Pflegegrad 4: Voraussetzungen, Leistungen und finanzielle Unterstützung im Jahr 2026
Wenn die Bewältigung des Alltags zu einer unüberwindbaren Hürde wird und die Selbstständigkeit fast vollständig verloren geht, verändert das alles, für die Betroffenen, aber vor allem auch für Sie als Angehörige. In der Pflegeversicherung markiert der Pflegegrad 4 eine entscheidende Schwelle. Hier spricht der Gesetzgeber von einer „schwersten Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“.
Pflegegrad 4 greift zumeist, wenn die bisherige Unterstützung (etwa bei Pflegegrad 3) nicht mehr ausreicht. Die Nächte werden kürzer, die körperliche Belastung bei der Mobilisation nimmt zu, und die Sorge um die Sicherheit Ihres geliebten Menschen wächst stündlich.
In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Voraussetzungen für den Pflegegrad 4 erfüllt sein müssen, wie viel Geld Ihnen im Jahr 2026 zusteht und wie Sie die Leistungen der Pflegeversicherung optimal kombinieren, um eine würdevolle Versorgung im häuslichen Umfeld sicherzustellen.
Auf einen Blick: Die wichtigsten Leistungen bei Pflegegrad 4 (Stand 2026)
Für eine schnelle Orientierung finden Sie hier die zentralen monatlichen Budgets für Personen mit Pflegegrad 4. Seit den Reformen der letzten Jahre (PUEG) wurden die Sätze angepasst, um der Teuerung in der Pflege entgegenzuwirken.
| Leistung bei Pflegegrad 4 | Beschreibung / Verwendungszweck | Betrag 2026 |
| Pflegegeld | Zur freien Verfügung bei Pflege durch Angehörige oder ehrenamtliche Helfer zu Hause. | 800 € |
| Pflegesachleistungen | Budget für die professionelle Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst. | 1.859 € |
| Vollstationäre Pflege | Festbetrag der Pflegekasse für die pflegerischen Kosten in einem Pflegeheim. | 1.855 € |
| Teilstationäre Pflege | Zusätzliches Budget für die Tages- oder Nachtpflege (wird nicht auf Pflegegeld/Sachleistung angerechnet). | 1.685 € |
| Gemeinsamer Jahresbetrag / Entlastungsbudget | Flexibler Topf für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege (Ersatzpflege bei Urlaub/Krankheit). | 3.539 € (jährlich) |
| Entlastungsbetrag | Zweckgebunden für Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung oder anerkannte Betreuungsangebote. | 131 € |
| Pflegehilfsmittel | Pauschale für zum Verbrauch bestimmte Artikel (z. B. Handschuhe, Desinfektion, Bettschutz). | 42 € |
| Wohnumfeldverbesserung | Zuschuss für barrierefreie Umbaumaßnahmen (z. B. Badumbau, Rampen, Treppenlift). | 4.180 € (pro Maßnahme) |
- Pflegegeld800 EUR/Monat
- Entlastungsbetrag131 EUR/Monat
- Pflegehilfsmittel42 EUR/Monat
- Entlastungsbudget3.539 EUR/Jahr
- Steuerpauschbetrag1.800 EUR/Jahr
- Pflegesachleistung (70 %)1.301 EUR/Monat
- Pflegegeld (30 %)240 EUR/Monat
- Entlastungsbetrag131 EUR/Monat
- Tagespflege (zusätzlich)1.685 EUR/Monat
- Entlastungsbudget3.539 EUR/Jahr
- Pflegesachleistungen1.859 EUR/Monat
- Entlastungsbetrag131 EUR/Monat
- Tagespflege (zusätzlich)1.685 EUR/Monat
- Pflegehilfsmittel42 EUR/Monat
- Entlastungsbudget3.539 EUR/Jahr
Hinweis: Die Jahresdaten addieren alle genannten Monatswerte auf 12 Monate zuzüglich der Jahresbudgets. Tages- und Nachtpflege wird nicht auf Pflegegeld oder Sachleistungen angerechnet. Individuelle Abweichungen je nach Nutzung sind möglich. Stand: 2026.
Rückblick: Was wurde aus der alten Pflegestufe 4?
Oft suchen Ratsuchende noch nach dem Begriff „Pflegestufe 4“. Wichtig zu wissen: Im alten System (vor 2017) gab es lediglich drei Pflegestufen und die Härtefallregelung. Mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz erfolgte die Umstellung auf fünf Pflegegrade.
