Pflegestärkungsgesetz
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Pflegestärkungsgesetz: Was PSG I, II und III für pflegende Familien bedeuten

Pflegestärkungsgesetz
Pflegestärkungsgesetz: Das Pflegestärkungsgesetz umfasst drei Bundesgesetze (PSG I, II, III), die zwischen 2015 und 2017 die Pflegeversicherung in Deutschland grundlegend reformierten. Sie führten fünf Pflegegrade statt drei Pflegestufen ein, erhöhten Leistungen und stellten Menschen mit Demenz körperlich Pflegebedürftigen gleich.

Wenn ein Elternteil plötzlich Hilfe braucht, stehen Familien vor vielen Fragen: Welche Leistungen stehen uns zu? Was hat sich durch die Pflegereform verändert? Und wie lässt sich eine Betreuung zu Hause finanzieren? Die Pflegestärkungsgesetze sind der wichtigste rechtliche Rahmen, um diese Fragen zu beantworten. Auf dieser Seite finden Sie einen verständlichen Überblick, geschrieben für Angehörige, nicht für Juristen.

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Was ist das Pflegestärkungsgesetz? Definition und Überblick

Das Pflegestärkungsgesetz bezeichnet drei aufeinander aufbauende Bundesgesetze, mit denen der Gesetzgeber die soziale Pflegeversicherung in Deutschland umfassend neu geordnet hat. Ziel war eine gerechtere, bedarfsorientierte und modernere Pflegeversorgung, besonders für Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen.

Die drei Pflegestärkungsgesetze im Überblick

  • PSG I
    in Kraft seit 1. Januar 2015: Erhöhung der Pflegeleistungen, flexiblere Nutzung von Verhinderungs- und Kurzzeitpflege
  • PSG II
    in Kraft seit 1. Januar 2017: Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff, fünf Pflegegrade statt drei Pflegestufen
  • PSG III
    in Kraft seit 1. Januar 2017: Stärkung der Pflegeberatung in den Kommunen, verbesserter Verbraucherschutz

Rechtlich verankert sind die Änderungen im Sozialgesetzbuch XI (SGB XI). Gemäß Bundesministerium für Gesundheit (BMG) profitieren seither deutlich mehr Menschen von Leistungen der Pflegekasse, vor allem, weil kognitive Einschränkungen wie Demenz erstmals gleichwertig zu körperlichen Einschränkungen berücksichtigt werden.

Was „Pflegestärkungsgesetz`` wörtlich bedeutet

Der Name ist Programm: Der Gesetzgeber wollte die Pflegeversicherung stärken, also mehr Menschen besser absichern und gleichzeitig pflegende Angehörige spürbar entlasten. Vor 2015 war das System in weiten Teilen seit seiner Einführung 1995 nahezu unverändert. Zwanzig Jahre ohne nennenswerte Anpassung an eine älter werdende Gesellschaft hinterließen sichtbare Lücken.

Alle drei Gesetze zusammen gelten als die größte Pflegereform in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland. Rund 3,4 Millionen Menschen waren zum Zeitpunkt der Reform auf Leistungen der Pflegeversicherung angewiesen. Die Pflegestärkungsgesetze haben den Kreis der Leistungsberechtigten seither erheblich ausgeweitet.

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Warum die Pflegestärkungsgesetze eingeführt wurden

Bis 2014 galt in Deutschland ein Pflegesystem, das den Bedürfnissen einer alternden Gesellschaft nicht mehr gerecht wurde. Die Pflegestufen orientierten sich fast ausschließlich am Zeitaufwand für körperliche Grundpflege. Menschen mit Demenz, die zwar körperlich noch mobil sind, aber ständige Anleitung und Aufsicht benötigen, fielen häufig durchs Raster.

Die Leistungssätze der Pflegeversicherung waren seit ihrer Einführung 1995 kaum angepasst worden. Für Familien bedeutete das: Wer einen Angehörigen zu Hause pflegte, blieb finanziell und emotional oft allein. Die drei Pflegestärkungsgesetze wurden entwickelt, um genau diese Lücken zu schließen, Schritt für Schritt zwischen 2015 und 2017.

Das strukturelle Problem vor 2015: Pflegestufen benachteiligten Demenzkranke

Das alte Begutachtungsverfahren maß Pflegebedürftigkeit in Minuten. Wie lange braucht eine Pflegeperson täglich, um bei Körperpflege, Ernährung und Mobilität zu helfen? Wer weniger als 90 Minuten täglich Unterstützung benötigte, bekam gar keine Pflegestufe. Wer 90 Minuten erreichte, erhielt Pflegestufe 1.

