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Pflegegrad 2

Pflegegrad 2 – Alles, was Sie wissen müssen: Informieren, feststellen, beantragen

In Deutschland leben über 3 Millionen pflegebedürftige Personen – die meisten von ihnen mit Pflegegrad 2. Das bedeutet, dass all diese Menschen Hilfe der Pflegekassen in Anspruch nehmen, sei es durch Geldleistungen oder durch Pflegesachleistungen.

In diesem Beitrag beantworten wir Ihnen alle Fragen rund um den Pflegegrad 2 und informieren Sie darüber, was Sie bei der Beantragung beachten sollten.

Kurzanfrage

Unverbindliche Beratung

Definition: Was ist ein Pflegegrad?

Ein Pflegegrad gibt Auskunft darüber, welche unterstützenden Leistungen pflegebedürftige Menschen von ihrer Krankenversicherung erhalten.

Vor 2017 gab es die Pflegestufen 0 bis 3, nach einer grundlegenden Reform gelten die Pflegegrade 1 bis 5. Die Neuerung hat zur Folge, dass auch Menschen, für die zuvor keine finanzielle Unterstützung infrage kam, nun dank Pflegegrad 1 kleine Hilfsmaßnahmen in Anspruch nehmen dürfen.

Die Umstellung auf Pflegegrade ermöglicht einen größeren Fokus auf individuellen Fähigkeiten, sowohl auf physischen als auch auf psychischen. Das bedeutet auch, dass psychische Erkrankungen wie Demenz und geistige Behinderungen besser miteinberechnet werden können.

Um den passenden Pflegegrad zu ermitteln, schaut sich ein Gutachter des MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherungen) oder – im Falle von Privatversicherten – von MEDICPROOF vor Ort die Situation an. Hier bewertet er nicht nur wie bei den Pflegestufen den Zeitaufwand, sondern vor allem die Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person.

Pflegegrad-Rechner

Nutzen Sie jetzt unseren kostenlosen Pflegegradrechner.

Beantworten Sie verschiedene Fragen zum gesundheitlichen Zustand der pflegebedürftigen Person und Sie erhalten eine erste ungefähre Einschätzung des Pflegegrades.

Der Pflegegradrechner dient allerdings nur zur Orientierung – ein individuelles Gespräch mit einem Gutachter, der sich Ihre Situation vor Ort ansieht, ist dadurch nicht zu ersetzen.

Zum Pflegegradrechner

Voraussetzungen: Wie berechnet sich der Pflegegrad?

In dem neuen Bewertungssystem können Punkte von 0 bis 100 in 6 verschiedenen Teilbereichen vergeben werden. Je höher die Punktzahl, desto höher ist auch der Pflegegrad.

Der MDK bewertet folgende 6 Module:

  • Mobilität
    Kann die pflegebedürftige Person noch selbstständig ihre Körperhaltung oder Position ändern? Wie gut kann sie sich in ihrem Wohnbereich fortbewegen und kann sie noch allein Treppen steigen?
  • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
    Erkennt der oder die Betroffene noch nahestehende Personen? Wie sieht es mit der zeitlichen und örtlichen Orientierung aus? Sind das Kurz- und Langzeitgedächtnis beeinträchtig? Kann die Person noch eigenständige Entscheidungen treffen und versteht sie Informationen und Sachverhalte? Kann sie ihre elementaren Bedürfnisse wie Hunger oder Schmerzen noch mitteilen und sich noch aktiv an Gesprächen beteiligen?
  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
    Leidet der oder die Pflegebedürftige unter motorischen Schwierigkeiten oder nächtlicher Unruhe? Sind Aggressionen zu erkennen (Selbstschädigung, verbale oder physische Aggression, Beschädigung von Gegenständen)? Reagiert die Person abwehrend bei der Pflege? Leidet sie unter Ängsten, Depressionen oder Wahnvorstellungen?
  • Selbstversorgung
    Kann sich die betroffene Person noch selbst waschen, pflegen, an- und auskleiden? Benötigt sie beim Toilettengang, Essen zubereiten, Essen und Trinken Unterstützung?
  • Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
    Benötigt die pflegebedürftige Person Hilfe bei der Einnahme von Medikamenten oder Injektionen (beispielsweise Insulin)? Kann sie regelmäßige Arzt- oder Therapiebesuche alleine bewältigen? Wie sieht es bei der Wundversorgung oder der Versorgung mit Stoma (z.B. durch Katheter) aus?
  • Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte
    Gestaltet die pflegebedürftige Person ihren Tagesablauf alleine? Wie gut kann sie mit Abweichungen und Änderungen umgehen? Kann sie sich noch selbstständig beschäftigen und Hobbys nachgehen? Funktioniert die Kontaktaufnahme mit anderen einwandfrei und schafft sie es, soziale Kontakte aufrecht zu erhalten?

