Hospiz
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Hospiz: Was es ist, welche Formen es gibt und wer Anspruch hat

Hospiz: Was es ist, welche Formen es gibt und wer Anspruch hat
Hospiz: Ein Hospiz ist eine Einrichtung zur ganzheitlichen Begleitung schwerstkranker und sterbender Menschen. Im Mittelpunkt stehen Lebensqualität, Schmerzlinderung und würdevolle Zuwendung – für Betroffene und ihre Angehörigen. Man unterscheidet ambulante Hospizdienste, die im gewohnten Umfeld begleiten, und stationäre Einrichtungen mit familiärer Atmosphäre.

Wenn ein geliebter Mensch schwer erkrankt und die verbleibende Zeit endlich wird, verändert sich alles. Viele Angehörige stehen dann vor Fragen, die sie nie stellen wollten: Wie soll die letzte Lebensphase aussehen? Was ist möglich, was ist bezahlbar, und wo findet Ihr Angehöriger die Zuwendung, die er jetzt braucht? Ein Hospiz schafft genau diesen Rahmen – einen Ort, an dem medizinische Versorgung, Schmerzlinderung und menschliche Nähe zusammenkommen, damit Würde und Lebensqualität bis zuletzt erhalten bleiben.

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Ambulantes und stationäres Hospiz: der Unterschied

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Stationäres Hospiz: kleine Einrichtung mit 8–16 Betten, Pflege rund um die Uhr, Schmerztherapie, Seelsorge
  • Ambulanter Hospizdienst: geschulte Begleitung im eigenen Zuhause oder Pflegeheim — kostenlos
  • Kinderhospiz: spezialisiert auf schwerstkranke Kinder und Jugendliche, begleitet Familien über Jahre
  • Aufnahme erfordert eine unheilbare Erkrankung und eine begrenzte Lebenserwartung (ärztlich bescheinigt)

Ein stationäres Hospiz ist eine kleine Pflegeeinrichtung mit 8 bis 16 Betten. Die Atmosphäre ähnelt einem familiären Wohnumfeld. Professionelle Pflegekräfte, Palliativmediziner und ehrenamtliche Begleiter versorgen die Bewohnerinnen und Bewohner rund um die Uhr. Schmerztherapie, Symptomkontrolle und psychosoziale Unterstützung gehören zum Standard.

Der ambulante Hospizdienst funktioniert anders. Ehrenamtliche und Fachkräfte besuchen Schwerstkranke zu Hause oder im Pflegeheim. Sie leisten Sterbe- und Trauerbegleitung — ohne dass Betroffene die vertraute Umgebung verlassen müssen. Gemäß § 39a Abs. 2 SGB V entstehen dabei keine Kosten für Betroffene oder Angehörige.

Kinderhospize begleiten schwerstkranke Kinder und Jugendliche. Sie stehen den Familien über einen langen Zeitraum zur Seite, sowohl stationär und ambulant. Die emotionale Entlastung pflegender Eltern steht dabei ausdrücklich im Mittelpunkt.

Hospiz oder häusliche Betreuung: Was passt zu Ihrer Situation?