Dieses System unterschlug eine ganze Kategorie von Pflegebedarf: die kognitive und psychische Einschränkung. Ein Mensch mit mittelschwerer Demenz kann oft noch alleine essen und sich anziehen, braucht aber rund um die Uhr Anleitung, Sicherung und Orientierungshilfe. Diese Zeit wurde im alten System schlicht nicht gezählt. Angehörige trugen die Last, ohne angemessene finanzielle Unterstützung zu erhalten.

Für viele erwachsene Kinder, die heute vor der Pflegeaufgabe stehen, ist die Reform ein spürbarer Fortschritt. Trotzdem bleibt das Thema komplex. Unser Ratgeber zur Pflegebedürftigkeit erklärt die Grundlagen ausführlich.

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PSG I (2015): Mehr Leistungen, besonders bei Demenz

Das Erste Pflegestärkungsgesetz trat am 1. Januar 2015 in Kraft. Es war der erste Baustein einer umfassenden Reform und brachte Familien spürbar mehr finanzielle und organisatorische Entlastung. Die Leistungen der Pflegeversicherung wurden um etwa 4 % angehoben, und die Kombinationsmöglichkeiten für kurzfristige Betreuung wurden deutlich flexibler.

Die wichtigsten Neuerungen durch das PSG I

Was PSG I konkret verbesserte

  • Erhöhung von Pflegegeld und Sachleistungen um 4 %
  • Erweiterte Betreuungsleistungen für Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz
  • Zuschuss für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch stieg auf 40 Euro monatlich
  • Flexible Kombination von Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege
  • Höhere Zuschüsse für wohnumfeldverbessernd Maßnahmen (bis zu 4.000 Euro je Maßnahme)
  • Einführung der „Pflegestufe 0″ für Menschen mit Demenz ohne sonstige Pflegestufe

Für Familien, die einen Angehörigen zu Hause betreuen, öffnete das PSG I erstmals die Tür zu einer flexibleren Nutzung von Auszeiten. Wenn die pflegende Person im Urlaub war oder selbst erkrankte, ließen sich nicht genutzte Mittel der Kurzzeitpflege auf die Verhinderungspflege übertragen, und umgekehrt. Diese Kombinationsmöglichkeit wurde später weiter vereinfacht.

Was PSG I konkret verbesserte

  • Erhöhung von Pflegegeld und Sachleistungen um 4 %
  • Erweiterte Betreuungsleistungen für Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz
  • Zuschuss für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch stieg auf 40 Euro monatlich
  • Flexible Kombination von Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege
  • Höhere Zuschüsse für wohnumfeldverbessernd Maßnahmen (bis zu 4.000 Euro je Maßnahme)
  • Einführung der „Pflegestufe 0″ für Menschen mit Demenz ohne sonstige Pflegestufe

Für Familien, die einen Angehörigen zu Hause betreuen, öffnete das PSG I erstmals die Tür zu einer flexibleren Nutzung von Auszeiten. Wenn die pflegende Person im Urlaub war oder selbst erkrankte, ließen sich nicht genutzte Mittel der Kurzzeitpflege auf die Verhinderungspflege übertragen, und umgekehrt. Diese Kombinationsmöglichkeit wurde später weiter vereinfacht.

Die „Pflegestufe 0``: Erstmals Anerkennung für Demenzkranke

Besonders wichtig war die sogenannte Pflegestufe 0. Sie galt für Menschen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz (also vor allem für Demenzkranke), die bisher gar keine Pflegestufe erreicht hatten, weil ihr körperlicher Grundpflegebedarf unter dem Schwellenwert lag.

Diese Gruppe erhielt durch PSG I erstmals Anspruch auf Betreuungsleistungen. Das bedeutete: Stunden einer Betreuungsperson, die bei der Alltagsgestaltung hilft, Gespräche führt und einfach da ist, wurden erstmals von der Pflegekasse mitfinanziert. Für viele Familien war das der erste Schritt aus der völligen Eigenfinanzierung.

Wichtig für die Praxis

Wenn Ihr Angehöriger vor 2015 keine Pflegestufe hatte, aber an Demenz erkrankt war, lohnt es sich zu prüfen, ob damals Leistungen nicht beantragt wurden. Heute gilt für diese Personengruppe automatisch mindestens Pflegegrad

