Pflegeunterstützungsgeld
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Pflegeunterstützungsgeld: Ihr Ratgeber für finanzielle Hilfe im akuten Pflegefall

Ein Anruf, und plötzlich ist alles anders. Ein naher Angehöriger hatte einen Unfall, einen Schlaganfall oder eine plötzliche, schwere Erkrankung und ist ab sofort auf Ihre Hilfe angewiesen. In diesen ersten, oft chaotischen Tagen fühlen sich Angehörige häufig überfordert und allein gelassen. Zwischen Sorge, Krankenhausbesuchen und den Anforderungen des eigenen Berufs muss in kürzester Zeit eine gute und würdevolle Pflege organisiert werden.

Genau für diesen akuten Notfall hat der Gesetzgeber eine wichtige erste Hilfe geschaffen: das Pflegeunterstützungsgeld. Es ist eine finanzielle Brücke, die Ihnen die nötige Atempause verschafft, um die bestmögliche Versorgung für Ihren Angehörigen zu sichern, ohne sich um Ihren Lohn sorgen zu müssen.

Wir bei Pflege zu Hause Küffel wissen aus über 15 Jahren Erfahrung, was diese Situation für Familien bedeutet. Wir möchten Sie in dieser Phase sowohl professionell als auch menschlich bestmöglich unterstützen. In diesem Ratgeber erklären wir Ihnen klar und verständlich alles, was Sie wissen müssen.

Pflegeunterstützungsgeld

Das Wichtigste in Kürze: Ihr Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld

Für alle, die eine schnelle Antwort suchen, hier die Fakten auf einen Blick:

  • Was ist das Pflegeunterstützungsgeld?
    Eine Lohnersatzleistung der Pflegekasse. Sie erhalten für eine kurze Freistellung von der Arbeit weiterhin Geld.
  • Für wen ist das Pflegeunterstützungsgeld?
    Für berufstätige Angehörige, die in einer akut aufgetretenen Pflegesituation die Versorgung eines nahen Familienmitglieds organisieren oder sicherstellen müssen.
  • Wie lange habe ich Anspruch auf das Pflegeunterstützungsgeld?
    Sie haben Anspruch auf bis zu 10 bezahlte Arbeitstage pro pflegebedürftiger Person.
  • Wie hoch ist das Pflegeunterstützungsgeld?
    In der Regel 90 % Ihres ausgefallenen Netto-Gehalts.
  • Wie beantrage ich das Pflegeunterstützungsgeld?
    Sie informieren sofort Ihren Arbeitgeber und stellen unverzüglich einen Antrag bei der Pflegekasse Ihres pflegebedürftigen Angehörigen.
Pflegeunterstützungsgeld

Was genau ist das Pflegeunterstützungsgeld?

Das Pflegeunterstützungsgeld ist eine Lohnersatzleistung der Pflegekasse für berufstätige Angehörige. Es sichert Sie finanziell ab, wenn Sie wegen einer akut aufgetretenen Pflegesituation eines nahen Angehörigen kurzfristig nicht arbeiten können. Sie erhalten für bis zu 10 Arbeitstage eine Freistellung von der Arbeit, um die notwendige Versorgung zu organisieren.

Stellen Sie sich das Pflegeunterstützungsgeld (§ 44a SGB XI) als eine Art kurzfristiges Krankengeld für pflegende Angehörige vor. Es ist keine dauerhafte Leistung, sondern eine einmalige Überbrückungshilfe für den Notfall.

Sein Zweck ist es, Ihnen wertvolle Zeit zu verschaffen, um:

  • eine bedarfsgerechte Pflege zu organisieren (z. B. einen ambulanten Pflegedienst oder eine fürsorgliche 24 Stunden Betreuung zu finden).
  • die Betreuung in den ersten Tagen selbst sicherzustellen.
  • wichtige Termine mit Ärzten, Pflegeberatern oder Behörden wahrzunehmen.
  • Änderungen im häuslichen Umfeld vorzunehmen (z. B. ein Pflegebett zu organisieren).

Diese 10 Tage geben Ihnen den Freiraum, durchzuatmen und eine fundierte, liebevolle Entscheidung für die Zukunft zu treffen – ohne den zusätzlichen Druck finanzieller Einbußen.

