Leistungen der Pflegekasse im Überblick
Leistungen der Pflegekasse im Überblick

Leistungen der Pflegeversicherung

Leistungen der Pflegekasse im ÜberblickLeistungen der Pflegekasse im Überblick

Leistungen der Pflegeversicherung im Überblick: Der komplette Guide 2026

Die Leistungen der Pflegeversicherung bilden das finanzielle Fundament, um eine qualitativ hochwertige und würdevolle Pflege für pflegebedürftige Menschen in Deutschland sicherzustellen. Sie umfassen ein breites Spektrum an Geld- und Sachleistungen, die pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen gezielt entlasten und bei der Bewältigung des Pflegealltags unterstützen. Diese Leistungen sind modular aufgebaut und passen sich exakt an den jeweiligen, durch einen Gutachter festgestellten Pflegegrad an.

Leistungen der Pflegekasse im Überblick

Was sind die Leistungen der Pflegeversicherung? Eine Definition

Die Leistungen der Pflegeversicherung sind zweckgebundene finanzielle und sachliche Hilfen, die von der gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherung (Pflegekasse) für anerkannte pflegebedürftige Personen (ab Pflegegrad 1) bereitgestellt werden. Das Elfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) regelt diese gesetzlichen Ansprüche und stellt sicher, dass Pflegebedürftige die notwendige Unterstützung für die Pflege zu Hause oder in einer stationären Einrichtung erhalten. Die Pflegekasse finanziert damit je nach Bedarf ambulante Pflegedienste, pflegende Angehörige oder die Unterbringung im Pflegeheim.

Finanzen
Leistungen der Pflegekasse im Überblick

Anspruch & Voraussetzungen: So erhalten Sie Leistungen der Pflegekasse

Ein Anspruch auf Leistungen aus der sozialen Pflegeversicherung entsteht nicht automatisch, sondern muss aktiv beantragt werden. Sobald eine offizielle Pflegebedürftigkeit durch die Pflegekasse anerkannt ist, können Sie die umfangreichen Hilfen in Anspruch nehmen.

Die drei zentralen Voraussetzungen sind:

  1. Antrag auf Pflegeleistungen stellen: Der Prozess beginnt immer mit einem formlosen oder formellen Antrag bei Ihrer Pflegekasse. Rufen Sie dort an oder schreiben Sie eine E-Mail mit der Bitte um Zusendung der Formulare.
  2. Anerkannter Pflegegrad: Nach der Antragstellung beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst (MD), um in einer Begutachtung Ihre Selbstständigkeit zu bewerten und einen Pflegegrad von 1 bis 5 festzustellen.
  3. Vorversicherungszeit: Sie müssen in den letzten zehn Jahren vor der Antragsstellung mindestens zwei Jahre lang in die soziale Pflegeversicherung eingezahlt haben oder familienversichert gewesen sein.

Wichtiger Hinweis: Die Leistungen der Pflegeversicherung werden erst ab dem Monat der Antragstellung gewährt, nicht rückwirkend zum tatsächlichen Eintritt der Pflegebedürftigkeit. Eine frühzeitige Antragstellung ist daher essenziell, um keine finanziellen Mittel zu verlieren.

Die Kernleistungen für die häusliche Pflege im Detail

Der Großteil der Pflege findet in Deutschland im eigenen Zuhause statt. Um diesen Wunsch zu unterstützen, sind die Leistungen für die häusliche Pflege besonders ausdifferenziert.
Pflegegeld

1. Pflegegeld: Finanzielle Unterstützung für die selbstorganisierte Pflege

Das Pflegegeld ist eine der zentralen Leistungen der Pflegeversicherung, wenn die Pflege durch Angehörige, Freunde oder andere ehrenamtliche Pflegepersonen sichergestellt wird. Die Pflegekasse überweist den Betrag monatlich direkt auf das Konto der pflegebedürftigen Person.
  • Zweck: Es dient als finanzielle Anerkennung und soll die häusliche Versorgung sicherstellen. Die Verwendung ist nicht nachweispflichtig.
  • Voraussetzung: Ein anerkannter Pflegegrad 2 oder höher ist zwingend erforderlich. Bei Pflegegrad 1 besteht kein Anspruch auf Pflegegeld.
  • Pflichtberatung: Bezieher von Pflegegeld müssen in regelmäßigen Abständen einen Beratungseinsatz durch einen zugelassenen Pflegedienst nachweisen, um die Qualität der Pflege zu sichern.