Kriterium Stationäres Hospiz Ambulanter Hospizdienst Häusliche Betreuung zu Hause
Aufenthaltsort Hospizeinrichtung (8–16 Betten) Eigene Wohnung oder Pflegeheim Eigenes Zuhause
Wer kommt infrage? Unheilbar kranke Menschen mit ärztlich bescheinigter begrenzter Lebenserwartung Menschen in der letzten Lebensphase mit ambulantem Begleitungsbedarf Menschen mit Pflegebedarf, die zu Hause bleiben möchten
Betreuung rund um die Uhr Ja, professionelles Pflegeteam vor Ort Begleitbesuche nach Vereinbarung Ja, Betreuungskraft wohnt im Haushalt
Kosten & Übernahme 95 % übernimmt die GKV; kein gesetzlicher Eigenanteil Kostenlos für Betroffene (§ 39a Abs. 2 SGB V) Ab ca. 2.600 € pro Monat; Refinanzierung über Pflegekasse möglich
Medizinische Versorgung Palliativmedizin, Schmerztherapie, Symptomkontrolle Ergänzend zu ambulantem Pflegedienst und Hausarzt Grundpflege; medizinische Behandlungspflege über ambulanten Dienst
Psychosoziale Begleitung Seelsorge, Trauerbegleitung, Unterstützung für Angehörige Ehrenamtliche Sterbe- und Trauerbegleitung Alltagsbegleitung, emotionale Nähe durch vertraute Betreuungskraft
Vertraute Umgebung erhalten Nein — Umzug in Hospizeinrichtung notwendig Ja, Begleitung im eigenen Zuhause Ja, voller Verbleib in gewohntem Umfeld

Viele Familien unterschätzen die emotionale Belastung eines Umzugs ins Hospiz, auch wenn die Einrichtung vorbildlich ist. Der Abschied vom eigenen Zuhause ist für viele Schwerkranke eine zusätzliche Belastung. Diese Realität gehört zur ehrlichen Orientierung dazu.

Hinweis zu Kapazitäten: Stationäre Pflegeplätze sind regional begrenzt. Wartezeiten von mehreren Wochen sind keine Ausnahme. Sprechen Sie deshalb frühzeitig mit dem behandelnden Arzt und dem gewünschten Hospiz — eine rechtzeitige Anmeldung sichert den Platz.
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Hospiz-Kosten und Anspruch: Wer zahlt, wer kommt infrage?

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Stationäres Hospiz: GKV und Pflegekasse übernehmen zusammen rund 95 % der anerkannten Kosten (§ 39a Abs. 1 SGB V)
  • Ambulanter Hospizdienst: vollständig kostenfrei für Betroffene (§ 39a Abs. 2 SGB V)
  • Aufnahmevoraussetzung: unheilbare Erkrankung, ärztlich bestätigte begrenzte Lebenserwartung, kein Bedarf an stationärer Krankenhausbehandlung
  • Antrag läuft über die Krankenkasse — der Arzt stellt die Notwendigkeitsbescheinigung aus

Beim stationären Hospiz übernehmen gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung zusammen rund 95 Prozent der anerkannten Kosten. Rechtsgrundlage ist § 39a Abs. 1 SGB V. Den verbleibenden Anteil decken die Einrichtungen durch Spenden und Eigenmittel. Ein gesetzlicher Eigenanteil für Bewohnerinnen und Bewohner entfällt.

Der ambulante Hospizdienst ist für Betroffene vollständig kostenfrei. Die Krankenkassen finanzieren die Leistung gemäß § 39a Abs. 2 SGB V direkt. Voraussetzung ist eine unheilbare Erkrankung mit ärztlich bescheinigter begrenzter Lebenserwartung.

So beantragen Sie einen Hospizplatz:

1
Kalender
Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung
Der behandelnde Arzt stellt eine Notwendigkeitsbescheinigung aus.
2
Pflege/Betreuung
Krankenkasse informieren
Der Antrag wird zusammen mit der Bescheinigung bei der Krankenkasse eingereicht.
3
Antrag unterschreiben
Hospiz kontaktieren
Die gewünschte Einrichtung nimmt Sie in die Warteliste auf und meldet sich, sobald ein Platz frei ist.

Beim Kinderhospiz hängt der Eigenanteil vom jeweiligen Träger ab. Viele Kinderhospize sind auf Spendeneinnahmen angewiesen. Besprechen Sie mit dem Sozialdienst oder der Pflegekasse, welche Kosten anfallen und welche Zuschüsse möglich sind.

