Pflegegrad 5 im Überblick: Ihr Wegweiser zu Leistungen und Voraussetzungen
Wenn die Pflegebedürftigkeit eines geliebten Menschen ein Ausmaß erreicht, das Angehörige an die Grenzen ihrer physischen und psychischen Belastbarkeit bringt, steht oft die Einstufung in den höchsten Pflegegrad im Raum. Der Pflegegrad 5 ist für Menschen vorgesehen, die eine schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung aufweisen.
In dieser Situation stehen Sie als Angehörige oft vor einem Berg an Bürokratie, während Sie gleichzeitig emotional unter Hochspannung stehen. Wir wissen aus unserer täglichen Praxis als Experten für die häusliche Betreuung, dass die Entscheidung für eine so intensive Pflegeform oft von Sorgen und Unsicherheiten begleitet wird. Dieser Beitrag gibt Ihnen eine tiefgehende Orientierung und zeigt auf, wie Sie den Pflegegrad 5 beantragen, welche finanziellen Leistungen der Pflegekasse Ihnen zustehen und wie Sie die pflegerische Versorgung würdevoll sicherstellen.
Auf einen Blick: Die wichtigsten Leistungen bei Pflegegrad 4 (Stand 2026)
| Leistung bei Pflegegrad 5 | Beschreibung / Verwendungszweck | Betrag 2026 |
| Pflegegeld | Für die selbst organisierte häusliche Pflege, z. B. durch Angehörige oder 24-Stunden-Kräfte. | 990 € |
| Pflegesachleistungen | Für die professionelle Hilfe durch einen ambulanten Pflegedienst vor Ort. | 2.299 € |
| Vollstationäre Pflege | Zuschuss der Pflegekasse zu den pflegebedingten Kosten bei Unterbringung im Pflegeheim. | 2.096 € |
| Teilstationäre Pflege | Für die zeitweise Betreuung in einer Einrichtung der Tages- oder Nachtpflege. | 2.085 € |
| Gemeinsamer Jahresbetrag / Entlastungsbudget | Flexibles Budget für Kurzzeitpflege (Heim) und Verhinderungspflege (Ersatzkraft zu Hause). | 3.539 € (jährlich) |
| Entlastungsbetrag | Zweckgebunden für Haushaltshilfe, Alltagsbegleiter oder anerkannte Dienstleister. | 131 € |
| Pflegehilfsmittel | Pauschale für zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel (z. B. Bettschutzeinlagen, Handschuhe). | 42 € |
| Wohnumfeldverbesserung | Zuschuss für barrierefreie Umbaumaßnahmen (z. B. Badumbau oder Treppenlift). | 4.180 € (pro Maßnahme) |
Was bedeutet Pflegegrad 5? Anforderungen an die pflegerische Versorgung
Der Pflegegrad 5 wird definiert als „schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen für die pflegerische Versorgung“. Er stellt die höchste Stufe der staatlichen Unterstützung innerhalb der sozialen Pflegeversicherung dar. Er wurde im Zuge des Pflegestärkungsgesetzes II eingeführt und ersetzte die alten „Härtefälle“ der damaligen Pflegestufe 3. Während früher für die verschiedenen Pflegestufen primär der Zeitaufwand in Minuten gemessen wurde, steht heute der Grad der individuellen Beeinträchtigung im Fokus.
Eine pflegebedürftige Person mit Grad 5 ist in nahezu allen Bereichen des täglichen Lebens auf vollumfängliche Hilfe angewiesen. Dies betrifft nicht nur die körperliche Grundpflege (Waschen, Anziehen, Ernährung), sondern oft auch massive Einschränkungen der kognitiven und kommunikativen Fähigkeiten sowie die Bewältigung von psychischen Problemlagen. Menschen mit Pflegegrad 5 benötigen faktisch eine Rund-um-die-Uhr-Präsenz. Sie sind oft nicht mehr in der Lage, Gefahren einzuschätzen, sich in Notsituationen bemerkbar zu machen oder elementare Bedürfnisse selbstständig zu artikulieren.
