Pflegegrad 2: Pflegegeld und alle Leistungen und Voraussetzungen (Stand 2025)
In Deutschland leben über 5 Millionen pflegebedürftige Personen – ein großer Teil davon sind Menschen mit Pflegegrad 2. Das bedeutet, dass all diese Menschen Hilfe der Pflegekassen in Anspruch nehmen, sei es durch Geldleistungen oder durch Pflegesachleistungen.
In diesem Beitrag beantworten wir Ihnen alle Fragen rund um den Pflegegrad 2 und zeigen, wie Sie alle Leistungen der Pflegeversicherung optimal für sich nutzen.
Das Wichtigste zu Pflegegrad 2 auf einen Blick
- Was bedeutet das? Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit.
- Wer bekommt ihn? Personen mit 27 bis unter 47,5 Punkten im Pflegegutachten.
- Pflegegeld: 347 € pro Monat
- Pflegesachleistungen: 796 € pro Monat für ambulante Pflegedienste.
- Entlastungsbetrag: 131 € pro Monat für zusätzliche Unterstützung.
- Wichtig: Seit Juli 2025 gibt es ein neues, gemeinsames Jahresbudget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, das sog. Entlastungsbudget (3.539 € pro Jahr).
Stand 01.07.2025
Definition: Was genau bedeutet Pflegegrad 2?
Pflegegrad 2 bescheinigt eine erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Typischerweise können Personen mit Pflegegrad 2 viele alltägliche Handlungen noch eigenständig ausführen, benötigen aber in einigen Kernbereichen regelmäßig und wiederkehrend Unterstützung. Das kann beispielsweise die Hilfe beim morgendlichen Aufstehen, beim Duschen und Ankleiden oder bei der Zubereitung von Mahlzeiten sein.
Wichtig ist auch der Vergleich zu Pflegegrad 1: Während bei Pflegegrad 1 nur leichte Beeinträchtigungen vorliegen, beginnt bei Pflegegrad 2 die erhebliche, regelmäßige Pflegebedürftigkeit. Dieser Pflegegrad wird also jenen Personen zuerkannt, deren Selbstständigkeit im Alltag nachweislich erheblich beeinträchtigt ist. Die Pflegeversicherung bietet hier gezielte finanzielle Unterstützung, um die notwendige Pflege und Betreuung zu Hause oder in einer Einrichtung sicherzustellen und pflegende Angehörige zu entlasten.
Die gesetzliche Grundlage für die Einteilung in Pflegegrade und die damit verbundenen Leistungen ist im Elften Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB XI) festgelegt.
Beantworten Sie verschiedene Fragen zum gesundheitlichen Zustand der pflegebedürftigen Person und Sie erhalten eine erste ungefähre Einschätzung des Pflegegrades.
Der Pflegegradrechner dient allerdings nur zur Orientierung – ein individuelles Gespräch mit einem Gutachter, der sich Ihre Situation vor Ort ansieht, ist dadurch nicht zu ersetzen.
Voraussetzungen für Pflegegrad 2: Wer bekommt ihn?
Um die verschiedenen Leistungen und Voraussetzungen für einen Pflegegrad zu klären, muss die Pflegebedürftigkeit von einem Gutachter festgestellt werden. Bei gesetzlich Versicherten übernimmt dies der Medizinische Dienst (MD), bei privat Versicherten der Dienst MEDICPROOF. Die Einstufung erfolgt nach einem bundesweit einheitlichen Punktesystem, dem „Neuen Begutachtungsassessment“ (NBA).
Für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 muss das Gutachten eine Gesamtpunktzahl zwischen 27 und 47,5 Punkten ergeben.
Die genauen Kriterien für die Begutachtung und die Ermittlung des Pflegegrades sind vom GKV-Spitzenverband in Richtlinien festgelegt und basieren auf den gesetzlichen Vorgaben.
Dabei werden sechs Lebensbereiche, sogenannte Module, bewertet, die unterschiedlich stark gewichtet werden:
Alle Leistungen bei Pflegegrad 2 im Überblick (Stand Oktober 2025)
Diese Tabelle gibt Ihnen einen vollständigen Überblick über die wichtigsten Leistungen und die aktuell gültigen Beträge. Seit den gesetzlichen Anpassungen zu Beginn und Mitte des Jahres profitieren Pflegebedürftige von höheren Sätzen und flexibleren Budgets.
