MEDICPROOF und MDK – Wo ist der Unterschied?
Pflegebegutachtung
Im Alter zum Pflegefall werden – daran denkt niemand gern, aber wenn es soweit ist, gibt es Unterstützung. Betreuung, Hilfsmittel und mehr – in welchem Umfang die Pflegekasse dafür aufkommt, hängt vom Pflegegrad ab. Dieser muss beantragt und dann durch ein Gutachten festgestellt werden.
Nachdem wir in unserem letzten Beitrag darauf eingegangen sind, wie Sie vorgehen, wenn ein Pflegegrad abgelehnt wird, möchten wir in diesem Beitrag genauer auf die Pflegebegutachtung eingehen. Dabei wollen wir vor allem über den Unterschied zwischen dem MDK und MEDICPROOF aufklären.
Die Pflegebegutachtung – Was wird geprüft?
Die sogenannten Pflegegrade dienen dazu, den Grad der Einschränkung eines pflegebedürftigen Menschen zu beschreiben, und entscheiden über die entsprechenden Leistungen der Pflegekasse.
Bei der Pflegebegutachtung werden 6 Module überprüft:
- Modul 1 – Mobilität: In diesem Modul wird beurteilt, wie gut die pflegebedürftige Person noch dazu in der Lage ist, sich selbstständig fortzubewegen.
- Modul 2 – Kognitive & kommunikative Fähigkeiten: In diesem Modul wird geprüft, inwieweit die pflegebedürftige Person eigenständig entscheiden, Gespräche führen und sich zeitlich sowie räumlich orientieren kann.
- Modul 3 – Verhalten & psychische Problemlage: Hier wird geprüft, inwieweit psychische Probleme vorliegen, die zu Verwirrung, Angst & Aggression führen.
- Modul 4 – Selbstversorgung: Hier wird beurteilt, ob die pflegebedürftige Person sich selbst versorgen kann (Körperpflege, Nahrungsaufnahme usw.).
- Modul 5 – Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen & Belastungen: In diesem Modul wird der notwendige Grad an Unterstützung in medizinischen Fragen beurteilt.
- Modul 6 – Gestaltung des Alltags & soziale Kontakte: Hier wird geprüft, ob und inwieweit die pflegebedürftige Person Kontakte pflegen und den Tag selbst planen kann.
Der Unterschied zwischen dem MDK und MEDICPROOF
Die Pflegebegutachtung wird durch einen offiziellen Gutachter durchgeführt. Je nachdem, ob die pflegebedürftige Person gesetzlich oder privat krankenversichert ist, sind entweder die Gutachter des MDK oder die Gutachter von MEDICPROOF zuständig.
- Der MDK – Die Gutachter der gesetzlichen Krankenkasse
MDK Gutachter sind fest angestellt und übernehmen die Pflegebegutachtung für die gesetzlichen Krankenkasse, um den Pflegegrad festzustellen. - MEDICPROOF – Die Gutachter der privaten Krankenversicherung
Gutachter von MEDICPROOF sind freiberuflich auf Honorarbasis beschäftigt und übernehmen die Pflegebegutachtung für die privaten Krankenversicherungen. Sie sind weisungsgebunden, d.h. sie arbeiten neutral.
Während die Gutachter beider Organisationen anhand der gleichen Begutachtungsrichtlinien arbeiten, gibt es einige Unterschiede.
So sind die Gutachter von MEDICPROOF zeitlich oft flexibler, da sie ihre Arbeitszeit als Freiberufler selbst einteilen. Begutachtungen sind somit auch am Wochenende, spät abends oder an Feiertagen möglich. Anders als die Gutachter des MDK übernehmen MEDICPROOF Gutachter die Prüfung von Fällen, bei denen die pflegebedürftige Person noch im Krankenhaus liegt, nicht in der Klinik selbst. Diese Eilanträge werden auf Basis der Akten bearbeitet und später zuhause oder im Pflegeheim noch einmal bestätigt bzw. geprüft. Für Versicherte hat dies keinen Nachteil, denn selbst wenn ein Pflegegrad zunächst falsch beurteilt wurde, wird keine Nachzahlung fällig.
Sie möchten mehr zum Thema Pflegegrad und der möglichen Unterstützung durch die Pflegekasse erfahren? Dann beraten wir Sie gern persönlich!