Landespflegegeld
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Landespflegegeld: Anspruch, Höhe und Antrag 2026

Landespflegegeld: Anspruch, Höhe und Antrag 2026

Landespflegegeld: Das Landespflegegeld ist eine freiwillige Leistung des Freistaats Bayern in Höhe von 500 Euro pro Pflegegeldjahr für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 mit Hauptwohnsitz in Bayern. Es ist steuerfrei und wird nicht auf andere Sozialleistungen angerechnet.

Wenn ein geliebter Mensch pflegebedürftig wird, stellen sich viele Fragen zur Finanzierung. Neben den bundesweiten Leistungen der Pflegekasse gibt es in Bayern eine zusätzliche Unterstützung, die spürbar entlastet. Wir zeigen Ihnen, wie Sie das Landespflegegeld erhalten und sinnvoll für eine gute Betreuung zu Hause einsetzen.

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Was ist das Landespflegegeld und wer hat Anspruch?

Das Landespflegegeld ist eine freiwillige Leistung des Freistaats Bayern, geregelt im Bayerischen Landespflegegeldgesetz (BayLPflGG). Nach Angaben des Bayerischen Landesamts für Pflege erhalten rund 400.000 Menschen diese Anerkennung. Das Landespflegegeld gibt es ausschließlich in Bayern, andere Bundesländer bieten diese Leistung in dieser Form nicht an.

Voraussetzungen auf einen Blick

  • Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5
  • Hauptwohnsitz in Bayern (Meldebestätigung)
  • Kein Einkommensnachweis erforderlich

Gut zu wissen: Sie müssen das Landespflegegeld nur einmalig beantragen. Wurde Ihr Antrag einmal bewilligt, wird der Betrag in den Folgejahren automatisch jedes Jahr ausgezahlt, solange die Voraussetzungen unverändert vorliegen.

Habe ich Anspruch auf Landespflegegeld?

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Sehr gut, Sie erfüllen alle Voraussetzungen. Sie haben Anspruch auf das Bayerische Landespflegegeld (500 € pro Pflegegeldjahr, Stand 2026). Beantragen Sie es bis zum 31. Dezember des laufenden Jahres beim Bayerischen Landesamt für Pflege. Wir helfen Ihnen gerne bei allen Formalitäten.
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Wie hoch ist das Landespflegegeld 2026 und wie beantragen Sie es?

Das Landespflegegeld beträgt 500 Euro pro Pflegegeldjahr und wird auf Antrag ausgezahlt. Zuständig ist das Bayerische Landesamt für Pflege in Amberg. Sie können den Antrag online über den Formularserver des Bayernportals, per Post, Fax oder E-Mail stellen. Für die elektronische Einreichung nutzen Sie das ELSTER-Zertifikat oder die elektronische Ausweisfunktion.

Wichtig: Der Antrag muss zur Fristwahrung bis zum 31. Dezember des jeweiligen Pflegegeldjahres eingereicht werden, fehlende Unterlagen können nachgereicht werden. Erforderlich sind das unterschriebene Antragsformular, der Nachweis der Pflegekasse über den Pflegegrad und gegebenenfalls Betreuerausweis oder Vollmacht. Nach Erstbewilligung wirkt der Antrag fort, ein Neuantrag ist nicht nötig.

Praktischer Hinweis Ändert sich Ihr Pflegegrad, Ihre Bankverbindung oder Adresse, teilen Sie dies dem Landesamt für Pflege umgehend mit. Entsprechende Änderungsformulare stellt das Bayerische Landesamt bereit.

Landespflegegeld beantragen, so läuft es ab

1

Antrag stellen

Online, Post oder Fax

2

Unterlagen

Pflegegradbescheid und IBAN angeben

3

Bearbeitung

Bayerisches Landesamt für Pflege

4

Auszahlung

500 € pro Jahr auf Ihr Konto

Antragsfrist beachten: bis 31. Dezember des laufenden Jahres

Stand: Juli 2026, Quelle: Bayerisches Landesamt für Pflege (BayLPflGG)

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Landespflegegeld und häusliche Betreuung optimal nutzen

Das Landespflegegeld ist ein wertvoller Baustein zur Refinanzierung einer Betreuung im eigenen Zuhause, gemeinsam mit dem Pflegegeld nach SGB XI, der Verhinderungspflege und Steuerersparnissen. So bleibt Ihr Angehöriger in der vertrauten Umgebung, würdevoll und geborgen. Als Testsieger laut Stiftung Warentest (Ausgabe test 05/2017) unterstützen wir Sie bei der Betreuung im häuslichen Umfeld, von der Bedarfsanalyse bis zur Hilfe bei Anträgen. Einen Überblick zur Finanzierung finden Sie in unserem Kostenvergleich.

Häufige Fragen zum Landespflegegeld

Ist das Landespflegegeld steuerfrei?

Ja. Das Landespflegegeld ist steuerfrei und wird nicht auf andere Sozialleistungen wie Pflegegeld oder Sozialhilfe angerechnet.

Gilt das Landespflegegeld in allen Bundesländern?

Nein. Das Landespflegegeld ist eine Leistung des Freistaats Bayern und wird ausschließlich Menschen mit Hauptwohnsitz in Bayern gewährt.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Laut Bayerischem Landesamt für Pflege kommt es aktuell wegen erhöhtem Antragsaufkommen zu längeren Bearbeitungszeiten. Eine Eingangsbestätigung wird derzeit nicht unmittelbar versandt.

Markus Küffel gründete die Pflege zu Hause Küffel GmbH in Hamburg und verfügt über 20 Jahre Erfahrung im Bereich häusliche Pflege und Betreuung. Als Diplom Gesundheitswissenschaftler und examinierter Gesundheits- und Krankenpfleger bringt er umfassendes Fachwissen und praxisnahe Erfahrung in die Vermittlung von Betreuungskräften ein.

Vor der Gründung seines Unternehmens war er in verschiedenen Bereichen des Gesundheitswesens tätig und sammelte umfangreiche und wertvolle Einblicke in die Bedürfnisse von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen. Mit seinem Ratgeber „24 Stunden Pflege zu Hause – So finden Sie die optimale Betreuung“ (Springer, 2021) sowie seiner Mitwirkung an der Entwicklung des derzeit ersten und einzigen Qualitätsstandards der sog. DIN SPEC 33454 setzt er sich aktiv für Transparenz und Qualität in der häuslichen Betreuung ein.

Von 2018 bis 2020 war er Vorstandsmitglied des Bundesverbandes für häusliche Betreuung und Pflege. Seit August 2019 gehört Küffel dem interdisziplinären Forschungsnetzwerk „Osteuropäische Betreuungskräfte“ der Evangelische Hochschule Nürnberg an.

Für weitere Informationen zu Markus Küffel, besuchen Sie gerne seine Autorenseite.

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Markus Küffel
Geschäftsführer & Gründer
Dipl. Gesundheitswissenschaftler
exam. Gesundheits- und Krankenpflege
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