Pflegesachleistung: Pflege durch den ambulanten Pflegedienst – Ihr Ratgeber 2025

Wir von Pflege zu Hause Küffel wissen aus über 15 Jahren Erfahrung, dass die Organisation der Pflege für einen geliebten Menschen eine emotionale und organisatorisch komplexe Aufgabe ist. Unzählige Fragen tauchen auf, Sorgen belasten den Alltag. Ein zentrales Herzstück der finanziellen Unterstützung durch die Pflegeversicherung ist die Pflegesachleistung.

Doch was verbirgt sich genau dahinter? Wer hat Anspruch und wie hoch ist die Unterstützung? Und wie kann diese Leistung Ihnen und Ihren Angehörigen konkret helfen, die Pflege in der vertrauten Umgebung zu sichern?

In diesem Ratgeber geben wir Ihnen als Ihr von Stiftung Warentest ausgezeichneter Partner verständliche und verlässliche Antworten. Wir begleiten Sie Schritt für Schritt durch das Thema, damit Sie die bestmöglichen Entscheidungen für Ihre Familie treffen können.

Das Wichtigste zur Pflegesachleistung auf einen Blick

  • Was ist das?
    Eine Leistung der Pflegeversicherung, bei der ein professioneller ambulanter Pflegedienst direkt Dienstleistungen erbringt (z. B. Körperpflege, Hilfe im Haushalt).
  • Für wen ist sie?
    Für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5, die zu Hause gepflegt werden.
  • Wie funktioniert die Abrechnung?
    Der Pflegedienst rechnet seine Leistungen direkt mit der Pflegekasse ab. Sie müssen nicht in Vorkasse treten.
  • Wie hoch ist die Leistung?
    Je nach Pflegegrad zwischen 796 € und 2299 € pro Monat.
Pflegesachleistung
Pflegesachleistung

Was genau ist eine Pflegesachleistung?

Stellen Sie sich die Pflegesachleistung nicht als Geld vor, das auf Ihr Konto überwiesen wird. Es ist vielmehr ein Budget, das Ihnen Ihre Pflegekasse zur Verfügung stellt, um die Rechnungen eines von Ihnen beauftragten, zugelassenen ambulanten Pflegedienstes zu bezahlen.

Der Name „Sachleistung“ kommt daher, dass Sie eine konkrete „Sache“ – also die Dienstleistung des Pflegeprofis – erhalten, anstatt des reinen Geldbetrags. Die gesetzliche Grundlage dafür ist § 36 des Elften Sozialgesetzbuches (SGB XI).

Pflegesachleistungen sind keine Geldzahlungen an Sie, sondern ein Budget, das die Pflegekasse direkt an einen professionellen ambulanten Pflegedienst zahlt. Dieser Pflegedienst erbringt damit definierte Leistungen wie Hilfe bei der Körperpflege, Ernährung oder im Haushalt direkt bei der pflegebedürftigen Person zu Hause.

Das Ziel ist klar: Es soll eine qualitativ hochwertige und professionelle Versorgung im eigenen Zuhause sichergestellt und pflegende Angehörige spürbar entlastet werden.

Pflegesachleistung

Wer hat Anspruch auf Pflegesachleistungen? Die Voraussetzungen

Um Pflegesachleistungen in Anspruch nehmen zu können, müssen zwei zentrale Bedingungen erfüllt sein:

  1. Ein anerkannter Pflegegrad: Anspruch haben alle Personen mit Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5.
  2. Pflegeort: Die Pflege muss in der eigenen Häuslichkeit, also im gewohnten Zuhause oder in einer Wohngemeinschaft, stattfinden.

Was ist mit Pflegegrad 1?Personen mit Pflegegrad 1 haben keinen Anspruch auf die reguläre Pflegesachleistung. Sie können jedoch den monatlichen Entlastungsbetrag von 131 € nutzen, um damit Leistungen eines Pflegedienstes (z. B. für hauswirtschaftliche Hilfe) zu finanzieren.