PSG I, II und III im direkten Vergleich

Die Pflegestärkungsgesetze im Vergleich
Merkmal PSG I PSG II PSG III
Inkrafttreten 1. Januar 2015 Kernreform
1. Januar 2017
1. Januar 2017
Kernschwerpunkt Sofortige Leistungsverbesserungen, Entlastung von Demenzkranken Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff, Einführung von 5 Pflegegraden Kommunale Pflegeverantwortung, Transparenz, Betrugsbekämpfung
Systemänderung Innerhalb des bisherigen Pflegestufen-Systems Ablösung der Pflegestufen 0–3 durch Pflegegrade 1–5 Strukturelle und kommunale Ebene
Demenzkranke Eigene Pflegestufe 0 mit Leistungsanspruch Vollständige Gleichstellung mit körperlichen Beeinträchtigungen Keine gesonderte Regelung
Verhinderungspflege Erhöhung auf bis zu 1.612 Euro / Jahr Ausweitung auf Pflegegrad 2–5 Keine Änderung
Kurzzeitpflege Erhöhung auf bis zu 1.612 Euro / Jahr Flexiblere Kombination mit Verhinderungspflege Keine Änderung
Begutachtungsverfahren Altes System (Pflegestufen) Neues Begutachtungsassessment (NBA): 6 Lebensbereiche Keine Änderung
Beitragserhöhung +0,3 Prozentpunkte (2015) +0,2 Prozentpunkte (2017) Keine eigene Erhöhung
Kommunen / Beratung Keine spezifische Regelung Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI gestärkt Zentrale Stärkung kommunaler Verantwortung, Pflegefachkräfte in Kommunen
Pflegehilfsmittel Erhöhung von 25 Euro auf 40 Euro monatlich Weiterhin 40 Euro, gilt für alle Pflegegrade Keine Änderung
Stand: Juli 2026. Alle Angaben nach SGB XI. PSG II gilt als die bedeutsamste Reform seit Einführung der Pflegeversicherung 1995.

PSG II (2017): Von Pflegestufen zu Pflegegraden

Das Zweite Pflegestärkungsgesetz ist der Kern der gesamten Reform. Am 1. Januar 2017 wurden die drei Pflegestufen durch fünf Pflegegrade ersetzt und ein völlig neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt. Seither zählt nicht mehr nur der Zeitaufwand für körperliche Hilfen, sondern der Grad der Selbstständigkeit einer Person in sechs Lebensbereichen.

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Welcher Pflegegrad könnte zutreffen?

Erste Orientierung in weniger als 1 Minute – kein Ersatz für die offizielle Begutachtung

Wie stark ist die Selbstständigkeit Ihres Angehörigen im Alltag eingeschränkt?

Ihre erste Einschätzung
Pflegegrad 1 oder 2
Bei geringen Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit liegt häufig Pflegegrad 1 (geringe Beeinträchtigung) oder Pflegegrad 2 (erhebliche Beeinträchtigung) vor. Pflegegrad 1 wurde durch das PSG II neu eingeführt und bietet Anspruch auf den Entlastungsbetrag sowie Pflegekurse für Angehörige.
Pflegegrad genau berechnen
Ihre erste Einschätzung
Pflegegrad 2 oder 3
Regelmäßiger Hilfebedarf bei Körperpflege und Mobilität deutet auf Pflegegrad 2 (erhebliche Beeinträchtigung) oder Pflegegrad 3 (schwere Beeinträchtigung) hin. Ab Pflegegrad 2 besteht Anspruch auf Pflegegeld, Pflegesachleistungen sowie das Entlastungsbudget aus Verhinderungs- und Kurzzeitpflege.
Pflegegrad genau berechnen
Ihre erste Einschätzung
Pflegegrad 3 oder 4
Schwere Beeinträchtigungen mit Demenzanteilen sprechen häufig für Pflegegrad 3 oder 4. Ein wesentlicher Erfolg des PSG II: Demenz und kognitive Einschränkungen werden gleichwertig zu körperlichen Beeinträchtigungen bewertet. Eine professionelle Betreuung zu Hause kann hier erheblich entlasten.
24-Stunden-Pflege anfragen
Ihre erste Einschätzung
Pflegegrad 4 oder 5
Vollständige Pflegeabhängigkeit und besondere Bedarfslagen rund um die Uhr entsprechen Pflegegrad 4 (schwerste Beeinträchtigungen) oder Pflegegrad 5 (besondere Bedarfskonstellation). Hier sind die höchsten Leistungsbeträge vorgesehen. Wir beraten Sie gerne persönlich zu allen Möglichkeiten der häuslichen Betreuung.
Kostenlose Beratung anfragen

Diese Einschätzung ersetzt keine offizielle Begutachtung durch den Medizinischen Dienst. Stand: Juli 2026

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PSG II (2017)

Beurteilt wird die Selbstständigkeit heute in sechs Modulen: Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen sowie Gestaltung des Alltagslebens. Das Neue Begutachtungsassessment (NBA) sorgt dafür, dass körperliche und geistige Einschränkungen gleichwertig gewichtet werden, ein Wendepunkt für Menschen mit Demenz und ihre Familien.

