Pflegesachleistung: Pflege durch den ambulanten Pflegedienst – Ihr Ratgeber 2025
Wir von Pflege zu Hause Küffel wissen aus über 15 Jahren Erfahrung, dass die Organisation der Pflege für einen geliebten Menschen eine emotionale und organisatorisch komplexe Aufgabe ist. Unzählige Fragen tauchen auf, Sorgen belasten den Alltag. Ein zentrales Herzstück der finanziellen Unterstützung durch die Pflegeversicherung ist die Pflegesachleistung.
Doch was verbirgt sich genau dahinter? Wer hat Anspruch und wie hoch ist die Unterstützung? Und wie kann diese Leistung Ihnen und Ihren Angehörigen konkret helfen, die Pflege in der vertrauten Umgebung zu sichern?
In diesem Ratgeber geben wir Ihnen als Ihr von Stiftung Warentest ausgezeichneter Partner verständliche und verlässliche Antworten. Wir begleiten Sie Schritt für Schritt durch das Thema, damit Sie die bestmöglichen Entscheidungen für Ihre Familie treffen können.
Das Wichtigste zur Pflegesachleistung auf einen Blick
- Was ist das?
Eine Leistung der Pflegeversicherung, bei der ein professioneller ambulanter Pflegedienst direkt Dienstleistungen erbringt (z. B. Körperpflege, Hilfe im Haushalt). - Für wen ist sie?
Für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5, die zu Hause gepflegt werden. - Wie funktioniert die Abrechnung?
Der Pflegedienst rechnet seine Leistungen direkt mit der Pflegekasse ab. Sie müssen nicht in Vorkasse treten. - Wie hoch ist die Leistung?
Je nach Pflegegrad zwischen 796 € und 2299 € pro Monat.
Was genau ist eine Pflegesachleistung?
Der Name „Sachleistung“ kommt daher, dass Sie eine konkrete „Sache“ – also die Dienstleistung des Pflegeprofis – erhalten, anstatt des reinen Geldbetrags. Die gesetzliche Grundlage dafür ist § 36 des Elften Sozialgesetzbuches (SGB XI).
Pflegesachleistungen sind keine Geldzahlungen an Sie, sondern ein Budget, das die Pflegekasse direkt an einen professionellen ambulanten Pflegedienst zahlt. Dieser Pflegedienst erbringt damit definierte Leistungen wie Hilfe bei der Körperpflege, Ernährung oder im Haushalt direkt bei der pflegebedürftigen Person zu Hause.
Das Ziel ist klar: Es soll eine qualitativ hochwertige und professionelle Versorgung im eigenen Zuhause sichergestellt und pflegende Angehörige spürbar entlastet werden.
Wer hat Anspruch auf Pflegesachleistungen? Die Voraussetzungen
Um Pflegesachleistungen in Anspruch nehmen zu können, müssen zwei zentrale Bedingungen erfüllt sein:
- Ein anerkannter Pflegegrad: Anspruch haben alle Personen mit Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5.
- Pflegeort: Die Pflege muss in der eigenen Häuslichkeit, also im gewohnten Zuhause oder in einer Wohngemeinschaft, stattfinden.
Was ist mit Pflegegrad 1?Personen mit Pflegegrad 1 haben keinen Anspruch auf die reguläre Pflegesachleistung. Sie können jedoch den monatlichen Entlastungsbetrag von 131 € nutzen, um damit Leistungen eines Pflegedienstes (z. B. für hauswirtschaftliche Hilfe) zu finanzieren.
Höhe der Pflegesachleistungen 2025: Ihr Budget pro Pflegegrad
Die Höhe des Budgets ist direkt an den Pflegegrad gekoppelt. Je höher der Pflegegrad, desto höher ist auch der monatliche Betrag, den die Pflegekasse für den Pflegedienst übernimmt.
Pflegegrad | Monatlicher Betrag der Pflegesachleistung (##standpflegeleistunge) |
Pflegegrad 1 | Anspruch nur über Entlastungsbetrag |
Pflegegrad 2 | 796 € |
Pflegegrad 3 | 1497 € |
Pflegegrad 4 | 1859 € |
Pflegegrad 5 | 2299 € |
Wofür können Sie Pflegesachleistungen einsetzen? – Leistungen durch den Pflegedienst
Pflegesachleistungen beantragen: Schritt für Schritt
- Pflegegrad beantragen:
Der erste und wichtigste Schritt. Stellen Sie einen formlosen Antrag bei der zuständigen Pflegekasse Ihres Angehörigen. - Begutachtung:
Der Medizinische Dienst (MD) oder MEDICPROOF (bei privat Versicherten) vereinbart einen Termin für eine Begutachtung bei Ihnen zu Hause. - Einstufung:
Auf Basis des Gutachtens erhalten Sie einen Bescheid über den bewilligten Pflegegrad. - Pflegedienst auswählen:
Suchen Sie einen nach Landesrecht zugelassenen ambulanten Pflegedienst. Achten Sie auf Qualität, Sympathie und eine gute Beratung. - Pflegevertrag schließen:
Der Pflegedienst erstellt einen Kostenvoranschlag und schließt einen detaillierten Pflegevertrag mit Ihnen ab. - Direkte Abrechnung:
Der Pflegedienst rechnet die vereinbarten und erbrachten Leistungen monatlich direkt mit der Pflegekasse ab. Übersteigen die Kosten Ihr Budget, müssen Sie die Differenz als Eigenanteil selbst tragen.
