24 Stunden Pflege mit PZH Küffel
Service

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Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zum Thema:

  • Webadressen von Behörden und Institutionen, die Ihnen sachgerechte Informationen geben und weiterführende Fragen beantworten können
  • weiterführende Literatur
  • unser Pflegelexikon: Schlagen Sie die Begriffe nach, die Ihnen unklar sind.
  • im Download-Bereich können Sie wichtige Broschüren wie unseren Rechtsratgeber herunterladen.

Thema Beratung

Publikationen

  • Länger zuhause leben
    www.bmfsfj.de
  • Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen
    www.pflege-charta.de
  • Vereinbarkeit von Beruf und Pflege – Wie Unternehmen Beschäftigte mit Pflegeaufgaben unterstützen können.
    www.bmfsfj.de

Internetseiten

Ehrenamtliche Hilfe & Selbsthilfe

Foren für pflegende Angehörige

Sonstige

Thema Demenz

Buchtipps und weitere Informationen

  • Pflege zu Hause. Rat und Hilfe für den Alltag

    Sabine Keller
    Erscheinungsdatum: 2012
    3. aktualisierte Auflage
    Stiftung Warentest

  • Pflegefall – was tun? Schritt für Schritt zur guten Pflege

    Carina Frey
    Erscheinungsdatum: 2017
    Verbraucherzentrale NRW

  • Pflege zu Hause. Was Angehörige wissen müssen

    Carina Frey
    Erscheinungsdatum: 2019
    Verbraucherzentrale NRW

  • Der große Hamburger Pflegeratgeber

    Peter Wenig
    Erscheinungsdatum: 2016
    Zeitungsgruppe Hamburg

  • 12 Wege zu guter Pflege. WG, zu Hause, im Heim oder Tagespflege?

    Alle Betreuungsmodelle im Praxistest
    Raimund Schmid
    Erscheinungsdatum: 2019
    Beltz

  • Polnisch-Deutsch für die Pflege zu Hause. Rozmówki polsko-niemieckie do opieki domowej

    Nina Konopinski-Klein
    Erscheinungsdatum: 2017
    2. aktualisierte, überarbeitete und erweiterte Auflage
    Springer Verlag

  • Rettung aus Polen. Wie Pflege zu Hause tatsächlich gelingt

    Georg Neumann
    Erscheinungsdatum: 2010
    1. Auflage
    Kreuz Verlag

  • Dem Leben neu vertrauen. Den Sinn des Trauerns durch fünf Stadien des Verlustes finden

    David Kessler und Elisabeth Kübler-Ross
    Erscheinungsdatum: 2006
    3. Auflage
    Kreuz Verlag

  • BARMER Pflegereport 2018

    Schriftenreihe zur Gesundheitsanalyse
    Heinz Rothgang, Rolf Müller
    Band 12

  • Pflegestatistik 2017

    Pflege im Rahmen der Pflegeversicherung Deutschlandergebnisse
    Erscheinungsdatum: 18. Dezember 2018, Grafik „Eckdaten der Pflegestatistik“ korrigiert am 16.01.2019
    Statistisches Bundesamt (Destatis), 2018
    Im Internet unter: www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Gesundheit/Pflege/_inhalt.html (zuletzt aufgerufen am 7.6.2019)

Pflegelexikon

  • 24 h Betreuung

    Die Bezeichnungen „24h-Betreuung“, „24 Stunden Betreuung“, „24h Pflege“ oder „24 Stunden Pflege“ sind branchenübliche Bezeichnungen, die sich im allgemeinen Sprachgebrauch für die von uns angebotene Dienstleistung etabliert haben. Um möglichen Missverständnissen vorzubeugen, weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass die von uns vermittelten Betreuungskräfte nicht ohne Unterbrechung tätig sind. Pausen- und Ruhezeiten sind bereits aufgrund von gesetzlichen Vorgaben, wie z.B. nach dem Arbeitsschutzgesetz, einzuhalten. Durch die gezielte Auswahl von zwei festen Betreuungskräften, die sich in regelmäßigen Zeitintervallen abwechseln, sorgt dieses Modell für „Kontinuität“ und „Vertrautheit“ in einer Betreuung. Wir möchten Sie höflich bitten, den Begriff „Betreuung in häuslicher Gemeinschaft“ stellvertretend für die o.g. Beschreibungen zu nutzen. Für weitere Erläuterungen steht Ihnen unser Team gern zur Verfügung.

  • 30 Grad Lagerung

    Die 30 Grad Lagerung wird zur Dekubitusprophylaxe eingesetzt. Bei dieser Lagerungsvariante werden entweder die linke oder die rechte Körperhälfte belastet. Dabei werden jeweils nur die Körperteile belastet, die ziemlich Widerstandsfähig gegen Druckgeschwüre (Dekubiti) sind.

  • A1- Bescheinigung

    Dieses Dokument bestätigt, dass die Betreuungskraft im Heimatland sozialversichert und somit legal beschäftigt und angemeldet ist. Im Falle einer möglichen Überprüfung durch Beamte der Zollbehörde, muss sich die entsendete Kraft mit dem sogenannten A1-Formular legitimieren.

  • AEDL-Pflegemodell

    1993 entwickelte Monika Krähwinkel dieses Pflegemodell. So lässt sich die Pflegebedürftigkeit und der Hilfebedarf eines Menschen aufgrund seiner „Aktivitäten und existenzielle(n) Erfahrungen des Lebens“ ermitteln. Dabei werden die Bereiche soziale Kommunikation, Ernährung, Motorik, Körperhygiene und Mobilität betrachtet und der jeweilige Hilfebedarf festgestellt. Dieses deutsche Pflegemodell dient den Pflegekassen als Grundlage zur Ermittlung des Pflegebedarfes. 1999 wurde das Modell um den Begriff Beziehung erweitert. Das ABEDL- Pflegekonzept wird deutschlandweit in den meisten  Pflegebereichen angewandt.

  • Aktivierende Pflege

    Mobilisierung, Hilfe zur Selbsthilfe und Anleitung zur körperlichen Aktivität. Die aktivierende Pflege dient dem Erhalt oder der Verbesserung der bestehenden Fähigkeiten und Fertigkeiten.

  • Aktivitäten des täglichen Lebens-Pflegemodell

    Die 12 “Aktivitäten des täglichen Lebens“, auch ATL’s genannt, stellen Grundbedürfnisse des Menschen dar. Da es im Alter manchmal nicht mehr möglich ist diese Grundbedürfnisse selbstständig zu erfüllen, sind die ATL’s Bestandteil eines ganzheitliches Pflegemodells geworden. So kann man strukturiert feststellen, in welchen Lebensbereichen Hilfe benötigt wird und welche Aktivitäten noch selbständig ausgeführt werden können. Die 12 Aktivitäten des täglichen Lebens nach (Juchli/ Roper/ Henderson) sind: Die 12 ATL nach Juchli

    1. ruhen und schlafen
    2. sich bewegen
    3. sich beschäftigen
    4. essen und trinken
    5. ausscheiden
    6. Körpertemperatur regulieren
    7. atmen
    8. für Sicherheit sorgen
    9. waschen und kleiden
    10. kommunizieren
    11. Sinn finden im Werden, Sein, Vergehen
    12. Kind, Frau, Mann sein

  • Alltagskompetenz

    Ein Mensch besitzt Alltagskompetenz, wenn er in der Lage ist, die alltäglichen Aufgaben innerhalb seiner Kultur selbständig und unabhängig in einer eigenverantwortlichen Weise zu erfüllen.

  • Altenheim

    Wenn Menschen keinen eigenen Haushalt mehr führen können oder wollen, können sie in ein Altenheim ziehen. Dort werden sie haushaltlich und pflegerisch versorgt. Altenheime werden staatlich, gewerblich, privat oder gemeinnützig geführt. In einem Altenheim muss, im Gegensatz zu Pflegeheimen oder auch Altenpflegeheimen, keine pflegerische Versorgung gewährleistet sein.

  • Altenhilfe

    In Deutschland versteht man unter dem Begriff Altenhilfe gesetzlich bestimmte Maßnahmen die zur Förderung und Unterstützung alter Menschen dienen. Auch eine Form der sozialen Betreuung und bestimmte Formen von finanzieller Unterstützung werden unter Altenhilfe verstanden.

  • Altenpflege

    Die Altenpflege als professionelles Berufsbild in der Altenhilfe, beschäftigt sich mit der Betreuung und Pflege alter Menschen. Ziel ist es, eine stabile Lebensqualität zu erhalten.

  • Altenpflegegesetz

    Gesetz über die Berufe in der Altenpflege (Altenpflegegesetz – AltPflG)

  • Altenpflegeheim

    In einem Altenpflegeheim, oder auch Pflegeheim genannt, werden pflegebedürftige Menschen von professionellen Pflegekräften versorgt und verpflegt. Dies kann entweder nur tagsüber oder nachts erfolgen. Dies wird als  teilstationär bezeichnet. Die ganztägige Unterbringung wird als vollstationär bezeichnet.

