Ausziehen
  • Hilfe im Haushalt
  • Unterstützung bei der Einnahme von Medikamenten
  • Unterstützung bei finanziellen und behördlichen Angelegenheiten
Dokument
Ein Pflegefall trifft Familien oft unerwartet, Orientierung ist der erste Schritt zur Entlastung.

Wie und wo beantrage ich Pflegegrad 1?

  1. Antrag auf Pflegegrad 1 anfordern
    Um eine Einstufung des Pflegegrades anzufragen, fordern Sie einen Antrag bei der Pflegekasse der zu pflegenden Person an. Dies erfolgt entweder durch ein formloses Schreiben (mit Unterschrift der/des Versicherten), telefonisch oder per E-Mail.
  2. Antrag ausfüllen und abschicken
    Füllen Sie gemeinsam mit der/dem Pflegebedürftigen und am besten mit einem Pflegeexperten, der das Fachvokabular kennt, den Antrag aus. Die/der Versicherte muss den Antrag in der Regel unterschreiben. Anschließend schicken Sie den Antrag zurück an die Pflegekasse.
  3. Auf das Gutachten warten
    Die Pflegekasse schickt einen Gutachter des MD zur pflegebedürftigen Person nach Hause. Dieser prüft Ihre Situation genauestens und ermittelt den Pflegegrad. Das Gutachten geht danach automatisch an die Pflegekasse. Spätestens 5 Wochen nach Eingang des Antrags ist die Pflegekasse dazu verpflichtet, Ihnen den Pflegegrad mitzuteilen. Bei einer Ablehnung können Sie innerhalb von 4 Wochen Widerspruch gegen die Entscheidung einlegen.

Pflegegrad 1

Welche Leistungen beinhaltet Pflegegrad 1? Wie viel Pflegegeld bekommt man bei Pflegegrad 1?

Wer in Pflegegrad 1 eingestuft ist, hat noch keinen Anspruch auf Pflegegeld. Allerdings erhalten Pflegebedürftige monatliche Entlastungsleistungen, die sie an die Pflegepersonen weitergeben können. Auch Pflegesachleistungen sowie Gelder für Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege und einige weitere Leistungen sind erst ab Pflegegrad 2 verfügbar.

Pflegegrad 1 beinhaltet folgende Geldleistungen:

Einmalige Leistungen bei Pflegegrad 1
Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen 4.180 €
Monatliche Leistungen bei Pflegegrad 1
Entlastungsbetrag 131 €
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel (z. B. Einmalhandschuhe, Betteinlagen) 42 €
Zuschüsse zum Hausnotruf 26,65 €
Zusätzliche Leistungen für Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngruppen 224 €

Beträge Stand 01.07.2025

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Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 1

Da einige der üblichen Leistungen bei Pflegegrad 1 noch nicht enthalten sind, bietet der Entlastungsbetrag zahlreiche Möglichkeiten, diese Kostenpunkte abzudecken.

Nicht enthalten in Pflegegrad 1 sind:

  • Pflegegeld
  • Pflegesachleistungen
  • Tages- und Nachtpflege
  • Kurzzeitpflege
  • Verhinderungspflege
  • Vollstationäre Pflege

Mit dem Entlastungsbetrag können Alltagsbegleiter engagiert werden, die für wenige Stunden pro Woche z. B. beim Einkaufen aushelfen. Es ist ebenfalls möglich, einen Pflegedienst kommen zu lassen, der bei der Medikamenteneinnahme hilft. Diese Unterstützung wird erst ab Pflegegrad 2 aufwärts von den Pflegesachleistungen gedeckt.

Ist eine Kurzzeitpflege in Folge eines Krankenhausaufenthalts notwendig oder wird eine Verhinderungspflege für die pflegenden Angehörigen benötigt, steht für diese Kosten der Entlastungsbetrag zur Verfügung. Sollte die pflegebedürftige Person in ein Pflegeheim ziehen, sind die Kosten dafür bei Pflegegrad 1 selbst zu tragen. Auch diese können jedoch mit dem monatlichen Entlastungsbetrag verrechnet werden.

Expertentipp

Den Entlastungsbetrag müssen Sie nicht monatlich verbrauchen, Sie können das Geld auch sammeln und in die Folgemonate bzw. das Folgejahr mit überführen. Allerdings sollten Sie darauf achten, dies nicht zu lange zu tun, da die Ansprüche bis zum 30. Juni des Folgejahres verfallen.

