Entlastungsbetrag – was ist das?
Pflegebedürftige, die in häuslicher Umgebung gepflegt und versorgt werden, haben Anspruch auf zusätzliche Unterstützung, den sogenannten Entlastungsbetrag, in Höhe von bis zu 125 Euro monatlich. Der Betrag soll die pflegenden Angehörigen entlasten. Deshalb darf das Geld nur zweckgebunden eingesetzt werden und steht nicht direkt zur Verfügung. Der Geldbetrag kann auch dazu genutzt werden, die Selbstständigkeit und Selbstbestimmtheit des Pflegebedürftigen im Alltag zu fördern. Der Entlastungsbetrag kann verwendet werden für beispielsweise:
- Leistungen der Tages- und Nachtpflege
- Leistungen der Kurzzeitpflege
- Leistungen der ambulanten Pflegedienste im Sinne des § 36 SGB XI (Pflegesachleistungen, Pflegegrade 2 bis 5). Damit gemeint sind Betreuungsleistungen wie Hilfen bei der Haushaltsführung als Sachleistung, Maßnahmen zur Verbesserung der Mobilität sowie der kognitiven und kommunikativen Fähigkeiten, Hilfen zur Gestaltung des Alltagslebens, Unterstützung bei psychischen Problemlagen etc.
- Angebote zur Unterstützung im Alltag im Sinne des SGB XI § 45a, wie Leistungen für die Betreuung von Pflegebedürftigen sowie für die gezielte Entlastung und beratende Unterstützung von pflegenden Angehörigen
TIPP!
Sammeln Sie die Rechnungsbelege. Denn Sie müssen diese bei der Pflegekasse einreichen, um die Kosten erstattet zu bekommen.
TIPP!
Wurden die Leistungen des Entlastungsbetrages in einem Kalenderjahr nicht oder nur teilweise ausgeschöpft, kann der nicht verbrauchte Betrag in das folgende Kalenderhalbjahr übertragen werden.
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