Wer früher in die Pflegestufe 3 (ohne eingeschränkte Alltagskompetenz) oder in die Pflegestufe 2 (mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz, z. B. bei Demenz) eingestuft war, wurde im Zuge der Überleitung automatisch in den heutigen Pflegegrad 4 überführt. Das neue System bewertet die Selbstständigkeit deutlich fairer, da nicht mehr nur die „Minutenpflege“ zählt, sondern die tatsächliche Fähigkeit, den Alltag zu bewältigen.
Voraussetzungen: Wann erhält man Pflegegrad 4 genau?
Die Einstufung in einen Pflegegrad erfolgt nicht willkürlich, sondern folgt einem streng definierten Punktesystem, dem Neuen Begutachtungsassessment (NBA). Damit ein Mensch mit Pflegegrad 4 eingestuft wird, muss eine „schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“ vorliegen.
Die 70-Punkte-Hürde für Pflegegrad 4
Dabei geht es nicht nur um körperliche Gebrechen. Das System ist umfassend aufgebaut und bewertet, wie gut die pflegebedürftige Person ihren Alltag noch ohne fremde Hilfe bewältigen kann.
Die 6 Module der Begutachtung
- Mobilität (10 %): Kann die Person allein aufstehen, sich in der Wohnung bewegen oder die Körperhaltung ändern?
- Kognitive und kommunikative Fähigkeiten (15 %): Besteht Orientierung bezüglich Zeit und Ort? Werden nahe Angehörige erkannt? (Wichtig bei fortgeschrittener Demenz).
- Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (zusammen mit Modul 2 gewertet): Liegt nächtliche Unruhe, Ängstlichkeit oder Abwehr bei der Pflege vor?
- Selbstversorgung (40 %): Dies ist das schwerwiegendste Modul. Es umfasst das Waschen, Ankleiden, Essen, Trinken und den Toilettengang. Bei Pflegegrad 4 ist hier meist eine umfassende Hilfe notwendig.
- Umgang mit krankheits-/therapiebedingten Anforderungen (20 %): Hilfe bei Medikamenten, Injektionen oder Verbandswechseln.
- Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte (15 %): Kann der Tagesablauf noch selbst strukturiert werden?
Ein typisches Fallbeispiel
Eine Person, die aufgrund eines schweren Schlaganfalls halbseitig gelähmt ist, Hilfe beim Aufstehen benötigt, kaum noch allein essen kann und zudem kognitiv eingeschränkt ist, erreicht oft einen Wert im Bereich von 75 bis 85 Punkten und erhält damit den Pflegegrad 4.
Strategische Vorbereitung: Diese Details sichern Ihren Pflegegrad 4
Was im Gutachten oft vergessen wird (Ihre Checkliste):
Achten Sie beim Ausfüllen des Pflegetagebuchs und im Gespräch mit dem MD besonders auf Tätigkeiten, die „nebenbei“ laufen, aber rechtlich voll zählen:
- Hydrations-Management: Es reicht nicht zu sagen „die pflegebedürftige Person trinkt genug“. Wenn Sie das Glas mehrmals pro Stunde anreichen müssen oder den Betroffenen aktiv zum Trinken motivieren, ist das ein pflegerischer Aufwand (Modul: Bewältigung von Krankheit).
- Hygiene von Hilfsmitteln: Das tägliche Reinigen und Desinfizieren des Rollstuhls, des Toilettenstuhls oder das Richten und Beziehen des Pflegebettes nach einem Malheur sind anrechenbare Zeiten.
- Nächtliche Überwachung: Dokumentieren Sie jede einzelne Unterbrechung. Müssen Sie nachts die Lage im Bett verändern (Lagerung zur Dekubitusprophylaxe), bei Unruhe beruhigen oder beim Gang zur Toilette stützen? Nächtlicher Aufwand ist ein massiver Faktor für die Einstufung in Pflegegrad 4.
- Anleitung und Beaufsichtigung: Besonders bei Demenz wird oft vergessen, dass nicht nur das „Waschen“ zählt, sondern auch das „Dabeistehen“. Wenn Sie den Betroffenen Schritt für Schritt anleiten müssen (z. B. „Nimm jetzt den Waschlappen“), ist das eine volle Übernahme der Tätigkeit.
