Pflegegeld 2025: Ihr aktueller Ratgeber zu Beträgen, Ansprüchen & dem neuen Entlastungsbudget

Die Pflege eines geliebten Menschen zu Hause ist eine Aufgabe, die von Herzen kommt. Wir von Pflege zu Hause Küffel wissen aus über 15 Jahren Erfahrung, wie entscheidend verlässliche Informationen und eine solide finanzielle Basis für Sie als pflegende Angehörige sind.

Grundlage für die positiven Änderungen im aktuellen Jahr ist das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG). Dieses wurde bereits 2023 beschlossen, doch seine wichtigsten Maßnahmen treten nun schrittweise in Kraft und entfalten ihre volle Wirkung.

So gelten bereits seit Anfang des Jahres höhere Pflegesätze, die Ihnen mehr finanziellen Spielraum geben. Und ganz aktuell, seit dem 1. Juli 2025, ist mit dem Entlastungsbudget eine weitere Neuerung in Kraft getreten, die die Pflege zu Hause deutlich flexibler und unbürokratischer macht.

In diesem Ratgeber haben wir für Sie alles zusammengefasst, was jetzt für Sie wichtig ist. Wir zeigen Ihnen, welches Pflegegeld Ihnen 2025 zusteht, wie das brandneue Entlastungsbudget funktioniert und wie Sie alle Leistungen optimal für die Pflege in den eigenen vier Wänden ausschöpfen.

Die wichtigsten Änderungen 2025 auf einen Blick (Stand: Juli 2025)

  • + 4,5 % mehr Geld: Bereits zum 1. Januar 2025 wurden das Pflegegeld und die Pflegesachleistungen pauschal um 4,5 % angehoben.
  • NEU SEIT 1. JULI 2025: Das Gemeinsame Jahresbudget (Entlastungsbudget) ist in Kraft. Kurzzeit- und Verhinderungspflege sind jetzt zu einem großen, flexiblen Budget zusammengefasst.
  • Automatische Anpassung: Die Erhöhung des Pflegegeldes erfolgte automatisch. Sie mussten keinen neuen Antrag stellen.
  • Zukunftssicher: Die nächste automatische Erhöhung (Dynamisierung) ist bereits für den 1. Januar 2028 geplant.
Pflegegeld 2025

Pflegegeldtabelle 2025: Diese Beträge gelten aktuell

Die Erhöhung zum Jahresbeginn hat für spürbar mehr Geld im Portemonnaie gesorgt. Die folgende Tabelle zeigt Ihnen die seit dem 1. Januar 2025 gültigen Pflegegeldbeträge.

Pflegegeld-Tabelle 2025: Ihr monatlicher Anspruch

Pflegegrad Altes Pflegegeld (bis 2024) Aktuelles Pflegegeld 2025 Erhöhung
Pflegegrad 1 0 € 0 € 0 €
Pflegegrad 2 332 € 347 € + 15 €
Pflegegrad 3 573 € 599 € + 26 €
Pflegegrad 4 765 € 800 € + 35 €
Pflegegrad 5 947 € 990 € + 43 €
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Grundlagen: Was ist Pflegegeld und wer hat Anspruch?

Die grundlegenden Regeln für den Bezug von Pflegegeld haben sich nicht geändert. Die wichtigsten Punkte fassen wir für Sie zusammen.

Definition: Geld für die selbst organisierte Pflege

Das Pflegegeld ist eine finanzielle Leistung der Pflegeversicherung. Es dient als finanzielle Anerkennung und Unterstützung, wenn Sie die Pflege eines Angehörigen zu Hause selbst sicherstellen – sei es durch sich selbst, durch andere Verwandte, Freunde oder Nachbarn. Sie können über das Geld frei verfügen und müssen keine Nachweise über die Verwendung erbringen.

