Pflegegesetz 2026: Der umfassende Wegweiser durch Pflegerecht, Leistungen und Reformen

Die Organisation der Pflege eines geliebten Menschen ist eine der emotionalsten und komplexesten Aufgaben im Leben. Das Pflegegesetz ist heute kein starres bürokratisches Gebilde mehr, sondern hat sich durch die umfassenden Reformen der letzten Jahre zu einem dynamischen System entwickelt. Ziel des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) und der durch den Deutschen Bundestag verabschiedeten Pflegereform ist vor allem eines: eine spürbare Entbürokratisierung in der Pflege und damit mehr Zeit für das Wesentliche – die individuelle Betreuung und Menschlichkeit.

Dabei bilden das SGB XI (Pflegeversicherung) und das SGB V (Krankenversicherung) den rechtlichen Rahmen, der sicherstellt, dass pflegende Angehörige und Pflegebedürftige die notwendige Unterstützung erhalten. Inzwischen sind die wegweisenden Änderungen vollständig in Kraft getreten und bieten im Pflegerecht neue Freiheiten für eine moderne Versorgung im eigenen Zuhause.

Pflegegesetz / Pflegerecht

Das Wichtigste in Kürze

  • Befugniserweiterung: Qualifizierte Pflegefachpersonen dürfen nun eigenständig Hilfsmittel und Verbandsmittel verordnen (weg von der rein ärztlichen hin zur pflegerischen Diagnose).
  • Digitale Transformation: Das E-Rezept und das nationale Gesundheitsportal sind zentrale Anlaufstellen für die Arzneimittelversorgung und Information.
  • Finanzielle Stabilität: Die Erhöhungen der Pflegeleistungen aus 2024 und 2025 sind 2026 voll wirksam.
  • Entbürokratisierung: Durch neue Regelungen im Sozialgesetzbuch (SGB XI & SGB V) gibt es spürbar weniger Bürokratie bei der Antragstellung und Dokumentation.
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Der rechtliche Rahmen: SGB XI und SGB V im Zusammenspiel der Sozialgesetzbücher

Wer sich mit dem Pflegerecht beschäftigt, stößt unweigerlich auf das übergeordnete Sozialgesetzbuch. In Deutschland ist die pflegerische Versorgung auf zwei Hauptpfeiler gestützt, die in der Vergangenheit oft durch bürokratische Hürden getrennt waren. Die moderne Gesetzgebung zielt darauf ab, diese Sozialgesetzbücher enger zu verknüpfen, um eine lückenlose Versorgung zu garantieren.

Die Pflegeversicherung (SGB XI) als Basis der Grundpflege

Die Pflegeversicherung, verankert im SGB XI, ist die primäre Anlaufstelle bei dauerhafter Pflegebedürftigkeit. Sie dient als „Teilkaskoversicherung“ und soll die grundlegenden pflegerischen Bedarfe abdecken. Seit den umfassenden Anpassungen in den Jahren 2023 und 2024 stehen Versicherten deutlich stabilere Leistungen zur Verfügung.

Zu den Kernleistungen der Pflegekasse gehören unter anderem:

  • Pflegegeld: Zur freien Verfügung, wenn Angehörige oder Freunde die Pflege übernehmen.
  • Pflegesachleistungen: Für die professionelle Unterstützung durch ambulante Pflegedienste.
  • Entlastungsbetrag: Monatlich 131 Euro für zusätzliche Unterstützung im Alltag.
  • Wohnraumumfeldverbesserung: Zuschüsse von bis zu 4.180 Euro für Barrierefreiheit (z. B. Badumbau).
  • Pflegehilfsmittel: Pauschalen für zum Verbrauch bestimmte Artikel sowie technische Hilfsmittel.

Die Krankenversicherung (SGB V) und die medizinische Behandlungspflege

Das SGB V regelt die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Während das SGB XI die „Grundpflege“ abdeckt, ist die Krankenkasse für die „medizinische Behandlungspflege“ zuständig. Diese Maßnahmen dienen dazu, Krankheiten zu heilen, eine Verschlimmerung zu verhüten oder Beschwerden zu lindern. Besonders nach einem Aufenthalt im Krankenhaus ist diese Form der Unterstützung essenziell.