- Vorbereitung von Speisen: Das mundgerechte Zubereiten (Kleinschneiden, Pürieren) und das Anreichen der Nahrung sind zeitintensive Faktoren im Modul Selbstversorgung.
Häufige Fehler im Gutachten erkennen:
Wenn der Bescheid kommt, vergleichen Sie das MD-Gutachten sofort mit Ihren Notizen. Häufige Fehlerquellen sind:
- Fehleinschätzung der Mobilität: Der Gutachter hat nur den „guten Moment“ während des Besuchs gesehen, nicht aber die Sturzgefahr bei Erschöpfung am Abend.
- Unterschätzung der kognitiven Krise: Verhaltensauffälligkeiten (Aggression, Weglauf-/Hinlauftendenz), die nur phasenweise auftreten, werden oft zu niedrig bepunktet.
Tipp: Nutzen Sie Ihren Widerspruch gezielt, um diese „vergessenen“ Punkte detailliert nachzureichen. Eine präzise Liste dieser oft übersehenen Handgriffe ist oft der Schlüssel zum Erfolg beim Zweitgutachten.
Was bedeutet Schwerste Beeinträchtigung: Typische Krankheitsbilder für Pflegegrad 4
- Fortgeschrittene Demenz: Massive Orientierungslosigkeit und Weglauf-/Hinlauftendenz.
- Querschnittslähmung oder schwere neurologische Erkrankungen (z. B. Parkinson im Endstadium).
- Zustand nach schwerem Schlaganfall: Kombination aus Sprachverlust und Lähmungserscheinungen.
- Vollständige Bettlägerigkeit: Abhängigkeit bei allen Verrichtungen des täglichen Lebens.
Pflegegrad 4: Wieviel Geld und welche Leistungen stehen Ihnen zu?
Häusliche Pflege durch Angehörige: Das Pflegegeld bei Pflegegrad 4
- Freie Verfügung: Die pflegebedürftige Person kann über das Geld frei verfügen (meist als Aufwandsentschädigung für die Pflegenden).
- Steuerfreiheit: Das Pflegegeld ist für die pflegebedürftige Person steuerfrei und bei Weitergabe an Angehörige meist ebenfalls (im Rahmen der Unterhaltspflicht).
- Kombinierbarkeit: Es kann flexibel mit Pflegesachleistungen ergänzt werden.
- Anspruch bei Abwesenheit: Bei Kurzzeitpflege wird das Pflegegeld für bis zu acht Wochen zur Hälfte weitergezahlt.
Professionelle Unterstützung: Die Pflegesachleistung bei Pflegegrad 4
- Direktabrechnung: Der Pflegedienst rechnet direkt mit der Pflegekasse ab, Sie müssen nicht in Vorkasse gehen.
- Grundpflege & Hauswirtschaft: Finanziert werden damit Hilfe beim Waschen, Anziehen sowie körperbezogene Pflegemaßnahmen und hauswirtschaftliche Unterstützung.
- Qualitätssicherung: Die Pflege wird durch ausgebildete Fachkräfte nach medizinischen Standards durchgeführt.
- Entlastung: Angehörige werden von schweren körperlichen Tätigkeiten (z. B. Transfer aus dem Bett) befreit.
Entlastungsbetrag von 131 €
- Alltagshilfe: Bezahlung von zertifizierten Haushaltshilfen, Einkaufsservices oder Begleitern zum Arzt.
- Betreuungsgruppen: Teilnahme an Angeboten für Menschen mit Demenz.
- Anspar-Modus: Nicht genutzte Beträge können bis zum 30.06. des Folgejahres übertragen werden.
- Erstattungsprinzip: Sie reichen die Rechnungen bei der Kasse ein oder der Anbieter rechnet direkt über eine Abtretungserklärung ab.
Die Kombinationsleistung bei Pflegegrad 4: So optimieren Sie Ihr Budget
Beispielrechnung für das Jahr 2026:
- Ihr Anspruch: 1.859 € Sachleistung oder 800 € Pflegegeld.
- Nutzung des Pflegedienstes: Der Dienst rechnet monatlich 1.301,30 € ab.
- Prozentuale Berechnung: 1.301,30 € von 1.859 € sind genau 70 % des Budgets.
- Restanspruch beim Pflegegeld: Da 70 % Sachleistung verbraucht wurden, bleiben 30 % des Pflegegeldes übrig.