Was bedeutet Pflegegrad 2? Wer bekommt Pflegegrad 2?

Pflegegrad 2 ist der kleinste vollwertige Pflegegrad. Er ist das Äquivalent zu den bisherigen Pflegestufen 0 und 1. Wenn ein Gutachter zwischen 27 und 47,5 Punkte in den 6 Modulen des Bewertungssystems zuschreibt, stuft er die pflegebedürftige Person in Pflegegrad 2 ein.

Pflegegrad 2 setzt eine erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit voraus. In der Regel benötigen Personen mit Pflegegrad 2 Hilfe beim An- und Auskleiden, beim Waschen, beim Toilettengang sowie bei Arztbesuchen und der Einnahme von Medikamenten. Pflegebedürftige Menschen mit Demenz im Anfangsstadium erhalten oft Pflegegrad 2.

Pflegegrad 2

Wie und wo beantrage ich Pflegegrad 2?

Antrag stellen

Damit ein Gutachter vor Ort den Pflegegrad bestimmt, müssen Sie zunächst einen Antrag bei der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person anfordern. Füllen Sie diesen gemeinsam aus und ziehen Sie gegebenenfalls einen Experten zu Rate, der Ihnen mit dem Fachjargon hilft. Den Antrag senden Sie unterschrieben an die Pflegekasse zurück.

Das Gutachten

Anschließend schickt die Pflegekasse einen Gutachter vorbei, der die Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person den 6 Modulen entsprechend bewertet. Er leitet das Gutachten automatisch an die Pflegekasse weiter, sodass Sie sich nicht weiter kümmern müssen. Nach spätestens 5 Wochen teilt Ihnen die Pflegekasse den Pflegegrad mit.

Falls Sie mit der Einstufung des Pflegegrades nicht zufrieden sind, können Sie bis zu 4 Wochen nach Ausstellen des Gutachtens Widerspruch einlegen.

Leistungen: Welche Leistungen beinhaltet Pflegegrad 2? Wie viel Pflegegeld bekommt man bei Pflegegrad 2?

Im Gegensatz zu Pflegegrad 1 haben Sie mit Pflegegrad 2 Anspruch auf alle verfügbaren Leistungen.

Monatlich profitieren sie von folgenden Geldleistungen bei Pflegegrad 2:

Pflegegeld 316 €
Entlastungsbetrag 125€
Pflegesachleistungen 689 €
Teilstationäre Pflege (Tages- und Nachtpflege) 689 €
Stationäre Pflege (z.B. Pflegeheim) 770 €
Wohngruppenzuschlag 214 €
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel 40 €

Außerdem erhalten Sie jährlich:

  • 1.612€ Kurzzeitpflege
  • 1.612€ Verhinderungspflege

Sowie einmalig:

  • 4.000€ Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen

Pflegesachleistungen beziehen sich hier auf die Arbeit eines ambulanten Pflegedienstes. Wer diese Leistung nicht in Anspruch nehmen möchte, erhält hingegen Pflegegeld. Dies steht pflegebedürftigen Personen frei zur Verfügung und kann beispielsweise dazu genutzt werden, pflegende Angehörige zu entlohnen.1

Pflegegrad 2

Markus Küffel
Dipl. Gesundheitswissenschaftler
Geschäftsführer und Gründer

Mit dem Entlastungsbetrag können Sie Putzhilfen oder Einkaufshilfen engagieren oder die Teilnahme an einer Betreuungsgruppe finanzieren. Außerdem können Sie einen Alltagsbegleiter anstellen, der mit der betroffenen Person spazieren geht, Spiele spielt oder sie beim Arztbesuch unterstützt. Der Entlastungsbetrag bietet eine hervorragende Möglichkeit, den Alltag der Pflegebedürftigen zu erleichtern und ihre Lebensqualität zu verbessern.

Gut zu wissen: Pflegepersonen haben durch die Pflege eines Angehörigen mit Pflegegrad 2 auch Rentenansprüche – bei Pflegegrad 1 ist dies noch nicht der Fall.