Pflegesachleistungen

2. Pflegesachleistungen: Professionelle Hilfe durch ambulante Pflegedienste

Die Pflegesachleistungen sind für die Beauftragung eines professionellen ambulanten Pflegedienstes vorgesehen. Diese Sachleistungen werden nicht ausgezahlt, sondern der Pflegedienst rechnet seine erbrachten Leistungen direkt mit der Pflegekasse ab.
  • Leistungsumfang: Die Leistungen umfassen grundpflegerische Tätigkeiten (z. B. Körperpflege), hauswirtschaftliche Versorgung und häusliche Betreuung.
  • Anspruch: Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 können diese Leistung in Anspruch nehmen.
  • Flexibilität durch Umwandlung: Bis zu 40 % des nicht genutzten Sachleistungsbetrags können in Angebote zur Unterstützung im Alltag umgewandelt werden. Dies erweitert die Möglichkeiten erheblich.

Kombinationsleistung

3. Kombinationsleistung: Die flexible Verbindung von Pflegegeld und Sachleistungen

Die Pflegeversicherung ermöglicht eine flexible Kombination beider Leistungsarten. Nimmt eine pflegebedürftige Person die Pflegesachleistungen eines ambulanten Dienstes nur teilweise in Anspruch, wird das restliche Budget prozentual als Pflegegeld ausgezahlt. Dies ist ideal, um die professionelle Pflege und Betreuung durch die wertvolle Unterstützung von Angehörigen optimal zu ergänzen.

„Die richtige Kombination von Pflegegeld und Pflegesachleistungen ist der Schlüssel zu einer optimalen und gleichzeitig bezahlbaren häuslichen Pflege. Viele Familien wissen nicht, dass sie durch eine geschickte Planung nicht nur die professionelle Versorgung sichern, sondern auch die aufopferungsvolle Arbeit der Angehörigen finanziell wertschätzen können. Als Stiftung Warentest Testsieger (Ausgabe test 05/2017) und Mitentwickler der DIN SPEC 33454 für die Branche sehen wir es als unsere Aufgabe, Familien transparent über alle Möglichkeiten zu beraten.“
– Markus Küffel, Gründer von Pflege zu Hause Küffel

Was passiert bei einer Überziehung des Sachleistungsbudgets?

Übersteigt die Rechnung des Pflegedienstes den maximalen Betrag der Pflegesachleistung für Ihren Pflegegrad, müssen Sie die Differenz als Eigenanteil selbst tragen. Eine genaue Absprache mit dem Pflegedienst über den Leistungsumfang ist daher sehr wichtig, um unerwartete Kosten zu vermeiden.

Leistungsbeträge 2026: Was die Pflegeversicherung je nach Pflegegrad zahlt

Der Umfang der Leistungen ist direkt an den festgestellten Pflegegrad gekoppelt. Die folgende Tabelle gibt einen detaillierten Überblick über die zentralen monatlichen Leistungsbeträge, die seit dem 01.07.2025 gelten.

Pflegegrad Pflegegeld (pro Monat) Pflegesachleistungen (pro Monat) Vollstationäre Pflege (pro Monat)
Pflegegrad 1 kein Anspruch Anspruch nur über Entlastungsbetrag 131 €
Pflegegrad 2 347 € 796 € 805 €
Pflegegrad 3 599 € 1.497 € 1.319 €
Pflegegrad 4 800 € 1.859 € 1.855 €
Pflegegrad 5 990 € 2.299 € 2.096 €

Das Entlastungsbudget: Flexibel für Verhinderungspflege & Kurzzeitpflege

Wenn die private Pflegeperson durch Krankheit oder Urlaub eine Pause benötigt, stellt die Pflegekasse ein gemeinsames, flexibles Budget für die Ersatzpflege bereit. Seit 2025 sind die Budgets für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zu einem gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 € (für Pflegegrade 2 bis 5) zusammengefasst.
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Verhinderungspflege: Luft zum Atmen für pflegende Angehörige
Die Verhinderungspflege sichert die häusliche Pflege, wenn die Hauptpflegeperson vorübergehend ausfällt.
  • Wer: Die Ersatzpflege kann durch nahe Angehörige, Freunde, Nachbarn oder einen ambulanten Pflegedienst erfolgen.
  • Wie lange: Die Pflegeversicherung übernimmt die Kosten für bis zu acht Wochen im Jahr.
  • Voraussetzung: Der Pflegebedürftige muss mindestens Pflegegrad 2 haben und häuslich gepflegt werden. Gut zu wissen: Die früher geltende sechsmonatige „Vorpflegezeit“ wurde zum 1. Juli 2025 komplett abgeschafft. Die Verhinderungspflege kann nun sofort ab Feststellung des Pflegegrads genutzt werden.

