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Pflege zu Hause: Kosten, Pflegekasse und was Sie selbst zahlen

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Pflege zu Hause Kosten: Die monatlichen Gesamtkosten für eine 24-Stunden-Betreuung zu Hause liegen bei Pflegegrad 3 bei rund 3.000 €. Nach Abzug von Pflegekassenzuschuss, Entlastungsbudget und möglicher Steuerersparnis verbleiben als tatsächlicher Eigenanteil rund 1.773 €.

Wenn ein Angehöriger Unterstützung rund um die Uhr benötigt, stehen Familien vor einer drängenden Frage: Was kostet Pflege zu Hause, und was bleibt am Ende wirklich zu zahlen? Durch die Kombination mehrerer Leistungsbausteine aus der Pflegeversicherung lässt sich der tatsächliche Eigenanteil erheblich reduzieren. Die folgende Beispielrechnung zeigt, wie das konkret aussieht.

Was zahlt die Pflegekasse, und wofür müssen Sie selbst aufkommen?

  • Die Pflegekasse zahlt bei häuslicher Pflege entweder Pflegegeld (wenn Angehörige pflegen) oder Pflegesachleistungen (für zugelassene Pflegedienste).
  • Zusätzlich steht jedem Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 ein Entlastungsbetrag gemäß § 45b SGB XI zu.
  • Kosten für Unterkunft, Verpflegung und private Betreuung trägt die Pflegekasse nicht. Diese verbleiben als Eigenanteil.
  • Für eine 24-Stunden-Pflege zu Hause kann der Anteil der Pflegeversicherung bei Pflegegrad 3 bis zu 599 € monatlich betragen.

Pflegegeld und Pflegesachleistungen sind die zwei zentralen Leistungsformen der gesetzlichen Pflegeversicherung (SGB XI). Pflegegeld erhalten pflegebedürftige Personen, wenn Angehörige die Pflege übernehmen. Pflegesachleistungen fließen direkt an zugelassene Pflegedienste. Beide Formen können kombiniert werden.

Bei der 24-Stunden-Betreuung zu Hause kommt ein anteiliger Pflegeversicherungsbetrag von 599 € monatlich zum Ansatz. Das entspricht den dokumentierten Werten von Pflege zu Hause Küffel für Pflegegrad 3 (Stand Stand 01.07.2025).

Der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI, umgangssprachlich auch Entlastungsbudget genannt, kann für anerkannte Betreuungs- und Entlastungsleistungen eingesetzt werden. Nicht verbrauchte Beträge können auf das Folgejahr übertragen werden.

Pflegegeld und Pflegesachleistungen: Beträge nach Pflegegrad

Pflegesachleistungen, das ist der Fachbegriff für Leistungen, die die Pflegekasse direkt an anerkannte Pflegedienste oder Betreuungsagenturen zahlt. Sie unterscheiden sich vom Pflegegeld, das an die pflegebedürftige Person selbst ausgezahlt wird, wenn Angehörige die Pflege übernehmen. Die Höhe richtet sich nach dem Pflegegrad:

Erfahrungsgemäß nutzen viele Familien zunächst nur das Pflegegeld und lassen damit Kassenleistungen ungenutzt. Wer Pflegegeld und Sachleistungen kombiniert, kann den Kassenanteil an seinen tatsächlichen Betreuungsbedarf anpassen. Pflege zu Hause Küffel unterstützt Sie dabei, die passende Kombination zu beantragen.

Pflegegrad Pflegegeld (mtl.) Pflegesachleistungen (mtl.)
Pflegegrad 1 kein Anspruch Anspruch nur über Entlastungsbetrag
Pflegegrad 2 kein Anspruch2 796 €
Pflegegrad 3 599 € 1.497 €
Pflegegrad 4 800 € 1.859 €
Pflegegrad 5 990 € 2.299 €

Stand 01.07.2025 gemäß SGB XI. Pflegegrad 1 erhält kein Pflegegeld und keine Pflegesachleistungen, aber den Entlastungsbetrag.