Pflegesachleistung

Höhe der Pflegesachleistungen 2025: Ihr Budget pro Pflegegrad

Die Höhe des Budgets ist direkt an den Pflegegrad gekoppelt. Je höher der Pflegegrad, desto höher ist auch der monatliche Betrag, den die Pflegekasse für den Pflegedienst übernimmt.

Pflegegrad Monatlicher Betrag der Pflegesachleistung
(##standpflegeleistunge)
Pflegegrad 1 Anspruch nur über Entlastungsbetrag
Pflegegrad 2 796 €
Pflegegrad 3 1497 €
Pflegegrad 4 1859 €
Pflegegrad 5 2299 €

Wofür können Sie Pflegesachleistungen einsetzen? – Leistungen durch den Pflegedienst

Der Weg zum Pflegegeld ist oft einfacher als gedacht. Wir zeigen Ihnen Schritt für Schritt, was bei der Antragstellung auf Sie zukommt und wie Sie am besten vorgehen.
01

Körperbezogene Pflegemaßnahmen (Grundpflege)

Hier geht es um die direkte Hilfe am Menschen, um die tägliche Routine zu bewältigen.

  • Körperpflege: Hilfe beim Waschen, Duschen, Baden, bei der Zahn- und Mundpflege oder beim Kämmen.
  • Ernährung: Mundgerechte Zubereitung von Mahlzeiten und Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme.
  • Mobilität: Hilfe beim Aufstehen und Zubettgehen, beim An- und Auskleiden oder beim Gehen, Stehen und Treppensteigen.

02

Hauswirtschaftliche Versorgung

Damit das Zuhause ein Ort der Geborgenheit bleibt, kann der Pflegedienst auch im Haushalt unterstützen.

  • Einkaufen und Besorgungen erledigen
  • Kochen und Mahlzeiten vorbereiten
  • Reinigen der Wohnung (in dem vom Pflegebedürftigen genutzten Bereich)
  • Waschen und Bügeln der Wäsche

03

Pflegerische Betreuungsmaßnahmen

Diese Leistungen dienen der Alltagsgestaltung und der mentalen Aktivierung, was besonders bei Menschen mit Demenz von unschätzbarem Wert ist.

  • Begleitung bei Spaziergängen oder Arztbesuchen
  • Unterstützung bei der Aufrechterhaltung sozialer Kontakte
  • Förderung von Hobbys und Interessen
  • Beaufsichtigung zur Entlastung von Angehörigen

Wichtige Abgrenzung: Die Behandlungspflege.Leistungen wie Wundverbände wechseln, Medikamente verabreichen oder Injektionen geben zählen zur medizinischen Behandlungspflege. Diese wird vom Arzt verordnet und von der Krankenkasse (nicht der Pflegekasse) bezahlt. Sie belastet Ihr Pflegesachleistungsbudget also nicht!
Pflegesachleistung
Pflegesachleistung

Pflegesachleistungen beantragen: Schritt für Schritt

  1. Pflegegrad beantragen:
    Der erste und wichtigste Schritt. Stellen Sie einen formlosen Antrag bei der zuständigen Pflegekasse Ihres Angehörigen.
  2. Begutachtung:
    Der Medizinische Dienst (MD) oder MEDICPROOF (bei privat Versicherten) vereinbart einen Termin für eine Begutachtung bei Ihnen zu Hause.
  3. Einstufung:
    Auf Basis des Gutachtens erhalten Sie einen Bescheid über den bewilligten Pflegegrad.
  4. Pflegedienst auswählen:
    Suchen Sie einen nach Landesrecht zugelassenen ambulanten Pflegedienst. Achten Sie auf Qualität, Sympathie und eine gute Beratung.
  5. Pflegevertrag schließen:
    Der Pflegedienst erstellt einen Kostenvoranschlag und schließt einen detaillierten Pflegevertrag mit Ihnen ab.
  6. Direkte Abrechnung:
    Der Pflegedienst rechnet die vereinbarten und erbrachten Leistungen monatlich direkt mit der Pflegekasse ab. Übersteigen die Kosten Ihr Budget, müssen Sie die Differenz als Eigenanteil selbst tragen.

Pflegesachleistung vs. Pflegegeld: Was ist der Unterschied?

