Pflegegrad 4: Voraussetzungen, Leistungen und finanzielle Unterstützung im Jahr 2026
Wenn die Bewältigung des Alltags zu einer unüberwindbaren Hürde wird und die Selbstständigkeit fast vollständig verloren geht, verändert das alles – für die Betroffenen, aber vor allem auch für Sie als Angehörige. In der Pflegeversicherung markiert der Pflegegrad 4 eine entscheidende Schwelle. Hier spricht der Gesetzgeber von einer „schwersten Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“.
Vielleicht befinden Sie sich gerade in der Situation, dass die bisherige Unterstützung (etwa bei Pflegegrad 3) nicht mehr ausreicht. Die Nächte werden kürzer, die körperliche Belastung bei der Mobilisation nimmt zu, und die Sorge um die Sicherheit Ihres geliebten Menschen wächst stündlich.
In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Voraussetzungen für den vierten Pflegegrad erfüllt sein müssen, wie viel Geld Ihnen im Jahr 2026 zusteht und wie Sie die Leistungen der Pflegeversicherung optimal kombinieren, um eine würdevolle Versorgung im häuslichen Umfeld sicherzustellen.
Auf einen Blick: Die wichtigsten Leistungen bei Pflegegrad 4 (Stand 2026)
Für eine schnelle Orientierung finden Sie hier die zentralen monatlichen Budgets für Personen mit Pflegegrad 4. Seit den Reformen der letzten Jahre (PUEG) wurden die Sätze angepasst, um der Teuerung in der Pflege entgegenzuwirken.
| Leistung bei Pflegegrad 4 | Beschreibung / Verwendungszweck | Betrag 2026 |
| Pflegegeld | Zur freien Verfügung bei Pflege durch Angehörige oder ehrenamtliche Helfer zu Hause. | 800 € |
| Pflegesachleistungen | Budget für die professionelle Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst. | 1.859 € |
| Vollstationäre Pflege | Festbetrag der Pflegekasse für die pflegerischen Kosten in einem Pflegeheim. | 1.855 € |
| Teilstationäre Pflege | Zusätzliches Budget für die Tages- oder Nachtpflege (wird nicht auf Pflegegeld/Sachleistung angerechnet). | 1.685 € |
| Gemeinsamer Jahresbetrag / Entlastungsbudget | Flexibler Topf für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege (Ersatzpflege bei Urlaub/Krankheit). | 3.539 € (jährlich) |
| Entlastungsbetrag | Zweckgebunden für Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung oder anerkannte Betreuungsangebote. | 131 € |
| Pflegehilfsmittel | Pauschale für zum Verbrauch bestimmte Artikel (z. B. Handschuhe, Desinfektion, Bettschutz). | 42 € |
| Wohnumfeldverbesserung | Zuschuss für barrierefreie Umbaumaßnahmen (z. B. Badumbau, Rampen, Treppenlift). | 4.180 € (pro Maßnahme) |
Rückblick: Was wurde aus der alten Pflegestufe 4?
Oft suchen Ratsuchende noch nach dem Begriff „Pflegestufe 4“. Wichtig zu wissen: Im alten System (vor 2017) gab es lediglich drei Pflegestufen und die Härtefallregelung. Mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz erfolgte die Umstellung auf fünf Pflegegrade.
Wer früher in die Pflegestufe 3 (ohne eingeschränkte Alltagskompetenz) oder in die Pflegestufe 2 (mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz, z. B. bei Demenz) eingestuft war, wurde im Zuge der Überleitung automatisch in den heutigen Pflegegrad 4 überführt. Das neue System bewertet die Selbstständigkeit deutlich fairer, da nicht mehr nur die „Minutenpflege“ zählt, sondern die tatsächliche Fähigkeit, den Alltag zu bewältigen.
Voraussetzungen: Wann erhält man Pflegegrad 4 genau?
Die 70-Punkte-Hürde
Im Rahmen der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD) oder Medicproof (bei Privatversicherten) werden Punkte vergeben. Für den Pflegegrad 4 liegt die erforderliche Punktzahl zwischen 70 und unter 90 Punkten.
Dabei geht es nicht nur um körperliche Gebrechen. Das System ist ganzheitlich aufgebaut und bewertet, wie gut die pflegebedürftige Person ihren Alltag noch ohne fremde Hilfe bewältigen kann.
