Außerklinische Intensivpflege
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Außerklinische IntensivpflegeAußerklinische Intensivpflege

Außerklinische intensivpflege: Mit einem Intensivpflegedienst die Versorgung im eigenen Zuhause sichern

Die Nachricht, dass ein geliebter Mensch auf kontinuierliche medizinische Unterstützung und hochspezialisierte Intensivpflege angewiesen ist, verändert das Leben einer Familie von Grund auf. In dieser emotionalen Ausnahmesituation stehen Angehörige oft vor einem scheinbar unüberwindbaren Berg aus bürokratischen und organisatorischen Fragen. Die größte Sorge betrifft dabei meist die Zukunft: Kann der betroffene Mensch trotz des intensivmedizinischen Betreuungsbedarfs in seiner vertrauten Umgebung verbleiben, oder ist ein Umzug in eine stationäre Einrichtung unvermeidbar?

Als erfahrener Experte für die Betreuung im häuslichen Umfeld möchte Pflege zu Hause Küffel betroffenen Angehörigen in dieser herausfordernden Phase partnerschaftlich zur Seite stehen. Um Ihnen in dieser Situation Klarheit und Orientierung zu bieten, haben wir die wesentlichen medizinischen, rechtlichen und organisatorischen Fakten rund um diese anspruchsvolle Versorgungsform für Sie verständlich aufbereitet.

Eine freundliche Pflegerin hilft einer älteren Frau im Rollstuhl

Das Wichtigste zur ambulanten Intensivpflege in Kürze

  • Medizinische Notwendigkeit: Die außerklinische Intensivpflege sichert die kontinuierliche Kontrolle und Überwachung der vitalen Funktionen von schwerstkranken Menschen außerhalb der Klinik.
  • Finanzielle Absicherung: Die medizinische Behandlungspflege wird fast vollständig von der gesetzlichen Krankenkasse getragen. Bei der häuslichen Versorgung wird von der Pflegekasse meist der Pflegegrad 4 oder 5 bewilligt.
  • Klare Aufgabenteilung: Eine Alltagsbetreuungskraft (die sogenannte 24-Stunden-Pflege) darf rechtlich und fachlich keine medizinischen Verrichtungen wie das Absaugen oder die Bedienung von Beatmungsgeräten übernehmen.
  • Das Kombinationsmodell: Ein gängiger und entlastender Weg für das eigene Zuhause ist das Hand-in-Hand-Modell: Der spezialisierte Pflegedienst sorgt für die medizinische Sicherheit, während eine Betreuungskraft den Haushalt führt und liebevolle Nähe spendet.
Außerklinische Intensivpflege

Was ist Bold--außerklinische Intensivpflege? Definition und klinisch-medizinischer Rahmen

Nach der Erstversorgung und Stabilisierung auf einer Intensivstation verbleibt bei vielen Patienten trotz überstandener Akutphase ein hoher medizinischer Überwachungsbedarf. An dieser Stelle setzt die außerklinische Intensivpflege an: Sie sichert die hochspezialisierte Versorgung außerhalb eines Krankenhauses – sei es im häuslichen Umfeld, in Wohngemeinschaften oder in Pflegeheimen.

Im Unterschied zur klassischen Krankenpflege, die primär bei alltäglichen Verrichtungen unterstützt, zeichnet sich diese anspruchsvolle Pflegeform durch folgende Merkmale aus:

  • Lückenlose Überwachung: Die kontinuierliche Kontrolle der vitalen Funktionen steht im Mittelpunkt, um Verschlechterungen oder lebensbedrohliche Krisen sofort abzuwenden.
  • Ständige Interventionsbereitschaft: Qualifizierte Fachkräfte müssen jederzeit vor Ort sein, um bei akuten Komplikationen unverzüglich medizinisch eingreifen zu können.
  • Einsatz von Medizintechnik: Die professionelle Bedienung und Überwachung von lebenserhaltenden Apparaten wie Beatmungsgeräten gehört zum täglichen Standard im häuslichen Umfeld.
  • Therapeutische Zielsetzung: Neben der reinen Stabilisierung wird eine kontinuierliche Förderung des Patienten angestrebt, um im Idealfall eine schrittweise Entwöhnung von lebenserhaltenden Systemen zu erreichen.

Das übergeordnete Ziel der Intensivmedizin im ambulanten Sektor liegt darin, potenziell lebensbedrohliche Krisen frühzeitig zu erkennen, abzuwenden und den Betroffenen ein weitgehend selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen.

Abgrenzung zur Palliativversorgung (SAPV)

Für medizinische Laien verschwimmen oft die Grenzen zur Spezialisierten Ambulanten Palliativversorgung (SAPV). Während die Intensivpflege oft über Jahre hinweg auf die langfristige Lebenserhaltung, Stabilisierung und mögliche Rehabilitation (wie die Beatmungsentwöhnung) abzielt, fokussiert sich die Palliativpflege ausschließlich auf die Linderung von Symptomen und Schmerzen in der unmittelbaren, letzten Lebensphase.