Voraussetzungen für die Einstufung: Wie wird der Pflegegrad 5 berechnet?
Punkte und Module: Der Kurzüberblick
Um die enorme Versorgungsintensität einzuordnen, hilft ein Blick auf das gesamte Punktesystem des NBA-Verfahrens. Während niedrigere Grade eine beginnende oder erhebliche Unterstützung erfordern, markiert Pflegegrad 5 das Maximum der pflegerischen Anforderungen.
| Pflegegrad | Erforderliche Punktzahl | Grad der Beeinträchtigung |
| Pflegegrad 1 | 12,5 bis unter 27,5 | Geringe Beeinträchtigung |
| Pflegegrad 2 | 27,5 bis unter 47,5 | Erhebliche Beeinträchtigung |
| Pflegegrad 3 | 47,5 bis unter 70 | Schwere Beeinträchtigung |
| Pflegegrad 4 | 70 bis unter 90 | Schwerste Beeinträchtigung |
| Pflegegrad 5 | 90 bis 100 | Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen |
Wer die 90-Punkte-Marke überschreitet, gilt offiziell als Mensch mit einem maximalen Hilfebedarf. Dabei wird bewertet, wie eigenständig der Betroffene seinen Alltag noch bewältigen kann – bei Pflegegrad 5 ist diese Eigenständigkeit nahezu vollständig verloren gegangen.
Die 6 Module der Begutachtung im Detail
Der Gutachter bewertet hierfür sechs verschiedene Lebensbereiche (Module), die unterschiedlich stark in das Endergebnis einfließen:
- Mobilität (10 % Gewichtung): Kann die Person alleine aufstehen, sich im Bett umdrehen oder von einem Zimmer ins andere gelangen? Bei Pflegegrad 5 ist die Mobilität oft gegen Null reduziert.
- Kognitive und kommunikative Fähigkeiten (15 % Gewichtung zusammen mit Modul 3): Besteht eine Orientierung in Zeit und Raum? Können Sachverhalte verstanden und Bedürfnisse artikuliert werden? (Dies ist häufig entscheidend bei fortgeschrittener Demenz).
- Verhaltensweisen und psychische Problemlagen: Treten nächtliche Unruhe, Ängste oder Abwehrverhalten bei der Pflege auf? Aggressionen oder nächtliches Umherwandern erhöhen den Betreuungsaufwand massiv.
- Selbstversorgung (40 % Gewichtung): Dies ist der Kernbereich. Er umfasst das Waschen, Anziehen, Essen, Trinken und den Toilettengang. Hier wird bei Pflegegrad 5 in der Regel eine vollständige Übernahme aller Tätigkeiten durch Pflegepersonen festgestellt.
- Bewältigung von krankheits- und therapiebedingten Anforderungen (20 % Gewichtung): Wie viel Hilfe wird bei der Medikamenteneinnahme, bei Verbandswechseln oder bei der Dialyse benötigt? Oft müssen hier medizinische Maßnahmen mehrfach täglich durchgeführt werden.
- Gestaltung des Alltagslebens (15 % Gewichtung): Kann der Tagesablauf noch selbst geplant werden? Bestehen soziale Kontakte? Menschen mit Pflegegrad 5 können ihren Alltag meist nicht mehr ohne fremde Struktur bewältigen.
Besondere Anforderungen an die pflegerische Versorgung (Sonderfälle)
Es gibt Situationen, in denen die reine Punktzahl nicht ausreicht oder das Punktesystem die Realität nur unzureichend abbildet. Eine besondere Bedarfskonstellation liegt vor, wenn besondere Anforderungen an die pflegerische Versorgung bestehen, die eine ständige Präsenz einer Pflegeperson erfordern.