Viele Angehörige glauben, sie müssten sich starr zwischen der professionellen Hilfe durch einen Pflegedienst (Pflegesachleistung) und der finanziellen Unterstützung für die selbst organisierte Pflege (Pflegegeld) entscheiden. Die gute Nachricht ist: Das ist ein weit verbreiteter Irrtum. Die Pflegeversicherung ist so gestaltet, dass Sie beide Leistungen flexibel miteinander kombinieren können.

Es geht also nicht um ein „Entweder-Oder“, sondern darum, eine maßgeschneiderte Lösung zu finden, die genau zu Ihrem Bedarf passt. Um die richtige Balance für Ihre Familie zu finden, ist es wichtig, die
unterschiedlichen Schwerpunkte der beiden Leistungsarten zu verstehen.

Kriterium Pflegesachleistung Pflegegeld
Art der Leistung Professionelle Dienstleistungen Geldbetrag zur freien Verfügung
Wer erbringt sie? Ein zugelassener ambulanter Pflegedienst Angehörige, Freunde, Nachbarn oder eine selbst engagierte Betreuungskraft
Vorteile ✓ Professionelle Qualität & Fachwissen
✓ Direkte Abrechnung mit der Kasse
✓ Klare Entlastung für Angehörige
✓ Maximale Flexibilität
✓ Finanzielle Anerkennung für pflegende Angehörige
✓ Oft Basis für eine 24 Stunden Betreuung
Ideal für… …Situationen, in denen keine Angehörigen pflegen können oder wenn spezifisches pflegerisches Fachwissen (z. B. für Wundversorgung) benötigt wird. …Familien, in denen Angehörige die Pflege selbst sicherstellen oder die eine umfassende Lösung wie die sogenannte 24 Stunden Pflege* finanzieren möchten.
Pflegesachleistung
Pflegesachleistung

Pflegesachleistung & Pflegegeld: Kein Gegeneinander, sondern ein Miteinander

Viele Angehörige glauben, sie müssten sich starr zwischen der professionellen Hilfe durch einen Pflegedienst (Pflegesachleistung) und der finanziellen Unterstützung für die selbst organisierte Pflege (Pflegegeld) entscheiden. Die gute Nachricht ist: Das ist ein weit verbreiteter Irrtum.Um die Pflege zu Hause passgenau zu gestalten, gibt Ihnen die Pflegeversicherung drei grundlegende Wege an die Hand:
  1. Ausschließliche Nutzung der Pflegesachleistung:Sie engagieren einen professionellen Pflegedienst, der das Budget voll ausschöpft. In diesem Fall erhalten Sie kein zusätzliches Pflegegeld.
  2. Ausschließliche Nutzung des Pflegegeldes:Sie organisieren die Pflege komplett selbst (z. B. durch Angehörige) und erhalten dafür den vollen Geldbetrag zur freien Verfügung.
  3. Die flexible Kombination aus beidem:Dies ist der häufigste und oft sinnvollste Weg. Sie nutzen einen Pflegedienst nur für bestimmte Aufgaben und erhalten für den nicht genutzten Teil anteilig Pflegegeld.

Um zu entscheiden, welche dieser Optionen oder welche individuelle Mischung für Ihre Familie die beste ist, hilft ein Blick auf die Stärken und Eigenschaften der beiden Bausteine.

Kriterium Pflegesachleistung Pflegegeld
Art der Leistung Professionelle Dienstleistungen Geldbetrag zur freien Verfügung
Wer erbringt sie? Ein zugelassener ambulanter Pflegedienst Angehörige, Freunde, Nachbarn oder eine selbst engagierte Betreuungskraft
Vorteile ✓ Professionelle Qualität & Fachwissen
✓ Direkte Abrechnung mit der Kasse
✓ Klare Entlastung für Angehörige
✓ Maximale Flexibilität
✓ Finanzielle Anerkennung für pflegende Angehörige
✓ Oft Basis für eine 24 Stunden Betreuung
Ideal für… …Situationen, in denen keine Angehörigen pflegen können oder wenn spezifisches pflegerisches Fachwissen (z. B. für Wundversorgung) benötigt wird. …Familien, in denen Angehörige die Pflege selbst sicherstellen oder die eine umfassende Lösung wie die sogenannte 24 Stunden Pflege finanzieren möchten.

