Pflegegrad 2: Pflegegeld und alle Leistungen und Voraussetzungen (Stand 2025)

In Deutschland leben über 5 Millionen pflegebedürftige Personen – ein großer Teil davon sind Menschen mit Pflegegrad 2. Das bedeutet, dass all diese Menschen Hilfe der Pflegekassen in Anspruch nehmen, sei es durch Geldleistungen oder durch Pflegesachleistungen.

In diesem Beitrag beantworten wir Ihnen alle Fragen rund um den Pflegegrad 2 und zeigen, wie Sie alle Leistungen der Pflegeversicherung optimal für sich nutzen.

Das Wichtigste zu Pflegegrad 2 auf einen Blick

  • Was bedeutet das? Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit.
  • Wer bekommt ihn? Personen mit 27 bis unter 47,5 Punkten im Pflegegutachten.
  • Pflegegeld: 347 € pro Monat
  • Pflegesachleistungen: 796 € pro Monat für ambulante Pflegedienste.
  • Entlastungsbetrag: 131 € pro Monat für zusätzliche Unterstützung.
  • Wichtig: Seit Juli 2025 gibt es ein neues, gemeinsames Jahresbudget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, das sog. Entlastungsbudget (3.539 € pro Jahr).

Stand 01.07.2025

Eine ältere Frau im Rollstuhl und eine Pflegerin sitzen zu Hause am Tisch.

Definition: Was genau bedeutet Pflegegrad 2?

Pflegegrad 2 bescheinigt eine erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Typischerweise können Personen mit Pflegegrad 2 viele alltägliche Handlungen noch eigenständig ausführen, benötigen aber in einigen Kernbereichen regelmäßig und wiederkehrend Unterstützung. Das kann beispielsweise die Hilfe beim morgendlichen Aufstehen, beim Duschen und Ankleiden oder bei der Zubereitung von Mahlzeiten sein.

Wichtig ist auch der Vergleich zu Pflegegrad 1: Während bei Pflegegrad 1 nur leichte Beeinträchtigungen vorliegen, beginnt bei Pflegegrad 2 die erhebliche, regelmäßige Pflegebedürftigkeit. Dieser Pflegegrad wird also jenen Personen zuerkannt, deren Selbstständigkeit im Alltag nachweislich erheblich beeinträchtigt ist. Die Pflegeversicherung bietet hier gezielte finanzielle Unterstützung, um die notwendige Pflege und Betreuung zu Hause oder in einer Einrichtung sicherzustellen und pflegende Angehörige zu entlasten.

Die gesetzliche Grundlage für die Einteilung in Pflegegrade und die damit verbundenen Leistungen ist im Elften Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB XI) festgelegt.

Achtung, wichtiger Unterschied: Viele Menschen gehen fälschlicherweise davon aus, dass Pflegegrad 2 der alten Pflegestufe 2 entspricht. Das ist nicht korrekt. Der heutige Pflegegrad 2 entspricht in den meisten Fällen der ehemaligen Pflegestufe 1 oder der Pflegestufe 0 mit einer anerkannten, e
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Beantworten Sie verschiedene Fragen zum gesundheitlichen Zustand der pflegebedürftigen Person und Sie erhalten eine erste ungefähre Einschätzung des Pflegegrades.

Der Pflegegradrechner dient allerdings nur zur Orientierung – ein individuelles Gespräch mit einem Gutachter, der sich Ihre Situation vor Ort ansieht, ist dadurch nicht zu ersetzen.

Eine ältere Frau ist am Mobiltelefon. Sie bespricht ein Dokument. Dabei erhält sie Neuigkeiten.

Voraussetzungen für Pflegegrad 2: Wer bekommt ihn?