In diesen Fällen kann man den Pflegegrad 5 bekommen, auch wenn die mathematische Punktmatrix knapp unter 90 läge. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn eine dauerhafte 24-Stunden-Beobachtung – etwa bei Wachkoma oder schwersten Atemwegserkrankungen – zwingend erforderlich ist oder eine vollständige Gebrauchsunfähigkeit von Armen und Beinen vorliegt, wodurch jede Verrichtung und Bewegung vollständig von außen initiiert werden muss.
Klinische Bilder: Wer erhält typischerweise Pflegegrad 5?
Der höchste Pflegegrad wird für extreme Gesundheitssituationen reserviert. Personen mit Pflegegrad 5 benötigen oft Hilfe aufgrund folgender Diagnosen:
- Wachkoma (Apallisches Syndrom): Hier besteht ein vollumfänglicher Hilfebedarf bei gleichzeitiger Notwendigkeit einer permanenten Beobachtung und basaler Stimulation.
- Fortgeschrittene ALS (Amyotrophe Lateralsklerose): Wenn Lähmungen die Atemmuskulatur erreichen und eine Sprech- oder Schluckunfähigkeit vorliegt, die eine intensivpflegerische Betreuung notwendig macht.
- Schwerste spastische Lähmungen: Beispielsweise nach einem massiven Schlaganfall, wenn jegliche Mobilität und Kommunikationsfähigkeit verloren gegangen sind.
- Fortgeschrittene Demenz: Wenn die Orientierung vollständig fehlt, eine aggressive Abwehr bei der Pflege besteht oder eine ausgeprägte Hinlauftendenz eine 24-Stunden-Überwachung erfordert, um Eigen- oder Fremdgefährdung auszuschließen.
- Palliative Endstadien: Menschen mit Krebserkrankungen oder Organversagen im Endstadium, die eine spezialisierte Versorgung (SAPV) benötigen.
Pflegegrad beantragen: Der Weg zum Bescheid der Pflegekasse
Den Pflegegrad zu beantragen oder eine Anpassung zu fordern, empfinden viele Familien als belastend. Doch dieser bürokratische Schritt ist die Voraussetzung dafür, dass Sie die finanzielle und pflegerische Unterstützung erhalten, die Ihnen gesetzlich zusteht. Da Pflegeleistungen erst ab dem Monat der Antragstellung gezahlt werden (rückwirkend zum Tag des Antrags), ist Zeit hier ein wesentlicher Faktor.
Pflegegrad 5 beantragen: Schritt-für-Schritt-Anleitung
Der Prozess ist formalisiert, lässt sich aber in klare Phasen unterteilen:
- Den Antrag stellen: Ein formloser Anruf oder eine E-Mail an die Pflegekasse Ihrer Versicherung genügt. Sagen Sie einfach: „Ich stelle einen Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung.“ Das Datum dieses ersten Kontakts sichert Ihnen die Leistungen ab dem aktuellen Monat.
- Formular ausfüllen: Die Kasse schickt Ihnen daraufhin ein offizielles Formular zu. Hier geben Sie an, ob Sie Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder eine Kombinationsleistung wünschen. Bei Pflegegrad 5 ist die Kombinationsleistung oft die klügste Wahl.
- Vorbereitung auf den Gutachter: Die Kasse beauftragt den Medizinischen Dienst (MD) oder Medicproof. Nutzen Sie die Wartezeit, um ein Pflegetagebuch zu führen und alle ärztlichen Unterlagen (Entlassbriefe, Medikamentenpläne) bereitzulegen.
- Der Hausbesuch: Ein Gutachter besucht Sie zu Hause (oder im Heim), um die Selbstständigkeit anhand der 6 Module zu prüfen. Bei Pflegegrad 5 liegt der Fokus besonders auf der nächtlichen Versorgung und der „besonderen Bedarfskonstellation“. Seien Sie als Angehöriger unbedingt dabei!