Die 3 Voraussetzungen für den Anspruch

Um Pflegegeld zu erhalten, müssen drei einfache Bedingungen erfüllt sein:

  1. Es liegt ein anerkannter Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5 vor.
  2. Die Pflege findet im häuslichen Umfeld statt.
  3. Die Pflege wird durch Privatpersonen sichergestellt und nicht (oder nur teilweise) durch einen professionellen Pflegedienst.

Pflegegeld 2025

Die größte Neuerung: Das Gemeinsame Jahresbudget – Seit 1. Juli 2025 in Kraft!

Das ist die spannendste und wichtigste Veränderung für den Pflegealltag: Seit dem 1. Juli 2025 sind die bisher getrennten Töpfe für Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege zu einem einzigen, flexiblen gemeinsamen Jahresbudget (oft auch Entlastungsbudget genannt) zusammengelegt.

  • Budgethöhe: 3.539 € pro Kalenderjahr.
  • Für wen? Alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2.
  • Der entscheidende Vorteil: Die sechsmonatige Vorpflegezeit für die Verhinderungspflege ist komplett weggefallen! Das Budget steht Ihnen ab sofort in voller Höhe flexibel zur Verfügung. Das gibt Familien von Anfang an die nötige Sicherheit für Auszeiten oder Notfälle, ohne komplizierte Anträge oder Wartezeiten.

Während Sie Leistungen aus diesem Budget nutzen, wird Ihr Pflegegeld für bis zu acht Wochen pro Jahr zur Hälfte weitergezahlt.

Pflegegeld 2025

Alle Potenziale nutzen: So kombinieren Sie Leistungen für die optimale Pflege zu Hause

Das Pflegegeld ist die finanzielle Basis für die Versorgung durch Angehörige. Doch die Pflegeversicherung bietet ein ganzes System an Unterstützung, das weit darüber hinausgeht. Als Ihr erfahrener Partner möchten wir Ihnen zeigen, wie Sie diese Bausteine clever kombinieren, um eine liebevolle und umfassende Pflege sicherzustellen und sich selbst als Angehörige gezielt zu entlasten.

Pflegesachleistungen: Die professionelle Unterstützung durch einen Pflegedienst

Oft gibt es in der Pflege Aufgaben, die eine spezifische medizinische Qualifikation erfordern. Genau für diese professionelle Unterstützung sind die Pflegesachleistungen vorgesehen. Hierbei handelt es sich um ein festes Budget, das direkt mit einem zugelassenen ambulanten Pflegedienst abgerechnet wird.

Dieses Budget deckt Tätigkeiten der Behandlungspflege ab, die von examinierten Fachkräften übernommen werden müssen – zum Beispiel die fachgerechte Wundversorgung, das regelmäßige Messen des Blutdrucks oder die verlässliche Gabe von Medikamenten. So wird medizinische Sicherheit gewährleistet und Sie als Angehörige werden bei komplexen pflegerischen Handlungen gezielt entlastet.

Auch diese Beträge wurden zum 1. Januar 2025 um 4,5 % erhöht:

Pflegegrad Bisheriger Betrag Neuer Betrag Erhöhung
Pflegegrad 2 761 € 796 € + 35 €
Pflegegrad 3 1.432 € 1497 € + 65 €
Pflegegrad 4 1.778 € 1497 € + 81 €
Pflegegrad 5 2.200 € 1859 € + 99 €
Pflegegeld 2025

Die Kombinationsleistung: Das Beste aus beiden Welten flexibel nutzen

Sie müssen sich nicht zwischen Pflegegeld und Pflegesachleistung entscheiden. Wenn Sie die Hilfe eines Pflegedienstes nur teilweise in Anspruch nehmen, ist die Kombinationsleistung die perfekte Lösung.

So funktioniert es in der Praxis

Das Gemeinsame Jahresbudget (Entlastungsbudget) ist in Kraft. Kurzzeit- und Verhinderungspflege sind jetzt zu einem großen, flexiblen Budget zusammengefasst.

Wenn Sie das Budget für Pflegesachleistungen nicht voll ausschöpfen, wird Ihnen das Pflegegeld anteilig ausgezahlt. Das gibt Ihnen maximale Flexibilität.