Kombinationsleistungen bei Pflegegrad 2

Bei Pflegegrad 2 sind Kombinationsleistungen möglich: Zum Beispiel lässt sich die Pflege durch Angehörige mit dem täglichen Besuch eines Pflegedienstes verbinden. In diesem Fall wird das Pflegegeld allerdings nicht mehr im vollen Umfang, sondern nur anteilig ausgezahlt.

Sollten Sie die Pflegesachleistungen nicht voll ausschöpfen, haben Sie Umwandlungsanspruch – das bedeutet, dass Sie bis zu 40% des Betrags (275,60€) für weitere Betreuungs- bzw. Entlastungsleistungen nutzen können.

Welche Vorteile hat Pflegegrad 2?

Personen, die in Pflegegrad 2 eingestuft sind, haben Anspruch sowohl auf Kurzzeitpflege als auch auf Verhinderungspflege.

Ein weiterer Vorteil bei Pflegegrad 2 ist die Einmalzahlung von 4.000€, um den Wohnraum an den Gesundheitszustand anzupassen. So können Sie die Wohnung oder das Haus behindertengerecht umbauen oder einen Umzug in eine Anlage des betreuten Wohnens finanzieren.

Zudem erhalten Sie kostenlose Beratung für die optimale Pflege Ihrer Angehörigen, zum Beispiel was den Umbau der Wohnung betrifft. Ebenso kostenlos sind die Pflegekurse, in denen Sie grundlegende sowie spezielle Informationen rund um die Pflege erhalten.

Pflegegrad 2

Teilstationäre Pflege bei Pflegegrad 2

Teilstationäre Pflege, auch bekannt als Tages- und Nachtpflege, ist eine Form der Pflege, die dazu dient, pflegebedürftige Menschen während des Tages oder der Nacht zu betreuen, während sie weiterhin in ihrem eigenen Zuhause leben. In Deutschland werden die Kosten für die teilstationäre Pflege bei Pflegegrad 2 von der Pflegeversicherung bis zu einem Betrag von 689 Euro pro Monat übernommen. Dies ermöglicht es den Pflegebedürftigen, tagsüber oder nachts Versorgung und Gesellschaft zu erhalten, während sie in der vertrauten Umgebung ihres eigenen Zuhauses bleiben können.

Kurzzeitpflege bei Pflegegrad 2

Kurzzeitpflege zielt darauf ab, pflegebedürftige Menschen für eine begrenzte Zeit in einer vollstationären Einrichtung zu betreuen. Diese Art von Pflege kann besonders notwendig sein, wenn jemand gerade einen Krankenhausaufenthalt hinter sich hat und noch nicht vollständig genesen ist, oder wenn sich der Gesundheitszustand einer Person plötzlich erheblich verschlechtert hat und sie vorübergehend intensivere Betreuung benötigt.

In Deutschland können Sie bis zu 8 Wochen im Jahr, also insgesamt 56 Tage, Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen. Dies bietet eine temporäre Lösung, um sicherzustellen, dass die Pflegebedürftigen während dieser kritischen Zeiten die notwendige Unterstützung erhalten. Dafür erhalten Sie bis zu 1.612 Euro pro Jahr von der Pflegekasse.

Verhinderungspflege bei Pflegegrad 2

Bei Pflegegrad 2 können Sie ebenfalls Verhinderungspflege in Anspruch nehmen, wenn Ihre reguläre Pflegeperson verhindert ist. Sie erhalten bis zu 1.612 Euro pro Jahr von Ihrer Pflegekasse für diese Leistung. Die Verhinderungspflege kann auch stundenweise genutzt werden, was eine flexible Planung ermöglicht. Es ist wichtig, dass der Pflegedienst über eine Zulassung verfügt und mit der Pflegekasse abrechnen kann. Informieren Sie sich rechtzeitig und organisieren Sie die Ersatzpflege sorgfältig, um sicherzustellen, dass die Pflege während der Abwesenheit der regulären Pflegeperson nahtlos fortgesetzt wird.

Die häufigsten Fragen und Antworten zum Pflegegrad 2

  • Wer hat Anspruch auf Pflegegeld bei Pflegegrad 2?

    Anspruch auf Pflegegeld bei Pflegegrad 2 haben Personen, die in ihrem Alltag in erheblichem Maße auf Hilfe und Unterstützung angewiesen sind. Das bedeutet, dass sie bei mindestens zwei Verrichtungen der Grundpflege (Körperpflege, Ernährung, Mobilität) und mindestens einer Verrichtung der hauswirtschaftlichen Versorgung (Ernährung, Körperpflege, Gesundheit, Haushalt) auf Hilfe angewiesen sind.