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Kurzzeitpflege: Stationäre Hilfe in Krisen oder nach dem Krankenhaus
Die Kurzzeitpflege ist für Situationen gedacht, in denen die häusliche Pflege temporär nicht möglich ist.
  • Wo: Die pflegebedürftige Person wird für eine begrenzte Zeit in einer vollstationären Pflegeeinrichtung versorgt.
  • Wann: Typische Anwendungsfälle sind nach einem Krankenhausaufenthalt zur Rehabilitation oder wenn die häusliche Pflegesituation umorganisiert werden muss.
  • Dauer: Es besteht ein Anspruch für bis zu acht Wochen pro Kalenderjahr.

Weitere wichtige Leistungen der Pflegeversicherung im Detail

Neben den Kernleistungen existiert eine Vielzahl weiterer Ansprüche, die oft übersehen werden, aber die Pflegesituation entscheidend verbessern können.
Entlastungsbetrag

Der Entlastungsbetrag

Jeder Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1 hat Anspruch auf einen zweckgebundenen Entlastungsbetrag in Höhe von 131 € pro Monat. Dieses Geld wird nicht ausgezahlt, sondern dient der Kostenerstattung für qualitätsgesicherte Angebote zur Unterstützung im Alltag. Dazu zählen:
  • Angebote der Tages- und Nachtpflege
  • Leistungen der Kurzzeitpflege
  • Leistungen zugelassener ambulanter Pflegedienste (speziell Betreuungsleistungen)
  • Nach Landesrecht anerkannte Alltagsbegleiter oder Haushaltshilfen

Teilstationäre Pflege

Tages- und Nachtpflege (Teilstationäre Pflege)

Diese Leistung entlastet pflegende Angehörige tagsüber oder nachts. Die pflegebedürftige Person wird stundenweise in einer Pflegeeinrichtung betreut und gefördert. Die Leistungsbeträge hierfür werden zusätzlich zum Pflegegeld gezahlt und kürzen dieses nicht.
Pflegehilfsmittel

Pflegehilfsmittel und technische Hilfsmittel

Zur Erleichterung der Pflege und zur Förderung der Selbstständigkeit gibt es zwei Arten von Hilfsmitteln:
  • Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel: Eine monatliche Pauschale von bis zu 42 Euro für Produkte wie Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel oder Bettschutzeinlagen.
  • Technische Pflegehilfsmittel: Geräte wie ein Pflegebett, ein Badewannenlifter oder ein Hausnotrufsystem. Diese werden oft leihweise zur Verfügung gestellt oder bezuschusst.

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen

Für barrierefreie Umbauten in der Wohnung zahlt die Pflegeversicherung einen Zuschuss von bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme. Leben mehrere Pflegebedürftige zusammen (z. B. in einer Pflege-WG), kann der Betrag bis zu 16.720 Euro betragen. Typische Maßnahmen sind:
  • Einbau einer bodengleichen Dusche
  • Installation eines Treppenlifts
  • Entfernung von Türschwellen
  • Verbreiterung von Türen für einen Rollstuhl

Die Leistungen im Detail: Was steht Ihnen bei welchem Pflegegrad zu?

Die Leistungen im Detail: Was steht Ihnen bei welchem Pflegegrad zu?
Leistungen bei Pflegegrad 1

Personen mit Pflegegrad 1 gelten als geringfügig beeinträchtigt, erhalten aber bereits wichtige Unterstützungsleistungen, um die Selbstständigkeit lange zu erhalten:

  • Entlastungsbetrag: 131 € pro Monat.
  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: 42 € pro Monat.
  • Wohnumfeldverbesserung: Bis zu 4.180 € pro Maßnahme.
  • Zuschuss zum Hausnotruf: 26,65 € pro Monat.
  • Kostenlose Pflegeberatung und pflegekurse für Angehörige.
  • Zuschuss für vollstationäre Pflege: 131 €.
Leistungen bei Pflegegrad 2

