Zwei Fallbeispiele für Mischformen in der Pflege
Jürgen (75 Jahre) und Edith Müller (72) wohnen in einem Eigenheim in Dortmund. Ihr Sohn Thomas lebt in Berlin und kann seine Familie ergo nicht pflegen. Herr Müller bezieht eine Rente von 1.710€ im Monat, Frau Müller erhält 250€ aus der Rentenkasse. Seit einem Jahr ist bei Jürgen Müller eine Demenz diagnostiziert, seine Frau leidet unter Gelenkrheuma.
Da sich Edith Müller die zunehmende Pflege ihres Mannes nicht gänzlich allein zutraut, gedeiht in ihr immer mehr der Wunsch, sich eine Pflegekraft ins Haus zu holen – vor allem, da Herr Müller durch die Demenz zunehmend Probleme hat, sich im Alltag zurecht zu finden und sich zu orientieren. Herr Müller lehnt dieses Vorhaben jedoch vehement ab, sodass die Pflege, die psychisch stark belastend für Frau Müller ist, vorerst bei ihr verbleibt.
Auch die körperliche Situation von Frau Müller leidet unter der Pflegesituation, weil sie kaum noch Zeit findet, an ihren Senioren-Gymnastik-Kursen teilzunehmen, welche ihre Rheuma-Leiden etwas lindern. Deshalb beantragt Frau Müller Pflegeleistungen bei der Pflegekasse. Der medizinische Dienst der Krankenkasse besucht das Ehepaar Müller und stuft Herrn Müller in den Pflegegrad zwei ein. Deshalb stehen ihnen entweder 689€ für die Inanspruchnahme eines Pflegedienstes zur Verfügung, oder aber 316€ Pflegegeld, sollte Frau Müller weiterhin die Pflege übernehmen.
Da Frau Müller jedoch nach Entlastung sucht, beauftragt sie einen ambulanten Pflegedienst, welcher nun mehrmals in der Woche Herrn Müller bei der Morgentoilette und Körperpflege unterstützt, sowie den Wocheneinkauf übernimmt. Dafür stellt der Pflegedienst 482€ in Rechnung. Da dies 70 % des Budgets für ambulante Sachleistungen entspricht, können noch 30 % abgerufen werden. Frau Müller entscheidet sich dafür, diese anteilig vom Pflegegeld in Anspruch zu nehmen. Sie erhält folglich 94€, welche den 30 % des Pflegegelds (316€) entsprechen. Zusätzlich dazu erhält Herr Müller einen sogenannten Entlastungsbeitrag, welcher 125€ beträgt.
Mit den so erhaltenen 219€ beauftragt Frau Müller einen Betreuungsdienst, der einmal wöchentlich mit Herrn Müller spazieren geht und Gedächtnisübungen macht. Währenddessen kann Frau Müller wieder zu ihren Senioren-Gymnastik-Kursen.
Die täglichen Kosten für einen Kurzzeitpflegeplatz hängen allerdings von dem jeweiligen Pflegegrad und der gewählten Einrichtung ab. Familie Müller zahlt zum Beispiel 93€ pro Tag für den Aufenthalt von Jürgen Müller. Davon werden nur 55€ durch die Leistungen der Pflegekasse abgedeckt, da es sich dabei um pflegebedingte Kosten handelt. Die Kosten für die Verpflegung und Unterkunft – auch als Hotelkosten bezeichnet – muss Familie Müller selbst tragen. Um die Kosten zu reduzieren, verwendet Frau Müller hier den Entlastungsbeitrag von 125€. Zudem erhält sie während der Kurzzeitpflege auch die Hälfte des zuvor gezahlten Pflegegeldes, also 47€.
Nach ihrem Krankenhausaufenthalt widmet sich Frau Müller wieder mit voller Kraft der Pflege ihres Mannes. Dafür besucht sie nun auch einen Pflegekurs, welcher ihr kostenlos von der Pflegekasse angeboten wird. Daraus nimmt sie sich nicht nur Hintergrundwissen zum Thema Demenz mit, sondern auch viele praktische Tipps für den Alltag mit ihrem demenzkranken Mann.
Fallbeispiel 2: Pflege durch die Tochter zu Hause in Kombination mit ambulantem Pflegedienst und Tagespflege
Als ihre Mutter aus dem Krankenhaus entlassen wurde, konnte spontan kein Platz in einer Reha-Einrichtung gefunden werden, weswegen sich Sabine Wagner für eineinhalb Wochen von ihrer Arbeit freistellen ließ. Das Pflegeunterstützungsgeld kompensierte dabei ihren Lohnausfall. Nach der Reha-Maßnahme reduziert Frau Wagner ihre Vollzeit-Stelle für zwei Jahre auf Teilzeit mit einer Arbeitszeit von 20 Wochenstunden. Da dies natürlich auch einen finanziellen Einschnitt bedeutet, beantragt sie ein zinsloses Darlehen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, welches sie nach Ablauf der Zahlung über einen Zeitraum von zwei Jahren zurückzahlen muss.
Zusätzlich zu den pflegerischen Leistungen von Sabine Wagner kommt an vier Tagen pro Woche ein Pflegedienst. Dieser unterstützt Elisabeth Wagner sowohl bei der Mobilisation als auch bei der morgendlichen Körperpflege und dem An- und Ausziehen. Danach holt ein Fahrdienst Frau Wagner ab und bringt sie in eine Tagespflege-Einrichtung.
Insgesamt ruft Frau Wagner von möglichen 1.612€ an Pflegesachleistungen lediglich 806€ für den ambulanten Pflegedienst ab – also nur 50 %. Der Restbetrag wird anteilig als Pflegegeld ausgezahlt, sodass Frau Wagners Tochter monatlich 364€ erhält.
Die Tagespflege-Einrichtung, welche 106€ pro Tag kostet, kann zu einem Großteil durch die Leistungen der Pflegeversicherung bezahlt werden, denn diese übernimmt bis zu 1.612€ der pflegebedingten Kosten. 75€ der 106€ pro Tag entfallen auf unmittelbare Pflegekosten und werden durch die Pflegekasse übernommen.
Die 31€ für die Unterkunft und Verpflegung sind von Familie Wagner selbst zu bezahlen. Dafür werden auch die Fahrtkosten über die Pflegeversicherung abgerechnet, weil der Höchstbetrag der pflegerischen Leistungen nicht ausgeschöpft wird. Die Tagespflegeeinrichtung kostet Familie Wagner also 496€, die sie eigentlich selbst aufbringen müssten. Da Frau Sabine Wagner hierfür jedoch ihr Pflegegeld (364€) sowie den monatlichen Entlastungsbetrag von 125€ einsetzt, kostet sie diese spürbare Entlastung weniger als 10€ im Monat.
Pflegegeld, Entlastungsbeitrag, Tagespflege – Was verbirgt sich hinter diesen Begriffen? Wenn auch Sie den Durchblick im Fachjargon behalten möchten, werfen Sie doch einmal einen Blick in unseren Beitrag zu den wichtigsten Fragen und Begriffserläuterungen.