Die sechs Begutachtungsmodule des NBA

Das Neue Begutachtungsassessment (NBA) ist das Herzstück des PSG II. Jedes Modul wird mit Punkten bewertet und fließt mit unterschiedlicher Gewichtung in die Gesamtpunktzahl ein. Erst diese Gesamtpunktzahl ergibt den Pflegegrad.
Die sechs Module der Pflegebegutachtung
Modul Bewertetes Kriterium Gewichtung
1) Mobilität Positionswechsel, Fortbewegung im Wohnbereich, Treppensteigen 10 %
2) Kognition & Kommunikation Erkennen von Personen, örtliche Orientierung, Entscheidungen treffen 15 %
3) Verhalten & Psyche Motorisch geprägte Verhaltensauffälligkeiten, nächtliche Unruhe, Ängste 15 %
4) Selbstversorgung Waschen, Ankleiden, Ernährung, Körperpflege 40 %
5) Krankheitsbewältigung Medikamenteneinnahme, Wundversorgung, Arztbesuche 20 %
6) Alltagsgestaltung Tagesstruktur, soziale Kontakte, Freizeitgestaltung Ergänzend

Die Gewichtung macht deutlich: Selbstversorgung trägt am stärksten zum Ergebnis bei. Gleichzeitig haben Kognition, Kommunikation und Verhalten zusammen 30 % Gewicht, also fast so viel wie die körperliche Mobilität plus krankheitsbezogene Anforderungen. Das war im alten System undenkbar.

Von Pflegestufe zu Pflegegrad: Die Überleitung

Wer zum Stichtag 31. Dezember 2016 bereits eine Pflegestufe hatte, wurde automatisch in einen Pflegegrad übergeleitet. Niemand musste einen neuen Antrag stellen, und der Bestandsschutz sorgte dafür, dass keine Leistungen gekürzt wurden.
Überleitung der Pflegestufen in Pflegegrade
Alte Pflegestufe Neuer Pflegegrad
(ohne Demenz)
Neuer Pflegegrad
(mit Demenz)
Pflegestufe 0 Pflegegrad 2 Pflegegrad 2
Pflegestufe 1 Pflegegrad 2 Pflegegrad 3
Pflegestufe 2 Pflegegrad 3 Pflegegrad 4
Pflegestufe 3 Pflegegrad 4 Pflegegrad 5
Pflegestufe 3 mit Härtefall Pflegegrad 5 Pflegegrad 5

Wenn Sie nicht sicher sind, welcher Pflegegrad heute für Ihren Angehörigen zutreffen könnte, hilft unser Pflegegradrechner als erste Orientierung. Für den offiziellen Bescheid ist eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Pflegekasse notwendig.

Was PSG II für Menschen mit Demenz verbesserte

Vor der Reform galt: Wer körperlich noch selbstständig laufen und essen konnte, bekam trotz schwerer Demenz oft nur eine niedrige Pflegestufe, manchmal gar keine. Seit 2017 werden kognitive Einschränkungen gleichwertig bewertet. Ein Mensch mit fortgeschrittener Demenz kann heute Pflegegrad 4 oder 5 erhalten, auch wenn er körperlich noch beweglich ist.

Diese Gleichstellung hat den Zugang zu professioneller Demenzbetreuung für viele Familien erst möglich gemacht. Angehörige erleben die Diagnose Demenz oft als besonders belastend, die neue Rechtslage verschafft zumindest finanziell mehr Spielraum, um Entlastung zu organisieren.

Was änderte sich konkret für Pflegegeld und Sachleistungen durch PSG II?

Mit der Einführung der fünf Pflegegrade stiegen auch die Leistungsbeträge für fast alle Pflegebedürftigen. Wer durch die Überleitung von Pflegestufe 1 auf Pflegegrad 2 hochgestuft wurde, erhielt automatisch höhere monatliche Zahlungen, ohne Neuantrag. Das galt für Pflegegeld, Pflegesachleistungen und den Entlastungsbetrag.

Neu war außerdem: Pflegegrad 1 wurde als niedrigschwellige Einstiegsstufe für Menschen mit geringen Beeinträchtigungen eingeführt. Diese Gruppe hatte zuvor gar keinen Anspruch auf Leistungen. Mit Pflegegrad 1 erhielt sie Zugang zum Entlastungsbetrag und zu Beratungsleistungen, kein Pflegegeld, aber eine erste Anerkennung des Bedarfs.

Dokument
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PSG III (2017): Kommunale Pflegeverantwortung

Das Dritte Pflegestärkungsgesetz trat parallel zum PSG II am 1. Januar 2017 in Kraft und ergänzt die Reform um die kommunale Ebene. Städte und Landkreise erhielten mehr Verantwortung, um Pflegebedürftige und ihre Angehörigen vor Ort besser zu beraten. Zusätzlich wurde die Betrugsbekämpfung in der ambulanten Pflege verschärft.