Pflegegrad 3
Durchschnittliche Kosten der 24 Stunden Pflege
Betreuungskraft mit geringen Deutschkenntnissen 2600 €
Haushaltspauschale 400 €
Gesamtkosten mtl. 3.000 €
Refinanzierung  
Anteiliges Entlastungsbudget -295 €
Anteil Pflegeversicherung -599 €
mögliche Steuererleichterung -333,33 €
Verbleibender Eigenanteil 1.772,67 €
Pflegegeld 2025

Tages- und Nachtpflege: Gezielte Freiräume im Pflegealltag schaffen

Das Pflegegeld ist die finanzielle Basis für die Versorgung durch Angehörige. Doch die Pflegeversicherung bietet ein ganzes System an Unterstützung, das weit darüber hinausgeht. Als Ihr erfahrener Partner möchten wir Ihnen zeigen, wie Sie diese Bausteine clever kombinieren, um eine liebevolle und umfassende Pflege sicherzustellen und sich selbst als Angehörige gezielt zu entlasten.

Die Pflege zu Hause bedeutet eine Betreuung rund um die Uhr. Umso wichtiger sind feste Freiräume für Sie als Angehörige. Genau hier setzt die teilstationäre Pflege an, bei der Ihr Angehöriger tagsüber oder nachts stundenweise in einer professionellen Einrichtung betreut wird. Das schenkt Ihnen wertvolle Zeit für den Beruf, wichtige Erledigungen oder die eigene, dringend benötigte Erholung.

Oft gibt es in der Pflege Aufgaben, die eine spezifische medizinische Qualifikation erfordern. Genau für diese professionelle Unterstützung sind die Pflegesachleistungen vorgesehen. Hierbei handelt es sich um ein festes Budget, das direkt mit einem zugelassenen ambulanten Pflegedienst abgerechnet wird.

Dieses Budget deckt Tätigkeiten der Behandlungspflege ab, die von examinierten Fachkräften übernommen werden müssen – zum Beispiel die fachgerechte Wundversorgung, das regelmäßige Messen des Blutdrucks oder die verlässliche Gabe von Medikamenten. So wird medizinische Sicherheit gewährleistet und Sie als Angehörige werden bei komplexen pflegerischen Handlungen gezielt entlastet.

Auch diese Budgets wurden zum 1. Januar 2025 erhöht:

Pflegegrad Betrag bis 2024 Betrag 2025 (NEU) Erhöhung
Pflegegrad 2 689 € 721 € + 32 €
Pflegegrad 3 1.298 € 1.357 € + 59 €
Pflegegrad 4 1.612 € 1.685 € + 73 €
Pflegegrad 5 1.995 € 2.085 € + 90 €

Besonders wertvoll für Sie zu wissen

Der Anspruch auf Leistungen der Tages- und Nachtpflege besteht zusätzlich zum vollen Anspruch auf Pflegesachleistungen für den ambulanten Pflegedienst. Das eine schließt das andere nicht aus und wird nicht gegeneinander aufgerechnet. Sie können beide Budgets zu 100 % parallel nutzen, um eine optimale Versorgung zu gewährleisten.

Pflegegeld 2025

Der Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI): 131 € monatlich für Ihre wohlverdiente Pause

Jeder Pflegebedürftige, bereits ab Pflegegrad 1, hat Anspruch auf den monatlichen Entlastungsbetrag von 131 € (bis 2024: 125 €). Dieser Betrag ist ein echtes Geschenk, denn er ist speziell dafür gedacht, pflegende Angehörige zu entlasten und die Selbstständigkeit der Pflegebedürftigen zu fördern. Er ist zweckgebunden und kann für eine Vielzahl anerkannter Angebote genutzt werden:

  • Hilfe im Haushalt: Eine Reinigungskraft oder Einkaufshilfe, die Ihnen diese Aufgaben abnimmt.
  • Betreuung und Begleitung: Ein Alltagsbegleiter, der mit Ihrem Angehörigen spazieren geht, sich unterhält oder ihn zum Arzt begleitet.
  • Angebote von Tages- oder Nachtpflege.
  • Angebote der Kurzzeitpflege.

