Wird die private Pflegeperson krank, macht sie Urlaub oder fällt sie aus einem anderen Grund (zum Beispiel einer Auszeit) aus, muss eine Pflegevertretung die häusliche Pflege vorübergehend übernehmen. Diese Ersatzpflege wird auch Verhinderungspflege genannt. Sie kann stunden-, tageweise oder wochenweise in Anspruch genommen werden.
Wenn Sie die Kosten für die Verhinderungspflege erstattet bekommen möchten, müssen Sie einen entsprechenden Antrag bei Ihrer Pflegekasse stellen. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten der Ersatzpflege, wenn folgende Voraussetzung gegeben ist:
Sie können maximal 6 Wochen (42 Tage) im Jahr Leistungen der Verhinderungspflege erhalten.
Die Verhinderungspflege kann von einer privaten Person oder einem zugelassenen Pflegedienst übernommen werden. Jedoch wird hinsichtlich der Abrechnung unterschieden zwischen:
Die Pflegekasse erstattet bis zu 1.612 Euro im Kalenderjahr für die Verhinderungspflege. Sofern die Leistungen für Kurzzeitpflege noch nicht komplett verbraucht wurden, können Sie das übriggebliebene Geld umwidmen (Höchstgrenze: 50 Prozent) und ebenfalls für die Verhinderungspflege ausgeben. Dann steht Ihnen ein Gesamtbudget für die Verhinderungspflege von bis zu 2.418 Euro je Kalenderjahr zur Verfügung.
** Üben erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen die Verhinderungspflege aus oder Verwandte nach dem 2. Grad oder nicht verwandte Privatpersonen, können Sie die vollen 2.418 Euro Budget unmittelbar nutzen.
* Übernehmen Angehörige bis zum 2. Grad die häusliche Pflege, zahlen die Pflegekassen nur den 1,5-fachen Betrag des Pflegegeldes. Die Höhe des Betrages ist abhängig vom Pflegegrad. Mittelbar können aber auch in diesem Fall die Leistungen von bis zu 1.612 Euro genutzt werden, vorausgesetzt Sie können die angefallenen Aufwendungen der Ersatzpflegeperson nachweisen (wie zum Beispiel Fahrtkosten oder Verdienstausfall).
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