  • Altenwohnheim

    Wenn Menschen keinen eigenen Haushalt mehr führen können oder wollen, können sie in ein Altenheim ziehen. Dort werden sie haushaltlicht und pflegerisch versorgt. Altenheime werden staatlich, gewerblich, privat oder gemeinnützig geführt. In einem Altenheim muss, im Gegensatz zu Pflegeheimen oder auch Altenpflegeheimen keine pflegerische Versorgung gewährleistet sein.

  • Altersbedingter reduzierter Allgemeinzustand

    Der Allgemeinzustand beschreibt grob die allgemeine körperliche und geistige Verfassung eines Menschen. Wirkt ein Patient kränklich, schwach oder etwa matt, spricht man von einem reduzierten Allgemeinzustand.

  • Altershaut

    Trockene, dünne, faltige Haut, bezeichnet man als Altershaut. Die Haut neigt zu Rötungen, Juckreiz und Entzündungen.

  • Altersvergesslichkeit

    Mit zunehmendem Alter kann es auch öfter mal zu kleineren Gedächtnispannen kommen. Das ist normal, denn auch unser Gehirn altert. Häufen sich diese Aussetzer oder beginnen sie den Alltag zu beeinträchtigen, sollte man besser einen Arzt aufsuchen. Ein kognitiver Leistungsabfall muss aber keineswegs stattfinden, nur weil man alt wird. Wer sein Gehirn immer wieder neuen Herausforderungen stellt, erhöht seine Chance, auch im hohen Alter geistig fit zu sein.

  • Alzheimer

    Alzheimer-Demenz ist die häufigste Form demenzieller Erkrankungen. Dabei handelt es sich um ein zunehmendes Absterben von Gehirnzellen. Patienten werden zunehmend vergesslich und verwirrt. Es können Verhaltens- und Persönlichkeitsveränderungen auftreten. Orientierungslosigkeit und Unruhe, depressive Stimmungen und Aggression treten ebenso auf wie der Verlust des Urteilsvermögens und der Sprachfähigkeit. Das Fortschreiten der Krankheit kann behandelt werden. Heilbar ist sie derzeit nicht.

  • Ambulant

    Der Begriff ambulant wird häufig bei ärztlichen Behandlungen aber auch in der Pflege verwendet, wenn sich der Patient nur für die Dauer der Behandlung maximal bis zum Ende des Tages in der Praxis, dem Krankenhaus oder der Pflegeeinrichtung aufhält und anschließend wieder nach Hause geht.

  • Ambulante Operationen

    Eine ambulante Operation ist dadurch gekennzeichnet, dass der Patient im Anschluss an die Behandlung, also noch am selben Tag, die Klinik, oder Praxis verlassen kann um nach Hause zu gehen.

  • Ambulante Pflege

    Wird ein Mensch ambulant gepflegt, bedeutet dies, dass er weiterhin zu Hause wohnen kann und dort von ambulanten Pflegediensten versorgt wird. Diese Art der Betreuung ist aber nur solange möglich, wie der Patient auch in Phasen des Alleinseins nicht gefährdet ist. Ist dies der Fall, ist eine intensivere Betreuung, wie unsere 24h Betreuung sinnvoll und notwendig. Der Vorteil daran ist, dass der Patient in seiner gewohnten Umgebung bleiben kann und rundum versorgt wird.

  • Ambulanter Pflegedienst

    Der Ambulante Pflegedienst besucht Pflegebedürftige Menschen im eigenen Heim und übernimmt dort die pflegerisch notwendigen und vereinbarten Tätigkeiten.

  • Antidekubitusmatratze

    Die Antidekubitusmatratze – auch Dekubitusmatratze genannt, ist eine spezielle Matratze, die vorbeungend und zur Therapie von Dekubitalgeschwüren eingesetzt wird.

  • Anus Praeter

    Auch Enterostoma genannt, bezeichnet einen künstlichen Darmausgang.

  • Aphasie

    Als Aphasie bezeichnet man Sprachstörungen, die im Zentralen Nervensystem entstehen. Aphasien können durch Schlaganfall, Hirnblutungen, Aneurysmen, ein Schädel-Hirn-Trauma, Hirntumore, Entzündungen, Encephalitis oder Meningitis hervorgerufen werden.

  • Apoplex

    Apoplex bzw. einer Apoplexie nennt man eine plötzliche Durchblutungsstörung des Gehirns. Durch die Durchblutungsstörung kommt es zu einer Sauerstoffunterversorgung mit anschließendem Gewebsuntergang. Ein Apoplex des Gehirns (Apoplexia cerebri) wird als Schlaganfall oder zerebrovaskulärer Insult bezeichnet.

  • Appaliker

    Das apallische Syndrom ist ein Krankheitsbild, welches auch als Wachkoma bezeichnet wird.

  • Arteriosklerose

    Arteriosklerose nennt man Ablagerungen von z.B. Kalk oder Fett in den Blutgefäßen.

  • Arthritis

    Als Arthritis bezeichnet man die Entzündung eines oder mehrerer Gelenke. Oft geht diese mit Gelenkschmerzen, Schwellungen und Rötungen einher.

  • Arthrose

    Arthrose bezeichnet eine degenerative Veränderung in den Gelenken. Oft auch als Gelenkverschleiß bezeichnet, ist sie im Gegensatz zur Arthritis, in der Regel nicht entzündlich.

  • Assesment

    Englisch für Bewertung, Einschätzung, Beurteilung

  • Asthma

    Astma bezeichnet eine chronische und entzündliche Erkrankung der Atemwege. Dabei kommt es zu Luftnott, Kurzatmigkeit und einem Beklemmungsgefühl in der Brust.

  • Barrierefreiheit

    Von Barrierefreiheit spricht man, wenn Menschen mit Beeinträchtigungen Angebote, Gebäude oder Einrichtungen ohne fremde Hilfe nutzen können.

  • Behandlungspflege

    Die Behandlungspflege geht über die Maßnahmen der Grundpflege hinaus. Sie umfasst ärztliche Tätigkeiten, die an Pflegekräfte/Pflegefachkräfte delegiert werden und dazu dienen, Beschwerden oder Krankheiten zu lindern sowie deren Verschlimmern zu verhindern. Dazu gehört zum Beispiel das Wechseln von Verbänden, das Messen von Blutdruck und Blutzucker, das Verabreichen von Medikamenten (wie Insulinspritzen) und das Versorgen eines künstlichen Darmausgangs. Die einzelnen Elemente der Behandlungspflege müssen vom behandelnden Arzt ausdrücklich verordnet werden.

  • Behindertengerecht

    Das deutsche Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) definiert die Barrierefreiheit (auch behindertengerecht genannt) in § 4 „Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind. Hierbei ist die Nutzung behinderungsbedingt notwendiger Hilfsmittel zulässig.“

  • Belastungsdyspnoe

    Atemnot, die bei körperlicher Belastung auftritt.

  • Belastungsschmerz

    Schmerz, der unter Belastung auftritt.

  • Betreutes Wohnen

    Der Grundgedanke des Betreuten Wohnens ist, dass jeder in seinen eigenen, seniorengerecht ausgestatteten, vier Wänden lebt. Bei Bedarf kann er Dienste, die im Haus oder in der näheren Umgebung (etwa im benachbarten Pflegeheim) vorhanden sind, in Anspruch nehmen (z.B. ambulante Pflegedienste oder Fußpflege). Betreutes Wohnen gibt es zum Beispiel in Form von Altenwohnungen oder in Mehrgenerationenhäusern. Organisationsform, Art und Umfang der gebotenen Hilfen unterscheiden sich.

  • Betreuung

    Pflegebedürftige, die zuhause gepflegt werden, haben Anspruch auf zusätzliche Betreuungsleistungen. Dazu gehören zum Beispiel Betreuungsgruppen für Demenzkranke, Helferkreise zur stundenweisen Entlastung pflegender Angehöriger, eine Tagesbetreuung in Kleingruppen oder Einzelbetreuung durch anerkannte Helfer. Auch Pflegebedürftige in voll- und teilstationären Einrichtungen haben Anspruch auf eine zusätzliche Betreuung und Aktivierung, die über die je nach Pflegebedürftigkeit notwendige Versorgung hinausgeht. Die Kosten dafür übernimmt die Pflegekasse, beziehungsweise das private Versicherungsunternehmen.

  • Betreuung nach dem Betreuungsgesetz

    Das Gesetz zur Reform des Rechts der Vormundschaft und Pflegschaft für Volljährige (Betreuungsgesetz – BtG) vom 12. September 1990 (Bundesgesetzblatt Teil I S. 2002) ist am 1. Januar 1992 in Kraft getreten. Es regelt alle Angelegenheiten von Menschen, die rechtlicher Unterstützung bedürfen. Das können zum Beispiel behinderte oder demente Menschen sein. Ausführendes Organ ist das Betreuungsgericht – es bestellt einen Betreuer für den Patienten, entweder einen Angehörigen oder aber einen selbstständigen Berufsbetreuer.