Erfolgreich abgeschlossen
Außerklinische Intensivpflege

Wann wird ein Intensivpflege-Dienst für Patienten notwendig?

Die Notwendigkeit, einen solchen spezialisierten Dienst hinzuzuziehen, orientiert sich an strengen Kriterien. Ein Anspruch besteht immer dann, wenn die Vitalwerte des Patienten so instabil sind, dass jede unvorhersehbare Verschlechterung ein sofortiges Handeln erfordert. In der täglichen Praxis lässt sich dieser akute Bedarf an ganz konkreten medizinischen Indikationen festmachen:
  • Neurologische Ausfälle: Fortschreitende Muskelerkrankungen wie die Amyotrophe Lateralsklerose (ALS), fortgeschrittene Multiple Sklerose oder Muskeldystrophien, welche die Atem- und Schluckmuskulatur stark beeinträchtigen.
  • Lungen- und Atemwegserkrankungen: Patientengruppen mit einer weit fortgeschrittenen chronisch obstruktiven Lungenerkrankung (COPD), die eine dauerhafte Beatmung oder eine kontinuierliche Sauerstoffzufuhr benötigen.
  • Zerebrale Schädigungen: Patientinnen und Patienten im Wachkoma (apallisches Syndrom) nach einem schweren Schädel-Hirn-Trauma oder einem hypoxischen Hirnschaden.

Außerklinische Intensivpflege
  • Hohe Querschnittslähmung: Eine Tetraplegie im oberen Halswirbelbereich geht häufig mit einer Lähmung der Atemmuskulatur einher, was eine dauerhafte, maschinelle Unterstützung der Atmung erforderlich macht.
  • Schwerste Formen von Epilepsie: Wenn unkontrollierbare Krampfanfälle (ein sogenannter Status Epilepticus) drohen, ist eine kontinuierliche Überwachung der Vitalwerte lebensnotwendig, um im Notfall sofort krampflösende Medikamente verabreichen zu können.
  • Fortgeschrittene onkologische Erkrankungen: Schwerste Krebserkrankungen in der Finalphase, bei denen eine ständige Überwachung der lebenserhaltenden Körperfunktionen und eine komplexe Schmerztherapie notwendig sind.
  • Pädiatrische Versorgung: Die Kinderintensivpflege erfordert hochspezifisch geschultes Personal, um frühgeborene Säuglinge oder schwerstkranke Kinder mit angeborenen Fehlbildungen medizinisch sicher zu begleiten.

In all diesen anspruchsvollen Fällen ist eine kontinuierliche klinische Überwachung unverzichtbar, um die Sicherheit des Betroffenen im Alltag zu garantieren.

Außerklinische Intensivpflege

Die Versorgungsformen: Pflegeheim, Wohngemeinschaft oder Intensivpflege zuhause

Sobald feststeht, dass die Entlassung aus dem Trakt des Krankenhauses bevorsteht, müssen Familien entscheiden, welches Wohnumfeld für die zukünftige Versorgung am besten geeignet ist. In Deutschland haben sich im Wesentlichen drei Hauptversorgungsformen etabliert, die jeweils unterschiedliche Schwerpunkte setzen.

Ihr gutes Recht: Das Wunsch- und Wahlrecht

Gesetzlich ist klar geregelt, dass Krankenkassen und Pflegekassen den berechtigten Wünschen der Versicherten entsprechen müssen (§ 8 SGB XI sowie § 33 SGB I). Wenn Sie sich für die Pflege im eigenen Zuhause entscheiden, müssen die Kassen diesem Wunsch stattgeben, solange die medizinische und pflegerische Versorgungssicherheit in den eigenen vier Wänden lückenlos gewährleistet werden kann. Sie haben das Recht, den Ort der Pflege und den Dienstleister selbst zu bestimmen.

Die stationäre Pflegeeinrichtung (Pflegeheim)

Ein spezialisiertes Pflegeheim, das auf die Versorgung intensivpflichtiger Menschen ausgerichtet ist, bietet eine vollstationäre Betreuung in einem kontrollierten, medizinisch optimierten Umfeld. Diese Option wird häufig dann gewählt, wenn eine Versorgung in den eigenen vier Wänden aus baulichen, familiären oder gesundheitlichen Gründen nicht realisiert werden kann.

Typische Merkmale dieses Modells sind:

  • Professionelle Dauerpräsenz: Pflegerisches und medizinisches Fachpersonal ist ohne Unterbrechung direkt auf der Station verfügbar und einsatzbereit.
  • Familiäre Entlastung: Die Angehörigen geben die gesamte pflegerische und organisatorische Verantwortung an die Einrichtung ab und gewinnen dadurch emotionale Entlastung.
  • Optimale Infrastruktur: Die Zimmer und Gemeinschaftsflächen sind von vornherein barrierefrei und perfekt auf die Nutzung schwerer Medizintechnik ausgelegt.