- Auszahlung: 30 % von 800 € = 240 €.
Ergebnis: Mit Pflegegrad 4 erhalten Sie die Leistungen des Pflegedienstes (Wert: 1.301,30 €) und zusätzlich 240 € Pflegegeld zur freien Verfügung.
Der Gemeinsame Jahresbetrag für Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege (Entlastungsbudget)
- Verhinderungspflege: Wenn die Hauptpflegeperson wegen Urlaub oder Krankheit ausfällt, übernimmt die Kasse die Kosten für eine Ersatzpflege (ambulant oder durch Verwandte).
- Kurzzeitpflege: Ist eine vorübergehende stationäre Pflege (z. B. nach einem Krankenhausaufenthalt) notwendig, wird dies aus demselben Budget finanziert.
- Pflegegeld-Bonus: Während dieser Ersatzpflegezeiten wird das Pflegegeld zur Hälfte weitergezahlt (für bis zu 6 Wochen bei Verhinderungs- und 8 Wochen bei Kurzzeitpflege).
Teilstationäre Versorgung bei Pflegegrad 4: Tages- und Nachtpflege
- Zusatzbudget: Bei Pflegegrad 4 stehen Ihnen hierfür 1.685 € monatlich zur Verfügung.
- Keine Anrechnung: Das Budget für die Tagespflege kann zusätzlich zum vollen Pflegegeld oder zur vollen Sachleistung genutzt werden, es findet keine Verrechnung statt!
- Fahrdienst: Die Kosten für den Transport von der Wohnung zur Einrichtung und zurück sind in diesem Budget meist enthalten.
- Struktur: Sie bietet dem Pflegebedürftigen soziale Kontakte und einen geregelten Tagesablauf.
Weitere Leistungen bei Pflegegrad 4, die oft vergessen werden
- Wohnumfeldverbesserung: Die Kasse zahlt bis zu 4.180 € für Umbaumaßnahmen (z. B. Badumbau zur barrierefreien Dusche oder ein Treppenlift).
- Wohngruppenzuschuss: Lebt die pflegebedürftige Person in einer ambulant betreuten Wohngruppe (Pflege-WG), erhalten Sie zusätzlich 224 € monatlich für die Finanzierung einer Präsenzkraft.
- Pflegehilfsmittel: 42 € Monatspauschale für Verbrauchsgüter (Handschuhe, Desinfektion) sowie Leihgeräte (Pflegebett, Rollstuhl) gegen geringe Zuzahlung (max. 25 €).
- Hausnotruf: Ein Zuschuss zur monatlichen Grundgebühr (ca. 26,65 €) wird gewährt, um im Notfall Hilfe rufen zu können.
- Digitale Pflegeanwendungen (DiPAs): Apps zur Sturzprophylaxe oder Gedächtnistraining werden mit bis zu 50 Euro monatlich bezuschusst.
- Kostenlose Pflegekurse: Viele Kassen bieten für Angehörige Schulungen an, um Hebetechniken zu lernen oder den Umgang mit Demenz besser zu bewältigen.
Der Beratungseinsatz (§ 37.3 SGB XI): Ihr kostenfreies Pflege-Coaching
- Rhythmus: Bei Pflegegrad 4 findet dieser Termin einmal im Vierteljahr (alle drei Monate) statt.
- Wichtiger Hinweis: Damit Ihr Pflegegeld lückenlos und ungekürzt weiterfließt, ist der Nachweis über diesen Besuch bei der Pflegekasse notwendig.
- Ausnahme: Nutzen Sie bereits einen Pflegedienst für die tägliche Pflege (Sachleistung oder Kombinationsleistung), entfällt dieser separate Termin automatisch.
Stand 01.07.2025
Checkliste: An alles gedacht? Ihre Leistungen bei Pflegegrad 4
Alle monatlichen und jährlichen Ansprüche auf einen Blick
Diese Übersicht hilft Ihnen dabei, sicherzustellen, dass Sie alle Leistungen der Pflegekasse bei Pflegegrad 4 voll ausschöpfen. Haken Sie ab, was Sie bereits nutzen oder beantragt haben.
Monatliche Kern-Leistungen (Häusliche Pflege)
- Pflegegeld: 800 € (für die Pflege durch Angehörige oder Freunde).
- Pflegesachleistungen: 1.859 € (für den ambulanten Pflegedienst).
