Senioren-Wohngemeinschaft
Zu Beginn der Pflegebedürftigkeit ist das „Betreute Wohnen“ in den eigenen vier Wänden eine beliebte Option. Die pflegebedürftige Person kann zu Hause wohnen bleiben und erhält die für sie nötige Unterstützung in Sachen Pflege und Betreuung. In vielen Fällen lebt die pflegebedürftige Person allein in einer Wohnung und erhält ambulante Pflegedienstleistungen.
Mit zunehmendem Hilfebedarf stößt dieses Modell jedoch an seine Grenzen. Der Pflegebedürftige hat dann die Wahl zwischen einer stationären Einrichtung, einer Betreuungskraft aus Osteuropa oder einer besonderen Form der ambulanten Betreuung: der Senioren-Wohngemeinschaft.
Eine ambulante Betreuung in einer Wohngemeinschaft (WG) funktioniert im Prinzip genauso wie das „Betreute Wohnen“ zu Hause, mit dem Unterschied, dass hier mehrere Pflegebedürftige als Gemeinschaft von einem Betreuerteam begleitet werden. Anfallende Pflegedienstleistungen übernimmt wie bei der häuslichen Pflege ein ambulanter Pflegedienst. Deshalb wird dieses Modell auch gelegentlich als Pflegewohngruppe bezeichnet.
Die Vorteile liegen auf der Hand: Die Bewohner einer solchen WG teilen sich Betreuungs- und Wohnkosten und können gleichzeitig noch selbstbestimmt leben und wohnen. Die ambulant betreuten WGs liegen meist in normalen Wohnvierteln – manchmal sogar idealerweise in dem Wohnviertel, in dem die betreuungsbedürftige bereits vor ihrem Umzug lebte. Die Wohnungen sind barrierefrei gestaltet und besitzen Gemeinschaftsräume, aber auch jeweils private Räume, in die sich die Bewohner zurückziehen können, wenn sie gerne einmal für sich alleine sein wollen. Eine Auswahl an eigenen Möbeln und persönlichen Gegenständen kann für die privaten Räume mitgebracht werden.
Auch wenn die Pflegebedürftigkeit zunehmen sollte, ist eine umfassende Versorgung gewährleistet. Ein weiterer Vorteil ist, dass die Pflegebedürftigen selbst die Mieter der Wohnung und damit zugleich die „Hausherren“ sind. Pflegende und Betreuende sind also nur Gäste oder Dienstleister in den WGs. Die Bewohner geben selbstbestimmt die Regeln und den Tagesablauf vor – und entscheiden selbst (bzw. gemeinsam mit ihren Angehörigen und ggf. Vormündern) über den Umfang und die Art der Unterstützung. Sogar die Dauer des Personaleinsatzes können sie selbst bestimmen, da diese Wohnform nicht unter das Heimgesetz des jeweiligen Bundeslandes fällt.
Übrigens: Die meisten Bewohner leben bis zu ihrem Lebensende in einer solchen Wohngemeinschaft. Es handelt sich also nicht um eine „Durchgangsstation“ auf dem Weg ins Heim.
Wie sieht der Alltag in einer Senioren-WG aus?
Da die Personen in einer Senioren-WG selbstbestimmt leben können, können sie auch ihren Alltag individuell gestalten und organisieren – so wie in einer „normalen“ Wohngemeinschaft auch. Jeder kann zum Beispiel aufstehen und frühstücken, wann er möchte. Häufig werden die Bewohner auch in die alltäglichen Aufgaben im Haushalt, wie beispielsweise Einkaufen oder Kochen, mit einbezogen. Oder die Betreuungskräfte ermuntern zu gemeinsamen Aktivitäten. Das hält fit und mobil. Der Alltag ist damit nicht primär von pflegerischer oder medizinischer Versorgung geprägt, sondern von den Wünschen und Vorstellungen der Bewohner und den Angeboten der Betreuer.
Die Bewohner dieser Wohnform profitieren von einem ausgeprägten und intensiven zwischenmenschlichen Kontakt – der in dieser Form in einer stationären Einrichtung nicht zu leisten ist.
Wie finden Sie einen Platz in einer Senioren-WG?
Eine Senioren-Wohngemeinschaft kann prinzipiell jeder gründen. In der Regel sind jedoch ambulante Pflegedienste die häufigsten Initiatoren. Zudem werden betreute Wohngemeinschaften oft auch von Seniorenvereinen oder Angehörigen-Initiativen ins Leben gerufen.
Mit welchen Kosten müssen Sie rechnen?
Da keine Wohngemeinschaft der anderen gleicht, sind auch die Kosten für die Einrichtungen sehr unterschiedlich. Die Miete für die privaten Zimmer sowie die anteiligen Kosten an den Gemeinschaftsräumen ist abhängig von der Größe der Wohnung, der Höhe der Miete, der Lage etc. Zu zahlen sind darüber hinaus noch Haushaltsgeld sowie Betreuungskosten. Pflegeleistungen bei bestehendem Pflegegrad werden bei anerkannter Pflegebedürftigkeit über die Pflegeversicherung abgerechnet.
Sie sollten sich daher ein Bild von der jeweiligen Vor-Ort-Situation und den entsprechenden Preisen machen.
Der Eigenanteil zur Finanzierung der Pflegekosten kann in der Wohngemeinschaft jedoch höher sein. Das heißt, es entsteht Ihnen kein finanzieller Vorteil, wenn Sie sich für eine Senioren-WG entscheiden. Diese Wohnform bietet Ihnen jedoch jede Menge andere Vorteile. Welche dies im Einzelnen sind, erfahren Sie im Folgenden.
Als Faustregel gilt, dass die Kosten, die für eine betreute Wohngruppe aufgewendet werden müssen, in etwa denen einer Unterbringung in einer stationären Einrichtung entsprechen.
Welche Vorteile haben Senioren-WGs?
Der Begriff „Pflegenotstand“ ist allgegenwärtig. Ob in den Medien oder der Politik. Bemängelt wird fehlendes oder unqualifiziertes Personal und mangelnde Zeit, um sich ausreichend um die Pflege der Menschen kümmern zu können. Dies sind die zentralen Aspekte, die sich für die Probleme der Pflegeheime verantwortlich zeichnen.
Damit liegen die Vorteile von betreuten Senioren-WGs auf der Hand:
- individuelle Betreuung durch professionelle Betreuungskräfte
- soziale Kontakte durch gemeinsamen Alltag und gemeinsame Freizeit
- nicht mehr alleine leben müssen
- starke Entlastung der Angehörigen
- gewohnte Strukturen bleiben erhalten, so wie auch bei einer Betreuung durch eine Betreuungskraft aus Osteuropa
- Bewohner von Senioren-WGs können auch von staatlicher Förderung profitieren: Muss die gemeinsame Wohnung der ambulant betreuten Wohngruppe noch altersgerecht oder barrierearm umgestaltet werden, können Sie hierfür bei Ihrer Pflegekasse Fördergelder beantragen. Jeder Bewohner der Wohngruppe wird mit einem Betrag von 2.500 Euro gefördert, pro WG werden jedoch maximal 10.000 Euro bewilligt. Wohnen mehr als 4 Personen in einer Senioren-WG, wird der Gesamtbetrag unter den Bewohnern anteilig aufgeteilt.
- Pflegebedürftige Bewohner werden zusätzlich gefördert und haben einen Anspruch auf pauschal 214 Euro monatlich (Wohngruppenzuschlag gemäß § 38a SGB XI).
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