Die ambulant betreute Wohngemeinschaft

Eine zeitgemäße Alternative stellt das Leben in einer betreuten Wohngemeinschaft dar. In einer solchen Intensiv-WG leben mehrere intensivpflichtige Personen in einem familiären Rahmen zusammen. Jede Person bewohnt ein privates Zimmer, während die großzügigen Wohn- und Küchenbereiche gemeinsam genutzt werden.

Vorteile dieses gemeinschaftlichen Modells sind:

  • Soziale Einbindung: Das gemeinschaftliche Miteinander reduziert die Isolation, die bei einer reinen Heimunterbringung oder in der häuslichen Abgeschiedenheit entstehen kann.
  • Gemeinsame Ressourcen: Ein ambulanter Pflegedienst stellt eine kontinuierliche Präsenz in der Wohngemeinschaft sicher, wodurch die Kosten für die nächtliche Überwachung geteilt werden.
  • Aktive Mitbestimmung: Die Bewohner oder ihre gesetzlichen Vertreter behalten ein hohes Mitbestimmungsrecht bei der Alltagsgestaltung und der Auswahl der Dienstleister.

Die häusliche Intensivpflege

Die Intensivpflege zuhause gilt für viele Betroffene als die emotional wertvollste Versorgungsform. Sie ermöglicht es dem Patienten, in der vertrauten Umgebung zu verbleiben. Diese Versorgungsform bietet ein Maximum an Privatsphäre, erfordert jedoch eine exzellente Vorbereitung und Logistik.

Wichtige Voraussetzungen für die Versorgung im eigenen Zuhause sind:

  • Räumliche Anpassung: Es muss genügend Platz für das Pflegebett und lebenserhaltende Geräte vorhanden sein. Auch eine stabile Stromversorgung und die Einhaltung hygienischer Standards sind zwingend.
  • Präsenz von Fachkräften: Ein spezialisierter Pflegedienst stellt die medizinische Behandlungspflege sicher. Familien müssen sich darauf einstellen, dass täglich wechselnde Pflegekräfte im Haus präsent sind.
  • Ergänzende Betreuungskonzepte: Um eine echte Rund-um-die-Uhr-Versorgung im Alltag abzurunden, wird dieses Modell häufig mit einer häuslichen Betreuungskraft kombiniert, die sich um den Haushalt und die Alltagsbegleitung kümmert.

Die Versorgungsformen in der direkten Übersicht

Versorgungsform Vorteile Herausforderungen Eignung
Pflegeheim Maximale medizinische Sicherheit, vollständige Entlastung der Angehörigen, spezialisierte Infrastruktur. Fester klinischer Tagesablauf, eingeschränkte Privatsphäre, Anpassung an feste Besuchszeiten. Für Patienten ohne stabiles familiäres Versorgungsnetz oder bei ungeeignetem Wohnraum.
Wohngemeinschaft Familiäres Miteinander, geteilte Kosten durch gemeinsame Nachtwache, Erhalt der Selbstbestimmung. Kompromissbereitschaft im Zusammenleben, Entscheidungen müssen oft im Kollektiv getroffen werden. Für Menschen, die soziale Kontakte schätzen und eine Kostenbeteiligung anstreben.
Intensivpflege zuhause Höchste Privatsphäre, gewohntes Umfeld, komplett individuelle Alltagsgestaltung. Hoher organisatorischer Aufwand, ständige Präsenz des Pflegeteams im Haus, räumliche Umbaumaßnahmen. Für Patienten mit starkem familiären Rückhalt und ausreichendem Platzangebot.

Ein lächelnder Mann und eine lächelnde Frau mittleren Alters halten zu Hause gemeinsam Dokumente in der Hand.

Gesetzlicher Rahmen und die Rolle des Medizinischen Dienstes

Die gesetzlichen Grundlagen für die Erbringung und Finanzierung der außerklinischen Intensivpflege sind fest im SGB V (Sozialgesetzbuch Fünftes Buch) verankert. Insbesondere § 37c SGB V regelt den gesetzlichen Anspruch auf medizinische Behandlungspflege bei Versicherten mit einem besonders hohen Bedarf an medizinischer Betreuung.

Das GKV-IPReG und der dreistufige Genehmigungsprozess

Mit dem Inkrafttreten des Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetzes (GKV-IPReG) wurden die Qualitätsstandards für diesen sensiblen Bereich nochmals deutlich verschärft. Das Gesetz zielt darauf ab, die Pflegequalität im außerklinischen Bereich nachhaltig zu sichern und Fehlentwicklungen konsequent zu verhindern. Die Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) definieren dabei präzise, welche qualitativen und personellen Voraussetzungen für eine Genehmigung erfüllt sein müssen.

