SGB XII Leistungen der Sozialhilfe: Pflege & das Sozialgesetzbuch – Hilfe zum Lebensunterhalt
Wenn ein geliebter Mensch im Alter pflegebedürftig wird oder durch Krankheit in eine finanzielle Notlage gerät, stehen Angehörige oft vor einem Berg aus Fragen und Sorgen. Die emotionale Belastung ist enorm und das deutsche Sozialsystem wirkt auf den ersten Blick wie ein undurchdringlicher Dschungel. Ein Begriff, der in diesem Zusammenhang immer wieder fällt, ist das zwölfte Sozialgesetzbuch.
Wir möchten Ihnen als verlässlicher Partner zur Seite stehen und Licht ins Dunkel bringen. Wir erklären Ihnen verständlich und fachlich fundiert, welche Unterstützung der Staat bietet, wenn eigene finanzielle Reserven nicht mehr genügen. Das Gesetz sichert ein würdevolles Leben ab – ein Ziel, das auch uns bei unserer täglichen Arbeit antreibt.
Das Wichtigste in Kürze: SGB XII auf einen Blick
- Für wen gilt das SGB XII?
Das 12. Sozialgesetzbuch (Sozialhilfe) ist das Auffangnetz für Menschen, die nicht arbeiten können (z. B. Senioren ab dem Rentenalter oder dauerhaft Erwerbsgeminderte). Wer theoretisch arbeiten kann, fällt stattdessen ins Bürgergeld (SGB II). - Wann springt das Amt ein?
Wenn die eigene Rente, das Einkommen oder die Leistungen der Pflegekasse nicht ausreichen, um den Lebensunterhalt oder hohe Pflegekosten zu decken. - Was sind die wichtigsten Hilfen für Senioren?
Am häufigsten werden die Grundsicherung im Alter (bei Mini-Renten) und die Hilfe zur Pflege (wenn z. B. das Pflegeheim oder die häusliche Pflege zu teuer werden) benötigt. - Müssen die Kinder zahlen?
Das ist die größte Sorge vieler Angehöriger. Die beruhigende Antwort: Erwachsene Kinder sind erst vom Elternunterhalt betroffen, wenn ihr eigenes Bruttojahreseinkommen über 100.000 Euro liegt (Angehörigen-Entlastungsgesetz). - Was darf man behalten?
Das Amt verlangt nicht, dass Sie völlig mittellos sind. Das sogenannte Schonvermögen (Freibetrag für Ersparnisse) liegt aktuell bei 10.000 Euro pro Person. Auch ein angemessenes, selbst bewohntes Eigenheim bleibt unangetastet. - Wo gibt es das Geld?
Zuständig ist das örtliche Sozialamt. Wichtig: Die meisten Leistungen (wie die Grundsicherung) fließen nicht automatisch, sondern müssen von Ihnen oder Ihren Angehörigen aktiv beantragt werden.
Leistungsberechtigte & Hilfebedürftigkeit: Wer bekommt SGB XII Leistungen der Sozialhilfe statt Bürgergeld?
Das deutsche Sozialrecht trennt streng zwischen verschiedenen Personengruppen. Oft herrscht Verwirrung darüber, wer Bürgergeld (früher Arbeitslosengeld II) erhält und wer Leistungen aus dem Sozialamt bezieht.
Die Erwerbsfähigkeit Die entscheidende Trennlinie ist die Erwerbsfähigkeit. Das Bürgergeld ist die Grundsicherung für Arbeitssuchende (nach dem SGB II). Es richtet sich an Personen, die grundsätzlich arbeiten können. Wer jedoch erwerbsfähig im Sinne des Gesetzes ist, hat in der Regel keinen Anspruch auf Leistungen nach dem zwölften Buch.
Das Gesetz greift als letztes soziales Auffangnetz für Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Mitteln bestreiten können und nicht erwerbsfähig sind. Dies betrifft vor allem:
- Menschen ab Erreichen der Regelaltersgrenze (für den Geburtsjahrgang 1960 liegt diese im Jahr 2026 bei 66 Jahren und 4 Monaten).
- Personen, die dauerhaft voll erwerbsgemindert sind (also unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes weniger als drei Stunden täglich arbeiten können).
- Menschen, die vorübergehend (unter sechs Monaten) voll erwerbsgemindert sind
Die 7 Hilfearten nach § 8 SGB XII: Ein Überblick der Kapitel des SGB
Das Gesetz ist strukturiert aufgebaut. Die genaue Auflistung, welche Leistungen der Sozialhilfe es gibt, findet sich in § 8 SGB. Gemäß 8 SGB XII (oft auch verkürzt 8 SGB genannt), gliedert sich die Unterstützung in sieben spezifische Bereiche, die in den jeweiligen Kapiteln des SGB detailliert beschrieben sind.