Kernpunkte des PSG III

  • Ausbau kommunaler Pflegestützpunkte und Beratungsstrukturen
  • Stärkung der Pflegeberatung nach § 7a SGB XI
  • Verbesserter Verbraucherschutz durch Reform der „Pflegenoten“
  • Bessere Prüfmöglichkeiten für die Pflegekassen zur Betrugsprävention
  • Erleichterter Zugang zu Sozialhilfeleistungen für Pflegebedürftige
  • Einführung regionaler Pflegeausschüsse auf kommunaler Ebene

Für Angehörige bedeutet das praktisch: Sie haben Anspruch auf eine kostenlose, unabhängige Pflegeberatung. Das ist besonders wertvoll, wenn Sie zum ersten Mal mit dem Thema Pflegeversicherung konfrontiert sind und den Überblick über Anträge, Fristen und Leistungen behalten müssen.

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Was die „Pflegenoten“-Reform konkret bedeutete

Bis 2016 wurden Pflegeheime mit Schulnoten bewertet, einem System, das vielfach kritisiert wurde, weil es kaum zwischen guter und schlechter Einrichtung unterschied. Fast alle Heime erhielten Noten zwischen 1,0 und 1,3, obwohl die Qualität erheblich variierte. PSG III legte den Grundstein für ein neues, aussagekräftigeres Transparenzsystem, das schrittweise eingeführt wurde.

Für Familien, die einen Angehörigen in einer stationären Einrichtung betreuen oder eine ambulante Betreuung in Betracht ziehen, bedeutet das: Die Qualitätsdaten sind heute zuverlässiger lesbar. Das PSG III hat damit auch den Druck auf Einrichtungen erhöht, tatsächlich gute Versorgung nachzuweisen, nicht nur gute Noten zu sammeln.

Freundliche Pflegekraft unterstützt lächelnden älteren Mann mit Behinderung

Was das Pflegestärkungsgesetz für die Pflege zu Hause bedeutet

Die drei Pflegestärkungsgesetze haben die Rahmenbedingungen für Pflege in den eigenen vier Wänden deutlich verbessert. Wer heute einen Angehörigen zu Hause betreut oder eine Betreuungskraft in die Familie holt, kann verschiedene Leistungen der Pflegekasse in Anspruch nehmen und miteinander kombinieren.

Diese Leistungen helfen bei häuslicher Betreuung

Refinanzierungsbausteine für die Pflege zu Hause

  • Pflegegeldwenn die Pflege überwiegend durch Angehörige erfolgt
  • Pflegesachleistungenfür professionelle ambulante Pflegedienste
  • VerhinderungspflegeErsatzpflege, wenn die Hauptpflegeperson ausfällt
  • Kurzzeitpflegevorübergehende vollstationäre Versorgung
  • Entlastungsbetragfür zusätzliche Betreuungs- und Alltagsleistungen
  • Zuschuss für Pflegehilfsmittelzum Verbrauch, monatlich
  • Wohnumfeldverbessernde Maßnahmenz. B. barrierefreies Bad

Viele Familien nutzen diese Bausteine, um eine Betreuung in häuslicher Gemeinschaft zu finanzieren. Wichtig zu wissen: Diese Form der Betreuung ist keine medizinische Behandlungspflege. Wenn Behandlungspflege benötigt wird, übernimmt ein ambulanter Pflegedienst diese zusätzlich.

Fallbeispiel: Familie M. mit Pflegegrad 3 und Demenz

Praxisbeispiel

Familie M. betreut die Mutter (Pflegegrad 3, beginnende Demenz) zu Hause. Sie kombinieren Pflegegeld, den Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege, um eine Betreuungskraft in häuslicher Gemeinschaft mitzufinanzieren. Die verbleibenden Kosten teilen sich die drei Geschwister, eine Lösung, die vor der Reform in dieser Form kaum möglich gewesen wäre. Die monatliche Eigenleistung der Familie liegt dabei deutlich unter dem, was ein Pflegeheim kosten würde.

Wenn Sie wissen möchten, wie sich diese Leistungen konkret auf die monatlichen Kosten auswirken, finden Sie eine transparente Berechnung auf unserer Seite Kostenvergleich. Auch die 24 Stunden Pflege lässt sich damit für viele Familien realistisch darstellen.

Steuerliche Entlastung als oft vergessener Baustein

Die Pflegestärkungsgesetze selbst enthalten keine Steuerregelungen, aber in Kombination mit dem Steuerrecht ergibt sich ein weiterer Vorteil für Familien. Pflegebedingte Aufwendungen können unter bestimmten Voraussetzungen als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend gemacht werden. Das gilt für Pflegeheimkosten ebenso wie für nachgewiesene Kosten einer häuslichen Pflegekraft. Dieser Punkt bleibt oft ungenutzt, weil er im Pflegedschungel untergeht. Sprechen Sie Ihren Steuerberater darauf an oder fragen Sie uns im Beratungsgespräch.
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Leistungsbeträge nach Pflegegrad: Aktuelle Übersicht

Die Leistungsbeträge der Pflegeversicherung werden durch das SGB XI geregelt und wurden seit Einführung der Pflegegrade mehrfach angepasst. Die folgende Übersicht zeigt die wesentlichen Leistungsarten und ihre Staffelung nach Pflegegrad, als Orientierung für die Planung häuslicher Betreuung.