Die Leistungen der Krankenversicherung umfassen unter anderem:

  • Medikamentengabe: Sicherstellung der korrekten Arzneimittelversorgung im Alltag.
  • Wundversorgung: Professioneller Verbandswechsel bei chronischen oder postoperativen Wunden.
  • Injektionen: Beispielsweise die regelmäßige Verabreichung von Insulin oder Heparin.
  • Kompressionstherapie: An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen.
  • Häusliche Krankenpflege: Zur Vermeidung oder Verkürzung eines Krankenhausaufenthalts.

Die größte Herausforderung für Familien war lange Zeit die strikte Trennung dieser beiden Bereiche. Durch die aktuelle Rechtslage greifen die Zahnräder nun besser ineinander, sodass die Hilfe dort ankommt, wo sie gebraucht wird: direkt im Zuhause der Betroffenen.

Erfolgreich abgeschlossen
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Die Rolle des BMG: Krankenhausreform und die Entbürokratisierung in der Pflege

Das Bundesministerium für Gesundheit hat mit der aktuellen Gesetzgebung den Fokus massiv auf die Optimierung der Schnittstellen zwischen stationärer und ambulanter Versorgung gelegt. Ein zentrales Puzzlestück für eine stabilere Pflegeumgebung ist dabei die umfassende Krankenhausreform.

Auswirkungen der Krankenhausreform auf die häusliche Pflege

Ziel der Reform ist es, die stationäre Behandlung zu spezialisieren und gleichzeitig den Übergang in die häusliche Umgebung – das sogenannte Entlassmanagement – deutlich zu stärken. 

  • Versorgungskontinuität: Niemand darf mehr aus dem Krankenhaus entlassen werden, ohne dass eine gesicherte Anschlussversorgung (z. B. durch einen Pflegedienst) feststeht.
  • Transparenz durch Daten: Der Bundes-Klinik-Atlas hilft Familien dabei, transparent zu vergleichen, welche Kliniken die besten Ergebnisse in der Nachsorge erzielen.
  • Sektorenübergreifende Planung: Die Zusammenarbeit zwischen Ärzten im Krankenhaus und den Pflegeexperten zu Hause wird verbindlich geregelt.

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Strategien für eine spürbare Entbürokratisierung in der Pflege

Die Entbürokratisierung in der Pflege ist inzwischen weit mehr als ein politisches Versprechen. Durch den Einsatz moderner Technologien und die Anpassung gesetzlicher Vorgaben wird das Ziel verfolgt, Pflegekräften ihren Arbeitsalltag zu erleichtern. 

  • Digitale Vernetzung: Vernetzte Systeme zwischen den verschiedenen Leistungserbringern ermöglichen einen schnellen Informationsaustausch ohne Zeitverlust.
  • Vermeidung von Doppelarbeit: Einmal erfasste Daten stehen allen beteiligten Akteuren digital zur Verfügung, was die administrative Bürokratie massiv senkt.
  • Zeitgewinn für Patienten: Weniger Bürokratie in der Verwaltung bedeutet unmittelbar mehr Zeit für die menschliche Zuwendung und die pflegerische Betreuung am Bett.
  • Vereinfachte Anträge: Die Digitalisierung von Anträgen für Pflegeleistungen beschleunigt die Bewilligungsprozesse durch die Kassen erheblich.

Damit ist die Entbürokratisierung in der Pflege zu einem entscheidenden Faktor für die Qualität und Stabilität der häuslichen Versorgung geworden.

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Mehr Kompetenz vor Ort: Pflegefachpersonen, Arzneimittelversorgung und E-Rezept

Eine der revolutionärsten Änderungen im Pflegerecht betrifft die Eigenverantwortung der Fachkräfte. Die modernen Pflegeberufe erfordern heute eine hohe medizinische Expertise, die durch die Pflegestärkungsgesetze der Vorjahre rechtlich untermauert wurde. Diese Befugniserweiterung ist ein zentraler Baustein der Entbürokratisierung in der Pflege, da sie Entscheidungswege verkürzt und die Autonomie der Experten stärkt.

