Tages- und Nachtpflege – Teil eines ganzheitlichen Versorgungskonzeptes
Tages- und Nachtpflege sind sogenannte teilstationäre Pflegeleistungen. Stationäre und häusliche Pflege werden bei diesen Konzepten miteinander kombiniert. So kann die Pflege und Betreuung von Pflegebedürftigen auch dann noch zu Hause sichergestellt werden, wenn die pflegenden Angehörigen eine dauerhafte, lückenlose Betreuung nicht (mehr) leisten können. Damit ergänzt die Tages- und Nachtpflege die ambulante Versorgung. Für die pflegenden Angehörigen ist dies eine große Entlastung. Ein weiterer Vorteil: Eine Unterbringung in einem Heim kann oftmals verhindert oder hinausgezögert werden. Der Pflegebedürftige wird in der Regel zu Hause abgeholt und über einen gewissen Zeitraum in einer stationären Einrichtung betreut. Anschließend wird er wieder nach Hause gebracht.
Beachten Sie: Anspruch auf Leistungen für Tages- und Nachtpflege haben nur Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5. Personen mit Pflegegrad 1 haben zwar keinen Anspruch, können aber den Entlastungsbetrag (125€) für die Kosten der Tages- und Nachtpflege einsetzen.
Tagespflege-Einrichtung finden Sie in einer rechten großen Anzahl auch regional gut vertreten. Nachtpflege-Einrichtung sind eher theoretisch vorgesehen, lassen sich in der Praxis allerdings kaum finden.
Welche Kosten muss der Pflegebedürftige selbst tragen?
Neben den eigentlichen Pflegekosten fallen regelmäßig zusätzlich Kosten für die sogenannten Hotelkosten (zum Beispiel Kosten für die Unterkunft und Verpflegung) oder auch für Investitionskosten an. Diese muss die pflegebedürftige Person selbst tragen. Sie kann allerdings auch den Entlastungsbetrag von bis zu 125€ für Hotel- und Investitionskosten verwenden. Darüber hinaus sind die Kosten für die Tages- und Nachtpflege als Eigenleistung zu begleichen, sofern der hierfür vorgesehene monatliche Leistungsbetrag der Pflegekasse voll ausgeschöpft wurde.
Investitionskosten sind Kosten, die der Finanzierung von Pflegeheimen dienen, wie Ausgaben für Instandhaltung, Fuhrpark, Büros, Mieten, Pacht etc. Die Investitionskosten werden anteilig auf die Bewohner umgelegt und sind je nach Pflegeheim unterschiedlich hoch – mit zum Teil sehr großen Unterschieden. Ein Vergleich lohnt sich daher. Im Bundesdurchschnitt betragen diese zwischen 200 und 500 Euro monatlich.
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