Pflegesachleistung vs. Pflegegeld: Was ist der Unterschied?
Viele Angehörige glauben, sie müssten sich starr zwischen der professionellen Hilfe durch einen Pflegedienst (Pflegesachleistung) und der finanziellen Unterstützung für die selbst organisierte Pflege (Pflegegeld) entscheiden. Die gute Nachricht ist: Das ist ein weit verbreiteter Irrtum. Die Pflegeversicherung ist so gestaltet, dass Sie beide Leistungen flexibel miteinander kombinieren können.
Es geht also nicht um ein „Entweder-Oder“, sondern darum, eine maßgeschneiderte Lösung zu finden, die genau zu Ihrem Bedarf passt. Um die richtige Balance für Ihre Familie zu finden, ist es wichtig, die
unterschiedlichen Schwerpunkte der beiden Leistungsarten zu verstehen.
Kriterium | Pflegesachleistung | Pflegegeld |
---|---|---|
Art der Leistung | Professionelle Dienstleistungen | Geldbetrag zur freien Verfügung |
Wer erbringt sie? | Ein zugelassener ambulanter Pflegedienst | Angehörige, Freunde, Nachbarn oder eine selbst engagierte Betreuungskraft |
Vorteile | ✓ Professionelle Qualität & Fachwissen ✓ Direkte Abrechnung mit der Kasse ✓ Klare Entlastung für Angehörige |
✓ Maximale Flexibilität ✓ Finanzielle Anerkennung für pflegende Angehörige ✓ Oft Basis für eine 24 Stunden Betreuung |
Ideal für… | …Situationen, in denen keine Angehörigen pflegen können oder wenn spezifisches pflegerisches Fachwissen (z. B. für Wundversorgung) benötigt wird. | …Familien, in denen Angehörige die Pflege selbst sicherstellen oder die eine umfassende Lösung wie die sogenannte 24 Stunden Pflege* finanzieren möchten. |
Pflegesachleistung & Pflegegeld: Kein Gegeneinander, sondern ein Miteinander
- Ausschließliche Nutzung der Pflegesachleistung:Sie engagieren einen professionellen Pflegedienst, der das Budget voll ausschöpft. In diesem Fall erhalten Sie kein zusätzliches Pflegegeld.
- Ausschließliche Nutzung des Pflegegeldes:Sie organisieren die Pflege komplett selbst (z. B. durch Angehörige) und erhalten dafür den vollen Geldbetrag zur freien Verfügung.
- Die flexible Kombination aus beidem:Dies ist der häufigste und oft sinnvollste Weg. Sie nutzen einen Pflegedienst nur für bestimmte Aufgaben und erhalten für den nicht genutzten Teil anteilig Pflegegeld.
Um zu entscheiden, welche dieser Optionen oder welche individuelle Mischung für Ihre Familie die beste ist, hilft ein Blick auf die Stärken und Eigenschaften der beiden Bausteine.
Kriterium | Pflegesachleistung | Pflegegeld |
---|---|---|
Art der Leistung | Professionelle Dienstleistungen | Geldbetrag zur freien Verfügung |
Wer erbringt sie? | Ein zugelassener ambulanter Pflegedienst | Angehörige, Freunde, Nachbarn oder eine selbst engagierte Betreuungskraft |
Vorteile | ✓ Professionelle Qualität & Fachwissen ✓ Direkte Abrechnung mit der Kasse ✓ Klare Entlastung für Angehörige |
✓ Maximale Flexibilität ✓ Finanzielle Anerkennung für pflegende Angehörige ✓ Oft Basis für eine 24 Stunden Betreuung |
Ideal für… | …Situationen, in denen keine Angehörigen pflegen können oder wenn spezifisches pflegerisches Fachwissen (z. B. für Wundversorgung) benötigt wird. | …Familien, in denen Angehörige die Pflege selbst sicherstellen oder die eine umfassende Lösung wie die sogenannte 24 Stunden Pflege finanzieren möchten. |
Sie sehen: Beide Leistungsarten haben ihre klaren Stärken. Die wahre Kraft zur Gestaltung einer individuellen Pflegesituation liegt aber darin, sie nicht als Gegensätze, sondern als flexible Werkzeuge zu betrachten. Die Pflegeversicherung gibt Ihnen hierfür zwei sehr wirkungsvolle Möglichkeiten an die Hand, die auf dem Prinzip des „Miteinanders“ aufbauen: die Kombinationsleistung und den Umwandlungsanspruch.