Pflegeunterstützungsgeld
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Wer hat Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld? Die Voraussetzungen im Detail

Um Pflegeunterstützungsgeld zu erhalten, müssen drei Hauptbedingungen erfüllt sein:

1. Sie sind Arbeitnehmer

Der Anspruch gilt für alle sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, einschließlich:

  • Vollzeit- und Teilzeitkräfte
  • Auszubildende
  • Minijobber (geringfügig Beschäftigte)

Wichtig: Selbstständige, Freiberufler und Beamte haben in der Regel keinen Anspruch auf diese Leistung. Für Beamte gelten jedoch oft landes- oder bundesspezifische Sonderurlaubsregelungen mit Lohnfortzahlung.

2. Sie pflegen einen nahen Angehörigen

Das Gesetz definiert „nahe Angehörige“ klar. Dazu zählen:

  • Großeltern, Eltern, Schwiegereltern und Stiefeltern
  • Ehegatten, Lebenspartner und Partner einer eheähnlichen Gemeinschaft
  • Geschwister, Schwägerinnen und Schwäger
  • Kinder, Adoptiv- oder Pflegekinder (auch des Ehegatten oder Lebenspartners)
  • Enkelkinder und Schwiegerkinder

Können sich mehrere Angehörige die 10 Tage teilen?

Ja, das ist möglich. Wenn Sie sich die Organisation der Pflege zum Beispiel mit einer anderen Person aus der Familie teilen, können Sie die 10 Tage untereinander aufteilen (z. B. jeder 5 Tage). Der Gesamtanspruch pro Pflegefall bleibt aber bei 10 Tagen.

3. Es liegt eine akute Pflegesituation vor, die durch eine ärztliche Bescheinigung nachgewiesen wird

  • Das bedeutet: Die Pflegebedürftigkeit ist plötzlich aufgetreten oder hat sich unerwartet stark verschlimmert. Ein seit langem bekannter, stabiler Zustand rechtfertigt den Anspruch nicht.
  • Die Bescheinigung vom behandelnden Arzt (z. B. aus dem Krankenhaus oder vom Hausarzt) ist der entscheidende Nachweis für Ihren Arbeitgeber und die Pflegekasse.

Gut zu wissen: Für den Antrag auf Pflegeunterstützungsgeld ist noch kein anerkannter Pflegegrad des Angehörigen notwendig! Es genügt eine ärztliche Bescheinigung über die voraussichtliche Pflegebedürftigkeit.

In 3 Schritten zum Pflegeunterstützungsgeld: Ihre Anleitung

Der Weg zur Leistung ist einfacher, als viele denken. Handeln Sie aber unbedingt schnell und ohne Verzögerung.
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Schritt 1: Den Arbeitgeber unverzüglich informieren

Sobald Sie wissen, dass Sie wegen des Pflegefalls nicht zur Arbeit kommen können, müssen Sie Ihren Arbeitgeber sofort informieren. Teilen Sie ihm mit, wie lange Sie voraussichtlich fehlen werden (bis zu 10 Tage). Sie sind gesetzlich zur Freistellung berechtigt (§ 2 Pflegezeitgesetz).

Unser Tipp aus der Praxis: Suchen Sie das offene Gespräch. Die meisten Arbeitgeber zeigen großes Verständnis. Legen Sie später die ärztliche Bescheinigung vor, um Ihren Anspruch nachzuweisen. Ihr Arbeitsplatz ist während dieser Zeit geschützt.
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Schritt 2: Ärztliche Bescheinigung einholen

Bitten Sie den behandelnden Arzt (z. B. im Krankenhaus oder den Hausarzt) um eine Bescheinigung für die Pflegekasse. Darauf muss stehen:

  1. Dass Ihr Angehöriger pflegebedürftig ist.
  2. Dass Sie als Angehöriger die Pflege kurzfristig organisieren oder sicherstellen müssen.
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Schritt 3: Antrag bei der Pflegekasse stellen

Stellen Sie den Antrag auf Pflegeunterstützungsgeld unverzüglich. Die meisten Kassen bieten ein Formular „Antrag auf Pflegeunterstützungsgeld“ zum Download an. Alternativ können Sie unseren Vordruck nutzen.

Benötigte Unterlagen:

  • Ausgefülltes Antragsformular
  • Die ärztliche Bescheinigung
  • Eine Verdienstbescheinigung des Arbeitgebers (die Pflegekasse fordert diese oft direkt beim Arbeitgeber an, es beschleunigt den Prozess aber, wenn man sich selbst darum kümmert)
Achtung! Der Antrag muss bei der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person gestellt werden, nicht bei Ihrer eigenen Krankenkasse!

