Ethische Grundsätze von Pflege zu Hause Küffel
Grundsatz der Zumutbarkeit
Fast alle Betreuungssituationen mit physischen und / oder psychischen Einschränkungen lassen sich gut und im Rahmen einer konzeptionellen und ganzheitlichen Betreuung im häuslichen Umfeld abbilden. Nur wenige Grunderkrankungen bzw. deren manifestierte Symptomatik lassen eine Betreuung in häuslicher Umgebung nicht oder nur unzureichend zu. Grundsätzlich können wir eine Familie nur dann betreuen, wenn Art und Umfang der durchzuführenden Betreuungstätigkeiten einer einzelnen Betreuungskraft und dem darüber hinaus zur Verfügung stehenden Netzwerk zugemutet werden können.
Neben der Zumutbarkeit der Betreuung und Pflege an sich, müssen auch die bestehenden Rahmenbedingungen, wie beispielsweise die Unterkunft, Einhaltung der Arbeitszeiten, das zur Verfügung stehende Netzwerk sowie das Bestehen von weiteren notwendigen Strukturen im Allgemeinen, zumutbar sein.
Grundsatz von Respekt und Wertschätzung
Jede Betreuungssituation ist individuell und den jeweiligen Persönlichkeiten entsprechend anders. Die Betreuungssituation kann von den Beteiligten als ein familiäres und freundschaftliches Miteinander empfunden und gelebt werden. Ebenso ist es möglich, dass eine Betreuungssituation als ein reines Dienst- oder Anstellungsverhältnis gewünscht oder wahrgenommen wird. Beide Ansichten in ihrer jeweiligen Betrachtung haben ihre Berechtigung und sind in Ordnung!
Im Umgang zwischen der Betreuungskraft, der zu betreuenden Person sowie allen weiteren an der Betreuung Beteiligten, ist das Entgegenbringen von gegenseitigem Respekt und Wertschätzung eine weitere zwingende Voraussetzung für ein gemeinsames Miteinander.
Grundsatz der Legalität und soziale Absicherung
Die A1-Bescheinigung ist das wichtigste Dokument in Bezug auf die Entsendung und bestätigt die Anmeldung zur Sozialversicherung im Herkunftsland. Alle von Pflege zu Hause Küffel vermittelten Betreuungskräfte erhalten mindestens den in Deutschland jeweils gültigen Mindestlohn.
Durch die bestehende Sozialversicherungspflicht ist eine umfangreiche Absicherung der Betreuungskraft gewährleistet. Auch im Schaden- oder Krankheitsfall sind unsere Betreuungskräfte entsprechend den EU-Entsenderichtlinien vollumfänglich versichert.
Umgehend vor der Entsendung der Betreuungskraft werden sämtliche Formalitäten von den osteuropäischen Behörden durch unsere Kooperationspartner angefordert bzw. beauftragt. Grundsätzlich verfügt jede Betreuungskraft verfügt bei Anreise über eine vorläufige EKUZ-Karte (Krankenkassenkarte) und über eine beantragte A1-Bescheinigung. Die Zustellung der beantragten Unterlagen erfolgt in der Regel in den ersten 5–8 Arbeitswochen.
Wir haben mit allen unseren Partnern schriftlich die Einhaltung der von uns vorgegebenen Qualitätsstandards und Richtlinien fest vereinbart.
Die Einhaltung dieser Grundsätze ergibt sich nicht aus der Ansicht von Einzelnen, sondern hat den bestehenden gesellschaftlichen Normen und Werten zu entsprechen. Zumutbarkeit, Respekt, gegenseitige Wertschätzung und eine legale Vermittlungstätigkeit stellen die Grundlage unseres täglichen Handelns dar. Unsere Toleranz endet konsequent dort, wo gegen einen dieser Grundsätze verstoßen wird. Verletzende Äußerungen in Bezug auf Herkunft, Geschlecht und sexuelle Orientierung führen ebenso zu einer fristlosen Kündigung wie sexuelle Belästigungen.