Um Ihnen die Navigation durch die Kapitel des SGB XII zu erleichtern, stellen wir Ihnen die wichtigsten Säulen vor.
Menschen, die vorübergehend nicht arbeiten können und deren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Kräften gesichert ist, können diese Form der Unterstützung beantragen. Die wichtigsten Fakten im Überblick:
- Für wen: Personen, die aufgrund einer schweren, aber absehbar heilbaren Erkrankung für einige Monate ausfallen.
- Was wird gezahlt: Betroffene können Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten, welche den Regelbedarf deckt. Die Hilfe zum Lebensunterhalt sowie die Übernahme der Wohnkosten stellen sicher, dass in dieser Krisenzeit niemand in die Obdachlosigkeit abrutscht.
Voraussetzung: Ein Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt besteht nur dann, wenn kein Anspruch auf vorrangige Leistungen (wie beispielsweise Krankengeld) gegeben ist.
- Senioren mit kleiner Rente: Die Leistungen der Grundsicherung im Alter richten sich an Menschen ab der Regelaltersgrenze, deren Rente nicht zum Leben reicht.
- Dauerhafte Einschränkungen: Ebenso greift dieses Kapitel bei Menschen, bei denen eine dauerhaft volle Erwerbsminderung festgestellt wurde (beispielsweise für Beschäftigte in einer Werkstatt für behinderte Menschen).
- Schutz der Kinder: Der große, emotionale Vorteil der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung: Das Angehörigen-Entlastungsgesetz schützt Familien! Das Einkommen der erwachsenen Kinder wird hier erst ab einem Bruttojahreseinkommen von 100.000 Euro herangezogen.
Für Menschen, die über keinen ausreichenden Schutz durch eine gesetzliche oder private Krankenversicherung verfügen, springt das Sozialamt ein. So sieht die Hilfe in der Praxis aus:
- Zielgruppe: Oft Menschen, die durch das soziale Raster gefallen sind.
- Leistungsumfang: Die Hilfen zur Gesundheit stellen die notwendige medizinische Versorgung (Arztbesuche, Medikamente) lückenlos sicher.
- Diskrete Abwicklung: Betroffene erhalten oft eine ganz reguläre Versichertenkarte, während das Amt im Hintergrund die Kosten trägt. Das verhindert eine Stigmatisierung in der Arztpraxis.
Hier gab es in den letzten Jahren wichtige gesetzliche Umstrukturierungen, die Sie bei der Recherche kennen sollten:
- Verlagerung ins SGB IX: Es ist wichtig zu wissen, dass die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) größtenteils aus dem Sozialrecht herausgelöst und in das SGB IX überführt wurde.
- Verbleibende Regelungen: Dennoch finden sich für behinderte Menschen in ganz spezifischen, besonderen Lebenssituationen noch immer ergänzende Vorschriften im zwölften Buch.
- Ambulante Versorgung: Das Amt unterstützt bei der Finanzierung der Pflege zu Hause, damit Senioren in ihrer vertrauten und geliebten Umgebung bleiben können.
- Stationäre Versorgung: Erfolgt die Unterbringung stationär, übernimmt das Amt die ungedeckten Heimkosten, also den oft immensen Eigenanteil bei der Unterbringung in einer stationären Einrichtung.
- Die Brückenfunktion: Diese Hilfeform ist das essenzielle rechtliche Bindeglied zwischen Kranken- und Pflegeversicherung einerseits und dem Sozialamt andererseits.
Dieses Kapitel dient als Auffangbecken für extreme soziale Kriseninterventionen:
- Zielgruppe: Die Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten richtet sich an Menschen in akuten Notlagen, etwa bei drohender oder bestehender Wohnungslosigkeit.
- Fokus: Die Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten steht hier im absoluten Mittelpunkt. Das Ziel ist es, die Betroffenen durch intensive Beratung und Begleitung wieder fest in die Gesellschaft zu integrieren.
- Bestattungskosten (§ 74): Die Übernahme der Kosten für eine Beerdigung, wenn die Angehörigen diese finanziell unmöglich tragen können.
- Blindenhilfe (§ 72): Finanzielle Unterstützung als Ausgleich für behinderungsbedingte Mehraufwendungen.
- Haushaltshilfe (§ 70): Die Hilfe zur Weiterführung des Haushalts, wenn die haushaltsführende Person durch plötzliche Krankheit ausfällt.
Einkommen und Vermögen: Wann sind eigene Mittel nicht ausreichend?