Ab Pflegegrad 2 beginnt der volle Anspruch auf die zentralen Leistungen der Pflegeversicherung:

  • Pflegegeld: 347 € pro Monat.
  • Pflegesachleistungen: 796 € pro Monat.
  • Entlastungsbudget (Verhinderungs- & Kurzzeitpflege): 3.539 € pro Jahr.
  • Tages- und Nachtpflege: 721 € pro Monat.
  • Alle Leistungen aus Pflegegrad 1 (Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel etc.).
  • Soziale Absicherung für die eingetragene Pflegeperson.
Leistungen bei Pflegegrad 3

Bei schwerer Beeinträchtigung der Selbstständigkeit steigen die Leistungen gemäß Pflegegrad 3 deutlich:

  • Pflegegeld: 599 € pro Monat.
  • Pflegesachleistungen: 1.497 € pro Monat.
  • Entlastungsbudget (Verhinderungs- & Kurzzeitpflege): 3.539 € pro Jahr.
  • Tages- und Nachtpflege: 1.357 € pro Monat.
  • Alle weiteren Leistungen wie bei Pflegegrad 2.
Leistungen bei Pflegegrad 4

Bei schwerster Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (Pflegegrad 4) werden die Beträge weiter erhöht:

  • Pflegegeld: 800 € pro Monat.
  • Pflegesachleistungen: 1.859 € pro Monat.
  • Entlastungsbudget (Verhinderungs- & Kurzzeitpflege): 3.539 € pro Jahr.
  • Tages- und Nachtpflege: 1.685 € pro Monat.
  • Alle weiteren Leistungen wie bei den niedrigeren Pflegegraden.
Leistungen bei Pflegegrad 5

Der höchste Pflegegrad 5 umfasst die maximalen Leistungen für die schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung:

  • Pflegegeld: 990 € pro Monat.
  • Pflegesachleistungen: 2.299 € pro Monat.
  • Entlastungsbudget (Verhinderungs- & Kurzzeitpflege): 3.539 € pro Jahr.
  • Tages- und Nachtpflege: 2.085 € pro Monat.
  • Alle weiteren Leistungen wie bei den anderen Pflegegraden.

Stand 01.07.2025

Eine ältere Frau ist am Mobiltelefon. Sie bespricht ein Dokument. Dabei erhält sie Neuigkeiten.

Kann man Tagespflege und Pflegegeld kombinieren?

Ja, das ist problemlos möglich. Die Leistungen für die Tages- und Nachtpflege sind eine Ergänzung zur häuslichen Pflege. Sie können diese in vollem Umfang neben dem ungekürzten Pflegegeld oder den Pflegesachleistungen in Anspruch nehmen.

Leistungen der Pflegekasse im Überblick

Sonderfälle und weitere wichtige Leistungen

Nicht jede Pflegesituation ist gleich. Die Pflegeversicherung bietet daher Lösungen für besondere Umstände.

Leistungen bei vollstationärer Pflege im Pflegeheim

Entscheidet man sich für eine vollstationäre Pflege, übernimmt die Pflegekasse einen Teil der pflegebedingten Kosten. Zusätzlich zum oben genannten Leistungsbetrag zahlt die Pflegeversicherung seit 2022 einen prozentualen Zuschuss zum pflegebedingten Eigenanteil.

Dieser steigt, je länger die Person im Heim lebt:

  • Im 1. Jahr: 15 % Zuschuss zum Eigenanteil
  • Im 2. Jahr: 30 % Zuschuss zum Eigenanteil
  • Im 3. Jahr: 50 % Zuschuss zum Eigenanteil
  • Ab dem 4. Jahr: 75 % Zuschuss zum Eigenanteil

Leistungen für Beamte (Beihilfe)

Beihilfeberechtigte (z. B. Beamte) erhalten die Leistungen der Pflegeversicherung zur Hälfte von ihrer privaten Pflegeversicherung und zur Hälfte von der Beihilfestelle ihres Dienstherrn. Die Leistungsansprüche sind im Grunde identisch, müssen aber bei beiden Stellen separat beantragt werden.

Was ist bei einem Auslandsaufenthalt zu beachten?

Bei einem vorübergehenden Aufenthalt im EU-Ausland wird das Pflegegeld für bis zu sechs Wochen weitergezahlt. Pflegesachleistungen können jedoch in der Regel nicht in Anspruch genommen werden. Bei einem dauerhaften Umzug gelten je nach Land komplexe Sonderregelungen. Eine frühzeitige Beratung mit der Pflegekasse ist hier unerlässlich.

