Jede Arbeitskraft, die nach Deutschland ordnungsgemäß entsendet wird, erhält zwingend eine A1-Bescheinigung. Hierdurch wird dem Sozialversicherungsträger im Erbringungsland (Deutschland) die Befreiung von der Sozialversicherungspflicht der jeweiligen Betreuungskraft bescheinigt. Zugleich dient das Formular als Nachweis, dass die betreffende Person in ihrem Heimatland ordnungsgemäß sozialversichert ist. Bitte beachten Sie, dass bei Nichtvorlage der A1-Bescheinigung, auch trotz bestehender Sozialversicherung im Heimatland, zusätzlich Sozialversicherungsbeiträge bzw. deren Nachzahlung im Erbringungsland eingefordert werden können.
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