24 Stunden Pflege mit PZH Küffel

Maßnahmen zur Wohnumfeldverbesserung

Für die Verbesserung des Wohnumfeldes (beispielsweise Anbringen von Handläufen und Haltegriffen, Beseitigung von Schwellen und Stufen durch Einbau von Rampen, Einbau von unterfahrbaren Küchenschränken, Einbau eines behindertengerechten Bades, Treppenlift) können von der Pflegeversicherung Kosten bis zur Obergrenze von EUR 4.000,- je Maßnahme bewilligt werden.Der Pflegebedürftige hat ab dem 01.01.2015 keinen Eigenanteil mehr zu tragen.

Bitte beachten Sie, dass geplante Maßnahmen vor ihrer Durchführung von der Pflegekasse genehmigt werden müssen.

Sind gleichzeitig verschiedene Um- oder Einbauten nötig (beispielsweise Türverbreiterungen und Rollstuhlrampe und Treppenlift), so gelten diese einheitlich als eine Umbaumaßnahme. Ein erneuter Zuschuss für Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes ist nur möglich, wenn eine zwischenzeitlich eingetretene Veränderung der Pflegesituation dies erfordert. Alternativ zu nötigen Umbaumaßnahmen kann auch ein Umzug in eine den Anforderungen des Pflegebedürftigen entsprechende Wohnung bezuschusst werden. Sofern auch hier weitere Aufwendungen zur Wohnumfeldverbesserung nötig sind, können diese ebenfalls bezuschusst werden. Insgesamt darf aber auch in dieser Kombination der Höchstzuschuss von EUR 4.000,- nicht überschritten werden. Die Notwendigkeit solcher Maßnahmen muss von zuständigen MDK und oder Pflegedienst bestätigt werden.

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Betreuerin mit einer älteren Frau