| Leistung | Höhe der Leistung | Kurzbeschreibung |
|---|---|---|
| Pflegegeld | 347 € pro Monat | Zur freien Verfügung bei privater Pflege durch Angehörige oder Freunde. |
| Pflegesachleistungen | 796 € pro Monat | Für die direkte Abrechnung mit einem ambulanten Pflegedienst. |
| Gemeinsames Jahresbudget | 3.539 € pro Jahr | Flexibles Budget, das die frühere Verhinderungs- und Kurzzeitpflege bündelt. |
| Tages- & Nachtpflege | 721 € pro Monat | Zuschuss für die teilstationäre Betreuung in einer Einrichtung. |
| Entlastungsbetrag | 131 € pro Monat | Für Alltagsunterstützung wie Haushaltshilfen, Betreuungsgruppen etc. |
| Pflegehilfsmittel | 42 € pro Monat | Monatliche Pauschale für z. B. Desinfektionsmittel, Handschuhe, Masken. |
| Wohnraumanpassung | bis zu 4.180 € | Einmaliger Zuschuss für barrierefreie Umbauten (z. B. Umbau zur Dusche). |
| Hausnotruf | 26,65 € pro Monat | Zuschuss für die monatlichen Kosten des Geräts. |
Alle aktuellen Leistungsbeträge für das Jahr 2025 werden von der Bundesregierung festgelegt und können auch auf der Webseite des Bundesgesundheitsministeriums nachgelesen werden.
Wichtiger Hinweis zum Gemeinsamen Jahresbudget:
Die vielleicht größte und positivste Veränderung ist die Zusammenlegung der früheren getrennten Töpfe für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege. Sie können das Gesamtbudget von 3.539 Euro nun vollkommen flexibel für beide Leistungsarten einsetzen, je nachdem, was Ihre individuelle Situation gerade erfordert. Dies reduziert den bürokratischen Aufwand
Pflegegeld & Co.: Die Leistungen der Pflegekasse im Detail
Die zwei bekanntesten Geldleistungen sind Pflegegeld und Pflegesachleistungen, die Sie je nach Ihrer Pflegesituation flexibel nutzen und sogar kombinieren können – Sie haben die freie Wahl.
Zusätzliche Unterstützung für den Alltag bei Pflegegrad 2
Der Entlastungsbetrag (131 €): Dieser zweckgebundene Betrag steht unabhängig vom Pflegegrad allen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 in gleicher Höhe zu. Sie können ihn für qualitätsgesicherte Angebote nutzen, die der Entlastung pflegender Angehöriger und der Förderung der Selbstständigkeit dienen. Dazu gehören z. B. eine Haushaltshilfe, eine Betreuungsgruppe für Senioren oder Begleitdienste zu Arztterminen.
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (42 €): Monatlich haben Sie Anspruch auf eine Pauschale von 42 € für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel. Dazu zählen beispielsweise Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen, Desinfektionsmittel oder FFP2-Masken. Diese können Sie unkompliziert über ein Sanitätshaus oder eine Apotheke beziehen.
Expertentipp: Wussten Sie, dass Sie den Entlastungsbetrag von 131 € ansparen können? Wenn Sie den Betrag in einem Monat nicht nutzen, verfällt er nicht sofort, sondern wird auf den nächsten Monat übertragen. Nicht genutzte Beträge eines Kalenderjahres können Sie sogar noch bis zum 30. Juni des Folgejahres verwenden.
So können Sie über mehrere Monate hinweg ein größeres Budget ansparen, um beispielsweise eine dringend benötigte, aber teurere Leistung wie eine professionelle Grundreinigung der Wohnung oder eine mehrtägige Urlaubsvertretung zu finanzieren.
Entlastungsbudget für pflegende Angehörige – für Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege und mehr
Eine der größten und positivsten Veränderungen für pflegende Angehörige ist die Zusammenlegung der früheren, starren Töpfe für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege. Anstatt zwei getrennte Anträge und Budgets verwalten zu müssen, steht Ihnen seit dem 1. Juli 2025 ein gemeinsames, flexibles Jahresbudget in Höhe von 3.539 Euro zur Verfügung.
Das bedeutet für Sie als private Pflegeperson: Weniger Bürokratie und maximale Flexibilität. Sie entscheiden selbst, wie Sie dieses Budget einsetzen, um sich die Pausen zu verschaffen, die Sie dringend benötigen.
So können Sie das Jahresbudget nutzen:
Ein entscheidender Vorteil des neuen Systems ist, dass die frühere Wartezeit von sechs Monaten (die sogenannte Vorpflegezeit), die für die Verhinderungspflege galt, weggefallen ist. Sie können die Leistungen des Jahresbudgets also deutlich flexibler und bedarfsgerechter in Anspruch nehmen. Dieses System passt sich Ihrem Leben an – nicht umgekehrt.
