24 Stunden Pflege mit PZH Küffel

CAREurope – ein Projekt zur Optimierung der transnationalen Zusammenarbeit

CAREurope – ein Projekt zur Optimierung der transnationalen Zusammenarbeit

Als Vorstandsmitglied des VHBP vertritt unser Geschäftsführer, Herr Markus Küffel, den Verband für häusliche Betreuung und Pflege e.V. innerhalb des CAREurope Projektes.

Projektbeschreibung:

Ein Projekt zur Verbesserung der transnationalen Verwaltungszusammenarbeit zwischen Sozialpartnern innerhalb der EU und den Bewerberländern (sog. Drittstaaten). Das Projekt soll Rahmenbedingungen etablieren, die zu einer besseren Bereitstellung von umfangreichen Informationen in Bezug auf sämtliche Rechte (Arbeitszeitgesetzt, Arbeitsschutz, etc.), die mit der auszuführenden Arbeit – im Empfängerland – verbunden sind. Dieses Projekt richtet sich ausschließlich an entsandte Arbeitnehmer im Bereich Pflege.

Ziele:

  1. Verbesserung der transnationalen Verwaltungszusammenarbeit zwischen den zuständigen nationalen Behörden und den Sozialpartnern (Gewerkschaften, Interessenverbänden etc.) in den Partnerländern, mit dem Ziel, die bestehende Rechtslage der Entsendungen zu erörtern. Die einzelnen Verfahren der Entsendung zu besprechen, Erfahrungen diesbezüglich auszutauschen und mögliche fehlende Anforderungen zu beschreiben.
  2. Sensibilisierung der Sozialpartner, Interessengruppen und Arbeitnehmer auf nationaler und EU-Ebene in Bezug auf die geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen für die Entsendung von Arbeitnehmern durch die Erarbeitung und Festlegung von gemeinsamen und transnationalen Maßnahmen der jeweiligen Sozialpartner.
  3. Praktische Unterstützung soll in Form einer Bereitstellung eines umfangreichen und benutzerfreundlichen Informationsprogramms (analog und digital) für Arbeitgeber, entsandte Arbeitnehmer, Gewerkschaften und andere Interessengruppen, die für die Durchführung der Entsendeverfahren verantwortlich sind, stattfinden. Für entsandte Arbeitnehmer und Leiharbeitnehmer des Gesundheits- / Pflegesektors sind einschlägige Informationen und Anleitungen herzustellen, um sie vor und nach ihrer Abreise auf den jeweiligen Arbeitsmarkt vorzubereiten und sie hierdurch über ihre Rechte im Empfängerland zu informieren und ihnen mögliche Anlaufstellen für weitere Aufklärung klar aufzuzeigen.

Geplantes Vorgehen und Umsetzung

Die Sozialpartner und die zuständigen nationalen Behörden einigten sich darauf, in einem ersten Schritt eine gemeinsame Grundlage zu erarbeiten. Anschließend soll auf dieser Grundlage besprochen werden welche Verbesserungen in Bezug auf die Überwachung der Durchsetzungsrichtlinie und der Richtlinie der Entsendung an sich daraus abgeleitet werden können. Anschließend soll erarbeitet werden, wie und in welchem Umfang ein besserer Informationsfluss an die entsandten Arbeitnehmer gewährleistet werden kann. Des Weiteren soll ermittelt werden, wie und in welchem Rahmen Meldungen zu Verstößen möglich sind und diese rechtlich verfolgt werden können. Auch die Frage in Bezug auf eine mögliche Benachteiligung von entsendeten Arbeitnehmern ist im Rahmen dieses Projekts von Bedeutung. Anschließend sollen die Ergebnisse innerhalb eines bewertenden Berichts festgehalten werden aus dem anschließend ein Positionspapier abzuleiten ist. Das Positionspapier ist den jeweiligen interessierten Parteien vorzulegen verbunden mit dem Hinweis einer notwendigen Umsetzung.

Rolle des VHBP

In erster Linie richteten sich die Projektinhalte an entsandte Fachpflegekräfte in Kliniken und sonstigen stationären Einrichtungen innerhalb der Staatengemeinschaft.

Die Bedeutung der Betreuung im häuslichen Umfeld (BihU) war dem Gremium bis zu unserer Aufklärung nicht bekannt. Es bestanden weder Kenntnisse zu den genutzten Strukturen noch war dem Gremium die gesellschaftliche Rolle dieser Betreuungsform bewusst. Als Vertreter des VHBP haben wir deutlich auf die unzureichenden Rahmenbedingungen innerhalb der Entsendung hingewiesen. Ebenfalls haben wir darauf aufmerksam gemacht, dass ca. 90% der in Deutschland tätigen Betreuungskräfte (aus Osteuropa) illegal dieser Tätigkeit nachgehen und somit über keinerlei Rechte in Bezug auf die Einhaltung von bestehenden Rechtsnormen verfügen.

Unser Anliegen als Vertreter des VHBP und der BihG ist es, innerhalb des CAREurope Projektes eine Empfehlung zur Anpassung der Entsenderichtlinie in Bezug auf eine reale Machbarkeit und unter Berücksichtigung der tatsächlichen Umstände im Ergebnisbericht festzuhalten und anschließend diese auch im Positionspapier politisch zu fordern. Ebenfalls möchten wir bewirken, dass im Rahmen der geplanten umfangreichen Aufklärungskampnagen, Maßnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit im Sektor BihG festgelegt und anschließend umgesetzt werden.

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