So können sich pflegende Arbeitnehmer freistellen lassen
Tritt in der Familie ein plötzlicher Pflegefall auf, lassen sich für Angehörige Pflege und Beruf oft nur schwer vereinbaren. Um Arbeitnehmern die Pflege zu ermöglichen, räumt ihnen der Gesetzgeber mit dem Pflegegesetz einen Anspruch auf Pflegezeit ein. Pflege zu Hause Küffel stellt Ihnen ein Musterformular zu Ankündigung von Pflegezeit zur Verfügung und beantwortet die wichtigsten Fragen rund um die Pflegezeit.
Welche Formen der Pflegezeit gibt es? Was ist bei der Ankündigung der Pflegezeit zu beachten? Welche Finanzierungsmöglichkeiten gibt es? Pflege zu Hause Küffel liefert Ihnen hier die wichtigsten Informationen.
Der Gesetzgeber sieht drei Varianten der Pflegezeit vor:
Die kurzfristige Arbeitsverhinderung können Sie ohne gesonderte Ankündigungsfrist, also sofort, in Anspruch nehmen. Die längerfristige Freistellung muss dem Arbeitgeber mit einem Formular zur Ankündigung der Pflegezeit bekanntgegeben werden.
Bei einer kurzfristigen Arbeitsverhinderung sind Arbeitnehmer durch das Pflegeunterstützungsgeld abgesichert, welches bei der zuständigen Pflegekasse beantragt werden muss. Bei längerfristiger Pflege besteht kein Anspruch auf Lohnfortzahlung. Um finanzielle Einbußen zu kompensieren, kann jedoch beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) ein zinsloses Darlehen beantragt werden.
Unabhängig davon können natürlich auch individuelle Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber getroffen werden, beispielsweise Zeitarbeitskonten.
Sie haben noch Fragen zur Ankündigung der Pflegezeit oder möchten sich über andere Formen der Betreuung informieren? Dann kontaktieren Sie uns – wir beraten Sie gern!
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