In Deutschland leben über 3 Millionen pflegebedürftige Personen – die meisten von ihnen mit Pflegegrad 2. Das bedeutet, dass all diese Menschen Hilfe der Pflegekassen in Anspruch nehmen, sei es durch Geldleistungen oder durch Pflegesachleistungen.
In diesem Beitrag beantworten wir Ihnen alle Fragen rund um den Pflegegrad 2 und informieren Sie darüber, was Sie bei der Beantragung beachten sollten.
Inhaltsverzeichnis
Ein Pflegegrad gibt Auskunft darüber, welche unterstützenden Leistungen pflegebedürftige Menschen von ihrer Krankenversicherung erhalten.
Vor 2017 gab es die Pflegestufen 0 bis 3, nach einer grundlegenden Reform gelten die Pflegegrade 1 bis 5. Die Neuerung hat zur Folge, dass auch Menschen, für die zuvor keine finanzielle Unterstützung infrage kam, nun dank Pflegegrad 1 kleine Hilfsmaßnahmen in Anspruch nehmen dürfen.
Die Umstellung auf Pflegegrade ermöglicht einen größeren Fokus auf individuellen Fähigkeiten, sowohl auf physischen als auch auf psychischen. Das bedeutet auch, dass psychische Erkrankungen, wie Demenz, und geistige Behinderungen besser miteinberechnet werden können.
Um den passenden Pflegegrad zu ermitteln, schaut sich ein Gutachter des MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherungen) oder – im Falle von Privatversicherten – von MEDICPROOF vor Ort die Situation an. Hier bewertet er nicht nur wie bei den Pflegestufen den Zeitaufwand, sondern vor allem die Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person.
In dem neuen Bewertungssystem können Punkte von 0 bis 100 in 6 verschiedenen Teilbereichen vergeben werden. Je höher die Punktzahl, desto höher ist auch der Pflegegrad.
Der MDK bewertet folgende 6 Module:
Pflegegrad 2 ist der kleinste vollwertige Pflegegrad. Er ist das Äquivalent zu den bisherigen Pflegestufen 0 und 1. Wenn ein Gutachter zwischen 27 und 47,5 Punkte in den 6 Modulen des Bewertungssystems zuschreibt, stuft er die pflegebedürftige Person in Pflegegrad 2 ein.
Pflegegrad 2 setzt eine erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit voraus. In der Regel benötigen Personen mit Pflegegrad 2 Hilfe beim An- und Auskleiden, beim Waschen, beim Toilettengang sowie bei Arztbesuchen und der Einnahme von Medikamenten. Pflegebedürftige Menschen mit Demenz im Anfangsstadium erhalten oft Pflegegrad 2.
Im Gegensatz zu Pflegegrad 1 haben Sie mit Pflegegrad 2 Anspruch auf alle verfügbaren Leistungen.
Monatlich profitieren sie von folgenden Geldleistungen bei Pflegegrad 2:
Außerdem erhalten Sie jährlich:
Sowie einmalig:
Antrag stellen
Damit ein Gutachter vor Ort den Pflegegrad bestimmt, müssen Sie zunächst einen Antrag bei der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person anfordern. Füllen Sie diesen gemeinsam aus und ziehen Sie gegebenenfalls einen Experten zu Rate, der Ihnen mit dem Fachjargon hilft. Den Antrag senden Sie unterschrieben an die Pflegekasse zurück.
Das Gutachten
Anschließend schickt die Pflegekasse einen Gutachter vorbei, der die Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person den 6 Modulen entsprechend bewertet. Er leitet das Gutachten automatisch an die Pflegekasse weiter, sodass Sie sich nicht weiter kümmern müssen. Nach spätestens 5 Wochen teilt Ihnen die Pflegekasse den Pflegegrad mit.
Falls Sie mit der Einstufung des Pflegegrades nicht zufrieden sind, können Sie bis zu 4 Wochen nach Ausstellen des Gutachtens Widerspruch einlegen.
Personen, die in Pflegegrad 2 eingestuft sind, haben Anspruch auf Kurzzeitpflege. Diese ist eventuell nach einem Krankenhausaufenthalt nötig, oder wenn sich der Gesundheitszustand plötzlich enorm verschlechtert. Bis zu 8 Wochen im Jahr, also 56 Tage, können Sie Kurzzeitpflege beantragen.
Ebenfalls können Sie bei Krankheit oder Urlaub der Pflegeperson eine ambulante Pflege durch einen Pflegedienst sicherstellen. Dies gilt für bis zu 42 Tage oder 6 Wochen jährlich.
Ein weiterer Vorteil bei Pflegegrad 2 ist die Einmalzahlung von 4.000€, um den Wohnraum an den Gesundheitszustand anzupassen. So können Sie die Wohnung oder das Haus behindertengerecht umbauen oder einen Umzug in eine Anlage des betreuten Wohnens finanzieren.
Zudem erhalten Sie kostenlose Beratung für die optimale Pflege Ihrer Angehörigen, zum Beispiel was den Umbau der Wohnung betrifft. Ebenso kostenlos sind die Pflegekurse, in denen Sie grundlegende sowie spezielle Informationen rund um die Pflege erhalten.
Mit dem Entlastungsbetrag können Sie Putzhilfen oder Einkaufshilfen engagieren oder die Teilnahme an einer Betreuungsgruppe finanzieren. Außerdem können Sie einen Alltagsbegleiter anstellen, der mit der betroffenen Person spazieren geht, Spiele spielt oder sie beim Arztbesuch unterstützt.
Zudem sind Kombinationsleistungen möglich: Zum Beispiel lässt sich die Pflege durch Angehörige mit dem täglichen Besuch eines Pflegedienstes verbinden. In diesem Fall wird das Pflegegeld allerdings nicht mehr im vollen Umfang ausgezahlt, sondern nur anteilig.
Sofern Sie das Geld für Pflegesachleistungen nicht aufbrauchen, können Sie bis zu 40% des Geldes (275,60€) für andere Betreuungs- und Entlastungsleistungen nutzen.
Unbedingt beachten: Pflegepersonen haben durch die Pflege eines Angehörigen mit Pflegegrad 2 auch Rentenansprüche – bei Pflegegrad 1 ist dies noch nicht der Fall.
Es ist jederzeit möglich, den Pflegegerad zu erhöhen, zum Beispiel von Pflegegrad 2 auf Pflegegrad 3. Dies ist sinnvoll, wenn sich die gesundheitliche Situation dauerhaft verschlechtert und die pflegebedürftige Person mehr Zuwendung und Zeit benötigt. In einem solchen Fall können Sie einen Antrag auf Höherstufung stellen und es wird erneut ein Gutachter entsandt.
Nutzen Sie jetzt unseren kostenlosen Pflegegradrechner. Beantworten Sie verschiedene Fragen zum gesundheitlichen Zustand der pflegebedürftigen Person und Sie erhalten eine erste ungefähre Einschätzung des Pflegegrades.
Der Pflegegradrechner dient allerdings nur zur Orientierung – ein individuelles Gespräch mit einem Gutachter, der sich Ihre Situation vor Ort ansieht, ist dadurch nicht zu ersetzen.
Ansprechpartnerin
Frau Agnieszka Töpfer
Neukundenberatung
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Ansprechpartner
Frau Anika Agu
Neukundenberatung
Teamleitung
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