Unser Tipp: Nicht genutzte Beträge verfallen nicht am Monatsende! Sie können diese ansparen und bis zum 30. Juni des Folgejahres übertragen. So können Sie auch einmal eine größere Leistung finanzieren.

Pflegegeld 2025
Pflegegeld 2025

Zusätzliche Zuschüsse, die jeder kennen sollte

Neben den monatlichen Leistungen gibt es weitere wichtige Zuschüsse, die den Pflegealltag erleichtern:
  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (42 € pro Monat): Sie haben Anspruch auf eine Pauschale von 42 € monatlich (vorher: 40 €) für wichtige Hilfsmittel wie Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder FFP2-Masken. Diese können Sie sich bequem in einer Box nach Hause liefern lassen.
  • Wohnraumanpassung (bis zu 4180 € pro Maßnahme): Um die Wohnung sicherer und barrierefrei zu gestalten, bezuschusst die Pflegekasse Umbauten mit bis zu 4180 € (vorher: 4000 €). Typische Beispiele sind der Umbau der Wanne zu einer bodengleichen Dusche, die Installation eines Treppenlifts oder die Verbreiterung von Türen. Dieser Zuschuss kann bei veränderter Pflegesituation sogar mehrfach beantragt werden.
  • Unterstützung für Digitale Pflegeanwendungen (DiPA): Die Digitalisierung bietet auch für die Pflege zu Hause wertvolle Chancen. Sogenannte „Pflege-Apps auf Rezept“ können zum Beispiel an die Medikamenteneinnahme erinnern oder Übungen zur Mobilisation zeigen. Damit der Einstieg in diese Technik gelingt, wurde der Zuschuss für die notwendige Unterstützung auf 53 € pro Monat (vorher: 50 €) erhöht. Mit diesem Geld kann beispielsweise ein Pflegedienst die Einweisung in die Nutzung der Anwendung abrechnen.

Pflegegeld 2025

Eine wichtige Pflicht zum Schutz der Pflegequalität: Der Beratungsbesuch (§ 37.3 SGB XI)

Wenn Sie ausschließlich Pflegegeld beziehen, schreibt der Gesetzgeber regelmäßige Beratungsbesuche vor. Bitte sehen Sie dies nicht als Kontrolle, sondern als Unterstützungsangebot. Es ist eine Chance, von einem Profi wertvolle Tipps für den Pflegealltag zu erhalten, Fragen zu stellen und sicherzustellen, dass die Pflegequalität dauerhaft gewährleistet ist.

Die Intervalle:

  • Bei Pflegegrad 2 und 3: Einmal pro Halbjahr
  • Bei Pflegegrad 4 und 5: Einmal pro Vierteljahr

Unsere dringende Empfehlung: Nehmen Sie diese Termine unbedingt wahr. Ein qualifizierter Berater, wie examinierten Pflegefachkräfte, kommt zu Ihnen nach Hause. Wenn Sie diese Pflichttermine versäumen, kann die Pflegekasse Ihr Pflegegeld kürzen oder im schlimmsten Fall sogar komplett streichen. Wir helfen Ihnen gerne dabei, einen passenden Anbieter für diesen Besuch zu finden.

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Alternative Wohnformen: Unterstützung außerhalb der klassischen häuslichen Pflege

Manchmal kommt die Pflege im ursprünglichen Zuhause an ihre Grenzen oder ist nicht mehr die beste Lösung. Für diese Situationen gibt es verschiedene Wohn- und Betreuungsformen, die Sicherheit, Gemeinschaft und eine hohe Lebensqualität bieten. Hier sind die wichtigsten Optionen und ihre finanzielle Unterstützung im Überblick.