Das Prinzip der Nachrangigkeit (§ 1 SGB XII) besagt: Staatliche Unterstützung fließt erst, wenn man sich nicht selbst helfen kann. Das bedeutet, dass Einkommen und Vermögen offengelegt werden müssen. Eine Sozialleistung wird nur gewährt, wenn Sie ausreichend aus eigenen Mitteln den Bedarf nicht decken können.
Die Prüfung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse ist streng, aber es gibt wichtige Schutzgrenzen und Freibeträge, die Angehörige unbedingt kennen sollten:
- Das Schonvermögen: Der Freibetrag für Ersparnisse liegt aktuell (Stand: 2026) bei 10.000 Euro für eine alleinstehende Person (sowie weiteren 10.000 Euro für den Ehe- oder Lebenspartner). Dieses Geld darf man behalten.
- Geschütztes Eigentum: Ein angemessenes Eigenheim oder eine Eigentumswohnung, die von der pflegebedürftigen Person selbst bewohnt wird, zählt zum geschützten Vermögen und muss in der Regel nicht verkauft werden.
- Anrechnung von Einnahmen: Alle laufenden Einkünfte (wie Rente, Witwenrente oder Unterhalt) werden auf den Bedarf angerechnet. Allerdings gibt es bei zusätzlichem Erwerbseinkommen (z. B. aus einem kleinen Minijob) bestimmte Freibeträge, die man behalten darf.
Wenn Angehörige für ihre Eltern einen Antrag stellen, prüfen die Träger der Sozialhilfe anhand dieser Kriterien ganz genau, ob der Lebensunterhalt nicht aus eigenen Kräften und Mitteln (bzw. eigenen Mitteln und Kräften) bestritten werden kann. Erst wenn diese Mittel ausgeschöpft sind, übernimmt das Amt die verbleibenden Kosten.
Bevor das Sozialamt zahlt, muss geprüft werden, ob vorrangige Leistungen infrage kommen. Für viele Senioren ist das seit der großen Reform das Wohngeld Plus. Erst wenn Rente plus Wohngeld nicht zum Leben reichen, greift das SGB XII.
Laufende Leistungen der Sozialhilfe: Regelsätze, Mehrbedarfe und Wohnen
Wird der Antrag genehmigt, erfolgt die Gewährung der Hilfen meist monatlich. Die laufenden Leistungen bestehen in der Regel aus mehreren Bausteinen:
- Regelbedarf: Dieser deckt den notwendigen Lebensunterhalt ab, also Essen, Kleidung, Strom und Körperpflege. Die Höhe richtet sich nach den jährlich angepassten Regelbedarfsstufen.
- Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU): Angemessene Mietkosten sowie Heizung und persönliche Bedürfnisse werden übernommen.
- Mehrbedarfe: Wer beispielsweise einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „G“ besitzt und Leistungen nach dem 4. Kapitel bezieht, erhält einen prozentualen Aufschlag auf die Leistungen zum Lebensunterhalt.
Zusammengefasst sichern die laufenden Leistungen der Sozialhilfe ein würdevolles Existenzminimum, wenn das Geld für die alltäglichen Dinge fehlt.
SGB XII Regelbedarfsstufen 2026: Alle Beträge im Überblick
| Regelbedarfsstufe | Personenkreis | Betrag 2026 |
|---|---|---|
| 1 | Alleinstehende / Alleinerziehende | 563 Euro |
| 2 | Erwachsene in Partnerschaft | 506 Euro |
| 3 | Erwachsene unter 25 im Elternhaushalt oder vergleichbare Fälle | 451 Euro |
| 4 | Jugendliche von 14 bis 17 Jahren | 471 Euro |
| 5 | Kinder von 6 bis 13 Jahren | 390 Euro |
| 6 | Kinder bis 5 Jahre | 357 Euro |
Antragstellung beim Sozialamt: So wird die Sozialleistung bewilligt
Während die Hilfe zum Lebensunterhalt im SGB XII theoretisch schon greift, wenn dem Amt die Notlage „bekannt wird“, erfordert die Grundsicherung im Alter zwingend einen formalen Antrag.
Wir empfehlen Angehörigen immer, frühzeitig das Gespräch mit dem Amt zu suchen. Sammeln Sie vorab alle nötigen Unterlagen wie:
- Personalausweis
- aktuelle Kontoauszüge
- Rentenbescheide
- Mietvertrag und
- Nachweise über das Einkommen oder Vermögen.
Das zwölfte Buch des Sozialgesetzbuches ist die gesetzliche Basis, auf die sich die Sachbearbeiter bei jeder Entscheidung berufen. Je transparenter Sie agieren, desto schneller kann geholfen werden.