Um die verschiedenen Leistungen und Voraussetzungen für einen Pflegegrad zu klären, muss die Pflegebedürftigkeit von einem Gutachter festgestellt werden. Bei gesetzlich Versicherten übernimmt dies der Medizinische Dienst (MD), bei privat Versicherten der Dienst MEDICPROOF. Die Einstufung erfolgt nach einem bundesweit einheitlichen Punktesystem, dem „Neuen Begutachtungsassessment“ (NBA).

Für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 muss das Gutachten eine Gesamtpunktzahl zwischen 27 und 47,5 Punkten ergeben.

Die genauen Kriterien für die Begutachtung und die Ermittlung des Pflegegrades sind vom GKV-Spitzenverband in Richtlinien festgelegt und basieren auf den gesetzlichen Vorgaben.

Dabei werden sechs Lebensbereiche, sogenannte Module, bewertet, die unterschiedlich stark gewichtet werden:

Mobilität (10 %)
Kann die pflegebedürftige Person noch selbstständig ihre Körperhaltung oder Position ändern? Wie gut kann sie sich in ihrem Wohnbereich fortbewegen und kann sie noch allein Treppen steigen?
Kognitive und kommunikative Fähigkeiten (15 %)
Erkennt der oder die Betroffene noch nahestehende Personen? Wie sieht es mit der zeitlichen und örtlichen Orientierung aus? Sind das Kurz- und Langzeitgedächtnis beeinträchtig? Kann die Person noch eigenständige Entscheidungen treffen und versteht sie Informationen und Sachverhalte? Kann sie ihre elementaren Bedürfnisse wie Hunger oder Schmerzen noch mitteilen und sich noch aktiv an Gesprächen beteiligen?
Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (15 %)
Leidet der oder die Pflegebedürftige unter motorischen Schwierigkeiten oder nächtlicher Unruhe? Sind Aggressionen zu erkennen (Selbstschädigung, verbale oder physische Aggression, Beschädigung von Gegenständen)? Reagiert die Person abwehrend bei der Pflege? Leidet sie unter Ängsten, Depressionen oder Wahnvorstellungen?
Selbstversorgung (40 %)
Kann sich die betroffene Person noch selbst waschen, pflegen, an- und auskleiden? Benötigt sie beim Toilettengang, Essen zubereiten, Essen und Trinken Unterstützung? Dies ist der wichtigste Bereich.
Umgang mit Krankheit und Therapie (20 %)
Benötigt die pflegebedürftige Person Hilfe bei der Einnahme von Medikamenten oder Injektionen (beispielsweise Insulin)? Kann sie regelmäßige Arzt- oder Therapiebesuche alleine bewältigen? Wie sieht es bei der Wundversorgung oder der Versorgung mit Stoma (z. B. durch Katheter) aus?
Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte (15 %)
Gestaltet die pflegebedürftige Person ihren Tagesablauf alleine? Wie gut kann sie mit Abweichungen und Änderungen umgehen? Kann sie sich noch selbstständig beschäftigen und Hobbys nachgehen? Funktioniert die Kontaktaufnahme mit anderen einwandfrei und schafft sie es, soziale Kontakte aufrecht zu erhalten?

Alle Leistungen bei Pflegegrad 2 im Überblick (Stand Oktober 2025)

Diese Tabelle gibt Ihnen einen vollständigen Überblick über die wichtigsten Leistungen und die aktuell gültigen Beträge. Seit den gesetzlichen Anpassungen zu Beginn und Mitte des Jahres profitieren Pflegebedürftige von höheren Sätzen und flexibleren Budgets.