Lächelnde junge Pflegerin sitzt auf dem Sofa und liest einem älteren Mann ein Buch vor.
ab 94 €
-33,20 €
Erstattungen*
ab 60,80 € pro Tag
Alltagsbegleitung
Gesellschaft und Unterstützung im Alltag
Beispielhafte Betreuungsleistungen
  • Alleinlebende Person
  • Haushalt führen
  • Gesellschaft leisten
  • Begleitung im Alltag

Der ideale Einstieg - das Mittel gegen Einsamkeit.
Eine alte Dame im Rollstuhl ist mit Pflegerin unterwegs im Park
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- 41,50 €
Erstattungen*
ab 62,50 € pro Tag
Begleitung & Betreuung
Pflegebedürftige mit höherem Unterstützungsbedarf
Beispielhafte Betreuungsleistungen
  • Grundpflege
  • Transfer
  • Unterstützung bei Inkontinenz
  • Nachteinsätze
  • Umgang mit Demenz

Umfassende Betreuung auch für komplexere Situationen.
Hospiz
ab 108,50 €
- 54,10 €
Erstattungen*
ab 54,40 € pro Tag
Partner-Betreuung
2 Personen Haushalt - 1 Person wird gepflegt
Beispielhafte Betreuungsleistungen
  • Pflege einer Person
  • Alltagsunterstützung für eine zweite Person
  • Gemeinsame Haushaltsführung

Optimales Modell für Paare oder gemeinsames Wohnen.

* Die angezeigten Kosten können je nach Pflegegrad und den verfügbaren staatlichen Förderungen variieren.
Wir berücksichtigen alle Leistungen individuell und unterstützen Sie auf Wunsch bei der Antragstellung. Genauere Berechnungen finden Sie hier.

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Wenn der Wunsch besteht, im eigenen Zuhause zu bleiben

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Häusliche Betreuung und ambulanter Hospizdienst lassen sich gut kombinieren
  • Eine Betreuungskraft, die im Haushalt lebt, sichert Alltagspflege und menschliche Nähe rund um die Uhr
  • Pflegekasse, Verhinderungspflege und steuerliche Absetzbarkeit helfen bei der Refinanzierung

Viele Menschen möchten die letzte Lebenszeit dort verbringen, wo sie sich sicher fühlen: im eigenen Zuhause. Dieser Wunsch ist verständlich und in vielen Situationen auch erfüllbar.

Eine häusliche Betreuung rund um die Uhr kann diesen Wunsch tragfähig machen. Eine Betreuungskraft, die im Haushalt lebt, übernimmt Grundpflege, Alltagsbegleitung und menschliche Zuwendung. Ein ambulanter Hospizdienst ergänzt diese Betreuung um palliative Begleitung und Trauerarbeit. Beide Angebote schließen sich nicht aus, sondern greifen ineinander.

Im Ratgeber Sterben, Tod und Trauer finden Sie einen Überblick über alle Betreuungsformen in der letzten Lebensphase. Darin erfahren Sie auch, wie Sie die richtige Entscheidung für Ihre Familie treffen.

Pflege zu Hause Küffel — von der Stiftung Warentest als Testsieger ausgezeichnet (Ausgabe test 05/2017) — berät Sie kostenlos und unverbindlich zu allen Fragen rund um häusliche Betreuung.

Weiterführende Themen: Ergänzende Entlastung finden pflegende Angehörige über Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege.

Häufige Fragen zum Hospiz

Was ist der Unterschied zwischen Hospiz und Pflegeheim?

Ein Pflegeheim betreut Menschen dauerhaft mit Pflegebedarf — unabhängig von der Prognose. Ein Hospiz begleitet ausschließlich Menschen in der letzten Lebensphase. Das Ziel ist nicht Langzeitversorgung, sondern ein würdevoller Abschied mit bestmöglicher Schmerzlinderung.

Wie beantrage ich einen Hospizplatz?