Der Bescheid: In der Regel erhalten Sie innerhalb von 25 Arbeitstagen den schriftlichen Bescheid über die Einstufung.
Höherstufung: Der Unterschied zwischen Pflegegrad 4 und 5
Die wenigsten Betroffenen werden direkt eingestuft. Meist ist Pflegegrad 5 das Ergebnis einer Höherstufung bei zunehmendem Hilfebedarf. Der wesentliche Unterschied zwischen Pflegegrad 4 und 5 liegt in der Intensität: Während die Hilfe bei Grad 4 oft noch planbar ist, erfordert Grad 5 meist eine Rund-um-die-Uhr-Präsenz.
Sobald sich der Zustand – etwa durch einen Schlaganfall oder fortgeschrittene Demenz – massiv verschlechtert und auch nachts mehrfache Hilfe oder ständige Überwachung (z. B. bei Beatmung oder Sturzgefahr) nötig wird, sollten Sie umgehend einen Verschlimmerungsantrag stellen. Zögern Sie nicht: Sobald die Belastung im Alltag die Grenze zur ständigen Überwachungsnotwendigkeit überschreitet, ist der richtige Zeitpunkt für den Antrag gekommen.
Wenn der Antrag abgelehnt wird: So legen Sie Widerspruch ein
Gerade beim höchsten Pflegegrad sind die Prüfungen streng. Es kommt vor, dass lediglich Pflegegrad 4 bestätigt wird, obwohl die Kriterien für Grad 5 (über 90 Punkte) erfüllt wären.
- Fristen wahren: Sie haben nach Erhalt des Bescheids einen Monat Zeit, um schriftlich Widerspruch einzulegen. Ein kurzer Satz wie „Gegen den Bescheid vom [Datum] lege ich hiermit Widerspruch ein“ genügt zunächst.
- Gutachten anfordern: Verlangen Sie das ausführliche Gutachten des MD/Medicproof.
- Begründung verfassen: Prüfen Sie das Gutachten Modul für Modul. Wo hat der Gutachter Punkte vergessen? Wo wurde die Selbstständigkeit zu optimistisch eingeschätzt? Besonders häufig werden die psychische Belastung und der Zeitaufwand in der Nacht übersehen.
- Erfolgsaussichten: Viele Widersprüche führen nach einer Zweitbegutachtung zu einer höheren Einstufung. Es lohnt sich, hier hartnäckig zu bleiben, um sämtlichen Leistungen zu erhalten.
Darauf kommt es bei der Begutachtung an: Was oft vergessen wird
Um die 90-Punkte-Marke für Pflegegrad 5 zu erreichen, entscheiden oft die „unsichtbaren“ Details im Pflegealltag. Achten Sie im Gespräch mit dem Gutachter besonders auf diese häufig unterschätzten Aspekte:
- Nächtlicher Versorgungsbedarf: Dokumentieren Sie jedes Umlagern (Dekubitusprophylaxe), Absaugen oder Beruhigen akribisch. Diese Einsätze sind oft das entscheidende Kriterium für den Sprung von Pflegegrad 4 zu 5.
- Abwehrverhalten & psychische Krisen: Wenn die pflegerische Versorgung (oft bei schwerer Demenz) durch Aggression, Ängste oder Verweigerung erschwert wird, erhöht dies den Aufwand massiv und muss als „psychische Problemlage“ gewertet werden.
- Vollständige Übernahme statt Anleitung: Machen Sie deutlich, wenn der Betroffene keinerlei Eigenbeteiligung mehr leisten kann (z. B. beim Kauen, Schlucken oder Halten eines Bechers) und Sie jede Tätigkeit komplett für ihn ausführen müssen.
- Medizinische Behandlungspflege: Das Management einer Magensonde (PEG), die Medikamentengabe oder Blutzuckerkontrollen laufen oft „nebenbei“, sind aber für die Punktzahl in Modul 5 hochrelevant.