Leistung Höhe der Leistung Kurzbeschreibung
Pflegegeld 347 € pro Monat Zur freien Verfügung bei privater Pflege durch Angehörige oder Freunde.
Pflegesachleistungen 796 € pro Monat Für die direkte Abrechnung mit einem ambulanten Pflegedienst.
Gemeinsames Jahresbudget 3.539 € pro Jahr Flexibles Budget, das die frühere Verhinderungs- und Kurzzeitpflege bündelt.
Tages- & Nachtpflege 721 € pro Monat Zuschuss für die teilstationäre Betreuung in einer Einrichtung.
Entlastungsbetrag 131 € pro Monat Für Alltagsunterstützung wie Haushaltshilfen, Betreuungsgruppen etc.
Pflegehilfsmittel 42 € pro Monat Monatliche Pauschale für z. B. Desinfektionsmittel, Handschuhe, Masken.
Wohnraumanpassung bis zu 4.180 € Einmaliger Zuschuss für barrierefreie Umbauten (z. B. Umbau zur Dusche).
Hausnotruf 26,65 € pro Monat Zuschuss für die monatlichen Kosten des Geräts.

Alle aktuellen Leistungsbeträge für das Jahr 2025 werden von der Bundesregierung festgelegt und können auch auf der Webseite des Bundesgesundheitsministeriums nachgelesen werden.

Wichtiger Hinweis zum Gemeinsamen Jahresbudget:
Die vielleicht größte und positivste Veränderung ist die Zusammenlegung der früheren getrennten Töpfe für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege. Sie können das Gesamtbudget von 3.539 Euro nun vollkommen flexibel für beide Leistungsarten einsetzen, je nachdem, was Ihre individuelle Situation gerade erfordert. Dies reduziert den bürokratischen Aufwand

Pflegegeld & Co.: Die Leistungen der Pflegekasse im Detail

Die zwei bekanntesten Geldleistungen sind Pflegegeld und Pflegesachleistungen, die Sie je nach Ihrer Pflegesituation flexibel nutzen und sogar kombinieren können – Sie haben die freie Wahl.

Pflegegeld

Die monatlichen 347 Euro Pflegegeld werden direkt an die pflegebedürftige Person ausgezahlt. Diese kann frei über den Betrag verfügen. In der Regel wird es als finanzielle Anerkennung an pflegende Angehörige, Freunde oder Nachbarn weitergegeben, die die Pflege ehrenamtlich und mit großem Engagement sicherstellen. Voraussetzung ist, dass die häusliche Pflege durch diese Personen gewährleistet wird.

Pflegesachleistungen

Wenn Sie die Hilfe eines professionellen ambulanten Pflegedienstes in Anspruch nehmen, zahlt die Pflegekasse sogenannte Pflegesachleistungen in Höhe von 796 Euro monatlich. Dieses Geld fließt nicht auf Ihr Konto, sondern der Pflegedienst rechnet seine erbrachten Leistungen (z. B. Grundpflege, Hilfe bei der Ernährung) direkt mit der Pflegekasse ab.

Die clevere Kombinationsleistung

Die beste Lösung für viele Familien ist die Kombination beider Leistungen. Nehmen Sie die Pflegesachleistungen nur teilweise in Anspruch, wird Ihnen das nicht verbrauchte Pflegegeld anteilig ausgezahlt. Beispiel: Nutzt Ihr Pflegedienst nur 62 % des Sachleistungsbudgets, erhalten Sie zusätzlich noch 38 % des Pflegegeldes ausgezahlt – das sind rund 131 Euro, die Ihnen zur freien Verfügung stehen.

Eine ältere Frau im Rollstuhl und eine freundliche Pflegerin kaufen Gemüse ein

Zusätzliche Unterstützung für den Alltag bei Pflegegrad 2

Der Entlastungsbetrag (131 €): Dieser zweckgebundene Betrag steht unabhängig vom Pflegegrad allen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 in gleicher Höhe zu. Sie können ihn für qualitätsgesicherte Angebote nutzen, die der Entlastung pflegender Angehöriger und der Förderung der Selbstständigkeit dienen. Dazu gehören z. B. eine Haushaltshilfe, eine Betreuungsgruppe für Senioren oder Begleitdienste zu Arztterminen.

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (42 €): Monatlich haben Sie Anspruch auf eine Pauschale von 42 € für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel. Dazu zählen beispielsweise Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen, Desinfektionsmittel oder FFP2-Masken. Diese können Sie unkompliziert über ein Sanitätshaus oder eine Apotheke beziehen.