Wichtig für Angehörige: Sie können den Antrag für Ihre Eltern nur stellen, wenn eine gültige Vorsorgevollmacht vorliegt oder Sie als gesetzlicher Betreuer bestellt sind.
Elternunterhalt: Müssen Kinder einspringen, wenn das Geld nicht reicht?
Eine der größten Sorgen unserer Klienten ist die Frage der finanziellen Belastung der Kinder, insbesondere wenn es um die Hilfe zur Pflege geht. Ein Pflegeheimplatz ist extrem teuer. Wenn Rente und Pflegekasse nicht genügen, springt zunächst das Sozialamt ein.
Dank des Angehörigen-Entlastungsgesetzes werden Kinder beim Elternunterhalt jedoch erst zur Kasse gebeten, wenn ihr eigenes Bruttojahreseinkommen die Grenze von 100.000 Euro überschreitet. Diese Regelung nimmt vielen Familien eine enorme Last von den Schultern und ermöglicht es, sich auf das Wesentliche zu konzentrieren: die liebevolle Begleitung des pflegebedürftigen Elternteils.
Wichtige Frage: Zahlt das Sozialamt (SGB XII) auch die 24 Stunden Betreuung?
Viele Angehörige glauben, das Sozialamt springt nur ein, wenn der Umzug in ein teures Pflegeheim unausweichlich ist. Doch das ist ein Irrtum! Im deutschen Sozialrecht gilt der Grundsatz „ambulant vor stationär“ (§ 13 SGB XII). Der Staat möchte ausdrücklich, dass Senioren so lange wie möglich zu Hause bleiben können.
Reichen die eigene Rente und das Pflegegeld nicht aus, um eine professionelle 24-Stunden-Betreuung zu bezahlen, kann die Hilfe zur Pflege (7. Kapitel) diese Lücke schließen. Da ein Heimplatz das Sozialamt meist deutlich mehr kostet, stimmen die Ämter der Finanzierung einer häuslichen Betreuungskraft (als aufstockende Sozialhilfe) häufig zu.
Das Amt fordert dafür ein 100 % legales und transparentes Vertragsmodell. Genau hier bietet Pflege zu Hause Küffel als Vermittler die nötige, rechtssichere Grundlage. So ist eine würdevolle Betreuung in den eigenen vier Wänden auch bei knappen Finanzen realisierbar!
Eine würdevolle Alternative: Zu Hause leben, zu Hause pflegen
Die Auseinandersetzung mit dem Sozialgesetzbuch ist oft nur der erste Schritt, wenn eine familiäre Pflegesituation eintritt. Viele Angehörige fühlen sich dann zerrissen: Sie sind selbst stark überlastet, scheuen aber den Gedanken an ein Pflegeheim. Der größte Wunsch ist es, den Eltern die vertraute Umgebung zu erhalten.
Genau hier setzt Pflege zu Hause Küffel an. Wir glauben fest daran, dass Lebensqualität am besten in den eigenen vier Wänden bewahrt wird. Als verlässlicher Partner bieten wir Ihnen eine würdevolle Alternative: die Vermittlung von liebevollen und professionellen Betreuungskräften aus Osteuropa.
Ihre Vorteile mit uns an Ihrer Seite

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zu Leistungen nach dem SGB XII
Markus Küffel gründete die Pflege zu Hause Küffel GmbH in Hamburg und verfügt über 20 Jahre Erfahrung im Bereich häusliche Pflege und Betreuung. Als Diplom Gesundheitswissenschaftler und examinierter Gesundheits- und Krankenpfleger bringt er umfassendes Fachwissen und praxisnahe Erfahrung in die Vermittlung von Betreuungskräften ein.
Vor der Gründung seines Unternehmens war er in verschiedenen Bereichen des Gesundheitswesens tätig und sammelte umfangreiche und wertvolle Einblicke in die Bedürfnisse von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen. Mit seinem Ratgeber „24 Stunden Pflege zu Hause – So finden Sie die optimale Betreuung“ (Springer, 2021) sowie seiner Mitwirkung an der Entwicklung des derzeit ersten und einzigen Qualitätsstandards der sog. DIN SPEC 33454 setzt er sich aktiv für Transparenz und Qualität in der häuslichen Betreuung ein.
Von 2018 bis 2020 war er Vorstandsmitglied des Bundesverbandes für häusliche Betreuung und Pflege. Seit August 2019 gehört Küffel dem interdisziplinären Forschungsnetzwerk „Osteuropäische Betreuungskräfte“ der Evangelische Hochschule Nürnberg an.
Für weitere Informationen zu Markus Küffel, besuchen Sie gerne seine Autorenseite.