Markus Küffel
Geschäftsführer & Gründer
Dipl. Gesundheitswissenschaftler
exam. Gesundheits- und Krankenpfleger

Pflegegrad 1

Welche Vorteile hat Pflegegrad 1?

Pflegegrad 1 bedeutet in erster Linie eine finanzielle Unterstützung, auch wenn diese deutlich geringer ausfällt, als bei den höheren Pflegegraden.

Flexibilität in der Pflegeform
Mit Pflegegrad 1 sind Sie nicht an eine einzige Pflegeform gebunden. Sie können verschiedene Pflegeformen miteinander kombinieren. Zum Beispiel können Angehörige die Pflege zuhause übernehmen. Zusätzlich können Sie einen Pflegedienst beauftragen – etwa für die Grundpflege oder die Medikamentengabe. Ein wichtiger Hinweis: Pflegepersonen erhalten bei Pflegegrad 1 noch keine Rentenbeiträge. Diese werden erst ab Pflegegrad 2 gezahlt.
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
Zudem profitieren Sie von 4.180 €, mit denen Sie das Wohnumfeld der pflegebedürftigen Person behindertengerecht umbauen können, beispielsweise durch eine ebenerdige Dusche, befestigte Rampen oder einen Treppenlift. Auch den Umzug in eine behindertengerechte Wohnung können Sie finanzieren.

Wichtig: Die Pflegekasse muss diese Maßnahmen vorab genehmigen. Stellen Sie den Antrag, bevor die Umbauarbeiten beginnen.

Wenn mehrere pflegebedürftige Personen in einem Haushalt leben, kann der maximale Zuschuss auf 16.729 € erhöht werden.

Kostenlose Pflegekurse
Ein weiterer Vorteil sind die kostenlosen Beratungen und Kurse für die pflegenden Angehörigen durch Pflegedienste oder Pflegeberater. Die Kurse zielen darauf ab, praktisches Wissen zu vermitteln und pflegende Angehörige (sowie auch ehrenamtliche Helfer) bei ihrer wichtigen Aufgabe zu unterstützen und sie optimal auf die neue Situation vorzubereiten. Die Themen der Pflegekurse können dabei sehr vielfältig sein und reichen von der Vermittlung grundlegender Pflegetechniken bis hin zu spezifischen Aspekten wie dem Umgang mit Demenzpatienten.

Einige Pflegekassen bieten sogar spezielle Online-Kurse an, wie beispielsweise der TK-PflegeCoach der Techniker Krankenkasse. Solche digitalen Angebote ermöglichen es, jederzeit und von überall auf die Kursinhalte zuzugreifen und das Gelernte in eigenem Tempo zu vertiefen.

Gut zu wissen: Diese Kurse sind nicht nur kostenlos, pflegende Angehörige und ehrenamtliche Helfer haben zudem einen rechtlichen Anspruch auf solche Schulungen.

Fallbeispiel: Einstufung in Pflegegrad 1 und mögliche Leistungen

Frau Schneider ist 68 Jahre alt und lebt alleine in ihrer Wohnung. Sie hat aufgrund einer beginnenden Demenz leichte Schwierigkeiten mit alltäglichen Aufgaben wie dem Kochen und Einkaufen. Sie kann sich noch gut bewegen, benötigt aber Unterstützung bei der Planung und Strukturierung ihres Alltags.

Nach einer gründlichen Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MD) wurde Frau Schneider in Pflegegrad 1 eingestuft. Die Punkte, die sie in jeder Kategorie erhielt, sind wie folgt:

Kategorie Erhaltene Punkte
Mobilität 5
Kognitive und kommunikative Fähigkeiten 6
Verhaltensweisen und psychische Probleme 0
Selbstversorgung 5
Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen 3
Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte 2

Die Gesamtpunktzahl von Frau Schneider beträgt 21 Punkte, was einem Pflegegrad 1 entspricht (unter 27 Punkte).

