24 Stunden Pflege mit PZH Küffel

Wählen Sie anhand unserer Klassifikation die von Ihnen gewünschten Sprachkenntnisse

Allgemeiner Hinweis zur Bewertung der Sprachkenntnisse

Wenn wir Sie über die Spracheinstufung einer Betreuungskraft informieren, dann beziehen wir uns auf eine interne Klassifikation, die an den europäischen Referenzrahmen angelehnt ist. Bitte beachten Sie, dass die Klassifikation nicht 1 zu 1 auf das deutsche Schulnotensystem übertragen werden kann.

Die genaue Beurteilung der Sprachkenntnisse schlüsselt sich folgendermaßen auf:

Sprachkenntnisse

Sehr gute Sprachkenntnisse – DE 1:

Der Sprachgebrauch der Betreuungskraft ist fließend und ohne Fehler. Sie sucht nicht mehr nach passenden Worten und kann sich schnell und direkt ausdrücken, ohne lange zu zögern oder nachzudenken. Sie spricht grammatisch korrekt, betont Aussagen richtig und findet sich in allen Situationen zurecht. Sie müssen keine „Hilfsfragen“ beantworten, sondern führen ein flüssiges und vollumfängliches Gespräch ohne Einschränkungen.

Gute Sprachkenntnisse – DE 2:

Die Betreuungskraft kennt zahlreiche Begriffe und kann Worte, die ihr fehlen, umschreiben. Sie muss nicht lange nachdenken, um Sätze zu formulieren und auch wenn sie Fehler macht, können Sie sie trotzdem gut verstehen. Die sprachlichen Fähigkeiten reichen aus, um Gedanken, Ideen und Erlebnisse zu schildern, um Pläne zu beschreiben, Erklärungen zu formulieren und vieles mehr. Eine umfängliche Kommunikation ist zwischen allen Beteiligten fast ohne Einschränkungen möglich.

Mittlere Sprachkenntnisse – DE 3+:

Die Pflegekraft hat in der Regel sechs Monate oder mehr in Deutschland gearbeitet und bemüht sich, Gespräche auf Deutsch zu führen. Sie kann dies bewerkstelligen, spricht aber noch nicht komplett grammatikalisch korrekt. Sie kann Redewendungen erkennen und findet sich mit verständlichen Sätzen im Alltag zurecht. Häufige Ausdrücke, die mit ihrem direkten Umfeld zu tun haben, kann sie verstehen und anwenden. Längere Sätze über bekannte Themengebiete werden verstanden.

Geringe bis mittlere Sprachkenntnisse – DE 3:

Die Betreuungskraft hat in der Regel einen Sprachkurs absolviert und/oder hat bereits in Deutschland gearbeitet. Sie kann kurze Sätze bilden (3 bis 5 Worte) und versteht alltägliche Worte und Ausdrücke. Sie kann den Sinn von Fragen aus dem Kontext entnehmen und kurze Antworten geben, in denen Sie häufig Worte nutzt, die in der Frage vorgekommen sind. Sie beherrscht kaum Konjugation und verwendet daher oft eine grammatikalisch falsche Sprache, zum Beispiel Verbindungen von Infinitiven und Substantiven. Eine Kommunikation in ganzen Sätzen ist nur schwer möglich.

Sehr geringe Sprachkenntnisse – DE 4:

Die Betreuungskraft hat in den meisten Fällen einen Basis-Sprachkurs abgeschlossen oder hat bis zu drei Monate in Deutschland gearbeitet. Sie beherrscht einzelne Wörter der Sprache. Sie verwendet Formulierungen, die sie schon einmal in anderen Zusammenhängen gehört hat. Ein Verstehen über einzelne Worte hinaus ist nicht möglich.

Betreuerin mit einer älteren Frau