Was sind Pflegesachleistungen?
Pflegesachleistungen sind Geldbeträge, die die Pflegekasse direkt für zugelassene Pflegeleistungen bereitstellt. Sie decken Grundpflege, Körperpflege und Betreuungsleistungen ab. Der Pflegebedürftige wählt einen anerkannten Pflegedienst; die Kasse zahlt direkt an diesen. Nicht verbrauchte Sachleistungsbeträge können nicht ausgezahlt werden. Ungenutzte Anteile verfallen am Monatsende.
Wie viel Pflegegeld bekommt man?
Das Pflegegeld richtet sich ausschließlich nach dem Pflegegrad. Bei Pflegegrad 3 sind es 599 € monatlich (Stand 01.07.2025). Pflegegeld wird steuerfrei ausgezahlt und muss nicht als Einkommen deklariert werden. Es ersetzt keine Sachleistungen, kann aber mit ihnen kombiniert werden. Wer keinen ambulanten Pflegedienst beauftragt, erhält das Pflegegeld vollständig.
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Kostenvergleich: Pflegeheim vs. 24-Stunden-Pflege zu Hause (Pflegegrad 3)

Das Wichtigste auf einen Blick:

  • Pflegeheim (Standard) bei Pflegegrad 3: Eigenanteil 3.431 € monatlich
  • 24-Stunden-Pflege zu Hause (Pflege zu HauseKüffel): Eigenanteil nach Refinanzierung 1.772,67 € monatlich
  • Monatliche Ersparnis gegenüber Heimunterbringung: 1.658,33 €
  • Alle Zahlen: Beispielrechnung Pflegegrad 3, Stand Stand 01.07.2025

Viele Familien nehmen an, ein Pflegeheim sei die günstigere Lösung. Die folgende Beispielrechnung zeigt das Gegenteil.

Der Unterschied ist deutlich: 1.658,33 € monatliche Ersparnis gegenüber dem Heimplatz, und Ihr Angehöriger bleibt in seiner vertrauten Umgebung, mit einer festen Betreuungsperson an seiner Seite. Pflege zu Hause Küffel kommuniziert seine Preise transparent und ohne versteckte Zusatzkosten. Ausgezeichnet als Testsieger von Stiftung Warentest (test 05/2017).

Nebenkosten sind in dieser Beispielrechnung nicht enthalten. Für eine individuelle Kalkulation stehen wir Ihnen gern im persönlichen Beratungsgespräch zur Seite.

Heimunterbringung: Durchschnittliche Kosten bei Pflegegrad 3

Pflegegrad 3
Durchschnittliche Kosten bei Heimunterbringung
Kosten für Heimunterbringung „Standard“ 4.500 €
Taschengeld mtl. für den privaten Bedarf 250 €
Gesamtkosten mtl. 4.750 €
Durch die Pflegeversicherung werden bei Pflegegrad 3 getragen: -1.319 €
Verbleibender Eigenanteil 3.431 €

Stand 01.07.2025

24-Stunden-Pflege zu Hause: Kosten und Refinanzierung bei Pflegegrad 3

Pflegegrad 3
Durchschnittliche Kosten der 24 Stunden Pflege
Betreuungskraft mit geringen Deutschkenntnissen 2.600 €
Haushaltspauschale 400 €
Gesamtkosten mtl. 3.000 €
Refinanzierung  
Anteiliges Entlastungsbudget -295 €
Anteil Pflegeversicherung -599 €
mögliche Steuererleichterung -333,33 €
Verbleibender Eigenanteil 1.772,67 €

Eigenanteil senken: Entlastungsbetrag und Steuerersparnis

Der tatsächliche Eigenanteil für die Pflege zu Hause ergibt sich erst, wenn alle verfügbaren Leistungsbausteine zusammenwirken. Wer nur einzelne Posten nutzt, zahlt mehr als nötig.