Die 6 Module der Begutachtung
Der Gutachter prüft sechs Lebensbereiche, die unterschiedlich gewichtet werden:
- Mobilität (10 %): Kann die Person allein aufstehen, sich in der Wohnung bewegen oder die Körperhaltung ändern?
- Kognitive und kommunikative Fähigkeiten (15 %): Besteht Orientierung bezüglich Zeit und Ort? Werden nahe Angehörige erkannt? (Wichtig bei fortgeschrittener Demenz).
- Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (zusammen mit Modul 2 gewertet): Liegt nächtliche Unruhe, Ängstlichkeit oder Abwehr bei der Pflege vor?
- Selbstversorgung (40 %): Dies ist das schwerwiegendste Modul. Es umfasst das Waschen, Ankleiden, Essen, Trinken und den Toilettengang. Bei Pflegegrad 4 ist hier meist eine umfassende Hilfe notwendig.
- Umgang mit krankheits-/therapiebedingten Anforderungen (20 %): Hilfe bei Medikamenten, Injektionen oder Verbandswechseln.
- Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte (15 %): Kann der Tagesablauf noch selbst strukturiert werden?
Ein typisches Fallbeispiel
Eine Person, die aufgrund eines schweren Schlaganfalls halbseitig gelähmt ist, Hilfe beim Aufstehen benötigt, kaum noch allein essen kann und zudem kognitiv eingeschränkt ist, erreicht oft einen Wert im Bereich von 75 bis 85 Punkten und erhält damit den vierten Pflegegrad.
Strategische Vorbereitung: Diese Details sichern Ihren Pflegegrad 4
Viele Anträge auf Pflegegrad 4 scheitern nicht am tatsächlichen Bedarf, sondern an einer lückenhaften Dokumentation. Der Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD) hat oft nur wenig Zeit – deshalb müssen Sie die „versteckten“ Pflegetätigkeiten proaktiv ansprechen.
Was im Gutachten oft vergessen wird (Ihre Checkliste):
Achten Sie beim Ausfüllen des Pflegetagebuchs und im Gespräch mit dem MD besonders auf Tätigkeiten, die „nebenbei“ laufen, aber rechtlich voll zählen:
- Hydrations-Management: Es reicht nicht zu sagen „die pflegebedürftige Person trinkt genug“. Wenn Sie das Glas mehrmals pro Stunde anreichen müssen oder den Betroffenen aktiv zum Trinken motivieren, ist das ein pflegerischer Aufwand (Modul: Bewältigung von Krankheit).
- Hygiene von Hilfsmitteln: Das tägliche Reinigen und Desinfizieren des Rollstuhls, des Toilettenstuhls oder das Richten und Beziehen des Pflegebettes nach einem Malheur sind anrechenbare Zeiten.
- Nächtliche Überwachung: Dokumentieren Sie jede einzelne Unterbrechung. Müssen Sie nachts die Lage im Bett verändern (Lagerung zur Dekubitusprophylaxe), bei Unruhe beruhigen oder beim Gang zur Toilette stützen? Nächtlicher Aufwand ist ein massiver Faktor für die Einstufung in Pflegegrad 4.
- Anleitung und Beaufsichtigung: Besonders bei Demenz wird oft vergessen, dass nicht nur das „Waschen“ zählt, sondern auch das „Dabeistehen“. Wenn Sie den Betroffenen Schritt für Schritt anleiten müssen (z. B. „Nimm jetzt den Waschlappen“), ist das eine volle Übernahme der Tätigkeit.
- Vorbereitung von Speisen: Das mundgerechte Zubereiten (Kleinschneiden, Pürieren) und das Anreichen der Nahrung sind zeitintensive Faktoren im Modul Selbstversorgung.
Häufige Fehler im Gutachten erkennen:
Wenn der Bescheid kommt, vergleichen Sie das MD-Gutachten sofort mit Ihren Notizen. Häufige Fehlerquellen sind:
- Fehleinschätzung der Mobilität: Der Gutachter hat nur den „guten Moment“ während des Besuchs gesehen, nicht aber die Sturzgefahr bei Erschöpfung am Abend.
- Unterschätzung der kognitiven Krise: Verhaltensauffälligkeiten (Aggression, Hinlauftendenz), die nur phasenweise auftreten, werden oft zu niedrig bepunktet.