  • Betreuungskraft

    Eine Betreuungskraft ist mit der Betreuung von pflegebedürftigen Menschen beauftragt. Entweder in einer Einrichtung oder zu Hause beim Patienten und kümmert sich um das geistige Wohl des Patienten, im Gegensatz zur Pflegekraft, die die körperliche Pflege übernimmt. Die „Betreuungskraft nach § 53c,  SGB XII „wird auch Präsenzkraft, Seniorenbetreuer, Alltagsbetreuer, Betreuungsassistent, Alltagsbegleiter oder zusätzliche Betreuungskraft“ genannt.

  • Blasenkatheter

    Bei einem Blasenkatheter handelt es sich um einen Kunststoffschlauch der durch die Harnröhre oder die Bauchdecke in die Harnblase eingeführt wird. Er wird zur Harnableitung eingesetzt.

  • Bluthochdruck

    Ist der Blutdruck an mehreren Tagen und bei verschiedenen Messungen über der Grenze von 140 zu 90 mmHg spricht man von Bluthochdruck. Dabei genügt es wenn einer der beiden Werte den Grenzwert überschreitet. Es empfiehlt sich dann ein Arztbesuch, da Blutruck, auch wenn er selbst keine Schmerzen verursacht die Gefäße massiv schädigen kann.

  • Bobath Lagerung

    Das Bobath Konzept wurde 1943 von Berta und Karl Bobath entwickelt. Dabei Handelt es sich um ein spezielles Rehabilitationskonzept für Patienten die z.B. nach einem Schlaganfall Lähmungserscheinungen haben. Durch krankengymnastische und pflegerische Maßnahmen sollen motorische psychische und besonders auch sensorische Funktionen des Patienten gefördert werden. Man geht davon aus, dass gesunde Gehirnregionen die Aufgaben der geschädigten Bereiche übernehmen können. Durch das spezielle Training und die Stimulation wird das Neuerlernen von Bewegungen auf diese Weise gezielt gefördert.

  • Chronische Erkrankung

    Chronische Erkrankungen entwickeln sich langsam und schleichend. Sie sind über einen langen Zeitraum vorhanden, in der Regel nicht heilbar und lassen sich of nur symptomatisch behandeln.

  • Coma vigile

    Gleichbedeutend mit Wachkoma.

  • Dekubitus

    Ein Dekubitus (auch Druckgeschwür oder Wundliegegeschwür genannt) ist ein geschädigter Hautbereich, der durch lang andauernde Druckbelastungen und die dadurch verursachten Durchblutungsstörungen verursacht wird. Er wird in verschiede Grade unterteilt, von leichten Hautrötungen bis hin zu offenen Stellen. Zur Vermeidung setzt man spezielle Dekubitusmatrazen und Lagerungstechniken ein.

  • Demenz

    Aus dem Lateinischen übersetzt, heißt Demenz: “Weg vom Geist/Verstand” oder “ohne Geist/Verstand”. Damit ist einfach erklärt, was Demenz bedeutet. Es geht um Störungen der Hirnfunktionen, wie Denken, Erinnern, Orientierung und Urteilsvermögen. Demenz ist der Oberbegriff für Erkrankungsbilder, die mit einem Verlust der geistigen Funktionen wie Denken, Erinnern, Orientierung und Verknüpfen von Denkinhalten einhergehen und die dazu führen, dass alltägliche Aktivitäten nicht mehr eigenständig durchgeführt werden können. Die Krankheiten Alzheimer-Demenz, die Vaskuläre Demenz, Morbus Pick, Frontotemporale Demenz und weitere Demenzformen werden unter dem Oberbegriff Demenz zusammengeführt. Je nach Ursache und Ausprägung der jeweiligen Erkrankung sollt jedoch unterschieden und folgerichtig benannt werden.

  • Demenzpflege

    Alzheimer und andere Formen der Demenz erfordern eine besondere Pflege und Aufmerksamkeit. Nicht nur für Altenpfleger, sondern auch für Angehörige werden Zusatzausbildungen und Pflegekurse angeboten. Sie sollen ihnen helfen, besser auf die spezifischen Bedürfnisse von Demenzkranken einzugehen. Besonders wichtig in der Demenzpflege sind die aktivierende Pflege und alle Maßnahmen, die dem Dementen helfen, eine feste Tagestruktur für sich zu gewinnen.

  • Depression

    Eine Depression ist eine psychische Störung. Typische Symptome sind Niedergeschlagenheit, Antriebslosigkeit, Interessensverlust, Freudlosigkeit. Das Selbstwertgefühl, die Leistungsfähigkeit und das Interesse am Leben gehen verloren. Behandelt werden Depressionen mit Psychotherapie oder Antidepressiva.

  • Diabetes

    Diabetes Mellitus bezeichnet eine Stoffwechselkrankheit, bei der der Blutzuckerspiegel chronisch erhöht ist. Dabei unterscheidet man zwischen zwei Typen. Beim Typ1 Diabetes  herrscht ein Insulinmangel auf Grund einer verminderten Körpereigenen Insulinprodunktion. Typ 2 Diebetes tritt auf, wenn die Körperzellen nicht mehr entsprechend auf das Insulin reagieren. Gründe sind sehr häufig Übergewicht, Bewegungsmangel und fettreiche Kost.

  • Dienstleistungsvertrag DLV

    Regelt alle Angelegenheiten, die das Anstellungsverhältnis einer Betreuungskraft im deutschen Privathaushalt umfassen. Der Dienstleistungsvertrag wird zwischen der Familie und der ausländischem Entsendefirma geschlossen. Er regelt u.a. Unterbringung, Verpflegung, Vergütung, Arbeitszeit (40 Stunden/wöchentlich), Freizeit der Betreuungskraft, Aufgabenbereich, Unterbrechung, Kündigung etc.

  • Drehscheibe

    Eine Drehscheibe ist ein Pflegehilfsmittel, das für horizontale Transfers benutzt wird. Dabei Stellt sich der Patient auf die Drehscheibe und lässt sich nun ganz einfach um 360 Grad drehen, z.B. für den Transfer vom Bett zum Toilettenstuhl und zurück.

  • Duschstuhl

    Pflegehilfsmittel zur Erleichterung des Duschganges.

  • Eingeschränkte Alltagskompetenz

    Von einem Menschen mit eingeschränkter Alltgskompetenz spricht man, wenn dieser nicht mehr in der Lage ist, Alltäglichen Dinge zu verstehen und sinnvoll auszuführen. Oft ist eine Demenzerkrankung Grund dafür.

  • Epilepsie

    Epilepsie beschreibt eine Vielzahl von Hirnerkrankungen die sich in leichtem Muskelzucken, Kribbeln oder in kleinen Bewusstseinspausen zeigen. Diese Anfälle können sich bis hin zu heftigen, minutenlangen Muskelzuckungen, Krampfanfällen ausweiten und mit Bewussteinsverlust einhergehen.

  • Ersatzpflege

    Ersatzpflege ist ein anderer Begriff für Verhinderungspflege

  • EU-Entsenderichtlinie

    Im Regelfall handelt es sich bei den von uns vermittelten Betreuungskräften, um nach polnischem Recht „freie Mitarbeiter“, die im Rahmen eines vereinbarten Auftragsverhältnisses durch das in Polen oder sonstige EU-Land in den jeweiligen deutschen Privathaushalt entsendet werden. Dies erfolgt nach der „Richtlinie 96/71/EG über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen (kurz Entsenderichtlinie)“. Wir leiten diesen Absatz mit den Worten „Im Regelfall“ ein, was bedeutet, dass fast alle Betreuungskräfte im Rahmen des genannten Auftragsverhältnisses entsendet werden. Der Vollständigkeit halber möchten wir aber auch die Betreuungskräfte mit einbeziehen, die im Rahmen eines gängigen Arbeitsvertrages entsendet werden. Unsere Kooperationspartner im EU-Ausland nutzen derzeit beide Varianten zur Entsendung, der von uns vermittelten Betreuungskräfte. Grundsätzlich gilt: Alle von Pflege zu Hause vermittelten Betreuungskräfte sind sozialversichert (Krankenversicherung, Rentenversicherung, Unfallversicherung und Arbeitslosenversicherung) und verfügen über die zwingend erforderliche A1-Bescheinigung. Die A1-Bescheinigung ist der wichtigste Parameter in Bezug auf die Entsendung. Auch sämtliche Verbraucherschutzorganisationen (Stiftung Warentest, Verbraucherschutzzentralen etc.) weisen deutlich darauf hin. Die A1-Bescheinigung dient als wichtigster Nachweis für den Kunden und dessen Betreuungskraft. Wir von Pflege zu Hause verbürgen uns mit unserem Namen zur Einhaltung der erforderlichen Rechtsnormen und sichern Ihnen das Vorliegen der A1-Bestätigung schriftlich zu.