Die neue Entscheidungsgewalt der Pflegefachpersonen: Ärztliche vs. Pflegerische Diagnose

Seit kurzem profitieren Patienten von deutlich schnelleren Prozessen. Während früher für jede noch so kleine Maßnahme zwingend eine ärztliche Diagnose vorliegen musste, reicht heute in vielen spezifischen Bereichen eine fundierte pflegerische Diagnose aus. Dies ermöglicht es den Pflegefachpersonen, unmittelbar auf Veränderungen im Zustand des Betroffenen zu reagieren.

Konkret bedeutet dies eine Erleichterung in folgenden Bereichen:

  • Professionelles Wundmanagement: Qualifizierte Fachkräfte entscheiden eigenständig über die Art der Verbände und die notwendigen Wundversorgungsprodukte.
  • Direkte Hilfsmittelversorgung: Die Verordnung von notwendigen Utensilien wie Pflegebetten, Rollstühlen oder Lagerungshilfen kann direkt durch die Fachkraft initiiert werden.
  • Eigenständige Diabetes-Versorgung: Anpassungen in der täglichen Routine und der Umgang mit Messgeräten liegen vermehrt in pflegerischer Hand, was die Lebensqualität der Betroffenen stabilisiert.

Digitalisierung der Arzneimittelversorgung durch das E-Rezept

Die Arzneimittelversorgung wurde durch das flächendeckende E-Rezept radikal vereinfacht und sicherer gestaltet. Was früher mühsame Wege zur Arztpraxis und Apotheke sowie zeitraubendes Telefonieren erforderte, wird heute digital gelöst. Das E-Rezept ist damit ein echter Gamechanger für einen reibungslosen Pflegealltag.

Die Vorteile der digitalen Versorgung im Überblick:

  • Zeitersparnis: Pflegekräfte können Bedarfe direkt im System hinterlegen, die der Arzt digital freigibt – lästige Wege entfallen.
  • Intelligente Sicherheitsprüfung: In Verbindung mit dem elektronischen Medikationsplan ermöglicht das System einen automatischen Abgleich auf Wechselwirkungen. Das Risiko von gefährlichen Kombinationen bei der Arzneimittelversorgung wird so minimiert, da Ärzte und Apotheker sofort gewarnt werden.
  • Lückenlose Dokumentation: Jede Verordnung ist digital hinterlegt und für alle beteiligten Leistungserbringer sofort einsehbar.
  • Schnelle Autorisierung: Im Rahmen ihrer erweiterten Befugnisse können Fachkräfte bestimmte Produkte teilweise selbst autorisieren, was besonders in Akutsituationen entscheidend ist.

Durch diese Modernisierung wird sichergestellt, dass die medizinische Versorgung exakt dann erfolgt, wenn sie benötigt wird – ohne unnötige bürokratische Warteschleifen.

Wohnformen und Pflegeleistungen: Wo findet die Pflege statt?

Die Wahl der richtigen Wohnform ist entscheidend für die Lebensqualität und Selbstbestimmung im Alter. Das Sozialgesetzbuch sieht hierfür ein breites Spektrum an Förderungen vor, um den individuellen Bedürfnissen gerecht zu werden. Dabei gilt stets der gesetzliche Vorrang der häuslichen Versorgung, um die Vertrautheit der eigenen vier Wände so lange wie möglich zu bewahren.
Ambulante Versorgung

Ambulante Versorgung: Unterstützung im Alltag und häusliche Betreuung

Die meisten Menschen möchten so lange wie möglich in ihrem Zuhause bleiben. Um dies sicherzustellen, bietet das System verschiedene Pflegeleistungen, die flexibel miteinander kombiniert werden können:
  • Ambulante Pflegedienste: Professionelle Fachkräfte übernehmen die medizinische Behandlungspflege sowie die Grundpflege direkt vor Ort.
  • Unterstützung im Alltag: Über den monatlichen Entlastungsbetrag (131 €) können Alltagsbegleiter, Haushaltshilfen oder Einkaufshilfen finanziert werden.
  • Sogenannte 24 Stunden Pflege (Häusliche Betreuung): Dieses Modell hat sich als wichtige Säule etabliert. Eine Betreuungskraft lebt mit im Haushalt, sorgt mit ihrer Präsenz für Sicherheit und bietet Unterstützung bei der Haushaltsführung sowie der Grundpflege. Diese Wohnform wird oft durch das Pflegegeld und steuerliche Vorteile refinanziert.
  • Pflegehilfsmittel & Wohnraumumfeldverbesserung: Zuschüsse für technische Hilfen oder den barrierefreien Umbau des Badezimmers unterstützen die Selbstständigkeit.