Der Genehmigungsprozess vollzieht sich in der Praxis in drei wesentlichen Phasen:

  • Spezialisierte ärztliche Verordnung: Die Verordnung darf nur durch hierfür besonders qualifizierte Fachärzte (wie beispielsweise Pneumologen oder Anästhesisten) ausgestellt werden.
  • Begutachtung vor Ort: Vertreter des zuständigen Dienstes prüfen direkt am künftigen Versorgungsort, ob die räumlichen und personellen Bedingungen für eine sichere Betreuung gegeben sind.
  • Entscheidung der Krankenkasse: Auf Basis des erstellten Gutachtens entscheidet die Krankenkasse über die endgültige Bewilligung der Kostenübernahme.

Die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst und der Fokus auf Entwöhnung

Eine entscheidende Rolle in diesem gesamten Ablauf nimmt die Begutachtung durch Gutachter des Medizinischen Dienstes ein. Die Prüfer bewerten die Gesamtsituation direkt vor Ort, also beispielsweise in der eigenen Wohnung des Patienten. Bei diesen regelmäßigen, meist jährlichen Visiten steht jedoch nicht nur die Kontrolle des Wohnraums im Vordergrund.

Ein wesentlicher und gesetzlich geforderter Fokus liegt auf folgenden Kernbereichen:

  • Therapeutisches Potenzial: Es wird detailliert geprüft, ob beim betroffenen Patienten ein medizinisches Potenzial für eine Entwöhnung (das sogenannte Weaning) von der Beatmung vorliegt.
  • Möglichkeit der Dekanülierung: Die Gutachter klären, ob unter engmaschiger therapeutischer Begleitung mittelfristig die Entfernung der Luftröhrenkanüle angestrebt werden kann.
  • Optimierung des Behandlungsplans: Es wird ermittelt, ob alle therapeutischen und pflegerischen Maßnahmen so ineinandergreifen, dass eine kontinuierliche Verbesserung des Gesundheitszustandes gefördert wird.

Auf diese Weise soll garantiert werden, dass alle pflegerischen Maßnahmen stets die bestmögliche Rehabilitation und den Erhalt der Selbstständigkeit des Patienten im Blick behalten.

Finanzen
Eine Frau mittleren Alters sitz am Laptop und macht sich Notizen
Kosten für die außerklinische Intensivpflege: Wer trägt die finanzielle Last?
Die Kosten für die außerklinische Intensivpflege sind aufgrund des enormen personellen Aufwands und der benötigten Medizintechnik sehr hoch. Da es sich hierbei jedoch um eine verordnete medizinische Notwendigkeit handelt, sind die finanziellen Belastungen für die betroffenen Familien gesetzlich klar geregelt und weitgehend abgefedert.
Kostenträger Zuständigkeitsbereich Gesetzliche Grundlage
Krankenkasse Übernimmt die Kosten für die medizinische Behandlungspflege sowie die notwendigen medizinischen Geräte und Verbrauchsmaterialien. § 37c SGB V
Pflegekasse Trägt die Kosten für die Grundpflege und die soziale Betreuung, gedeckelt nach dem jeweiligen Pflegegrad des Versicherten. SGB XI

Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt nach erfolgter Genehmigung den weitaus größten Teil der anfallenden Kosten. Für die Versicherten fallen in der Regel lediglich die gesetzlich vorgeschriebenen Zuzahlungen an, sofern nicht bereits eine offizielle Befreiung von den Zuzahlungen vorliegt.

Pflegegrade und finanzielle Unterstützung im eigenen Zuhause

Aufgrund der schwerst beeinträchtigten Selbstständigkeit werden intensivpflegebedürftige Menschen fast ausnahmslos in die Pflegegrade 4 oder 5 eingestuft. Dies sichert Ihnen wertvolle Planungssicherheit, da Ihnen damit die maximalen Budgets der Pflegekasse (wie Pflegegeld oder Sachleistungen) zur Verfügung stehen.

Sollte der Patient zu Hause gepflegt werden, stehen Ihnen über die medizinische Versorgung hinaus weitere Hilfen der Pflegekasse zu. Dazu gehören beispielsweise der monatliche Entlastungsbetrag für zusätzliche Betreuungsangebote sowie finanzielle Zuschüsse für notwendige Pflegehilfsmittel, die den anspruchsvollen Pflegealltag vor Ort spürbar erleichtern.

Außerklinische Intensivpflege

Intensivpflegedienst & sog. 24 Stunden Pflege: Zwei Modelle für die Intensivpflege zuhause

Wenn Familien eine umfassende Unterstützung im eigenen Zuhause organisieren müssen, fallen in der Praxis häufig verschiedene Begrifflichkeiten durcheinander. Besonders die ambulante Intensivpflege und die sogenannte „24-Stunden-Pflege“ werden oft fälschlicherweise gleichgesetzt. Beide Modelle bieten zwar eine Form der kontinuierlichen Präsenz direkt in der vertrauten häuslichen Umgebung, basieren jedoch auf vollkommen unterschiedlichen rechtlichen, medizinischen und personellen Rahmenbedingungen.