Der behandelnde Arzt stellt eine Notwendigkeitsbescheinigung aus. Diese reichen Sie zusammen mit einem formlosen Antrag bei der Krankenkasse ein. Das Hospiz nimmt Sie in eine Warteliste auf und meldet sich, sobald ein Platz frei wird. Eine frühzeitige Anmeldung ist empfehlenswert, da Kapazitäten regional begrenzt sind.

Ist Hospizbegleitung auch zu Hause möglich?

Ja. Ambulante Hospizdienste kommen kostenfrei ins eigene Zuhause. Sie ergänzen eine vorhandene häusliche Pflege um palliative Begleitung und Trauerarbeit. So lässt sich der Wunsch, zu Hause zu sterben, in vielen Fällen erfüllen.

Wer trägt die Kosten für eine stationäre Betreuung im Hospiz?

Die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung übernehmen zusammen rund 95 Prozent der anerkannten Kosten (§ 39a Abs. 1 SGB V). Den Restbetrag decken Hospize über Spenden. Ein gesetzlicher Eigenanteil fällt für Bewohnerinnen und Bewohner nicht an.

Was ist der Unterschied zwischen Palliativmedizin und Hospizarbeit?

Hospizarbeit ist ein ganzheitliches Konzept der Begleitung: Es umfasst medizinische, pflegerische, psychosoziale und spirituelle Unterstützung in der letzten Lebensphase.

Was ist der Unterschied zwischen Hospiz und Pflegeheim?

Ein Pflegeheim betreut Menschen dauerhaft mit Pflegebedarf. Ein Hospiz begleitet ausschließlich Menschen in der letzten Lebensphase mit dem Ziel, Beschwerden zu lindern und einen würdevollen Abschied zu ermöglichen.

Wie beantrage ich einen Hospizplatz?

Der behandelnde Arzt stellt eine Notwendigkeitsbescheinigung aus. Diese wird zusammen mit einem Antrag bei der Krankenkasse eingereicht. Das Hospiz nimmt Sie in eine Warteliste auf und meldet sich, sobald ein Platz frei wird. Da Plätze regional begrenzt sind, empfiehlt sich eine frühzeitige Anmeldung.

Ist Hospizbegleitung auch zu Hause möglich?

Ja. Ambulante Hospizdienste kommen kostenfrei ins eigene Zuhause. In Verbindung mit häuslicher Betreuung kann so der Wunsch erfüllt werden, die letzte Zeit im vertrauten Umfeld zu verbringen.

Markus Küffel gründete die Pflege zu Hause Küffel GmbH in Hamburg und verfügt über 20 Jahre Erfahrung im Bereich häusliche Pflege und Betreuung. Als Diplom Gesundheitswissenschaftler und examinierter Gesundheits- und Krankenpfleger bringt er umfassendes Fachwissen und praxisnahe Erfahrung in die Vermittlung von Betreuungskräften ein.

Vor der Gründung seines Unternehmens war er in verschiedenen Bereichen des Gesundheitswesens tätig und sammelte umfangreiche und wertvolle Einblicke in die Bedürfnisse von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen. Mit seinem Ratgeber „24 Stunden Pflege zu Hause – So finden Sie die optimale Betreuung“ (Springer, 2021) sowie seiner Mitwirkung an der Entwicklung des derzeit ersten und einzigen Qualitätsstandards der sog. DIN SPEC 33454 setzt er sich aktiv für Transparenz und Qualität in der häuslichen Betreuung ein.

Von 2018 bis 2020 war er Vorstandsmitglied des Bundesverbandes für häusliche Betreuung und Pflege. Seit August 2019 gehört Küffel dem interdisziplinären Forschungsnetzwerk „Osteuropäische Betreuungskräfte“ der Evangelische Hochschule Nürnberg an.

Für weitere Informationen zu Markus Küffel, besuchen Sie gerne seine Autorenseite.

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Markus Küffel
Geschäftsführer & Gründer
Dipl. Gesundheitswissenschaftler
exam. Gesundheits- und Krankenpflege
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