Alternative Lösungen

Teilstationär, Vollstationär und besondere Einrichtungen

Wenn die häusliche Pflege allein – auch mit Unterstützung durch Angehörige oder einer sogenannten 24 Stunden Pflege – an ihre Grenzen stößt, bietet das Sozialgesetzbuch ergänzende oder alternative Lösungen:
  • Teilstationär: Die Tages- oder Nachtpflege bietet eine professionelle Betreuung außerhalb der Wohnung für einige Stunden am Tag, um pflegende Angehörige wirksam zu entlasten.
  • Vollstationäre Pflege: Wenn eine umfassende medizinische und pflegerische Versorgung rund um die Uhr notwendig ist, erfolgt die dauerhafte Aufnahme in Pflegeeinrichtungen (Altenheime oder Pflegeheime).
  • Hospizen: Diese Einrichtungen widmen sich der würdevollen Begleitung von Menschen in ihrer letzten Lebensphase, wobei die Schmerzlinderung und psychosoziale Betreuung im Vordergrund stehen.
  • Reha-Einrichtungen: Nach schweren Erkrankungen oder Operationen im Krankenhaus dienen diese der Wiederherstellung der Mobilität und Selbstständigkeit.

Wohnformen

Übersicht der Wohnformen und Kostenträger

Wohnform Zielgruppe Primärer Kostenträger
Häuslich (Ambulant) Pflegebedürftige mit dem Wunsch nach Verbleib im Zuhause Pflegekasse (Pflegegeld / Sachleistung)
24 Stunden Betreuung Senioren mit Wunsch nach Geborgenheit zu Hause & zuverlässiger Ansprechperson Privat (Refinanzierung via Pflegegeld)
Teilstationär Ergänzung zur häuslichen Pflege (Tagespflege) Pflegekasse
Vollstationäre Pflege Personen mit sehr hohem medizinischem/pflegerischem Bedarf Pflegekasse + Eigenanteil
Hospizen Schwerstkranke in der Finalphase Krankenkasse & Pflegekasse
Reha-Einrichtungen Patienten zur Wiederherstellung nach Krankheit/OP Rentenversicherung oder Krankenkasse

Durch die geschickte Kombination dieser Leistungen lässt sich eine Versorgung organisieren, die sowohl die Sicherheit als auch die Würde des pflegebedürftigen Menschen wahrt.

Fokus Demenz

Fokus Demenz: Würdevolle Begleitung bei kognitiven Einschränkungen

In einer älter werdenden Gesellschaft ist die Demenz eine der zentralen Herausforderungen für Familien. Das Sozialgesetzbuch (SGB XI) hat hierauf mit den Pflegestärkungsgesetze reagiert und einen Meilenstein gesetzt: Die rechtliche Gleichstellung von geistigen und körperlichen Beeinträchtigungen. Damit wird anerkannt, dass Pflegeleistungen nicht erst bei körperlichen Gebrechen greifen, sondern bereits dann, wenn die Bewältigung des Alltags kognitive Unterstützung erfordert.

Besondere Bedürfnisse im Pflegealltag mit Demenz

Menschen mit Demenz benötigen oft keine klassische „Körperpflege“ im Minutentakt, sondern vor allem Orientierung und Zuwendung. Die gesetzliche Einstufung in einen Pflegegrad konzentriert sich daher heute primär auf den Grad der Selbstständigkeit:

  • Ganzheitliche Begutachtung: Bei der Einstufung werden gezielt kognitive Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen bewertet.
  • Struktur und Sicherheit: Im Vordergrund stehen die Beaufsichtigung, die Aufrechterhaltung einer Tagesstruktur sowie die emotionale Begleitung im Pflegealltag.
  • Zusätzliche Betreuung: Der Entlastungsbetrag kann gezielt für spezialisierte Demenzbegleiter genutzt werden, die den Betroffenen Teilhabe ermöglichen und Angehörigen Freiräume schaffen.
  • Sichere Wohnform: Die Pflegekasse fördert Maßnahmen zur Wohnraumumfeldverbesserung, um das Zuhause demenzgerecht und sicher zu gestalten (z. B. verbesserte Beleuchtung oder Orientierungshilfen).