- Kombinationsleistung: Individuelle Mischung aus Pflegegeld und Sachleistung (ideal bei Unterstützung durch Angehörige + Pflegedienst).
- Tages- und Nachtpflege: 1.685 € (Zusatzbudget für die Betreuung in einer Einrichtung, wird nicht auf das Pflegegeld angerechnet!).
- Entlastungsbetrag (§ 45b): 131 € (für Haushaltshilfe, Alltagsbegleiter oder Einkaufshilfe).
Hilfsmittel & Wohnkomfort
- Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: 42 € Pauschale (für Handschuhe, Desinfektion, Bettschutzeinlagen).
- Hausnotruf-Zuschuss: bis zu 26,65 € monatlich für die Sicherheit per Knopfdruck.
- Wohnumfeldverbesserung: bis zu 4.180 € einmalig (z. B. für Badumbau oder Treppenlift).
- Digitale Pflegeanwendungen (DiPA): bis zu 50,00 € monatlich für unterstützende Apps (Sturzprophylaxe, Gedächtnistraining).
- Wohngruppenzuschuss: 224 € zusätzlich (falls der Betroffene in einer Pflege-WG lebt).
Jährliche Budgets & Flexibilität
- Gemeinsamer Jahresbetrag / Entlastungsbudget: 3.539 € Gesamtbudget für Kurzzeit- und Verhinderungspflege (flexibel nutzbar für Urlaub oder Krankheit der Pflegeperson).
- Pflege-Pauschbetrag (Steuer): 1.800 € (jährlicher Steuerfreibetrag für Sie als pflegende Angehörige).
- Pflegeunterstützungsgeld: 10 Arbeitstage pro Jahr (mit Lohnersatz durch die Kasse) für akute Pflegesituationen.
Soziale Absicherung für Angehörige
- Rentenversicherung: Beiträge werden von der Kasse übernommen (bei mind. 10 Std. Pflege/Woche).
- Arbeitslosenversicherung: Beiträge werden übernommen, falls der Job für die Pflege aufgegeben oder reduziert wurde.
- Unfallversicherung: Beitragsfreier Schutz während der Pflegetätigkeit.
| Merkmal | Pflegegrad 3 | Pflegegrad 4 Diese Seite | Pflegegrad 5 |
|---|---|---|---|
| Erforderliche Punkte (NBA) | 47,5 bis unter 70 | 70 bis unter 90 | 90 und mehr |
| Gesetzliche Bezeichnung | Schwere Beeinträchtigung | Schwerste Beeinträchtigung | Schwerste Beeintr. mit besond. Anforderungen |
| Pflegegeld (monatlich) | 599 € | 800 € | 990 € |
| Pflegesachleistungen (monatlich) | 1.497 € | 1.859 € | 2.299 € |
| Tagespflege (monatlich) | 1.357 € | 1.685 € | 2.085 € |
| Vollstationäre Pflege (monatlich) | 1.319 € | 1.855 € | 2.096 € |
| Entlastungsbudget (jährlich) | 3.539 € | 3.539 € | 3.539 € |
| Entlastungsbetrag (monatlich) | 131 € | 131 € | 131 € |
| Beratungseinsatz (§ 37.3 SGB XI) | Halbjährlich | Vierteljährlich | Monatlich |
| Höhere Rentenversicherungsbeiträge |
Angaben zu Sachleistungen und Pflegegeld gemäß PUEG-Stand 2026. Vollstationäre Pflege: Leistungsbetrag der Pflegekasse (§ 43 SGB XI). Entlastungsbudget gilt seit 2025 als gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege.
Der Weg zum Pflegegrad 4: Schritt für Schritt zum Bescheid
Schritt 1: Die formlose Antragstellung
- Wichtig: Ihr Anspruch beginnt am Tag des Antrags, nicht rückwirkend. Das erste Pflegegeld wird ab diesem Tag anteilig ausgezahlt. Stellen Sie den Antrag (auch formlos) also sofort!
Schritt 2: Vorbereitung und Pflegetagebuch
- Dokumentieren Sie über mindestens zwei Wochen akribisch jede Hilfeleistung (z. B. Hilfe beim Aufstehen, beim Essen, nächtliche Toilettengänge).
- Sammeln Sie alle aktuellen Arztberichte, Entlassungsbriefe aus dem Krankenhaus und den aktuellen Medikamentenplan.