Was leistet die außerklinische Intensivpflege (1:1-Pflege)?

Dieses spezialisierte Versorgungsmodell ist rein medizinisch ausgerichtet. Es stellt sicher, dass der instabile Gesundheitszustand eines Patienten kontinuierlich fachlich überwacht wird, um lebensbedrohliche Krisen sofort abzuwenden.

Die tragenden Säulen dieses Modells sind:

  • Kontinuierliche Fachaufsicht: Die Versorgung erfolgt durch dreijährig examinierte Pflegefachkräfte, die in der Regel über eine spezifische Weiterbildung für intensivmedizinische Belange verfügen.
  • Sicherung der Behandlungspflege: Im Fokus steht die präzise Ausführung ärztlicher Verordnungen, wie die Beatmungsüberwachung, das Medikamentenmanagement oder die Tracheostomapflege.
  • Einsatz als 1:1-Betreuung: Die Fachkraft ist während ihrer Dienstzeit ausschließlich für diesen einen Patienten zuständig, um bei Notfällen ohne Verzögerung intervenieren zu können.

Was leistet die sogenannte 24-Stunden-Pflege (Betreuung in häuslicher Gemeinschaft)?

Bei diesem weit verbreiteten Modell zieht eine Betreuungskraft – meist aus Osteuropa – mit in den Haushalt des Betroffenen ein. Der Begriff der „24-Stunden-Pflege“ ist dabei umgangssprachlich geprägt, bildet die rechtliche Realität jedoch nicht ganz exakt ab.

Die tatsächlichen Leistungen umfassen:

  • Unterstützung im Alltag: Die Aufgaben liegen primär in der Haushaltsführung (Kochen, Reinigen, Einkaufen), der Grundpflege sowie der sozialen Begleitung und Aktivierung des Pflegebedürftigen.
  • Präsenz und Sicherheit: Durch das Wohnen im selben Haus entsteht für den Betroffenen ein hohes Gefühl der Sicherheit, da im Alltag immer ein Ansprechpartner im eigenen Zuhause greifbar ist.

Wichtige rechtliche Hinweise

Der Begriff der „24-Stunden-Pflege“ ist irreführend, da rechtlich und physisch keinesfalls eine Betreuung rund um die Uhr durch eine einzelne Person stattfinden darf. Alltagsbetreuungskräfte unterliegen dem Arbeitszeitgesetz, haben Anspruch auf geregelte Freizeit sowie tägliche Ruhezeiten und leisten keine aktive Nachtwache. 

Zudem ist eine medizinische Überwachung durch Alltagsbetreuungskräfte strikt ausgeschlossen, sie dürfen die professionelle medizinische Behandlungspflege weder ersetzen noch eigenständig durchführen.

Wie sich die beiden Modelle im Alltag ergänzen

In vielen anspruchsvollen Pflegesituationen ist die Entscheidung für ein Modell kein starres Entweder-oder. Vielmehr zeigt die Praxis, dass die Kombination aus beiden Versorgungsformen für alle Beteiligten die stabilste und menschlichste Lösung ist. 
Für wen? Lebensbereich Konkreter Vorteil im Alltag
Betroffene Wohnumfeld Geborgenheit im eigenen Zuhause: Ihr Angehöriger kann trotz der schweren Krankheit in seinen eigenen vier Wänden bleiben.
Alltagsbegleitung Sicherheit und Nähe: Die medizinischen Risiken sind fachlich abgesichert, während im Alltag immer jemand zum Zuhören da ist.
Lebensqualität Eigener Lebensrhythmus: Der Tagesablauf richtet sich ganz nach den persönlichen Gewohnheiten, nicht nach den festen Plänen eines Heims.
Angehörige Psychische Entlastung Sorgen abgeben: Die ständige Angst vor medizinischen Notfällen schwindet, da erfahrene Profis die medizinische Überwachung übernehmen.
Zeitliche Entlastung Praktische Hilfe: Alltägliche Aufgaben wie Kochen, Einkaufen und Putzen werden Ihnen komplett abgenommen.
Beziehungsqualität Wieder Familie sein: Sie müssen nicht mehr als Pflegekraft funktionieren, sondern genießen wieder wertvolle gemeinsame Zeit.

Ehrliche Fragen zur Wahrung der Privatsphäre

Eine kontinuierliche Intensivpflege bedeutet, dass rund um die Uhr fremde Pflegekräfte im Dreischichtsystem in Ihrem Haus ein- und ausgehen. Prüfen Sie im Vorfeld ehrlich für sich als Familie, ob Sie mit diesem dauerhaften Verlust der vertrauten Intimität gut umgehen können. Die Kombination mit einer festen häuslichen Betreuungskraft wird von vielen Familien als stabilisierend empfunden, da sie als konstante Bezugsperson Ruhe und familiäre Normalität in den Alltag bringt.