- Dauerhafte Beaufsichtigung & Sicherheit: Die ständige Motivation zum Trinken (Hydrations-Management) oder die notwendige physische Stütze bei akuter Sturzgefahr gelten als voller pflegerischer Aufwand.
Beschreiben Sie den Alltag so, wie er sich unter maximaler Belastung darstellt – nicht in einem „guten Moment“. Die ehrliche Darstellung der vollständigen Hilflosigkeit ist die Voraussetzung für eine faire Einstufung und den Erhalt der vollen Leistungen der Pflegekasse.
Stand 01.07.2025
Soziale Absicherung und Steuervorteile für Sie als Pflegeperson
Soziale Absicherung durch die Pflegekasse
Wenn Sie die Pflege mindestens 10 Stunden pro Woche (verteilt auf mindestens zwei Tage) übernehmen und daneben nicht mehr als 30 Stunden arbeiten, sichert Sie die Pflegekasse wie folgt ab:
- Rentenversicherung: Die Kasse zahlt für Sie Beiträge zur Rentenversicherung. Da die Höhe an den Pflegegrad gekoppelt ist, erhalten Sie bei Pflegegrad 5 die Höchstsätze, was Ihre spätere Rente spürbar verbessert.
- Arbeitslosenversicherung: Falls Sie Ihren Beruf für die Pflege ganz oder teilweise aufgeben, übernimmt die Kasse Ihre Beiträge. So bleibt Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld für die Zeit nach der Pflege erhalten.
- Unfallversicherung: Sie sind während aller Pflegetätigkeiten sowie auf den notwendigen Wegen (z. B. zur Apotheke) beitragsfrei gesetzlich unfallversichert.
Steuerliche Entlastung: Der Pflege-Pauschbetrag
Zusätzlich zu den Kassenleistungen unterstützt Sie das Finanzamt direkt bei Ihrer Steuererklärung:
- 1.800 Euro jährlich: Diesen Betrag können Sie als Pflegeperson steuermindernd geltend machen – ganz ohne Einzelbelege.
- Voraussetzung: Die Pflege findet im häuslichen Umfeld statt und Sie erhalten kein Gehalt für Ihre Tätigkeit (das weitergegebene Pflegegeld gilt hierbei als steuerfreie Aufwandsentschädigung).
Hilfe in Notfällen: Das Pflegeunterstützungsgeld
Sollte sich die Pflegesituation plötzlich verschlechtern, haben Sie jährlich Anspruch auf 10 Arbeitstage Lohnersatz. In dieser Zeit erhalten Sie etwa 90 % Ihres Netto-Lohns (Pflegeunterstützungsgeld), um die Pflege neu zu organisieren oder Krisen zu bewältigen.
Diese Leistungen dienen Ihrem persönlichen Schutz und Ihrer langfristigen Absicherung. Zögern Sie nicht, diese Ansprüche konsequent geltend zu machen – von der sozialen Sicherheit über kostenlose Pflegekurse für wertvolles Fachwissen bis hin zu gezielten Auszeiten durch den Gemeinsamen Jahresbetrag oder die Tages- und Nachtpflege. Nutzen Sie diese vielfältigen Möglichkeiten zur Entlastung, um Ihre eigene Gesundheit zu bewahren und die anspruchsvolle Pflegephase bei Grad 5 ohne Selbstaufgabe bewältigen zu können.
Stationäre Pflege: Finanzierung der Heimkosten bei Pflegegrad 5
Sicherheit durch den Einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE)
Ein wichtiges Prinzip der Pflegeversicherung ist, dass das Heim bei steigendem Bedarf nicht teurer wird. Innerhalb einer Einrichtung ist der pflegebedingte Eigenanteil (EEE) für die Pflegegrade 2 bis 5 identisch.
- Ihr Vorteil: Erfolgt eine Höherstufung von Pflegegrad 4 und 5, zahlt die Kasse zwar mehr an das Heim, Ihr privater Zuzahlungsbetrag für die reinen Pflegekosten bleibt jedoch gleich.