Expertentipp: Wussten Sie, dass Sie den Entlastungsbetrag von 131 € ansparen können? Wenn Sie den Betrag in einem Monat nicht nutzen, verfällt er nicht sofort, sondern wird auf den nächsten Monat übertragen. Nicht genutzte Beträge eines Kalenderjahres können Sie sogar noch bis zum 30. Juni des Folgejahres verwenden.

So können Sie über mehrere Monate hinweg ein größeres Budget ansparen, um beispielsweise eine dringend benötigte, aber teurere Leistung wie eine professionelle Grundreinigung der Wohnung oder eine mehrtägige Urlaubsvertretung zu finanzieren.

Entlastungsbudget für pflegende Angehörige – für Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege und mehr

Eine der größten und positivsten Veränderungen für pflegende Angehörige ist die Zusammenlegung der früheren, starren Töpfe für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege. Anstatt zwei getrennte Anträge und Budgets verwalten zu müssen, steht Ihnen seit dem 1. Juli 2025 ein gemeinsames, flexibles Jahresbudget in Höhe von 3.539 Euro zur Verfügung.

Das bedeutet für Sie als private Pflegeperson: Weniger Bürokratie und maximale Flexibilität. Sie entscheiden selbst, wie Sie dieses Budget einsetzen, um sich die Pausen zu verschaffen, die Sie dringend benötigen.

So können Sie das Jahresbudget nutzen:

Für eine Ersatzpflege zu Hause

Wenn Sie eine Auszeit durch Urlaub, Krankheit oder einfach zur Erholung benötigen, können Sie mit dem Budget eine Ersatzpflegekraft finanzieren, die die Betreuung in der gewohnten häuslichen Umgebung übernimmt (das, was man früher als Verhinderungspflege kannte).

Für eine vorübergehende stationäre Pflege

Wenn die Pflege zu Hause temporär nicht möglich ist, zum Beispiel nach einem Krankenhausaufenthalt oder in einer akuten Krisensituation, können Sie das Budget für die Unterbringung in einer Kurzzeitpflege-Einrichtung einsetzen.

Flexibel kombiniert

Sie können beide Formen im Laufe des Jahres ganz nach Bedarf mischen und das Budget dafür aufteilen, bis es verbraucht ist.

Ein entscheidender Vorteil des neuen Systems ist, dass die frühere Wartezeit von sechs Monaten (die sogenannte Vorpflegezeit), die für die Verhinderungspflege galt, weggefallen ist. Sie können die Leistungen des Jahresbudgets also deutlich flexibler und bedarfsgerechter in Anspruch nehmen. Dieses System passt sich Ihrem Leben an – nicht umgekehrt.

Ältere Frau im Rollstuhl und eine freundliche Pflegerin in einem Park

Wohnen anpassen und Zuschüsse sichern

Gerade ab Pflegegrad 2 wird die Sicherheit im eigenen Zuhause entscheidend. Um die Wohnung barrierefrei zu gestalten, gewährt die Pflegekasse einen einmaligen Zuschuss von bis zu 4.180 Euro für sogenannte wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. Dieser Zuschuss kann für eine Vielzahl von Umbauten genutzt werden, wie zum Beispiel:

  • Den Einbau einer bodengleichen Dusche
  • Das Anbringen von Haltegriffen in Bad und Flur
  • Die Verbreiterung von Türen für einen Rollator oder Rollstuhl
  • Die Installation eines Treppenlifts
Markus Küffel
Mit dem Entlastungsbetrag können Sie Putzhilfen oder Einkaufshilfen engagieren oder die Teilnahme an einer Betreuungsgruppe finanzieren. Außerdem können Sie einen Alltagsbegleiter anstellen, der mit der betroffenen Person spazieren geht, Spiele spielt oder sie beim Arztbesuch unterstützt. Der Entlastungsbetrag bietet eine hervorragende Möglichkeit, den Alltag der Pflegebedürftigen zu erleichtern und ihre Lebensqualität zu verbessern.