Außerklinische Intensivpflege

Die klare Grenze: Was darf eine Betreuungskraft leisten – und was nicht?

Die saubere Abgrenzung der Kompetenzen ist für Familien von überragender Bedeutung. Wird eine Betreuungskraft ohne medizinische Ausbildung mit hochkomplexen medizinischen Aufgaben betraut, drohen nicht nur gesundheitliche Gefahren für den Patienten, sondern auch erhebliche haftungsrechtliche Konsequenzen für die Angehörigen.

Aufgaben im Rahmen der Alltagsbetreuung (SGB XI)

Eine Betreuungskraft in häuslicher Gemeinschaft erbringt wichtige Versorgungsleistungen, die im Rahmen der sozialen Pflegeversicherung über die Pflegekasse (SGB XI) gefördert oder abgerechnet werden können.

Hierzu zählen im Wesentlichen:

  • Grundpflegerische Unterstützung: Hilfe bei der täglichen Körperpflege (Waschen, Duschen, Kämmen), beim Aufstehen und Zubettgehen sowie bei der Nahrungsaufnahme.
  • Hauswirtschaftliche Versorgung: Die Erledigung von Einkäufen, das Zubereiten von Mahlzeiten, das Waschen der Wäsche und das Sauberhalten des Wohnumfeldes.
  • Aktivierung und Begleitung: Die Begleitung zu Arztterminen, gemeinsame Spaziergänge, das Gestalten des Tagesablaufs und die Bereitstellung von menschlicher Nähe und Ansprache.

Warum medizinische Behandlungspflege (SGB V) ausschließlich Fachkräften vorbehalten ist

Die medizinische Behandlungspflege ist im SGB V verankert und darf ausnahmslos nur von qualifiziertem Fachpersonal durchgeführt werden. Bei intensivpflichtigen Patienten besteht jederzeit das Risiko plötzlicher, lebensbedrohlicher Notfälle. Ein klassisches Beispiel ist die plötzliche Verlegung der Atemwege durch Sekret, was innerhalb von Minuten zum Ersticken führen kann.

Typische No-Gos für Betreuungskräfte

Um die Sicherheit des Patienten und den rechtlichen Schutz aller Beteiligten zu gewährleisten, dürfen folgende medizinische Aufgaben niemals von einer Alltagsbetreuungskraft, sondern nur durch eine Pflegefachkraft durchgeführt werden:

  • Endotracheales Absaugen von Sekret aus den Atemwegen.
  • Verabreichung von Sondennahrung über eine PEG-Sonde (enterale Ernährung) oder die Pflege intravenöser Portsysteme (parenterale Ernährung).
  • Professionelles Wundmanagement (z. B. die Behandlung eines ausgeprägten Dekubitus bei bettlägerigen Patienten).
  • Steuerung und Durchführung einer komplexen Schmerz- und Infusionstherapie.
  • Verabreichen von Injektionen oder das Legen von Infusionen im Alltag.
  • Bedienung und eigenständige Verstellung von Beatmungsgeräten, Absauggeräten oder Perfusoren.
  • Eigenständige Dosierung, Zusammenstellung oder Verabreichung von verschreibungspflichtigen Medikamenten.
  • Versorgung von tiefen, chirurgischen Wunden oder die Pflege eines frischen Tracheostomas.

Wie Sie die außerklinische Versorgung Schritt für Schritt organisieren

Bei der Organisation einer so anspruchsvollen Versorgung sollten Sie strukturiert vorgehen. Da jede außerklinische Pflegesituation sehr individuell ist, gibt es kein Schema F – es erfordert immer eine maßgeschneiderte Lösung für Ihre Familie.

Die folgenden vier Punkte helfen Ihnen, den Überblick zu behalten:

Hilfsmittel klären

Medizinischen Bedarf und Hilfsmittel klären:

Besprechen Sie mit den behandelnden Klinikärzten die genauen Anforderungen. Liegt eine ärztliche Verordnung vor? Muss der Patient beatmet werden? Zudem müssen lebenswichtige Medizintechnik-Systeme zwingend vor der Ankunft des Patienten im Haus installiert sein.

Praxis-Tipp zur Verordnung & Medizintechnik

Achten Sie unbedingt darauf, dass die Erstverordnung auf dem dafür vorgesehenen Spezialformular Muster 62B ausgestellt wird (nicht auf dem regulären Muster 12 für die normale Behandlungspflege). Stellen Sie zudem sicher, dass der medizinische Geräte-Versorger (Homecare-Partner) alle Geräte wie Beatmungsgeräte oder Absaugsysteme am Tag vor der Entlassung liefert, aufbaut und das Pflegeteam vor Ort einweist.

Kostenübernahme

Kostenübernahme sichern:

Klären Sie mit der zuständigen Krankenkasse die Kostenübernahme für die verordneten Versorgungsleistungen ab. Reichen Sie die ärztliche Verordnung so schnell wie möglich ein, um Verzögerungen bei der Genehmigung zu vermeiden.