Finanzielle Entlastung durch Leistungszuschläge (§ 43c SGB XI)
Um die steigenden Heimkosten abzufedern, gewährt die Kasse einen gesetzlichen Zuschuss, der mit der Dauer des Aufenthalts steigt. Dieser reduziert Ihren Eigenanteil (EEE) massiv:
| Aufenthaltsdauer im Heim | Zuschuss der Kasse (Senkung des EEE) |
| Im 1. Jahr | 15 % Entlastung |
| Im 2. Jahr | 30 % Entlastung |
| Im 3. Jahr | 50 % Entlastung |
| Ab dem 4. Jahr | 75 % Entlastung |
Wichtiger Hinweis
Diese Leistungen dienen Ihrem persönlichen Schutz und Ihrer langfristigen Absicherung. Zögern Sie nicht, diese Ansprüche konsequent geltend zu machen – von der sozialen Sicherheit über kostenlose Pflegekurse für wertvolles Fachwissen bis hin zu gezielten Auszeiten durch den Gemeinsamen Jahresbetrag oder die Tages- und Nachtpflege. Nutzen Sie diese vielfältigen Möglichkeiten zur Entlastung, um Ihre eigene Gesundheit zu bewahren und die anspruchsvolle Pflegephase bei Grad 5 ohne Selbstaufgabe bewältigen zu können.
Ein würdevoller Weg für die häusliche Versorgung
Wenn Sie für Ihren Angehörigen den Pflegegrad 5 erhalten, markiert dies den Beginn einer Phase, die höchste Ansprüche an die Organisation und Belastbarkeit der gesamten Familie stellt. Da Pflegegrad 5 der höchste aller Grade ist, sind auch die Anforderungen an die Pflege immens und erfordern eine Rund-um-die-Uhr-Präsenz. Dennoch ist der Wunsch vieler Pflegebedürftiger mit Pflegegrad 5, den Lebensabend im eigenen Zuhause zu verbringen, ungebrochen.
In der Praxis zeigt sich oft, dass die klassische ambulante Pflege allein die notwendige Kontinuität bei der Pflege im häuslichen Umfeld nicht vollständig abdecken kann. Hier bietet die Kombination aus Sachleistungen und dem Pflegegeld in Höhe von 990 Euro die finanzielle Basis, um alternative Betreuungsmodelle zu realisieren. Wir von Pflege zu Hause Küffel haben uns darauf spezialisiert, Menschen mit einem Pflegegrad 5 genau diese Geborgenheit zu ermöglichen.
Durch die Vermittlung qualifizierter Betreuungskräfte im Rahmen der 24 Stunden Betreuung unterstützen wir Sie dabei, verschiedene Leistungen der Pflegekasse effizient zu bündeln. So bleibt eine hohe Lebensqualität erhalten, während Sie als Angehörige die notwendige Entlastung finden.
Gerne beraten wir Sie persönlich und unverbindlich darüber, wie die Versorgung in Ihrer individuellen Situation gelingen kann. Lassen Sie uns gemeinsam den besten Weg für Ihre Familie finden – wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
Häufige Fragen zu Pflegegrad 5 (FAQ)
Checkliste: Sämtliche Leistungen bei Pflegegrad 5
- Pflegegeld: 990 € – Für die selbst organisierte Pflege durch Angehörige oder private Kräfte.
- Pflegesachleistungen: 2.299 € – Für professionelle ambulante Pflegedienste (Grundpflege/Hauswirtschaft).
- Kombinationsleistung: Mix aus Pflegedienst und anteiligem Pflegegeld.
- Tages- und Nachtpflege: 2.085 € – Für Haushaltshilfen, Alltagsbegleiter oder anerkannte Dienstleister.
