Die Pflegeversicherung (SGB XI) – mit welcher Unterstützung können Sie rechnen?
„Die pflegerische Versorgung der Bevölkerung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.“
Dies ist eine der wesentlichen Kernaussagen des Pflegeversicherungsgesetzes gemäß SGB XI. Die Pflegeversicherung, die am 1. Januar 1995 in Kraft getreten ist, ist somit als 5. Säule der Sozialversicherung in Deutschland zu verstehen. Ihre Aufgabe ist es, Pflegende und insbesondere Pflegebedürftige zu unterstützen. Grundsätzlich hat jeder Pflegebedürftige Anspruch auf Pflegehilfsmittel, Pflegegeld, teil- und vollstationäre Pflege sowie auf häusliche Pflege durch qualifizierte Fachkräfte. Die Pflegeversicherung springt auch ein, wenn der pflegende Angehörige seine Berufstätigkeit unterbrechen muss. Ein Rechtsanspruch auf finanzielle Unterstützung ist in dieser Situation also gewährleistet. Die Pflegeversicherung ist somit nicht nur für die pflegebedürftige Person, sondern auch für die pflegenden Angehörigen eine wichtige finanzielle Stütze.
Die Pflegeversicherung entlastet vor allem bei zunehmendem Pflegebedarf
Häufig können die Angehörigen die Betreuung des Pflegebedürftigen selbst nicht dauerhaft und zuverlässig organisieren und – trotz aller Bemühungen – auch nicht gewährleisten, dass der Betroffene weiterhin in seinem gewohnten Umfeld wohnen bleiben kann. Dann können die Angehörigen auf die Leistungen der Pflegeversicherung zurückgreifen. Dies ist deshalb besonders wichtig, weil Angehörige und Freunde die Betreuung anfänglich noch sicherstellen können. Doch sobald der Pflegebedarf zunimmt, stoßen viele Pflegende an ihre zeitlichen und körperlichen Grenzen.
Durch eine Aufstellung Ihrer zeitlichen und finanziellen Ressourcen (siehe Wie stellen Sie den individuellen Betreuungs- und Pflegebedarf fest?) erhalten Sie einen Überblick über Ihre eigene Leistungsfähigkeit. Finanzielle Unterstützung erhalten Sie zudem von der Pflegeversicherung, die der jeweiligen Krankenkasse angegliedert ist. Die Pflegeversicherung übernimmt eine ganze Reihe von Leistungen, die zum Teil auch miteinander kombiniert werden können. Sie übernimmt zwar nicht alle anfallenden Kosten, aber ein guter Teil Ihrer Ausgaben lässt sich so refinanzieren.
Sie sollten immer auch daran denken, dass sich die Leistungen der Pflegeversicherung – insbesondere mit den letzten Novellen – deutlich verbessert haben. Kaum ein anderes Land auf der Welt verfügt über eine solche Versicherungsstruktur mit den abrufbaren Leistungen, wie sie in Deutschland existiert.
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