Das Ziel der aktuellen Gesetzgebung ist es, Menschen mit Demenz so lange wie möglich ein würdevolles und stabiles Leben in ihrer vertrauten häuslichen Umgebung zu ermöglichen.

Finanzen
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Finanzielle Ansprüche: Die aktuellen Sätze für Pflegegeld und Sachleistungen

Um die häusliche Stabilität zu sichern und die steigenden Pflegekosten abzufedern, wurden die Sätze der Pflegeversicherung inflationsgerecht angepasst. Diese Beträge bilden das monatliche Grundgerüst für Ihre Planung:

Wichtige Hinweise zur optimalen Nutzung:

  • Kombinationsleistung: Wenn Sie den Sachleistungsbetrag des Pflegedienstes nicht voll ausschöpfen, erhalten Sie das verbleibende Pflegegeld anteilig ausgezahlt. Dies ist oft die finanziell sinnvollste Lösung für den Pflegealltag.
  • Umwandlungsanspruch: Bis zu 40 % der ungenutzten Pflegesachleistungen können für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag (z. B. Betreuungsgruppen oder Haushaltshilfe) umgewandelt werden.
  • Zusätzliches Budget: Vergessen Sie nicht den Entlastungsbetrag von 131 € monatlich, der zusätzlich zu den oben genannten Beträgen für alle Pflegegrade (1-5) zur Verfügung steht.

Diese transparente Aufschlüsselung der Pflegeleistungen hilft Ihnen dabei, das Budget so zu steuern, dass die bestmögliche Versorgung für Ihre Angehörigen gesichert ist.

Leistung Pflegegrad 2 Pflegegrad 3 Pflegegrad 4 Pflegegrad 5
Pflegegeld (für häusliche Pflege) 347 € 599 € 800 € 990 €
Pflegesachleistung (für den Pflegedienst) 796 € 1.497 € 1.859 € 2.299 €
Ein lächelnder Mann und eine lächelnde Frau mittleren Alters halten zu Hause gemeinsam Dokumente in der Hand.

Starke Unterstützung für pflegende Angehörige: Rechte, Zeit und Finanzen

Pflegende Angehörige bilden das Rückgrat der Gesellschaft und werden oft als der „größte Pflegedienst der Nation“ bezeichnet. Die Entscheidung, ein Familienmitglied zu Hause zu versorgen, ist ein Akt der Nächstenliebe, der jedoch oft mit einer hohen psychischen, physischen und finanziellen Belastung im Pflegealltag einhergeht. Um diese wertvolle Arbeit zu würdigen und zu sichern, hat der Deutsche Bundestag weitreichende gesetzliche Regelungen verabschiedet, die über das reine Pflegegeld weit hinausgehen.

Beruf und Pflege vereinbaren: Das Pflegezeitgesetz und die Familienpflegezeit

Die Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und der häuslichen Versorgung ist eine der größten Hürden. Hier greifen spezifische Gesetze, die Angehörigen den notwendigen zeitlichen Freiraum verschaffen:
  • Kurzzeitige Arbeitsverhinderung: Bei einem plötzlichen Pflegefall dürfen Angehörige bis zu 10 Arbeitstage pro Kalenderjahr der Arbeit fernbleiben, um die Pflege zu organisieren. Während dieser Zeit besteht Anspruch auf das Pflegeunterstützungsgeld (als Lohnersatzleistung).
  • Pflegezeitgesetz: Angehörige können sich für bis zu 6 Monate ganz oder teilweise von der Arbeit freistellen lassen (in Betrieben ab 15 Beschäftigten).
  • Familienpflegezeit: Über einen Zeitraum von bis zu 24 Monaten kann die Arbeitszeit auf bis zu 15 Stunden pro Woche reduziert werden (in Betrieben ab 25 Beschäftigten).
  • Zinsloses Darlehen: Um den Verdienstausfall während der Pflegezeit oder Familienpflegezeit abzufedern, besteht ein Rechtsanspruch auf ein zinsloses Darlehen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAfzA).

