Ausgleich für Angehörige
Kurzzeitpflege
Eine vorübergehende Pflege und Betreuung einer pflegebedürftigen Person in einer vollstationären Einrichtung für einen Zeitraum von bis zu acht Wochen je Kalenderjahr. Sie ermöglicht pflegenden Angehörigen eine zeitlich begrenzte Entlastung oder bereitet einen pflegebedürftigen Menschen nach einem Klinikaufenthalt auf die Rückkehr in den eigenen Haushalt vor.
Tagespflege & Nachtpflege
Leistungen, die zusätzlich zum Pflegegeld bzw. zu den Pflegesachleistungen, zur Entlastung pflegender Angehöriger oder einer von „Pflege zu Hause“ vermittelten Betreuerin bereit gestellt werden. Entsprechend der bestehenden Pflegestufen können Leistungen in speziellen Einrichtungen wahrgenommen werden. Beispielsweise werden Pflegebedürftige morgens abgeholt und verbringen einen Tag zusammen mit den Anderen. Die Angebote sind sehr umfangreich und bieten zahlreiche – bzw. Unterhaltungsalternativen an. Der Transfer wird in der Regel ebenfalls vom Träger organisiert. Eine Kürzung des Pflegegeldes erfolgt nicht.
Ihre Leistungen
Pflegegrad 1 | Ein Anspruch besteht nur im Rahmen der Entlastungsleistungen |
Pflegegrad 2 | 689 € |
Pflegegrad 3 | 1.298 € |
Pflegegrad 4 | 1.612 € |
Pflegegrad 5 | 1.995 € |
Verhinderungspflege
Der Anspruch auf Verhinderungspflege besteht, wenn die Pflegeperson, die pflegt (auch neben einem Pflegedienst), wegen Erholungsurlaubs, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert ist. Der Grund ist letztlich unbedeutend. Anteiliges Pflegegeld wird während einer Verhinderungspflege jeweils für bis zu vier Wochen je Kalenderjahr anteilig zu 50% weiter gezahlt. Verhinderungspflege wird für höchstens 42 Kalendertage im Kalenderjahr gezahlt. Leistungen für Verhinderungspflege werden jährlich bis zu einer Höhe von 1.612€ von der Pflegekasse erstattet, wenn die Verhinderungspflege durch selbst beschaffe Pflegepersonen sichergestellt wird. Soweit die Leistung der Kurzzeitpflege noch nicht ausgeschöpft wurde kann diese bis zu 50% (806€) bis zu einem Gesamtbetrag in Höhe von 2.418€ auch auf die Verhinderungspflege übertragen werden (Umwidmung).
Selbstverständlich steht Ihnen diese Leistung auch im Rahmen der von uns angebotenen „Pflege zu Hause“ zur Verfügung!
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