Höhe und Dauer des Anspruchs – das Pflegeunterstützungsgeld am praktischen Beispiel

Die finanzielle Sicherheit ist in dieser Zeit entscheidend. Die Berechnung ist klar geregelt:

  • 90 % Ihres ausgefallenen Netto-Arbeitsentgelts.
  • 100 % Ihres ausgefallenen Netto-Arbeitsentgelts, wenn Sie in den letzten 12 Monaten steuerpflichtige Einmalzahlungen (z. B. Weihnachts- oder Urlaubsgeld) von Ihrem Arbeitgeber erhalten haben.

Die Leistung ist auf einen Höchstbetrag pro Kalendertag begrenzt (aktuell 128,63 € pro Tag in 2025).


Ein Rechenbeispiel aus der Praxis:

Um die Berechnung zu verdeutlichen, stellen wir uns Frau Müller vor. Ihre Mutter hatte einen Sturz und Frau Müller muss sich nun 10 Tage von der Arbeit freinehmen, um die weitere Pflege zu organisieren.

  • Netto-Monatsgehalt von Frau Müller: 2.100 €
  • Arbeitstage pro Monat (angenommen): 22 Tage
  • Besonderheit: Frau Müller hat im letzten Jahr Weihnachtsgeld von ihrem Arbeitgeber erhalten.

Die Berechnung – Schritt für Schritt:

  1. Tägliches Netto-Einkommen ermitteln:
    Zuerst wird das tägliche Nettoeinkommen berechnet.
    • 2.100 € / 22 Arbeitstage = 95,45 € Netto pro Tag
  2. Anspruch prüfen (90 % oder 100 %):
    Da Frau Müller eine Einmalzahlung (Weihnachtsgeld) erhalten hat, hat sie Anspruch auf 100 % ihres ausgefallenen Nettoentgelts.
  3. Gesamtsumme für 10 Tage berechnen:
    Der tägliche Betrag wird mit der Anzahl der Fehltage multipliziert.
    • 10 Tage x 95,45 € = 954,50 €

Ergebnis: Frau Müller würde für ihre 10-tägige Freistellung zur Pflegeorganisation ein Pflegeunterstützungsgeld in Höhe von 954,50 € erhalten. Da dieser Betrag deutlich unter der gesetzlichen Höchstgrenze (128,63 € pro Tag in 2025) liegt, wird er in voller Höhe von der Pflegekasse ausgezahlt.

Wichtig: Während Sie Pflegeunterstützungsgeld beziehen, sind Sie weiterhin sozialversichert. Die Pflegekasse übernimmt die Beiträge zur Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Sie müssen sich darum nicht kümmern. Von Ihrem Pflegeunterstützungsgeld wird lediglich Ihr Anteil zur Pflegeversicherung abgezogen.
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Nach den 10 Tagen: Wenn eine dauerhafte Lösung gebraucht wird

Das Pflegeunterstützungsgeld ist eine wertvolle Starthilfe. Doch oft wird in diesen Tagen klar, dass eine langfristige, liebevolle Betreuung notwendig ist, die über die Möglichkeiten der Familie hinausgeht. Viele Angehörige fragen sich dann: Wie kann mein Vater oder meine Mutter weiterhin in Würde und Geborgenheit im eigenen Zuhause leben?

Genau hier beginnt unsere Kernkompetenz bei Pflege zu Hause Küffel. Als Testsieger bei Stiftung Warentest (Ausgabe test 05/2017) und Pionier für geprüfte Qualität nach DIN SPEC 33454 vermitteln wir Ihnen eine fürsorgliche und professionelle Betreuungskraft, die sich im Rahmen der sogenannten 24 Stunden Pflege liebevoll um Ihren Angehörigen kümmert.

Ihre Vorteile mit uns:

  • Geborgenheit: Ihr Angehöriger bleibt in seiner vertrauten Umgebung.
  • Entlastung: Sie gewinnen wieder Zeit für sich und Ihre Familie, in dem Wissen, dass Ihr Liebster bestens versorgt ist.
  • Qualität & Sicherheit: Wir bieten geprüfte Qualität, transparente Verträge und volle Rechtssicherheit.
  • Menschlichkeit: Unsere erfahrenen Pflegeberater finden in einem persönlichen Gespräch die Betreuungskraft, die menschlich und fachlich perfekt zu Ihrer Familie passt.