Gut zu wissen: Pflegepersonen haben durch die Pflege eines Angehörigen mit Pflegegrad 2 auch Rentenansprüche – bei Pflegegrad 1 ist dies noch nicht der Fall.
Markus Küffel
Geschäftsführer & Gründer
Dipl. Gesundheitswissenschaftler
exam. Gesundheits- und Krankenpfleger
Freundliche Pflegekraft unterstützt lächelnden älteren Mann mit Behinderung

Fallbeispiel: So kann Pflegegrad 2 aussehen

Frau Meier ist 75 Jahre alt und lebt alleine in ihrer Wohnung. Sie hat aufgrund einer fortschreitenden Arthritis Schwierigkeiten mit alltäglichen Aufgaben wie dem Anziehen, Kochen und Einkaufen. Außerdem kann sie sich nur noch eingeschränkt bewegen und benötigt daher Unterstützung bei der Körperpflege und der Nahrungszubereitung.

Nach einer gründlichen Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MD) wurde Frau Meier in Pflegegrad 2 eingestuft. Die Punkte, die Frau Meier in jeder Kategorie erhielt, sind wie folgt:

Kategorie Erhaltene Punkte
Mobilität 9,5
Kognitive und kommunikative Fähigkeiten 6
Verhaltensweisen und psychische Probleme 0
Selbstversorgung 12
Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen 3
Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte 2

Die Gesamtpunktzahl von Frau Meier beträgt somit 32,5 Punkte – das entspricht Pflegegrad 2 (27-47,5 Punkte).
In Bezug auf die Leistungen hat Frau Meier also folgende Möglichkeiten:

Leistung Betrag pro Monat / Jahr
Pflegegeld (bei häuslicher Pflege durch beispielsweise Angehörige) 347Euro pro Monat
Pflegesachleistung (bei Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst) 796 Euro pro Monat
Kombinationsleistung (Kombination aus Pflegegeld und Sachleistung) Variiert, je nach Kombination
Tages- und Nachtpflege 721 Euro pro Monat
Gemeinsame Jahresbudget (für Kurzzeit- und Vollstationäre Pflege) 3.539 Euro pro Jahr
Entlastungsbetrag (für zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen) 131 Euro pro Monat

Frau Meier hat sich entschieden, mithilfe der monatlichen Pflegesachleistungen einen ambulanten Pflegedienst zu engagieren, der ihr bei der Körperpflege und beim Kochen hilft. Außerdem nutzt sie den Entlastungsbetrag, um eine Haushaltshilfe für das Putzen und Einkaufen zu bezahlen. So kann sie ihre Kinder und Enkelkinder entlasten, sich aber trotzdem auf die dringend benötigte Unterstützung in den eigenen vier Wänden verlassen.

Sollte es ihr einmal zeitweise gesundheitlich schlechter gehen, besteht für sie immer noch die Möglichkeit der Kurzzeitpflege. Entscheidet sie sich langfristig dazu, doch in ein Pflegeheim zu ziehen, steht ihr ebenfalls eine bestimmte Summe für die vollstationäre Pflege zur Verfügung.

Der Weg zum Pflegegrad 2: Antrag und Begutachtung

Wenn Sie für sich oder einen Angehörigen Pflegegrad 2 beantragen möchten, ist der Prozess in drei klare Schritte unterteilt:
1
Schritt 1
Der Antrag auf Pflegegrad bei der Pflegekasse
2
Schritt 2
Die optimale Vorbereitung auf den Gutachtertermin
3
Schritt 3
Der Bescheid der Pflegekasse und Ihr Recht auf Widerspruch

Schritt 1: Der Antrag auf Pflegegrad bei der Pflegekasse

Der erste und wichtigste Schritt ist der Antrag bei der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person. Diese ist bei der jeweiligen Krankenkasse angesiedelt. Ein Anruf bei der Kasse genügt oft schon, um den Prozess in Gang zu setzen. Sie können den Antrag aber auch formlos schriftlich per Brief oder E-Mail stellen. Daraufhin sendet Ihnen die Pflegekasse das offizielle Antragsformular zu, das Sie ausgefüllt zurückschicken.