  • Familienpflegezeit

    Um Angehörige bei der Vereinbarkeit von Pflege und Beruf zu unterstützen wurde 2015 das Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf in Kraft gesetzt. Beschäftigte haben sei dem einen Rechtsanspruch, sich für die Pflege eines nahen Angehörigen bis zu 24 Monate teilweise von der Arbeit freistellen lassen.

  • Gelkissen

    Ein Gelkissen wird in der Stationären und Ambulanten Pflege zur Dekubitusprophylaxe eingesetzt. Es ist ein Pflegehilfsmittel und dient zur Verringerung des Auflagedrucks des Körpers.

  • Grundpflege

    Grundpflege beschreibt die grundlegenden, gewöhnlichen und wiederkehrenden Pflegeleistungen, zur Verrichtung des täglichen Lebens. Dazu gehören nach SGB XI §14 Abs. 4 Körperpflege, Ernährung, Mobilität und die Hauswirtschaftliche Versorgung. Auch nichtmedizinische Leistungen wie Vorbeugende Maßnahmen, Kommunikation und Förderung der Patienten zählen zur Grundpflege.

  • Grundpflege

    Übernahme sämtlicher grundpflegerischer Verrichtungen, Anleitung oder Übernahme der Körperpflege, Ankleiden, Vorbereitung und falls notwendig Anreichen der Mahlzeiten, Hilfestellungen beim Toilettengang, Versorgung mit Inkontinenzartikeln. Ausgeschlossen sind Leistungen der Behandlungspflege wie z.B. Injektionen, Verbandswechsel etc.

  • Hausnotruf

    Wer einen Hausnotruf nutzt, trägt in der Regel immer einen kleinen, wasserfesten Sensor bei sich um, z.B. nach einem Sturz durch ein einfaches Drücken dieses Sensors eine Notrufzentrale rufen zu können ohne zum Telefon greifen zu müssen. Die Zentrale entschiedet dann nach einem kurzen Gespräch mit dem Patienten, ob ein Angehöriger oder der Rettungsdienst verständigt wird. Auch wenn nach dem Abgesetzten Hausnotruf auf Grund von Bewusstlosigkeit keine Kommunikation mit dem Patienten mehr möglich ist, wird der Rettungsdienst zur Hilfe gerufen.

  • Hauswirtschaftliche Versorgung

    Einkaufen, Wäsche waschen, Staubsaugen und Aufräumen sind keine pflegerischen Leistungen. Trotzdem sind sie essentieller Bestandteil der häuslichen Versorgung eines Pflegebedürftigen. Sie werden beispielsweise von Mobilen Sozialen Diensten (MSD) angeboten.

  • Herzinfarkt

    Bei einem Herzinfarkt handelt es sich um eine Durchblutungsstörung von Teilen des Herzmuskels. Diese werden in der Regel von Blutgerinseln in „verkalkten“ Herzkranzgefäßen ausgelöst. Typische Symptome sind starke Brustschmerzen mit Engegefühl( Angina Pectoris), starke Schmerzen bis in die Arm und Beine, große Unruhe sowie kalter Schweiß.

  • Herzinsuffiziens

    Bei einer Herzinsuffizienz, auch Herzschwäche genannt, kann das Herz den Organismus nicht mehr ausreichend mit Sauerstoff versorgen. Typische Symptome sind Luftnot bei Belastungen, geschwollene Beine, Engegefühl in der Brust und die Unmöglichkeit des Flachliegens.

  • Hilfebedarf

    Der Hilfebedarf, für regelmäßige, sich wiederholende Verrichtungen im Tagesablauf, dient als Grundlage für die Feststellung der Pflegebedürftigkeit. Unter den Begriff der Pflegebedürftigkeit nach SGB XI fallen Körperpflege, Ernährung, Mobilität und Hauswirtschaftliche Versorgung wie z. B. Einkaufen, Kochen, Abspülen und Reinigungsarbeiten. Je nach dem wie hoch der Hilfebedarf bei diesen Aktivitäten ist, ist auch der Grad der Pflegebedürftigkeit. Der Medizinische dienst der Krankenkassen stuft die pflegebedürftige Person im Rahmen eines Pflegegutachtens dementsprechend ein und ordnet sie einer Pflegestufe zu. Die Pflegestufe ist die Grundlage auf der basierend die Pflegeleistungen und das Pflegegeld gezahlt wird.

  • Hilfebedürftigkeit

    Hilfebedürftige oder nach SGB XII -Leistungsberechtigte sind Personen, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln bestreiten können. Eigene Mittel sind insbesondere das eigene Einkommen und Vermögen (§ 27 SGB XII). Der notwendige Lebensunterhalt umfasst insbesondere Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsenergie, persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens sowie Unterkunft und Heizung und soll das Existenzminimum gewährleisten (§ 27a SGB XII). Über die ausgezahlten  monatlichen Leistungen darf der Empfänger eigenverantwortlich entschieden.

  • Hilfsmittel

    Hilfsmittel sind nach dem Sozialgesetzbuch Gegenstände, auf die Versicherte Anspruch haben, um den Erfolg einer Krankenbehandlung zu sichern, einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder eine bestehende Behinderung auszugleichen. Dazu zählen beispielsweise Seh-, Hör- und Gehhilfen, Rollstühle, Kompressionstrümpfe und Inkontinenzhilfen.

  • Hinlauftendenz

    Bei Demenzpatienten kommt es immer wieder vor, dass sie Ihr gewohntes Umfeld, ihre Wohnung verlassen und dann verwirrt umher irren, weil sie nicht mehr nach Hause finden. Da diese Personen in der Regel aber vor nichts weglaufen wollen, sonder hin zu einem bestimmten Ort, um dort etwas zu erledigen spricht man mittlerweile von einer Hinlauftendenz, Oft ist das Ihr alte Arbeitsplatz, oder z.B. die Wohnung eines Verwandten oder Bekannten.

  • Hospiz

    Ein Hospiz ist eine Einrichtung, in der sterbenskranke Menschen in ihrer letzten Lebensphase begleitet werden. Dabei wird der Sterbende umfassend pflegerisch und seelsorgerisch versorgt. Es gibt ambulante und stationär tätige Hospizvereinigungen sowie Kinderhospize.

  • Hypertonie

    Ist der Blutdruck an mehreren Tagen und bei verschiedenen Messungen über der Grenze von 140 zu 90 mmHg spricht man von Bluthochdruck oder Hypertonie. Dabei genügt es wenn einer der beiden Werte den Grenzwert überschreitet. Es empfiehlt sich dann ein Arztbesuch, da Blutruck, auch wenn er selbst keine Schmerzen verursacht die Gefäße massiv schädigen kann.

  • Hypotonie

    Von Hypotonie, oder Blutunterdruck spricht man, wenn der Systolische Blutdruck dauerhaft und in Ruhe unter 110mmHg liegt. Als Grenzwert wird auch ein arterieller Druck von unter 90/60mmHg angegeben. Ursachen können u.a. ein Missverhältnis zwischen Gefäß- und Blutvolumen sein, eine reduzierte Pumpfunktion des Herzens, oder geringes absolutes Blutvolumen. Symptome sind z.B. Blässe, kalte Hände und Füße, rasche Ermüdbarkeit, Konzentrationsschwäche, Schwindel, Kopfschmerzen, Zittern etc.

  • Inkontinenz

    Inkontinenz bedeutet, dass man nicht erlernt hat oder die Fähigkeit verloren hat, Ort und Zeitpunkt der Entleerung von Blase oder Darm selbst zu bestimmen.

  • Intensivpflege

    Die intensive Betreuung richtet sich vor allem an Personen, die in alltäglichen Situationen Unterstützung benötigen. Neben hauswirtschaftlichen Aufgaben sind damit vor allem auch die eigene Körperpflege, die Nahrungsaufnahme und weitere menschliche Grundbedürfnisse gemeint, die nicht mehr alleine bewältigt werden können. Je nach Wunsch zieht eine qualifizierte und deutschsprachige Betreuungskraft aus Polen direkt zu dem Patienten in die Wohnung, um so im Alltag und auch im Notfall vor Ort zu sein. Die Intensivpflege kann beispielsweise folgende Aufgaben umfassen: Unterstützung oder Übernahme der täglichen Körperpflege, Hilfe bei der Blasen- und Darmentleerung, Unterstützung bei der Aufnahme von Nahrung und Getränken, Versorgung bei auftretender Inkontinenz, Hilfe beim täglichen An- und Auskleiden, Wertvolle Gesellschaft der zu pflegenden Person, Individuell angepasste tägliche Pflege, Zubereitung von Nahrungsmitteln, Assistenz oder komplette Übernahmen aller grundpflegerichen Verrichtungen.