Tipp: Nutzen Sie Ihren Widerspruch gezielt, um diese „vergessenen“ Punkte detailliert nachzureichen. Eine präzise Liste dieser oft übersehenen Handgriffe ist oft der Schlüssel zum Erfolg beim Zweitgutachten.
Was bedeutet Schwerste Beeinträchtigung – Typische Krankheitsbilder für Pflegegrad 4
Um die Einstufung besser einschätzen zu können, hilft ein Blick auf typische Diagnosen, die häufig zu Pflegegrad 4 führen:
- Fortgeschrittene Demenz: Massive Orientierungslosigkeit und Weglauftendenz.
- Querschnittslähmung oder schwere neurologische Erkrankungen (z. B. Parkinson im Endstadium).
- Zustand nach schwerem Schlaganfall: Kombination aus Sprachverlust und Lähmungserscheinungen.
- Vollständige Bettlägerigkeit: Abhängigkeit bei allen Verrichtungen des täglichen Lebens.
Stand 01.07.2025
Hilfe für Sie: Soziale Absicherung und Entlastung für Sie als Pflegeperson
Wer einen Menschen mit Pflegegrad 4 pflegt, leistet Enormes. Damit Sie dabei finanziell und sozial abgesichert bleiben, bietet die Pflegeversicherung wichtige Leistungen für Sie als pflegende Angehörige.
- Umfassende soziale Absicherung: Die Pflegekasse stärkt Ihre Vorsorge, besonders wenn Sie Ihren Beruf für die Pflege reduzieren oder aufgeben:
- Rentenversicherung: Bei Pflegegrad 4 zahlt die Kasse die höchsten Beiträge für Sie ein. Sie erwerben dadurch reale Rentenpunkte und verbessern Ihre Altersvorsorge spürbar (Voraussetzung: mind. 10 Std. Pflege/Woche, max. 30 Std. Berufstätigkeit).
- Arbeitslosenversicherung: Falls Sie Ihren Job ganz oder teilweise (auf unter 15 Std./Woche) aufgeben, übernimmt die Kasse Ihre Beiträge. So bleiben Ihre Ansprüche auf Arbeitslosengeld für die Zeit nach der Pflege erhalten.
- Kranken- und Pflegeversicherung: Sollten Sie durch die Aufgabe Ihrer Erwerbstätigkeit nicht mehr pflichtversichert sein, übernimmt die Pflegekasse unter bestimmten Voraussetzungen (z. B. wenn keine Familienversicherung möglich ist) Ihre Beiträge.
- Unfallversicherung: Sie sind während Ihrer Pflegetätigkeit beitragsfrei gesetzlich unfallversichert.
- Steuervorteil: Sie können den Pflege-Pauschbetrag von 1.800 € jährlich (Stand 2026) steuermindernd geltend machen – ganz ohne Einzelbelege.
- Beruf & Pflege: Bei akuten Krisen (z. B. plötzliche Entlassung aus dem Krankenhaus) haben Sie Anspruch auf 10 Arbeitstage Lohnersatz (Pflegeunterstützungsgeld).
Wichtig: Dieser Anspruch steht Ihnen seit 2024 jährlich pro pflegebedürftiger Person zu (nicht mehr nur einmalig). In dieser Zeit erhalten Sie ca. 90 % Ihres Netto-Lohns von der Pflegekasse. Für längerfristige Unterstützung können Sie die Pflegezeit (bis 6 Monate) oder Familienpflegezeit (bis 24 Monate) nutzen. - Kostenloses Fachwissen: Nutzen Sie den Anspruch auf Pflegekurse oder individuelle Schulungen direkt bei Ihnen zu Hause, um rückenschonende Hebetechniken und Pflegetipps zu lernen.
- Praktische Auszeiten: Nutzen Sie die Verhinderungspflege und den Entlastungsbetrag (131 €) konsequent für Ihre eigene Erholung.
Diese Ansprüche dienen Ihrem persönlichen Schutz. Daher sollten Sie die Leistungen in Anspruch nehmen, damit die Pflege zu Hause nicht zu Ihrer eigenen Erschöpfung führt.
Checkliste: An alles gedacht? Ihre Leistungen bei Pflegegrad 4
Diese Übersicht hilft Ihnen dabei, sicherzustellen, dass Sie alle Leistungen der Pflegekasse voll ausschöpfen. Haken Sie ab, was Sie bereits nutzen oder beantragt haben.