Schritt 2: Die optimale Vorbereitung auf den Gutachtertermin

Nachdem der Antrag eingegangen ist, beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst (MD), einen Gutachtertermin zu vereinbaren. Dieser Hausbesuch ist entscheidend für die Einstufung. Eine gute Vorbereitung ist daher unerlässlich.

  • Führen Sie ein Pflegetagebuch: Notieren Sie über ein bis zwei Wochen detailliert, bei welchen Tätigkeiten und wie oft Hilfe benötigt wird. Seien Sie ehrlich und beschönigen Sie nichts.
  • Sammeln Sie Dokumente: Legen Sie alle relevanten ärztlichen Unterlagen, Krankenhausberichte und eine Liste der Medikamente bereit.
  • Bitten Sie eine Vertrauensperson hinzu: Die Anwesenheit eines Angehörigen, der die Pflegesituation kennt, ist während des Termins sehr hilfreich und gibt Sicherheit.

Expertentipp: Ein gutes Pflegetagebuch listet nicht nur auf, was Sie tun, sondern auch, warum. Notieren Sie nicht nur „Hilfe beim Anziehen“, sondern „Hilfe beim Anziehen (Dauer 15 Min.), da die Beweglichkeit in der Schulter eingeschränkt ist und Knöpfe nicht mehr gegriffen werden können.“ 

Dokumentieren Sie besonders die „unsichtbaren“ Probleme: nächtliche Unruhe, wiederholte Fragen aufgrund von Vergesslichkeit oder Momente der Angst und Aggression. Genau diese Details geben dem Gutachter ein vollständiges Bild und sind oft entscheidend für die richtige Punktzahl.

Schritt 3: Der Bescheid der Pflegekasse und Ihr Recht auf Widerspruch

Einige Wochen nach dem Gutachten erhalten Sie den schriftlichen Bescheid von Ihrer Pflegekasse. Darin wird Ihnen der festgestellte Pflegegrad mitgeteilt. Sollten Sie mit der Einstufung nicht einverstanden sein, weil Sie beispielsweise keinen Pflegegrad oder nur Pflegegrad 1 erhalten haben, haben Sie ab Zustellung des Bescheids einen Monat Zeit, schriftlich Widerspruch zum Pflegegrad für mehr Pflegegeld einzulegen.

Pflegerin und eine ältere Frau während eines Hausbesuchs.

Fazit & Ihr nächster Schritt

Pflegegrad 2 bildet eine starke Grundlage, um die Pflege und Betreuung zu Hause zu sichern und Angehörige spürbar zu entlasten. Der Schlüssel zum Erfolg liegt darin, alle zur Verfügung stehenden Leistungen zu kennen und sie – wie im Fallbeispiel von Familie Meier gezeigt – intelligent und flexibel an die individuelle Situation anzupassen.

Die Organisation einer guten Pflege ist der nächste entscheidende Schritt. Wenn Sie Unterstützung dabei benötigen, eine passende Betreuungslösung für die Situation zu Hause zu finden und diese mit den Leistungen bei Pflegegrad 2 zu finanzieren, sprechen Sie uns an. Unsere Experten helfen Ihnen gerne dabei, die beste Lösung für Ihre Familie zu finden. Nehmen Sie jetzt Kontakt auf!

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zu Pflegegrad 2

Wer hat Anspruch auf Pflegegeld bei Pflegegrad 2?
Anspruch auf Pflegegeld bei Pflegegrad 2 haben Personen, die in ihrem Alltag in erheblichem Maße auf Hilfe und Unterstützung angewiesen sind. Das bedeutet, dass sie bei mindestens zwei Verrichtungen der Grundpflege (Körperpflege, Ernährung, Mobilität) und mindestens einer Verrichtung der hauswirtschaftlichen Versorgung (Einkaufen, Kochen, Reinigen der Wohnung) auf Hilfe angewiesen sind.