  • Kachetisch

    Kachetisch bezeichnet einen sehr abgemagerten, ausgezehrten Körperzustand. Der MDK versteht unter Kachexie einen Body -Mass-Index von unter 18 kg/m²

  • Komatös

    Gleichbedeutend mit „in tiefer Bewusstlosigkeit“ oder „im Koma befindlich“.

  • Kombinationsleistungen

    Um eine optimale, auf die individuellen Bedürfnisse abgestimmte Pflege zu gewährleisten, ist es möglich, den Bezug von Pflegegeld mit der Inanspruchnahme von Sachleistungen zu kombinieren. Das Pflegegeld vermindert sich in diesem Fall anteilig um den Wert der in Anspruch genommenen Sachleistungen. Ein Pflegebedürftiger mit z. B. Pflegegrad 2 nimmt Sachleistungen durch einen Pflegedienst im Wert von 344,50€ in Anspruch. Der ihm zustehende Höchstbetrag beläuft sich auf 689€. Er hat somit die Sachleistungen zu 50 Prozent ausgeschöpft. Vom Pflegegeld in Höhe von 316€ stehen ihm noch 50 %, also 158€, zu.

  • Kosten Pflegeheim

    Durchschnittliche Kosten für die Heimunterbringung im Zwei- oder Mehrbettzimmer bei Pflegegrad 3:
    Gesamtkosten mtl.: 3.750 Euro

  • Krankenhausvermeidungspflege

    Der Arzt kann eine häusliche Krankenpflege als Krankenhausvermeidungspflege verordnen, wenn die Behandlung eines Patienten im Krankenhaus geboten wäre, aber nicht durchführbar ist – etwa weil der Patient die stationäre Behandlung aus nachvollziehbaren Gründen ablehnt. Außerdem kann eine Krankenhausvermeidungspflege verordnet werden, um einen Aufenthalt im Krankenhaus zu ersetzen oder zu verkürzen. Die Krankenhausvermeidungspflege umfasst die notwendige Behandlungs- und Grundpflege sowie die hauswirtschaftliche Versorgung. Ein Anspruch darauf besteht für bis zu vier Wochen pro Krankheitsfall (in Ausnahmefällen ist eine Verlängerung möglich).

  • Kurzzeitpflege

    Manchmal sind Pflegebedürftige, die sonst zuhause versorgt werden, vorübergehend auf eine stationäre Betreuung angewiesen – etwa aufgrund einer Krisensituation zuhause oder nach einem Krankenhausaufenthalt. Dann können sie eine Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen, also eine vorübergehende Unterbringung in einem vollstationären Heim. Die Leistungen der Kurzzeitpflege stehen allen Pflegebedürftigen der Pflegegrade 2 bis 5 in gleicher Höhe zur Verfügung (bis zu 1.612€ im Jahr, für bis zu acht Wochen pro Kalenderjahr). Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 können den Entlastungsbetrag (125€ pro Monat) verwenden, um Leistungen der Kurzzeitpflege in Anspruch zu nehmen. Die Mittel der Verhinderungspflege, die im laufenden Kalenderjahr noch nicht beansprucht wurden, können ebenfalls für Leistungen der Kurzzeitpflege verwendet werden.

  • Lagerungshilfe

    Lagerungshilfen sind Kissen, Decken oder Keile aus Schaumstoff, die die Pflegeperson in eine angenehme, entspannte und optimale Position bringen. So können z.B. Dekubitus Geschwüre verhindert werden und das Wohlbefinden des Patienten gesteigert werden.

  • Magensonde

    Eine Magensonde ist ein Kunststoffschlauch, der meist durch die Nase entlang des Rachens und der Speiseröhre in den Magen geführt wird. Die Magensonde ermöglicht die Nahrungs- und Flüssigkeitszufuhr und Medikamentengabe bei Patienten die Schluckstörungen haben oder sich in Intensivmedizinischer Behandlung wie etwa im Koma befinden.

  • Makuladegeneration

    Die Altersbedingte Makuladegeneration, kurz AMD ist eine der Hauptursachen für Sehbehinderungen bis hin zur Erblindung im Alter. Dabei werden die Sinneszellen in der Augenmitte geschädigt. Es kommt zu einem verschwommenen Sehen bis hin zum dunklen Flek. Den Betroffenen Personen bleiben oft nur noch die Randbereiche des Sichtfeldes erhalten.

  • Medizinischer Dienst der Krankenversicherung (MDK)

    Der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) ist der sozialmedizinische Beratungs- und Begutachtungsdienst der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Er überprüft bei gesetzlich Versicherten die Pflegebedürftigkeit, wenn sie einen Antrag stellen, und legt dann den Pflegegrad fest. Bei privat Pflegeversicherten übernimmt die Firma Medicproof diese Aufgabe. Der MDK kontrolliert außerdem die Einhaltung von Qualitätsstandards in den verschiedenen Pflegeeinrichtungen.

  • Mobiler Pflegedienst

    Die Leistungen eines mobilen Pflegedienstes nach SGB XI können auch in Kombination mit selbst beschaffter Pflege in sogenannter Kombinationsleistung in Anspruch genommen werden. Unabhängig davon werden von den mobilen Pflegediensten teilweise auch Medizinische Pflegeleistungen nach SGB V erbracht. Diese haben keine finanzielle Auswirkungen auf das Pflegegeld oder die Pflegesachleistungen da die medizinische Pflege von den Krankenkassen bezahlt wird.

  • Motorische Aphasie

    Störung bei der Wortbildung.

  • Multiple Sklerose (MS)

    Die Multiple Sklerose ist die häufigste entzündliche Erkrankung des Zentralnervensystems. Dabei werden verschiedene Verlaufsformen unterschieden: schubförmig remittierende MS (90% der Patienten), chronisch progrediente MS, sekundär progrediente MS, fulminant verlaufende MS (selten). Die typischen Symptome der Multiplen Sklerose sind: Sehstörungen als Erstmanifestation bei ca. 30% der Patienten, allgemeine Schwäche, schnelle Ermüdung, Kribbeln, Spastiken, Lähmungen, Sensibilitätsstörungen.

  • Nachtpflege

    Die Nachtpflege gehört zusammen mit der Tagespflege zu den teilstationären Pflegeformen.  Es sind Leistungen, die zusätzlich zum Pflegegeld bzw. zu den Pflegesachleistungen, zur Entlastung pflegender Angehöriger oder einer von PFLEGE ZU HAUSE vermittelten Betreuerin, bereitgestellt werden. Entsprechend der bestehenden Pflegegrade können Leistungen in speziellen Einrichtungen wahrgenommen werden. Beispielsweise werden Pflegebedürftige morgens abgeholt und verbringen einen Tag zusammen mit anderen Pflegebedürftigen. Die Angebote sind sehr umfangreich und bieten zahlreiche Freizeit- bzw. Unterhaltungsalternativen an. Der Transfer nach Hause wird in der Regel ebenfalls vom Träger organisiert. Eine Kürzung des Pflegegeldes bei Inanspruchnahme erfolgt nicht!

  • Orthese

    Eine Orthese ist ein medizinisches Hilfsmittel, zur Stabilisierung, Entlastung, Ruhigstellung, Führung oder Korrektur von Gliedmaßen. Eine Orthese muss vom Arzt verordnet werden.

  • Osteoporose

    Osteoporose ist eine Alterserkrankung, die mit einem Schwund der Knochendichte einhergeht. Sie wird auch als Knochenschwund bezeichnet.

  • Osteuropäische Pflegekräfte

    Eine polnische Betreuerin ist eine gute und vor allem bezahlbare Alternative zur Heimunterbringung. Wir setzen für unsere Vermittlung nur auf ausgebildetes Fachpersonal, dessen Qualifikationen wir genau prüfen. Wir garantieren Ihnen so eine effektive Unterstützung für den Alltag.

  • Palliativpflege (Palliative Care)

    Palliativpflege steht im Gegensatz zu kursiver Pflege bei der eine Heilung angestrebt wird. Palliativpflege bekommen Menschen, bei denen kaum Aussicht auf eine Heilung der Krankheit besteht. Ziel der Palliativpflege ist es, größtmögliche Lebensqualität des Patienten zu gewährleisten. Dazu gehören eine weitgehende Schmerzfreiheit, so wie psychologische Unterstützung auch für die Angehörigen.

  • Parkinson

    Parkinson ist eine Erkrankung des Nervensystems. Typische Symptome sind Zittern (Tremor), langsame Bewegungen und versteifte Muskeln.

  • Patientenverfügung

    Eine Patientenverfügung enthält Ihre Anweisungen an den Arzt für den Fall, dass Sie selbst nicht mehr entscheiden können. Dabei können Sie verfügen, welche medizinischen Behandlungen Sie wünschen und welche Sie ablehnen. Eine Patientenverfügung ist für den Arzt verbindlich, wenn Sie formal korrekt verfasst wurde.