Hinweis zu den Beträgen Die angegebenen Beträge entsprechen dem Stand der Pflegeversicherung zum Zeitpunkt der Texterstellung und können sich durch künftige Gesetzesänderungen verschieben. Verbindliche Auskunft erteilt Ihre zuständige Pflegekasse.
Leistungen der Pflegeversicherung nach Pflegegrad
Leistungsart Pflegegrad 1 Pflegegrad 2 Pflegegrad 3 Pflegegrad 4 Pflegegrad 5
Pflegegeld (monatlich) 347 € 599 € 800 € 990 €
Pflegesachleistungen (monatlich) 796 € 1.497 € 1.859 € 2.299 €
Entlastungsbetrag (monatlich) 131 € 131 € 131 € 131 € 131 €
Verhinderungspflege (jährlich) Im Entlastungsbudget ab 01.07.2025 zusammengeführt

Diese Beträge gelten für rein häusliche Pflege. Bei Kombination von Pflegegeld und Sachleistungen (Kombinationspflege) wird das Pflegegeld anteilig entsprechend des genutzten Sachleistungsanteils gekürzt. Die genaue Berechnung übernimmt die Pflegekasse nach Antragstellung.

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Was der Entlastungsbetrag von 131 Euro pro Monat konkret finanzieren kann

Der Entlastungsbetrag steht allen Pflegegraden zu, auch Pflegegrad 1. Er muss zweckgebunden für anerkannte Entlastungsleistungen eingesetzt werden: Betreuungsangebote, Alltagsbegleitung, Haushaltshilfe oder kurzfristige Pflegeeinsätze durch zugelassene Anbieter. Was viele nicht wissen: Nicht verbrauchte Beträge können innerhalb desselben Kalenderjahres auf die Folgequartale übertragen werden. Wer sechs Monate nichts beansprucht hat, kann in der zweiten Jahreshälfte bis zu 786 Euro auf einmal nutzen.

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Sicher, liebevoll, individuell:
Wenn die Betreuung im Alltag zu viel wird, sind wir für Sie da.
Pflege wirft viele Fragen auf. Wenn eine liebevolle Betreuung rund um die Uhr die richtige Antwort für Ihre Familie ist, helfen wir Ihnen direkt weiter.
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Stand 2026: Was heute noch gilt und was neu ist

Die Struktur der Pflegestärkungsgesetze, fünf Pflegegrade, neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff, kommunale Beratung, bildet auch 2026 den festen Rahmen der Pflegeversicherung. Ergänzt wurde sie seither durch weitere Reformschritte. Der wichtigste jüngere Baustein ist das Entlastungsbudget.

Das Entlastungsbudget seit 1. Juli 2025

Seit 1. Juli 2025 sind Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege zu einem gemeinsamen Entlastungsbudget zusammengeführt. Familien können den vollen Betrag flexibel auf beide Leistungen aufteilen, ohne die früheren komplizierten Übertragungsregeln. Das entlastet vor allem Angehörige, die Auszeiten planen oder kurzfristig Ersatzbetreuung organisieren müssen.

Das Gesamtbudget beträgt 3.539 Euro jährlich und kann vollständig für Verhinderungspflege, vollständig für Kurzzeitpflege oder in jeder beliebigen Kombination beider Leistungen eingesetzt werden. Die bisherigen separaten Topfgrenzen und Übertragungsfristen entfallen. Für Familien, die bisher an komplizierten Abrechnungsfragen gescheitert sind, ist das ein echter Fortschritt.

Wer vom Entlastungsbudget profitiert

Das Entlastungsbudget gilt ab Pflegegrad 2. Pflegegrad 1 hat keinen Zugang zu Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege. Für die Praxis heißt das: Wenn Sie einen Elternteil zu Hause betreuen und selbst einmal ausfallen, ob durch Krankheit, Urlaub oder eine berufliche Verpflichtung. , lässt sich das gesamte Jahresbudget für die Zeit einsetzen, in der eine Ersatzbetreuung nötig ist. Ein Antrag bei der Pflegekasse bleibt erforderlich, der Verwaltungsaufwand ist aber deutlich geringer als früher.