Soziale Absicherung: Renten- und Unfallversicherung für Pflegende

Wer einen Angehörigen pflegt, erbringt eine gesellschaftlich relevante Leistung, die sich auch in der späteren eigenen Altersvorsorge widerspiegeln muss. Das Sozialgesetzbuch sieht daher eine umfassende soziale Absicherung vor:
  • Rentenversicherung: Die Pflegekasse zahlt Rentenversicherungsbeiträge für die pflegende Person, sofern die Pflege mindestens 10 Stunden pro Woche (verteilt auf mindestens zwei Tage) erfolgt und der Pflegebedürftige mindestens Pflegegrad 2 hat.
  • Arbeitslosenversicherung: Unter bestimmten Voraussetzungen bleibt der Schutz in der Arbeitslosenversicherung bestehen oder wird durch Beitragszahlungen der Kasse neu begründet.
  • Unfallversicherung: Während der Ausübung der pflegerischen Tätigkeit (sowie auf dem Weg zum Einkaufen oder zum Arzt für den Pflegebedürftigen) sind Angehörige beitragsfrei gesetzlich unfallversichert.

Finanzielle Entlastung: Steuerliche Vorteile und Pauschbeträge

Neben den direkten Leistungen der Pflegeversicherung gibt es weitere Instrumente, um die individuellen Pflegekosten und die finanzielle Belastung zu senken:
  • Pflegepauschbetrag: Bei der Einkommensteuererklärung können pflegende Angehörige einen Pauschbetrag geltend machen, der die außergewöhnlichen Belastungen abdeckt. 
Pflegegrad / Merkzeichen Höhe pro Jahr
PG 2 600 €
PG 3 1.100 €
PG 4 oder 5 ##pauschbetrag_PG4
Merkzeichen „H“, hilflos 1.800 €
  • Haushaltsnahe Dienstleistungen: Wenn zusätzlich zur familiären Pflege professionelle Hilfe in Anspruch genommen wird – beispielsweise durch eine 24 Stunden Betreuung oder qualifizierte Haushaltshilfen –, lassen sich 20 % der entstandenen Aufwendungen (bis zu einem Höchstbetrag von 4.000 € pro Jahr) direkt von der persönlichen Einkommensteuerschuld abziehen.
  • Gemeinsames Entlastungsbudget: Damit Sie als Pflegeperson Kraft tanken können, bündelt dieses Budget bis zu 3.539 € für flexible Ersatzpflege. Es ist ohne Wartezeit sofort nutzbar, während das Pflegegeld hälftig weiterfließt.

Diese Maßnahmen im Pflegerecht sollen sicherstellen, dass die Versorgung der Pflegebedürftigen nicht zu einer unüberwindbaren Last für die Familie wird. Ziel ist es, die häusliche Stabilität zu fördern und die Würde sowohl der Pflegenden als auch der Gepflegten zu wahren.

Ein älteres Paar sitzt am Tisch und bespricht etwas am Tablet

Menschlichkeit im Fokus: Wenn Gesetz und Fürsorge Hand in Hand gehen

Das moderne Pflegesystem ist heute mehr als nur eine Sammlung von Paragrafen – es ist ein klares Bekenntnis zu mehr Würde im Alter. Durch die Stärkung der Pflegefachpersonen, die konsequente Nutzung digitaler Lösungen wie dem E-Rezept und das Ziel, spürbar weniger Bürokratie im Alltag zu verankern, wurde ein Fundament gelegt, das den Menschen endlich wieder in das Zentrum der Bemühungen rückt.

Doch so wertvoll der gesetzliche Rahmen auch ist: Gesetze allein pflegen nicht. Die Organisation einer stabilen und liebevollen Versorgung bleibt für viele Familien eine immense Herausforderung. Wir von Pflege zu Hause Küffel kennen diese Situation nicht nur aus unserer täglichen Arbeit, sondern aus tiefster persönlicher Erfahrung. Als Testsieger bei Stiftung Warentest (Ausgabe test 05/2017) und Mitentwickler der Qualitätsnorm DIN SPEC 33454 wissen wir, dass echte Geborgenheit erst dort entsteht, wo verlässliche Menschen vor Ort sind.

Unser täglicher Anspruch ist es, die Leistungen der Pflegeversicherung durch eine liebevolle 24 Stunden Betreuung so zu ergänzen, dass pflegende Angehörige die Entlastung finden, die sie so dringend benötigen. Wir verbinden das Wissen um das aktuelle Pflegerecht mit einer herzlichen, kontinuierlichen Begleitung im eigenen Zuhause. 