Wohnen anpassen und Zuschüsse sichern
Gerade ab Pflegegrad 2 wird die Sicherheit im eigenen Zuhause entscheidend. Um die Wohnung barrierefrei zu gestalten, gewährt die Pflegekasse einen einmaligen Zuschuss von bis zu 4.180 Euro für sogenannte wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. Dieser Zuschuss kann für eine Vielzahl von Umbauten genutzt werden, wie zum Beispiel:
- Den Einbau einer bodengleichen Dusche
- Das Anbringen von Haltegriffen in Bad und Flur
- Die Verbreiterung von Türen für einen Rollator oder Rollstuhl
- Die Installation eines Treppenlifts
Fallbeispiel: So kann Pflegegrad 2 aussehen
Frau Meier ist 75 Jahre alt und lebt alleine in ihrer Wohnung. Sie hat aufgrund einer fortschreitenden Arthritis Schwierigkeiten mit alltäglichen Aufgaben wie dem Anziehen, Kochen und Einkaufen. Außerdem kann sie sich nur noch eingeschränkt bewegen und benötigt daher Unterstützung bei der Körperpflege und der Nahrungszubereitung.
Nach einer gründlichen Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MD) wurde Frau Meier in Pflegegrad 2 eingestuft. Die Punkte, die Frau Meier in jeder Kategorie erhielt, sind wie folgt:
| Kategorie | Erhaltene Punkte |
|---|---|
| Mobilität | 9,5 |
| Kognitive und kommunikative Fähigkeiten | 6 |
| Verhaltensweisen und psychische Probleme | 0 |
| Selbstversorgung | 12 |
| Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen | 3 |
| Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte | 2 |
Die Gesamtpunktzahl von Frau Meier beträgt somit 32,5 Punkte – das entspricht Pflegegrad 2 (27-47,5 Punkte).
In Bezug auf die Leistungen hat Frau Meier also folgende Möglichkeiten:
| Leistung | Betrag pro Monat / Jahr |
|---|---|
| Pflegegeld (bei häuslicher Pflege durch beispielsweise Angehörige) | 347Euro pro Monat |
| Pflegesachleistung (bei Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst) | 796 Euro pro Monat |
| Kombinationsleistung (Kombination aus Pflegegeld und Sachleistung) | Variiert, je nach Kombination |
| Tages- und Nachtpflege | 721 Euro pro Monat |
| Gemeinsame Jahresbudget (für Kurzzeit- und Vollstationäre Pflege) | 3.539 Euro pro Jahr |
| Entlastungsbetrag (für zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen) | 131 Euro pro Monat |
Frau Meier hat sich entschieden, mithilfe der monatlichen Pflegesachleistungen einen ambulanten Pflegedienst zu engagieren, der ihr bei der Körperpflege und beim Kochen hilft. Außerdem nutzt sie den Entlastungsbetrag, um eine Haushaltshilfe für das Putzen und Einkaufen zu bezahlen. So kann sie ihre Kinder und Enkelkinder entlasten, sich aber trotzdem auf die dringend benötigte Unterstützung in den eigenen vier Wänden verlassen.
Sollte es ihr einmal zeitweise gesundheitlich schlechter gehen, besteht für sie immer noch die Möglichkeit der Kurzzeitpflege. Entscheidet sie sich langfristig dazu, doch in ein Pflegeheim zu ziehen, steht ihr ebenfalls eine bestimmte Summe für die vollstationäre Pflege zur Verfügung.
Der Weg zum Pflegegrad 2: Antrag und Begutachtung
Schritt 1: Der Antrag auf Pflegegrad bei der Pflegekasse
Der erste und wichtigste Schritt ist der Antrag bei der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person. Diese ist bei der jeweiligen Krankenkasse angesiedelt. Ein Anruf bei der Kasse genügt oft schon, um den Prozess in Gang zu setzen. Sie können den Antrag aber auch formlos schriftlich per Brief oder E-Mail stellen. Daraufhin sendet Ihnen die Pflegekasse das offizielle Antragsformular zu, das Sie ausgefüllt zurückschicken.
Schritt 2: Die optimale Vorbereitung auf den Gutachtertermin
Nachdem der Antrag eingegangen ist, beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst (MD), einen Gutachtertermin zu vereinbaren. Dieser Hausbesuch ist entscheidend für die Einstufung. Eine gute Vorbereitung ist daher unerlässlich.
- Führen Sie ein Pflegetagebuch: Notieren Sie über ein bis zwei Wochen detailliert, bei welchen Tätigkeiten und wie oft Hilfe benötigt wird. Seien Sie ehrlich und beschönigen Sie nichts.
- Sammeln Sie Dokumente: Legen Sie alle relevanten ärztlichen Unterlagen, Krankenhausberichte und eine Liste der Medikamente bereit.
- Bitten Sie eine Vertrauensperson hinzu: Die Anwesenheit eines Angehörigen, der die Pflegesituation kennt, ist während des Termins sehr hilfreich und gibt Sicherheit.
