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Pflege von Angehörigen – Wenn die eigenen Grenzen erreicht werden

Pflege von Angehörigen – Wenn die eigenen Grenzen erreicht werden

Mehr als 4 Millionen pflegebedürftige Personen gibt es in Deutschland, von denen die meisten, nämlich mehr als 80%, zu Hause betreut werden. In den meisten Fällen übernehmen Angehörige die Pflegeleistungen, die häufig nicht nur finanziell, sondern vor allem auch körperlich und seelisch eine Belastung darstellen. Dabei geraten pflegende Angehörige oft an die eigenen Grenzen. Um diese Belastung zu mildern und ein wenig abzufedern, sollten Sie Ihre Leistungsansprüche aus der Pflegeversicherung kennen – und diese auch unbedingt in Anspruch nehmen, um Stress und Überforderung in einer Pflegesituation zu vermeiden.

Pflege von Angehörigen: Die eigenen Grenzen erkennen und verantwortungsbewusst pflegen – nutzen Sie die Angebote der Pflegeversicherung zur Entlastung der Pflegesituation!

Pflege von Angehörigen – diese Leistungen können in Anspruch genommen werden

Als pflegender Angehöriger haben Sie Anspruch auf Pflegezeit sowie Familienpflegezeit – so können Sie Ihre beruflichen Verpflichtungen für einen bestimmten Zeitraum reduzieren oder ganz aussetzen. Während dieser Zeit können Sie ein zinsloses Darlehen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben beantragen, um die Einkommenseinbußen abzufedern.

Darüber hinaus bietet die Pflegeversicherung einige Leistungen an, die Ihre Belastung während der Pflegesituation zusätzlich abfangen sollen.

  • Kurzzeitpflege (ab 01.07.2025 im Rahmen des Entlastungsbudgets)
    Die Kurzzeitpflege dient der Überbrückung von akuten Pflegesituationen, etwa wenn Sie als Pflegeperson erkranken, sich die Pflegesituation unerwartet verändert oder Sie eine Auszeit benötigen. Voraussetzung ist, dass bei der pflegebedürftigen Person mindestens Pflegegrad 2 vorliegt. Die Unterbringung erfolgt zeitlich begrenzt in einer anerkannten vollstationären Pflegeeinrichtung.
    Ab dem 01.07.2025 wird die Kurzzeitpflege über das neue Entlastungsbudget finanziert. Dieses fasst die Leistungen der Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege zusammen und steht flexibel für beide Pflegeformen zur Verfügung. Die bisherige Trennung der Budgets entfällt – das erleichtert die individuelle Nutzung je nach Bedarf.
  • Verhinderungspflege (ab 01.07.2025 im Rahmen des Entlastungsbudgets)
    Die Verhinderungspflege kann in Anspruch genommen werden, wenn Sie als pflegende Angehörige oder Pflegeperson vorübergehend verhindert sind – etwa wegen Krankheit, Urlaub oder aus anderen Gründen. Voraussetzung ist Pflegegrad 2 oder höher der pflegebedürftigen Person.
    Zum 01.07.2025 wird auch die Verhinderungspflege über das neue Entlastungsbudget finanziert. Die Leistung kann wie bisher zu Hause oder stundenweise erfolgen – auch durch nicht-professionelle Pflegepersonen. Durch die Zusammenlegung der Budgets für Kurzzeit- und Verhinderungspflege können Sie das Budget in Höhe von jährlich 3.539 € flexibler einsetzen.
  • Entlastungsbetrag
    Der Entlastungsbetrag in Höhe von 125 € monatlich steht jeder pflegebedürftigen Person zu. Er dient sowohl der Entlastung der Pflegeperson als auch der Förderung der Selbständigkeit und Selbstbestimmtheit der Pflegebedürftigen. Damit können Kosten für einen ambulanten Pflegedienst, für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag sowie für Tages- oder Nachtpflege und mehr gedeckt werden. Dieser Betrag kann nicht als Geldleistung an den Pflegebedürftigen selbst ausgezahlt werden.

Pflege von Angehörigen: Die sogenannte „24 Stunden Pflege“ entlastet private Pflegepersonen

Eine weitere Möglichkeit, um pflegende Angehörige in der Pflegesituation zu entlasten, ist die sogenannte 24-Stunden-Pflege. Bei dieser Betreuung in häuslicher Umgebung zieht eine Betreuungskraft in den Haushalt der pflegebedürftigen Person und übernimmt individuelle Betreuungsleistungen. Auch bei dieser Betreuungsform stehen Ihnen zahlreiche Leistungen aus der Pflegeversicherung (Pflegegeld, Entlastungsbetrag, Tages- und Nachtpflege etc.) zur Verfügung. Diese Betreuungsform ist eine gute Alternative zur Unterbringung im Alten- und Pflegeheim und entlastet Sie als Angehörige enorm bei der Pflege – besprechen Sie Ihren Bedarf gerne direkt mit uns!

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