Leistungen der Pflegeversicherung im Überblick: Der komplette Guide 2026
Die Leistungen der Pflegeversicherung bilden das finanzielle Fundament, um eine qualitativ hochwertige und würdevolle Pflege für pflegebedürftige Menschen in Deutschland sicherzustellen. Sie umfassen ein breites Spektrum an Geld- und Sachleistungen, die pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen gezielt entlasten und bei der Bewältigung des Pflegealltags unterstützen. Diese Leistungen sind modular aufgebaut und passen sich exakt an den jeweiligen, durch einen Gutachter festgestellten Pflegegrad an.

Was sind die Leistungen der Pflegeversicherung? Eine Definition
Die Leistungen der Pflegeversicherung sind zweckgebundene finanzielle und sachliche Hilfen, die von der gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherung (Pflegekasse) für anerkannte pflegebedürftige Personen (ab Pflegegrad 1) bereitgestellt werden. Das Elfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) regelt diese gesetzlichen Ansprüche und stellt sicher, dass Pflegebedürftige die notwendige Unterstützung für die Pflege zu Hause oder in einer stationären Einrichtung erhalten. Die Pflegekasse finanziert damit je nach Bedarf ambulante Pflegedienste, pflegende Angehörige oder die Unterbringung im Pflegeheim.
Anspruch & Voraussetzungen: So erhalten Sie Leistungen der Pflegekasse
Die drei zentralen Voraussetzungen sind:
- Antrag auf Pflegeleistungen stellen: Der Prozess beginnt immer mit einem formlosen oder formellen Antrag bei Ihrer Pflegekasse. Rufen Sie dort an oder schreiben Sie eine E-Mail mit der Bitte um Zusendung der Formulare.
- Anerkannter Pflegegrad: Nach der Antragstellung beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst (MD), um in einer Begutachtung Ihre Selbstständigkeit zu bewerten und einen Pflegegrad von 1 bis 5 festzustellen.
- Vorversicherungszeit: Sie müssen in den letzten zehn Jahren vor der Antragsstellung mindestens zwei Jahre lang in die soziale Pflegeversicherung eingezahlt haben oder familienversichert gewesen sein.
Wichtiger Hinweis: Die Leistungen der Pflegeversicherung werden erst ab dem Monat der Antragstellung gewährt, nicht rückwirkend zum tatsächlichen Eintritt der Pflegebedürftigkeit. Eine frühzeitige Antragstellung ist daher essenziell, um keine finanziellen Mittel zu verlieren.
Was passiert bei einer Überziehung des Sachleistungsbudgets?
Übersteigt die Rechnung des Pflegedienstes den maximalen Betrag der Pflegesachleistung für Ihren Pflegegrad, müssen Sie die Differenz als Eigenanteil selbst tragen. Eine genaue Absprache mit dem Pflegedienst über den Leistungsumfang ist daher sehr wichtig, um unerwartete Kosten zu vermeiden.
Leistungsbeträge 2026: Was die Pflegeversicherung je nach Pflegegrad zahlt
Der Umfang der Leistungen ist direkt an den festgestellten Pflegegrad gekoppelt. Die folgende Tabelle gibt einen detaillierten Überblick über die zentralen monatlichen Leistungsbeträge, die seit dem 01.07.2025 gelten.
| Pflegegrad | Pflegegeld (pro Monat) | Pflegesachleistungen (pro Monat) | Vollstationäre Pflege (pro Monat) |
| Pflegegrad 1 | kein Anspruch | Anspruch nur über Entlastungsbetrag | 131 € |
| Pflegegrad 2 | 347 € | 796 € | 805 € |
| Pflegegrad 3 | 599 € | 1.497 € | 1.319 € |
| Pflegegrad 4 | 800 € | 1.859 € | 1.855 € |
| Pflegegrad 5 | 990 € | 2.299 € | 2.096 € |
Das Entlastungsbudget: Flexibel für Verhinderungspflege & Kurzzeitpflege
Die Leistungen im Detail: Was steht Ihnen bei welchem Pflegegrad zu?
Personen mit Pflegegrad 1 gelten als geringfügig beeinträchtigt, erhalten aber bereits wichtige Unterstützungsleistungen, um die Selbstständigkeit lange zu erhalten:
- Entlastungsbetrag: 131 € pro Monat.
- Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: 42 € pro Monat.
- Wohnumfeldverbesserung: Bis zu 4.180 € pro Maßnahme.
- Zuschuss zum Hausnotruf: 26,65 € pro Monat.
- Kostenlose Pflegeberatung und pflegekurse für Angehörige.
- Zuschuss für vollstationäre Pflege: 131 €.
Ab Pflegegrad 2 beginnt der volle Anspruch auf die zentralen Leistungen der Pflegeversicherung:
- Pflegegeld: 347 € pro Monat.
- Pflegesachleistungen: 796 € pro Monat.
- Entlastungsbudget (Verhinderungs- & Kurzzeitpflege): 3.539 € pro Jahr.
- Tages- und Nachtpflege: 721 € pro Monat.
- Alle Leistungen aus Pflegegrad 1 (Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel etc.).
- Soziale Absicherung für die eingetragene Pflegeperson.
Bei schwerer Beeinträchtigung der Selbstständigkeit steigen die Leistungen gemäß Pflegegrad 3 deutlich:
- Pflegegeld: 599 € pro Monat.