Haben Sie Fragen zur Organisation der Pflege nach den ersten 10 Tagen? Wir sind für Sie da. Lassen Sie uns in einem kostenlosen und unverbindlichen Gespräch gemeinsam die beste Lösung für Ihre Situation finden.

Wichtige Abgrenzung: Pflegeunterstützungsgeld, Pflegezeit & Familienpflegezeit

Diese Begriffe werden oft verwechselt, beschreiben aber unterschiedliche Modelle der Freistellung.

Merkmal Pflegeunterstützungsgeld Pflegezeit Familienpflegezeit
Zweck Akute Notsituation überbrücken Längerfristige Pflege zu Hause Langfristige Pflege mit Teilzeitarbeit
Dauer Bis zu 10 Arbeitstage Bis zu 6 Monate Bis zu 24 Monate
Bezahlung Bezahlte Lohnersatzleistung Unbezahlte Freistellung Teilzeitgehalt
Anspruch Vollständige oder teilweise Freistellung Vollständige oder teilweise Freistellung Reduzierung der Arbeitszeit (mind. 15h/Woche)
Besonderheit Schnelle Hilfe für den Notfall Anspruch nur in Betrieben mit >15 Mitarbeitern Anspruch nur in Betrieben mit >25 Mitarbeitern
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FAQ zum Pflegeunterstützungsgeld

Kann ich die 10 Tage aufteilen?
Ja, Sie können die 10 Tage flexibel innerhalb eines Kalenderjahres für denselben Angehörigen aufteilen. Sie müssen sie nicht am Stück nehmen. Sie können die Tage auch unter mehreren anspruchsberechtigten Angehörigen aufteilen (z. B. nehmen Sie 5 Tage und Ihre Schwester 5 Tage).
Kann ich Pflegeunterstützungsgeld mehrmals bekommen?
Der Anspruch auf die 10 Tage Freistellung und das damit verbundene Pflegeunterstützungsgeld gilt pro pflegebedürftiger Person einmalig im Kalenderjahr. Tritt im nächsten Jahr erneut eine akute Situation auf, können Sie den Anspruch erneut geltend machen.
Was ist, wenn der Pflegegrad noch nicht festgestellt wurde?
Das ist kein Hindernis. Die ärztliche Bescheinigung über die voraussichtliche Pflegebedürftigkeit genügt für den Antrag. Der Pflegegradantrag sollte parallel schnellstmöglich gestellt werden.
Was ist, wenn 10 Tage nicht ausreichen?
Die 10 Tage dienen der Erstorganisation. Reicht diese Zeit nicht aus, können Sie im Anschluss die (unbezahlte) Pflegezeit oder Familienpflegezeit beantragen, um die Pflege längerfristig zu übernehmen.
Habe ich auch in einem Kleinbetrieb Anspruch?
Ja. Der Anspruch auf die 10-tägige Freistellung und das Pflegeunterstützungsgeld besteht unabhängig von der Betriebsgröße.
Muss ich den Antrag vor der Freistellung genehmigen lassen?
Nein. Sie müssen Ihren Arbeitgeber nur unverzüglich informieren. Der Anspruch auf Freistellung ist gesetzlich verankert. Der Antrag auf die Geldleistung bei der Kasse kann parallel oder direkt danach erfolgen.
Ist das Pflegeunterstützungsgeld steuerfrei?
Ja, das Pflegeunterstützungsgeld selbst ist steuerfrei. Es unterliegt jedoch dem sogenannten Progressionsvorbehalt. Das bedeutet, es wird zur Ermittlung Ihres persönlichen Steuersatzes herangezogen, was zu einer etwas höheren Steuer auf Ihr restliches Jahreseinkommen führen kann.
Was ist mit der Pflege meines Kindes?
Für die Pflege eines kranken Kindes gibt es das Kinderkrankengeld. Das Pflegeunterstützungsgeld greift, wenn das Kind pflegebedürftig im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes wird (z. B. nach einem schweren Unfall oder bei einer Behinderung).
Gilt der Anspruch auch, wenn sich mein Angehöriger im Krankenhaus befindet?
Ja. Das ist sogar ein sehr häufiger Anwendungsfall. Der Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld besteht, weil die Organisation der zukünftigen Pflege oft bereits während des Klinikaufenthalts beginnen muss.
Wo finde ich das Antragsformular?
Suchen Sie auf der Webseite der Krankenkasse Ihres pflegebedürftigen Angehörigen nach „Antrag auf Pflegeunterstützungsgeld“ oder nutzen Sie das Formular von Pflege zu Hause Küffel.