Leistungen ohne Pflegegrad: Wann zahlt die Krankenkasse?

In manchen Fällen ist die pflegerische Unterstützung nur vorübergehend nötig, z. B. nach einer schweren Operation. Dauert die Pflegebedürftigkeit voraussichtlich weniger als sechs Monate, wird kein Pflegegrad vergeben. In diesem Fall kann die Krankenkasse (nicht die Pflegekasse) Leistungen wie die häusliche Krankenpflege oder eine Haushaltshilfe genehmigen.

FAQ – Häufig gestellte Fragen zu den Leistungen der Pflegeversicherung

Was ist der Unterschied zwischen Pflegegeld und Pflegesachleistungen?
Pflegegeld ist ein Geldbetrag, der Ihnen zur freien Verfügung ausgezahlt wird, wenn Angehörige oder Freunde die Pflege übernehmen. Pflegesachleistungen sind für professionelle Pflegedienste reserviert, die ihre Leistungen direkt mit der Pflegekasse abrechnen.
Muss ich den Entlastungsbetrag jeden Monat ausgeben?
Nein, nicht verbrauchte Beträge von den 131 € pro Monat können angespart werden. Das angesparte Guthaben kann bis zum 30. Juni des Folgejahres genutzt werden. Dies ermöglicht die Finanzierung größerer Ausgaben, wie zum Beispiel für eine Urlaubsbetreuung.
Wie oft kann ich einen Antrag auf Höherstufung des Pflegegrads stellen?
Sie können jederzeit einen Antrag auf Höherstufung stellen, wenn Sie oder Ihre Angehörigen der Meinung sind, dass sich der Pflegebedarf und die Unselbstständigkeit deutlich erhöht haben. Die Pflegekasse wird dann eine erneute Begutachtung durch den Medizinischen Dienst veranlassen.
Muss ich auf das Pflegegeld Steuern zahlen?
Nein, das Pflegegeld, das direkt an die pflegebedürftige Person gezahlt wird, ist eine steuerfreie Sozialleistung. Leitet die pflegebedürftige Person das Geld jedoch als Bezahlung an eine Pflegeperson weiter (die nicht sittlich zur Pflege verpflichtet ist), kann es für diese Person unter Umständen zu steuerpflichtigen Einnahmen kommen.
Was genau sind „Angebote zur Unterstützung im Alltag“?
Darunter versteht man nach Landesrecht anerkannte Dienstleistungen, die Pflegebedürftige im Alltag unterstützen und pflegende Angehörige entlasten. Dazu gehören zum Beispiel Betreuungsgruppen für Demenzerkrankte, Alltagsbegleiter, die beim Einkauf helfen oder vorlesen, sowie Haushaltshilfen.

Markus Küffel gründete die Pflege zu Hause Küffel GmbH in Hamburg und verfügt über 20 Jahre Erfahrung im Bereich häusliche Pflege und Betreuung. Als Diplom Gesundheitswissenschaftler und examinierter Gesundheits- und Krankenpfleger bringt er umfassendes Fachwissen und praxisnahe Erfahrung in die Vermittlung von Betreuungskräften ein.

Vor der Gründung seines Unternehmens war er in verschiedenen Bereichen des Gesundheitswesens tätig und sammelte umfangreiche und wertvolle Einblicke in die Bedürfnisse von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen. Mit seinem Ratgeber „24 Stunden Pflege zu Hause – So finden Sie die optimale Betreuung“ (Springer, 2021) sowie seiner Mitwirkung an der Entwicklung des derzeit ersten und einzigen Qualitätsstandards der sog. DIN SPEC 33454 setzt er sich aktiv für Transparenz und Qualität in der häuslichen Betreuung ein.

Von 2018 bis 2020 war er Vorstandsmitglied des Bundesverbandes für häusliche Betreuung und Pflege. Seit August 2019 gehört Küffel dem interdisziplinären Forschungsnetzwerk „Osteuropäische Betreuungskräfte“ der Evangelische Hochschule Nürnberg an.

Für weitere Informationen zu Markus Küffel, besuchen Sie gerne seine Autorenseite.

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Markus Küffel
Geschäftsführer & Gründer
Dipl. Gesundheitswissenschaftler
exam. Gesundheits- und Krankenpflege
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