Schritt 3: Die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD)
- Pro-Tipp: Beschönigen Sie am Tag des Besuchs nichts! Oft wollen Betroffene aus Stolz zeigen, was sie noch alles können. Für die Einstufung in Pflegegrad 4 ist jedoch entscheidend, was im Alltag ohne fremde Hilfe nicht mehr funktioniert.
- Sorgen Sie dafür, dass die Hauptpflegeperson (z. B. Sie als Angehöriger) beim Termin dabei ist, um den Pflegealltag realistisch zu schildern.
Schritt 4: Prüfung des Bescheids
- Wurden alle Einschränkungen (insbesondere kognitive Probleme bei Demenz oder nächtlicher Aufwand) berücksichtigt?
- Wurde die erforderliche Punktzahl (70 bis unter 90 Punkte für Pflegegrad 4) erreicht?
Schritt 5: Optionaler Widerspruch bei Ablehnung
- Frist: Der Widerspruch muss innerhalb von einem Monat nach Erhalt des Bescheids schriftlich bei der Pflegekasse eingehen.
- Begründung: Fordern Sie das ausführliche Gutachten an und belegen Sie anhand Ihres Pflegetagebuchs, warum die Bewertung des Gutachters in bestimmten Punkten fehlerhaft war. Viele Widersprüche führen nach einer Zweitbegutachtung zum Erfolg.
Wenn bereits Pflegebedarf bestand: Die Höherstufung von Pflegegrad 3 auf 4
- Verschlechterung belegen: Dokumentieren Sie im Pflegetagebuch genau, welche Tätigkeiten (z. B. nächtliche Hilfe oder Mobilisation) seit dem letzten MD-Besuch neu hinzugekommen sind.
- Finanzieller Stichtag: Auch hier gilt der Tag des Antrags als Startpunkt für die höheren Leistungen. Mit dem Sprung auf Pflegegrad 4 sichern Sie sich beispielsweise ein deutlich höheres Pflegegeld (800 € statt 599 €).
- Fokus im Gutachten: Weisen Sie den Gutachter aktiv auf die Veränderungen hin, die eine „schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“ (mind. 70 Punkte) nun rechtfertigen.
Stationäre Pflege bei Pflegegrad 4: Kostenkontrolle und Sicherheit im Pflegeheim
Manchmal stößt die häusliche Pflege trotz größter Aufopferung und Unterstützung an ihre Belastungsgrenze. Wenn eine professionelle Rund-um-die-Uhr-Versorgung und damit eine Unterbringung in einem Pflegeheim notwendig wird, leistet die Pflegekasse bei Pflegegrad 4 einen monatlichen Festbetrag von 1.855 €.
Um die finanzielle Belastung für Sie und Ihren Angehörigen planbar zu halten, greifen im Heim zwei entscheidende Konzepte zur Kostenkontrolle.
Sicherheit durch den Einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE)
- Ihr Vorteil: Wenn Ihr Angehöriger beispielsweise von Pflegegrad 3 auf Pflegegrad 4 hochgestuft wird, zahlt die Pflegekasse zwar einen deutlich höheren Festbetrag an das Heim (die genannten 1.855 €), aber Ihr privater Zuzahlungsbetrag für die reinen Pflegekosten bleibt gleich. Jemand mit Pflegegrad 4 zahlt also für die Pflege nicht mehr aus eigener Tasche als jemand mit Pflegegrad 2.
Finanzielle Entlastung: Die Leistungszuschläge (§ 43c SGB XI)
| Aufenthaltsdauer im Heim | Zuschuss der Pflegekasse (Entlastung auf den EEE) |
| Im 1. Jahr | 15 % Senkung Ihres Eigenanteils |
| Im 2. Jahr | 30 % Senkung Ihres Eigenanteils |
| Im 3. Jahr | 50 % Senkung Ihres Eigenanteils |
| Ab dem 4. Jahr | 75 % Senkung Ihres Eigenanteils |
Wichtiger Hinweis zur Gesamtrechnung
Diese Entlastungen und Festbeträge beziehen sich gesetzlich nur auf die pflegebedingten Kosten. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung (die sogenannten Hotelkosten) sowie die Investitionskosten des Heims müssen weiterhin als Eigenanteil selbst getragen werden. Durch die Staffelung der Zuschläge wird jedoch die größte finanzielle Hürde, die Pflegekosten, im Laufe der Zeit drastisch reduziert.