Die Kombinationsleistung: Ihr persönlicher Mix aus Profi-Hilfe und Geldleistung
Wie genau funktioniert dieses „Miteinander“ aus professioneller Hilfe und persönlicher Pflege in der Praxis? Die Antwort liegt in der Kombinationsleistung.
Das Prinzip dahinter: Sie entscheiden, wie viel professionelle Unterstützung durch einen Pflegedienst Sie tatsächlich benötigen. Das Budget, das Sie dafür nicht verbrauchen, verfällt nicht einfach, sondern wird Ihnen prozentual als Pflegegeld ausgezahlt. So schaffen Sie sich eine perfekt ausbalancierte Unterstützung, die exakt auf Ihren Alltag und Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist.
So funktioniert es – eine Beispielrechnung für Pflegegrad 3:
- Ihr monatliches Budget für die Pflegesachleistung (PG 3) beträgt 1.497 €.
- Der volle monatliche Anspruch auf Pflegegeld (PG 3) läge bei 599 €.
- Sie beauftragen einen Pflegedienst, der monatlich Leistungen im Wert von 898,20 € erbringt. Das sind genau 60 % Ihres Sachleistungs-Budgets.
- Folglich haben Sie noch Anspruch auf die übrigen 40 % Ihres Pflegegeld-Anspruchs.
- Sie erhalten also zusätzlich zur professionellen Dienstleistung noch 239,60 € (40 % von 599 €) an Pflegegeld ausgezahlt.
Der Umwandlungsanspruch: Ihr Budget noch flexibler für Betreuung einsetzen
Neben der Kombination mit dem Pflegegeld gibt es eine weitere Möglichkeit, Ihr Sachleistungsbudget noch zielgerichteter zu verwenden. Der Umwandlungsanspruch erlaubt es Ihnen, einen Teil des Geldes, das für den Pflegedienst vorgesehen ist, stattdessen für anerkannte Betreuungs- und Entlastungsangebote zu nutzen.
Nach § 45a SGB XI können Sie bis zu 40 % Ihres Pflegesachleistungsbetrags in diese „Angebote zur Unterstützung im Alltag“ umwandeln. Das ist besonders hilfreich, wenn der Bedarf an klassischer Grundpflege gering, aber der Wunsch nach Betreuung und Alltagsbegleitung groß ist. Solche Angebote können sein:
- Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz
- Alltagsbegleiter, die stundenweise ins Haus kommen
- Haushaltsnahe Dienstleistungen von anerkannten Anbietern
Dieser Anspruch muss bei der Pflegekasse beantragt werden, bietet aber ein enormes Plus an individueller Gestaltungsfreiheit für mehr Geborgenheit und Selbstständigkeit zu Hause.
Pflegesachleistung in der 24 Stunden Betreuung: Wie passt das zusammen?
Die Finanzierung unseres bewährten Modells erfolgt stattdessen primär über das flexibel einsetzbare Pflegegeld, die Mittel der Verhinderungspflege sowie steuerliche Vorteile.
Die Pflegesachleistung kann jedoch eine perfekte Ergänzung sein!
Viele unserer Familien nutzen die Sachleistung, um einen lokalen Pflegedienst für spezifische medizinische Behandlungspflege (z. B. Spritzen geben, Wundverbände wechseln, Medikamente stellen) zu engagieren. Diese Aufgaben dürfen von einer Betreuungskraft nicht übernommen werden.
So entsteht ein optimales Betreuungsnetzwerk:
- Die Betreuungskraft sichert die umfassende Grundpflege, den Haushalt und die so wichtige menschliche Zuwendung rund um die Uhr.
- Der ambulante Pflegedienst kommt ergänzend für wenige Stunden pro Woche und übernimmt die rein medizinischen Aufgaben.
Gerne beraten wir Sie in einem persönlichen Gespräch, wie Sie alle Ihnen zustehenden Leistungen – Pflegegeld, Pflegesachleistung, Verhinderungspflege – optimal kombinieren, um eine liebevolle und sichere Rundum-Betreuung zu Hause zu gewährleisten. Darin liegt unsere Stärke als Ihr von Stiftung Warentest (Ausgabe test 05/2017) ausgezeichneter Partner.
FAQ zum Thema Pflegesachleistungen
Das bedeutet: Sie können Ihre vollen Pflegesachleistungen für den Pflegedienst zu Hause nutzen und gleichzeitig das komplette Budget für die Tagespflege in Anspruch nehmen. Die beiden Leistungen schmälern sich nicht gegenseitig.