Ambulant betreute Wohngruppen: Gemeinschaft und Selbstständigkeit

Für Menschen, die nicht allein leben möchten, aber den Umzug in ein großes Pflegeheim scheuen, kann eine ambulant betreute Wohngruppe eine wunderbare Lösung sein. Um diese wichtige Wohnform zu fördern, gibt es gezielte Zuschüsse, die 2025 ebenfalls erhöht wurden:

  • Der Wohngruppenzuschlag: Dieser monatliche Zuschuss dient dazu, eine gemeinsame Organisations- oder Präsenzkraft zu finanzieren. Er steht anspruchsberechtigten Bewohnern – und das bereits ab Pflegegrad 1 – zu und wurde von 214 Euro auf 224 Euro pro Monat angehoben.
  • Die Anschubfinanzierung: Um die Gründung einer neuen Wohngruppe zu erleichtern, gibt es eine einmalige Starthilfe. Dieser Betrag wurde von 2.500 Euro auf 2.613 Euro pro Person erhöht.
    Wichtig zu wissen ist hierbei: Der Gesamtzuschuss ist auf vier anspruchsberechtigte Personen gedeckelt, was einem Höchstbetrag von 10.452 Euro pro Wohngruppe entspricht. Bei mehr als vier Gründungsmitgliedern wird dieser maximale Betrag unter allen Beteiligten aufgeteilt.
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Vollstationäre Pflege: Die umfassende Versorgung im Pflegeheim

Wenn eine intensive Rund-um-die-Uhr-Betreuung notwendig wird, ist die vollstationäre Pflege in einem Pflegeheim die vorgesehene Versorgungsform. Für einen vollständigen Überblick ist es wichtig, auch hier die angepassten Leistungen zu kennen.

Die Zuschüsse der Pflegekasse für die rein pflegebedingten Kosten sind zum 1. Januar 2025 um 4,5 % gestiegen.

Pflegegrad Betrag bis 2024 Betrag 2025 (NEU) Erhöhung
Pflegegrad 2 770 € 805 € + 35 €
Pflegegrad 3 1.262 € 1.319 € + 57 €
Pflegegrad 4 1.775 € 1.855 € + 80 €
Pflegegrad 5 2.005 € 2.096 € + 91 €

Wichtig zu wissen

Diese Beträge decken nur die reinen Pflegekosten ab. Der oft erhebliche Eigenanteil für Unterkunft und Verpflegung bleibt bestehen. Der zusätzliche prozentuale Zuschuss, den die Pflegekasse abhängig von der Aufenthaltsdauer zum Eigenanteil leistet, wurde 2025 nicht erhöht.

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Die Finanzierung der Reform: Eine moderate Anpassung der Beiträge

Um die spürbaren Verbesserungen und die langfristige Stabilität der Pflegeversicherung zu gewährleisten, werden die Beiträge zur Finanzierung leicht angepasst. Es ist uns wichtig, Ihnen auch diese Seite der Pflegereform transparent darzustellen.

Zum 1. Januar 2025 wurde der allgemeine Beitragssatz zur sozialen Pflegeversicherung um 0,2 Prozentpunkte angehoben.

Für Mitglieder ohne Kinder bedeutet dies, dass der Beitragssatz nun bei 4,2 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens liegt. Für Eltern gelten weiterhin die bekannten Beitragsabschläge, gestaffelt nach der Anzahl der Kinder. Die paritätische Aufteilung des Beitrags zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern bleibt davon unberührt.

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Ausblick: So geht es nach 2025 weiter – Die Zukunft der Pflege

Die Anpassungen im Jahr 2025 sind ein wichtiger Schritt, aber sie sind nur der Anfang einer langfristig angelegten Reform. Das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) blickt bereits in die Zukunft, um die Pflege dauerhaft verlässlich und fair zu gestalten.