  • PEG Sonde

    Die perkutane endoskopische Gastrostomie (abgekürzt PEG) ist künstlicher Magenzugang durch Haut und Bauchdecke in den Magen. Die Magensonde ermöglicht die Nahrungs- und Flüssigkeitszufuhr und Medikamentengabe bei Patienten die Schluckstörungen haben oder sich in Intensivmedizinischer Behandlung wie etwa im Koma befinden.

  • Pergamenthaut

    Ist unsere Haut sehr dünn, fast schon durchsichtig, so spricht man von Pergamenthaut. Das Fettgewebe der Haut ist den so gering, dass man die Adern sehr gut sehen kann. Die Pergamenthaut ist sehr empfindlich und bedarf besonderer Pflege.

  • Pflege

    Die Altenpflege als professionelles Berufsbild in der Altenhilfe, beschäftigt sich mit der Betreuung und Pflege alter Menschen. Ziel ist es, eine stabile Lebensqualität zu erhalten.

  • Pflege zu Hause

    24-Stunden-Pflege auf höchstem Niveau im eigenen Zuhause: Dieses Konzept erscheint vielen Menschen mit altersbedingten Krankheiten und Pflegebedürfnissen viel zu oft wie ein unerfüllbarer Traum. Selten haben Angehörige die nötige Zeit und Energie für eine angemessene Betreuung und so scheint die Heimunterbringung die einzige Lösung zu sein. Pflege zu Hause beweist, dass es anders geht. Mit unseren Leistungen ist eine individuelle Pflege zu Hause nicht nur möglich, sondern auch bezahlbar. Wir vermitteln Ihnen kompetente Pflegekräfte aus Polen, die mit Leidenschaft und Fachwissen die tägliche Pflege mit all ihren Facetten übernehmen. Zusätzlich stehen wir Ihnen auch im Rahmen der fachlichen Beratung zu allen pflegerelevanten Themen zur Seite.

  • Pflegebedürftigkeit

    § 14 SGB XI Begriff der Pflegebedürftigkeit – Pflegebedürftig im Sinne dieses Buches sind Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen. Es muss sich um Personen handeln, die körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbständig kompensieren oder bewältigen können. Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, und mit mindestens der in § 15 festgelegten Schwere (Pflegegrad) bestehen.

  • Pflegeberatung

    Die Beratung und eine sehr individuelle Kundenbetreuung zeichnen uns aus. Als derzeit einzige Agentur stellen wir Ihnen zu Beginn unserer Betreuung unseren umfangreichen Betreuungsordner kostenlos zur Verfügung. Neben einer detaillierten Betreuungs- und Haushaltsplanung hält dieser viele weitere Informationen rund um das Betreuungsverhältnis für Sie bereit. Schritt für Schritt begleitet Sie unser Betreuungsordner durch die beginnende und fortlaufende Betreuung. Die Mitarbeiter von Pflege zu Hause verfügen über ein umfangreiches Know-How zu sämtlichen pflege- und betreuungsrelevanten Themenfeldern. Das Team wird ergänzt durch examiniertes Pflegepersonal. Hierdurch können wir Ihnen einen besonders hohen Standard im Bereich Pflegeplanung und Pflegeberatung gewährleisten.

  • Pflegebett

    Ein Pflegebett ist ähnlich einem Krankenhausbett und somit an die besonderen Bedürfnisse von Patienten und Pflegekräften angepasst.Ein Pflegebett kann über die Pflegekasse beantragt werden.

  • Pflegedienst

    Ein Pflegedienst übernimmt ambulant die hauswirtschaftliche Versorgung sowie eine medizinische Versorgung von Pflegebedürftigen oder kranken Menschen. Benötigen Sie zusätzlich zu Ihrer 24h  Betreuungskraft, die in der Regel keine medizinische Behandlungen durchführen darf medizinische Versorgung, so kann der Pflegedienst diese problemlos übernehmen. Die Kosten werden meinst von der Krankenasse übernommen.

  • Pflegedokumentation

    In unserem Betreuungsordner, den wir Ihnen zu Beginn der Betreuungsphase gerne kostenfrei und exklusiv zur Verfügung stellen, wird der Pflegeverlauf von der Betreuerin fortlaufend dokumentiert. Bei Bedarf können zusätzlich Protokolle zur Flüssigkeitsbilanzierung oder Lagerung ausgefüllt werden. In regelmäßigen Abständen werden die gemachten Aufzeichnungen von Pflege zu Hause ausgewertet und falls notwendig mit einem Angehörigen besprochen.

  • Pflegegeld

    Pflegebedürftige sollen selbst darüber entscheiden, wie und von wem sie gepflegt werden möchten. Sie haben deshalb die Möglichkeit, Pflegegeld in Anspruch zu nehmen. Voraussetzung für den Bezug von Pflegegeld ist, dass die häusliche Pflege selbst sicher- gestellt wird, z. B. durch Angehörige oder eine von uns vermittelte Betreuungskraft. Das Pflegegeld wird dem Betroffenen von der Pflegekasse überwiesen.

  • Pflegegrad

    Jeder Pflegebedürftige wird je nach individuellen Beeinträchtigungen und Fähigkeiten in eine von fünf gesetzlich festgelegten Pflegegraden eingeteilt. Diese Pflegegrade ersetzen die früher geltenden drei Pflegestufen. Die Begutachtung und Einstufung in einen Pflegegrad erfolgt bei gesetzlich Versicherten durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherungen, bei privat Versicherten durch Medicproof. Die Höhe der Leistungen der Pflegekasse ist nach diesen fünf Graden gestaffelt. Gegen die Zuteilung eines bestimmten Pflegegrades kann gegebenenfalls Einspruch bei der Pflegekasse eingelegt werden.

  • Pflegegrad 1

    Pflegegrad 1 – geringe Beeinträchtigungen

  • Pflegegrad 2

    Pflegegrad 2 – erhebliche Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten

  • Pflegegrad 3

    Pflegegrad 3 – schwere Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten

  • Pflegegrad 4

    Pflegegrad 4 – schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten

  • Pflegegrad 5

    Pflegegrad 5 – schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

  • Pflegegutachten

    Die Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherungen stellen ein unabhängiges Organ zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit dar. In der Regel wird im Rahmen eines Hausbesuches ein Gutachten erstellt, das den Grad der Selbstständigkeit in den Modulen 1 bis 6 erfasst und beschreibt. Bei jedem Modul werden dabei Punkte vergeben, die dann nach den oben genannten Prozentzahlen gewichtet werden. Je höher die Gesamtpunktzahl, umso höher ist der Pflegegrad.

  • Pflegehilfsmittel

    Als Pflegehilfsmittel werden Hilfsmittel in der häuslichen Pflege genannt, die die Beschwerden der Pflegepersonen lindern oder dazu beitragen, dass deren Lebensqualität erhöht wird. Beispiele sind Pflegebett, Duschstuhl, Gehilfen etc.. Viele dieser Hilfsmittel können nach einer ärztlichen Verordnung bei der Pflegekasse beantragt werden. Die Kosten werden  anteilig übernommen. Zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel wie Vorlagen, Einmalhandschuhe o.Ä. werden mit einem Betragen 40€ pro Monat von der Pflegeversicherung übernommen und können in einer Art Abo als wiederkehrende monatliche Lieferung im Sanitätshaus bestellt werden.

  • Pflegekasse

    Die Pflegekassen sind die Träger der sozialen Pflegeversicherung. Sie sind den Krankenkassen angeschlossen.

  • Pflegekurse

    Wenn Sie einen Angehörigen pflegen möchten, können Sie an einem kostenlosen Pflegekurs teilnehmen. In diesen Kursen lernen Sie beispielsweise die richtige Mundpflege oder den Gebrauch von Hilfsmitteln.

  • Pflegeleistungen

    Pflegeleistungen sind alle Leistungen der Pflegekasse, die nach Anerkennung eines Pflegegrades in Anspruch genommen werden können.

