Pflegebedürftige, die in häuslicher Umgebung gepflegt und versorgt werden, haben Anspruch auf zusätzliche Unterstützung, den sogenannten Entlastungsbetrag, in Höhe von bis zu 125 Euro monatlich. Der Betrag soll die pflegenden Angehörigen entlasten. Deshalb darf das Geld nur zweckgebunden eingesetzt werden und steht nicht direkt zur Verfügung. Der Geldbetrag kann auch dazu genutzt werden, die Selbstständigkeit und Selbstbestimmtheit des Pflegebedürftigen im Alltag zu fördern. Der Entlastungsbetrag kann verwendet werden für beispielsweise:
Sammeln Sie die Rechnungsbelege. Denn Sie müssen diese bei der Pflegekasse einreichen, um die Kosten erstattet zu bekommen.
Wurden die Leistungen des Entlastungsbetrages in einem Kalenderjahr nicht oder nur teilweise ausgeschöpft, kann der nicht verbrauchte Betrag in das folgende Kalenderhalbjahr übertragen werden.