Sie sehen: Beide Leistungsarten haben ihre klaren Stärken. Die wahre Kraft zur Gestaltung einer individuellen Pflegesituation liegt aber darin, sie nicht als Gegensätze, sondern als flexible Werkzeuge zu betrachten. Die Pflegeversicherung gibt Ihnen hierfür zwei sehr wirkungsvolle Möglichkeiten an die Hand, die auf dem Prinzip des „Miteinanders“ aufbauen: die Kombinationsleistung und den Umwandlungsanspruch.

Pflegesachleistung

Die Kombinationsleistung: Ihr persönlicher Mix aus Profi-Hilfe und Geldleistung

Wie genau funktioniert dieses „Miteinander“ aus professioneller Hilfe und persönlicher Pflege in der Praxis? Die Antwort liegt in der Kombinationsleistung.

Das Prinzip dahinter: Sie entscheiden, wie viel professionelle Unterstützung durch einen Pflegedienst Sie tatsächlich benötigen. Das Budget, das Sie dafür nicht verbrauchen, verfällt nicht einfach, sondern wird Ihnen prozentual als Pflegegeld ausgezahlt. So schaffen Sie sich eine perfekt ausbalancierte Unterstützung, die exakt auf Ihren Alltag und Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist.

So funktioniert es – eine Beispielrechnung für Pflegegrad 3:

  • Ihr monatliches Budget für die Pflegesachleistung (PG 3) beträgt 1.497 €.
  • Der volle monatliche Anspruch auf Pflegegeld (PG 3) läge bei 599 €.
  • Sie beauftragen einen Pflegedienst, der monatlich Leistungen im Wert von 898,20 € erbringt. Das sind genau 60 % Ihres Sachleistungs-Budgets.
  • Folglich haben Sie noch Anspruch auf die übrigen 40 % Ihres Pflegegeld-Anspruchs.
  • Sie erhalten also zusätzlich zur professionellen Dienstleistung noch 239,60 € (40 % von 599 €) an Pflegegeld ausgezahlt.
Pflegesachleistung

Der Umwandlungsanspruch: Ihr Budget noch flexibler für Betreuung einsetzen

Neben der Kombination mit dem Pflegegeld gibt es eine weitere Möglichkeit, Ihr Sachleistungsbudget noch zielgerichteter zu verwenden. Der Umwandlungsanspruch erlaubt es Ihnen, einen Teil des Geldes, das für den Pflegedienst vorgesehen ist, stattdessen für anerkannte Betreuungs- und Entlastungsangebote zu nutzen.

Nach § 45a SGB XI können Sie bis zu 40 % Ihres Pflegesachleistungsbetrags in diese „Angebote zur Unterstützung im Alltag“ umwandeln. Das ist besonders hilfreich, wenn der Bedarf an klassischer Grundpflege gering, aber der Wunsch nach Betreuung und Alltagsbegleitung groß ist. Solche Angebote können sein:

  • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz
  • Alltagsbegleiter, die stundenweise ins Haus kommen
  • Haushaltsnahe Dienstleistungen von anerkannten Anbietern

Dieser Anspruch muss bei der Pflegekasse beantragt werden, bietet aber ein enormes Plus an individueller Gestaltungsfreiheit für mehr Geborgenheit und Selbstständigkeit zu Hause.

Pflegesachleistung
Pflegesachleistung

Pflegesachleistung in der 24 Stunden Betreuung: Wie passt das zusammen?

Als Pioniere der qualitativ hochwertigen Betreuung in häuslicher Gemeinschaft (oft 24 Stunden Pflege genannt) ist uns hier eine transparente Einordnung wichtig.
Eine wichtige Klarstellung vorab: Die von uns im Rahmen der EU-Dienstleistungsfreiheit vermittelten, fürsorglichen Betreuungskräfte werden in der Regel nicht direkt über die Pflegesachleistung finanziert. Der Grund: Die Pflegesachleistung ist zweckgebunden für die Leistungen zugelassener ambulanter Pflegedienste in Deutschland.