Expertentipp: Ein gutes Pflegetagebuch listet nicht nur auf, was Sie tun, sondern auch, warum. Notieren Sie nicht nur „Hilfe beim Anziehen“, sondern „Hilfe beim Anziehen (Dauer 15 Min.), da die Beweglichkeit in der Schulter eingeschränkt ist und Knöpfe nicht mehr gegriffen werden können.“
Dokumentieren Sie besonders die „unsichtbaren“ Probleme: nächtliche Unruhe, wiederholte Fragen aufgrund von Vergesslichkeit oder Momente der Angst und Aggression. Genau diese Details geben dem Gutachter ein vollständiges Bild und sind oft entscheidend für die richtige Punktzahl.
Schritt 3: Der Bescheid der Pflegekasse und Ihr Recht auf Widerspruch
Einige Wochen nach dem Gutachten erhalten Sie den schriftlichen Bescheid von Ihrer Pflegekasse. Darin wird Ihnen der festgestellte Pflegegrad mitgeteilt. Sollten Sie mit der Einstufung nicht einverstanden sein, weil Sie beispielsweise keinen Pflegegrad oder nur Pflegegrad 1 erhalten haben, haben Sie ab Zustellung des Bescheids einen Monat Zeit, schriftlich Widerspruch zum Pflegegrad für mehr Pflegegeld einzulegen.
Fazit & Ihr nächster Schritt
Pflegegrad 2 bildet eine starke Grundlage, um die Pflege und Betreuung zu Hause zu sichern und Angehörige spürbar zu entlasten. Der Schlüssel zum Erfolg liegt darin, alle zur Verfügung stehenden Leistungen zu kennen und sie – wie im Fallbeispiel von Familie Meier gezeigt – intelligent und flexibel an die individuelle Situation anzupassen.
Die Organisation einer guten Pflege ist der nächste entscheidende Schritt. Wenn Sie Unterstützung dabei benötigen, eine passende Betreuungslösung für die Situation zu Hause zu finden und diese mit den Leistungen bei Pflegegrad 2 zu finanzieren, sprechen Sie uns an. Unsere Experten helfen Ihnen gerne dabei, die beste Lösung für Ihre Familie zu finden. Nehmen Sie jetzt Kontakt auf!
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zu Pflegegrad 2
Die Pflegebedürftigkeit wird von einem Gutachter des MD oder eines privaten Pflegedienstes festgestellt und erfolgt anhand eines standardisierten Verfahrens.
Der Antrag muss folgende Angaben enthalten:
- Name, Vorname und Geburtsdatum der pflegebedürftigen Person
- Versicherungsnummer der pflegebedürftigen Person
- Angaben zur Pflegebedürftigkeit
- Angaben zur Person, die den Antrag stellt
Es ist hilfreich, sich auf die Begutachtung vorbereiten, um einen möglichst hohen Pflegegrad zu erhalten.
- Die Pflegebedürftigkeit sollte genau dokumentiert werden (z. B. Angaben zu den Einschränkungen in den Bereichen Mobilität, Körperpflege, Ernährung und hauswirtschaftliche Versorgung).
- Die pflegebedürftige Person sollte sich vorab umfassend informieren.
- Ein Angehöriger oder Pflegedienst sollte die pflegebedürftige Person bei der Begutachtung unterstützen.
Sollten Sie konkrete Belege für Ihre Begründung haben (z. B. Arztberichte, Pflegetagebücher oder Zeugenaussagen), fügen Sie diese dem Widerspruchsschreiben bei. Die Pflegekasse wird Ihren Widerspruch prüfen und einen neuen Bescheid erlassen. Wenn der Widerspruch begründet ist, wird der Pflegegrad entsprechend angepasst.
Markus Küffel gründete die Pflege zu Hause Küffel GmbH in Hamburg und verfügt über 20 Jahre Erfahrung im Bereich häusliche Pflege und Betreuung. Als Diplom Gesundheitswissenschaftler und examinierter Gesundheits- und Krankenpfleger bringt er umfassendes Fachwissen und praxisnahe Erfahrung in die Vermittlung von Betreuungskräften ein.
Vor der Gründung seines Unternehmens war er in verschiedenen Bereichen des Gesundheitswesens tätig und sammelte umfangreiche und wertvolle Einblicke in die Bedürfnisse von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen. Mit seinem Ratgeber „24 Stunden Pflege zu Hause – So finden Sie die optimale Betreuung“ (Springer, 2021) sowie seiner Mitwirkung an der Entwicklung des derzeit ersten und einzigen Qualitätsstandards der sog. DIN SPEC 33454 setzt er sich aktiv für Transparenz und Qualität in der häuslichen Betreuung ein.
Von 2018 bis 2020 war er Vorstandsmitglied des Bundesverbandes für häusliche Betreuung und Pflege. Seit August 2019 gehört Küffel dem interdisziplinären Forschungsnetzwerk „Osteuropäische Betreuungskräfte“ der Evangelische Hochschule Nürnberg an.
Für weitere Informationen zu Markus Küffel, besuchen Sie gerne seine Autorenseite.