In Bezug auf die Leistungen bei Pflegegrad 1 hat Frau Schneider folgende Möglichkeiten:

Leistung Betrag pro Monat/Jahr
Pflegegeld (bei häuslicher Pflege durch Angehörige) kein Anspruch
Pflegesachleistung (bei Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst) Anspruch nur über Entlastungsbetrag
Kombinationsleistung (Kombination aus Pflegegeld und Sachleistung) Anspruch nur über Entlastungsbetrag
Tages- und Nachtpflege Anspruch nur über Entlastungsbetrag
Kurzzeitpflege Kein Anspruch
Vollstationäre Pflege Keine Leistung
Entlastungsbetrag (für zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen) 131 € / Monat

Frau Schneider hat sich entschieden, den Entlastungsbetrag zu nutzen, um eine Haushaltshilfe für das Putzen und Einkaufen zu bezahlen. Da sie mit Pflegegrad 1 keine Pflegesachleistungen erhält, nutzt sie den verbleibenden Teil dieses Betrags ebenfalls, um einmal pro Woche einen ambulanten Pflegedienst für die Unterstützung bei der Planung und Strukturierung ihres Alltags zu engagieren.

Die häufigsten Fragen und Antworten zum Pflegegrad 1

Was steht mir bei Pflegegrad 1 zu?

Bei Pflegegrad 1 steht Ihnen ein monatlicher Betrag von 131 € für Betreuungs- und Entlastungsleistungen zu. Dieser kann für Haushaltshilfen oder Angebote zur Unterstützung im Alltag genutzt werden. Darüber hinaus haben Sie Anspruch auf kostenlose Pflegekurse und können einen Zuschuss für Wohngruppen, Hausnotrufsysteme sowie wohnumfeldverbessernde Maßnahmen erhalten.

Wieviel Geld bekommt man bei Pflegegrad 1?

Bei Pflegegrad 1 erhalten Sie kein Pflegegeld und auch keine direkten Pflegesachleistungen, da diese erst ab Pflegegrad 2 vorgesehen sind. Sie erhalten jedoch monatlich 131 € für Betreuungs- und Entlastungsleistungen. Für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen können bis zu 4.180 € gewährt werden.

Wie beantrage ich einen Pflegegrad 1?

Einen Pflegegrad 1 beantragen Sie formell bei Ihrer Pflegekasse. Dafür füllen Sie einen Antrag auf Pflegeleistungen aus und senden diesen an Ihre Kasse. Nach Eingang des Antrags kommt ein Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) oder von Medicproof zu Ihnen, um Ihre Pflegebedürftigkeit zu prüfen und festzustellen, welcher Pflegegrad vorliegt.

Wie lange dauert es, bis ein Pflegegrad bewilligt wird?

Die Pflegekasse muss innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Antragseingang einen Bescheid erteilen. In akuten Fällen kann die Entscheidung auch innerhalb einer Woche getroffen werden.

Wie kann ich die Pflegebedürftigkeit eines Angehörigen feststellen?

Die Pflegebedürftigkeit eines Angehörigen festzustellen kann herausfordernd sein. Achten Sie auf Veränderungen im Verhalten wie Vergesslichkeit, Schwierigkeiten bei alltäglichen Aufgaben oder körperliche Einschränkungen und führen Sie ggf. Tagebuch darüber. Bei Verdacht auf Pflegebedürftigkeit sollte ein Arzt oder medizinischer Fachmann hinzugezogen werden. Ein endgültiges Ergebnis liefert jedoch nur die Begutachtung durch die Pflegekasse.

Steht mir mit Pflegegrad 1 Kurzzeitpflege oder Verhinderungspflege zu?

Nein, bei Pflegegrad 1 besteht kein Anspruch auf Kurzzeit- oder Verhinderungspflege. Diese Leistungen werden erst ab Pflegegrad 2 gewährt. Personen mit Pflegegrad 1 haben jedoch Zugang zu Beratungsangeboten sowie zu Unterstützung im Alltag und können einen Entlastungsbetrag von 131 € pro Monat in Anspruch nehmen.

Kann ich mit Pflegegrad 1 eine Haushaltshilfe beschäftigen?

Ja, mit dem monatlichen Entlastungsbetrag von 131 €, der Ihnen bei Pflegegrad 1 zusteht, können Sie eine Haushaltshilfe finanzieren. Diese Leistung kann für verschiedene Dienste einschließlich hauswirtschaftlicher Unterstützung genutzt werden.

Wie lege ich Widerspruch gegen Pflegegrad 1 ein?

Um Widerspruch gegen Pflegegrad 1 einzulegen, müssen Sie innerhalb von vier Wochen entweder mündlich oder schriftlich Widerspruch bei Ihrer Pflegekasse einreichen. Ein schriftlicher Widerspruch als Einschreiben mit Rückantwort versandt ist die sicherste Möglichkeit. Nennen Sie unbedingt die Gründe für Ihren Widerspruch und fügen Sie wenn möglich Belege bei. Es empfiehlt sich, hierfür eine professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen, um die Chancen auf eine Genehmigung und erneute Prüfung zu erhöhen.