- Pflegesachleistungen: 1.497 € pro Monat.
- Entlastungsbudget (Verhinderungs- & Kurzzeitpflege): 3.539 € pro Jahr.
- Tages- und Nachtpflege: 1.357 € pro Monat.
- Alle weiteren Leistungen wie bei Pflegegrad 2.
Bei schwerster Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (Pflegegrad 4) werden die Beträge weiter erhöht:
- Pflegegeld: 800 € pro Monat.
- Pflegesachleistungen: 1.859 € pro Monat.
- Entlastungsbudget (Verhinderungs- & Kurzzeitpflege): 3.539 € pro Jahr.
- Tages- und Nachtpflege: 1.685 € pro Monat.
- Alle weiteren Leistungen wie bei den niedrigeren Pflegegraden.
Der höchste Pflegegrad 5 umfasst die maximalen Leistungen für die schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung:
- Pflegegeld: 990 € pro Monat.
- Pflegesachleistungen: 2.299 € pro Monat.
- Entlastungsbudget (Verhinderungs- & Kurzzeitpflege): 3.539 € pro Jahr.
- Tages- und Nachtpflege: 2.085 € pro Monat.
- Alle weiteren Leistungen wie bei den anderen Pflegegraden.
Stand 01.07.2025
Kann man Tagespflege und Pflegegeld kombinieren?
Ja, das ist problemlos möglich. Die Leistungen für die Tages- und Nachtpflege sind eine Ergänzung zur häuslichen Pflege. Sie können diese in vollem Umfang neben dem ungekürzten Pflegegeld oder den Pflegesachleistungen in Anspruch nehmen.
Sonderfälle und weitere wichtige Leistungen
Leistungen bei vollstationärer Pflege im Pflegeheim
Entscheidet man sich für eine vollstationäre Pflege, übernimmt die Pflegekasse einen Teil der pflegebedingten Kosten. Zusätzlich zum oben genannten Leistungsbetrag zahlt die Pflegeversicherung seit 2022 einen prozentualen Zuschuss zum pflegebedingten Eigenanteil.
Dieser steigt, je länger die Person im Heim lebt:
- Im 1. Jahr: 15 % Zuschuss zum Eigenanteil
- Im 2. Jahr: 30 % Zuschuss zum Eigenanteil
- Im 3. Jahr: 50 % Zuschuss zum Eigenanteil
- Ab dem 4. Jahr: 75 % Zuschuss zum Eigenanteil
Leistungen für Beamte (Beihilfe)
Beihilfeberechtigte (z. B. Beamte) erhalten die Leistungen der Pflegeversicherung zur Hälfte von ihrer privaten Pflegeversicherung und zur Hälfte von der Beihilfestelle ihres Dienstherrn. Die Leistungsansprüche sind im Grunde identisch, müssen aber bei beiden Stellen separat beantragt werden.
Was ist bei einem Auslandsaufenthalt zu beachten?
Bei einem vorübergehenden Aufenthalt im EU-Ausland wird das Pflegegeld für bis zu sechs Wochen weitergezahlt. Pflegesachleistungen können jedoch in der Regel nicht in Anspruch genommen werden. Bei einem dauerhaften Umzug gelten je nach Land komplexe Sonderregelungen. Eine frühzeitige Beratung mit der Pflegekasse ist hier unerlässlich.
Leistungen ohne Pflegegrad: Wann zahlt die Krankenkasse?
In manchen Fällen ist die pflegerische Unterstützung nur vorübergehend nötig, z. B. nach einer schweren Operation. Dauert die Pflegebedürftigkeit voraussichtlich weniger als sechs Monate, wird kein Pflegegrad vergeben. In diesem Fall kann die Krankenkasse (nicht die Pflegekasse) Leistungen wie die häusliche Krankenpflege oder eine Haushaltshilfe genehmigen.
FAQ – Häufig gestellte Fragen zu den Leistungen der Pflegeversicherung
Markus Küffel gründete die Pflege zu Hause Küffel GmbH in Hamburg und verfügt über 20 Jahre Erfahrung im Bereich häusliche Pflege und Betreuung. Als Diplom Gesundheitswissenschaftler und examinierter Gesundheits- und Krankenpfleger bringt er umfassendes Fachwissen und praxisnahe Erfahrung in die Vermittlung von Betreuungskräften ein.
Vor der Gründung seines Unternehmens war er in verschiedenen Bereichen des Gesundheitswesens tätig und sammelte umfangreiche und wertvolle Einblicke in die Bedürfnisse von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen. Mit seinem Ratgeber „24 Stunden Pflege zu Hause – So finden Sie die optimale Betreuung“ (Springer, 2021) sowie seiner Mitwirkung an der Entwicklung des derzeit ersten und einzigen Qualitätsstandards der sog. DIN SPEC 33454 setzt er sich aktiv für Transparenz und Qualität in der häuslichen Betreuung ein.
Von 2018 bis 2020 war er Vorstandsmitglied des Bundesverbandes für häusliche Betreuung und Pflege. Seit August 2019 gehört Küffel dem interdisziplinären Forschungsnetzwerk „Osteuropäische Betreuungskräfte“ der Evangelische Hochschule Nürnberg an.
Für weitere Informationen zu Markus Küffel, besuchen Sie gerne seine Autorenseite.