  • Pflegeneuausrichtungsgesetz PNG

    Kernstück der Pflegereform 2012 sind die verbesserten Leistungen für Demenzkranke. Seit 1. Januar 2013 erhalten Menschen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz, die keiner der drei Pflegestufen zugeordnet sind (Pflegestufe 0), zusätzlich zu dem bisherigen Betreuungsgeld in Höhe von 100€ (Grundbedarf) beziehungsweise 200€ (erhöhter Bedarf) im Monat, auch Geld- oder Sachleistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung. So bekommen Demenzkranke, die von Angehörigen betreut werden, künftig Pflegegeld in Höhe von 120€ im Monat. Übernimmt stattdessen ein Pflegedienst die Betreuung, stellt die Pflegekasse dafür 225€ monatlich zur Verfügung. An Demenz erkrankte Personen in den Pflegstufen I und II profitieren ebenfalls: für Betroffene in der Pflegestufe I, die zu Hause betreut werden, erhalten künftig bis zu 305€. In der Pflegestufe II wird der Betrag auf 525€ steigen. Für Pflegebedürftige in der Pflegestufe III ist dagegen keine Aufstockung vorgesehen. Seit 2013 können Pflegebedürftige und Demenzkranke neben den bisherigen Leistungen der Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung auch häusliche Betreuung als Pflegesachleistung in Anspruch nehmen. Menschen mit Demenz, die keiner der drei Pflegestufen zugeordnet sind (Pflegestufe 0) können Betreuungsleistungen als von den Pflegediensten zu erbringende Sachleistung erhalten. Dazu zählen Hilfe, Unterstützung und Beaufsichtigung im häuslichen Umfeld und Aktivitäten zur Gestaltung des Alltags. Außerdem können mehrere Demenzkranke gemeinsam solche Leistungen in Anspruch nehmen. Neben der bisher üblichen Abrechnung nach Leistungskomplexen können Pflegedienste mit ihren Kunden seit 2013 auch Vergütungen nach Zeit vereinbaren. So kann der Pflegebedürftige die benötigten Leistungen nach seinen Bedürfnissen zusammenstellen. Berechnet wird die Zeit, die ein Pflegedienst dafür aufwendet. Dabei ist jede Form von Pauschalen unzulässig, außer für hauswirtschaftliche Versorgung, Behördengänge und Fahrtkosten. Der Pflegebedürftige kann zwischen den beiden Vergütungssystemen wechseln. Welche Leistungen nach welchem System erbracht werden, vereinbaren die Pflegedienste gemeinsam mit den Pflegebedürftigen. Fällt bei häuslicher Pflege die Pflegeperson wegen Urlaub oder Krankheit aus und benötigt der Pflegebedürftige deshalb eine Kurzzeit- oder Verhinderungspflege, so wird in solchen Fällen künftig die Hälfte des Pflegegeldes weitergezahlt. Die verbesserten Leistungen für Demenzkranke sind laut Gesetz nur eine Übergangslösung auf dem Weg zu einem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff. In einem gesonderten Gesetz will die Regierung dafür rechtliche Voraussetzungen schaffen. Daran arbeitet der vom Bundesministerium für Gesundheit eingesetzte Expertenbeirat unter Vorsitz von Wolfgang Zöller und Klaus-Dieter Voß. Seine Aufgabe ist es, die noch offenen Umsetzungsfragen schnellstmöglich zu klären.

  • Pflegeplanung

    Auf die Planung der Pflege legen wir besonderen Wert. Zu Beginn der Betreuungssituation erstellen wir gemeinsam mit unserem geschulten Fachpersonal, der Betreuerin und Ihnen eine Pflegeplanung. Dabei legen wir gemeinsam fest bei welchen Aktivitäten des täglichen Lebens Unterstützung benötigt wird aber auch welche Aktivitäten noch gerne selbständig von der Pflegeperson ausgeführt werden können. Unterstützt werden wir dabei von unserem Betreuungsorder, der einen ausführlichen und übersichtlichen Vordruck enthält.

  • Pflegesachleistung

    Entsprechend des bestehenden Pflegegrades werden Leistungen bereitgestellt, die ausschließlich mit ambulanten Pflegediensten abgerechnet werden können.

  • Pflegestärkungsgesetz 1

    Mit Wirkung zum 01.01.2015 trat im Rahmen des Pflege-Stärkungs-Gesetzes 1 eine weitere Novelle zur Entlastung von zu Pflegenden und deren Angehörigen in Kraft. Die wichtigsten Änderungen inkl. der gültigen Pflegegeldleistungen haben wir in die jeweiligen Punkte auf unserer Homepage bereits für Sie berücksichtigt. Im Wesentlichen wurden im Rahmen dieser Novelle die mtl. Geldleistungen angepasst. Ebenfalls kam es zu einer Verbesserung der bestehenden Betreuungsleistungen und um die Ergänzung der Entlastungsleistungen. Weiter Leistungen zur Entlastung von Pflegebedürftigen und deren Angehörigen sind im 2. Teil des Pflege-Stärkungs-Gesetzes geplant.

  • Pflegestärkungsgesetz 2

    Das Pflegestärkungsgesetz 2 (2017) definiert den Begriff „Pflegebedürftigkeit“ neu. Eine Pflegebedürftigkeit liegt danach vor, wenn Fähigkeitsstörungen und/oder Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit vorliegen. Diese können in sechs Bereichen oder auch „Modulen“ vorliegen, die folgendermaßen definiert sind: 1. Selbstversorgung: Hierbei geht es um Ernährung, Körperpflege und ähnliche Bereiche, die bisher als „Grundpflege“ bezeichnet wurden. 2. Eigenständiger Umgang mit und Bewältigung von therapie- oder krankheitsbedingten Belastungen und Anforderungen: Hierbei geht es um die Versorgung von Wunden, Arztbesuche, Einhaltung von Therapieterminen und Maßnahmen sowie die zuverlässige Einnahme von Medikamenten usw. 3. Kommunikative und allgemeine kognitive Befähigung: Hierunter versteht man z.B. die Orientierung in Raum und Zeit sowie andere grundlegende Fähigkeiten. 4. Soziales Leben und Alltagsgestaltung: Hier geht es um die eigenständige Planung des Alltags und das Aufrechterhalten sozialer Kontakte. 5. Psychische Leiden und Verhaltensweisen: Hierunter sind z.B. autoaggressives Verhalten, starke Unruhe und ähnliche Belastungen zu verstehen. Mobilität: Hierbei geht es um die allgemeine Fähigkeit zur Fortbewegung, also Treppensteigen und ähnliches.

  • Pflegestufe Härtefall

    Mit dem 01.01.2017 entfällt die Härtefallregelung. Patienten, die bisher Pflegestufe 3 mit Härtefallregelung hatten, wurden im Januar 2017 in den Pflegegrad 5 eingestuft.

  • Pflegestufen

    Mit dem 01.01.2017 wurden die bis dahin verwendeten Pflegestufen in die neu eingeführten Pflegegrade umgewandelt.

  • Pflegestützpunkt

    Wenn Sie einen Pflegestützpunkt aufsuchen, können Sie sich dort rund um das Thema Pflege informieren. Es handelt ich dabei um ein örtliches Informationszentrum der Pflegekassen.

  • Pflegetagebuch

    In unserem Betreuungsordner, den wir Ihnen zu Beginn der Betreuungsphase gerne kostenfrei und exklusiv zur Verfügung stellen, wird der Pflegeverlauf von der Betreuerin fortlaufend dokumentiert. Bei Bedarf können zusätzlich Protokolle zur Flüssigkeitsbilanzierung oder Lagerung ausgefüllt werden. In regelmäßigen Abständen werden die gemachten Aufzeichnungen von Pflege zu Hause ausgewertet und falls notwendig mit einem Angehörigen besprochen.

  • Pflegetagegeldversicherung

    Eine Pflegetagegeldversicherung ist eine private Versicherung, die im Leistungsfall nicht zweckgebundene Tagessätze monatlich auszahlt. Das heißt, das Pflegebedürftige kann das Geld so verwenden, wie er es möchte. z.B. für eine Haushaltshilfe, die Ihn zu Hause Betreut. Je nach Pflegegrad variiert dabei auch die höhe des Auszahlungsbetrages. Es gibt verschiedene Modelle bei diversen Anbietern.

  • Pflegeversicherung

    Als 5. und somit jüngste Säule unseres sozialen Sicherungssystems wurde 1995 die Pflegeversicherung als Sozialgesetzbuch XI eingeführt. Die sich ständig wandelnde Struktur unserer Gesellschaft und die demographische Entwicklung erfordern immer wieder politische Reformen und Novellen der Pflegeversicherung. Weitere positive Neuerungen brachten bereits das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG) und das Pflegestärkungsgesetz (PSG) für Betroffene und Angehörige.

  • Polnische Pflegekraft

    Polnische Pflegekräfte, die durch Pflege zu Hause vermittelt werden, besitzen in den meisten Fällen langjährige Erfahrung im Umgang mit älteren Menschen, die sowohl an geistigen als auch körperlichen Krankheiten leiden. Diese Expertise führt dazu, dass die Pflegekräfte im Rahmen der 24h Pflege auf Basis fundierten Wissens individuell auf den Pflegebedürftigen eingehen können. Von einer vollständigen 24h Pflege bis hin zu einer nur sporadischen Hilfe, um die schwersten Aufgaben im Alltag der betroffenen Person zu erfüllen, können diese Pflegekräfte viele Aufgaben übernehmen. Normalerweise dauert es dabei nur wenige Tage, bis die polnische Pflegekraft an einem gewünschten Ort eintrifft. In eiligen Fällen kann also sehr schnell Hilfe bereitgestellt werden, zum Beispiel falls Ersatz für eine durch Krankheit ausgefallene Pflegekraft gebraucht wird. Die 24 Stunden Pflege zu Hause ist für jede Situation eine gute Lösung.

