24 Stunden Pflege mit PZH Küffel

Ankündigung der Familienpflegezeit

So können sich pflegende Arbeitnehmer freistellen lassen

Eine plötzliche oder fortschreitende Erkrankung, ein Unfall oder altersbedingte Beeinträchtigungen – es gibt viele Gründe für Pflegebedürftigkeit. Für berufstätige Angehörige sind Pflege und Arbeit oft nur schwer miteinander zu vereinbaren. Der Gesetzgeber hat den Regelungsbedarf erkannt: Durch das 2015 überarbeitete Familienpflegezeitgesetz haben Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf Familienpflegezeit. Bei Pflege zu Hause Küffel erhalten Sie ein Musterformular zur Ankündigung der Familienpflegezeit – und auch alle wichtigen Informationen rund um das Thema.

Hier erhalten Sie das Musterformular für die Ankündigung der Familienpflegezeit zum Download:
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Wer hat Anspruch auf Familienpflegezeit? Wie lange kann man sich freistellen lassen? Was ist bei der Einreichung der Ankündigung der Familienpflegezeit zu beachten? Bei Pflege zu Hause Küffel erfahren Sie es!

Wer hat Anspruch auf Familienpflegezeit?

Berufstätige können eine Ankündigung der Familienpflegezeit bei ihrem Arbeitgeber einreichen, wenn sie pflegebedürftige nahe Angehörige pflegen.

  • Zu nahen Angehörigen zählen neben Eltern, Groß- und Schwiegereltern auch Ehe- und Lebenspartner, Kinder (leiblich, Adoptiv- und Pflegekinder ebenso wie Schwieger- und Enkelkinder – auch die des Partners), Geschwister sowie verschwägerte Personen.
  • Pflegebedürftig bedeutet, dass ein Pflegegrad nach §§ 14 und 15 SGB XI festgestellt wurde.

Der Arbeitgeber muss der Ankündigung der Familienpflegezeit zustimmen, wenn er regelmäßig mindestens 25 Mitarbeiter (ohne Auszubildende) beschäftigt und keine sehr dringenden betrieblichen Gründe dagegensprechen.

Ankündigung der Familienpflegezeit

Wie muss die Ankündigung der Familienpflegezeit erfolgen?

Die Ankündigung der Familienpflegezeit muss spätestens 8 Wochen vor dem geplanten Beginn schriftlich beim Arbeitgeber eingereicht werden – hierzu können Sie unser Musterformular für die Ankündigung der Familienpflegezeit nutzen. Dabei muss bei der Ankündigung mitgeteilt werden:

  • in welchem Umfang die Freistellung erfolgen soll (die Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit ist bis zu 15 Stunden möglich).
  • in welchem Zeitraum die Freistellung gewünscht ist (die Ankündigung der Familienpflegezeit kann bis zu 24 Monate umfassen).

Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind verpflichtet, eine schriftliche Vereinbarung zu treffen, in der die Verringerung sowie Verteilung der Arbeitszeit festgehalten sind. Eine Kündigung während der Familienpflegezeit ist nur in Ausnahmefällen zulässig.

Wie wird die Familienpflegezeit finanziert?

Mit der Reduzierung der Arbeitszeit erhalten pflegende Angehörige auch ein reduziertes Gehalt. Zur Kompensation kann beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) ein zinsloses Darlehen beantragt werden.

  • Die Darlehenshöhe ist abhängig von der Höhe des Verdienstausfalls.
  • Das Darlehen muss nicht in vollständiger Höhe in Anspruch genommen werden, der monatliche Mindest-Auszahlbetrag liegt bei 50€.
  • Das Darlehen wird monatlich ausbezahlt und später in Raten zurückgezahlt.
  • Liegt eine besondere Härte vor, kann die Darlehensrückzahlung gestundet werden.

Zugleich besteht die Möglichkeit, mit dem Arbeitgeber eine Wertguthabenvereinbarung zu treffen, beispielsweise durch ein (zunächst negatives) Zeitkonto.

Sie haben noch Fragen zur Ankündigung der Familienpflegezeit, zu unserem Musterformular oder zu anderen Wegen, eine Betreuung zu organisieren? Dann kontaktieren Sie uns gern direkt und lassen Sie sich beraten!

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Betreuerin mit einer älteren Frau