Die Pflegebedürftigkeit wird von einem Gutachter des MD oder eines privaten Pflegedienstes festgestellt und erfolgt anhand eines standardisierten Verfahrens.

Wie hoch ist das Pflegegeld bei Pflegegrad 2?
Die Leistungen der Pflegekasse bei Pflegegrad 2 betragen 347 € (Stand 01.07.2025) pro Monat. Das Pflegegeld wird in voller Höhe an die pflegebedürftige Person ausgezahlt. Zusätzlich besteht jedoch auch Anspruch auf weitere monatliche, jährliche und einmalige Leistungen wie z. B. Pflegesachleistungen, Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege, Wohngruppenzuschlag und mehr.
Wie wird das Pflegegeld beantragt?
Der Antrag auf Pflegegeld kann bei der Pflegekasse gestellt werden. Dazu gibt es ein Formular, das online oder per Post erhältlich ist. Der Antrag kann auch von einem Angehörigen oder einer Vertrauensperson gestellt werden.

Der Antrag muss folgende Angaben enthalten:

  • Name, Vorname und Geburtsdatum der pflegebedürftigen Person
  • Versicherungsnummer der pflegebedürftigen Person
  • Angaben zur Pflegebedürftigkeit
  • Angaben zur Person, die den Antrag stellt

Was kann ich mit dem Pflegegeld bezahlen?
Das Pflegegeld steht Ihnen zur freien Verfügung, um die Kosten der häuslichen Pflege zu decken, die Sie privat organisieren. Das umfasst beispielsweise die Finanzierung von Pflegehilfsmitteln (wie Einmalhandschuhe oder Bettschutzeinlagen), die Unterstützung durch Nachbarn oder Freunde, die Sie für Ihre Hilfe entlohnen, oder auch Kosten für Betreuungsleistungen, die nicht über den Entlastungsbetrag abgedeckt sind. Es dient als finanzielle Anerkennung für die Person, die im Alltag unterstützt.
Kann ich das Pflegegeld auch für andere Zwecke verwenden?
Das Pflegegeld ist grundsätzlich für die Pflegekosten zu verwenden. Es ist jedoch auch möglich, das Pflegegeld für andere Zwecke, z. B. für Urlaub oder Freizeitaktivitäten, zu verwenden. Wenn das Pflegegeld für andere Zwecke verwendet wird, muss dies allerdings der Pflegekasse gemeldet werden.
Wo kann ich mich beraten lassen?
Es gibt verschiedene Beratungsstellen, die bei Fragen zum Pflegegeld helfen können. Dazu gehören z. B. die Pflegekassen, Pflegestützpunkte oder die Beratungsstellen der Wohlfahrtsverbände. Auch wir bei Pflege zu Hause Küffel stehen Ihnen mit Expertise und Empathie zur Seite.
Wie kann ich mich auf die Begutachtung vorbereiten?

Es ist hilfreich, sich auf die Begutachtung vorbereiten, um einen möglichst hohen Pflegegrad zu erhalten.

  • Die Pflegebedürftigkeit sollte genau dokumentiert werden (z. B. Angaben zu den Einschränkungen in den Bereichen Mobilität, Körperpflege, Ernährung und hauswirtschaftliche Versorgung).
  • Die pflegebedürftige Person sollte sich vorab umfassend informieren.
  • Ein Angehöriger oder Pflegedienst sollte die pflegebedürftige Person bei der Begutachtung unterstützen.