Lassen Sie uns gemeinsam schauen, wie wir die gesetzlichen Möglichkeiten optimal für Ihre Situation nutzen können, um Ihren Liebsten ein würdevolles und sicheres Leben in vertrauter Umgebung zu ermöglichen.

FAQ – Kurze Fragen zum aktuellen Pflegerecht

Was sind die wichtigsten Neuerungen durch die aktuellen Pflegereformen?

Im Zentrum stehen die Entbürokratisierung in der Pflege und die Befugniserweiterung. Qualifizierte Fachkräfte dürfen nun eigenständig Hilfsmittel verordnen. Zudem sorgt das „Gemeinsame Entlastungsbudget“ für deutlich mehr Flexibilität bei der Ersatzpflege, während die Leistungsbeträge für alle Pflegegrade inflationsgerecht angepasst wurden.

Wie kann eine sogenannte 24 Stunden Betreuung finanziert werden?

Die Finanzierung setzt sich meist aus mehreren Bausteinen zusammen: dem monatlichen Pflegegeld (je nach Pflegegrad), dem Entlastungsbetrag sowie erheblichen steuerlichen Vorteilen für haushaltsnahe Dienstleistungen. Wir beraten Sie gerne unverbindlich dazu, wie Sie diese Mittel optimal kombinieren.

Was ist der Unterschied zwischen Leistungen nach SGB V und SGB XI?

Das SGB V umfasst die medizinische Behandlungspflege der Krankenversicherung (z. B. Medikamentengabe oder Wundversorgung nach einer ärztlichen Diagnose). Das SGB XI regelt die Leistungen der Pflegeversicherung für die Grundpflege und hauswirtschaftliche Unterstützung im Pflegealltag.

Was genau bedeutet das „Gemeinsame Entlastungsbudget“?

Seit Juli 2025 sind die Mittel für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege in einem Topf von 3.539 € gebündelt. Sie müssen sich nicht mehr um die Trennung der Budgets kümmern und können die Summe flexibel so einsetzen, wie es für Ihre Entlastung als Pflegeperson am sinnvollsten ist.

Dürfen Pflegekräfte jetzt wirklich Hilfsmittel eigenständig verordnen?

Ja, im Rahmen der Befugniserweiterung können spezialisierte Pflegefachpersonen bei bestimmten Bedarfen (z. B. Wundversorgung oder Inkontinenzhilfen) eine pflegerische Diagnose stellen und die notwendigen Mittel direkt veranlassen. Das verkürzt die Wartezeiten für die Patienten erheblich.

Markus Küffel gründete die Pflege zu Hause Küffel GmbH in Hamburg und verfügt über 20 Jahre Erfahrung im Bereich häusliche Pflege und Betreuung. Als Diplom Gesundheitswissenschaftler und examinierter Gesundheits- und Krankenpfleger bringt er umfassendes Fachwissen und praxisnahe Erfahrung in die Vermittlung von Betreuungskräften ein.

Vor der Gründung seines Unternehmens war er in verschiedenen Bereichen des Gesundheitswesens tätig und sammelte umfangreiche und wertvolle Einblicke in die Bedürfnisse von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen. Mit seinem Ratgeber „24 Stunden Pflege zu Hause – So finden Sie die optimale Betreuung“ (Springer, 2021) sowie seiner Mitwirkung an der Entwicklung des derzeit ersten und einzigen Qualitätsstandards der sog. DIN SPEC 33454 setzt er sich aktiv für Transparenz und Qualität in der häuslichen Betreuung ein.

Von 2018 bis 2020 war er Vorstandsmitglied des Bundesverbandes für häusliche Betreuung und Pflege. Seit August 2019 gehört Küffel dem interdisziplinären Forschungsnetzwerk „Osteuropäische Betreuungskräfte“ der Evangelische Hochschule Nürnberg an.

Für weitere Informationen zu Markus Küffel, besuchen Sie gerne seine Autorenseite.

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Markus Küffel
Geschäftsführer & Gründer
Dipl. Gesundheitswissenschaftler
exam. Gesundheits- und Krankenpflege
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