Was 2026 wichtig bleibt

Laut Bundesministerium für Gesundheit sind weitere Reformschritte in Diskussion, um die Pflegeversicherung langfristig finanziell zu stabilisieren. Für Sie als Angehörige ändert sich am Grundprinzip aber nichts: Der Antrag auf einen Pflegegrad läuft weiterhin über die Pflegekasse, die Begutachtung erfolgt durch den Medizinischen Dienst, und die Leistungen bleiben eng an den festgestellten Pflegegrad gekoppelt.
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So beantragen Sie Leistungen nach dem Pflegestärkungsgesetz

Der Weg zu Pflegeleistungen beginnt immer mit dem Antrag auf einen Pflegegrad. Viele Angehörige wissen nicht, dass der Antrag formlos und ohne aufwendige Unterlagen gestellt werden kann. Der Antrag selbst dauert oft nicht länger als ein Telefonat.

Schritt für Schritt zum Pflegegrad

  1. Antrag stellen: Rufen Sie die Pflegekasse Ihres Angehörigen an und teilen Sie mit, dass Sie einen Pflegegrad beantragen möchten. Der Antrag gilt ab dem Monat des Eingangs, nicht erst nach der Begutachtung.
  2. Begutachtungstermin vereinbaren: Der Medizinische Dienst (oder Medicproof bei privat Versicherten) meldet sich für einen Hausbesuch. Dieser sollte möglichst zu einem Zeitpunkt stattfinden, an dem der Pflegebedarf gut sichtbar ist, nicht am besten Tag, sondern an einem typischen Tag.
  3. Begutachtung vorbereiten: Halten Sie Arztbriefe, Medikamentenpläne und eine Liste der täglich benötigten Hilfen bereit. Beschreiben Sie ehrlich, was Ihr Angehöriger nicht mehr alleine kann, nicht nur, was er gelegentlich noch schafft.
  4. Bescheid abwarten: Die Pflegekasse muss innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden. Lehnt sie ab oder setzt einen zu niedrigen Pflegegrad fest, können Sie innerhalb von einem Monat Widerspruch einlegen.
  5. Leistungen abrufen: Nach Bewilligung stehen die Leistungen rückwirkend ab Antragsmonat zur Verfügung. Wählen Sie, ob Sie Pflegegeld, Sachleistungen oder eine Kombination nutzen möchten.

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Widerspruch gegen einen Pflegegradentscheid

Tipp zur Begutachtungsvorbereitung Führen Sie vor dem Termin mindestens eine Woche lang ein kurzes Pflegetagebuch: Wann wurde geholfen, wie lange, wobei? Diese Notizen helfen dem Gutachter und Ihnen selbst, den tatsächlichen Aufwand realistisch zu schildern. Viele Familien unterschätzen den eigenen Pflegeaufwand, und erhalten deshalb einen zu niedrigen Pflegegrad.

Nicht jeder erste Bescheid ist abschließend richtig. Wenn der zuerkannte Pflegegrad nicht dem tatsächlichen Bedarf entspricht, lohnt sich ein Widerspruch. Die Quote der erfolgreichen Widersprüche ist beachtlich. Für den Widerspruch genügt ein formloser Brief an die Pflegekasse. Beschreiben Sie konkret, welche Fähigkeiten des Gutachtens falsch eingeschätzt wurden. Unterstützung bieten unabhängige Pflegeberatungsstellen in Ihrer Gemeinde, ein Anspruch, der durch PSG III gestärkt wurde.

Häufige Fragen zum Pflegestärkungsgesetz

Was ist das Pflegestärkungsgesetz einfach erklärt?

Das Pflegestärkungsgesetz ist ein Bündel aus drei Bundesgesetzen (PSG I, II, III), die zwischen 2015 und 2017 die Pflegeversicherung reformiert haben. Es führte fünf Pflegegrade statt drei Pflegestufen ein, erhöhte Leistungen und stellte Demenz körperlichen Einschränkungen gleich.

Wann trat das Pflegestärkungsgesetz in Kraft?

PSG I trat am 1. Januar 2015 in Kraft, PSG II und PSG III am 1. Januar 2017. Der Systemwechsel von Pflegestufen zu Pflegegraden gilt somit seit dem 1. Januar 2017.

Was ist der Unterschied zwischen PSG 1, 2 und 3?

PSG I erhöhte die Pflegeleistungen und schuf erweiterte Betreuungsansprüche für Menschen mit Demenz. PSG II führte den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff sowie fünf Pflegegrade ein. PSG III stärkte die kommunale Pflegeberatung und den Verbraucherschutz.

Wer profitiert am meisten vom Pflegestärkungsgesetz?

Am deutlichsten profitieren Menschen mit Demenz oder eingeschränkter Alltagskompetenz sowie ihre Angehörigen. Auch Familien, die einen Pflegebedürftigen zu Hause betreuen, gewinnen durch flexiblere Kombinationsmöglichkeiten von Verhinderungs- und Kurzzeitpflege.