Kann ich Pflegegrad 2 auf Pflegegrad 3 erhöhen?
Es ist jederzeit möglich, den Pflegegerad zu erhöhen, zum Beispiel von Pflegegrad 2 auf Pflegegrad 3. Dies ist sinnvoll, wenn sich die gesundheitliche Situation dauerhaft verschlechtert und die pflegebedürftige Person mehr Zuwendung und Zeit benötigt. In einem solchen Fall können Sie einen Antrag auf Höherstufung stellen und es wird erneut ein Gutachter entsandt. Außerdem können Sie jederzeit einen Antrag auf einen niedrigeren Pflegegrad stellen.
Kann ich Widerspruch gegen Pflegegrad 2 einlegen?
Wenn Sie mit der Einstufung in Pflegegrad 2 nicht einverstanden sind, können Sie innerhalb eines Monats bei der Pflegekasse Widerspruch einlegen – das ist schriftlich möglich, am besten per Einschreiben mit Rückschein.

Sollten Sie konkrete Belege für Ihre Begründung haben (z. B. Arztberichte, Pflegetagebücher oder Zeugenaussagen), fügen Sie diese dem Widerspruchsschreiben bei. Die Pflegekasse wird Ihren Widerspruch prüfen und einen neuen Bescheid erlassen. Wenn der Widerspruch begründet ist, wird der Pflegegrad entsprechend angepasst.

Wird das Pflegegeld auf die Rente oder andere Sozialleistungen angerechnet?
Nein. Das Pflegegeld ist eine steuerfreie Sozialleistung, die nicht als Einkommen gewertet wird. Sie wird weder auf die Rente noch auf Leistungen wie die Grundsicherung oder das Bürgergeld angerechnet.
Was passiert mit dem Pflegegeld bei einem Krankenhausaufenthalt?
Bei einem vollstationären Krankenhausaufenthalt oder einer Reha-Maßnahme wird das Pflegegeld für die ersten vier Wochen (28 Tage) in voller Höhe weitergezahlt. Danach wird die Zahlung bis zur Entlassung unterbrochen.
Kann man von Pflegegrad 2 auch wieder herabgestuft werden?
Ja, das ist möglich. Wenn sich der Gesundheitszustand der pflegebedürftigen Person nachweislich und dauerhaft verbessert (z. B. nach einer erfolgreichen Reha), kann die Pflegekasse eine Wiederholungsbegutachtung anordnen. Fällt diese anders aus, kann es zu einer Herab- oder auch Höherstufung kommen.

Markus Küffel gründete die Pflege zu Hause Küffel GmbH in Hamburg und verfügt über 20 Jahre Erfahrung im Bereich häusliche Pflege und Betreuung. Als Diplom Gesundheitswissenschaftler und examinierter Gesundheits- und Krankenpfleger bringt er umfassendes Fachwissen und praxisnahe Erfahrung in die Vermittlung von Betreuungskräften ein.

Vor der Gründung seines Unternehmens war er in verschiedenen Bereichen des Gesundheitswesens tätig und sammelte umfangreiche und wertvolle Einblicke in die Bedürfnisse von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen. Mit seinem Ratgeber „24 Stunden Pflege zu Hause – So finden Sie die optimale Betreuung“ (Springer, 2021) sowie seiner Mitwirkung an der Entwicklung des derzeit ersten und einzigen Qualitätsstandards der sog. DIN SPEC 33454 setzt er sich aktiv für Transparenz und Qualität in der häuslichen Betreuung ein.

Von 2018 bis 2020 war er Vorstandsmitglied des Bundesverbandes für häusliche Betreuung und Pflege. Seit August 2019 gehört Küffel dem interdisziplinären Forschungsnetzwerk „Osteuropäische Betreuungskräfte“ der Evangelische Hochschule Nürnberg an.

Für weitere Informationen zu Markus Küffel, besuchen Sie gerne seine Autorenseite.

Pflegegrad 2
Markus Küffel
Geschäftsführer & Gründer
Dipl. Gesundheitswissenschaftler
exam. Gesundheits- und Krankenpflege
Pflegegrad 2