    Die Pflegebedürftigkeit wird von einem Gutachter des MDK oder eines privaten Pflegedienstes festgestellt und erfolgt anhand eines standardisierten Verfahrens.

  • Wie hoch ist das Pflegegeld bei Pflegegrad 2?

    Das Pflegegeld bei Pflegegrad 2 beträgt 316 Euro pro Monat. Das Pflegegeld wird in voller Höhe an die pflegebedürftige Person ausgezahlt. Zusätzlich besteht jedoch auch Anspruch auf weitere monatliche, jährliche und einmalige Leistungen wie z.B. Pflegesachleistungen, Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege, Wohngruppenzuschlag und mehr.

  • Wie wird das Pflegegeld beantragt?

    Der Antrag auf Pflegegeld kann bei der Pflegekasse gestellt werden. Dazu gibt es ein Formular, das online oder per Post erhältlich ist. Der Antrag kann auch von einem Angehörigen oder einer Vertrauensperson gestellt werden.

    Der Antrag muss folgende Angaben enthalten:

    • Name, Vorname und Geburtsdatum der pflegebedürftigen Person
    • Versicherungsnummer der pflegebedürftigen Person
    • Angaben zur Pflegebedürftigkeit
    • Angaben zur Person, die den Antrag stellt
  • Was kann ich mit dem Pflegegeld bezahlen?

    Das Pflegegeld kann für die Kosten der häuslichen Pflege, z. B. für die Pflegehilfsmittel, die Pflegeversicherungsleistungen oder die Betreuung durch einen Angehörigen oder Pflegedienst verwendet werden.

  • Kann ich das Pflegegeld auch für andere Zwecke verwenden?

    Das Pflegegeld ist grundsätzlich für die Pflegekosten zu verwenden. Es ist jedoch auch möglich, das Pflegegeld für andere Zwecke, z.B. für Urlaub oder Freizeitaktivitäten, zu verwenden. Wenn das Pflegegeld für andere Zwecke verwendet wird, muss dies allerdings der Pflegekasse gemeldet werden.

  • Wo kann ich mich beraten lassen?

    Es gibt verschiedene Beratungsstellen, die bei Fragen zum Pflegegeld helfen können. Dazu gehören z. B. die Pflegekassen, Pflegestützpunkte oder die Beratungsstellen der Wohlfahrtsverbände. Auch wir bei Pflege zu Hause Küffel stehen Ihnen mit Expertise und Empathie zur Seite.

  • Wie kann ich mich auf die Begutachtung vorbereiten?

    Es ist hilfreich, sich auf die Begutachtung vorbereiten, um einen möglichst hohen Pflegegrad zu erhalten.

    • Die Pflegebedürftigkeit sollte genau dokumentiert werden (z.B. Angaben zu den Einschränkungen in den Bereichen Mobilität, Körperpflege, Ernährung und hauswirtschaftliche Versorgung).
    • Die pflegebedürftige Person sollte sich vorab umfassend informieren.
    • Ein Angehöriger oder Pflegedienst sollte die pflegebedürftige Person bei der Begutachtung unterstützen.
  • Kann ich Pflegegrad 2 auf Pflegegrad 3 erhöhen?

    Es ist jederzeit möglich, den Pflegegerad zu erhöhen, zum Beispiel von Pflegegrad 2 auf Pflegegrad 3. Dies ist sinnvoll, wenn sich die gesundheitliche Situation dauerhaft verschlechtert und die pflegebedürftige Person mehr Zuwendung und Zeit benötigt. In einem solchen Fall können Sie einen Antrag auf Höherstufung stellen und es wird erneut ein Gutachter entsandt. Außerdem können Sie jederzeit einen Antrag auf einen niedrigeren Pflegegrad stellen.

  • Kann ich Widerspruch gegen Pflegegrad 2 einlegen?

    Wenn Sie mit der Einstufung in Pflegegrad 2 nicht einverstanden sind, können Sie innerhalb eines Monats bei der Pflegekasse Widerspruch einlegen – das ist mündlich oder schriftlich möglich, am besten per Einschreiben mit Rückschein.

    Sollten Sie konkrete Belege für Ihre Begründung haben (z.B. Arztberichte, Pflegetagebücher oder Zeugenaussagen), fügen Sie diese dem Widerspruchsschreiben bei. Die Pflegekasse wird Ihren Widerspruch prüfen und einen neuen Bescheid erlassen. Wenn der Widerspruch begründet ist, wird der Pflegegrad entsprechend angepasst.

Betreuerin mit einer älteren Frau