Kann ich Pflegegrad 1 auf Pflegegrad 2 erhöhen?

Ja, Sie können Pflegegrad 1 auf Pflegegrad 2 erhöhen, wenn sich der Zustand der pflegebedürftigen Person verschlechtert und sie mehr Unterstützung benötigt. In diesem Fall können Sie ein neues Gutachten anfordern. Ebenso ist es möglich, bei einer Verbesserung des Gesundheitszustands den Pflegegrad zu verlieren. Hier sollten Sie aber nicht vorschnell die Pflegekasse benachrichtigen, da diese Besserung auch nur von kurzer Dauer sein kann, ein Gutachter hilft bei dieser Einschätzung.

Was ist der Unterschied zwischen Pflegegrad und Pflegestufe?

Früher gab es die Pflegestufen 1 bis 3, eingeteilt nach dem für die Pflege benötigten Zeitaufwand. 2017 wurde das System überholt, sodass nun zwischen 5 Pflegegraden unterschieden wird. Pflegegrad 1 bis 5 fokussieren sich auf der Beeinträchtigung und Selbstständigkeit der Patienten. Das neue System erlaubt eine stärkere Berücksichtigung von Menschen mit psychischen Erkrankungen oder geistigen Behinderungen und ist in der Bewertung sowohl einfacher als auch fairer als zuvor.

Quellen

[1] https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/begriffe-von-a-z/p/pflegegrad-1

[2] https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/pflege/online-ratgeber-pflege/leistungen-der-pflegeversicherung/leistungen-für-pflegebedürftige-des-pflegegrades-1.html

Pflegegrad 1 Leistungen 2026, alle Beträge im Überblick

Stand: , keine Erhöhung zum 1. Januar 2026

4.180 €
Wohnumfeld­verbessernde Maßnahmen
einmalig je Maßnahme, z. B. ebenerdige Dusche, Treppenlift, Rampe
42 €
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
monatlich, z. B. Einmalhandschuhe, Betteinlagen, Desinfektionsmittel
27 €
Zuschuss Hausnotruf
monatlich, für ein Hausnotrufsystem mit 24-Stunden-Erreichbarkeit
224 €
Ambulant betreute Wohngruppen
monatlich, Zuschlag für Pflegebedürftige in betreuten Wohngemeinschaften
 
Pflegekurse
Kostenlose Pflegekurse für Angehörige nach § 45 SGB XI

Kein Anspruch bei Pflegegrad 1: Pflegegeld (0 €), Pflegesachleistungen (0 €), Verhinderungs- und Kurzzeitpflege sowie vollstationäre Pflege stehen erst ab Pflegegrad 2 zur Verfügung.

Markus Küffel gründete die Pflege zu Hause Küffel GmbH in Hamburg und verfügt über 20 Jahre Erfahrung im Bereich häusliche Pflege und Betreuung. Als Diplom Gesundheitswissenschaftler und examinierter Gesundheits- und Krankenpfleger bringt er umfassendes Fachwissen und praxisnahe Erfahrung in die Vermittlung von Betreuungskräften ein.

Vor der Gründung seines Unternehmens war er in verschiedenen Bereichen des Gesundheitswesens tätig und sammelte umfangreiche und wertvolle Einblicke in die Bedürfnisse von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen. Mit seinem Ratgeber „24 Stunden Pflege zu Hause – So finden Sie die optimale Betreuung“ (Springer, 2021) sowie seiner Mitwirkung an der Entwicklung des derzeit ersten und einzigen Qualitätsstandards der sog. DIN SPEC 33454 setzt er sich aktiv für Transparenz und Qualität in der häuslichen Betreuung ein.

Von 2018 bis 2020 war er Vorstandsmitglied des Bundesverbandes für häusliche Betreuung und Pflege. Seit August 2019 gehört Küffel dem interdisziplinären Forschungsnetzwerk „Osteuropäische Betreuungskräfte“ der Evangelische Hochschule Nürnberg an.

Für weitere Informationen zu Markus Küffel, besuchen Sie gerne seine Autorenseite.

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Markus Küffel
Geschäftsführer & Gründer
Dipl. Gesundheitswissenschaftler
exam. Gesundheits- und Krankenpflege
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