Lebensqualität bewahren auch bei Pflegegrad 4: Wenn das eigene Zuhause der Lebensmittelpunkt bleibt
Die Einstufung in Pflegegrad 4 ist ein emotionaler Wendepunkt. Sie ist die Bestätigung, dass ein geliebter Mensch umfassende Hilfe benötigt, eine Situation, die Angehörige oft an den Rand der Belastbarkeit führt. Wenn der Pflegedienst nur für kurze Besuche kommt, bleibt die Hauptlast bei Ihnen.
Oft stellt sich dann die bange Frage: „Wie lange schaffen wir das noch, bevor das Pflegeheim der einzige Ausweg ist?“
Genau hier schlagen wir eine Brücke. Die sogenannte 24 Stunden Betreuung ermöglicht es, die Würde und Vertrautheit der eigenen vier Wände auch bei Pflegegrad 4 zu bewahren:
- Rund-um-die-Uhr-Präsenz: Eine qualifizierte Betreuungskraft lebt mit im Haushalt und ist da, wenn sie gebraucht wird.
- Komplette Unterstützung: Von der Grundpflege über die Haushaltsführung bis hin zur wertvollen Gesellschaft im Alltag.
- Entlastung für Sie: Sie gewinnen Freiräume zurück und können wieder „Tochter“ oder „Sohn“ sein, statt nur Pflegeperson.
- Finanzierbarkeit: Wir zeigen Ihnen, wie Sie Pflegegeld und Sachleistungen optimal bündeln, um diese Betreuungsform rechtssicher zu finanzieren.
- Testsieger bei Stiftung Warentest: Ausgezeichnet für unsere hohen Standards.
- Pionier der DIN SPEC 33454: Wir entwickeln Qualitätsstandards in der Pflege aktiv mit.
- Über 15 Jahre Erfahrung: Tausende Familien vertrauen bereits auf unsere Expertise.
Wir finden gemeinsam die beste Lösung für Ihre Familie. In einem unverbindlichen Gespräch klären wir alle Fragen zur Organisation und Refinanzierung, damit Geborgenheit zu Hause keine Frage des Pflegegrads bleibt.
FAQ, Häufige Fragen zu Pflegegrad 4
Wie viele Stunden Pflege pro Tag sind bei Pflegegrad 4 vorgesehen?
Was zahlt die Kasse bei Pflegegrad 4 im Heim im Jahr 2026?
Welche Mittel gibt es speziell für den Pflegedienst bei Pflegegrad 4?
Bekommt man bei Pflegegrad 4 rückwirkend Geld?
Was ist der Unterschied zwischen Pflegegrad 4 und 5?
Kann man Hilfe im Alltag auch bei geringerem Bedarf erhalten?
Welche Optionen gibt es, wenn die Familienpflege bei Pflegegrad 4 an ihre Grenzen stößt?
Markus Küffel gründete die Pflege zu Hause Küffel GmbH in Hamburg und verfügt über 20 Jahre Erfahrung im Bereich häusliche Pflege und Betreuung. Als Diplom Gesundheitswissenschaftler und examinierter Gesundheits- und Krankenpfleger bringt er umfassendes Fachwissen und praxisnahe Erfahrung in die Vermittlung von Betreuungskräften ein.
Vor der Gründung seines Unternehmens war er in verschiedenen Bereichen des Gesundheitswesens tätig und sammelte umfangreiche und wertvolle Einblicke in die Bedürfnisse von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen. Mit seinem Ratgeber „24 Stunden Pflege zu Hause, So finden Sie die optimale Betreuung“ (Springer, 2021) sowie seiner Mitwirkung an der Entwicklung des derzeit ersten und einzigen Qualitätsstandards der sog. DIN SPEC 33454 setzt er sich aktiv für Transparenz und Qualität in der häuslichen Betreuung ein.
Von 2018 bis 2020 war er Vorstandsmitglied des Bundesverbandes für häusliche Betreuung und Pflege. Seit August 2019 gehört Küffel dem interdisziplinären Forschungsnetzwerk „Osteuropäische Betreuungskräfte“ der Evangelische Hochschule Nürnberg an.
Für weitere Informationen zu Markus Küffel, besuchen Sie gerne seine Autorenseite.


