Betreute Hausgemeinschaften
Die positiven Erfahrungen mit den ambulant betreuten Wohngemeinschaften wirken sich auch auf den stationären Pflegebereich, sprich die Pflegeheime, aus. So wird in Fachkreisen bereits die Umstrukturierung der Pflegeheime hin zu kleineren Wohneinheiten diskutiert, um Pflegebedürftigen einen normalen Wohnalltag zu erhalten.
Stationär betreute Hausgemeinschaften beherbergen als WG im Heim zumeist 6 bis 12 Bewohner in einer Wohneinheit. Ebenso wie in den Wohngemeinschaften gibt es hier Privat- wie Gemeinschaftsräume – auch bei starker Pflegebedürftigkeit.
Jedoch besitzen die Bewohner nicht den Status eines Mieters, sondern den eines Heimbewohners. Das Heimpersonal übernimmt die Betreuung und Pflege. Trotzdem steht bei den betreuten Hausgemeinschaften, wie bei den ambulanten Wohngemeinschaften auch, ein möglichst normales Alltagsleben im Mittelpunkt – nicht wie bisher die pflegerische Versorgung. Ähnlich wie bei den externen WGs werden zudem Gewohnheiten, Wünsche und Bedürfnisse individuell berücksichtigt und die Bewohner auch in die Haushaltsführung mit eingebunden.
Aufgrund des Heimrechts des jeweiligen Bundeslands unterliegen die betreuten Hausgemeinschaften jedoch den rechtlichen, baulichen und personellen Vorgaben der Pflegeheime. Das sorgt dafür, dass Hausgemeinschaften meist erst dann eingerichtet werden, wenn der Träger bauliche Modernisierungen oder gar einen Neubau plant.
Mit welchen Kosten müssen Sie rechnen?
Da es sich streng genommen um eine Heimunterbringung in Form einer Wohngemeinschaft handelt, bewegen sich auch die Kosten dieser Betreuungsform im Rahmen der Kosten für eine Heimunterbringung.
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