- Entlastungsbetrag (§ 45b): 131 € – Zusätzliches Budget, wird nicht auf das Pflegegeld angerechnet.
- Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: 42 € – Pauschale für Handschuhe, Desinfektion, Bettschutzeinlagen.
- Hausnotruf-Zuschuss: 26,65 € / Monat – Zuschuss zur Grundgebühr eines Notrufsystems.
- Digitale Pflegeanwendungen (DiPA): bis zu 50,00 € / Monat – Apps für Sturzprophylaxe oder Gedächtnistraining.
- Technische Hilfsmittel: Leihgeräte wie Pflegebetten oder Lifter (meist nur geringe Zuzahlung).
- Gemeinsamer Jahresbetrag / Entlastungsbudget: 3.539 € – Flexibler Topf für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege (Ersatz bei Urlaub/Krankheit).
- Pflege-Pauschbetrag (Steuer): 1.800 € – Jährlicher Steuerfreibetrag für die Pflegeperson (ohne Einzelbelege).
- Wohnumfeldverbessererung: bis zu ##wohnumfeldverbesserndemaßnahmen – Zuschuss für Barrierefreiheit (z. B. Badumbau, Treppenlift, Rampen).
- Rentenversicherung: Beiträge werden von der Kasse übernommen (Höchstsatz bei PG 5).
- Arbeitslosenversicherung: Beiträge werden bei Berufsaufgabe/-reduzierung übernommen
- Unfallversicherung: Beitragsfreier Schutz während der Pflegetätigkeit.
- Pflegeunterstützungsgeld: 10 Arbeitstage pro Jahr Lohnersatz (ca. 90 % Netto) bei Akutfällen.
- Kostenlose Pflegekurse: Anspruch auf individuelle Schulungen direkt bei Ihnen zu Hause.
- Heim-Festbetrag: 2.096 € / Monat –Direkter Zuschuss der Kasse an das Pflegeheim.
- Leistungszuschlag (EEE) – Entlastung des Eigenanteils je nach Aufenthaltsdauer:
Wichtige Termine & Pflichten
- Beratungseinsatz (§ 37.3 SGB XI): Einmal im Vierteljahr (Pflicht bei reinem Pflegegeldbezug).
- Antragstellung: Leistungen gelten immer erst ab dem Monat der Antragstellung (nicht rückwirkend!).
Haben Sie Fragen zur optimalen Kombination dieser Leistungen oder zur 24 Stunden Betreuung zu Hause? Wir von Pflege zu Hause Küffel beraten Sie gerne unverbindlich.
Markus Küffel gründete die Pflege zu Hause Küffel GmbH in Hamburg und verfügt über 20 Jahre Erfahrung im Bereich häusliche Pflege und Betreuung. Als Diplom Gesundheitswissenschaftler und examinierter Gesundheits- und Krankenpfleger bringt er umfassendes Fachwissen und praxisnahe Erfahrung in die Vermittlung von Betreuungskräften ein.
Vor der Gründung seines Unternehmens war er in verschiedenen Bereichen des Gesundheitswesens tätig und sammelte umfangreiche und wertvolle Einblicke in die Bedürfnisse von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen. Mit seinem Ratgeber „24 Stunden Pflege zu Hause – So finden Sie die optimale Betreuung“ (Springer, 2021) sowie seiner Mitwirkung an der Entwicklung des derzeit ersten und einzigen Qualitätsstandards der sog. DIN SPEC 33454 setzt er sich aktiv für Transparenz und Qualität in der häuslichen Betreuung ein.
Von 2018 bis 2020 war er Vorstandsmitglied des Bundesverbandes für häusliche Betreuung und Pflege. Seit August 2019 gehört Küffel dem interdisziplinären Forschungsnetzwerk „Osteuropäische Betreuungskräfte“ der Evangelische Hochschule Nürnberg an.
Für weitere Informationen zu Markus Küffel, besuchen Sie gerne seine Autorenseite.