- Pflegegeld: 800 € (für die Pflege durch Angehörige oder Freunde).
- Pflegesachleistungen: 1.859 € (für den ambulanten Pflegedienst).
- Kombinationsleistung: Individuelle Mischung aus Pflegegeld und Sachleistung (ideal bei Unterstützung durch Angehörige + Pflegedienst).
- Tages- und Nachtpflege: 1.685 € (Zusatzbudget für die Betreuung in einer Einrichtung – wird nicht auf das Pflegegeld angerechnet!).
- Entlastungsbetrag (§ 45b): 131 € (für Haushaltshilfe, Alltagsbegleiter oder Einkaufshilfe).
- Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: 42 € Pauschale (für Handschuhe, Desinfektion, Bettschutzeinlagen).
- Hausnotruf-Zuschuss: bis zu 26,65 € monatlich für die Sicherheit per Knopfdruck.
- Wohnumfeldverbesserung: bis zu 4.180 € einmalig (z. B. für Badumbau oder Treppenlift).
- Digitale Pflegeanwendungen (DiPA): bis zu 50,00 € monatlich für unterstützende Apps (Sturzprophylaxe, Gedächtnistraining).
- Wohngruppenzuschuss: 224 € zusätzlich (falls der Betroffene in einer Pflege-WG lebt).
- Gemeinsamer Jahresbetrag / Entlastungsbudget: 3.539 € Gesamtbudget für Kurzzeit- und Verhinderungspflege (flexibel nutzbar für Urlaub oder Krankheit der Pflegeperson).
- Pflege-Pauschbetrag (Steuer): 1.800 € (jährlicher Steuerfreibetrag für Sie als pflegende Angehörige).
- Pflegeunterstützungsgeld: 10 Arbeitstage pro Jahr (mit Lohnersatz durch die Kasse) für akute Pflegesituationen.
- Rentenversicherung: Beiträge werden von der Kasse übernommen (bei mind. 10 Std. Pflege/Woche).
- Arbeitslosenversicherung: Beiträge werden übernommen, falls der Job für die Pflege aufgegeben oder reduziert wurde.
- Unfallversicherung: Beitragsfreier Schutz während der Pflegetätigkeit.
Der Weg zum Pflegegrad 4: Schritt für Schritt zum Bescheid
Schritt 1: Die formlose Antragstellung
Der erste Schritt ist denkbar einfach: Kontaktieren Sie die Pflegekasse (diese ist an die Krankenkasse angegliedert). Ein formloser Anruf, eine E-Mail oder ein kurzes Schreiben reicht aus: „Ich beantrage Pflegeleistungen für [Name/Versichertennummer].“
- Wichtig: Ihr Anspruch beginnt am Tag des Antrags – nicht rückwirkend. Das erste Pflegegeld wird ab diesem Tag anteilig ausgezahlt. Stellen Sie den Antrag (auch formlos) also sofort!
Schritt 2: Vorbereitung und Pflegetagebuch
Nach dem Antrag erhalten Sie Formulare von der Kasse. Während Sie diese ausfüllen, sollten Sie bereits mit der wichtigsten Vorbereitung beginnen: dem Pflegetagebuch.
- Dokumentieren Sie über mindestens zwei Wochen akribisch jede Hilfeleistung (z. B. Hilfe beim Aufstehen, beim Essen, nächtliche Toilettengänge).
- Sammeln Sie alle aktuellen Arztberichte, Entlassungsbriefe aus dem Krankenhaus und den aktuellen Medikamentenplan.
Schritt 3: Die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD)
Die Pflegekasse beauftragt den MD (oder Medicproof bei Privatversicherten) mit einer Begutachtung. Ein Gutachter kommt zu Ihnen nach Hause, um die Selbstständigkeit in den sechs Modulen zu prüfen.
- Pro-Tipp: Beschönigen Sie am Tag des Besuchs nichts! Oft wollen Betroffene aus Stolz zeigen, was sie noch alles können – für die Einstufung in Pflegegrad 4 ist jedoch entscheidend, was im Alltag ohne fremde Hilfe nicht mehr funktioniert.
- Sorgen Sie dafür, dass die Hauptpflegeperson (z. B. Sie als Angehöriger) beim Termin dabei ist, um den Pflegealltag realistisch zu schildern.