  • Entlastungsbudget (§ 45b SGB XI): Nicht verbrauchte Beträge können ins Folgejahr übertragen werden. In der Beispielrechnung fließen anteilig -295 € monatlich in die Refinanzierung.
  • Pflegeversicherungsanteil: Bei Pflegegrad 3 werden 599 € monatlich angerechnet.
  • Steuerersparnis (§ 35a EStG): Für haushaltsnahe Pflege- und Betreuungsleistungen sind bis zu 4.000 € jährlich als Steuererstattung möglich. Das entspricht 333,33 € monatlich. Ihr Steuerberater klärt die individuellen Voraussetzungen.

Die Verhinderungspflege ist ein weiterer Baustein. Wenn Sie als pflegende Angehörige eine Auszeit planen, übernimmt Pflege zu Hause Küffel die Betreuung für diesen Zeitraum. Das Pflegegeld wird dabei hälftig weiterausgezahlt.

Hinweis: Pflegegeld aus der Pflegeversicherung (SGB XI) wird bei der Grundsicherung im Alter (SGB XII) zwar angegeben, mindert den Grundsicherungsanspruch aber in der Regel nicht.

Pflege/Betreuung
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Grenzen und praktische Hinweise zur häuslichen Pflege

Die 24-Stunden-Betreuung zu Hause ist für viele Familien die passende Lösung. Sie ist es aber nicht in jeder Situation. Wer sehr eng wohnt oder medizinisch hochkomplexe Pflege benötigt, sollte das im Beratungsgespräch offen ansprechen.

Ein ambulanter Pflegedienst übernimmt, anders als eine Betreuungskraft, ausschließlich zeitlich begrenzte Pflegeeinsätze: Körperpflege, Medikamentengabe oder Verbandswechsel. Eine Betreuungskraft, die im Haushalt lebt, ist rund um die Uhr anwesend und unterstützt auch im Alltag, beim Haushalt und bei der Gesellschaft. Sie ersetzt jedoch keinen Arzt und keine medizinische Behandlungspflege.

Wichtig für Ihre Planung:

  • Betreuungskräfte aus Osteuropa arbeiten bei Pflege zu Hause Küffel nach deutschem Mindestlohngesetz, mit A1-Bescheinigung und sozialversicherungsrechtlich korrekt, das schützt Sie vor Haftungsrisiken.
  • Fällt eine Betreuungskraft aus, organisiert Pflege zu Hause Küffel über 24/7-Notfallhilfe schnellen Ersatz.
  • Medizinische Leistungen wie Injektionen oder Wundversorgung übernimmt weiterhin ein zugelassener Pflegedienst oder ein Arzt.

Die Kosten für evtl. Nebenkosten, Medikamente und Arztbesuche sind in der Beispielrechnung nicht enthalten. Wie hoch diese in Ihrer Situation ausfallen, besprechen Sie am besten im persönlichen Erstgespräch.

Lassen Sie sich kostenlos und unverbindlich telefonisch unter 040 / 280 085 40 beraten – oder nehmen Sie sich eine Minute Zeit und füllen Sie gleich hier unsere Kurzanfrage aus. 

*Bis zu 4.000 € jährlich (333,33 € mtl.) Steuererstattung für Pflege- und Betreuungsleistungen möglich. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.

Bitte beachten Sie, dass Kosten für evtl. Nebenkosten in diesem Beispiel nicht berücksichtigt wurden. 

Gerne vermitteln wir Ihnen auch Betreuerinnen für einen von vornherein begrenzten Zeitraum. Sie planen als ehrenamtliche Pflegeperson eine Auszeit oder einen Urlaub und möchten die Leistungen der Verhinderungspflege in Anspruch nehmen? In dieser Zeit sind wir Ihr kompetenter Partner. Mit einer 24-Stunden-Pflege zu Hause muss Ihr Angehöriger während Ihrer Abwesenheit nicht auf seine gewohnte Umgebung verzichten.