3.2 Ihre Zuschuss-Möglichkeiten in der Kurzübersicht
Mit welchen fremden Geldern können Sie rechnen, um sich und andere Pflegende zu entlasten?
Die Pflegeversicherung unterscheidet die Unterstützung generell nach der Art der Betreuung: Werden Pflegesachleistungen in Anspruch genommen (bspw. ein ambulanter Pflegedienst), wird eine höhere Unterstützung gewährt als beim Pflegegeld, welches eine Art Zuschuss für pflegende Angehörige darstellt.
Hier können Sie als Faustregel festhalten: Übernehmen Sie oder andere die Pflege selbst, erhalten Sie etwas weniger als die Hälfte der Geldmittel, welche Sie für Pflegesachleistungen erhalten würden. Die konkrete Höhe unterscheidet sich zudem nach dem bemessenen Pflegegrad – der „Nachfolger“ der früheren Pflegestufen. Einen Überblick über die verwendeten Begriffe mitsamt einer verständlichen Erläuterung finden Sie übrigens unter diesem Link.
Für 2018 können Sie kurz zusammengefasst folgende Leistungen von der Pflegeversicherung beantragen:
Pflegegrad | Geld für Pflegesachleistungen | Pflegegeld |
2 | 689 € | 316 € |
3 | 1298 € | 689 € |
4 | 1612 € | 728 € |
5 | 1995 € | 901 € |
Für 2018 können Sie kurz zusammengefasst folgende Leistungen von der Pflegeversicherung beantragen:
Pflegegrad | Geld für Pflegesachleistungen | Pflegegeld |
2 | 689 € | 316 € |
3 | 1298 € | 689 € |
4 | 1612 € | 728 € |
5 | 1995 € | 901 € |