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Pflegegrad berechnen: Die Kriterien zur Feststellung des Pflegegrads

In unserem letzten Beitrag haben wir den Unterschied zwischen Pflegegrad und Pflegestufe erläutert und sind dabei auch kurz auf die verschiedenen Kriterien zur Feststellung des Pflegegrads eingegangen. Im heutigen Artikel werfen wir einen genaueren Blick auf die Module und deren Gewichtung, die für den MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung) bzw. MEDICPROOF bei der Begutachtung zur Pflegegradfeststellung relevant sind.

Pflegegrad berechnen: Erfahren Sie mehr über die verschiedenen Module zur Feststellung des Pflegegrads!

Pflegegrad berechnen: Die Module für die Pflegebegutachtung im Überblick

Bei der Pflegebegutachtung wird geklärt, inwieweit Betroffene bzw. Angehörige pflegebedürftig sind. Für eine angemessene Pflegegradfeststellung ist es hilfreich, wenn Sie sich im Vorfeld Gedanken darüber machen, wie gut etwa Ihre Angehörigen ihren Alltag noch selbst bewältigen können – orientieren Sie sich dabei an den vorgegebenen Modulen.

  • Modul 1 – Mobilität

Im Bereich Mobilität wird gefragt, wie selbständig sich Begutachtete fortbewegen und eine Körperhaltung einnehmen bzw. wechseln können (z.B. Positionswechsel im Bett, stabile Sitzposition, Treppensteigen usw.)

  • Modul 2 – Kognitive und kommunikative Fähigkeiten

Wie gut ist die räumliche und zeitliche Orientierung im Alltag? Besteht noch die Fähigkeit, Gespräche zu führen und eigene Bedürfnisse mitzuteilen? Zu diesem Bereich zählt auch, verständnisbedingt eigene Entscheidungen treffen zu können. Dabei ist nur die geistige Fähigkeit, nicht aber die körperliche Fähigkeit (z.B. aufgrund von Taubheit) relevant.

  • Modul 3 – Verhaltensweisen und psychische Problemlagen

In diesem Modul wird die Fähigkeit zur Kontrolle des eigenen Verhaltens bewertet. Entscheidend ist, ob und wenn ja in welchem Umfang Betroffene sich auffällig verhalten, anderen schaden oder aber die Pflege erschweren oder gar unmöglich machen kann.

  • Modul 4 – Selbstversorgung

Im Bereich der Selbstversorgung wird nicht nur die Selbständigkeit bei der eigenen Versorgung im Alltag (Nahrungsaufnahme, Hygiene, Toilettengang etc.) bewertet, sondern auch besondere Bedürfnisse notiert (Ernährungssonden, Kontinenz-Störungen, Katheter-Verwendung u.ä.).

  • Modul 5 – Bewältigung und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen

Für Modul 5 wird bewertet, wie Betroffene mit einer Erkrankung und der Behandlung umgehen – dabei ist die Medikamentengabe ebenso ausschlaggebend wie Wertemessungen und Deutung (Blutdruck und Blutzucker, Temperatur usw.). Auch Wundversorgung sowie Arzt- und Therapiebesuche werden aufgenommen.

  • Modul 6 – Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

Hierfür wird festgestellt, inwieweit Begutachtete ihr Leben selbständig gestalten können, also wie routiniert und flexibel die Tagesgestaltung ist, ob Ruhe- und Schlafphasen erkannt und umgesetzt werden und wie die Kontaktpflege mit bekannten / unbekannten Personen ist.

Pflegegrad berechnen – Die Punktzahl entscheidet

Bei der Begutachtung werden alle Module mit Punkten bewertet und gewichtet.

  • Gewichtung Modul 1: 10%
  • Gewichtung Modul 2 oder 3: 15%, der höhere Wert fließt in die Bewertung ein.
  • Gewichtung Modul 4: 40%
  • Gewichtung Modul 5: 20%
  • Gewichtung Modul 6: 15%

Die Gesamtpunktzahl entscheidet, welcher Pflegegrad vergeben wird – welche Leistungen aus der Einstufung in die verschiedenen Pflegegrade resultieren, erfahren Sie im nächsten Beitrag.

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