Die Finanzierung unseres bewährten Modells erfolgt stattdessen primär über das flexibel einsetzbare Pflegegeld, die Mittel der Verhinderungspflege sowie steuerliche Vorteile.

Die Pflegesachleistung kann jedoch eine perfekte Ergänzung sein!
Viele unserer Familien nutzen die Sachleistung, um einen lokalen Pflegedienst für spezifische medizinische Behandlungspflege (z. B. Spritzen geben, Wundverbände wechseln, Medikamente stellen) zu engagieren. Diese Aufgaben dürfen von einer Betreuungskraft nicht übernommen werden.

So entsteht ein optimales Betreuungsnetzwerk:

  • Die Betreuungskraft sichert die umfassende Grundpflege, den Haushalt und die so wichtige menschliche Zuwendung rund um die Uhr.
  • Der ambulante Pflegedienst kommt ergänzend für wenige Stunden pro Woche und übernimmt die rein medizinischen Aufgaben.

Gerne beraten wir Sie in einem persönlichen Gespräch, wie Sie alle Ihnen zustehenden Leistungen – Pflegegeld, Pflegesachleistung, Verhinderungspflege – optimal kombinieren, um eine liebevolle und sichere Rundum-Betreuung zu Hause zu gewährleisten. Darin liegt unsere Stärke als Ihr von Stiftung Warentest (Ausgabe test 05/2017) ausgezeichneter Partner.

Pflegesachleistung

FAQ zum Thema Pflegesachleistungen

Was passiert, wenn ich den Betrag für Pflegesachleistungen nicht ausschöpfe?
Der nicht genutzte Betrag verfällt am Ende des Monats, wenn Sie keine Kombinationsleistung beantragt haben. Es lohnt sich also, die Inanspruchnahme genau zu planen.

Was passiert, wenn die Kosten des Pflegedienstes höher sind als mein Budget?
Den Betrag, der das monatliche Budget der Pflegesachleistung übersteigt, müssen Sie als Eigenanteil selbst bezahlen.

Kann ich den Pflegedienst jederzeit wechseln?
Ja, Sie haben die freie Wahl. Beachten Sie aber die Kündigungsfristen im Vertrag mit Ihrem aktuellen Pflegedienst.

Kann ich Pflegesachleistungen auch für die Verhinderungspflege nutzen?
Nein, die Verhinderungspflege ist ein separates Budget. Wenn Ihre private Pflegeperson (z. B. Ihre Tochter) im Urlaub oder krank ist, können Sie die Verhinderungspflege nutzen, um in dieser Zeit einen Pflegedienst zu finanzieren.

Kann ich die Pflegesachleistung auch für Tages- oder Nachtpflege nutzen?
Ja, und die Regelung ist sehr vorteilhaft. Sie nutzen dafür aber nicht Ihr Sachleistungsbudget, sondern erhalten für die Tages- und Nachtpflege ein eigenes, zusätzliches Budget von der Pflegekasse.

Das bedeutet: Sie können Ihre vollen Pflegesachleistungen für den Pflegedienst zu Hause nutzen und gleichzeitig das komplette Budget für die Tagespflege in Anspruch nehmen. Die beiden Leistungen schmälern sich nicht gegenseitig.

Zahlt die Pflegesachleistung auch für Betreutes Wohnen?
Die Pflegesachleistung zahlt für die pflegerischen Dienstleistungen, die Sie im Betreuten Wohnen in Anspruch nehmen. Die Kosten für Miete und den allgemeinen Service (den „Betreuungszuschlag“) deckt sie nicht ab.

Was ist der Unterschied zum Entlastungsbetrag?
Der Entlastungsbetrag von 131 € pro Monat steht allen Pflegebedürftigen (Pflegegrad 1-5) zusätzlich zur Verfügung. Er ist zweckgebunden für Angebote zur Unterstützung im Alltag, kann aber auch genutzt werden, um Rechnungen des Pflegedienstes zu begleichen, die über die reine Grundpflege hinausgehen.