Der wichtigste Meilenstein ist der 1. Januar 2028. Ab diesem Datum greift eine automatische Dynamisierung aller Geld- und Sachleistungen. Das bedeutet: Die Pflegeleistungen werden dann nicht mehr nur einmalig, sondern regelmäßig an die allgemeine Preis- und Lohnentwicklung angepasst. Dies schafft eine verlässliche Planbarkeit und sichert den Wert der Unterstützung langfristig ab.

Darüber hinaus sind ab 2028 weitere Reformbausteine geplant, die die häusliche Pflege noch individueller und bedarfsgerechter machen sollen. Schlagworte wie ein neues „Pflegegeld 2.0“ und ein verbessertes Fallmanagement deuten die Richtung an: weg von starren Budgets, hin zu einer flexibleren und menschenzentrierten Versorgung.

Fazit

Die Verbesserungen von 2025 sind mehr als nur eine Erhöhung der Beträge. Sie sind der Startpunkt für eine grundlegende Modernisierung der Pflegeversicherung, die Ihnen und Ihren Angehörigen mehr Flexibilität, mehr finanzielle Sicherheit und eine verlässliche Perspektive für die Zukunft gibt.

Pflegegeld 2025

Häufige Fragen zur Pflegereform 2025 (FAQ)

Muss ich die Erhöhung des Pflegegeldes für 2025 extra beantragen?
Nein, Sie müssen nichts tun. Die Erhöhung um 4,5 % wurde von den Pflegekassen zum 1. Januar 2025 automatisch umgesetzt. Die Auszahlung des neuen, höheren Betrags erfolgt seitdem von allein.
Was ist der Unterschied zwischen dem neuen „Entlastungsbudget“ und dem monatlichen „Entlastungsbetrag“?
Das ist eine sehr wichtige Frage, da die Namen ähnlich klingen.
  • Das Entlastungsbudget (3.539 € pro Jahr): Dies ist der neue, große Topf, der seit dem 1. Juli 2025 die alte Kurzzeit- und Verhinderungspflege ersetzt. Er ist für die Ersatzpflege gedacht, also wenn die Hauptpflegeperson ausfällt (z.B. wegen Urlaub oder Krankheit).
  • Der Entlastungsbetrag (131 € pro Monat): Dies ist das kleinere, monatliche Budget, das es schon vorher gab. Es dient der unterstützenden Hilfe im Alltag (z.B. für eine Haushaltshilfe oder Betreuungsgruppe), die die Pflege durch Sie ergänzen. Es ist also nicht für den kompletten Ausfall (wie bei Urlaub) gedacht, sondern für die regelmäßige Entlastung zwischendurch.

Mein Angehöriger hat erst im August 2025 seinen Pflegegrad 2 bekommen. Können wir das Entlastungsbudget sofort für eine Urlaubsvertretung nutzen?
Ja. Das ist einer der größten Vorteile der neuen Regelung. Die frühere sechsmonatige Wartezeit für die Verhinderungspflege ist seit dem 1. Juli 2025 komplett entfallen. Das Entlastungsbudget steht Ihnen in voller Höhe zur Verfügung, sobald ein Pflegegrad 2 vorliegt.
Was ist mit meinem Restbudget für Verhinderungspflege aus der ersten Jahreshälfte 2025 passiert?
Keine Sorge, Ihr Geld ist nicht verfallen. Alle noch nicht verbrauchten Leistungsbeträge aus der Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege wurden zum 1. Juli 2025 automatisch in das neue, gemeinsame Entlastungsbudget übertragen. Um den genauen Betrag zu erfahren, empfiehlt sich ein kurzer Anruf bei Ihrer Pflegekasse.
Ist mit den Erhöhungen des Pflegegelds 2025 jetzt für die nächsten Jahre Schluss?
Nein. Das Gesetz hat eine langfristige Lösung geschaffen. Ab dem 1. Januar 2028 werden alle Geld- und Sachleistungen automatisch und regelmäßig an die Preisentwicklung angepasst (Dynamisierung). Sie müssen sich also in Zukunft nicht mehr auf einmalige Beschlüsse der Politik verlassen.