  • Prothese

    Eine Prothese bezeichnet einen Ersatz von Gliedmaßen und Organen. Beispiel ist die allseits bekannte Zahnprothese.

  • Rheuma

    Unter dem Begriff Rheuma werden in der Medizin über 100 Erkrankungen des Bewegungsapparates, also von Muskeln, Knochen, Gelenken und Bändern zusammengefasst. Am häufigsten tritt dabei die rheumatoide Arthritis auf. Dabei handelt es sich um schmerzhafte Gelenkentzündungen.

  • Ruhedyspnoe

    Atemnot die ohne körperliche Belastung, also bereits in Ruhe auftritt.

  • Ruheschmerz

    Ruheschmerzen treten ohne körperliche Belastungen auf.

  • Schlafapnoe

    Kommt es beim Schlafen zu Atemaussetzern, so spricht man von Schlafapnoe.

  • Schlaganfall

    Ein Schlaganfall des Gehirns wird auch als Apoplex zerebrovaskulärer Insult bezeichnet. Apoplex bzw. einer Apoplexie nennt man eine plötzliche Durchblutungsstörung des Gehirns. Durch die Durchblutungsstörung kommt es zu einer Sauerstoffunterversorgung mit anschließendem Gewebsuntergang.

  • Seniorenpflege

    Die Altenpflege (Seniorenpflege) als professionelles Berufsbild in der Altenhilfe, beschäftigt sich mit der Betreuung und Pflege alter Menschen. Ziel ist es, eine stabile Lebensqualität zu erhalten.

  • Senioren-WG

    Wohngemeinschaften (WGs) bieten Senioren die Möglichkeit, im Alter ein selbstständiges Leben zu führen und dabei mit anderen Menschen zusammen zu sein. Im Krankheits- und Pflegefall stehen die Mitbewohner füreinander ein oder engagieren externe Betreuer (Pflege-WG). Für viele Senioren ist die WG deshalb eine Alternative zum Altenheim.

  • Sensorische Aphasie

    Störung bei der Wortfindung.

  • Somnolent

    Ist ein Mensch benommen und sehr schläfrig, aber ansprechbar oder weckbar, so spricht man von  Somnolenz.

  • Sozialgesetzbuch V

    Beinhaltet alle Regelungen und Vorschriften zur gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland.

  • Sozialgesetzbuch XI

    Beinhaltet alle Regelungen und Vorschriften zur soziale Pflegeversicherung in Deutschland.

  • Stationäre Pflege

    Im Gegensatz zur ambulanten oder häuslichen Pflege wird der Pflegebedürftige in einem Pflegeheim oder einer Kurzzeitpflegestation gepflegt und versorgt.

  • Stoma

    Künstlicher Darmausgang oder Harnableitung.

  • Suprapubischer Katheter

    Blasenkatheter, der durch die Bauchdecke in die Blase angeführt wird. Der eingeführte Kunststoffschlauch  wird entweder durch eine Naht gesichert, oder durch einen Ballon in der Blase sicher geblockt.

  • Tagespflege

    Die Tagespflege gehört zusammen mit der Nachtpflege zu den teilstationären Pflegeformen.  Es sind Leistungen, die zusätzlich zum Pflegegeld bzw. zu den Pflegesachleistungen, zur Entlastung pflegender Angehöriger oder einer von PFLEGE ZU HAUSE vermittelten Betreuerin, bereitgestellt werden. Entsprechend der bestehenden Pflegegrade können Leistungen in speziellen Einrichtungen wahrgenommen werden. Beispielsweise werden Pflegebedürftige morgens abgeholt und verbringen einen Tag zusammen mit anderen Pflegebedürftigen. Die Angebote sind sehr umfangreich und bieten zahlreiche Freizeit- bzw. Unterhaltungsalternativen an. Der Transfer nach Hause wird in der Regel ebenfalls vom Träger organisiert. Eine Kürzung des Pflegegeldes bei Inanspruchnahme erfolgt nicht!

  • Teilstationäre Pflege

    Teilstationäre Pflege bedeutet, dass ein Teil der Pflege ambulant von Angehörigen geleistet wird und der andere Teil in einer stationären Pflegeeinrichtung. Die pflegenden Familienmitglieder werden so für einen Teil des Tages entlastet. Die bekanntesten Beispiele sind die Tages- und die Nachtpflege.

  • Tracheostoma

    Ein Tracheostoma ist ein durch einen chirurgischen Eingriff, künstlich hergestellter Zugang zur Luftröhre. Man spricht auch vom Luftröhrenschnitt.

  • Tremor

    Als Tremor bezeichnet man unwillkürliches und rhythmisches Zittern, wie es z.B. bei Parkinsonpatienten vorkommt.

  • Toilettenstuhl

    Wenn der Gang zur Toilette zu anstrengend oder gar unmöglich wird, ist ein Toilettenstuhl die optimale Lösung. Dieses Pflegehilfsmittel wird von der Pflegekasse nach ärztlicher Verordnung zur Verfügung gestellt.

  • Verhinderungspflege

    Der Anspruch auf Verhinderungspflege (bis zu sechs Wochen pro Kalenderjahr) besteht, wenn die Pflegeperson, die pflegt (auch neben einem Pflegedienst) wegen Erholungsurlaubs, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert ist. Der Grund ist also letztlich unbedeutend. Das Pflegegeld wird während einer Verhinderungspflege anteilig zu 50 % weitergezahlt. Leistungen für Verhinderungspflege werden jährlich bis zu einer Höhe von 1.612€ von der Pflegekasse erstattet, wenn die Verhinderungspflege durch selbst beschaffte Pflegepersonen sichergestellt wird. Soweit die Leistungen der Kurzzeitpflege noch nicht ausgeschöpft sind, können diese bis zu 50 % (806€) bis zu einem Gesamtbetrag in Höhe von 2.418€ auch auf die Verhinderungspflege übertragen werden.

  • Vermittlungs- und Beratungsvertrag

    Regelt sämtliche Angelegenheiten in Bezug auf unsere Vermittlungs- und Beratungsleistungen. Dieser Vertrag wird zwischen dem Kunde und der Pflege zu Hause Küffel GmbH geschlossen.

  • Vigilanz

    Vigilant bedeutet in der Medizin Wachheit und Aufmerksamkeit eines Patienten.

  • Vorsorgevollmacht

    Mit einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigen Sie eine Person Ihrer Wahl, an Ihrer Stelle Entscheidungen zu treffen. Sie können dieser Person eine Vollmacht für alle oder nur für bestimmte Aufgabengebiete erteilen. Der Bevollmächtigte wird also zum Vertreter Ihres Willens.

  • Wechseldruckmatratze

    Eine Wechseldruckmatratze kommt bei der Dekubitusprophylaxe zum Einsatz. Die Matratze besteht aus vielen kleine Luftkammern, die automatisch durch einen kleinen Motor mit Luft gefüllt und entleert werden. Auf diese Weise wird permanent unterschiedlicher Druck auf verschiedene Körperregionen ausgeübt, was ein Wundliegen verhindert.

  • Weglauftendenz

    Der Begriff der Weglauftendenz wurde in den letzten Jahren überholt. Bei Demenzpatienten kommt es immer wieder vor, dass sie Ihr gewohntes Umfeld, ihre Wohnung verlassen und dann verwirrt umher irren, weil sie nicht mehr nach Hause finden. Da diese Personen in der Regel aber vor nichts weglaufen wollen, sondern hin zu einem bestimmten Ort, um dort etwas zu erledigen spricht man mittlerweile von einer Hinlauftendenz, Oft ist das Ihr alte Arbeitsplatz, oder z.B. die Wohnung eines Verwandten oder Bekannten.

  • Widerspruchsverfahren MDK

    Wenn Sie mit der Beurteilung der Pflegebedürftigkeit und der Einstufung des Pflegegrades durch den MDK nicht einverstanden sind, da Sie den Eindruck haben, dass ein größerer Hilfebedarf besteht, als der festgestellte, so können Sie dagegen bei der Pflegekasse Widerspruch einlegen. Gerne beraten wir sie in diesem Fall persönlich über Ihre Möglichkeiten.

  • Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen

    Voraussetzung hierfür ist, dass die häusliche Pflege entweder ermöglicht oder erheblich erleichtert wird und für den Pflegebedürftigen eine möglichst selbstständige Lebensführung wiederhergestellt werden kann. Unter Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen fallen entweder Umbaumaßnahmen oder technische Hilfen im Haushalt. Insgesamt wird ein Zuschuss in Höhe von max. 4.000€ je Maßnahme gewahrt.

  • Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel

    Pflegebedürftige erhalten in allen Pflegegraden (1 bis 5) zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel, wie z.B. Handschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen etc. für pauschal 40€ im Monat. Das Leistungssortiment und den Lieferanten erfahren Sie von Ihrer Pflegekasse.

Betreuerin mit einer älteren Frau