Schritt 4: Prüfung des Bescheids
Innerhalb von ca. 25 Arbeitstagen nach Antragstellung muss die Pflegekasse Ihnen den Bescheid zustellen. Prüfen Sie das beiliegende Gutachten genau:
- Wurden alle Einschränkungen (insbesondere kognitive Probleme bei Demenz oder nächtlicher Aufwand) berücksichtigt?
- Wurde die erforderliche Punktzahl (70 bis unter 90 Punkte für PG 4) erreicht?
Schritt 5: Optionaler Widerspruch bei Ablehnung
Sollte die Einstufung zu niedrig ausfallen (z. B. nur Pflegegrad 3 statt 4), haben Sie das Recht auf Widerspruch.
- Frist: Der Widerspruch muss innerhalb von einem Monat nach Erhalt des Bescheids schriftlich bei der Pflegekasse eingehen.
- Begründung: Fordern Sie das ausführliche Gutachten an und belegen Sie anhand Ihres Pflegetagebuchs, warum die Bewertung des Gutachters in bestimmten Punkten fehlerhaft war. Viele Widersprüche führen nach einer Zweitbegutachtung zum Erfolg.
Wenn bereits Pflegebedarf bestand: Die Höherstufung von Pflegegrad 3 auf 4
Sollte bereits Pflegegrad 3 vorliegen und die Hilfe im Alltag nicht mehr ausreichen, beantragen Sie eine Höherstufung. Der Prozess gleicht dem Erstantrag, konzentriert sich jedoch gezielt auf die gesundheitliche Verschlechterung seit der letzten Begutachtung.
- Verschlechterung belegen: Dokumentieren Sie im Pflegetagebuch genau, welche Tätigkeiten (z. B. nächtliche Hilfe oder Mobilisation) seit dem letzten MD-Besuch neu hinzugekommen sind.
- Finanzieller Stichtag: Auch hier gilt der Tag des Antrags als Startpunkt für die höheren Leistungen. Mit dem Sprung auf Pflegegrad 4 sichern Sie sich beispielsweise ein deutlich höheres Pflegegeld (800 € statt ca. 599 €).
- Fokus im Gutachten: Weisen Sie den Gutachter aktiv auf die Veränderungen hin, die eine „schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“ (mind. 70 Punkte) nun rechtfertigen.
Stationäre Pflege: Kostenkontrolle und Sicherheit im Pflegeheim
Um die finanzielle Belastung für Sie und Ihren Angehörigen planbar zu halten, greifen im Heim zwei entscheidende Konzepte zur Kostenkontrolle.
Sicherheit durch den Einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE)
Ein häufiges Missverständnis ist die Sorge, dass das Heim mit steigendem Pflegebedarf immer teurer wird. Hier gibt es Entwarnung: Innerhalb einer Einrichtung ist der pflegebedingte Eigenanteil für alle Bewohner der Pflegegrade 2 bis 5 identisch.
- Ihr Vorteil:Wenn Ihr Angehöriger beispielsweise von Pflegegrad 3 auf 4 hochgestuft wird, zahlt die Pflegekasse zwar einen deutlich höheren Festbetrag an das Heim (die genannten 1.855 €), aber Ihr privater Zuzahlungsbetrag für die reinen Pflegekosten bleibt gleich. Jemand mit Pflegegrad 4 zahlt also für die Pflege nicht mehr aus eigener Tasche als jemand mit Pflegegrad 2.
Finanzielle Entlastung: Die Leistungszuschläge (§ 43c SGB XI)
Da die Eigenanteile in Heimen in den letzten Jahren gestiegen sind, gewährt die Pflegekasse einen gesetzlichen Zuschuss, der die Kosten mit zunehmender Aufenthaltsdauer massiv senkt. Je länger Ihr Angehöriger im Heim lebt, desto höher wird dieser Leistungszuschlag auf den pflegebedingten Eigenanteil (EEE).
| Aufenthaltsdauer im Heim | Zuschuss der Pflegekasse (Entlastung auf den EEE) |
| Im 1. Jahr | 15 % Senkung Ihres Eigenanteils |
| Im 2. Jahr | 30 % Senkung Ihres Eigenanteils |
| Im 3. Jahr | 50 % Senkung Ihres Eigenanteils |
| Ab dem 4. Jahr | 75 % Senkung Ihres Eigenanteils |
Wichtiger Hinweis zur Gesamtrechnung
Diese Entlastungen und Festbeträge beziehen sich gesetzlich nur auf die pflegebedingten Kosten. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung (die sogenannten Hotelkosten) sowie die Investitionskosten des Heims müssen weiterhin als Eigenanteil selbst getragen werden. Durch die Staffelung der Zuschläge wird jedoch die größte finanzielle Hürde – die Pflegekosten – im Laufe der Zeit drastisch reduziert.