Wie beantrage ich Leistungen nach dem Pflegestärkungsgesetz?

Der Antrag wird formlos bei der zuständigen Pflegekasse gestellt, meist telefonisch oder schriftlich. Anschließend prüft der Medizinische Dienst die Selbstständigkeit vor Ort und schlägt einen Pflegegrad vor. Nach Bewilligung stehen Ihnen die Leistungen rückwirkend ab Antragsmonat zu.

Gilt das Pflegestärkungsgesetz auch für die 24-Stunden-Betreuung zu Hause?

Ja. Die Leistungen aus dem Pflegestärkungsgesetz, Pflegegeld, Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege, Entlastungsbetrag, können zur Mitfinanzierung einer Betreuung in häuslicher Gemeinschaft eingesetzt werden. Der genaue Umfang hängt vom festgestellten Pflegegrad ab.

Was ist das Entlastungsbudget und seit wann gilt es?

Das Entlastungsbudget fasst seit 1. Juli 2025 die bisherigen Leistungen der Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege in einem gemeinsamen Jahresbudget von 3.539 Euro zusammen. Familien können diesen Betrag frei auf beide Leistungsarten aufteilen, ohne die früheren separaten Topfgrenzen. Es gilt ab Pflegegrad 2.
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Persönliche Pflegeberatung durch Pflege zu Hause Küffel

Die Gesetzeslage ist komplex, und viele Angehörige fühlen sich mit der Fülle an Anträgen, Fristen und Formalitäten allein gelassen. Als von Stiftung Warentest ausgezeichneter Vermittler (test 05/2017, viermal „SEHR GUT“) begleiten wir Sie durch diesen Prozess, persönlich, verständlich und ohne Zeitdruck. Unser Team unterstützt Sie bei der Antragstellung, erklärt Ihre konkreten Leistungsansprüche und zeigt, wie sich eine Betreuung zu Hause realistisch finanzieren lässt.

Als Mitentwickler der DIN SPEC 33454, dem ersten Branchenstandard für die Vermittlung von Betreuungskräften in häuslicher Gemeinschaft, legen wir Wert auf Rechtssicherheit, Transparenz und faire Bedingungen für alle Beteiligten. Das schließt Mindestlohn, A1-Bescheinigung und Inklusivpreise ohne versteckte Kosten ausdrücklich ein.

Gründer Markus Küffel entwickelte Pflege zu Hause Küffel aus persönlicher Betroffenheit heraus: Als seine eigene Mutter Pflege benötigte, erlebte er den Gesetzesdschungel aus der Angehörigenperspektive. Sein 2020 beim Springer Verlag erschienener Ratgeber „24 Stunden Pflege zu Hause“ ist das Ergebnis dieser Erfahrung, und die Grundlage dafür, dass wir heute jeden Kunden so beraten, wie wir damals selbst beraten werden wollten.

Lassen Sie uns gemeinsam die beste Lösung für Sie und Ihre Familie finden. Erfahren Sie mehr über unsere Auszeichnung als Testsieger oder nehmen Sie direkt Kontakt auf, kostenlos und unverbindlich.

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Markus Küffel gründete die Pflege zu Hause Küffel GmbH in Hamburg und verfügt über 20 Jahre Erfahrung im Bereich häusliche Pflege und Betreuung. Als Diplom Gesundheitswissenschaftler und examinierter Gesundheits- und Krankenpfleger bringt er umfassendes Fachwissen und praxisnahe Erfahrung in die Vermittlung von Betreuungskräften ein.

Vor der Gründung seines Unternehmens war er in verschiedenen Bereichen des Gesundheitswesens tätig und sammelte umfangreiche und wertvolle Einblicke in die Bedürfnisse von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen. Mit seinem Ratgeber „24 Stunden Pflege zu Hause – So finden Sie die optimale Betreuung“ (Springer, 2021) sowie seiner Mitwirkung an der Entwicklung des derzeit ersten und einzigen Qualitätsstandards der sog. DIN SPEC 33454 setzt er sich aktiv für Transparenz und Qualität in der häuslichen Betreuung ein.

Von 2018 bis 2020 war er Vorstandsmitglied des Bundesverbandes für häusliche Betreuung und Pflege. Seit August 2019 gehört Küffel dem interdisziplinären Forschungsnetzwerk „Osteuropäische Betreuungskräfte“ der Evangelische Hochschule Nürnberg an.

Für weitere Informationen zu Markus Küffel, besuchen Sie gerne seine Autorenseite.

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Markus Küffel
Geschäftsführer & Gründer
Dipl. Gesundheitswissenschaftler
exam. Gesundheits- und Krankenpflege
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