Praxis-Tipp zur Kostenklärung

Die Bearbeitung bei den Krankenkassen kann regulär mehrere Wochen dauern. Fordern Sie deshalb über das Entlassmanagement der Klinik eine sogenannte vorläufige Kostenzusage (Eilverordnung) an. Nur mit dieser schriftlichen Zusage darf der Pflegedienst am Entlassungstag die Arbeit aufnehmen, während das detaillierte Prüfverfahren im Hintergrund läuft. Lassen Sie sich diese Zusage immer vor dem Entlassungstag schriftlich aushändigen.

Pflegebedarf ermitteln

Pflegebedarf ermitteln:

Lassen Sie prüfen, wie hoch der tägliche Hilfebedarf im Bereich der Grundpflege und Haushaltsführung ist, um den passenden Pflegegrad bei der Pflegekasse zu beantragen. Erste Ansprechpartner für diese Einschätzung sind die Pflegeberater der regionalen Pflegestützpunkte, der Sozialdienst des Krankenhauses oder die Pflegedienstleitung des beauftragten Pflegedienstes.

Praxis-Tipp zur Pflegegrad-Einstufung

Warten Sie mit dem Antrag auf Pflegegrad-Einstufung nicht bis zur tatsächlichen Entlassung. Der Sozialdienst der Klinik kann ein beschleunigtes Verfahren (die sogenannte Schnittstellenbegutachtung) in die Wege leiten. Die Pflegekasse ist dann gesetzlich verpflichtet, innerhalb von einer Woche eine vorläufige Einstufung vorzunehmen, damit die Finanzierung ab dem ersten Tag zu Hause gesichert ist.

Wohnraum anpassen:

Netzwerk aufbauen und Wohnraum anpassen:

Ein stabiles Umfeld zu Hause besteht meist aus dem Pflegedienst, den behandelnden Therapeuten (Physiotherapie, Logopädie) und einer häuslichen Betreuungskraft. Zudem muss der Wohnraum physisch auf die neue Situation vorbereitet werden.

Praxis-Tipp zu Wohnraum & Kooperation

Der Raum für das Pflegebett muss barrierefrei zugänglich sein, ausreichend Platz für Notfallinterventionen bieten und über für Medizintechnik geeignete, abgesicherte Stromkreise verfügen. Bringen Sie alle Beteiligten noch vor der Entlassung durch ein organisiertes Überleitungsgespräch in der Klinik zusammen. Etablieren Sie zudem im Haus ein zentrales Kommunikationsbuch, damit Therapeuten, Pflegedienst und die Alltagsbetreuung Hand in Hand arbeiten können.

Pflege/Betreuung
Pflegerin hilft alter Frau mit Kruecke beim Aufstehen

Ein behütetes Leben im eigenen Zuhause trotz schwerster Erkrankung

Die Intensivpflege sichert das Überleben – doch für ein wirklich lebenswertes Leben im eigenen Zuhause braucht es im Alltag weit mehr als medizinische Überwachung. Damit aus den eigenen vier Wänden kein steriles Krankenzimmer wird, sind menschliche Nähe, ein strukturierter Alltag und ein gepflegter Haushalt unverzichtbar.

Hier stehen wir Ihnen als erfahrener Partner im Bereich außerklinischer Betreuungskonzepte zur Seite. Seit über 15 Jahren vermittelt Pflege zu Hause Küffel qualifizierte Betreuungskräfte aus Osteuropa für die Betreuung in häuslicher Gemeinschaft (die sogenannte 24-Stunden-Pflege). Wenn bei Ihrem Angehörigen intensivpflegerische Maßnahmen notwendig sind, füllt dieses Kombinationsmodell eine entscheidende Lücke: Der spezialisierte Pflegedienst übernimmt die medizinische Versorgung, während die Alltagsbetreuung die Haushaltsführung, das Kochen und die persönliche Begleitung sichert.

Gerne beraten wir Sie zu einer individuellen Lösung, wie Sie Intensivpflege und fürsorgliche Alltagsbetreuung kombinieren können – sprechen Sie uns an.