Lebensqualität bewahren auch bei Pflegegrad 4: Wenn das eigene Zuhause der Lebensmittelpunkt bleibt
Die Einstufung in Pflegegrad 4 ist ein emotionaler Wendepunkt. Sie ist die Bestätigung, dass ein geliebter Mensch umfassende Hilfe benötigt – eine Situation, die Angehörige oft an den Rand der Belastbarkeit führt. Wenn der Pflegedienst nur für kurze Besuche kommt, bleibt die Hauptlast bei Ihnen.
Oft stellt sich dann die bange Frage: „Wie lange schaffen wir das noch, bevor das Pflegeheim der einzige Ausweg ist?“
Genau hier schlagen wir eine Brücke. Die sogenannte 24 Stunden Betreuung ermöglicht es, die Würde und Vertrautheit der eigenen vier Wände zu bewahren:
- Rund-um-die-Uhr-Präsenz: Eine qualifizierte Betreuungskraft lebt mit im Haushalt und ist da, wenn sie gebraucht wird.
- Ganzheitliche Unterstützung: Von der Grundpflege über die Haushaltsführung bis hin zur wertvollen Gesellschaft im Alltag.
- Entlastung für Sie: Sie gewinnen Freiräume zurück und können wieder „Tochter“ oder „Sohn“ sein, statt nur Pflegeperson.
- Finanzierbarkeit: Wir zeigen Ihnen, wie Sie Pflegegeld und Sachleistungen optimal bündeln, um diese Betreuungsform rechtssicher zu finanzieren.
Warum Pflege zu Hause Küffel?
Als Ihr Partner für die häusliche Betreuung setzen wir Maßstäbe in Sachen Qualität und Vertrauen:
- Testsieger bei Stiftung Warentest: Ausgezeichnet für unsere hohen Standards.
- Pionier der DIN SPEC 33454: Wir entwickeln Qualitätsstandards in der Pflege aktiv mit.
- Über 15 Jahre Erfahrung: Tausende Familien vertrauen bereits auf unsere Expertise.
Lassen Sie uns gemeinsam die beste Lösung für Ihre Familie finden. In einem unverbindlichen Gespräch klären wir alle Fragen zur Organisation und Refinanzierung – damit Geborgenheit zu Hause keine Frage des Pflegegrads bleibt.
FAQ – Häufige Fragen zu Pflegegrad 4
Markus Küffel gründete die Pflege zu Hause Küffel GmbH in Hamburg und verfügt über 20 Jahre Erfahrung im Bereich häusliche Pflege und Betreuung. Als Diplom Gesundheitswissenschaftler und examinierter Gesundheits- und Krankenpfleger bringt er umfassendes Fachwissen und praxisnahe Erfahrung in die Vermittlung von Betreuungskräften ein.
Vor der Gründung seines Unternehmens war er in verschiedenen Bereichen des Gesundheitswesens tätig und sammelte umfangreiche und wertvolle Einblicke in die Bedürfnisse von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen. Mit seinem Ratgeber „24 Stunden Pflege zu Hause – So finden Sie die optimale Betreuung“ (Springer, 2021) sowie seiner Mitwirkung an der Entwicklung des derzeit ersten und einzigen Qualitätsstandards der sog. DIN SPEC 33454 setzt er sich aktiv für Transparenz und Qualität in der häuslichen Betreuung ein.
Von 2018 bis 2020 war er Vorstandsmitglied des Bundesverbandes für häusliche Betreuung und Pflege. Seit August 2019 gehört Küffel dem interdisziplinären Forschungsnetzwerk „Osteuropäische Betreuungskräfte“ der Evangelische Hochschule Nürnberg an.
Für weitere Informationen zu Markus Küffel, besuchen Sie gerne seine Autorenseite.