Häufige Fragen zur Intensivpflege im Alltag

Was ist Intensivpflege?
Unter diesem Begriff versteht man die kontinuierliche, hochspezialisierte Überwachung und Pflege von Menschen mit akut lebensbedrohlichen Erkrankungen oder dauerhaft instabilen Vitalfunktionen. Sie findet entweder im klinischen Rahmen auf einer Intensivstation statt oder im Rahmen der außerklinischen Intensivpflege im häuslichen Umfeld, in Wohngemeinschaften sowie in spezialisierten Pflegeeinrichtungen.
Was bedeutet eine außerklinische Intensivpflege für die Angehörigen?
Für die Familie bedeutet dies eine enorme emotionale Umstellung. Einerseits bringt die Rückkehr des Patienten nach Hause tiefe Erleichterung. Andererseits geht durch die ständige Präsenz des Pflegeteams im Dreischichtbetrieb ein Stück der familiären Privatsphäre verloren. Um in dieser Situation nicht zu überfordern, ist eine klare Aufgabenverteilung wichtig. Das Hinzuziehen einer Alltagsbetreuung für den Haushalt und die Grundpflege entlastet Angehörige zusätzlich, sodass diese wieder Zeit für persönliche, unbelastete Momente mit dem Kranken finden.
Was kostet ein Intensivpflegeplatz?
Die Gesamtkosten für einen Platz in einer spezialisierten Intensivpflege-Wohngemeinschaft oder einem entsprechenden Pflegeheim können monatlich zwischen 3.000 und 5.000 Euro (teilweise auch mehr) betragen. Die medizinische Behandlungspflege wird dabei vollständig von der Krankenkasse übernommen. Die Bewohner müssen jedoch einen sogenannten Eigenanteil für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten selbst tragen. Dieser Anteil kann durch Leistungen der Pflegekasse (je nach Pflegegrad) oder bei Bedarf durch Sozialleistungen bezuschusst werden.
Was kostet ambulante Intensivpflege zuhause?
Für die medizinisch notwendigen Leistungen der Behandlungspflege entstehen den Angehörigen bei der Pflege zu Hause in der Regel keine Kosten. Diese werden nach Genehmigung durch die Krankenkasse gemäß § 37c SGB V fast vollständig übernommen, abgesehen von den geringen gesetzlichen Zuzahlungen. Zusätzliche Kosten entstehen nur für die Alltagsbegleitung, hauswirtschaftliche Hilfen oder eine Betreuungskraft in häuslicher Gemeinschaft. Diese Kosten lassen sich jedoch zu großen Teilen über das Pflegegeld der Pflegekasse, Verhinderungspflege oder den Entlastungsbetrag refinanzieren.
Wer darf außerklinische Intensivpflege verordnen?
Die Verordnung darf ausschließlich von besonders qualifizierten Ärztinnen und Ärzten ausgestellt werden. Dazu gehören vor allem Fachärzte für Lungenheilkunde (Pneumologie), Anästhesie, Neurologie oder Kindermedizin sowie Klinikärzte direkt beim Übergang vom Krankenhaus nach Hause. Ein klassischer Hausarzt ist hierzu im Regelfall nicht berechtigt, es sei denn, er verfügt über nachweisbare Fachkenntnisse und eine spezielle Genehmigung seiner Kassenärztlichen Vereinigung.
Darf eine im Haus wohnende Betreuungskraft medizinische Geräte bedienen?
Nein, dies ist strengstens untersagt. Auch wenn umgangssprachlich oft von einer „24-Stunden-Pflegekraft“ gesprochen wird, handelt es sich rechtlich um eine Alltagsbetreuung. Alltagsbetreuungskräfte dürfen weder Beatmungsgeräte oder Absaugsysteme einstellen noch eigenständig medizinische Aufgaben wie das Absaugen durchführen. Jede Bedienung medizinischer Geräte muss ausnahmslos durch examiniertes Fachpersonal des Intensivpflegedienstes erfolgen, um die Patientensicherheit und den rechtlichen Schutz der Familie zu garantieren.

Markus Küffel gründete die Pflege zu Hause Küffel GmbH in Hamburg und verfügt über 20 Jahre Erfahrung im Bereich häusliche Pflege und Betreuung. Als Diplom Gesundheitswissenschaftler und examinierter Gesundheits- und Krankenpfleger bringt er umfassendes Fachwissen und praxisnahe Erfahrung in die Vermittlung von Betreuungskräften ein.

Vor der Gründung seines Unternehmens war er in verschiedenen Bereichen des Gesundheitswesens tätig und sammelte umfangreiche und wertvolle Einblicke in die Bedürfnisse von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen. Mit seinem Ratgeber „24 Stunden Pflege zu Hause – So finden Sie die optimale Betreuung“ (Springer, 2021) sowie seiner Mitwirkung an der Entwicklung des derzeit ersten und einzigen Qualitätsstandards der sog. DIN SPEC 33454 setzt er sich aktiv für Transparenz und Qualität in der häuslichen Betreuung ein.

Von 2018 bis 2020 war er Vorstandsmitglied des Bundesverbandes für häusliche Betreuung und Pflege. Seit August 2019 gehört Küffel dem interdisziplinären Forschungsnetzwerk „Osteuropäische Betreuungskräfte“ der Evangelische Hochschule Nürnberg an.

Für weitere Informationen zu Markus Küffel, besuchen Sie gerne seine Autorenseite.

Außerklinische Intensivpflege
Markus Küffel
Geschäftsführer & Gründer
Dipl. Gesundheitswissenschaftler
exam. Gesundheits- und Krankenpflege
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